Diana Lehmann
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Dann liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Taubert das Wort. Ganz herzlichen Dank. Ich will nur einiges richtigstellen, weil das immer wieder und wieder hier falsch dargestellt wird. Die freien Stellen im Finanzministerium oder zum Beispiel auch bei der Polizei sind dafür da, dass wir unseren Nachwuchs einstellen können. Die sind nicht ausfinanziert. Das heißt, ich stelle am 1. September Menschen ein, die eine bestimmte Qualifikation erworben haben, mit einer bestimmten Punktzahl. Alle sagen: Wir brauchen Nachwuchs. Kann man das nicht verstehen, dass die Stellen einfach frei bleiben? Die tun keinem weh. Man kann ständig politisch die Sau durchs Dorf tragen, aber man kann es auch lassen. Man kann es auch endlich lassen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Punkt 2, es ist nicht nur die … Okay. Sie wollen –
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: 500 bei
der Polizei sind noch einzustellen!) Sie wollen es nicht verstehen. Da Sie es nicht verstehen wollen, muss ich mir jetzt auch keine Mühe geben.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) So. Einzelplan 17, das ist nicht nur die Gastro, Herr Kießling, sondern es ist auch das Wachstumschancengesetz, das nicht in dem Maße kommt. Und insofern kann das auch gelassen werden. Und zum Dritten, Grundsteuer, nicht Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Grundsteuerreform. Wir haben ein erstes Urteil in Sachsen, und das macht mich froh, weil da bestätigt wird, dass das Bundesmodell auch rechts-, also –
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Was ist mit dem Urteil aus RheinlandPfalz?) Rheinland-Pfalz ist nur einstweiliger Rechtsschutz. Betrifft uns momentan überhaupt nicht.
