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Andreas Bühl

CDU 20.12.2023 Sitzungen 7/125

Thüringer Familieneigentumsförderungsgesetz

Sehr verehrte Damen und Herren, liebe Besucher oben auf den Rängen und auch vor den Geräten zu Hause, wir sprechen hier über einen Gesetzentwurf, den wir heute in erster und zweiter Beratung beraten wollen, um ihn vor dem Haushalt noch beschließen zu können, der nötig ist, um Klarheit für das Inkrafttreten der Absenkung der Grunderwerbsteuer und dann auch der Familienförderung zu gewährleisten. Aus unserer Sicht ist das mehr denn je nötig, denn gerade, wenn man sich die aktuelle Diskussion und auch die aktuelle öffentliche Aufregung zu dem anschaut, was nicht zuletzt auch in Berlin von der Ampel passiert, wo es immer um neue Erhöhungen geht. 7 Prozent Gastronomie-Mehrwertsteuererhöhung, Agrardiesel/CO -Steuern, all das 2 belastet zum Schluss die Gesamtgesellschaft, belastet zum Schluss jeden Einzelnen und belastet zum Schluss auch Familien, weil die Preise in den Geschäften, weil die Preise insgesamt steigen und Inflation und Energiekrise hier für einen starken Anstieg gesorgt haben. Nicht zuletzt deswegen ist es bemerkenswert und vor allen Dingen auch historisch gewesen, dass der Thüringer Landtag im September zum ersten Mal seit langer Zeit eine Steuersenkung beschlossen hat und deswegen nicht immer alles teurer, sondern auch mal etwas günstiger für die Menschen im Land ist. Das ist aus unserer Sicht richtig und wichtig gewesen. (Beifall CDU) Gleichzeitig kann das allerdings auch nur der erste Schritt gewesen sein. Uns war deswegen auch in diesem Gesetz vor allen Dingen die Förderung von Familien, die Entlastung von Familien, die sich auf den Weg machen, sich eine selbst genutzte Immobilie anzuschaffen, wichtig. Ich glaube, gerade in diesen Zeiten, wo auch dort die Preise immens gestiegen sind, ist es ein wichtiges Signal. Vor allen Dingen geht es uns hier darum, dass insbesondere Familien unterstützt werden, keine Spekulanten, keine Investoren, sondern direkt die, die sich entscheiden, ihre erste selbst genutzte Immobilie auch zu nutzen. Die Schaffung neuen Wohnraums ist uns dabei besonders wichtig. Ich glaube, wir sehen das in den Städten, wir sehen das aber auch auf dem Land, dass gerade hochwertiger, selbst genutzter Wohnraum dort knapp ist und dass wir hier in Zeiten von Wohnraumknappheit und in Zeiten von hohen Mieten auch einen Anreiz schaffen wollen. Nun könnte man sich natürlich fragen: Warum stellen wir das hier noch mal zur Abstimmung, wir haben doch das Gesetz im September beschlossen? Wir haben im September einen neuen § 2 eingeführt, der die gesetzliche Grundlage für das Förderprogramm schaffen sollte, und wir sind weiter davon überzeugt, dass das richtig war und dass auch die Notwendigkeit der Familienförderung ein wichtiges Ziel ist. Allerdings mussten wir auch wahrnehmen, dass die Landesregierung in den Raum gestellt hat, gegen dieses Ziel für Familien, gegen Familien im Land klagen zu wollen, und (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Oh ja, genau, ganz genau!) (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) das wollen wir nicht zulassen. Wir wollen Klarheit schaffen, dass unsere Familien im Land entlastet werden können und nicht in der Gefahr leben, dass geklagt wird. (Beifall CDU) (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, deswegen wollen wir den Interpretationsspielraum, der aufgemacht wurde, schließen und damit Sicherheit für Familien und für die Förderung geben und potenzielle Klagegründe – und das ist ja auch im Vorfeld in der Öffentlichkeit durchaus kommuniziert worden –, die von der Landesregierung gesehen worden sind und die dann auch im Rahmen der Verhandlungen zu diesem Haushalt ausgeräumt worden sind, schließen. Dazu dient diese Formulierung, die heute hier auf dem Tisch liegt, damit klar wird, es handelt sich hier nicht um einen Steuerfreibetrag, sondern um eine Förderung von Familien. Damit stellen wir sicher, dass die Landesregierung, die ihre Bereitschaft für ein solches Förderprogramm erklärt hat, diese Bedenken einer Klage dann auch fallenlässt. Das Gesetz zur Festlegung des Satzes der Grunderwerbsteuer soll weiterhin einen § 2 haben. Dieser soll die Pläne der Bundesebene, den Ländern mehr Spielräume zu geben, aufgreifen und einräumen, entsprechend einen gesetzlich fixierten Auftrag an die Landesregierung zu stellen, damit wir dann schnell reagieren können, falls sich neue Optionen für eine Anpassung bieten. Ich will das hier auch noch mal klarstellen, weil das auch im Vorfeld Teil der Diskussion war. Es handelt sich dabei um einen gesetzlich fixierten Prüfauftrag, und ein solcher Prüfauftrag ist auch nichts Ungewöhnliches, sondern einen solchen Prüfauftrag haben wir an verschiedenen Stellen in Gesetzen, zum Beispiel bei Evaluation, bei Möglichkeiten zu prüfen und dem Landtag dann auch zu berichten, und das wollen wir hier eben auch einführen. Neben der Entlastung der Familien wird mit der Errichtung des Förderprogramms auch ein Impuls für die Thüringer Bauwirtschaft gesetzt. Ich glaube, auch das ist, wenn man sich die aktuelle Situation anschaut, dringend nötig, denn die Aufträge dort gehen zurück und wir wollen, dass die Arbeitsplätze erhalten bleiben, dass die Menschen in Arbeit bleiben, und deswegen ist das hier ein zusätzlicher Anreiz. Deshalb – zusammengefasst –: Wir kämpfen mit diesem Gesetz weiter für die Entlastung für Familien, wir kämpfen für die Entlastung der Bürger und auch für eine Stärkung unserer Wirtschaft und wir schaffen eine solide und rechtlich unstreitige Grundlage. Deshalb werbe ich heute hier um Zustimmung, damit das dann auch pünktlich zum neuen Jahr gemacht werden kann und auch dieses Förderprogramm weiter vorbereitet werden kann. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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