Bergner
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Vielen Dank, Herr Kollege Emde. Auch der letzte Satz hat sicherlich den Wunsch vieler Kolleginnen und Kollegen getroffen. Ich möchte Ihnen vor allem auch danken für die wertschätzenden Worte gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung. Der Applaus im Saal hat gezeigt, dass das allgemein getragen wird. Auch darüber freue ich mich. Machen wir weiter. Ich frage die Fraktion der AfD, ob sie das Wort zur Begründung von einem oder mehreren ihrer Entschließungsanträge wünscht.
(Zuruf Abg. Höcke, AfD: Nein!)
Das ist nicht der Fall. Gut, danke schön. Dann die Frage an die Fraktion der CDU, ob das Wort zur Begründung zu einem oder mehreren ihrer Entschließungsanträge gewünscht wird. Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich die Frage an die Parlamentarische Gruppe der FDP – ist auch nicht der Fall. Und die gleiche Frage jetzt zusammenfassend, weil die Entschließungsanträge auch gemeinsam eingereicht waren, an die Koalitionsfraktionen – ist auch nicht der Fall. Meine Damen und Herren, die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe haben im Ältestenrat eine Übereinkunft zur Zumessung von Redezeitanteilen in der Aussprache erzielt. Danach wurde für die Generalaussprache und die Schlussrunde jeweils das Redezeitmodell „einfache Redezeit“ und für die Aussprache zu den Einzelplänen das Redezeitmodell „verlängerte Redezeit“ ausgewählt. Als Gesamtrededauer wurden 10 Stunden und 57 Minuten errechnet. Die Gesamtrededauer verlängert sich, wenn aufgrund der Inanspruchnahme von Redezeit durch die Landesregierung Verlängerungsredezeit für die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe entsteht. Im Ältestenrat wurde vereinbart, mit der Generalaussprache zum Haushalt insgesamt zu beginnen. Gegenstände der Generalaussprache sind das Thüringer Haushaltsgesetz 2024, einschließlich Einzelplan 01 – Thüringer Landtag, Einzelplan 11 – Thüringer Rechnungshof und Einzelplan 12 – Thüringer Verfassungsgerichtshof, das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes, der Mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 für den Freistaat Thüringen sowie der Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes. Die Redezeiten verteilen sich dabei wie folgt: Fraktion Die Linke 40 Minuten, Fraktion der CDU 34 Minuten, Fraktion der AfD 33 Minuten, Fraktion der SPD 26 Minuten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 24 Minuten, Parlamentarische Gruppe der FDP 19 Minuten, fraktionslose Abgeordnete je 5 Minuten. Nach Inanspruchnahme von 40 Minuten Redezeit durch die Landesregierung verlängert sich die Redezeit jeder Fraktion und der Parlamentarischen Gruppe entsprechend. Aufgrund der besonderen Redezeitgestaltung wird die Redezeit nicht rückwärts zählend erfasst, sondern vorwärts zählend. Ich bitte also die mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten im Redezeitprogramm die freie Zeitmessung zu nutzen. Die Rednerinnen und Redner bitte ich, Sorge dafür zu tragen, dass die vereinbarte Redezeit eingehalten wird. Ich eröffne die Aussprache, und das Wort erhält aus den Reihen der Fraktion der CDU als größte Oppositionsfraktion Herr Abgeordneter Prof. Voigt, bitte schön.
