Thomas L. Kemmerich
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen und hoffentlich auch viele, die dem zuhören, was wir hier heute besprechen. Unter dem sperrigen Satz „Änderung der Landeshaushaltsordnung von Thüringen“ verbirgt sich nichts anderes als ein Entwurf, die Handlungsspielräume der jetzigen Regierung unter Einwirkung der CDU zu verändern, ja zu erleichtern, und zwar dem aus dem Weg zu gehen, hier echte Konsolidierungen, Einsparungen vorzunehmen. Der Vorredner von den Grünen hat gerade ausdrücklich gesagt, dass gewisse Umstände den Druck auf den Haushalt erhöht haben. Preissteigerungen, Krieg, Energiepreise, all die Dinge sind ja richtig benannt worden. Nur ist die Frage, ob das Mittel zur Bewältigung dieser Herausforderungen, das hier gewählt wird, das richtige ist. Das Schieben der Tilgungsraten von 8 auf 15 Jahre klingt erst mal so harmlos. Es wird begründet, andere greifen ja noch mehr in die Tasche der zukünftigen Generation. Wir reden hier immer um fast eine Verdopplung. Genau das sollte hier infrage gestellt werden. Weil, ich denke, dass auch im Sinne der Generation, die jetzt Verantwortung trägt, aber genauso insbesondere der nächsten Generationen diese Herauszögerung von Tilgungen nicht hinnehmbar ist. Durch die Verlängerung der Tilgungsfrist erhöhen wir unsere langfristigen Verbindlichkeiten. Das bedeutet insbesondere eine höhere Belastung in den nächsten Haushalten an Zinszahlungen. Wir haben zurzeit eine Zinsausgabenquote von 2 Prozent. Das ist noch dadurch getragen, dass in den letzten Jahren ein denkbar niedriges, fast historisch niedriges Zinsniveau zu verzeichnen war. Schauen wir mal in das Jahr 2016 – so lange ist das noch nicht her –: Dort hatten wir eine Zinsquote von 4,7 Prozent. Bei den Entwicklungen der letzten Monate, die Europäische Zentralbank hat elfmal in Folge die Zinsen erhöht, es gibt jetzt eine gewisse Zinspause, aber wir haben einen vergleichsweise sehr hohen Zinssatz. Es ist gar nicht abwegig, dass wir diesen Zinssatz in sehr kurzer Zeit wieder erreichen
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie
wissen doch gar nicht, wie sich die Zinsen verändern werden, Herr Kemmerich! Woher wissen Sie denn, wie sich die Zinsen verändern?) durch die entsprechenden Umschichtungen. Wir haben aktuell in Thüringen 15,7 Milliarden Euro Schulden. Das entspricht 7.451 Euro pro Kopf. Unterstellen wir jetzt mal wieder eine Zinslast von 4 Prozent, bedeutet die Streckung dieser Zinsen eine Mehrbelastung von ca. 170 Millionen Euro über die Laufzeit dieses Kredits. 170 Millionen Euro nehmen wir den nächsten Generationen aus der Tasche,
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wir
müssen das Land modernisieren, das sind unsere Zukunftschancen!) weil wir es jetzt nicht schaffen – denn die Kürzungen sind ca. 85 Millionen Euro –, in einem Milliardenhaushalt, in einem Rekordhaushalt – und das meine ich negativ – Prioritäten zu setzen, Voraussetzungen zu schaffen, wirklich in die Konsolidierung zu gehen. Nein, Sie mogeln sich um eine echte Entscheidung herum und muten es zu, dass die nächsten Generationen diese Entscheidung vielleicht dann treffen können, aber darunter leiden, dass Sie sie heute nicht getroffen haben. Insofern appelliere ich hier an alle, die verantwortungsvoll für die zukünftigen Haushalte Entscheidungen treffen wollen, diese Tilgung nicht zu strecken, dieser Änderung der Landeshaushaltsordnung nicht zuzustimmen, sondern hier konsolidierte, seriöse Finanzpolitik im Sinne der Zukunft des Freistaats Thüringen und aller Bürger und Steuerzahler zu machen. Bitte lehnen Sie diesen Gesetzentwurf ab.
(Beifall Gruppe der FDP)
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das
beste Beispiel für seriöse Finanzpolitik haben wir ja im Bund!)
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das war
jetzt wirklich Kaffeesatzleserei!)
