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Plenarprotokoll 8/118

12.11.2025 · 282 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (34)SPD (28)Die Linke (19)CDU (16)GRÜNE (16)FDP (15)fraktionslos (1)

Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Platz zu nehmen. Ich begrüße Sie zur 118. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 118., 119. und 120. Sitzung liegt Ihnen vor. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zwischenzeitlich darum gebeten, ihren Antrag auf Drucksache 8/5421 von dieser Tagesordnung abzusetzen und auf die Tagesordnung in der Landtagssitzung im Dezember 2025 aufzusetzen. Damit entfällt der Tagesordnungspunkt 45. Wird der so geänderten vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 118., 119., 120. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung die Abgeordneten Anne Shepley und Dr. Daniel Trepsdorf zu Schriftführern. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch auf die zurückliegenden Geburtstage kommen. Im Oktober gratuliere ich recht herzlich nachträglich Herrn Thomas de Jesus Fernandes, Elke-Annette Schmidt und Ann Christin von Allwörden. Herzlichen Glückwunsch nachträglich zum Geburtstag! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Und noch relativ frisch gratuliere ich nachträglich herzlich zu seinem Geburtstag David Wulff. Lieber David, herzlichen Glückwunsch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Aktuelle Stunde. Die Fraktion der SPD hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „An den 9. November erinnern – Aktiv für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat handeln – Für ein auch in Zukunft erfolgreiches und lebenswertes Mecklenburg-Vorpommern“ beantragt. Aktuelle Stunde An den 9. November erinnern – Aktiv für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat handeln – Für ein auch in Zukunft erfolgreiches und lebenswertes Mecklenburg-Vorpommern Gemäß Paragraf 66 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung beträgt die Aussprachezeit für die Aktuelle Stunde 56 Minuten. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen.

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Julian Barlen SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Viele Themen werden natürlich in der aktuellen Lage für die Aktuelle Stunde in Betracht gekommen. Wir haben uns sehr bewusst als SPD-Fraktion entschieden für ein Datum, das wie kaum ein anderes die deutsche Geschichte spiegelt – ein Datum, das aufrüttelt, das mahnt, das uns alle verpflichtet, den 9. November. Dieses Datum, meine sehr verehrten Damen und Herren, vereint Licht und Schatten, das Versprechen von Freiheit ebenso wie die Abgründe von Hass, Gewalt und Menschenverachtung. Der 9. November ist ein Prüfstein, ein Prüfstein unserer Haltung als Gesellschaft im Heute. Er fragt uns, wo stehen wir als Mensch, als Parlament, als Demokratinnen und Demokraten in einer Zeit, in der Antisemitismus wieder auf offener Straße geäußert wird, in einer Zeit, in der rechtsextreme Netzwerke gestärkt auftreten, in der Hass und Hetze im Netz und auf den Straßen zunehmen und auch bei uns im Land eine radikalisierte Partei wie die AfD ohne jede Scheu und Scham offen, selbstbewusst in der rechtsextremen Ecke steht. (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Ja.) Meine Damen und Herren, an den 9. November erinnern, für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat eintreten, das ist keine politische Pflichtübung, das ist ein hochaktueller Auftrag, den wir gemeinsam haben, in einer Zeit, in der Demokratien weltweit unter Druck geraten, übrigens nicht nur durch äußere Gegner, sondern in aller Regel zuerst durch autoritäre, populistische Bewegungen von innen. Und es gehört zur bitteren Wahrheit, dass auch hier in Deutschland, auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern wieder Kräfte aktiv sind, die unsere freiheitliche Ordnung verächtlich machen, die Grundrechte relativieren, die ausgrenzen wollen, anstatt zu integrieren, die das Erbe der friedlichen Revolution missbrauchen, um genau das Gegenteil dessen zu verfolgen, wofür die Menschen 1989 mutig auf die Straße gegangen sind. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Vielleicht war das hier bei uns?!) Denn, meine Damen und Herren, vor 35 Jahren war es dieser Mut, der den Anfang machte, in Leipzig, in Berlin, in Schwerin, in Rostock, in Neubrandenburg, in Waren. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Menschen gingen auf die Straße, nicht mit Steinen oder Fäusten, sondern mit Kerzen in der Hand (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Erzählen Sie das eigentlich der Antifa auch?) und einem Ruf: „Wir sind das Volk!“. Ein Satz, der heute leider oft vereinnahmt oder entstellt wird. Doch damals war das ein Ruf nach Freiheit, nach Demokratie, nach Teilhabe, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) nach Selbstbestimmung (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sind einfach dieselben Neide!) und eben nicht nach nationaler Ausgrenzung oder völkischer Abgrenzung, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Menschen mit den Kerzen in der Hand, diese Menschen mit den Kerzen in der Hand, (Zuruf von Petra Federau, AfD) die wollten keine neue Unterdrückung, die wollten Gerechtigkeit. (Petra Federau, AfD: Genau!) Sie wollten ein Leben in Würde. Sie wollten, was wir heute so oft als selbstverständlich hinnehmen, das Recht auf freie Meinung, freie Wahlen, freie Entfaltung, und ja, sie riefen auch: „Wir sind ein Volk!“. Das war aber kein nationaler Alleingang, sondern das war ein Ruf nach einer Einheit in Freiheit – kein Ruf gegen andere, sondern ein Ruf füreinander. Meine Damen und Herren, es ist für alle, die die Wende erkämpft haben – und ich war zu diesem Zeitpunkt neun Jahre alt –, es war, ist für alle, die diese Wende damals als erwachsene Menschen erkämpft haben, und das belegen übrigens auch die Stellungnahmen der Zeitzeugen, die damals auf die Straße gingen, es ist für diese Menschen kaum erträglich, dass genau die Macht dieser historischen Worte: „Wir sind das Volk!“, „Wir sind ein Volk!“, heute nicht zuletzt von der AfD benutzt wird, um die Geschichte umzudeuten. Es ist für diese Menschen unerträglich, dass sich diese Partei mit Parolen wie „Vollende die Wende“, „Wende 2.0“ oder eben ganz direkt und platt: „Wir sind das Volk!“ in einer Linie mit dieser einzigartigen friedlichen Revolution inszeniert, während sie in Wahrheit deren Werte mit Füßen tritt, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und zwar inszeniert, während sie gleichzeitig die Werte mit Füßen tritt und in Wirklichkeit Bürgerrechte verachtet, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Ah!) Journalistinnen und Journalisten diffamiert, demokratische Institutionen zersetzen will (Enrico Schult, AfD: Geht es nur um uns heute?) und eben – ich sagte es – zunehmend offen mit rechtsextremen Kräften paktiert. Für die heutigen Demagoginnen und Demagogen, die das Wort „Wir sind das Volk!“ im Munde führen, sind die mutigen Menschen damals, 1989/90, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) ganz sicher nicht auf die Straße gegangen, meine Damen und Herren, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ganz im Gegenteil, ganz im Gegenteil. Und deshalb gilt auch heute, 2025, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) unser aufrichtiger, nachhaltiger Dank allen Menschen, die an etwas Gutes geglaubt haben, die gemeinsam angepackt haben, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) und allen ebenso, die dies heute weiterhin tun. Vielen Dank, all diesen Menschen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, Daniel Peters, CDU, und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber, meine Damen und Herren, der 9. November hat noch ein anderes Gesicht: das Gesicht des Grauens, das Gesicht des Zivilisationsbruchs. Die Reichspogromnacht 1938 war ein Wendepunkt. Auf Befehl der NSDAP wurden Synagogen in Brand gesetzt, jüdische Geschäfte zerstört, Menschen verhaftet und misshandelt, alleine wegen ihres Glaubens. Jüdinnen und Juden wurden systematisch entrechtet und schließlich ermordet. Die Verfolgung jüdischen Lebens, die schon vor 1938 eine existenzielle Bedrohung darstellte, eskalierte in den folgenden Jahren auf dramatische Art und Weise. Auf systematische Unterdrückung folgte der grausamste Ausdruck des Antisemitismus in der Geschichte: die Ermordung von mehr als sechs Millionen Jüdinnen und Juden. Und auch in Mecklenburg-Vorpommern brannte es in 60 Städten und Gemeinden – in Güstrow, in Rostock, in Neubrandenburg, Schwerin. Die Täter, das waren meistens Nachbarn – die Polizei tatenlos, die Feuerwehr griff nicht ein. Der 9. November zeigt uns: Es braucht keine Uniformen, es braucht keine mächtigen Armeen, um eine Gesellschaft zu zerstören, es reicht, wenn genug Menschen schweigen, wenn sich keiner entgegenstellt. Ja, und was, meine Damen und Herren, bedeutet das für uns heute? Ganz einfach, wir dürfen auch heute niemals schweigen, wenn erneut Menschen ausgegrenzt werden und ihrer Würde beraubt werden, wenn, … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) … niemals schweigen, wenn jüdische Einrichtungen unter Polizeischutz stehen müssen, wenn Politikerinnen und Politiker Mordfantasien ihrer extremistischen Gegner ausgesetzt sind, wenn die AfD den Schulterschluss zu Rechtsextremismus sucht und trotzdem von einigen hoffähig gemacht wird. Wir dürfen niemals schweigen, wenn Spitzenpolitiker dieser AfD die erinnerungspolitische Wende um 180 Grad fordern, wenn seitens der AfD der Schulterschluss mit Kräften wie der rechtsextremen Identitären Bewegung, der inzwischen aufgelösten Jungen Alternative oder dem ehemaligen völkischen Flügel gesucht wird, wenn die AfD in ihren Reihen Menschen duldet, die im Nordkreuz-Netzwerk aktiv waren, niemals schweigen, wenn der AfD-Fraktionsvorsitzende mit dem rechtsextremen Chef der Identitären Bewegung von einem „Regime Change von rechts“ schwadroniert. Wir dürfen, meine Damen und Herren, niemals schweigen, wenn der heutige AfD-Landessprecher den Einsatz für die freiheitlich-demokratische Grundordnung als, Zitat, „demokratisches Geschwätz“ verhöhnt. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) Wir dürfen niemals schweigen, wenn – letzte Woche geschehen – die AfD hier im Landtag im Ausschuss die Absenkung des Geldes für Gedenkstättenfahrten beantragt. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Der wird doch nicht mal ausgeschöpft!) Und, meine Damen und Herren, wir dürfen auch niemals schweigen, wenn die AfD ihre parlamentarischen Rechte missbraucht, um per Kleiner Anfrage verhasste Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten auszuspionieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sebastian Ehlers, CDU – Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: So ist es. So ist es.) Weil es ging wahrscheinlich nicht darum, sich auf eine Tasse Kaffee zu verabreden, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Herr Kramer, als diese Anfrage gestellt wurde. Meine Damen und Herren, diese Beispiele – und die Liste ließe sich leider sehr lange fortsetzen – zeigen, dass wir eine gefährliche Verschiebung der politischen Koordinaten erleben, und es ist unsere Pflicht, gemeinsam dem entschieden entgegenzutreten. Es darf keine Normalisierung des Ungeheuerlichen geben, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Des Bösen, oder?!) es darf keine Nähe zur Verfassungsfeindlichkeit geben. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und, meine Damen und Herren, und damit richte ich meine Worte wirklich an alle demokratischen Kräfte in diesem Haus, es geht in diesen Tagen um viel mehr als Parteilogiken oder -taktiken oder Umfragewerte, (Zuruf von Petra Federau, AfD) es geht um eine gemeinsame Verantwortung aller Demokratinnen und Demokraten, eine Verantwortung, die viel größer ist als jeder Streit (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) zu jedem politischen Thema, meine Damen und Herren, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn wir alle, wir alle, die sich diesem Land und den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet fühlen, unabhängig von der Fraktion und der Partei, stehen auf dem Boden eines deutschen Grundgesetzes, das aus den Erfahrungen von Diktatur, Krieg und Unrecht hervorgegangen ist. Wir alle hier, unabhängig von Fraktions- und Parteizugehörigkeit, stehen auf dem Boden einer Landesverfassung, die das Ergebnis dieser weltweit nahezu einmaligen friedlichen Revolution ist. Und das ist ein Grundgesetz und eine Landesverfassung, die uns auftragen, Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde eben nicht nur zu achten, sondern sie aktiv zu schützen und zu vertreten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Genau so!) Und das muss uns einen, meine Damen und Herren, nicht weniger und nicht mehr! In dieser elementaren Frage müssen wir uns aufeinander verlassen können. Nur so werden wir es schaffen, auf dieser gemeinsamen Grundlage in aller Vielfalt der Ideen gemeinsam unser Bundesland starkzumachen. Freiheit, Demokratie, Menschenwürde, das ist nicht irgendein politisches Programm oder eine Weltanschauung, wo der eine dafür ist und die andere vielleicht dagegen – Freiheit, Demokratie und Menschenwürde sind die Grundlagen unseres Zusammenlebens. Ohne sie ist alles nichts. Ohne sie gibt es übrigens auch keine erfolgreiche Wirtschaft, kein Wachstum, keinen Wohlstand. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Martin Schmidt, AfD) Und deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, danken wir all den Menschen, die sich bei uns in Mecklenburg-Vorpommern Tag für Tag für diese Werte einsetzen in Schulen, in Gedenkstätten, in Vereinen, in den Medien, in Verwaltungen, in der Zivilgesellschaft, bei der Polizei, in der Justiz, überall, öffentlich und privat. Diese Menschen sind das Rückgrat unserer Demokratie und sie halten aufrecht, was andere zerstören wollen. Meine Damen und Herren, der 9. November ist ein Tag des Gedenkens, aber er ist vor allem auch ein Tag der Entscheidung. Entscheiden wir uns für Erinnerung statt Verklärung, entscheiden wir uns für Menschlichkeit statt Hass, und entscheiden wir uns für die Demokratie jeden Tag auf das Neue, für ein besseres Morgen und für ein freies, gerechtes und lebenswertes Mecklenburg-Vorpommern! Entscheiden wir uns dafür, gemeinsam anzupacken und unser Land voranzubringen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales in Rostock. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier bei uns im Landtag sind! Ich rufe auf für die Landesregierung die Ministerpräsidentin Frau Schwesig.

