Diana Lehmann
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache zum Einzelplan 08 – Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – und rufe auf den Einzelplan 09 – Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz – . Die Redezeiten verteilen sich hier wie folgt: für die Fraktion Die Linke 5 Minuten, für die Fraktion der CDU 4 Minuten, für die Fraktion der AfD ebenfalls 4 Minuten, für die Fraktion der SPD 3 Minuten, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 3 Minuten, für die Parlamentarische Gruppe der FDP 3 Minuten, für die fraktionslosen Abgeordneten jeweils 3 Minuten, jedoch insgesamt nicht mehr als 10 Minuten im Komplex „Einzelpläne“. Nach Inanspruchnahme von 5 Minuten Redezeit durch die Landesregierung verlängert sich die Redezeit jeder Fraktion und der Parlamentarischen Gruppe entsprechend. Zunächst erhält Herr Abgeordneter Gottweiss für die CDU-Fraktion das Wort.
