Torben Braga
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, werte Besucher auf der Tribüne und am Livestream! Den Worten des Vorredners ist nicht viel hinzuzufügen, außer auf bestimmte Aspekte im Verlauf der Beratung dieses Gesetzes hinzuweisen, die, glaube ich, auch Auskunft dazu geben, wie die Sache zu bewerten ist. Es wurde ja in der sehr kurzen Berichterstattung darauf hingewiesen, das Gesetz liegt seit dem 29. November vor, beraten wurde es hier im Landtag erstmals am 7. Dezember, eine Woche später dann im Haushalts- und Finanzausschuss und nun in zweiter Lesung und zur Beschlussfassung am heutigen Tage. Warum fiel die Berichterstattung so kurz aus? Das ist relativ einfach zu sagen: Die Beratung des Gesetzes im Landtag und auch im Ausschuss war ja relativ kurz; ausweislich des Protokolls – das ist zwar nicht öffentlich – fand ja eine Beratung der Inhalte dieses Gesetzes überhaupt nicht statt, sondern es fand die Bezeichnung der Berichterstatterin und die Beschlussfassung über die Beschlussempfehlung statt und ansonsten fand eine inhaltliche Auseinandersetzung überhaupt nicht statt. Dass eine inhaltliche Auseinandersetzung notwendig und zwingend geboten ist, darauf hat der Vorredner mit seiner Rechnung zu Recht hingewiesen. Es ist ja bezeichnend, dass dieses Gesetz, das die Möglichkeit für die Landesregierung schafft, die Schuldentilgung in diesem Land in der Art und Weise zu strecken, dass Belastungen für zukünftige Generationen im neunstelligen Bereich entstehen und entstehen können, dass im Gesetz selbst im Bereich der Kosten – für diejenigen, die das nicht wissen: für jedes Gesetz muss im Rahmen der Begründung darauf hingewiesen werden, welche Auswirkungen das im Bereich der Kosten haben könnte – zu lesen ist, dass von Finanzierungskosten abhängig von bereits getilgten Beträgen und noch vorhandenen Kreditmarktschulden auszugehen ist, die sich aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht spezifizieren lassen. Das heißt, weder die Einbringer des Gesetzes selbst noch die Landesregierung haben es vermocht, eine Berechnung vorzulegen; die sagen gar nicht, welche konkreten Auswirkungen das hat. Der Kollege Kemmerich hat eine Berechnung angestellt, die meines Erachtens auch richtig war. Das wird jetzt angezweifelt, aber das ist ja relativ einfach, das jetzt anzuzweifeln, festgelegt haben sich die Antragsteller in dieser Sache nicht, die Landesregierung auch nicht. Was auch noch wirklich bezeichnend ist: Dem Gesetz ist auch zu entnehmen, dass für Bürger, Kommunen, Wirtschaft keine Kosten entstehen. Meine Damen und Herren, Sie wissen doch selber, dass es absoluter Unfug ist, dass für die Bürger keine Kosten entstehen.
(Beifall AfD)
Es ist selbstverständlich so, wenn Sie die Schuldentilgung in der Art und Weise strecken, dass zusätzliche Kosten entstehen werden. Und diese Gelder müssen nun mal zuerst erwirtschaftet werden. Wer tut das? Der Steuerzahler, die Wirtschaft in diesem Land. Und warum tun sie das? Auch darauf wurde schon hingewiesen: Weil die Landesregierung über keine ausreichende Stimmenmehrheit hier in diesem Landtag verfügt, weil sie sich die Zustimmung einer Fraktion hier im Hause kaufen muss, um einen Haushalt für das kommende Jahr zu beschließen. Das ist politisches Geschäft, gehört dazu, kann man in der Art und Weise gar nicht so kritisieren, wie es vielleicht geboten wäre. Gleichwohl ist es so. Es wurde darauf hingewiesen, Herr Kollege Müller von den Grünen, die veränderten Rahmenbedingungen, die steigenden Preise, Sie forcieren auch einen anderen Umgang im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung. Aber vielleicht wäre auch Sparen angesagt. Vielleicht wäre auch Hinterfragen bestimmter Projekte angesagt,
(Beifall AfD)
die Ihre Landesregierung ja so gern anschiebt. Aber nein, was wird getan? Es wird im Wesentlichen alles, was dieser Landesregierung wichtig ist, beibehalten. Es werden zusätzliche Wunschprojekte des inoffiziellen Koalitionspartners, der CDU, mit aufgenommen. Und um das zu bezahlen, streckt man eben die Schuldentilgung. Und dann kann man auch noch – wie Herr Kowalleck es getan hat – sagen: Wir sorgen für Vorsorge für die kommenden Jahre – das hat er hier wörtlich vorgetragen –, indem wir die Zeit für die Schuldentilgung fast verdoppeln, damit aber erst die Möglichkeit schaffen, bestimmte Beträge in den Rücklagen übrig zu lassen für die kommende Landesregierung, von der die CDU-Fraktion hofft, sie selber mitgestalten zu können. Auch das ist sicherlich zulässig im politischen Geschäft, darauf hinzuweisen. Aber, Herr Kowalleck, Sie haben bei der ersten Lesung dieses Gesetzes hier vorn darauf hingewiesen, dass Sie sich eine sehr ausführliche Debatte im Ausschuss wünschen. Das haben auch andere Kollegen getan. Diese ausführliche Debatte fand nicht statt. Eine seriöse Berechnung seitens der Landesregierung, welche finanziellen Auswirkungen das für unsere Haushalte hat, fand auch nicht statt. Die liegt dem Landtag nach wie vor nicht vor. Und trotzdem soll der Landtag mit Unterstützung des inoffiziellen Koalitionspartners CDU, will die rot-rot-grüne regierungstragende Koalition diese Streckung der Schuldentilgungszeit beschließen, die – wie gesagt, Kollege Kemmerich hat zu Recht darauf hingewiesen – Auswirkungen auf zukünftige Haushalte haben könnte im neunstelligen Bereich. Meine Damen und Herren, es wird Sie nicht wundern: Dieser Änderung der Landeshaushaltsordnung kann keine Fraktion eigentlich zustimmen, die ein bisschen mehr als diesen kommenden Landeshaushalt im Blick hat. Wir werden dieses Gesetz deshalb ablehnen.
(Beifall AfD)
Ich appelliere an jeden, der von sich behauptet, Verantwortung für zukünftige Generationen tragen zu wollen, es auch zu tun. Diese Bitte geht ausdrücklich an den geschätzten Kollegen Kowalleck und an seine Freunde der Fraktion der CDU. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