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Manuela Schwesig

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Der 9. November ist ein besonderer Tag in der deutschen Geschichte, ein Tag, der uns tief bewegt. An keinem anderen Datum spiegeln sich so deutlich die Brüche, Hoffnungen und Wendepunkte unserer deutschen Geschichte wider. Der 9. November 1918 steht für die Ausrufung der Republik. Das war die Geburtsstunde der ersten deutschen Demokratie, der Weimarer Republik. Ihr Scheitern nach nur 14 Jahren ist Mahnung, dass die Demokratie aktiv gestaltet und immer wieder verteidigt werden muss. Der 9. November 1938 steht für das Dunkeldeutschland.1938 brannten in Deutschland die Synagogen. Diskriminiert und verfolgt wurden die Juden in Deutschland schon seit Beginn der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, aber der 9. November 1938 markiert den Beginn der systematischen Vernichtung jüdischen Lebens. Am Ende stand der Massenmord an sechs Millionen Juden in ganz Europa. Es ist das dunkelste Kapitel unserer Geschichte. Und für Deutschland und gerade für Ostdeutschland ist der 9. November aber eben auch ein Tag des Glücks, ein Tag der Freiheit. Am 9. November 1989 wird die Berliner Mauer eingerissen und damit auch die innerdeutsche Grenze. Es ist das Ende der deutschen Teilung, das Ende der Diktatur, der Beginn von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat im ganzen Land. Und keiner von uns, der dabei gewesen ist, wird diesen Tag jemals vergessen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, der Gruppe der FDP und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) die Bilder von den Montagsdemonstrationen, von der riesigen Freude über die Öffnung der Grenzen in Ost und West. Eigentlich weiß jeder von uns noch, was er am 9. November gemacht hat. Und jeder von uns weiß auch ganz genau, wann und wo er das erste Mal die Grenze überschritten hat. Und deswegen war es mir auch wichtig, als ich Ministerpräsidentin wurde, dass wir nicht nur den Tag der Deutschen Einheit, den 3. Oktober, jedes Jahr begehen in Deutschland, sondern dass wir hier an unserer ehemaligen innerdeutschen Grenze erinnern an diesen besonderen Tag. Und deshalb bin ich meinem Kollegen Daniel Günther sehr dankbar, der seit 2017 gemeinsam mit mir und Bürgerinnen und Bürgern immer wieder an verschiedenen Orten der innerdeutschen Grenze an den 9. November erinnert, und ich bin den Menschen dankbar, die das mitmachen und die das auch ohne uns machen. Und dazu gehört zum Beispiel „Boizenburg läuft“, die gemeinsam mit Lauenburg – Ehrenamtler – jedes Jahr, und das jetzt schon seit vielen, vielen Jahren, den gemeinsamen Grenzlauf machen über die ehemalige Grenze. Im letzten Jahr konnten Daniel Günther und ich mitlaufen und in diesem Jahr haben wir die Städtepartnerschaft zwischen Boizenburg und Lauenburg gefeiert, 35 Jahre, zuerst in der Kirche in Boizenburg und dann später in der Stadthalle mit einem tollen Bürgerfest. Und deshalb möchte ich mich bei allen bedanken, die immer wieder deutlich machen, dass – und das ist es ja oft – ein grauer Novembertag aber ein ganz besonderer, heller Novembertag ist. Vielen herzlichen Dank für dieses Engagement! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP) Mich haben am 9. November in diesem Jahr bei dem Festakt in der Kirche Boizenburg insbesondere die Zeitzeugengespräche wieder bewegt. Und an dieser Stelle möchte ich noch einmal deutlich machen, hätte es die Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern und in ganz Ostdeutschland nicht gegeben, die den Schutz geboten hätten für die Bürgerinnen und Bürger, zusammenzukommen, zu demonstrieren und Mut und Kraft zu schöpfen – denn man konnte ja nicht wissen, ob man nicht abends im Stasiknast landet und seine Familie nicht wiedersieht –, hätte es die Kirchen nicht gegeben mit diesen Schutzräumen, wäre die friedliche Revolution vielleicht so nicht möglich gewesen. Dafür noch mal einen herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mein besonderer Dank gilt gerade für meine Generation, die damals ja noch Teenager waren, und für alle Generationen, die nachgekommen sind, die Generation unserer Kinder und die Generationen, die noch kommen werden, ein besonderer Dank an alle, die in dieser Zeit so mutig waren. Es war eben nicht gewiss, anders als heute, wo man frei demonstrieren kann, wo man frei seine Meinung sagen kann, war es eben nicht gewiss, ob nicht die Staatssicherheit und damit der Apparat zugreift und ob man nicht abends im Knast landet, anstatt dass man weiter seine Familie sieht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und das bedeutete so viel Mut, trotz dieser Schutzräume, und für diesen Mut verneige ich mich und bedanke ich mich, weil es wäre nicht möglich gewesen für meine Generation, für die Generation meiner Kinder, heute in diesem friedlichen, freiheitlichen, demokratischen und trotz aller Probleme schönsten Bundesland zu leben. Herzlichen Dank für diesen Mut! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP) Und damit sehen wir immer wieder, dass es ein großes Glück ist, in diesem vereinten Land zu leben, in Frieden, Freiheit und Demokratie. Und wir müssen ja nur auf den ganzen Planeten schauen. Wir sind in der Minderheit auf der Welt. Die Mehrheit lebt in Diktaturen, in Kriegen. Dass heute die junge Generation so frei leben kann, was uns am Anfang nicht vergönnt war und jetzt vergönnt ist, ist eben keine Selbstverständlichkeit. Und dass das so bleibt, das ist unser gemeinsamer Auftrag, dafür jeden Tag zu arbeiten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Katy Hoffmeister, CDU) Der 9. November zeigt, wie nah Hoffnung und Zerstörung, Mut und Gewalt, Freiheit und Unterdrückung beieinanderliegen können, wie stark auf der einen Seite und wie fragil auf der anderen Seite Demokratie sein kann und dass Freiheit und Rechtsstaat nicht selbstverständlich sind. Der 9. November der deutschen Geschichte zeigt, was passiert, wenn Demokratie fehlt, was passiert, wenn Hass und Gewalt Oberhand gewinnen. Er zeigt aber vor allem auch, was möglich ist, wenn Menschen zusammenstehen und gemeinsam für Demokratie, Freiheit und Frieden eintreten. Und daran erinnern wir heute in der Aktuellen Stunde. Und wie aktuell dieses Thema ist, hat nicht nur damit zu tun, dass wir noch nah am 9. November vom Datum her sind, sondern dass wir in Zeiten leben, wo diese Demokratie und Freiheit wieder mehr denn je bedroht sind. Und, sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Jahr jährten sich die Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus und das Ende des Zweiten Weltkriegs zum 80. Mal. In unserer Gedenkstätte Wöbbelin habe ich wie jedes Jahr an einer Gedenkveranstaltung teilgenommen. Es ist jedes Jahr, obwohl man es eigentlich schon kennt und schon oft da war, immer wieder sehr, sehr bewegend, die Umrisse der Baracken zu sehen, die Gräber, sich vorzustellen, welch unglaubliches Leid dort im Konzentrationslager passiert ist, die Nachkommen der Opfer und der Soldaten zu sehen, die von der Geschichte ihrer Familien noch immer zerrissen und bewegt sind. Und jeder von uns und jede, die schon einmal Gedenkstätten besucht hat, bei Gedenkstättenveranstaltungen dabei war, der weiß, was ich meine. Es ist ein bedrückendes Gefühl, ein Gefühl von Trauer und Scham und gleichzeitig Freude und Dankbarkeit, das alles verbunden mit Verantwortung und Verpflichtung. Wer schon einmal in einer solchen Gedenkstätte war, der kann wohl auch kaum verstehen, wie wir heute wieder erleben, dass Antisemitismus und Rassismus zunehmen, dass Hass und Hetze im Netz und auf der Straße lauter werden, wie wir erleben, dass unsere Demokratie, unser Frieden und unser Rechtsstaat infrage gestellt werden, angegriffen werden, und das stärker als zuvor, als in den letzten 35 Jahren. Menschen, die sich für Freiheit und Toleranz einsetzen, werden eingeschüchtert, werden beleidigt. Sie treten von öffentlichen Ämtern zurück, weil sie um ihre Sicherheit und die ihrer Familien vor allem besorgt sind. Und diese Anfeindungen, dieser Hass, diese Hetze, all das dürfen wir nicht hinnehmen. Ausgrenzung, Antisemitismus, die Verhöhnung der Demokratie, all das darf keinen Platz in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP) Und das müssen wir sehr deutlich machen, und zwar alle Demokratinnen und Demokraten! Bei allen Unterschieden zu einzelnen Themen und bei allen doch auch wichtigen und richtigen Diskussionen und auch Streit in einer Demokratie gibt es einen Punkt, an dem wir immer wieder zusammenhalten müssen, auch in diesen Zeiten, wo sich Demokraten eher entfremdet haben, anstatt zusammenzukommen. Genau diese Verantwortung aus dem 9. November, die Verantwortung aus unserer gemeinsamen Geschichte und die gemeinsame Erfahrung, dass Zusammenstehen bedeuten kann, zusammen Freiheit und Demokratie zu erkämpfen, sollte unser gemeinsamer Auftrag sein, heute und an jedem anderen Tag im Jahr. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP) Und ich danke der SPD-Fraktion, dass sie dieses Thema heute hier auf die Agenda gesetzt hat und nicht nur heute hier mit der Aktuellen Stunde, sondern auch zum Beispiel mit der Verleihung des Johannes-Stelling-Preises die Erinnerung daran, dass der Ministerpräsident von Mecklenburg-Schwerin, Johannes Stelling, von den Nazis verfolgt und ermordet wurde. Diese Erinnerung führt dazu, dass wir die Menschen unterstützen, die auszeichnen, die sich heute engagieren für ein gutes Zusammenleben in unserem Land und die sich starkmachen für unsere Demokratie. Das ist ein unverzichtbares Engagement und wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern, die das jeden Tag in unserem Land tun. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und René Domke, FDP) Meine Damen und Herren, Erinnern darf nicht bedeuten, einmal im Jahr zurückzublicken, zu feiern und dann wieder zur Tagesordnung überzugehen. Erinnern heißt Handeln, auch heute in unserem ganzen Land. Und deswegen ist es so wichtig, dass wir nicht nur heute im Landtag über Demokratie, Frieden und Freiheit sprechen. Wir müssen uns aktiv dafür einsetzen, sie zu verteidigen. Und wir müssen auch unsere Bürgerinnen und Bürger ermutigen, das immer wieder zu tun. Demokratie lebt von Beteiligung, von Widerspruch, von Verantwortung. Demokratie braucht Haltung, Demokratie braucht Mut. Sie braucht Menschen, die sich einbringen, in Vereinen, Gemeinden, Schulen, Betrieben, die sich für das Wir in unserem Land engagieren und für die Werte unserer Verfassung eintreten, so wie damals, 1989. Und wir können stolz darauf sein, dass das viele Menschen in unserem Land tun, zum Beispiel in Jugendparlamenten, bei der Feuerwehr, im Sport, in Kultur- und Bildungsarbeit. Rund 600.000 Menschen sind ehrenamtlich aktiv. Sie geben für unsere Gesellschaft das, was das Wichtigste in unserem eigenen Leben ist, die Zeit. Sie alle tragen dazu bei, dass unser Land frei, gerecht und solidarisch bleibt. Ein starkes Gemeinwohl, ein starker sozialer Zusammenhalt ist zentraler Pfeiler unserer Demokratie, und dafür engagieren sich diese Menschen. Und unsere Aufgabe als Landesregierung ist es, diese Menschen zu unterstützen, durch eine starke Demokratiebildung in den Schulen, durch Erinnerungskultur, durch Förderung von Engagement und Ehrenamt. Und deshalb investieren wir in politische Bildung, in Projekte gegen Extremismus, in Begegnungs- und Erinnerungsorte. Und wir haben, so, wie ja auch vom Landtag, von den demokratischen Fraktionen mehrheitlich gefordert, die Mittel für Gedenkstättenarbeit und -fahrten erhöht, nicht nur verdoppelt, sondern sogar versechsfacht. Wir haben mit den fünf Regionalzentren für demokratische Kultur als Teil des landesweiten Beratungsnetzwerkes Demokratie und Toleranz bereits schon vor 25 Jahren diese Strukturen geschaffen, um Demokratie im ländlichen Raum, in Bildungs- und Erziehungseinrichtungen zu stärken. Diese Demokratiezentren sind wichtige Partner für die Landesregierung zur Unterstützung eines demokratischen Gemeinwesens. Und ich war sehr dankbar, dass ich als Bundesfamilienministerin im damaligen Kabinett mit daran arbeiten konnte, dass diese Demokratiezentren in ganz Deutschland entstehen, weil wir brauchen immer solche Arbeit, unabhängig davon, wie stark gerade Demokratie bedroht ist. Demokratiearbeit jeden Tag im Alltag und die Menschen, die das tun, zu unterstützen, ist wichtig. Und deshalb hat die Landesregierung gestern in ihrer Kabinettssitzung beschlossen, in der kommenden Woche im Bundesrat einen Entschließungsantrag einzubringen für die Absicherung dieses Bundesprogrammes „Demokratie leben!“. Das Programm stärkt die Demokratiearbeit und unterstützt Projekte zur Extremismusprävention. Und aktuell gibt es noch Unsicherheiten über die langfristige Absicherung und Ausrichtung des Programms über 2026 hinaus. Und wir sagen sehr klar, wir brauchen die Verbindlichkeit für die Akteure vor Ort. Dafür setzen wir uns als Land im Bundesrat ein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darüber hinaus fördern wir das Ehrenamt mit der Ehrenamtsstiftung und der Ehrenamtskarte. Wir stärken die Akteure, die für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stehen, von der Feuerwehr bis zum Sport. Und damit das freiwillige Engagement in Zukunft noch stärker sichtbar und zugänglicher und attraktiver wird, arbeiten wir mit den Akteuren an der Aktualisierung, an unser Engagementstrategie. Im Kabinett haben wir das bereits einmal diskutiert, und aktuell haben die Vereine, die Verbände die Möglichkeit, sich zu äußern und weitere Vorschläge einzubringen. Diese enge Zusammenarbeit ist uns sehr, sehr wichtig. Meine Damen und Herren, der 9. November erinnert uns daran, wie zerbrechlich Freiheit und Demokratie sein können, aber auch, wie viel Kraft in ihnen steckt. Und das gilt insbesondere für 1989. Ohne die vielen Menschen, die damals für Meinungsfreiheit, Reise- und Pressefreiheit, für Selbstbestimmung auf die Straße gegangen sind, ohne diese Menschen wäre unser aller Leben anders verlaufen. Und trotz aller Probleme und Herausforderungen hat sich Mecklenburg-Vorpommern seit 1990 gut entwickelt. Die Städte und Dörfer sind moderner geworden, die Wirtschaft ist moderner geworden, sie ist stärker geworden. Wir haben einen guten sozialen Zusammenhalt. Und das haben die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land gemacht. Und ich bin davon überzeugt, dass Freiheit und Demokratie die einzige Grundlage sind, das Land weiter gut zu entwickeln. Wir brauchen Freiheit und Demokratie, wir brauchen Zusammenhalt anstatt ein Gegeneinander, und wir wollen vor allem ein Land, in dem man frei und sicher leben kann, gut arbeiten kann und zuversichtlich in die Zukunft schaut. Und deshalb ist es so wichtig, dass wir gemeinsam für diese Grundwerte eintreten, für Freiheit und Demokratie, und dass wir auch entschlossen entgegentreten gegen diejenigen, die diese freiheitliche und demokratische Grundordnung in ihrer Form abschaffen wollen. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb zum Schluss: Lassen Sie uns gemeinsam, die demokratischen Kräfte in diesem Haus, im Land zusammenarbeiten, zusammenarbeiten, damit aus der Erinnerung an den 9. November 1989 die Kraft erwächst, die wir brauchen, die Kraft zum Handeln, die Kraft zum Zusammenhalt und die Kraft für die Zukunft! Ich wünsche mir, dass wir Demokraten den Bürgerinnen und Bürgern und auch denen, die daran gerade zweifeln, zeigen, dass Demokratie die beste Form ist, in der wir gut und friedlich zusammenleben können, in der sich unser Land gut weiterentwickelt. Und wer, wenn nicht wir Demokraten, wir müssen das gemeinsam beweisen. Die Antidemokraten werden es nicht tun, im Gegenteil. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Die Ministerpräsidentin hat die angemeldete Redezeit um sieben Minuten überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Der 9. November ist kein gewöhnliches Datum im deutschen Kalender, in der deutschen Geschichte. Er ist Verdichtung unserer Geschichte und Identität mit all ihren Brüchen, Irrwegen, aber auch mit ihren Hoffnungen. Dicht nebeneinander liegen die Ausrufung der Republik 1918, der gescheiterte Hitlerputsch 1923, die Schande der Novemberpogrome 1938 und der Mut der Bürger 1989, die friedlich eine Mauer und ein sozialistisches Regime zu Fall gebracht haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der 9. November ist Licht und Schatten zugleich und gerade deshalb ein Prüfstein dafür, wie ernst wir es mit Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat wirklich meinen. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Die Lehre aus diesem Datum kann nicht sein, dass der Staat es besser weiß und nun noch wehrhafter werden muss. Die Lehre lautet, Demokratie ist verletzlich, wenn sie die Verbindung zu den eigenen Bürgern verliert. Demokratie scheitert nicht nur an echten oder vermeintlichen Extremisten, sie scheitert auch an der Arroganz, an Besserwisserei, an politischen Eliten, die glauben, sie können ihre Gesellschaft erziehen, statt ihr zuzuhören. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Unter der Überschrift dieser Aktuellen Stunde lässt sich viel Pathos produzieren. Man könnte wohlfeile Sätze über die wehrhafte Demokratie formulieren. Man kann mit erhobenem Zeigefinger vor rechten Gefahren warnen und sich selbstgerecht im Spiegel politischer Moral betrachten. (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Machen Sie doch mal! – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Genau das erleben wir seit Jahren auf Bundesebene in Reden des Bundespräsidenten, aber auch hier in diesem Plenarsaal, wie eben gerade zu sehen gewesen ist. Wenn der Bundespräsident also am 9. November den Ernstfall der Demokratie ausruft, wenn er nebulös von rechtsextremen Kräften spricht, vor einem Hineinrutschen in Unfreiheit warnt und gleichzeitig die größte oppositionelle Kraft im Land in die Nähe eines Sicherheitsrisikos rückt, meine Damen und Herren, (Julian Barlen, SPD, und Thomas Krüger, SPD: Hat er recht, hat er recht! – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) dann ist ihm jegliche politisch neutrale und präsidiale Zurückhaltung abhandengekommen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Dann nämlich spricht nicht der neutrale Hüter der Verfassung, sondern ein Sozialdemokrat, der sein eigenes parteipolitisches Koordinatensystem zum Maßstab für die Republik macht. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Und genau dieses Muster, genau dieses Muster finden wir auch hier bei der SPD in unserem schönen Bundesland wieder. Man beruft sich auf Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat, aber immer aus der Perspektive eines Milieus, das seit Jahren Diskurshoheit beansprucht und jede ernsthafte rechtskonservative Alternative reflexhaft unter Verdacht stellt. (Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) Man redet über die Demokratie, aber meint in Wahrheit einen sehr engen, sehr links gefilterten Ausschnitt dessen, was in der Bevölkerung tatsächlich gedacht und empfunden wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und wenn der Fraktionsvorsitzende, Herr Barlen, der SPD hier von Ausgrenzung spricht, befördert er Selbige mit seinem Redebeitrag selbst. Offensichtlich hat er sich ein Beispiel an seinem Parteifreund und Bundespräsidenten genommen. (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Keine Toleranz für Intoleranz! – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und ich muss Sie berichtigen, die Menschen, die Sie hier gerade diffamiert haben, Herr Barlen, sind zum großen Teil genau dieselben Menschen, die damals wie heute auf die Straße gegangen sind (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) und ihren Unmut bekundeten und „Wir sind das Volk!“ skandierten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Das glaub ich nicht.) Und natürlich – da muss ich Ihnen absolut widersprechen, Herr Barlen – sind die Menschen nicht nur für etwas auf die Straße gegangen, nicht nur für Freiheit, sondern sie sind auch auf die Straße gegangen gegen eine Diktatur, (Petra Federau, AfD: Genauso ist es. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gegen Sie!) gegen Mauermörder, gegen Mauerschützen und gegen einen übergriffigen Staat. Und sie sind gegen Ausgrenzung auf die Straße gegangen, damals wie heute. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Richtig! – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Meine Damen und Herren, die politischen Koordinaten in diesem Land haben sich verändert. (Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Martina Tegtmeier, SPD) Das gilt für Deutschland insgesamt, und es gilt für Mecklenburg-Vorpommern im Besonderen. Menschen erleben seit Jahren eine Politik, die ihre Sorgen nur selektiv wahrnimmt, eine Migrationspolitik, bei der Kontrollverlust kleingeredet wird. Die Ministerpräsidentin sprach von antisemitischen Kräften, verschweigt aber, dass diese zum Großteil einfach importiert worden sind durch Ihre fatale Migrationspolitik, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) eine Energie- und Strukturpolitik, die Arbeitsplätze und Lebensleistungen in unserem Land riskiert, ein Meinungsklima, in dem bestimmte Fragen wie Identität, Sicherheit, Grenzen und nationale Handlungsfähigkeit lieber moralisch abgekanzelt als sachlich diskutiert werden. Während auf den Straßen, in den Dörfern, in den mittelständischen Betrieben, an den Stammtischen und Küchentischen diese Themen dominieren, erleben die Menschen eine politische Klasse, die vielfach in einem Paralleluniversum agiert. In diesem Paralleluniversum ist Migration in erster Linie Bereicherung, Energiewende vor allem ein moralisches Projekt. Und wer den sozialdemokratisch grünen Grundkonsens auch nur infrage stellt, wird in Verdachtskategorien einsortiert und nicht in seltenen Fällen dann auch vom Verfassungsschutz beobachtet. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und dann freuen Sie sich auch noch.) Diese SPD, diese SPD ist zum Symbol dieser Entkopplung geworden. Man regiert, als sei man noch immer die Volkspartei von gestern, übersieht dabei, dass große Teile des Volkes nicht mehr mitgehen. Man hält an alten Gewissheiten fest, auch wenn die Realität sie längst widerlegt hat. Man verwechselt die eigene Programmatik mit dem Fortschritt und die eigene Deutung mit der Mitte der Gesellschaft. In einer reifen Demokratie jedoch hat eine demokratische Rechte ihren berechtigten Platz, eine Rechte, die Rechtsstaatlichkeit verteidigt, die nationale Souveränität ernst nimmt, die Migration begrenzen möchte, die wirtschaftliche Vernunft über Symbolpolitik stellt und kulturelle Selbstbehauptung nicht für ein Schimpfwort hält, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wenn wir also heute des 9. Novembers gedenken, dann dürfen wir ihn nicht als leeres Ritual begehen. Wir müssen uns fragen: Was bedeutet Demokratie im Jahr 2025 konkret hier in Mecklenburg-Vorpommern? Bedeutet sie, noch mehr Brandmauern zu ziehen, noch häufiger über Verbote und Ausgrenzung zu reden, oder bedeutet sie nicht vielmehr, die Ursachen politischer Entfremdung ehrlich anzuschauen, die eigenen Irrtümer zu korrigieren und auch jene Stimmen in den demokratischen Entscheidungsprozess mit einzubeziehen, mit denen man hier und da einige weltanschauliche Differenzen hat? Der 9. November erinnert uns daran, dass Demokratie ohne Bürger nicht existiert.1918 scheiterte die junge Republik auch daran, dass sie zu wenig Rückhalt hatte.1938 zeigte, wohin es führt, wenn staatliche Macht nicht mehr durch Recht und Moral begrenzt ist. 1989 bewies, dass Bürger, die sich nicht länger gängeln lassen, friedlich ein System überwinden können. In diesem Sinne ist der 9. November Mahnung und Auftrag zugleich, nicht nur vor den Extremen zu warnen, sondern vor der Versuchung, das eigene Lager zur einzig legitimen Mitte zu erklären. Wer diese Mahnung ernst nimmt, muss das demokratische Spektrum auch nach rechts wieder öffnen. Wer das nicht will, darf sich nicht wundern, wenn die Kluft zwischen politischer Klasse und Bevölkerung weiter wächst. Und deswegen, Herr Barlen, deswegen werden wir als AfD die Wende in diesem Land vollziehen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Fraktionsvorsitzende Herr Peters.

