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Olaf Müller

GRÜNE 20.12.2023 Sitzungen 7/125

Thüringer Familieneigentumsförderungsgesetz

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, der hier von der CDU vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet zwei grundsätzlich voneinander zu trennende Regelungen. Auf diese will ich kurz eingehen. Zum einen wird in Artikel 1 der bisherige wohl verfassungswidrige § 2 geändert. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Schöner wäre es aus unserer Sicht aber gewesen, wenn es eine generelle Streichung gegeben hätte, um jegliche Zweifel hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit zu beseitigen. Zum anderen soll in einem Gesetz zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien das umgesetzt werden, was die CDU ursprünglich mit § 2 im Grunderwerbsteuergesetz erreichen wollte. Wir unterstützen die Förderung von Familien beim Erwerb von Wohneigentum grundsätzlich. Leider lässt die hier vorliegende Regelung wesentliche Punkte einer künftigen Wohneigentumsförderung offen. Definiert werden weder die konkreten Voraussetzungen für eine Förderung noch die Höhe dieser Förderung. Aus meiner ganz persönlichen Sicht bestehen hier erhebliche Zweifel daran, dass diese Regelung hinreichend bestimmt ist, denn – und so steht es in § 2 Abs. 1 des Gesetzes – das Nähere zur Umsetzung der Förderung soll das für den Wohnungsbau zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem Haushalts- und Finanzausschuss in einer Richtlinie festlegen. Kann man machen. Die Abgeordneten sind dann also bei den wesentlichen Fragen nicht mehr beteiligt. Da aber das Ziel der Regelung von uns geteilt wird, werden wir uns bei der Abstimmung vermutlich so verhalten, dass wir dem nicht zustimmen werden, aber vermutlich auch nicht ablehnen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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