Beate Meißner
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, sehr geehrte Zuschauer, was will man in 3 Minuten zu einem Einzelplan sagen, zu dem eigentlich so viel zu diskutieren ist? Das Thema „Migration“ ist zumindest im Einzelplan noch abgebildet, auch wenn die Ministerin dafür nicht mehr zuständig ist. Es ist das entscheidende Thema, was die Thüringerinnen und Thüringer derzeit bewegt. Man muss an dieser Stelle, ohne über Menschenwürde und Menschenrechte zu sprechen, einfach konstatieren, dass wir hier in Thüringen katastrophale Zustände haben. Unzureichende Kapazitäten und zum Teil menschenunwürdige Zustände in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Unterkünften sowie eine steigende Kriminalität sind einfach Fakt. Dazu gehört auch der Fakt, dass unsere Kommunen schon über die Grenzen ihrer Möglichkeiten hinausgegangen sind. Dann ist auch nicht verwunderlich, dass die Unterstützung und Akzeptanz in der Bevölkerung für dieses Thema immer weiter sinkt. Wir als CDU-Fraktion haben in den Haushaltsverhandlungen deswegen versucht, unsere Schwerpunkte deutlich zu machen und haben auch im Rahmen eines Entschließungsantrags diese Ihnen hier vorgelegt. Dazu gehört die Einführung einer Bezahlkarte, und das schnellstmöglich. Es gibt seit dem 06.11. eine Einigung der Regierungschefs auf Bundesebene und diese hat Thüringen umzusetzen, denn da dürfen wir uns keinen Sonderweg leisten und eben auch keine besonderen Anreize setzen. Des Weiteren geht es darum, eine umfassende Nutzung der Regelungen zur Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit für Asylbewerber hier in Thüringen umzusetzen. Es ist einfach so, dass arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Asylbewerber die Möglichkeit nutzen sollten, sich in ehrenamtlichen Tätigkeiten zu integrieren, denn das ist immer die beste Möglichkeit, sich in der Gesellschaft einzubringen, die Sprache zu erlernen und letztendlich auch die Gegebenheiten und Gepflogenheiten hier in Thüringen mitzubekommen. Ein weiterer Punkt ist das vollständige Durchreichen und die Erstattung der Kosten an die Kommunen. Auf Bundesebene gibt es eine Einigung, dass 7.500 Euro zugesagt sind, Thüringen hat diese sofort und schnellstmöglich durchzureichen und da sind die Kommunen nicht als Bittsteller zu deuten. Letztendlich wollen wir auch, dass die Thüringer Aufnahmeprogramme zur Aufnahme von Syrern und Afghanen endlich auslaufen, denn auch das ist ein Sonderweg in Thüringen, der zu speziellen Anreizen führt, die letztendlich die Kommunen ausbaden müssen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das stimmt doch gar nicht!) Darüber hinaus ist es uns noch gelungen, im Haushalt einen Titel zu streichen, nämlich die Einführung eines Antiziganismusbeauftragten. Diese 200.000 Euro können wir uns in Thüringen sparen. Es gibt kein anderes Bundesland, das so einen Beauftragten hat, und deswegen ist das an unserer Stelle auch nicht notwendig. Sehr geehrte Frau Ministerin, im nächsten Jahr sind Sie nicht mehr für Migration in diesem Maße zuständig und können sich dem Thema „Justiz“ vermehrt widmen. Es gibt genug zu tun, ich denke nur an die Digitalisierung, die E-Akte, die Nachwuchsgewinnung und einen besseren Opferschutz.