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 9. November ist tatsächlich ein Tag, der deutsche Geschichte wie unter einem Brennglas zeigt. Er steht für den Mut zur Freiheit, aber auch für die Abgründe, wenn Freiheit verloren geht. Er erinnert uns daran, dass Demokratie keine Selbstverständlichkeit ist. Sie kann scheitern, wenn man sie nicht ernst nimmt, wenn man sie für bequem hält oder wenn man glaubt, sie könne ohne Widerspruch funktionieren. Wenn wir heute auf den 9. November 1938 zurückschauen, dann sehen wir Fernsehbilder in Schwarz-Weiß, brennende Synagogen, hasserfüllte Schergen der Nationalsozialisten, wir sehen die systematische Entrechtung von Menschen, denen Mitmenschen das Menschsein absprachen. Viele mag die Brutalität des 9. November damals dennoch erschreckt haben. Für viele – wahrscheinlich für die allermeisten – war der 9. November aber eingebettet in einen langen Gewöhnungsprozess. Die Deutschen wurden Jahr für Jahr Stück für Stück daran gewöhnt, dass Juden Volksfeinde sind. Nach dem Krieg mochten sich viele nicht eingestehen, sich an Terror schlicht gewöhnt und ihm auch gedient zu haben. Hannah Arendt prägte 1963 den Begriff der „Banalität des Bösen“. Grausame Taten werden oft von ganz gewöhnlichen Menschen getan. Diese Menschen sind nicht unbedingt grausam, sondern denken einfach nicht über ihr Handeln nach. Sie folgen Befehlen und Regeln, ohne moralisch zu hinterfragen, was sie tun. Die Lehre, die wir heute daraus ziehen, lautet: Gewöhnen wir uns niemals an etwas, das unserem Innersten widerstrebt! Verlernen wir niemals das Widersprechen! Verlieren wir niemals unseren Mut! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP) Und ich will an dieser Stelle deutlich sagen, dass die Gedenkstättenarbeit, die hier heute erwähnt wurde, wirklich aller Ehren wert ist und auch weiterhin politische und finanzielle Unterstützung braucht. Wir waren kürzlich als Landtagsfraktion in Warschau und haben uns das Museum über die jüdische Geschichte angesehen. Und wer dort war, der kann sehr gut nachvollziehen, was in der Vergangenheit passiert ist und was nie wieder eintreten darf. Insofern müssen auch wir daraus lernen und sagen, Gedenkstättenarbeit ist etwas Unverzichtbares, auch für die Gesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP) Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute geht es nicht nur darum, bloß zurückzublicken, auch wenn das geboten ist und mit Blick auf den 9. November 1989 etwas Erfreuliches ist. Ich persönlich schaue gern zurück auf den 9. November 89. Zugegebenermaßen persönlich mit Kinderaugen sah ich die Freude und vor allem das Glück auch in meiner Familie, dass das Unvorstellbare doch Wirklichkeit werden konnte. Eine der prägendsten Kindheitserinnerungen: Die Mauer fiel, die Grenzen öffneten sich, ein Glücksmoment, der alles ändern sollte, wie bei nahezu allen Ostdeutschen auch. Freiheit in allen Bereichen kehrte ein, besondere Herausforderungen allerdings gesellten sich ebenso hinzu. Ich bin meinen Eltern, aber vor allem allen Ostdeutschen, nicht nur dafür dankbar, dass sie die sozialistische Diktatur beendeten, sondern auch dankbar und stolz, dass sie das, was danach kam, meisterten, viele sehr erfolgreich, andere – und das gehört zur Wahrheit hinzu – weniger erfolgreich. Meine Damen und Herren, die Lebensleistungen der Ostdeutschen verdienen mehr Anerkennung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht aber heute darum, was wir aus diesen Erfahrungen für die Gegenwart ableiten. Wie stabil ist unsere Demokratie, wenn Streit sofort in Feindschaft kippt? Wie gefestigt ist unser Rechtsstaat, wenn Vertrauen in Institutionen erodiert? Und was bedeutet Freiheit, wenn sie zur reinen Selbstverwirklichung verkommt ohne Verantwortung gegenüber dem Gemeinwesen? Erinnerung ist kein Selbstzweck, sie verpflichtet zum Handeln, zum Maßhalten und auch zum Mut – zum Mut, unbequeme Wahrheiten auszusprechen und vor allem, unbequeme Wahrheiten auszuhalten. Meine Damen und Herren, der Satz „Wer Feindschaft verhindern will, muss Gegnerschaft zulassen“, der stammt von der Autorin Svenja Flaßpöhler. In einer demokratischen Gesellschaft sollen Menschen heftig streiten dürfen, also auch Gegner sein, aber nicht zu Feinden werden, die einander letztlich die Legitimität absprechen. Wenn man jedoch jeden Konflikt unterdrückt, staut sich die Spannung und kann sich in Feindschaft oder Radikalisierung entladen. Demokratie lebt also davon, dass Konflikte offen, fair und respektvoll ausgetragen werden, statt sie zu verdrängen. Der Satz „Wer Feindschaft verhindern will, muss Gegnerschaft zulassen“ erinnert an eine Lektion des 9. November 1989, als die Mauern fielen. Natürlich waren vorrangig Unfreiheit in einer Diktatur, die Sehnsucht nach einem besseren Leben die wesentlichen Triebkräfte für die friedliche Revolution, weil Menschen aber auch die Trennung, das starre Freund-Feind-Denken nicht länger hinnehmen wollten, weil sie es nicht mehr ertragen haben. Damals wurde sichtbar, dass Freiheit nicht entsteht, wenn man Konflikte unterdrückt, sondern wenn man sie offen austrägt, ohne sie in Hass zu verkehren. Gegnerschaft bedeutet, andere Positionen als legitim anzuerkennen, selbst wenn sie einem zutiefst zuwider sind. Feindschaft hingegen erklärt den anderen zum Unmenschen. Heute scheint diese Unterscheidung wieder zu verschwimmen. Die Empörungskultur digitaler Öffentlichkeit verwandelt Meinungsverschiedenheit, Meinungsverschiedenheiten oft in moralische Schlachten, in denen es weniger um Argumente geht als um Identität. So entsteht das paradoxe Gefühl einer Meinungsverengung inmitten ständiger Rede, weil viele ahnen, dass Widerspruch schnell als Gesinnungsverrat gelesen wird. Wenn knapp 60 Prozent aller Menschen in Deutschland der Ansicht sind, ihre Meinung nicht mehr sagen zu dürfen, (Enrico Schult, AfD: Ja, das ist bedenklich.) dann muss man diesen Befund ernst nehmen. (Enrico Schult, AfD: Richtig!) Damit keine Missverständnisse aufkommen, ich persönlich empfinde nicht, dass meine Meinungsfreiheit eingeschränkt ist. Aber um mich geht es auch nicht, (Enrico Schult, AfD: Sie sind ja auch ein Abgeordneter.) es geht um die große Mehrheit dieser Gesellschaft. Und wenn die politische Mitte auf das Gefühl der großen Mehrheit nichts anderes zu sagen weiß, als dass es sich um ein Wahrnehmungsproblem handelt, dann ist das deutlich zu wenig. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Die Angst, das Falsche zu sagen, führt heute zu Selbstzensur, und Selbstzensur ist die ruhige kleine Schwester der gefallenen Mauer. Der 9. November mahnt, Freiheit braucht Mut zur Differenz, nicht Konsenszwang. Sie lebt von der Bereitschaft, die Zumutung des Andersdenkenden auszuhalten, ohne ihn zu vernichten. Wer Gegnerschaft tabuisiert, lädt Feindschaft ein. Denn das, was nicht gesagt werden darf, sucht sich radikale Ventile, wie wir erleben müssen. Eine Demokratie, die nur Zustimmung kennt, ist schon halb tot, meine Damen und Herren, deshalb ist der Streit kein Zeichen von Schwäche, sondern von Lebendigkeit. Das offene Wort, selbst das unbequeme, schützt besser vor Spaltung als die moralische Einhegung des Diskurses. Der 9. November lehrt uns, dass Mauern nie zuerst aus Beton, sondern aus Angst gebaut werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer am 9. November erinnert, der sollte nicht nur an Geschichte denken, sondern an Haltung. Demokratie ist kein Wohlfühlprogramm, sondern Arbeit, tägliche, geduldige Arbeit. Sie braucht Menschen, die Verantwortung übernehmen, auch wenn es nicht populär ist. Sie braucht Bürger, die Widerspruch aushalten, und Politiker, die ihn zulassen. In Mecklenburg-Vorpommern heißt das konkret: Wir müssen endlich wieder über Lösungen reden, nicht über Lager. Wir brauchen wirtschaftliche Stärke, die Freiheit sichert, wir brauchen Respekt vor der Polizei, den Lehrkräften, den Pflegekräften, vor all denen, die dieses Land tragen. Und wir brauchen Vertrauen in den Rechtsstaat, auch wenn Entscheidungen unbequem sind. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Das sind keine großen Worte, sondern die alltäglichen Voraussetzungen, damit unser Land lebenswert bleibt. Wer Freiheit und Demokratie erhalten will, muss sie im Kleinen praktizieren, im Ton, im Umgang, in der Bereitschaft zuzuhören. Wir alle müssen daran – und das sage ich ganz selbstkritisch – fortwährend arbeiten. Der 9. November mahnt uns nicht zum Pathos, sondern zur Nüchternheit. Freiheit ist kein Geschenk, sie ist das Ergebnis von Haltung, Streitkultur und Vernunft. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Herr Fraktionsvorsitzender! (Enrico Schult, AfD: War doch eine gute Rede, da kann man doch mal klatschen.) Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke (Zuruf von Enrico Schult, AfD) die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler. (Enrico Schult, AfD: Das ist mal eine richtige Rede, nicht parteipolitisch. – Julian Barlen, SPD: Tun Sie sich keinen Zwang an, Herr Schult!)

