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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 20.12.2023 Sitzungen 7/125

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, wir reden heute über ein wichtiges Gesetz. Die Frage ist allerdings, ob es heute dringlich auf die Tagesordnung musste. Ich sage das ganz offen als jemand, die sich immer dafür starkgemacht hat, dass uns jedes Kind gleich viel wert sein muss, egal, welche Schule es besucht, und die ebenfalls im Jahr 2020 sehr froh über die Einigung war, die wir gefunden hatten, für die Finanzierung der freien Schulen. Die freien Schulen bereichern ohne Frage unsere Schullandschaft. Sie sind, wie gesagt, Teil der öffentlichen Schullandschaft für uns gleichermaßen wie die staatlichen Schulen. Und sie müssen natürlich auch angemessen und rechtssicher finanziert werden. Trotzdem will ich auch sagen, es ist ein bisschen schwierig, dieses Gesetz ist jetzt auf der Tagesordnung, wenn man immer wieder begründet, das muss mit dem Haushalt verhandelt werden, weil das dann eigentlich für fast alle Gesetzesvorhaben gilt, die Geld kosten. Insofern bedauere ich, dass das Gesetz jetzt ein wenig zum Spielball der Verhandlungen rund um den Haushalt geworden ist, weil ich mir eine Diskussion in der Sache gewünscht hätte. Zunächst gilt unser Dank selbstverständlich allen, die – auch an den freien Schulen – eine wirklich gute Arbeit leisten. Fast zehn Prozent der Thüringer Schülerinnen und Schüler besuchen Schulen in freier Trägerschaft. Und wir haben da auch viel getan, wenn ich mir die Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer anschaue und auch die Finanzierung insgesamt. Wir wissen aber auch – und dazu gab es durchaus auch schon heftige Diskussionen –, dass es eine rückwirkende Änderung, ich nenne es mal so, der Rechtsauffassung des Ministeriums mit Blick auf die Overheadkosten und Abschreibungskosten gegeben hat. Wir haben das hier schon häufiger und auch im Ausschuss intensiv diskutiert. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich auch hier immer wieder klar positioniert und sich Verhandlungen aller Beteiligten in dieser Frage gewünscht. Auch die Frage der Vollkostenanalyse haben wir immer wieder diskutiert. Wir meinen, dass es richtig ist, einmal genau hinzuschauen, was kosten uns Schulen eigentlich, und zwar Schulen in staatlicher Trägerschaft ganz genauso wie Schulen in freier Trägerschaft. Und wir lesen auch den § 18 Abs. 6 des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft so. Das Bildungsministerium – das muss man ganz klar anerkennen – hat sich nach intensiven Beratungen auch bewegt und in Abstimmung mit den freien Schulen eine externe Evaluation auf den Weg gebracht. Es wurde ein Weg gefunden – darüber bin ich sehr froh –, Rückforderungen des Ministeriums aufgrund der geänderten Abrechnung der Schulkosten zu verhindern. Damit ist der Entschließungsantrag der CDU eigentlich obsolet. Wir werden ihm aber zustimmen, weil wir ihn für durchaus richtig und ja auch schon die gefundene Praxis halten. Grundsätzlich, wie gesagt, geht es uns um eine konstruktive Diskussion im Sinne der Sache, anstatt freie Schulen einmal mehr zum Spielball von Haushaltsverhandlungen zu machen. Deshalb will ich jetzt auch ein Stück weit zum Gesetzentwurf selbst und zu den Inhalten kommen, die darin enthalten sind, denn der Gesetzentwurf steht ja auf der Tagesordnung. Die Klarstellung der gesetzlichen Regelung halten auch wir als grüne Fraktion für wichtig, weil Schulen in freier Trägerschaft – ich sagte es – natürlich auch Rechts- und Planungssicherheit benötigen. Dennoch hat das Gesetz – und darauf ist meine Kollegin Dorothea Marx auch schon eingegangen – durchaus – ich nenne es mal vorsichtig – noch handwerkliche Mängel. Das ist zum Beispiel die Frage, wie werden Schulen eigentlich finanziert, wie ist es mit den unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten von Schulen in staatlicher Trägerschaft auf der einen Seite und in freier Trägerschaft auf der anderen Seite? Dafür brauchen wir unbedingt eine Klarstellung und auch Verständigung. Dazu wird sicherlich auch die Anhörung im Ausschuss dienen. Und damit sagte ich es schon, wir stimmen selbstverständlich der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss zu. Dort gehört er hin. Dort müssen wir ihn diskutieren, dort werden wir ihn anhören, dort werden wir auch mit den freien Schulträgern ins Gespräch kommen. Und zum Entschließungsantrag noch einmal: Wenn er der Klarstellung dient, werden wir uns diesem natürlich nicht verwehren. Wir hätten ihn von der Sachlogik her auch mit an den Ausschuss verwiesen mit dem Gesetz, aber wenn Sie ihn abstimmen wollen, dann stimmen wir ihn auch hier heute ab, denn wir stehen selbstverständlich – das haben wir auch immer wieder gesagt, zumindest in großen Teilen dieses Hauses, was die demokratischen Fraktionen anbelangt – zu unseren freien Schulen hier in Thüringen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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