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Birgit Pommer

20.12.2023 Sitzungen 7/125

Eben, es ist Weihnachten. Ich erinnere Sie gegen 18.00/19.00 Uhr noch mal daran. Ich schlage Ihnen also vor, den Gesetzentwurf nach dem dritten Tagesordnungspunkt aufzurufen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen – wie ich sehe – aus dem gesamten Plenum. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Dann verfahren wir so. Dann gibt es den Antrag der Fraktion der CDU, den Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz zur Förderung von Wohneigentum für Familien“, der als Drucksache 7/9236 elektronisch bereitgestellt und verteilt wurde, in die Tagesordnung aufzunehmen. Aufgrund einer rechtsförmlichen Änderung wurde der Gesetzentwurf inzwischen als „Thüringer Familieneigentumsförderungsgesetz“ veröffentlicht. Mit der Einbringung hat die CDU-Fraktion signalisiert, dass der Gesetzentwurf auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung genommen sowie in erster und zweiter Beratung verhandelt werden soll, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Im ersten Schritt haben wir dazu über die Aufnahme in die Tagesordnung abzustimmen. Bei Aufnahme würde im zweiten Schritt die Abstimmung über die Verkürzung der Beratungsfrist folgen. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort gewünscht, gegen die Dringlichkeit zu sprechen? Herr Abgeordneter Blechschmidt, ein Geschäftsordnungsantrag. Bitte schön.

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