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Jeannine Rösler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Der 9. November symbolisiert Mut zu Demokratie, Hoffnung, Aufbruch, Freiheit und Selbstermächtigung. Dieser Tag symbolisiert wie kein anderer tiefste Abgründe und beispiellose Verbrechen. Margot Friedländer, Holocaustüberlebende, eine so großartige Frau, die Sie alle kennen, sie erzählte ihre dramatische Geschichte in dem Buch „Versuche, dein Leben zu machen“. „Versuche, dein Leben zu machen“ – das waren die letzten Worte, die ihre Mutter ihr hinterließ, bevor diese mit dem Bruder Ralph deportiert und im Vernichtungslager Auschwitz ermordet wurde. Margot Friedländer konnte untertauchen und später das Ghetto Theresienstadt überleben. Sie beschreibt in dem Buch den Tag der Pogromnacht. In Berlin unterwegs wollte sie wissen, was geschehen war. Zitat: „In der Uhlandstraße gab es viele jüdische Geschäfte. Jedes einzelne hatte zerschlagene Fenster und war ausgeraubt. Aus den Geschäften drang ein eigenartiger Geruch nach Moder und Rauch. Davor stand die SA. Es waren ganz normale Männer mit ganz normalen Gesichtern. Aber so, wie sie da standen, in ihren Uniformen, regungslos und verschlossen, hatten sie nichts Menschliches an sich. Sie starrten ins Leere. Ich hatte das Gefühl, wenn ihr Blick mich träfe, dann wäre es vorbei.“ Zitatende. 1938 wurde unter der Führung der NSDAP und ihrer Stoßtrupps in den Straßen des Deutschen Reiches geplündert, geraubt und gemordet. Kaum ein Betroffener hätte sich damals wohl ausmalen können, was dieser brutalen Nacht des Terrors noch folgen sollte: die größte industrielle Massenvernichtung mit dem Ziel, eine ganze Menschengruppe auszulöschen, penibel und perfide geplant im Wissen, unter Duldung und aktiver Unterstützung eines großen Kollektivs. Deshalb ist der 9. November so viel mehr als ein Tag des Erinnerns und des Gedenkens. Er ist und bleibt der Tag der Mahnung, alles zu tun, dass sich so etwas nicht wiederholen kann. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Daniel Peters, CDU) Erinnern, Gedenken und Handeln gehören heute mehr denn je zusammen, weil die Demokratie eben so unter Druck steht. Die Demokratie wurde uns nicht einfach so geschenkt und sie bleibt auch nicht einfach so ganz von allein. Nein, sie ist ein Versprechen, das wir jeden Tag erneuern müssen. Sie ist eine Errungenschaft, die wir jeden Tag verteidigen müssen durch unser Tun, unsere Haltung, unsere Stimme. Nie wieder dürfen wir zulassen, dass Menschen ausgegrenzt, beleidigt, bedroht oder Gewalt erfahren, sei es wegen ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrer Meinung oder ihrer Liebe. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Enrico Schult, AfD: Oder ihres politischen Willens! – Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Genau so!) Bleiben wir in diesem Versprechen beieinander und standhaft. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da wird das Grundgesetz wieder verkürzt, ne?) Meine Damen und Herren, wenn wir über die Tage im Herbst 1989 reden, dann erinnern wir uns zuerst an den Tag des Mauerfalls. Dieser 9. November 1989 bleibt mir immer im Gedächtnis, verbunden mit vielen, vielen Gefühlen, Einsichten und vor allem Hoffnungen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wenn ich Sie mit Ihren Palästinenserfreunden sehe, erinnere ich mich an die andere Geschichte auch.) Wir wissen zu gut, dass Freiheit kein Selbstläufer ist. Freiheit, sie braucht Mut, Engagement, ja, Leidenschaft und den Willen, Brücken zu bauen. Der 9. November fordert uns heraus. Er stellt die entscheidenden Fragen, denen wir nicht ausweichen dürfen: Was tun wir ganz konkret für unsere Demokratie? Und was tun wir, damit jeder Mensch in Würde leben kann? Meine Damen und Herren, wir erleben, wie menschenverachtende Kräfte erstarken, wie sie den Zweifel säen, den Hass schüren, die Geschichte verdrehen und umdeuten, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gehen doch demonstrieren mit denen. – Heiterkeit bei Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) wie sie mit einfachen Parolen auf die Ängste der Menschen zielen und damit die Grundlagen unserer Demokratie angreifen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen hier im Haus, erlauben Sie mir auch einen dringenden Appell: Machen Sie niemals Geschäfte mit den Verächtern von Demokratie und Menschenrechten! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Der Preis, den wir alle dafür zahlen werden, ist zu hoch. Das Experiment der Einbindung und der damit erhofften Einhegung der extremen Rechten ist historisch krachend gescheitert. Lassen wir es nicht zu, auf einen neuen Versuch es ankommen zu lassen! Menschenfeindliche Positionen zu übernehmen, das hilft weder Umfragewerten noch den Menschen. Wir tragen mit unserer Politik dafür Verantwortung, wohin sich unsere Gesellschaft bewegt, ob wir Probleme solidarisch lösen oder Gruppen gegeneinander ausspielen und weiter zur Spaltung beitragen. Und deshalb begegnen wir gemeinsam den destruktiven Kräften mit Klarheit, mit Haltung, mit Entschiedenheit und mit der Zuversicht, dass die Menschen in diesem Land, das die Mehrheit der Menschen in diesem Land für Demokratie steht, die vom Mitmachen lebt, die davon lebt, dass Menschen sich einmischen, sich einbringen, sich direkt beteiligen in Schulen, in Vereinen, in Initiativen, in den Städten und Dörfern. Und Demokratie lebt nicht zuletzt von sozialer Gerechtigkeit, denn wo Menschen das Gefühl haben, sie werden benachteiligt, da wächst der Nährboden für Populismus und Wut. Darum ist es unsere gemeinsame Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Mecklenburg-Vorpommern zusammenhält, dass dieses Land Chancen für alle ermöglicht und niemanden zurücklässt. Insofern ist es wichtig und genau richtig, prioritär in Bildung, in die Kinder und Jugendlichen zu investieren. Es ist wichtig und richtig, dass sie so früh wie möglich erleben, dass Demokratie nicht nur abstrakt, sondern durchaus fassbar ist, dass sich etwas ändert, wenn man sich dafür einsetzt und Mehrheiten gewinnt. Es ist wichtig und richtig, in Gedenkstättenarbeit, in Integration und in ein vielfältiges bürgerschaftliches Engagement zu investieren, gute Bedingungen zu schaffen für die Daseinsvorsorge und für die Wirtschaft. All das ist gelebte Prävention! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Meine Damen und Herren, denn wer Teil der Gesellschaft ist, wird kaum anfällig sein für Spaltung und Hetze. Wer gegen Hassparolen, gegen Antisemitismus und Rassismus aufsteht, wer anderen hilft, wer für Gerechtigkeit streitet, der verteidigt die Demokratie. Und wer sich engagiert, wer für Vielfalt und Zusammenhalt wirbt, der macht unser Land lebenswert – ein Land, das Krisen übersteht, weil die Menschen füreinander einstehen. Erinnern wir an die Vergangenheit und handeln wir für die Zukunft! Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bringt es in seiner bemerkenswerten und überaus wichtigen Rede zum 9. November auf den Punkt, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und daher schließe ich mit diesem Zitat: „Einfach abzuwarten, dass der Sturm vorüberzieht und so lange in sichere Deckung zu gehen, das reicht … nicht. Zeit zu verlieren haben wir nicht. Wir müssen handeln. Wir können handeln! Unsere Demokratie ist nicht dazu verurteilt, sich auszuliefern! Die Demokratie kann sich wehren!“ – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Ich frage mich, in welcher Zusammensetzung werden wir wohl den nächsten Jahrestag des 9. November begehen und in welcher Form. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Interessante Frage.) Werden sich die Freund/-innen der Demokratie durchsetzen (Stephan J. Reuken, AfD: Das denke ich doch.) oder ihre Gegner/-innen? (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ich hab noch Hoffnung.) Wie kein anderes Datum fordert uns der 9. November dazu auf, Farbe zu bekennen, Position zu beziehen, (Petra Federau, AfD: Blaue Farbe!) Haltung zu zeigen und miteinander friedlich und das heißt demokratisch zu verhandeln, wie wir miteinander leben wollen. Wie stehen wir heute zu der Hinrichtung Robert Blums im Jahr 1848 nach der Niederschlagung der demokratischen Revolution in Wien? Vor der ersten deutschen Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche hatte er ein halbes Jahr zuvor noch für Freiheit und Frieden in ganz Europa geworben. Wie stehen wir heute zu der Ausrufung der ersten deutschen Republik durch Philipp Scheidemann 1918 nach dem Ende der Monarchie in Deutschland? Mit der damals fortschrittlichen Weimarer Verfassung setzte sich hierzulande erstmals eine liberale Demokratie durch, die neben schweren Kriegsreparationen sogar mehrere Umsturzversuche und eine globale Finanzkrise überlebte. Wie stehen wir heute zum Hitlerputsch 1923 in München, zur Beseitigung der parlamentarischen Demokratie in ganz Deutschland? Er scheiterte nach wenigen Stunden, vor allem durch den mutigen Einsatz von Frauen um die bayerische Abgeordnete Ellen Ammann. Wie stehen wir heute zu den Novemberpogromen von 1938, die als spontaner Ausbruch inszeniert, tatsächlich aber von NSDAP, SA und SS orchestriert wurden? Von der Bücherverbrennung 1933 und den Nürnberger Rassegesetzen von 1935 über die zynisch so bezeichnete Reichskristallnacht bis hin zum Massaker von Babyn Jar 1941 und zur Wannseekonferenz 1942 führt die direkte Linie in den Zivilisationsbruch des Genozids. Und wie stehen wir zur Maueröffnung von 1989, nachdem Bürger/-innen die Kommunalwahlen als Fälschungen entlarvt hatten, manche das Land verließen und andere nun aus Umweltbibliotheken, aus Kirchen und aus Theatern mutig auf die Straßen traten? Runde Tische und die Besetzung der Stasiarchive ermöglichten damals den Zivilisationssprung einer friedlichen Revolution. Wie den Menschen damals stellt sich auch uns heute tagtäglich die Frage: Wie stehen wir zu dem, was um uns herum passiert? Befürworten wir die Verhältnisse so, wie sie sind, oder setzen wir uns für Veränderungen ein? Wie die Zeitgenossinnen früherer 9. November, so sind auch wir als nachfolgende Generationen durch dieses Datum herausgefordert, uns einzusetzen gegen Monarchie und Diktatur, gegen Krieg und Terror, gegen Hass und Hetze und für Menschlichkeit und Solidarität, für Frieden und Freiheit sowie für Demokratie und Rechtsstaat. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP) Und da eine rechtsextreme AfD auch hier im Land und im Parlament nicht dazu in der Lage oder vielmehr nicht willens ist, sich von amtlich ausgewiesenen Verfassungsfeinden und Diktatoren zu distanzieren, da die AfD-Fraktion sowie ihr Landes- und Bundesverband wie auch ihre Parlamentarier stattdessen Rechtsextremisten hofieren und anstellen, Fake News und Verschwörungsmythen verbreiten, Schmiergelder annehmen und sensible Daten weitergeben, einen autoritären Systemwechsel heraufbeschwören und völkischen Weltbildern folgen, da die AfD ganz akut unsere rechtsstaatlich-demokratische Verfassung gefährdet, deshalb muss ihr Verbot endlich in Karlsruhe geprüft werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Thomas Krüger, SPD – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und deshalb verbietet sich für alle, denen der 9. November etwas bedeutet, schon jetzt jegliche Kooperation mit ihr. (Enrico Schult, AfD Aber wir lassen wenigstens unsere Mitarbeiter in Ruhe. – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Die Lehren des 9. November verbieten es, Verfassungspatriot/-innen in der Migrationspolitik auf die Zustimmung solcher Verfassungsfeinde zu setzen und diesen dann auch noch nach dem Mund zu reden, etwa von unseren Regeln zu raunen, an die sich, sofern unsere Töchter befragt würden, die so bezeichneten Probleme im Stadtbild angeblich nicht hielten: (Jens-Holger Schneider, AfD: Guck dir mal die Weihnachtsmärkte an!) populistischer Chauvinismus, Rassismus, Sexismus und Patriarchat zugleich – den Repräsentanten aller Menschen in Deutschland absolut unwürdig. (Enrico Schult, AfD: Wie war das mit dem Sexismus noch mal? Können Sie das noch mal genauer erklären?!) Anstatt die AfD, wie er sich zutraute, zu halbieren, hat dieser Bundeskanzler sie verdoppelt. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Vorher auch noch die Zivilgesellschaft, erst aus der Opposition, 551-fach infrage zu stellen und dann aus der Regierung zusammenzukürzen, und das nur, weil diese Initiativen nicht nur den Rechtsextremismus bekämpfen, sondern auch den Umgang der Demokrat/-innen mit der AfD und ihren Positionen und Exponenten kritisch beleuchten, das zeigt, dass die Union aus dem 9. November noch zu wenig gelernt hat. (Sebastian Ehlers, CDU: Wie gut, dass wir die moralische Instanz der GRÜNEN hier haben, Frau Oehlrich!) Denn die Antwort auf die Bedrohung der Demokratie ist nicht weniger, (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) sondern mehr davon, (Enrico Schult, AfD: Wie kann man in Ihrer Lage so eine Rede vorlesen?! Das ist unglaublich.) mehr davon, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) mehr davon. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU – Glocke der Präsidentin) Das hat … Mehr davon. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Sie haben kein Schamgefühl.) Das hat einmal ein legendärer Bundeskanzler versprochen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) der tatsächlich mehr Demokratie wagen wollte. Dessen Partei hat hierzulande in mehr als einer Generation Regierungsverantwortung ihre Kommunen nachhaltig geschwächt durch Kreisgebietsreform, Gerichtsstrukturreform, Polizeireform, Krankenhausstrukturreform, Theaterstrukturreform ebenso wie im Finanzausgleichsgesetz und dem Konsolidierungsverfahren, von der verschleppten Energiewende und der immer weiter aufgeschobenen Digitalisierung gar nicht zu reden, und den Staat so den Bürger/-innen entfernt. Die fiskalen und politischen Folgekosten dieser jahrzehntelangen Rückzugspolitik schlagen jetzt zu Buche. Nun debattieren wir einen Haushaltsentwurf, der verlässlich alles einfriert, aber kaum mehr Spielräume findet, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) um die Demokratie in den Kommunen und in der Zivilgesellschaft gegen ihre Feinde zu verteidigen. In dieser Lage hat meine Fraktion im September zur Demokratiekonferenz eingeladen, um sich mit über 100 Impulsgeber/-innen, Akteur/-innen und Initiativen online und in Präsenz in zehn Workshops darüber auszutauschen, wie wir Desinformationen begegnen und den digitalen Raum demokratisieren, wie wir Antidemokrat/- innen stoppen und Verfassungsinstitutionen schützen, wie wir mehr Demokratie und Transparenz wagen und Bürger/-innen einbinden, wie wir mehr Menschen für die demokratische Teilhabe erreichen und Initiativen besser fördern und schließlich, wie wir unmittelbare rechtsextreme Übergriffe auf Personen abwehren und uns selbst verteidigen. Im Ergebnis stand die Forderung der Zivilgesellschaft, der Kommunen und von demokratischen Bündnissen allgemein, wie auch unsere Keynotespeakerin Natascha Strobl noch einmal unterstrich, die Demokratinnen müssen zusammenstehen, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn die Demokratie und unsere Grundwerte stehen und fallen nicht mit der Zahl ihrer Feinde, sondern mit der Stärke ihrer Freunde. Auch das zieht sich durch alle politischen Jahrestage des 9. November, sei es zu Beginn und Ende der Weimarer Republik, Hitlerputsch und Novemberpogrome, sei es das Ende der 1948er-Revolution oder die friedliche Revolution von 1989. Das bedeutet, dass unsere offene Gesellschaft auch zukünftig ohne hinreichende Freunde hoffnungslos verloren sein dürfte, aber mit genug Freunden unbesiegbar sein wird. Daher gilt es – und das sage ich bewusst zu den Kolleg/-innen von SPD, Die Linke, CDU und FDP –, allen Meinungsverschiedenheiten zum Trotz zusammenzustehen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Erst beleidigen und dann wieder die Hand reichen. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wie werden wir also den nächsten Jahrestag des 9. November begehen? Wir haben es in der Hand, liebe Kolleg/-innen, jede und jeder von uns hier im Landtag und auch jeder, jeder da draußen in unserem Land, an jedem neuen Tag. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Regionalen Schule Gingst. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier im Landtag sind! Ich rufe jetzt auf für die Gruppe der FDP Herrn Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 9. November ist im besten wie auch im schrecklichsten Sinne der Schicksalstag des deutschen Volkes. Er offenbart folgenschwere Brüche und Wendepunkte deutscher Geschichte. Kaum ein Datum vereint so viele Gegensätze: Hoffnung und Horror, Aufbruch und Abgrund, Freiheit und Vernichtung. Es war die Ausrufung der Weimarer Republik 1918 als erster ernsthafter Versuch, Freiheit, Recht und Demokratie in Deutschland zu verwirklichen. Leider sehr zerbrechlich und zum Scheitern verurteilt war die junge Demokratie, weil man nicht hinreichend für sie einstand. 20 Jahre später, 1938, brannten Synagogen, wurden Geschäfte und Wohnhäuser zerstört, Menschen misshandelt, verschleppt, ermordet. Dies war den Deutschen im Übrigen nicht aufgezwungen worden, auch nicht in unseren Städten, wo heute Stolpersteine von einer unerklärlichen und unverzeihlichen Schande sprechen. Es geschah inmitten unserer Stadtgesellschaften gegenüber Nachbarn, Kollegen, Mitschülern. Mitmenschen wurden zu Bestien. Andere Mitmenschen wurden verfolgt, gedemütigt, entrechtet und entmenschlicht. Die große Mehrheit hat sich selbst entmenschlicht. Die kleine Minderheit wurde entmenschlicht. Diese Nacht zeigte den Übergang von Diskriminierung zur Vernichtung, von Worten zu Taten, von Rassenhass, Menschenhass zu Massenmord, weil zu viele weggesehen haben, weil zu viele geschwiegen haben und weil zu wenige widersprochen haben. Und dann, ein halbes Jahrhundert später, der 9. November 1989 – die Mauer fiel, die Grenze, die Deutschland und Europa teilte, wurde überwunden, friedlich, ohne Blutvergießen, ohne Schüsse. Dieser 9. November steht für das, was Menschen erreichen können, wenn sie aufstehen, wenn sie auf die Straße gehen und wenn sie rufen „Wir sind das Volk und wir wollen frei sein“. Diese Menschen, auch aus Mecklenburg-Vorpommern, haben das Fundament dafür gelegt, dass wir heute in einem geeinten, in einem freien, in einem demokratischen Deutschland in Frieden und Wohlstand leben können. Der 9. November 1918, 1938, 1989 – nur einige der Tage, die heute schon beschrieben wurden. Sie erzählen von Aufbruch, von Absturz und von Auferstehung. Der 9. November erinnert uns daran, dass Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit niemals selbstverständlich sind. Sie sind die Errungenschaften, die ständig verteidigt, erklärt und erneuert werden müssen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Viele Initiativen, viele Initiativen, Gedenkstätten und Vereine leisten hier große Arbeit. Sie machen Geschichte begreifbar und erlebbar. Heute, im Jahr 2025, erleben wir eine Zeit, in der Demokratie erneut unter Druck geraten ist: Populismus, Extremismus, Fanatismus, Antisemitismus, Hass, Rassismus. Aber was nährt das überhaupt? Meine Damen und Herren, es ist die Gleichgültigkeit, es ist das Wegsehen, es ist das Schweigen der Mehrheit. Das ist der Nährboden für all das, was ich beschrieben habe. Und er war es auch damals schon. Wir Freie Demokraten verteidigen mit Haltung, mit Worten und Taten diese Werte, die am 9. November auf dem Spiel standen und uns heute immer noch tragen: Freiheit, Demokratie, Rechtsstaat. Wir Freie Demokraten schweigen nicht, wenn Freiheit zentimeterweise stirbt, nicht etwa durch Gewalt, sondern es wird dann gefährlich für die Freiheit, wenn die Bürgerinnen und Bürger ihr eigenes Immunsystem vergessen, das sie wappnen muss gegen jede Freiheitsbedrohung, wie der liberale Vordenker Karl-Hermann Flach es zutreffend ausdrückte. Wir Freie Demokraten schweigen nicht, wenn die Demokratie in Abrede gestellt wird, weil sie vielleicht schwerfällig geworden ist, weil sie träge ist und weil sie mit dem geringstmöglichen, mühsam erarbeiteten Kompromiss daherkommt und die Menschen ihrer manchmal überdrüssig werden. Theodor Heuss, der erste Bundespräsident und ein großer Liberaler, sagte einmal: „Demokratie ist keine Glücksversicherung“, sondern die Möglichkeit, durch Arbeit, Vernunft und Überzeugung bessere Zustände zu schaffen. Wir Freie Demokraten schweigen nicht, wenn der Rechtsstaat ausgehöhlt wird, wenn Justitia bisweilen schwach und überfordert wirkt, wenn Recht und Gesetz überfrachtet werden und in vielen Bereichen kaum noch befolgbar zu sein scheinen, wenn Rechte der geteilten Gewalten geschwächt werden. Wenn wir heute an den 9. November erinnern, dann nicht nur, um zurückzuschauen, sondern nach vorn zu handeln. Wir schulden es den Entschlossenen von 1918, den Ermordeten von 1938 und wir schulden es den Freiheitskämpfern von 1989. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, der Gruppe der FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor und ich schließe die Aussprache. Ich sehe einen Antrag zur Geschäftsordnung. Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der AfD. Bitte, Herr Kramer! Nikolaus Kramer , AfD (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Namens meiner Fraktion beantrage ich die Absetzung des Tagesordnungspunktes 2, „Wahl des Bürgerbeauftragten“, (Julian Barlen, SPD: Hört, hört!) aus den folgenden Gründen: Dieses Verfahren ist zu kurzfristig. (Julian Barlen, SPD: So fängt es an.) Es ist nicht im Vorfeld ausreichend kommuniziert worden. Wir hatten nicht Gelegenheit, uns mit dem hier heute vorgeschlagenen Kandidaten auseinanderzusetzen. Laut Presseerklärung hat der vorgeschlagene Kandidat gesagt, er plane, sich allen Fraktionen vorzustellen. Das ist leider bisher nicht zustande gekommen. Wir zweifeln also dieses Verfahren an, und wir haben schlicht nicht die Möglichkeit, objektiv hier heute eine Wahlentscheidung zu treffen. Aus diesem Grunde beantrage ich namens meiner Fraktion wie gesagt die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Julian Barlen, SPD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Ich sehe, das ist der Fall. Für die Fraktion der SPD (Julian Barlen, SPD: Ein bisschen arbeiten muss man schon.) spricht Herr, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) spricht jetzt Herr da Cunha. Philipp da Cunha , SPD (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir möchten, dass der Klamauk zurückgewiesen wird. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Klamauk!) Die Wahl des Bürgerbeauftragten wurde schon vor 14 Tagen angekündigt. Der ehemalige Bürgerbeauftragte wurde auch erst vor knapp zwei Wochen aus dem Amt entlassen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) sodass die Wahl jetzt stattfinden kann. Der Vorschlag liegt vor. Die AfD-Fraktion, die behauptet, sich mit dem Kandidaten nicht hätte beschäftigen zu können, hat schon zwei Stunden nach der Pressekonferenz eine Pressemitteilung rausgeschickt, wo sie eine Bewerbung des Kandidaten (Torsten Koplin, Die Linke: Habt ihr doch schon.) als denkbar ungeeignet zurückgewiesen haben. (Julian Barlen, SPD: Eine unsägliche Diffamierung!) Dementsprechend scheint es ja möglich gewesen zu sein, (Enrico Schult, AfD: Abstimmungsprozess war noch nicht abgeschlossen.) innerhalb von zwei Stunden dort eine Entscheidung, eine innere Überzeugung wahrzunehmen. Und was wir hier sehen, ist halt wie immer der Versuch, demokratische Institutionen zu beschädigen. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Demokratie abzuschaffen, ja.) Hier geht es um die Beschädigung des Amtes des Bürgerbeauftragten. Wir sehen das an anderer Stelle, wenn es gegen Lehrkräfte geht, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wenn es gegen die Verwaltung geht, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) wenn es gegen Gerichte geht, all das, wenn es um die Grundpfeiler unserer Demokratie, der freiheitlichdemokratischen Grundordnung geht. Und deswegen möchten wir das aufs Tiefste zurückweisen. Die Wahl kann heute stattfinden. Es gibt einen Vorschlag. (Julian Barlen, SPD: Sehr gut!) Dieser wurde auch mit Beginn der Pressekonferenz allen Fraktionen dieses Landtages mitgeteilt, (Petra Federau, AfD: Wann? – Stephan J. Reuken, AfD: Wann denn? Wann denn?) auch wenn hier eventuelle Rückfragen sind, wurde dann eine Nachricht an den PGF der AfD-Fraktion geschickt. Rückfragen gab es nicht. Es gab von allen anderen Fraktionen, auch von der Gruppe der FDP, Rückfragen und dann wurde hier ein Gesprächstermin vereinbart. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Ich glaube, es ist nicht notwendig, hier irgendetwas abzusetzen. Die Wahl kann heute stattfinden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Julian Barlen, SPD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Julian Barlen, SPD: Erst faulenzen und dann hier Klamauk machen!) Wie wir nun verfahren, ergibt sich aus unserer Geschäftsordnung. Es ist ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt worden. Es ist die Gegenrede dazu erfolgt. Insofern stimmen wir jetzt ab. Und Sie alle kennen das, Anträge zur Geschäftsordnung werden in einfacher Mehrheit nach unserer Geschäftsordnung, Paragraf 87, abgestimmt. Insofern möchte ich jetzt über den Antrag der Fraktion der AfD hier abstimmen lassen. Wer stimmt für die Absetzung des Tagesordnungspunktes 2 von der Tagesordnung, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Geschäftsordnungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Ich rufe daher auf den Tagesordnungspunkt 2 : Wahl eines Bürgerbeauftragten gemäß Artikel 36 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Paragraf 5 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/5470 vor. Wahl einer/eines Bürgerbeauftragten gemäß Artikel 36 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und § 5 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und Die Linke – Drucksache 8/5470 – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da der bisherige Bürgerbeauftragte, den ich an dieser Stelle auch recht herzlich auf der Pressetribüne begrüße, Herr Dr. Christian Frenzel, auf eigenen Wunsch von seinem Amt entbunden worden ist, ist eine Neuwahl des Bürgerbeauftragten erforderlich. Und an dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen, Herr Dr. Frenzel, für Ihre Arbeit als Bürgerbeauftragter des Landes von Mecklenburg-Vorpommern ganz herzlich zu danken. Mit großem Engagement haben Sie sich um die Belange der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes gekümmert, sie in sozialen Angelegenheiten beraten und unterstützt sowie sich insbesondere für die Belange der Menschen mit Behinderung eingesetzt. Ein großer Dank gebührt Ihnen auch für Ihren Einsatz als Beauftragter für die Landespolizei. Für Ihre neue verantwortungsvolle Aufgabe wünsche ich Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Lieber Christian, viel Erfolg dafür, du wirst das schon machen! Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Vielen Dank, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ausdrücklich einschließen möchte ich in diesen Dank selbstverständlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbeauftragten, weil jeder ist nur so stark wie das Team. Und ich glaube, das kann man mit Fug und Recht sagen, dass das Team um den Bürgerbeauftragten wirklich ein sehr gutes ist. Insofern auch ein herzliches Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP und auf der Regierungsbank) Und ich freue mich auch, gerade im Blickfeld zu haben den Vorvorgänger von Herrn Dr. Frenzel, Herrn Matthias Crone, der auch dabei ist und gerade zu uns winkt. Also vielleicht hört er mich. (Heiterkeit bei Philipp da Cunha, SPD) Auch Ihnen, Herr Crone, alles Liebe und Gute! Schön, dass Sie heute hier sind! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ministerpräsidentin Manuela Schwesig) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen nun aber zur Wahl. Gemäß Artikel 36 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 5 Absatz 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes wählt der Landtag ohne Aussprache den Bürgerbeauftragten mit der Mehrheit seiner Mitglieder für die Dauer von sechs Jahren. Gemäß Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung wird die Wahl geheim durchgeführt und erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Den Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine von den Schriftführerinnen und den Schriftführern. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in eine Wahlkabine zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Bevor Sie den Stimmzettel in die Wahlurne geben, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD und Ministerin Stefanie Drese) bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, keine Kennzeichnung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin/den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist. (Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist. – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und ich bitte um etwas mehr Ruhe. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Vielen Dank an die Schriftführer! Ich eröffne die Wahl eines Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern und bitte den Schriftführer, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die geheime Wahl wird durchgeführt.) Haben jetzt alle Mitglieder des Landtages, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? Gibt es noch jemand, der seine Stimme abgeben möchte? – Ich sehe und höre, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten für die Auszählung der Stimmen. Unterbrechung: 11:45 Uhr __________ Wiederbeginn: 11:49 Uhr

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Birgit Hesse

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, wieder Platz zu nehmen. Ich eröffne die unterbrochene Sitzung. Ich gebe das Ergebnis der geheimen Wahl des Bürgerbeauftragten des Landes von Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Es wurden 70 Stimmen abgegeben, davon waren 61 Stimmen gültig. Es stimmten für Silvio Witt 44 Abgeordnete mit Ja, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und der Gruppe der FDP) 14 Abgeordnete mit Nein, 3 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Ich stelle fest, dass Herr Silvio Witt die nach Artikel 36 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 5 Absatz 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes erforderliche Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags auf sich vereinen konnte. Ich bitte nun Herrn Witt zu mir nach vorne beziehungsweise an das Saalmikrofon, da ich ihm gerne eine Frage stellen möchte. (allgemeine Heiterkeit – Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erste Frage.) Herr Witt, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? Silvio Witt: Ja, ich nehme die Wahl an.

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Birgit Hesse

Herzlichen Glückwunsch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP) Ich möchte Ihnen, Herr Witt, die Glückwünsche des Hauses zur Wahl und zur Annahme des Amtes als Bürgerbeauftragter des Landes von Mecklenburg-Vorpommern aussprechen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe und uns eine gute Zusammenarbeit. Zunächst gratuliere ich jetzt gleich, dann die Ministerpräsidentin und danach sind auch die anderen Fraktionen, haben sie die Gelegenheit zu gratulieren. Dafür unterbreche ich die Sitzung jetzt für fünf Minuten. Noch mal herzlichen Glückwunsch! (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP) Unterbrechung: 11:51 Uhr __________ Wiederbeginn: 11:53 Uhr

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Birgit Hesse

Ich eröffne die unterbrochene Sitzung. Trotz aller Freude über die Wahl müssen wir jetzt allerdings wieder fortschreiten in unserer Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Einspruch des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gegen den in der 117. Sitzung des Landtages am 10. Oktober 2025 erteilten Ordnungsruf. Einspruch des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gegen den in der 117. Sitzung des Landtages am 10. Oktober 2025 erteilten Ordnungsruf Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Hannes Damm hat mit Schreiben vom 14. Oktober 2025 fristgerecht Einspruch gegen den Ordnungsruf eingelegt. Gemäß Paragraf 100 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag über einen Einspruch ohne Aussprache nach Beratung im Ältestenrat. Die Beratung im Ältestenrat hat am 29. Oktober 2025 stattgefunden. Wir kommen zur Abstimmung. Wer damit einverstanden ist, dass der Einspruch des Abgeordneten Hannes Damm zurückgewiesen wird, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltung? – Vielen Dank! Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Hannes Damm bei Zustimmung durch die Fraktionen Die Linke, SPD, CDU, Gruppe der FDP, AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen durch die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zurückgewiesen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages, Drucksache 8/5301, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 8/5456. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5301 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Bau – Drucksache 8/5456 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Frau Julitz.

