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Hoffmann

AfD 20.12.2023 Sitzungen 7/125

des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, für den Haushalt 2024 sieht die AfD-Fraktion im Einzelplan 10 die Erhöhung der Mittel für die Wartung und Unterhaltung von Landesstraßen um 20 Millionen Euro vor. Fast die Hälfte der Landesstraßen ist in einem sehr schlechten oder schlechten Zustand. Dieser Antrag auf Erhöhung wurde im Ausschuss allerdings abgelehnt. Für die Linkenmühlenbrücke sehen wir ebenfalls Gelder vor, sowohl für den Neubau an sich als auch für die Infrastruktur, also Zufahrtswege. Aber auch diese Forderung wurde im Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt. In 14 Änderungsanträgen mit einer Gesamtsumme von fast 20 Millionen Euro fordern wir zudem die dringende Erhöhung der Mittel zur Wiederbewaldung, so etwa für die Anwerbung und Rückgewinnung von Forstfachkräften. Dies wurde im Ausschuss abgelehnt. Wir fordern die Erhöhung der Zuschüsse für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Bewältigung der Aufforstung um 1,5 Millionen Euro, dies wurde im Ausschuss abgelehnt. Wir fordern die Erhöhung der Zuschüsse an Privatunternehmen und öffentliche Einrichtungen, um der Schadsituation gerecht zu werden in den Wäldern um etwa 6 Millionen Euro, es wurde im Ausschuss abgelehnt. Unsere Forderung, die Erstaufforstung auf 1 Million Euro zu erhöhen, wurde im Ausschuss abgelehnt. Die naturnahe Waldbewirtschaftung wollen wir auf 3,5 Millionen Euro erhöhen, im Ausschuss wurde auch dies abgelehnt. Die von uns geforderte Erhöhung der Zuschüsse an Verbände und Sonstige zur Förderung des nicht produktiven investiven Naturschutzes sowie dafür investive Waldumweltmaßnahmen wurde – genau – im Ausschuss abgelehnt. Mehr Gelder für Saatgut und Erhaltung von Fahrzeugen im Zusammenhang mit der Wiederbewaldung wurde im Ausschuss abgelehnt. In Thüringen haben wir aktuell 110 Hektar Schadfläche. Sollten nur 20 Prozent dieser Fläche aktiv aufgeforstet werden, beansprucht dies beispielsweise über einen Zeitraum von zehn Jahren bei Kosten von 10.000 Euro pro Hektar über 200 Millionen Euro, also 20 Millionen Euro pro Jahr. Diese 20 Millionen Euro finden sich in unseren Änderungsanträgen wieder, die Sie abgelehnt haben. Nicht einer dieser Anträge wurde angenommen. Sie alle und die Landesregierung, die Sie an dieser Stelle immer wieder erzählen, wie wichtig die Wiederbewaldung ist, stellen sich selbst das Zeugnis der Lüge aus. (Beifall AfD) Nun bin ich gespannt, wie die Abstimmung zu unserem Entschließungsantrag in Drucksache 7/9130 mit dem Titel „Wiederbewaldung auskömmlich finanzieren, Kalamitätsflächen aktiv aufforsten, Saatgutbestände erhöhen, Forstpersonal gewinnen, das grüne Herz Deutschlands erhalten“ laufen wird. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Protokoll ↗