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Stefan Möller

AfD 20.12.2023 Sitzungen 7/125

Thüringer Familieneigentumsförderungsgesetz

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste, ich habe heute in den Nachrichten des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen mal ein bisschen geschmökert, das lag gerade in der Poststelle. Da stand unter anderem drin, dass die Erteilung von Baugenehmigungen, die Beantragung von Baugenehmigungen in diesem Jahr um ca. 30 Prozent eingebrochen ist, was dramatisch ist, weil wir sowieso schon immer in den Bauvorhaben hinter den Erwartungen zurückbleiben, die eigentlich erforderlich wären, um Wohnungsnot zu vermeiden. Ich sage mal so: Mit diesem Thüringer Familieneigentumsförderungsgesetz wird man das Ziel nicht erreichen. Dabei wäre das eigentlich notwendig. Sie wissen alle, dass die ursprüngliche Idee, die Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb auf null zu senken, von der AfD-Fraktion kam: 2018 im Gesetzentwurf und dann 2022 noch mal mit einem entsprechenden Entschließungsantrag. Ganz deutlich klargemacht damals, leider nicht mehrheitsfähig auch wegen des Abstimmungsverhaltens der CDUFraktion. Aber – ich sage es mal so – wir haben ja nichts dagegen, wenn die Kollegen lernen und dann einen eigenen Gesetzentwurf bringen. Aber das, was Sie hier gemacht haben, was Sie bezeichnet haben mit, Sie wollen Klarheit schaffen, Sie wollen Interpretationsspielräume schließen – das gelingt Ihnen natürlich mit diesem Gesetzentwurf nicht, Herr Bühl. Was haben Sie denn geregelt? Sie haben geregelt: Liebe Landesregierung, macht mal eine Richtlinie. Macht mal eine Richtlinie und was ihr da reinschreibt, das konkretisieren wir nicht weiter. Da hat Frau Merz durchaus recht, das ist kein Gesetzentwurf, das ist ein Blankoscheck. (Beifall AfD) Ich weiß nicht, warum man so was macht bei einem politischen Wettbewerber, dass man sozusagen versucht, einen politischen Wettbewerber so zu binden, der schon ganz klar gesagt hat, dass er sogar gegen eine entsprechende Entlastung klagen möchte, der also Gegner dieser Entlastung ist. Und dem geben Sie jetzt den Blankoscheck und sagen: Macht mal eine Richtlinie, wir regeln auch nicht, was ihr regeln sollt, wir regeln weder die Höhe der Entlastung noch den Weg der Entlastung – ihr habt die volle freie Hand. Ich meine, es ist doch klar, was dabei am Ende rauskommt: Es kommt nichts dabei raus. Diese Landesregierung wird natürlich diesen Blankoscheck nutzen, um am Ende nichts zu tun oder eben eine Ersatzlösung zu finden. Es wäre ja auch eine Entlastung von 2,50 Euro zulässig nach diesem Gesetzentwurf, denn Sie haben ja nichts konkret geregelt. Was soll man also zu so einem Gesetzentwurf sagen, der eigentlich grundsätzlich erforderlich ist, der aber inhaltlich derart mangelbehaftet ist? Na ja, eigentlich müsste man jetzt hier beantragen, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss zu überweisen, an den zuständigen Ausschuss zu überweisen, um ihn dort entsprechend nachzubessern und ihn wenigstens nach den verfassungsrechtlichen Grundsätzen, also, dass das Wesentliche im Gesetzentwurf geregelt werden muss, auf ein ordentliches Fundament zu stellen. Das werde ich jetzt hier nicht beantragen, weil ich ganz genau weiß, wie Sie damit umgehen werden. Ich rege es bei Ihnen nur noch mal an, dass Sie von diesem Verfahren Abstand nehmen, diesem Eilverfahren, indem man zwei Lesungen kurz hintereinander durchführt und dann was verabschiedet, was das Ziel ganz offensichtlich nicht erreichen kann, was wahrscheinlich auch nur ein einziges Ziel hatte, nämlich hier so eine Art Spiegelfechterei zu betreiben, um dem Publikum draußen irgendwas erzählen zu können, man hätte sich für Familienförderung beim Ersterwerb eingesetzt, und dann am Ende auf die Landesregierung zeigen zu können, wenn sie es nicht umsetzt, zu sagen: Da sitzt der Schwarze Peter, die haben es nicht umgesetzt. Ja, aber Sie haben gar nicht gesagt, dass sie umsetzen sollen. Und das werden wir dann entsprechend draußen ergänzen, meine Damen und Herren von der CDU. (Beifall AfD) Sollten Sie das hier heute nicht an den Ausschuss überweisen, wovon ich ausgehe, sondern im Schweinsgalopp sozusagen durchstimmen, dann werden wir in der zweiten Lesung auf jeden Fall zustimmen, denn vom Grundsatz her braucht es natürlich einen Gesetzentwurf. Aber letztlich dient dieser Gesetzentwurf dann tatsächlich nur dem Verteilen der Schwarzen-Peter-Karte an die Landesregierung. Ein Stück weit bleibt der Schwarze Peter aber auch bei Ihnen, denn Sie haben diesen Gesetzentwurf letztlich ja zu verantworten. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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