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Nadine Julitz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Reform ist kein Angriff auf die Demokratie, sie ist eine Modernisierung im Dienst der Demokratie. Wir machen das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags einfacher, verlässlicher und transparenter, ohne die Rundfunkfreiheit anzutasten. Bisher musste jede noch so kleine Beitragsanpassung durch 16 Landtage, 16 Kabinette, 16 Ratifizierungen – ein bürokratischer Marathon. Mit dem neuen Modell gilt künftig: Die KEF prüft fachlich, die Länder behalten ihr Widerspruchsrecht. So bleibt die Kontrolle erhalten, aber das Verfahren wird endlich arbeitsfähig. Und wer behauptet, die Parlamente würden entmachtet, irrt. Einen Widerspruch kann jederzeit eingelegt werden, bewusst begründet, demokratisch. Das ist keine Schwächung des Parlamentarismus, sondern eine Stärkung durch Verantwortung. Ja, der Beitrag bleibt bis 2027 stabil. Das ist kein Risiko, sondern ein sozialer Puffer in wirtschaftlich unsicheren Zeiten. Finanziert wird diese Übergangsphase über vorhandene Rücklagen, nicht auf dem Rücken der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der stark und unabhängig bleibt, der informiert, bildet und einordnet, wenn andere nur noch skandalisieren. Diese Reform stützt genau das, Unabhängigkeit statt Einflussnahme, Transparenz statt Taktik, Verantwortung statt Stillstand. Wir modernisieren nicht nur den Rundfunk, wir modernisieren für ihn, damit er auch morgen noch das leisten kann, was unsere Demokratie so dringend braucht: verlässliche Informationen, kritische Debatten und gesellschaftlichen Zusammenhalt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung die Ministerpräsidentin Frau Schwesig.

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Manuela Schwesig

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Die öffentlichrechtlichen Medien in Deutschland sind ein wichtiger Garant unserer Demokratie. Sie bieten Informations- und Meinungsvielfalt, und unabhängig davon, wie man zu ihnen steht, muss jede und jeder akzeptieren, dass sie Teil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind und Verfassungsschutz haben. Die öffentlich-rechtlichen Medien behalten unterschiedliche Regionen, Lebenswirklichkeiten und Perspektiven im Blick. So soll sich jede Bürgerin und jeder Bürger eine Meinung bilden. Und das schafft die Voraussetzung dafür, dass wir miteinander ins Gespräch kommen und diskutieren können. Die öffentlich-rechtlichen Medien werden von den Bürgerinnen und Bürgern finanziert, erst durch ihre Beiträge ist er handlungsfähig. Deshalb müssen sich die öffentlichrechtlichen Medien natürlich auch kritisch hinterfragen, ob sie genug ihrem Auftrag gerecht werden und wie sie auch mit den Geldern umgehen. Diese Verantwortung liegt bei den öffentlich-rechtlichen Medien, so wie bei allen Institutionen, die durch Steuergelder oder öffentliche Beiträge finanziert werden. Deshalb ist, wie mit diesem Geld umgegangen wird, ein wichtiger Teil des Qualitätsanspruchs an die öffentlich-rechtlichen und deren Akzeptanz. Mit dem Reformstaatsvertrag, dem Sie im Sommer zugestimmt haben, haben Sie einen umfangreichen Modernisierungsprozess für die öffentlich-rechtlichen Medien angestoßen. Es wird mehr Transparenz und Wirtschaftlichkeit bringen und die öffentlich-rechtlichen Medien gleichzeitig grundlegend modernisieren. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Damit die öffentlich-rechtlichen Medien ihre Aufgaben und die an sie gestellten Ansprüche erfüllen können, muss es im Gegenzug eine verlässliche Finanzierung geben. Diesen Anspruch hat auch das Bundesverfassungsgericht formuliert. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben deshalb auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Dezember 2024 den Entwurf des Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrages beschlossen. Diesem Entwurf gingen intensive Beratungen und Diskussionen voraus, und die Frage, wie man die Finanzierung so gestaltet, dass sie einerseits unabhängig ist und andererseits aber auch an Maßstäbe geknüpft ist, ist immer eine Herausforderung. Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, kennen das aus der Frage Abgeordnetenfinanzierung. Es ist schwierig, wenn man einerseits darüber bestimmen soll, wenn man selber betroffen ist. Deswegen muss es eine Institution geben, einen Mechanismus geben, wie das festgesetzt wird, und möglichst unabhängig sein. Und was wir heute hier vorliegen haben, ist ein weiterer Schritt in diese Unabhängigkeit, aber in dieser auch verbindliche Regeln zu haben. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, die konstruktiv diesen Gesetzentwurf beraten haben. Der vorliegende Entwurf ergänzt den Reformstaatsvertrag, mit ihm schaffen wir mehr Unabhängigkeit und vereinfachen das Beitragsverfahren. Wir erwarten Einsparungen durch das Reformverfahren. Die Beiträge sollen für 2025 und 26 stabil bleiben. Die Beitragsfestsetzung erfolgte bisher im Verfahren über drei Schritte. Zunächst haben die Rundfunkanstalten ihre Bedarfe angemeldet, dann hat die sogenannte KEF, die Kommission zur Ermittlung der Finanzbedarfe, diese angemeldeten Bedarfe überprüft und auch im Zweifel korrigiert. Wer sitzt in dieser KEF? Das sind die Rechnungshofpräsidentinnen und -präsidenten, auch manchmal die ehemaligen, wie bei uns Herr Tilmann Schweisfurth, der ehemalige Landesrechnungshofpräsident. Und nach dieser Prüfung kam der dritte Schritt, und der war sehr umfangreich. Bisher beschließt die Ministerpräsidentenkonferenz die Annahme des Entwurfs einer die Beitragsanpassung umsetzenden Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags, anschließend wird diese in den Kabinetten aller Länder beschlossen und dann wird der Entwurf in die Landtage aller Länder eingebracht, so wie wir es auch mit dem vorliegenden Entwurf gemacht haben. Mit der Reform kann die Empfehlung der KEF unmittelbar in einer Beitragsfestsetzung münden. Und vor allem geben wir damit nicht nur einen Automatismus, sondern auch ein Stück weit mehr Unabhängigkeit, aber damit auch mehr Verantwortung in die Empfehlungen der KEF, allerdings nur, wenn die empfohlene Erhöhung nicht mehr als fünf Prozent beträgt. Und das ist gleichzeitig die Möglichkeit für die Länder, für die Parlamente, weiter Einfluss zu haben. Für alles darüber hinaus bleibt es nämlich beim jetzigen Verfahren. Die einzelnen Länder können natürlich Widerspruch gegen die Erhöhung einlegen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Mit Mehrheitsentscheidung!) und das bisherige Verfahren auslösen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau!) Wir bauen Bürokratie ab und wir werden in Zukunft Zeit und Aufwand um ein Vielfaches verkürzen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir Länder haben den Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag auf der Ministerpräsidentenkonferenz einstimmig beschlossen. Er greift konsequent die verfassungsrechtlichen Vorgaben auf, die uns zuletzt auch noch mal vom Bundesverfassungsgericht gemacht wurden. Und auch wenn bei diesem Medienänderungsstaatsvertrag einige Länder die Entscheidung zur Verfassungsklage von ARD und ZDF abwarten wollen, möchte ich um Ihre Zustimmung bitten. Denn ich finde es nicht richtig, sich in dieser auch schwierigen Frage jetzt nur auf das Verfassungsgericht zu verlassen, (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD) sondern die Demokratie muss selber die Möglichkeit haben, zu gestalten und zu bestimmen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich bin überzeugt, dass der vorliegende Weg ein besserer Weg ist als bisher, und auf das Handeln anderer Länder haben wir aber jetzt keinen Einfluss, wir müssen unsere eigene Entscheidung treffen. Damit zeigt der Landtag, dass er handlungsstark ist, und wir zeigen unseren Handlungswillen, die öffentlich-rechtlichen Medien auch finanziell abzusichern. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung für den vorliegenden Entwurf! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Die Ministerpräsidentin hat die angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten. Gestatten Sie mir, an dieser Stelle auf der Besuchertribüne zu begrüßen Bürgerinnen und Bürger aus Greifswald und Torgelow. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und ich rufe auf für die Fraktion der AfD den Abgeordneten de Jesus Fernandes.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Vor 75 Jahren gründete sich unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk am Beispiel der BBC. Vor drei Tagen trat der BBC-Generalintendant Tim Davie zusammen mit der Nachrichtenchefin Deborah Turness zurück, nachdem es Vorwürfe gegeben hatte, wonach in einer Fernsehdokumentation Aussagen des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump verfälscht worden seien. Dadurch war der Eindruck entstanden, Donald Trump habe ausdrücklich zum Sturm auf das Parlament aufgerufen. Tatsächlich standen die Ausschnitte in unterschiedlichen Zusammenhängen, und zwischen beiden Teilen der Rede lag fast ein Abstand von einer Stunde. Trump drohte der BBC wegen dem Vorfall mit einer Schadensersatzklage in Höhe von 1 Milliarde US-Dollar. Elmar Theveßen, Sie werden ihn kennen, übernahm diese Fake News damals bei einer Sendung von Markus Lanz und machte sich diese zu eigen. Ein weiteres Beispiel: Bei einem Bericht der „Tagesschau“ über die Rede Trumps beim WEF 18 in Davos wurden am Ende laute Buhrufe eingespielt. Nach all dieser Desinformation und tendenziösen Berichterstattung wundert es dann auch nicht, dass beim „ZDF-Politbarometer“ ein Tag vor der US-Wahl 72 Prozent an den Wahlsieg von Kamala Harris glaubten, meine Damen und Herren. Und es geht weiter, „ZDF Frontal“ manipulierte die Doku „Turbo, Tempo, Tesla - Elon Musk in Brandenburg“, um ihn als kalten, ignoranten Kapitalisten erscheinen zu lassen. Dafür gab es sogar noch einen Medienpreis für Qualitätsjournalismus obendrauf. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Sie kennen sich mit Preisübergaben sehr gut aus von der SPD. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Der „MDR Investigativ“ manipulierte Tonspuren, um Polizisten im Einsatz als Gewalttäter erscheinen zu lassen, und desavouierte den ganzen Polizeiapparat. 2014 berichtete die „Tagesschau“, dass prorussische Separatisten einen Militärhubschrauber in der Ukraine abgeschossen haben. Tatsächlich stammte das Bildmaterial alles aus Syrien. 2018 schnitten die „Tagesthemen“ „Adolf Hitler Fans“- schreiende Hooligans in eine AfD-Demo in Chemnitz. Auch kurios und manipulativ, der Deutschlandfunk lädt in einer Folge „Kontrovers“ zur Klimapolitik drei Gäste mit einer Meinung ein. Hetzkampagnen gegen missliebige eigene Mitarbeiter sind auch dabei. Julia Ruhs wurde vom NDR gecancelt, Sie kennen die Geschichte. Thilo Mischke sagte gar selber über sein Aus nach dem ARD-Shitstorm, er wollte sterben, um dieser Situation zu entfliehen. Das sagt sehr viel über die desolaten Zustände im Inneren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Im Juli störten die Aktivisten des Zentrums für Politische Schönheit das ARD-Sommerinterview mit der AfD-Chefin Alice Weidel. Nun kommt heraus, eine Mitarbeiterin, die ARD-Journalistin Nadine Lindner, ist in einer gemeinsamen Antifa-Chatgruppe mit diesem Kollektiv, – (Martin Schmidt, AfD: Was für ein Zufall!) eine Journalistin des Deutschlandfunks mit Schwerpunkt AfD ist ebenfalls Mitglied dieser Chatgruppe. (Thomas Krüger, SPD: Na ja, mit den Chatgruppen kennen wir uns ja aus, ne?) Der ZDF-Journalist Halbach arbeitete zum Beispiel mit einem Hamas-Terroristen zusammen, bis heute kein Rücktritt des ZDF-Intendanten Himmler. Was beim Vorbild BBC für Rücktritte sorgen würde – und das waren dort nicht die ersten und einzigen Rücktritte –, interessiert bei unserem öffentlich-rechtlichen Rundfunk niemand. All das beweist, (Thomas Krüger, SPD: Das sind öffentliche Gremien, demokratische Gremien!) dieser öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht von innen heraus reformierbar. Wie auch beim RBB-Skandal fehlt es weiter an einer internen Fehlerkultur. Stattdessen will man mit diesem Medienstaatsvertrag einen stillen Automatismus zur Zwangsabgabenerhöhung festschreiben, (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) um weiter missliebige Debatten vermeiden zu können, um Framing weiter zu verbreiten, um die Regierung zu unterstützen, statt zu kontrollieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) In Brandenburg wackelt sogar die Regierung, weil die reformunwilligen Etablierten an dem reformunwilligen Öffentlich-Rechtlichen festhalten wollen. Wir von der AfD lehnen diesen Medienstaatsvertrag ab. Wir von der AfD werden bei einer Regierungsübernahme die Medienstaatsverträge aufkündigen, und wir sagen ganz klar und deutlich, dieses Einspruchsrecht, was hier auch von der Ministerpräsidentin noch mal betont wurde, dass ja ein Land Einspruch erheben kann, sobald beabsichtigt ist, mehr als fünf Prozent pro Jahr diesen Beitrag zu erhöhen, bedarf es einer Mehrheitsentscheidung eines Landtags, das heißt, Sie haben damit die Opposition kaltgestellt (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Thomas Krüger, SPD) und auch jegliche Kritik an diesem Medienstaatsvertrag und haben die Möglichkeit genommen, das tatsächlich vernünftig kontrollieren zu können. – Vielen Dank, meine Damen und Herren, wir lehnen mit Inbrunst ab! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Der Abgeordnete Thomas de Jesus de Fernandes begibt sich zu seinem Platz. – Der Abgeordnete Thomas Krüger bittet um das Wort für eine Anfrage.)

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, dass Sie jetzt keine Zwischenfrage mehr beantworten wollen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Okay! Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Liskow.

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Franz-Robert Liskow CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten gerade die Debatte vor knapp drei Wochen im Landtag, deswegen fasse ich mich relativ kurz, würde aber noch mal auf meinen Vorredner in diesem Sinne kurz eingehen wollen, dass ich glaube, dass dieser Medienstaatsvertrag keinen Anlass bietet, um noch mal grundsätzliche Kritik an den öffentlich-rechtlichen Medien zu äußern, das halte ich hier für fehl am Platze. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD, Sebastian Ehlers, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch wenn man sicher diese Debatte grundsätzlich immer führen kann, hier finde ich sie falsch. Ich glaube aber auch, dass in den letzten drei Wochen keine neuen Argumente hinzugekommen sind, deswegen werden wir uns enthalten, weil klar ist auf der einen Seite, das wurde hier auch mehrfach gesagt, grundsätzlich die Stringenz, das jetzt umzustellen dieses Verfahren, nachvollziehbar ist, weil wir ja auch wissen, was bisher passiert ist, wenn man beispielsweise wie in Sachsen-Anhalt einem Medienstaatsvertrag nicht zustimmt. Das hat letztlich keine wirkliche Konsequenz gehabt, so muss man das ja auch sagen, wie das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat. Aber auf der anderen Seite, und das ist eben auch nicht ganz von der Hand zu weisen, entledigen wir uns ja, wenn wir heute dem zustimmen, in gewisser Weise einer Kompetenz, dass wir eben dieses Gesetz tatsächlich regelmäßig hier im Plenum haben, deswegen werden wir uns enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Neuregelung, die wir heute beschließen, bedeutet einen Systemwechsel auf der dritten Stufe des KEF-Verfahrens. Bislang war es bürokratisch aufwendiger, ein bürokratisch aufwendiger Weg – Ministerpräsidentenkonferenz und Landesregierung, 16 Landtage und so weiter, wir haben das schon gehört. Dass dieses Verfahren modernisiert wird, ist im Zusammenhang mit der aktuellen Reform des öffentlichrechtlichen Rundfunks konsequent und notwendig. Das Verfahren schafft Transparenz, Planbarkeit und spart Ressourcen, sowohl in den Staatskanzleien als auch in den Parlamenten. Wir halten an der Rolle der KEF als unabhängige Instanz fest und reduzieren politische Einflussmöglichkeiten im Sinne der Rundfunkfreiheit und der Medienvielfalt. Gleichzeitig wird die demokratische Mitwirkung nicht beschnitten. Die Widerspruchsmöglichkeit, sowohl für Landesregierungen als auch für die Landtage, bleibt bestehen. Und wenn ich kurz auf Herrn de Jesus Fernandes eingehen darf, dass er sich beklagt, dass eine Mehrheit entscheidet, (Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD: Ja, genau!) So, wie es in einer Demokratie üblich ist. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ob man darüber redet.) Nein, nein! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch, genau das ist der Punkt!) Sie haben gesagt, die Opposition wird ausgebootet. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau der Punkt! – Zuruf und Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD) Ja, und das ist nicht der Fall. Es gibt … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch! – Julian Barlen, SPD: Totaler Quatsch, Unsinn ist das!) Nein, es ist nicht der Fall! Eine Mehrheitsentscheidung, so, wie wir sie heute auch treffen werden, mit einer Diskussion, (Christine Klingohr, SPD: Ja, genau!) mit einer Redemöglichkeit für Sie, für die Opposition – das ist Demokratie. Mehrheitsentscheidung heißt 50 plus 1 und Minderheitenschutz – das ist Demokratie! Und dass Sie das nicht akzeptieren können, das macht Sie so gefährlich. (Jeannine Rösler, Die Linke: So ist es. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Gleichzeitig, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Julian Barlen, SPD: Auf den Punkt!) das ist wichtig, denn Parlamente müssen weiterhin die Möglichkeit haben, bei unverhältnismäßigen Entwicklungen einzugreifen. Diese Balance aus Staatsferne, demokratischer Kontrolle und Verfahrensvereinfachung ist gelungen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Eine auskömmliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist notwendig, damit er seinen verfassungsrechtlichen Auftrag erfüllen kann. Das Bundesverfassungsgericht betont immer wieder, der Rundfunk hat Anspruch auf eine funktionsgerechte Finanzierung, und diese Auffassung teilen wir. Vertrauenswürdige Berichte und eine informierte Gesellschaft sind eine Säule der demokratischen Gesellschaft, die nun mal auch bezahlt werden muss. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht perfekt und macht auch Fehler, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) aber im Großen und Ganzen ist er eine Errungenschaft, die es wert ist, verteidigt zu werden, und stetig weiterentwickelt und modernisiert werden muss. Wichtig ist für die Menschen in diesem Land auch, dass die Beitragshöhe zunächst stabil bleibt. Erst ab 2027 greift das neue Modell, auch dazu haben wir schon etwas gehört. Durch die Reform werden Anreize zur Wirtschaftlichkeit gesetzt, ohne den Rundfunk kaputtzusparen, es wird Bürokratie abgebaut, ohne die demokratische Legitimation zu schwächen, und außerdem werden die Grundlagen einer solidarischen, unabhängigen und vielfältigen Medienlandschaft gesichert. Denn am Ende geht es nicht nur um Verfahren, es geht um Demokratie, darum, dass Menschen sich verlässlich informieren können, unabhängig von ihrem Einkommen, ihrem Wohnort oder den Algorithmen kommerzieller Plattformen. Gerade in Zeiten von Fake News, Desinformation und zunehmenden Angriffen auf die freie Presse ist ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk unverzichtbar. Wer ihn schwächt, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) wer ihn schwächt, schwächt die Demokratie. Wir, Die Linke, werden dem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten ja bisher einen Finanzierungsmechanismus, der eigentlich auch sehr sinnvoll war, nämlich zunächst Fachverstand aus den Anstalten, dann Finanzsachverstand aus der KEF und hohe Hürden, auch was die Ablehnung von diesen Vorschlägen betraf, nämlich das Verfassungsgericht. Das war bisher eigentlich so ein Verfahren, das man auch als eine Zustimmungslösung bezeichnen konnte. Widerspruch war zwar möglich, aber eigentlich basierten diese Entscheidungen auf Einstimmigkeit. Wir erinnern uns dann aber an die Widerspruchsdiskussion, insbesondere aus Sachsen-Anhalt. Und dort ist ja nicht nur die Finanzierung sozusagen, die infrage gestellt wurde, sondern eigentlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Diskussion stark angegriffen worden. Ich habe oder wir haben uns damals schon inhaltlich von dieser Diskussion distanziert, und wir haben das, glaube ich, hier im Landtag auch vor ein paar Wochen dann durchdiskutiert. Die Reform beinhaltet jetzt eine gestaffelte Widerspruchslösung in drei Stufen. Wir haben es gehört, wie das aufgebaut wird. Und wahrscheinlich ist die Hoffnung damit verbunden, dass moderate Bedarfserhöhungen eine höhere Wahrscheinlichkeit haben, schneller akzeptiert zu werden, also die Verfahren sozusagen beschleunigt werden. Mag sein, dass das zutreffen wird, und im Sinne einer Dynamisierung des Beitragsaufkommens als Ausgleich für Teuerung, wegen zum Beispiel Inflation, macht ja so ein Verfahren auch plausibel. Für uns Bündnisgrüne bleibt aber vor allem wichtig, unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk für seinen verfassungsmäßigen Auftrag bedarfsgerecht zu finanzieren. Wir werden uns einer unter Umständen, wie gesagt, nur unter Umständen, schleichenden Unterfinanzierung durch vermeintlich geschmeidigere Zustimmungsmodalitäten entgegenstellen. Denn wenn man das über Jahre hinweg macht, immer nur zwei Prozent, kann dann nachher auch eine Lücke entstehen. Also insofern muss man das auch gut begleiten, auch von den Länderparlamenten aus gesehen. Wir werden aber diesem Staatsvertrag jetzt zustimmen. Gestatten Sie mir zum Ende noch, dass wir vor allen Dingen auch finden, dass die Art der Finanzierung, die ja extra auch genannt worden ist, als europäisch internationales Projekt unterstützt wird, was wir ausdrücklich begrüßen! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wissen Sie eigentlich, was alles zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk dazugehört, welche Angebote, welche Vielfalt alles mit dabei ist? Das kann man natürlich feiern und toll finden, und an vielen Stellen ist das auch gut und richtig. Aber hier reden wir ja gar nicht über die Wichtigkeit und die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – das will ich auch gar nicht anzweifeln, das habe ich an anderer Stelle auch nicht getan – und auch gar nicht über die inhaltliche Ausgestaltung. Hier geht es um einen Finanzierungsmechanismus, und der soll jetzt verlässlicher und transparenter dargestellt werden. Ja, verlässlich ist wahrscheinlich nur an der Stelle die Beitragserhöhung, die dann regelmäßig kommen wird. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Und weniger Arbeit soll das Argument sein, warum wir dem Gesetz zustimmen sollen? (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Meine Damen und Herren, ist das wirklich das Kernargument, dass wir weniger Arbeit haben?! Wir reden hier, wir reden hier immer noch über eine staatlich organisierte Zwangsabgabe. Das kann man konnotieren, wie man möchte, (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) als Gesetzgeber wird festgelegt, was der Bürger zu zahlen hat. Das heißt also, ich kann mich als Otto Normalbürger aus diesem Verfahren gar nicht herausziehen. Ich habe das zu zahlen, was auch immer ich irgendwie anstelle oder auch nicht. Das heißt also, ich kann mich dem nicht entziehen. Und wenn ich eine solche Abgabe, wenn ich einen solchen Beitrag, wie gut auch immer das Angebot sein mag oder auch nicht, dann habe ich als Politiker, als Verantwortlicher mich hier hinzustellen und den Kopf dafür hinzuhalten, (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) was die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande dafür zu zahlen haben. Und wenn wir das nicht tun und dann einfach sagen, liebe öffentliche Anstalten, sagt doch mal, was ist euer Bedarf, und wir lassen die Rechnungsprüfer mal drübergucken, ob das so plausibel ist, dann mag das ja an einem Stück völlig okay sein, aber was nicht passiert, ist, darüber zu diskutieren, was ist denn der Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, was soll denn da genau finanziert werden. Das ist keine fachliche Entscheidung, das ist eine politische Entscheidung an dieser Stelle. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Und dann müssen wir auch politisch entscheiden, was wir bereit sind, den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Lande zuzumuten. Deswegen lehnen wir diesen Reformstaatsvertrag ab.

