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Dr. Thadäus Rudolf König

CDU 20.12.2023 Sitzungen 7/125

des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer! In der Gesamtbetrachtung des Einzelplans 08 fällt auf, dass das Sozialministerium insbesondere in den Hauptgruppen 8, das heißt, bei den Investitionen, gekürzt hat. Zum Beispiel gab es eine Kürzung von 10 Millionen Euro im Bereich der Pauschalförderung für die Krankenhäuser. Demgegenüber stehen Erhöhungen in der Hauptgruppe 4, das heißt, beim Personal, und 6, bei den Zuweisungen und Zuschüssen. Schon allein dies zeigt, welche falschen Schwerpunkte die Landesregierung setzt. Langfristig sind Zukunftsinvestitionen essenziell, weil sie langfristig positiv wirken. Langfristig belastende Ausgaben, wie beispielsweise bei der Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs, sind dabei kontraproduktiv. Schon jetzt deutet sich hier ein dauerhaftes Millionengrab an, das zukünftige Haushalte belasten wird. Nun sind im Haushaltsentwurf 2024 allein 22 Stellen im Thüringer Zentrum für forensische Psychiatrie, (Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Woher haben Sie die Zahlen?) das eine Art Verwaltungskopf des staatlichen Maßregelvollzugs ist, vorgesehen. Und diese 22 Verwaltungsstellen – das müssen Sie sich mal vorstellen, aktuell sind es ein paar weniger, weil nicht alle Stellen besetzt sind – verwalten den Maßregelvollzug in Mühlhausen, nächstes Jahr kommt eventuell Hildburghausen dazu. Dafür 22 Stellen, das zeigt, dass die Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs der falsche Weg ist und uns auch langfristig belasten wird. Sehr geehrte Damen und Herren, uns als CDUFraktion ist der langfristige Erhalt der Gesundheitspflege und der sozialen Infrastruktur besonders wichtig. Deshalb hätten wir uns, wie ich eben schon ausgeführt habe, mehr Investitionen in die soziale Infrastruktur gewünscht. Und genau an dieser Stelle hatten wir auch unsere Schwerpunkte in den Änderungsanträgen zum Haushaltgesetz. Leider hat Rot-Rot-Grün genau diese Zukunftsinvestition verhindert. Ich möchte vier Beispiele nennen: Mehr Geld für barrierefreies Bauen in Thüringen, also die Aufstockung des Titels zur Schaffung von Barrierefreiheit, und der sollte von 2 Millionen um 1,5 Millionen auf 3,5 Millionen Euro aufgestockt werden. Rot-Rot-Grün wollte hier 800.000 Euro kürzen. Das ist zum Glück verhindert worden, aber es bleibt bei den 2 Millionen Euro, die dort zur Verfügung stehen. Wir hatten 40 Millionen Euro – das war uns auch besonders wichtig – Investitionsförderung in Pflegeeinrichtungen vorgesehen, und das vor dem Hintergrund, dass wir teilweise Eigenanteile in den Pflegeeinrichtungen von über 3.000 Euro haben und mit der Entlastung bei den Investitionskosten, die teilweise bis zu 17 Prozent dieser Eigenbeiträge betragen, hätten wir dort zu einer Entlastung für Pflegende beitragen können. Das hat leider keine Mehrheit gefunden, ist für uns aber perspektivisch ein enorm wichtiger Punkt. Des Weiteren wollten wir perspektivisch 42,5 Millionen Euro für Investitionen in die Krankenhäuser bei der Umsetzung des neuen Landeskrankenhausplans einstellen. Leider gibt es auch hier keine Umsetzung. Und wir wollten eine bessere Umsetzung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei knapper werdenden Haushaltsmitteln gilt es, Schwerpunkte zu setzen. Umso enttäuschter sind wir über das, was die Zustimmung erhielt: Das reine Verwalten des Bestehens, aber keine innovativen Ansätze für die Zukunftsfähigkeit des Landes. Trotzdem werden wir dem Haushalt zu einer Mehrheit verhelfen. Warum machen wir das? Für mich sind dabei drei wesentliche Punkte entscheidend. Wir sorgen mit dem Haushaltsbeschluss dafür, dass gerade die vielen Vereine, Verbände und Unternehmen im Land auch im Jahr 2024 planen können. Damit schaffen wir Sicherheit, damit sorgen wir vielfach auch für Jobsicherheit, sodass in Projekten weitergearbeitet werden kann. Das ist unsere Verantwortung. Wir sagen ganz deutlich, es ist nicht unser Haushalt. Aber vor dieser Verantwortung werden wir uns nicht drücken und deswegen werden wir den Haushalt passieren lassen. An zweiter Stelle: Auf unsere Initiative hin konnte eine auskömmliche Finanzierung der Krebsprävention in Thüringen in den Haushalt hineingeschrieben werden. Es ist nicht viel Geld, es sind 50.000 Euro, aber für diesen enorm wichtigen Punkt ist das essenziell. Und dritter Punkt: Wir wissen, das ist der letzte rot-rot-grüne Haushalt und mit dem kommenden Haushalt können wir die Zukunftsfähigkeit des Landes angehen und da wird es für uns auch ganz wichtig sein, dass wir wieder Schwerpunkte auch bei den Gesetzen legen. Das habe ich schon in der letzten Debatte hier im Hohen Haus gesagt, dass wir einzelne Gesetze, die jetzt über die Minderheitskoalition eingebracht werden, eigentlich eher im Ministerium sehen. Ich will da nur das Krebsregistergesetz nennen, das kurz vor knapp von der FDP eingereicht wurde, wir im letzten Plenum beschließen konnten. (Beifall Gruppe der FDP) Das ÖGD-Gesetz, was für mich eine ganz klassische Aufgabe ist, dass die Erarbeitung im Ministerium liegt, ist nicht passiert. Und beim Chancengleichheitsfördergesetz haben wir in der Debatte und in der Anhörung gesehen, welche rechtlichen, verfassungsrechtlichen Mängel der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün auch hatte. Deswegen wäre hier vielleicht auch die Expertise der Landesregierung wichtig gewesen, damit gerade auf der gesetzlichen Ebene solide Grundlagen bestehen. Wie ich schon gesagt habe, es ist nicht unser Haushalt, aber für die Planungssicherheit der Zukunft werden wir ihn passieren lassen.

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