Ralf Plötner
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Das werden wir gemeinsam tun und das gelingt auch mit diesem Landeshaushalt, mit dem entsprechenden Einzelplan. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