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Krüger?

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David Wulff FDP

Ja.

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Beate Schlupp

Bitte schön!

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Thomas Krüger SPD

Herr Kollege, Sie haben eben ausgeführt, dass die Öffentlichkeit ein Recht dazu hat, zu hören, wie man dazu steht. Würden Sie mir zugestehen, dass es an den Fraktionen des Landtages liegt, jederzeit beantragen zu können, darüber zu diskutieren, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen? Das heißt, niemand verhindert am Ende, dass hier der Landtag darüber diskutiert.

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David Wulff FDP

Ja, also, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) das ist völlig richtig. Aber, Herr Kollege, Sie sind auch lang genug in diesem Geschäft, um zu wissen, was denn die tatsächlichen Mechanismen dahinter sind. Hier wird uns das quasi aktiv vorgelegt, und wir lassen uns aktiv auf die Debatte ein. Wenn wir in diesen Automatismus reingehen, natürlich, dann ist dieses Feigenblatt mit dieser Einspruchsmöglichkeit und das auf den Landtag rauszuziehen noch gegeben, aber faktisch ist es doch auch so, dann am Ende wird das durchgewunken. Und wenn es dann nur eine Erhöhung von zwei Prozent ist oder drei Prozent, dann mag es vielleicht irgendwie eine Fraktion mal geben, die dann sagt, okay, jetzt möchte ich heute doch mal darüber reden, und die anderen sagen, okay, vielleicht ist es doch irgendwie plausibel und wir lassen das jetzt einfach irgendwie durchlaufen. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dann läuft das ein Jahr durch, dann läuft das zwei Jahre durch. Das mag die ersten Jahre auch völlig okay sein, und irgendwann geht es raus aus dem Fokus, es verselbstständigt sich, und das ist nicht angelegt in diesem Gesetzentwurf, das will ich an der Stelle nämlich sagen. Das ist angelegt in der politischen Routine, wie wir sie hier einfach haben und die dadurch auch nicht geändert wird. Und wenn wir uns auf diese politische Routine auch einlassen wollen, und das müssen wir, dann können wir diesen Gesetzentwurf so nicht verabschieden. (Michael Noetzel, Die Linke: Es ist aber Aufgabe der Opposition, darauf hinzuweisen. Das ist der Punkt.) Mache ich doch gerade. Ich sage, ich, … (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Ich habe noch kurz Redezeit? Ich habe noch …

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Beate Schlupp

Ja, Sie haben noch Redezeit, wenn Sie darauf eingehen wollen, schon.

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David Wulff FDP

Herr Noetzel hätte ja auch noch kurz nach vorne gehen können. Dann hätte jeder hören können, was er hier gesagt hat. Aber, ja, wir als Opposition haben natürlich jederzeit die Möglichkeit, darauf einzuwirken, und das mache ich hier an dieser Stelle. Hier, an dieser Stelle sage ich, in fünf Jahren fliegt Ihnen das Ganze um die Ohren, weil die Bürgerinnen und Bürger da draußen das nicht mehr verstehen – nicht heute und nicht morgen, weil jetzt diese Beitragsfestigkeit für die nächsten zwei Jahre erst mal so mit drin ist, aber dann wird es losgehen. Dann mag ich vielleicht nicht mehr hier sein, dann mag vielleicht auch die FDP nur noch in anderer Vertretung irgendwie hier da sein oder auch nicht, (Torsten Koplin, Die Linke: Das steht ja auf einem anderen Blatt. – Heiterkeit bei Barbara Becker-Hornickel, FDP) aber ich sage Ihnen das heute, und das ist heute meine Aufgabe als Opposition: Das, was Sie hier machen, das wird Ihnen auf die Füße fallen, das ist nicht in Ordnung! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf auf Drucksache 8/5301. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5456 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/5301 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ablehnung durch die Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP und Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/5301 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5301 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes, Drucksache 8/4828, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wissenschafts- und Europaausschusses, Drucksache 8/5459. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion der AfD auf den Drucksachen 8/5473, 8/5474 und 8/5475 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/4828 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kultur, Bundesangelegenheiten, Angelegenheiten der Europäischen Union und internationale Angelegenheiten (8. Ausschuss) – Drucksache 8/5459 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/5473 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/5474 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/5475 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/5478 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Hegenkötter.

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Beatrix Hegenkötter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute durch unsere Städte und Dörfer gehen, dann sehen wir sie wieder leuchten, die Fachwerkhäuser, die Gutsanlagen, die Kirchen, die Bürgerhäuser, die Giebelhäuser, die das Gesicht unseres Landes prägen. Doch das war nicht immer so. Vor 35 Jahren standen viele dieser Denkmäler vor dem endgültigen Verfall. In der DDR spielte Denkmalschutz nur eine Nebenrolle. Oft fehlte es an Investitionen und Nutzungsperspektiven und oft sogar am Bewusstsein für ihren Wert. Viele Gebäude und ganze Quartiere, wie hier in der Schweriner Schelfstadt zum Beispiel, waren dem Abriss näher als ihrer Zukunft. Mit der Wiedervereinigung wird endlich gehandelt. Tausende historische Gebäude werden gesichert, saniert und wiederbelebt. Unsere Städte und Dörfer und letztendlich wir alle profitieren bis heute davon. Viele Gäste kommen nach Mecklenburg-Vorpommern, nicht nur wegen der Ostsee und den Stränden, sondern auch wegen der einzigartigen historischen Kulissen, die unser Land prägen: die Backsteingotik in Stralsund und Wismar, die Residenzarchitektur in Schwerin, die Herrenhäuser in der Mecklenburgischen Schweiz oder die zauberhafte Bäderarchitektur auf Rügen oder Usedom. Diese Orte erzählen Geschichten und sie schaffen eine unverwechselbare Atmosphäre, laden ein zum Verweilen, zum Entdecken und zum Wiederkommen. So trägt der Denkmalschutz ganz konkret zur wirtschaftlichen Stärke in Mecklenburg-Vorpommern bei: durch Arbeitsplätze im Handwerk, in Planungsbüros, in der Hotellerie und Gastronomie und natürlich im Tourismus selbst. Er sorgt für Wertschöpfung im ländlichen Raum und belebt die Ortskerne, die andernorts längst verödet wären, kurz gesagt, Denkmalschutz ist Standortpolitik, kulturell und wirtschaftlich. Ohne diesen Einsatz wären die Altstädte von Stralsund und Wismar oder das Residenzensemble in Schwerin wohl nie zum UNESCO-Weltkulturerbe gekürt worden. Das zeigt uns, dass Denkmalschutz mehr ist als der bloße Erhalt von Gebäuden. Er ist Erinnerung, Identität und Spiegel unserer Geschichte. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Um diese zu bewahren, brauchen wir engagierte Menschen, Fachwissen, Zeit, Handwerk und ein Gesetz, das schützt und ermöglicht zugleich. (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) Heute beschließen wir die erste Novelle des Denkmalschutzgesetzes seit 19 Jahren, und ich hoffe, dass es wieder 19 Jahre Bestand hat, denn ein gutes Gesetz erkennt Veränderungen in der Gesellschaft und gestaltet sie mit. Diese Novelle ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen dem Erhalt unseres kulturellen Erbes und den Anforderungen einer modernen und nachhaltigen Gesellschaft. Sie verbindet Kulturpflege, Inklusion, Klimaschutz und den so oft geförderten Bürokratieabbau und ermöglicht gleichzeitig fachlich gute Lösungen, um diese Interessen in Einklang zu bringen. Lassen Sie mich einige zentrale Punkte nennen. Dem Gesetz ist eine Präambel vorangestellt, in der wir bekräftigen, dass unser kulturelles Erbe Teil unserer gemeinsamen Identität ist und Ausdruck unserer Wertschätzung für unsere einzigartige Kulturlandschaft. Wir schaffen eine landeseigene digitale Denkmalliste, die künftig zentral vom Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege geführt wird. So kommt der Denkmalschutz im digitalen Zeitalter an. Wir präzisieren den Denkmalbegriff insbesondere bei Grünanlagen und Bodendenkmalen. Wir berücksichtigen ausdrücklich die Belange der Barrierefreiheit und Teilhabe. Wir verankern den Klimaschutz als berechtigtes Interesse, denn Denkmalschutz und Klimaschutz sind kein Widerspruch und müssen immer gemeinsam gedacht werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Wir vereinfachen die Verfahren durch klare Zuständigkeiten, den Wegfall überflüssiger Genehmigungen und durch eine Zustimmungsfiktion bei Fristablauf. Wir schaffen Rechtssicherheit bei staatlichen Baumaßnahmen und ermöglichen Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem LAKD und den unteren Behörden, um die Verfahren vor Ort zu vereinfachen. Wir schließen auch bestehende Gesetzeslücken, etwa beim Schutz von Bodendenkmalen im Küstenmeer. Und wir führen erstmals einen Straftatbestand ein gegen die vorsätzliche Zerstörung von Denkmalen. Damit setzen wir auch ein klares Zeichen: Wer Denkmale mutwillig zerstört, greift unser kulturelles Erbe an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für einen gut funktionierenden Denkmalschutz braucht es mehr als nur Gesetze. Es braucht klare Regeln, fachliches Wissen, eine verlässliche Förderung und vor allem Menschen, die sich engagieren in Behörden, auf den Baustellen, in Werkstätten und in Vereinen. Es braucht Handwerker, die traditionelle Techniken beherrschen, Planer, die alte Substanzen mit neuem Leben erwecken können, Eigentümer, die verantwortungsvoll handeln, und Bürgerinnen und Bürger, die verstehen, warum unser Erbe es wert ist, bewahrt zu werden. Nur im Zusammenspiel von Recht, Fachwissen, Nutzung, Bewusstsein und Leidenschaft gelingt Denkmalschutz wirklich. Diese Novelle ist das Ergebnis ausführlicher, intensiver, sachlicher und, das möchte ich hier ausdrücklich betonen, fachlich hervorragender Zusammenarbeit. Mein Dank gilt daher abschließend den beteiligten Ressorts, den Verbänden, den Sachverständigen, den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern und meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss. Sie alle haben dazu beigetragen, dass wir heute ein gutes, modernes und tragfähiges Gesetz beschließen können. Denkmalschutz heißt, die Zukunft zu gestalten auf dem Fundament unserer Geschichte. Dafür schaffen wir heute eine weitere Grundlage. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung die Wissenschafts- und Europaministerin Frau Martin.

