Holter
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauende, liebe Schülerinnen und Schüler! Heute Nachmittag wird dann die Haushaltsdebatte starten und der Haushalt 2024 soll verabschiedet werden. – Aus meiner Sicht, hoffentlich, wird er dann auch verabschiedet. – Es mag den einen oder anderen verwundern, warum wir jetzt vor dieser Haushaltsdebatte und dieser Entscheidung über die freien Schulen in Thüringen sprechen. Da gibt es Zusammenhänge – die Insider wissen Bescheid –, dass das eine mit dem anderen eng zusammen verknüpft ist, und deswegen ist es auch gut so, dass wir heute darüber reden, dass auch das Gesetz und der Gesetzentwurf heute auf die Tagesordnung gekommen sind. Also überraschend mag das für manch einen sein, für mich ist es nicht überraschend, weil – ja –, wie Frau Baum sagte, täglich grüßt das Murmeltier, auch mich hat in meiner Amtszeit das Thema „freie Schulen“ ständig begleitet – nicht jeden Morgen, aber immer am laufenden Band. Worum geht es? Es geht darum, dass die freien Schulen, einige Träger der freien Schulen und auch die CDU-Fraktion es sich jetzt zu eigen gemacht haben, erwarten, dass insgesamt alle Kosten, die entstehen, bei den Trägern dann angerechnet werden auf die staatliche Unterstützung. Da fällt der Begriff „Overheadkosten“. Meint also – zur Erklärung für die Schülerinnen und Schüler –: Es gibt Schulaufwand, was unmittelbar an der Schule stattfindet. Also Lehrerinnen und Lehrer müssen ein Gehalt bekommen, aber auch andere Dinge, die für den Schulbetrieb, für den Unterricht notwendig sind, kosten natürlich Geld. Was man mit Overheadkosten meint, ist, wenn es jetzt um einen Träger der freien Schulen geht, dass der natürlich einen Personalbereich und andere Bereiche hat, wo auch Kolleginnen und Kollegen arbeiten, das sind Overheadkosten, die da anstehen. Das kann aber auch noch mehr sein, was die Overheadkosten sind, allgemeine Verwaltungskosten – Frau Marx ist schon auf Weihnachtsfeier, Dienstwagen, Handys und andere Dinge eingegangen –. Wir wissen nicht so richtig, was sind Overheadkosten, das muss also geklärt werden. Also es geht darum, ob der Gesamtaufwand eines Trägers für die freien Schulen hier berücksichtigt wird – und Frau Marx hat es auch aufgeführt –, einschließlich der Bauinvestitionen, die ja dann über Abschreibungen geltend gemacht werden können. – Auf Kameralistik, Doppik will ich jetzt im Einzelnen gar nicht eingehen. – Bloß noch mal zur Erläuterung derer, die jetzt nicht im Thema genau stecken. Das ist genau die Frage, wo wir uns unterscheiden. Da wird mir jetzt von Herrn Tischner vorgeworfen, dem Ministerium vorgeworfen, dass wir rechtswidrig handeln. Das ist bei Weitem nicht so. Ich will noch mal unsere Rechtsauffassung darstellen.
(Beifall DIE LINKE)
Unsere Rechtsauffassung besteht darin, dass Overheadkosten, auch die Abschreibungen, nicht erstattungsfähig sind. Das ist auch schon vor 2021 der Standpunkt der Landesregierung gewesen. Und hier hat sich gar nichts geändert im Alltag, sondern wir haben genau diese Rechtsauffassung bei der Verwendungsnachweisprüfung umgesetzt und durchgesetzt. Zweitens, es ist in diesem Zusammenhang aufgefallen, dass einige Träger – andere eben nicht – Overheadkosten geltend gemacht haben, aber die Rechtsgrundlage ist – und die kann nur rechtskonform handeln –, dass sie nicht erstattungsfähig sind. Und drittens – das will ich Ihnen deutlich sagen – hat mein Ministerium dem Landtag bereits 2020 zum Bericht zur Angemessenheit der staatlichen Finanzierungshilfe mitgeteilt, dass Overheadkosten und Abschreibungen nicht Gegenstand der staatlichen Finanzhilfe sein können. Wer jetzt hier meint, in der letzten Zeit etwas Neues von uns gehört zu haben: Das stimmt alles nicht, der Landtag ist umfassend und detailliert über diese Fragen informiert gewesen. Es gibt keinerlei Überraschungen, es gab keine Plötzlichkeit, es gab kein Hintenrum, gar kein Hin und Her, sondern wir haben rechtskonform gehandelt – so wie es uns die Verfassung aufgibt und so wie es uns das Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft sagt. Das will ich hier noch mal in aller Deutlichkeit feststellen. Nun gibt es unterschiedliche Auffassungen. Die freien Schulen und deren Träger fordern diese Vollkostenanalyse und auch die entsprechende Erstattung auf dieser Basis ein. Deswegen ist es richtig, dass die CDU jetzt eine Gesetzesinitiative ergriffen hat, um die Klarheit herbeizuführen. Andererseits ist das Gesetz aber nicht so entscheidungsreif, dass es sofort abgestimmt werden kann. Deswegen stimme ich allen zu: Es sollte an den Ausschuss überwiesen werden, um viele Dinge ganz konkret zu beraten. Ein Thema habe ich genannt: Was sind Overheadkosten? Wie gehen wir mit den Abschreibungen um? Im Übrigen muss ich auch dazu sagen, dass die freien Schulen auch Leistungen des Freistaats in Anspruch nehmen, welche den freien Schulen keinen Cent kosten, sondern sie nehmen diese Leistungen unentgeltlich in Anspruch. Das ist zwischen uns besprochen, aber das will ich zur Vollständigkeit noch mal sagen. Jetzt hat die CDU, sehr geehrter Herr Voigt und sehr geehrter Herr Tischner, einen Entschließungsantrag eingebracht. Darin geht es darum, wie wir unter den gegebenen Bedingungen mit diesen Fragen der Verwendungsnachweise umgehen. Erstens werde ich mit diesem Entschließungsantrag aufgefordert, die Verwendungsnachweise dort, wo Overheadkosten geltend gemacht werden, nicht zu bescheiden. Das habe ich, Herr Voigt, im Ministerium angewiesen. Anträge oder Verwendungsnachweise von Trägern der freien Schulen, die Overheadkosten und Abschreibungen beinhalten, werden aktuell nicht beschieden, damit das, was jetzt in der Entschließung aufgeschrieben ist, tatsächlich schon mal Alltag wird. Zweitens geht es um ein Gutachten, das die Vollkosten und auch die Angemessenheit der Finanzierung der freien Schulen einschließlich der Evaluation betrifft. Ich habe den Thüringer Rechnungshof gebeten, dieses Gutachten zu erstellen. Leider, meine Damen und Herren, muss ich mitteilen, dass der Rechnungshof sich nicht in der Lage sieht, dieses Gutachten auszuarbeiten.
