Thomas L. Kemmerich
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Wenn ich eine Amtsstube betrete und merke, wie wenig digital, wie analog das nach wie vor abläuft, brauche ich keine Studie, sondern nur einen verbesserten Ansatz zur Digitalisierung. Herzlichen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