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir ein modernes und ein zeitgemäßes Denkmalschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern – ein Gesetz, das unser kulturelles Erbe schützt, das nicht nur die Geschichte bewahrt, sondern auch die Weichen für die Zukunft stellt. Ich möchte mich zu Beginn bei den Abgeordneten des Kulturausschusses für den konstruktiven Dialog zu diesem Gesetzentwurf herzlich bedanken und für die wertvollen Hinweise, die auf dem Weg zu dieser Zweiten Lesung heute eingebracht wurden, denn dieses Gesetz insgesamt wird wesentlich dazu beitragen, den Denkmalschutz in unserem Land noch besser auf die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft auszurichten – ein Gesetz, das nicht nur bestehende Denkmäler schützt, sondern auch den Blick für den kulturellen Reichtum und die kulturelle Vielfalt unserer Region und ihrer Entwicklung öffnet. Dieses Gesetz ist das Ergebnis eines intensiven und interaktiven Prozesses, an dem viele Beteiligte mitgewirkt haben: Vertreterinnen und Vertreter der Verbände, wie das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Aber auch zahlreiche lokale Akteure, wie der Heimatverband, der Städte- und Gemeindetag, alle Kammern und Umweltverbände, wie NABU und BUND, auch die Kirchen, der Landesseniorenbeirat oder der Inklusionsförderrat und viele andere Institutionen und Organisationen aus unserer Region haben ihre Perspektiven eingebracht. Ihre Ideen und ihre Expertise haben dieses Gesetz zu einem wirklich modernen und zeitgemäßen Instrument gemacht. Vielen Dank dafür! Ein Beispiel für diese konstruktive Zusammenarbeit ist die neu eingefügte Präambel des Gesetzes. Dort heißt es, und ich zitiere aus dem Gesetz: „Schutz und Pflege der Denkmale sind gemeinsame Aufgabe des Landes, der Kommunen sowie der Eigentümerinnen und Eigentümer. Das Land achtet und stärkt die Mitwirkung des Ehrenamtes. Mit diesem Gesetz bekräftigt das Land Mecklenburg-Vorpommern seinen Auftrag, diese Schätze der Kulturlandschaft für heutige und kommende Generationen zu schützen, mit Substanzerhalt zu einem aktiven Klimaschutz beizutragen und zugleich zeitgemäße und nachhaltige Nutzung zu ermöglichen.“ Eine solche Präambel im Denkmalschutzgesetz ist nicht selbstverständlich. Nur wenige Länder außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns haben ein solch klares Bekenntnis in ihren Gesetzen. Ich finde es hervorragend, dass wir dem Gesetzentwurf nun dieses klare Bekenntnis vorangestellt haben. Besonders freut mich, dass hier auch die Wertschätzung gegenüber den vielen, vielen, vielen ehrenamtlichen Engagierten zum Ausdruck kommt. Und deshalb auch von dieser Stelle herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Herzlichen Dank an all die vielen ehrenamtlichen Bodendenkmalpflegerinnen und -denkmalpfleger, an all die, die in ihrer Freizeit mit so viel Herzblut entweder ihr Eigentum pflegen oder eben das, was im Stadtbild oder in der Landschaft zu pflegen ist. Auch die Forderung der Wissenschaftsseite nach einem Rückbau beziehungsweise einer Wiederinstandsetzung von widerrechtlich veränderten Denkmalen ist ein Ergebnis des breiten Dialogs zu diesem Gesetzentwurf. Und dass wir zukünftig eine zentrale Liste der Denkmäler beim LAKD führen, anstatt jeder, jede untere Denkmalschutzbehörde hier ihre eigene Liste zu führen hat, das ist auch eine erhebliche Verbesserung. Auch da herzlichen Dank für diesen Hinweis! Sehr geehrte Abgeordnete, mit diesem Gesetz modernisieren wir den Denkmalschutz. Wir schaffen einen flexiblen Rahmen, der den Erhalt und die Pflege unseres kulturellen Erbes ermöglicht, ohne dabei die Bedürfnisse und Herausforderungen der heutigen Zeit aus den Augen zu verlieren. Und ich möchte jetzt die fünf Schwerpunkte dieses Gesetzes noch mal hervorheben, die für diese Novelle ganz besonders berücksichtigt wurden: Erstens, die Vereinfachung und schlankere Bürokratie. Wir wissen alle, wie kompliziert und langwierig bürokratische Prozesse sein können. Mit der Novelle vereinfachen wir die Verfahren, verkürzen Fristen und schaffen digitale und verlässliche Prozesse, die sowohl den Denkmalschutzbehörden als auch den Antragstellern zugutekommen. Mal ein ganz praktisches Beispiel: Wenn man früher oder wenn man aktuell zum Beispiel bei einem denkmalgeschützten Gebäude die Fensterrahmen anstreichen will mit einer Farbe, dann muss man sich natürlich eine Genehmigung holen. Da wird eine bestimmte Farbe dann auch mitgeteilt. Wenn ich aber in, sagen wir, in fünf Jahren noch mal streichen möchte, muss ich wieder eine Genehmigung für genau diese Farbe einholen. Das haben wir jetzt verschlankt: Einmal eine Genehmigung, das reicht. Dann kann man immer wieder auch neu diese Farbe streichen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ist ja eine tolle Leistung!) Und noch mal zu der Frage der Denkmalliste. Die neue zentrale Führung der Denkmalliste durch das LAKD ist ein weiteres gutes Beispiel für die Verschlankung der Prozesse. Sie sorgt für mehr Transparenz und eine verlässliche Datenbasis, die für alle Beteiligten von Vorteil ist. Zweiter Punkt ist die Stärkung der Verantwortung vor Ort. Denkmalschutz lebt von der Nähe zur Region. Deswegen wird künftig auch die Verantwortung vor Ort gestärkt, insbesondere durch die Möglichkeit von Verwaltungsvereinbarungen zwischen den unteren Denkmalschutzbehörden und dem LAKD. Dies verkürzt die Wege und erhöht die Effizienz. Dritter Punkt, unser Bekenntnis zum UNESCO-Welterbe. Unsere Welterbestätten in Wismar, in Stralsund und Schwerin sind nicht nur kulturhistorische Schätze, sondern auch bedeutende Symbole für die internationale Anerkennung unseres Landes. Ihr Erhalt ist daher von besonderer Bedeutung und wird durch dieses Gesetz ausdrücklich gestärkt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: In der Erwähnung!) Viertens, die Berücksichtigung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Denkmalschutz ist der beste Klimaschutz. Ein 200 Jahre altes Haus ist ein Paradebeispiel für Nachhaltigkeit. Durch den Erhalt solcher Bauten sparen wir Ressourcen und CO -Emissionen. Diese Verbindung zwischen Kul-2 turerhalt und Klimaschutz wird durch das neue Gesetz noch stärker gefördert. Und gleichzeitig wird in dem Gesetz Klarheit für die Eigentümer hergestellt über den Umgang mit den Belangen der energetischen Verbesserungen und der Klimaanpassung. Ein Beispiel ist die Möglichkeit, auch auf denkmalgeschützten Gebäuden Photovoltaikanlagen zu installieren, denn hier gibt es inzwischen viele verschiedene Möglichkeiten, dieses auch denkmalgerecht zu tun. Welche Möglichkeiten es da gibt, dazu hat das LAKD eine Handreichung erarbeitet, die die Anwendung dann auch erleichtern wird. Dies zeigt, wie Denkmalschutz und die Nutzung erneuerbarer Energien Hand in Hand gehen können, um sowohl unser kulturelles Erbe als auch die Zukunftsfähigkeit zu sichern. Fünftens, Berücksichtigung der Barrierefreiheit. Es ist uns wichtig, dass unsere Denkmale für alle Menschen zugänglich sind. Barrierefreiheit ist kein Widerspruch zum Denkmalschutz, sondern ein Ausdruck einer offenen und inklusiven Gesellschaft. Daher wird sie nun als berechtigtes Interesse ausdrücklich im Gesetz verankert. Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein Schritt in die Zukunft, der auch ganz praktisch unterlegt wird. Es wird in eine Verwaltungsvorschrift gegossen, die die Umsetzung des Gesetzes konkret und handhabbar macht. Diese Handreichung wird allen Beteiligten helfen, die neuen Regelungen schnell und unkompliziert anzuwenden. Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land, das auf eine jahrhundertealte Geschichte zurückblicken kann, eine Geschichte, die nicht nur in Museen oder Bibliotheken lebt, sondern sichtbar und greifbar ist. Unsere Städte, unsere Dörfer und Landschaften sind durchzogen von Denkmälern, die Geschichten erzählen, von der Hansezeit, von der Bäderarchitektur, von der DDR-Zeit und vielen weiteren Epochen. Wir alle wissen, Denkmalschutz ist nicht nur der Erhalt von Mauern und Fassaden. Denkmalschutz ist der Erhalt von Werten, von Erinnerung, von Wissen und von Identität. Wer den Denkmalschutz lebt, schützt die Grundlagen unserer Gesellschaft, denn er trägt dazu bei, dass unsere Geschichte für kommende Generationen erhalten bleibt. Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land voller Geschichte und Kultur. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, diese Geschichte zu bewahren und zugleich mit den Herausforderungen der Zukunft zu verbinden. Mit der Novelle des Denkmalschutzgesetzes setzen wir genau diesen Schritt. Ich bitte Sie daher, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen und mit uns gemeinsam den Denkmalschutz in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig zu gestalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Liebe Bürger! Ja, ich bin nicht der denkmalschutzpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion. Das ist mein Kollege Thore Stein. Der ist heute leider erkrankt, und ich sende ihm von dieser Stelle herzliche Grüße und dass er schnell wieder gesund werden möge. Ich möchte aber dennoch die Rede zur Nivellierung des Denkmalschutzgesetzes hier für ihn vortragen. Was lange währt, wird endlich gut, liebe Kollegen. Viele Jahre hat es gedauert, bis aus dem im Jahr 2018 vorliegenden Referentenentwurf nunmehr die Novelle des Denkmalschutzgesetzes das Licht der Welt erblickt hat. Vorausgegangen ist eine fachlich sehr hochwertige Debatte im Rahmen der Expertenanhörungen im zuständigen Ausschuss. Besonders erfreulich dabei war die Teilnahme der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, vertreten durch den Ortskurator Ralf Schinke, und natürlich die unschätzbar wertvolle Expertise der Bauhistorikerin Frau Professor Sabine Bock. An dieser Stelle noch mal unser ausdrücklicher Dank, nicht nur für die Mitwirkung an dieser Novelle, sondern vielmehr und insbesondere für ihr langjähriges Engagement zum Erhalt unseres baukulturellen Erbes. Nun aber zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes, werte Kollegen. Wir sind uns wohl alle darüber einig, dass Mecklenburg-Vorpommern überwiegend aus den zurückliegenden fast tausend Jahren, aber auch den Jahrtausenden davor einen reichen Schatz an kulturellem Erbe aufweist und – das ist ganz besonders zu betonen – insbesondere unsere Kulturlandschaft einen einzigartigen Charakter bewahrt hat, den man sonst in Deutschland nur noch selten vorfindet. Die Tragweite gesetzlicher Regelungen ist hier also enorm, werte Kollegen. Die in der Novelle vorgenommenen Änderungen sind in ihrer Tiefe überschaubar, was ganz sicher auch der hohen Güte unseres bisherigen Denkmalschutzgesetzes begründet ist. Dieses Gesetz hat sich in der Praxis weitgehend bewährt und, Frau Hegenkötter sprach es an, das sehen auch wir so. Und so war auch die Expertenanhörung wenig von Kritik geprägt als, ja, an den Begleitumständen, oder die Begleitumstände wurden kritisiert, die diesem Gesetz erst zum Leben verhalfen. Unsere zwei Hauptkritikpunkte, die bereits in der Ersten Lesung vorgetragen wurden, sind zu unserem Bedauern aber wenig überraschend auch in der Endfassung der Novelle erhalten geblieben. Wir sehen nach wie vor als zentralen Fehler, was auch in der Anhörung seitens einiger Praktiker durchaus bestätigt wurde, zum einen, am schwersten wiegen hierbei die Erweiterungen in Paragraf 6. Hier wird das berechtigte Interesse der Eigentümer dahin gehend erweitert, dass auch Belange des Klimaschutzes, der energetischen Ertüchtigung und der Barrierefreiheit verstärkt zu betrachten sind. Was bezogen auf energetische Ertüchtigung und Barrierefreiheit vordergründig berechtigt klingen mag, kann in der Praxis zu weitreichenden Konflikten führen, werte Kollegen, wenn Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude aus dieser Gesetzesregelung einen Anspruch auf Genehmigung ihrer Vorhaben ableiten. Und das haben auch die Experten so bestätigt, dass das in diesem Gesetz eigentlich nicht notwendig ist, dass dort so zu regeln. Hinzu kommt, dass sowohl die Festlegung energetischer Standards von Gebäuden als auch die Schaffung von Barrierefreiheit in anderen Gesetzen – sagte ich bereits – ausreichend geregelt sind. Was im Konkreten dann Belange des Klimaschutzes sind, wird wohl erst in der Genehmigungspraxis oder viel eher in der aus den Konflikten resultierenden Rechtsprechung hervorgehen. Und da sind wir natürlich gespannt, wie das dann von den Gerichten definiert wird. Wir haben deshalb einen entsprechenden Änderungsantrag eingereicht als AfD-Fraktion, für den ich an dieser Stelle noch mal werben möchte. Positiv zu werten ist, dass zentrale Forderungen aus der Praxis noch aufgegriffen worden sind, so zum Beispiel die zentrale Führung der Denkmallisten beim zuständigen Landesamt in Schwerin. Das ist richtig, werte Kollegen. Das schafft Klarheit und Transparenz und bündelt die Verantwortung an einer Stelle. Und das empfindet auch die AfD als Schritt in die richtige Richtung. Und gerade vor dem Hintergrund empfindlicher Verluste in der Denkmallandschaft Mecklenburg-Vorpommern ist diese Regelung immens wichtig. Denn wie eine Kleine Anfrage unserer Fraktion ergab – und da werden Sie wahrscheinlich, die Fachpolitiker jedenfalls, sich damit auseinandergesetzt haben –, sind allein in den zurückliegenden vier Jahren fast 300 Baudenkmäler in Mecklenburg-Vorpommern verloren gegangen. Und das ist wirklich tragisch. Es bleibt zu hoffen, dass die zentrale Erfassung und Führung des Denkmalbestandes in Schwerin, hier in Schwerin, hier für ein deutlich früheres und somit rechtzeitigeres Eingreifen sorgen wird. Sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir noch einen kurzen Exkurs zum Thema „Raumwirkung von Baudenkmälern in der gewachsenen Kulturlandschaft“. Vorweg sei auch hier positiv erwähnt, dass die Kulturlandschaft explizit im Gesetz als schützenswertes Gut aufgeführt wird. Die Umsetzung dieses Schutzgedankens bleiben Sie dann aber schuldig, werte Kollegen oder werte Landesregierung, denn was das Gesetz richtigerweise feststellt, es sind Baudenkmäler und Bodendenkmäler immer in einem räumlichen Kontext zu ihrer Umgebung zu sehen. Dieser Umgebungsschutz soll nunmehr auch stärker in den Fokus rücken, jedoch offenbar nicht, wenn es um die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien geht. Und das ist schlichtweg falsch, werte Kollegen. (Beifall Petra Federau, AfD) Wir sagen ganz klar: Der Denkmalschutz muss vor dem Klimaschutz stehen – und das haben Sie explizit hier noch mal hineingeschrieben in dieses Gesetz –, denn unter den derzeitigen, ja, Voraussetzungen ist es so, dass der Denkmalschutz viel zu oft das Nachsehen hat und dass der Klimaschutz oftmals zum Fetisch erklärt wird. Zum Schluss sei noch erwähnt, in der kommenden Haushaltsdebatte im Dezember haben Sie die Möglichkeit, Ihr Bekenntnis zum Erhalt unserer Baukultur substanziell zu unterlegen, indem Sie endlich für eine entsprechende Mittelausstattung für den Erhalt und die Pflege unserer Baudenkmäler sorgen, denn wir, werte Kollegen, haben da diverse Änderungsanträge gestellt, um sozusagen da mehr Geld zur Verfügung zu stellen, und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bleibe mal bei dem grundzuversichtlichen Sprichwort, was lange währt, wird endlich gut, und erlaube mir dazu eine kleine Anmerkung zum Verfahren, denn erst haben wir lange auf die Einbringung des Gesetzentwurfes gewartet, nachdem es sehr frühzeitig von der Landesregierung angekündigt worden ist, und dann kam der Entwurf des Denkmalschutzgesetzes in den Wissenschaftsausschuss aufgrund der Überweisung hier und ist dann mehrfach nach der Anhörung von der Tagesordnung genommen worden und verschoben worden. Und das hat bei mir – das will ich durchaus sagen – große Erwartungen in die Veränderung des Gesetzentwurfes geweckt, vor allem deshalb, weil uns die Sachverständigen sehr viel gegeben haben und auch mitgegeben haben, was dem Gesetzentwurf guttäte und gutgetan hätte. Und ich bin Ihnen deswegen trotzdem dennoch dankbar, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der rot-roten Regierungsfraktion, dass Sie in Teilen jedenfalls den Sachverständigen gefolgt sind und insofern den Gesetzentwurf noch mal be- und überarbeitet haben. Das will ich an dieser Stelle durchaus würdigen und noch mal hervorheben. So kann Gesetzgebungsverfahren durchaus auch gehen. Mir bleiben allerdings zwei Anmerkungen, die ich in diesem Zusammenhang machen muss. Das Erste ist, ich halte den Gesetzentwurf, so, wie er jetzt vorliegt, am Ende nicht für einen Quantensprung, um es mal deutlich zu sagen. Denn man muss schon staunen, dass ein Gesetz, dessen primäre Aufgabe ist, Denkmale grundsätzlich in Mecklenburg-Vorpommern zu schützen, andere Interessen nicht etwa ausgleicht, sondern in sehr besonderer, prominenter Weise hervorhebt und voranstellt. Und dabei möchte ich noch mal betonen, dass es sich um unser kulturelles Erbe handelt. Das haben auch Sie, Frau Hegenkötter, eben noch mal deutlich gezeigt. Und zugegebenermaßen erlaube ich mir an dieser Stelle auch, mein Lieblingsdenkmal natürlich zu betonen – das wissen Sie alle –, mein Welterbe würdiges Bad Doberaner Münster. Ich will also sagen, dass ein Gesetz grundsätzlich diesem Schutz verpflichtet und zu dienen bestimmt ist und mir im Moment noch nicht klar ist, ob dies mit diesem Gesetzentwurf gelingen kann, denn der Spagat, der bleibt, ist tatsächlich zwischen Bewahren auf der einen Seite und Anpassen auf der anderen Seite. Und insofern bin ich gespannt, wie der Praxistest dann tatsächlich gelingen kann, und stelle mir hierbei natürlich mehrere Fragen, die am Ende möglicherweise gerichtlich entschieden werden müssen. Und deshalb habe ich Zweifel daran, dass es tatsächlich ein Gesetzentwurf ist, der uns zu einem schnelleren und besseren Verfahren im Sinne des Denkmalschutzes führen kann. Und diese Sorge haben auch die Sachverständigen aus meiner Sicht vorgetragen, indem sie zum Teil von Schlechterstellung denkmalrechtlicher Belange sprechen. Und das, finde ich, hätten wir möglicherweise in anderer Art und Weise hinreichend berücksichtigen können. Sie erinnern die Anträge, die die CDU dazu im Rahmen des Ausschusses und der Ausschussbehandlung gestellt haben. Und zum anderen – und da sehe ich ehrlich gesagt ein faktisch größeres Problem auf uns zukommen – ist, denn auch das haben alle Anzuhörenden noch mal gesetzt und allokiert, ist die fehlende oder vor allem schlechte personelle Ausstattung, vor allem in den unteren Denkmalschutzbehörden. Die Änderungen, die jetzt vorgenommen werden, führen in Teilen zu Mehraufwand und auch zu mehr Zeitdruck in den jeweiligen Behörden, was durchaus natürlich auch ein Vorteil sein kann in der Praxis, aber ich glaube, was die Frage der Klärungsbedürfnisse in den unteren Denkmalschutzbehörden anbelangt, durchaus zu großen und offenen Problemen führen kann. Das will ich an dieser Stelle durchaus sagen. Und deshalb ist der Hinweis auf die Frage, wie geht man tatsächlich im Haushalt dann auch mit diesen Dingen um, gerne noch mal in den Raum zu stellen. Und ein anderer Punkt ist, und den kritisiere ich tatsächlich auch fachlich/sachlich, ist die Ermächtigung zu Verwaltungsvereinbarungen zwischen den einzelnen Behörden. Es kann nämlich dazu kommen, dass es ihrem Inhalt nach unterschiedliche Vereinbarungen geben kann und dass dadurch ein Flickenteppich zu schlichten, unterschiedlichen Verfahrensregelungen entstehen kann. Und das natürlich kann zu zeitlichem Aufwand führen. Und es fehlt natürlich dann an möglicherweise klaren, nachvollziehbaren und gleichförmigen Entscheidungen, die getroffen werden können. Und der Denkmaleigentümer weiß möglicherweise nicht zwingend und von vornherein, was sein Anspruch wäre, auf welcher Grundlage die Entscheidung dann getroffen werden wird. Diesen Fakt hat auch unter anderem deutlich der Präsident des Verwaltungsgerichts Schwerin hervorgehoben. Wir befürworten natürlich jede Entbürokratisierung, aber nicht auf Kosten von Transparenz in der Entscheidungsfindung und auch nicht bei der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden den Gesetzentwurf deshalb ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke die Abgeordnete Frau Schmidt.