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich bin gestern darüber informiert worden, deswegen habe ich gestern die Anweisung gegeben, dass jetzt noch – in dieser Woche vor Weihnachten – eine begrenzte Ausschreibung erfolgt und fünf externe Gutachterinnen oder Gutachter angeschrieben werden, die dann ihr Angebot abgeben. Ich will das hier deutlich machen, dass damit das, was in dem Entschließungsantrag steht, durch mich in meinem Ministerium umgesetzt wird. Nun möchte ich Ihnen ein paar Fakten nennen: Die Fakten bestehen darin, dass im Jahr 2013 – wir gehen zehn Jahre zurück – die freien Schulen über den Einzelplan meines Ministeriums 126 Millionen Euro Finanzhilfe erhalten haben. 126 Millionen Euro – merken Sie sich bitte die Zahl. 2023 waren es 227 Millionen Euro. Das ist also eine Steigerung von über 100 Millionen Euro.
(Beifall DIE LINKE)
100 Millionen Euro in der Zeit von Rot-Rot-Grün. Deswegen: Rot-Rot-Grün vorzuwerfen, wir würden die freien Schulen vernachlässigen, ist einfach eine Mär, das ist einfach falsch, das kann man so nicht stehenlassen. Eine Steigerung von 80 Prozent! Wenn der Begriff „Wumms“ wirklich mal zur Anwendung kommt, dann gilt er hier. Hier hat es richtig gewummst, weil die staatlichen Schulen innerhalb von zehn Jahren 100 Millionen Euro mehr zur Verfügung bekommen haben. Das ist eine Steigerung von 80 Prozent. Die staatlichen Schulen dagegen haben eine Entwicklung von 23 Prozent – weil hier über Gleichberechtigung und Gleichbehandlung gesprochen wurde. Ich weiß, dass die Zahlen unterschiedlich interpretiert werden können. Aber ich würde sagen: Den freien Schulen in Thüringen geht es gut, den freien Schulen geht es unter Rot-RotGrün besonders gut.
(Beifall DIE LINKE)
Und der Freistaat und Rot-Rot-Grün kommen ihrem verfassungsmäßigen Auftrag nach, die freien Schulen ausreichend zu finanzieren. Ja, und dann müssen wir genau das machen, Herr Voigt, was mit den Overheadkosten ist. Deswegen bin ich der Überzeugung – weil Herr Tischner gesagt hat, sollte das Gesetz nicht zügig verabschiedet werden –, sollten wir das Gutachten abwarten.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das
muss auch erwirtschaftet werden!) Und auf der Basis des Gutachtens sollten wir dann eine gute Entscheidung für die Gesetzesänderung treffen.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Drei Jah-
re!) Meine Damen und Herren, wenn sich das mit den freien Schulen so entwickelt hat, wie ich das gerade beschrieben habe, stellt sich die Frage, was denn nun mit den staatlichen Schulen ist. Da muss ich deutlich sagen, dass die staatlichen Schulen für mich das Primat haben. Die staatlichen Schulen tragen die Grundlast für das Bildungswesen in Thüringen.
(Beifall DIE LINKE)
Das sollten wir bei der ganzen Debatte nicht vergessen. Torsten Wolf hat es gesagt: Gibt es Entwicklungen für die freien Schulen auf Basis dessen, was jetzt gerade hier im Hohen Haus verabredet wird, dann muss es auch Konsequenzen für die staatlichen Schulen geben. Ansonsten bleiben die staatlichen Schulen im Regen stehen, und das kann nicht funktionieren. Also: Die Grundlast wird durch die staatlichen Schulen getragen. Sie sorgen für den sozialen Ausgleich und sie nehmen jede und jeden auf. Das machen die freien Schulen nun mal nicht. Auch das muss hier festgestellt werden.
(Beifall DIE LINKE)
Deswegen, meine Damen und Herren, müssen wir, wenn wir über dieses Thema sprechen, das gesamte Bildungssystem Thüringens in den Blick nehmen und müssen nicht nur über die freien Schulen und deren Finanzierung reden, sondern dann müssen wir über die Finanzierung des Bildungswesens in Thüringen sprechen, damit tatsächlich eine Gleichbehandlung aller Schulen, der staatlichen und freien Schulen, erfolgt. Ich freue mich auf eine spannende Beratung und danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
