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Janine Merz

SPD 20.12.2023 Sitzungen 7/125

Thüringer Familieneigentumsförderungsgesetz

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne oder auch zu Hause an den Bildschirmen! Es ist tatsächlich mittlerweile eine never-ending story, die durch die CDU hier vorgelegt wird. Mit viel Tamtam und gegen alle verfassungsrechtlichen Bedenken wurden im September, Herr Bühl hat es eben gesagt, hier an dieser Stelle die Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Parlament gepeitscht – ja, gepeitscht. Und weil Herr Bühl es hier eben als so historisch bezeichnet hat: Ja, das war historisch, Sie haben nämlich auch bei diesem Gesetz – oder erstmals ganz bewusst – auch für ein schlechtes Gesetz auf die Stimmen von rechts außen gesetzt und das so mitgetragen – von Beginn an. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und heute treffen wir uns wieder, um genau die Fehler zu berichtigen, die vor knapp zweieinhalb Monaten bereits klar auch durch uns als Problem benannt wurden, aber eben auch zum Beispiel durch den Thüringer Rechnungshof. Und es ist eben nicht zwingend gescheitert an vielleicht nur der Senkung des Grunderwerbsteuersatzes, es ist gescheitert genau an diesen verfassungsrechtlichen Bedenken, zumindest bei uns auf rot-rot-grüner Seite. Es handelt sich nämlich um offenkundige Fehler, die im Gesetzentwurf der CDU standen und die entgegen vieler Hinweise einfach nicht rechtzeitig korrigiert wurden. Und nur aus diesem Grund stand eine Klage ja vor dem Verfassungsgericht im Raum, weil ein Gesetz aus rein ideologischen Gründen durchgedrückt werden musste und obwohl die verfassungsrechtlichen Fragen offen wie ein großer blauer Elefant im Raum standen. Aber anstatt das einzusehen, wurde auf die Landesregierung geschimpft, sie würde gegen die Menschen dieses Landes klagen und nicht gegen einen vermurksten Gesetzentwurf, der von der Seite der Antragsteller einfach schlecht gestrickt war. Herr Bühl hat das gleiche Märchen hier eben noch mal bedient. Die Klage konnte nun abgewendet werden, indem man einfach das Gesetz in Zusammenhang mit den Haushaltsverhandlungen stellt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was heute mal wieder mit Ach und Krach auf der Tagesordnung gelandet ist, ist zumindest frei von verfassungsrechtlichen oder verfassungswidrigen Problemfällen. Aber an der weiteren Kritik ändert sich im Vergleich zum September eben wenig. Das beabsichtigte Fördergesetz in Artikel 2 ist noch immer viel zu unbestimmt. Geregelt wird lediglich die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum im Ersterwerb oder bei dessen Anschlussfinanzierung. Wie das praktisch umgesetzt werden soll, davon steht rein gar nichts. Welche Stichtage sollen gelten? Wie ist es mit Erwerbsgemeinschaften? Wie wird kontrolliert, ob es tatsächlich auch ein Ersterwerb ist, wenn jemand zum Beispiel aus einem anderen Bundesland nach Thüringen zieht? Was muss bei der Anschlussfinanzierung gelten? Wie muss die Selbstnutzung nachgewiesen werden? Welche Förderhöhe soll es überhaupt sein? Ich könnte noch viele weitere Punkte aufzählen. Was aber klar ist: Es gibt eine Vielzahl von Umgehungstatbeständen und Auslegungen, die diesen Gesetzentwurf in den technischen Details genauso unausgegoren dastehen lassen wie sein Vorgängermodell. Abgesehen davon, dass es ein bürokratisches Monstrum wird. In Artikel 84 unserer Landesverfassung gibt es übrigens eine klare Regelung: Die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung kann nur durch Gesetz erteilt werden. Es muss Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmen. Dass man sich dieser Details in diesem Gesetz aber einfach entledigt, indem man sie auf den Richtliniengeber, also auf die Landesverwaltung, abwälzt, sich gleichzeitig aber einen Zustimmungsvorbehalt zur Richtlinie ins Gesetz schreibt, macht doch deutlich, dass es am notwendigen Willen der CDU mangelt, dieses Gesetz ordentlich zu schreiben – scheitert. (Beifall DIE LINKE) Stattdessen geht man unsystematisch daher und lässt die wesentlichen Eckwerte auf untergesetzlicher Ebene erarbeiten, will dann aber weiterführend wieder Gesetzgeber spielen und darüber entscheiden, ob es nun alles so in seinen eigenen Kram passt. Das hätte man auch gleich haben können, indem man ein Gesetz anständig formuliert, ordentlich im entsprechenden Ausschuss bearbeitet und dann nach mehreren Beratungen im Landtag hier darüber beschließt. So können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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