Dorothea Marx
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor ich zum Bereich „Justiz“ etwas sage, noch mal kurz zu Frau Meißner. Sie haben ja noch mal das Best of Bätsch Ihrer migrationspolitischen Vorstellungen hier zusammengefasst und ich frage mich nur immer die ganze Zeit: Wenn Sie auf der einen Seite sagen, wir wollen eigentlich möglichst niemanden mehr herlassen und auf der anderen Seite aber gemeinnützige Arbeit gemacht werden soll, damit Leute sich besser integrieren und die Sprache lernen, was bitte wollen Sie eigentlich? Also wirklich, ich meine, das eine und andere lässt sich ja nicht so richtig mit den Ankerzentren und weg – und abschieben vereinbaren. Wobei wir uns tatsächlich einig sind, ist, dass wir die Zustände in den Erstaufnahmeeinrichtungen ändern müssen, und daran arbeiten wir. Ich möchte zum Bereich „Justiz“ kommen. Vor Gericht und auf hoher See, hat man ja früher immer gesagt, ist man in Gottes Hand. Wir müssen aber zusehen, dass alle, die vor Gericht wollen, dort auch erst mal hinkommen und dazu braucht es natürlich eine moderne und gute Justizausstattung. Da sind wir im Hintertreffen, was die Digitalisierung und auch viele andere Sachen angeht. Da müssen wir tatsächlich aufholen und haben noch sehr viel Arbeit vor uns. Dennoch sind auch im neuen Haushalt dazu wieder Ansätze drin. Die Personalaufstockung haben wir nicht mehr durchbekommen. Wir können auf der einen Seite eben auch nicht Personal aufstocken und auf der anderen Seite im Haushalt wesentliche Mittel einsparen, weil wir wissen, die Personalmittel sind immer die Gelder, die am meisten auch langfristig gebunden werden. Deswegen hatten wir hier jetzt nicht die Möglichkeit, die personellen Verbesserungen vorzunehmen, die wir gern vorgenommen hätten. Ich bedaure das sehr und denke, dass der Kernbereich der Justiz von uns allen auch erhöhte Aufmerksamkeit verdient. Denn der Glaube an den Rechtsstaat ist dann auch zu Ende, wenn die Rechtsweggarantie insofern Einschränkungen erfährt, dass es doch teilweise jetzt schon recht lange dauert, bis bestimmte Gerichte irgendwelche Verfahren terminieren. Das kann uns alle nicht zufriedenstellen. Das ist eine wichtige Säule der Demokratie und der Sicherheit – die ich ja eben auch schon mal im Bereich des Haushaltsplans 03 vertreten durfte –, damit sich Leute auch sicher sind, dass sie nicht nur ein Recht haben, sondern dieses Recht im Zweifel auch verteidigen können bzw. auch Unterstützung finden, wenn sie sich benachteiligt sehen, benachteiligt wurden, und dass dann unabhängige Gerichte, zu denen wir stehen, dann darüber befinden, ob Abhilfe zu schaffen ist und von wem, und dass all dies auch zeitnah von ausreichend ausgebildetem und kompetent arbeitendem Personal und auch etwas schneller als es bisher möglich ist, durchgesetzt werden kann. Das bedeutet nicht nur, dass wir die Anzahl von Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten erhöhen. Das konnten wir in der letzten Zeit sehr gut, da sind sehr viele Neueinstellungen erfolgt, sondern wir müssen auch im Bereich des Personals der nachgeordneten Dienstleistenden, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den entsprechenden Fachgerichten, nachsteuern und das ist auch ein guter, weiter Weg.