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn meiner Rede möchte ich erst noch mal auf die Würdigung des parlamentarischen Verfahrens durch meine Vorrednerin Frau Hoffmeister eingehen. Vielen Dank dafür! Ich sehe das auch so, dass dieses Verfahren tatsächlich einmal auch beispielhaft sein kann, wie man mit Gesetzentwürfen umgeht und der parlamentarische Raum hier durchaus auch seine Ansichten und seine Vorschläge noch einbringen kann. Ich finde schade, den Rückschluss, dass Sie dem Gesetz dann leider doch nicht zustimmen können. Aber gut, so ist das halt im Leben. Wer durch Mecklenburg reist, durch die alten Stadtkerne, an den Gutsanlagen, den Klöstern, den Backsteinfassaden vorbei oder entlang der Alleen, spürt sofort, dieses Land hat eine bewegte Geschichte. Unsere Denkmäler sind Zeugen menschlicher Arbeit, Kunst und Erfahrung. Sie sind Spuren der Industrialisierung, Zeichen bäuerlicher Kultur, Orte des Glaubens, der Wissenschaft und der Demokratiebewegungen. Sie erinnern uns daran, dass jedes Zeitalter Verantwortung trägt für das, was es hinterlässt. Und genau darum geht es heute. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Mit dieser Novelle des Gesetzentwurfes wird der Denkmalschutz in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsorientiert aufgestellt. Wir modernisieren den Denkmalschutz und gewinnen dabei Offenheit, Klarheit und Zukunft für unser kulturelles Erbe. Im Koalitionsvertrag von SPD und DIE LINKE wurde festgelegt, das Denkmalschutzgesetz zu novellieren, um es an die Anforderungen der Gegenwart anzupassen, insbesondere an Klimaschutz, Barrierefreiheit und Digitalisierung. Und heute lösen wir dieses Versprechen ein. Das Gesetz erhält erstmals eine Präambel. Und das, meine Damen und Herren, finde ich, ist ein echter Gewinn. Diese Präambel beschreibt die Denkmallandschaft unseres Landes in ihrer ganzen Vielfalt. Sie macht auch deutlich, was Denkmalschutz im Kern bedeutet, nämlich Bewahrung, Verantwortung und Weitergabe. Und hier wird ausdrücklich genannt, dass Denkmäler eine Ressource für Bildung, Wissenschaft, Kulturvermittlung und Tourismus sind. Das zeigt, Denkmalschutz ist nicht rückwärtsgewandt, sondern produktiv. Er schafft Arbeitsplätze, vermittelt Wissen und stiftet Identität. Und er trägt, wie die Präambel auch betont, zum Klimaschutz bei durch den Substanzerhalt historischer Gebäude, denn jedes erhaltene Gebäude spart Energie, Material und CO , und das ist nachhaltige Denkmalpflege im besten 2 Sinne. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und mit dieser Präambel bekennen wir uns klar dazu, dass der Schutz der Denkmäler eine gemeinsame Aufgabe von Land, Kommunen, Eigentümer/-innen, Nutzenden und Ehrenamtlichen ist. Das ist ein starkes demokratisches Signal: Kulturpflege gelingt nur gemeinsam. Und das gewollte Ziel der Änderung des Denkmalschutzgesetzes ist eine zukunftsorientierte Ausrichtung. Es kann zukünftige Veränderungen gesellschaftlicher Ausrichtungen in Fragen, die auch den Denkmalschutz betreffen, implementieren und umsetzen, ohne dafür erneut verändert werden zu müssen. Es schafft einen Rahmen, der stabil und zugleich offen genug ist, um auf neue Entwicklungen von Energieeffizienz über Inklusion bis Digitalisierung reagieren zu können. Das Gesetz enthält eine klare Definition von Denkmalen, und das klingt vielleicht technisch, aber inhaltlich ist das ein klarer Fortschritt, denn nun ist klar definiert, wann etwas Denkmal ist und wann nicht. Das schützt Eigentümer und Eigentümerinnen vor Willkür, gibt Verwaltungen Orientierung und sorgt für Transparenz. Und zugleich wird damit festgeschrieben, dass Denkmäler nicht nur Schlösser und Kirchen, sondern auch Arbeiterhäuser, Industriebauten, Friedhöfe, Grünanlagen und Alltagsarchitektur umfassen. Besonders wichtig ist das Bekenntnis zum UNESCO-Welterbe, das nun ausdrücklich im Gesetz verankert wird. Damit stärkt das Land seine Verantwortung für die international anerkannten Kultur- und Naturgüter, die Teil unserer gemeinsamen Menschheitsgeschichte sind. Und ein besonders wichtiger Fortschritt ist auch die landesweite digitale Denkmalliste, die künftig vom Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege geführt wird. Und mit dem neuen Paragrafen 29 „Übergangsfristen“ wird geregelt, dass alle bisherigen kommunalen Listen bis Ende des Jahres 2027 in das neue System überführt werden. Bis dahin bleiben sie gültig, und das schafft Rechtssicherheit für Kommunen, Eigentümer/-innen und die Denkmalpflege gleichermaßen. Auch die Zuständigkeiten werden klarer gefasst. Künftig liegt die Genehmigungskompetenz für staatliche Baumaßnahmen und fachliche Entscheidungen bei der Denkmalfachbehörde. Damit setzen wir das Prinzip um: eine Fachbehörde, ein Verfahren, klare Zuständigkeit. Gleichzeitig wird der Fall geregelt, wenn eine untere Denkmalschutzbehörde eine Genehmigung verweigert. Dann muss die oberste Landesbehörde binnen eines Monats entscheiden. Das verhindert monatelange Hängeverfahren und stärkt das Vertrauen in Verwaltungsentscheidungen. Und weil die Kollegin Hoffmeister es anführte, gehe ich hier auch noch mal auf die Verwaltungsvereinbarung zwischen LAKD und unterem Denkmalschutz sowie auch Bauaufsichtsbehörden ein. Wir unterstützen das ausdrücklich. Aus unserer Sicht schafft das Nähe, Kooperation und Vertrauen in Behördenpraxis. Eine weitere Gesetzeslücke wird ebenfalls geschlossen. Künftig ist die oberste Denkmalschutzbehörde für Baudenkmale im Küstenmeer zuständig – ein wichtiger Beitrag zur maritimen Archäologie unseres Landes. Und ein oft unterschätzter, aber zentraler Punkt: Die unteren Denkmalschutzbehörden erhalten neue, klare Eingriffsbefugnisse. Und damit machen wir deutlich, Denkmalschutz ist verbindlich. Wer sein Denkmal verändert oder beschädigt ohne Genehmigung, muss Verantwortung übernehmen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Denkmalschutz steht längst mitten in den großen Fragen unserer Zeit: – Wie verbinden wir den Erhalt mit Klimaschutz? – Wie machen wir Kultur zugänglich für alle? – Wie nutzen wir Digitalisierung sinnvoll? Und das neue Gesetz gibt darauf klare Antworten. Klimaschutz wird ausdrücklich verankert. Entscheidungen müssen künftig Belange der energetischen Verbesserung und Klimaanpassung berücksichtigen. Damit wird es möglich, Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Dächern zu genehmigen, wenn sie das Erscheinungsbild nicht wesentlich beeinträchtigen. Und das ist ein wichtiger Punkt. Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung sorgen für weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und bessere Nachvollziehbarkeit. Diese drei Themen „Klima, Teilhabe, Digitalisierung“ modernisieren das Denkmalschutzgesetz im Sinne der Herausforderungen unserer Zeit. Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es wurde schon gesagt, dieses Gesetz ist das Ergebnis einer intensiven parlamentarischen Befassung. Wir haben den Denkmalschutz nicht nur modernisiert, wir haben ihn gestärkt, demokratisiert und verständlicher gemacht. Und wir haben gezeigt, dass Fortschritt bedeutet, Geschichte sichtbar und lebendig zu erhalten. Ich bitte um Zustimmung zu dieser Novelle. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Wir GRÜNE begrüßen, dass im parlamentarischen Verfahren zentrale Punkte aus unserem Änderungsantrag übernommen wurden, vor allem die Zuständigkeit für die Denkmallisten bei der Fachbehörde. Das bündelt Expertise, sichert Qualität und schafft Transparenz. Es ist ein konkreter Schritt hin zu einem modernen, digital arbeitenden Denkmalschutz. Aber der Kern bleibt: Denkmalschutz darf nicht gegen Klimaschutz ausgespielt werden. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Erhalt von Altbauten ist Ressourcenschutz, das stimmt. Zugleich wollen aber viele Eigentümerinnen und Eigentümer Photovoltaik installieren, Wärmepumpen einbauen, schlicht Teil der Energiewende sein und davon profitieren. Doch heute bremsen uneinheitliche Einzelfallentscheidungen, und das kostet Zeit, Geld und Akzeptanz. Darum beantragen wir einen neuen Absatz 9 in Paragraf 7. Wind-, Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sind grundsätzlich zu genehmigen, solange Paragraf 2 EEG das überragende öffentliche Interesse weiter feststellt. Ausnahmen darf es nur im Nahbereich besonders raumprägender Denkmäler geben. Die sind dann aber aus unserer Sicht wiederum völlig richtig und dann auch einzuhalten. Das ist konsequent im Lichte der fachaufsichtlichen Verfügung zur Denkmalliste, denn schon bei der Ausweisung von Windenergieeignungsgebieten werden Denkmalbelange ja geprüft. Flächen, denen prägende Denkmale entgegenstehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Was hier nicht ausgeschlossen wird, gilt sachlogisch natürlich als nicht betroffen. Ergebnis: Rechtsklarheit vorab statt zäher Abwägung im Einzelfall. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist weder revolutionär noch riskant. Baden-Württemberg hat diese Regel bereits erfolgreich zum Gesetz erhoben. Die Rechtsprechungen unter anderem im OVG Greifswald bestätigen den grundsätzlichen Vorrang erneuerbarer Energien. Und im vorliegenden Entwurf ist diese Linie ja schon angelegt: Paragraf 7 Absatz 4 in Verbindung mit Paragraf 2 EEG. Unser Absatz 9 macht sie jetzt aber rechtlich verbindlich und praxistauglich: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren, klare Prioritäten. Für die Praxis heißt das, Eigentümerinnen und Eigentümer können zügig, bekommen zügig vorhersehbare Entscheidungen, Verwaltungen gewinnen Planungssicherheit und vermeiden Doppelprüfungen. Kulturlandschaften bleiben geschützt, weil besonders prägende Raumdenkmale im Vorfeld ja abgewogen und – wo nötig – richtigerweise auch rausgenommen werden. So schaffen wir Tempo und Vertrauen in die Verfahren, ohne den Denkmalschutz auszuhöhlen. Und genau diese Verbindung von Schutz und Fortschritt, die fehlt bislang zu oft. Die Folge: unklare Rechtslage, Hoffnungen, dann Enttäuschung im Verfahren, und schließlich bleiben verprellte Menschen zurück auf beiden Seiten. Neben dieser aus unserer Sicht dringlichsten Änderung haben wir auch weitere fachlich fundierte Vorschläge aus den Stellungnahmen der Sachverständigen in unseren Änderungsantrag übernommen. Wer einen digital arbeitenden Denkmalschutz will, muss ihn auch so regeln mit klaren Kriterien, die vor der Antragstellung erkennbar sind, mit dem einen klaren Vorrang für erneuerbare Energie eben dort, wo besondere Denkmäler berührt sind, wo die nicht berührt sind, Entschuldigung. Das ist gute Verwaltung, das ist guter Klimaschutz. Ich danke allen, die im Ausschuss konstruktiv mitgearbeitet haben. Mit den bisherigen Änderungen ist der Entwurf unstrittig besser geworden. Lassen Sie uns jetzt den nächsten logischen Schritt gehen und den Vorrang erneuerbarer Energien im Denkmalschutzrecht ausdrücklich verankern – rechtssicher, für alle nachvollziehbar und zukunftsfähig! Denkmalschutz bewahrt unsere Geschichte, Klimaschutz sichert unsere Zukunft. Beides gehört zusammen. Bitte stimmen Sie daher für unseren Änderungsantrag! – Vielen Dank! (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich kann also davon ausgehen, dass Sie jetzt … Dürfte ich mal die Aufmerksamkeit des Redners haben? Kann ich davon ausgehen, dass das jetzt ein mündlich vorgetragener Änderungsantrag war? (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn das denn der Fall ist, dann müssten Sie ihn vielleicht noch schriftlich zur Verfügung stellen und die Einreihung, damit ich dann darüber abstimmen lassen kann. Wir haben noch ein bisschen Zeit. Ich bitte dann zumindest, den Wortlaut vorzulegen, ja? (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Danke! Wir bemühen uns, ja.) An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Studentinnen und Studenten der Fachhochschule Güstrow. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP die Abgeordnete Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ja, in der gebotenen Kürze zu diesem Denkmalschutzgesetz. Und ja, mit dieser Novelle will unser Land zeigen, dass ein traditionsreiches Gesetz modernisiert werden kann, und ich denke, ein Gesetz, das unser kulturelles Erbe schützt, unseren großen Schatz, den wir haben, bedarf auch der entsprechenden Aufmerksamkeit. Dieses Erbe, unser aller Erbe, ist groß, überall sichtbar und wirklich jeden Schutz wert. Die Herausforderungen unserer Zeit, wie Digitalisierung, Bürokratieabbau, Klimaschutz und Barrierefreiheit, werden nun im Denkmalschutzrecht verankert. Das ist grundsätzlich richtig. Aber entscheidend wird sein, ob diese Ziele tatsächlich gelebt und umgesetzt werden, dass wir keinen Papiertiger produziert haben. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Wir begrüßen, dass Barrierefreiheit ausdrücklich als berechtigtes Interesse anerkannt wird. Das ist im Sinne der UN-Behindertenkonvention notwendig und, ich denke, auch überfällig. Aber auch hier gilt, gute Absichten ersetzen keine konsequente Praxis. Beim Bürokratieabbau bleiben Zweifel, ob die vorgesehene Zustimmungsfiktion wirklich zu mehr Planungssicherheit führt oder ob sie am Ende neue Unsicherheiten zwischen Eigentümern, Denkmalbehörden und Kommunen schafft. Vertrauen entsteht nicht durch Fristen, sondern nachvollziehbare Verfahren. Die digitalen Denkmallisten und einheitlichen Standards sind ein Schritt nach vorn, wenn sie dann auch nutzerfreundlich umgesetzt werden. Erfahrungsgemäß liegt auch hier die Tücke im Detail, aber der Ansatz ist so nachzuvollziehen und wirklich richtig. Positiv zu begrüßen ist im Besonderen die Erweiterung um den Typ „Gründenkmal“. Aber auch hier darf der zusätzliche Schutz nicht in erster Linie neue Bürokratie bedeuten. Kritisch aber sehen wir hingegen die neue Strafbarkeit illegaler Grabungen. Natürlich müssen Raubgrabungen verhindert werden. Darüber besteht Einigkeit. Aber eine pauschale Strafandrohung kann leider leicht über das Ziel hinausschießen, wenn ehrenamtliche Heimatforscher oder Bürgerinitiativen dadurch abgeschreckt werden. Statt Strafrecht sollte es hier mehr Aufklärung und Kooperation geben. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Der Schutz historischer Zeugnisse ist wichtig, aber eine Kriminalisierung ohne klare Abgrenzung birgt die Gefahr, dass gutmeinende Bürger, Forscher oder Ehrenamtliche unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Doch ob das in der Praxis gelingt, bleibt abzuwarten. Der Spagat zwischen Erhalt und energetischer Erneuerung ist anspruchsvoll im Gesetz angelegt. Wir werden uns zu diesem Gesetzentwurf enthalten. – Danke! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Dr. Anna-Konstanze Schröder.

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Dr. Anna-Konstanze Schröder SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Denkmalgerecht sanieren ist besser als sanieren. Sanieren ist besser als bloß nutzen. Nutzen und pflegen ist besser als einfach erhalten. Erhalten ist besser als bloß sichern. Sichern ist besser als verfallen lassen. Verfallen lassen ist immer noch besser als abreißen, und abreißen ist nicht mehr gut. Aber jetzt gibt es im neuen Gesetz ja auch noch den Straftatbestand der Zerstörung. Also zerstören, die Zerstörung von Denkmälern ist inzwischen sogar straffällig. Also diese Abstufung von „denkmalgerecht sanieren“ bis hin zu „verfallen lassen“ und „abreißen“, das ist so eine Grundregel unter Denkmalschützern, die sagen, lasst es lieber verfallen, bevor es ganz verschwindet. Unser Denkmalschutzgesetz, das jetzt novelliert – also nicht nivelliert, ich denke, das war nur ein Versprecher von Herrn Schult –, also es wird novelliert, erneuert, jetzt hier abgestimmt wird, wird den Bürgerinnen und Bürgern zu treuen Händen übergeben von uns als Landesgesetzgeber. Umsetzen müssen es nun alle – Sie als Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer, -nutzerinnen und -nutzer, desgleichen aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Denkmalbehörden, in den Bauämtern. Weitere Fachleute, die Denkmalfachbehörde des Landes, Museumsleute sind involviert, Bodendenkmalpfleger, Ortschronisten, heimatengagierte Handwerker nicht zu vergessen. Denn was auch gewiss ist, wer sich mit Denkmalschutz beschäftigt, wenn jemand ein Denkmal wegbekommen will in unserem Land, dann ist das nicht unmöglich. Schmerzlich wird das immer wieder erlebt. Und die Enthusiasten in diesem Land werden oft gebremst von Ängsten vor Auflagen, denn irgendwas ist ja immer. Da erfährt man Beispiele, wie, dass ein Bauantrag in der unteren Baubehörde schon mal zwei Jahre dauert und in der Zwischenzeit die tragenden Balken wegfaulen. Kann man sich dann noch leisten, sich um ein Denkmal zu kümmern? Ein kleiner Schaden am Dach dauert bei der Denkmalbehörde manchmal Monate der Genehmigung, weil das irgendwie nach Schwerin an die Denkmalfachbehörde weitergeleitet wird, anstatt es einfach zu bewilligen. Die Kennzeichnung von Denkmälern wird von vielen gewünscht. Ich habe, wir haben die Zusage, dass das Anfang nächsten Jahres kommen soll. Das steht auch im Gesetz, dass das geregelt wird. Manche greifen dazu, zu sagen, wir schaffen dann eben selber Tatsachen und bauen schon mal. Das beschäftigt dann den Petitionsausschuss manchmal über auch schon zwei Legislaturen. Also meine Bitte von dieser Stelle, von der Gesetzgeberseite an die Behörden: Bitte schieben Sie Entscheidungen nicht nach oben, sondern reden Sie auf der kommunalen Ebene miteinander – weniger Ausführungsbestimmungen auf den Buchstaben prüfen, sondern einfach mal anrufen, telefonieren, Kompromisse und machbare Lösungen finden! Denn Herausforderungen an unseren Denkmalschutzgesetz sind auch gesellschaftliche Debatten. Zum Beispiel, wenn man manche Gutshäuser-Geschichte liest, dann endete die 45 und begann 1990 sehr zur Betroffenheit so mancher LPG-Verantwortlichen, die heimlich immer Gelder abgezweigt haben, um die Dächer zu sichern. Also auch in der DDR fand Denkmalschutz statt. Andere Herausforderungen sind die Denkmäler, die jetzt auch in der Nachkriegszeit immer mehr in den Blick geraten. Soll man sie erhalten oder sind das Gebäude, die denkmalwürdig sind? Also zum Beispiel der Wohnkomplex 70 in Neubrandenburg wurde ja unter Denkmalschutz gestellt. Aber wenn Gebäude der „Ostmoderne“ unter Denkmalschutz stehen, ist es eben auch Kunst am Bau aus dieser Zeit, die ideologisch geprägt ist, die unter der Herausforderung steht. Das, auch das ist Teil der gesellschaftlichen Debatte. Inzwischen wird schon diskutiert, welche Gebäude der 90er-Jahre unter Denkmalschutz gestellt werden sollten. Und nicht zuletzt ist es auch immer wieder eine Debatte, dass nur die Gebäude unter Denkmalschutz stehen sollen, die nutzbar gehalten werden können. Ich bin froh, dass das nicht in unser Denkmalschutzgesetz einging, sondern dass es hier den Denkmalwert eines Gebäudes an sich gibt, das zum einen CO in seinem gebauten, in 2 seiner Bausubstanz ja bereits speichert, aber das auch viel Wissen um die Welt und um Handwerkstechniken in sich speichert. Aber diese ganzen herausfordernden Debatten kann kein Gesetz lösen. Das Besondere am Denkmalschutzgesetz ist ja, dass es immer wieder Einvernehmen einfordert, Abwägen und pragmatische Lösungen. Da geht, auch wenn der Klimaschutz und Barrierefreiheit im Gesetz eingebunden sind, so geht es doch immer noch darum, Einvernehmen zu finden, was man auch hätte in bisherigen Bereichen schon können. Und Klimaschutz ist ja bundesgesetzlich priorisiert, das können wir auch mit einem Landesgesetz nicht anders regeln. Ich bin froh, dass es Verfahrensvereinfachungen gibt in unserem Gesetz. Frau Hoffmeister von der CDU hat das kritisiert, ob nicht der Zeitdruck dann am Ende doch wieder Mehraufwand schafft und am Ende sich die Situation verschlechtert. Vielleicht hilft es aber auch in den unteren Denkmalbehörden, Prioritäten zu schaffen und nicht Sachen einfach nach oben wegzudelegieren, sondern vor Ort zu entscheiden und schnelle Lösungen herbeizuführen. Die GRÜNEN sprachen von Einzelfallentscheidungen, die es nicht so geben soll. Man soll grundsätzlich den Klimaschutz voranstellen. Wie schon gesagt, das ist im Bundesgesetz geregelt. Aber man muss auch sagen, jedes Denkmal ist ein Einzelfall. Darum gibt es eben diese Einzelfallentscheidungen in den Denkmalbehörden. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denkmalschutz ist kultureller Umweltschutz. Denkmalschutz ist auch Klimaschutz, eben wegen dieser verbauten CO -Substanz. Es gibt historische Gebäude, Boden-2 denkmäler und Parkanlagen, die unsere Kulturlandschaft prägen. Sie machen unsere Heimat aus.

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Beate Schlupp

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Damm?

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Dr. Anna-Konstanze Schröder SPD

Ja.

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Beate Schlupp

Bitte schön!

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank! Frau Kollegin, aber ist Ihnen bewusst, dass wir ja, das teile ich, ne – ja, Denkmäler sind Einzelfälle –, genau diese, alle Einzelfälle bereits im Ausweisungsverfahren bei der Windenergie ja prüfen, einzelfallbehaftet, und dann eine Liste erstellen, die dann auch abschließend sein sollte? Oder ist Ihnen das nicht bewusst, dass ja die Einzelfallprüfung einmal stattfindet, nur eben kein zweites Mal stattfinden soll?

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Dr. Anna-Konstanze Schröder SPD

Also bei den konkreten Bauvorhaben muss geprüft werden, wie es sich auf die Denkmäler auswirkt, ganz klar. Also das wird auch nicht bei der, bei der Regionalplanung schon geklärt. Das wird im Bauverfahren noch mal geprüft werden müssen. Also es gibt keine generelle Denkmalliste, wo das vorausschauend vorsorglich geprüft wurde, wüsste ich nicht. (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Genau, und … Also ich war ja schon im Schlussanlauf. Also Denkmäler prägen unsere Kulturlandschaft und machen das aus, was unser Land ist, nämlich unsere Heimat. Die Erhaltung der meisten Denkmäler verdankt unsere Gesellschaft ehrenamtlichen Denkmalenthusiasten, die sich mit ihrer Zeit, Arbeitskraft, ihrem Know-how und eigenem Geld für die Denkmalpflege einsetzen. Ich habe jetzt einen Schwerpunkt gesetzt auf Baudenkmäler, aber natürlich auch die Bodendenkmalpflege, die ja mit dieser Gesetzesnovelle auch noch mal rechtlich geklärt wird, spielt dabei eine große Rolle mit einem großen Netzwerk ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger. Jedes Denkmal ist einmalig, und unser Denkmalschutzgesetz sorgt dafür, dass sie das bleiben, was sie sind, Denkmäler, dass sie weiter existieren, dass ihre Zerstörung bestraft werden kann, denn was weg ist, ist weg. – Ich danke allen Denkmalretterinnen und Denkmalrettern in diesem Land. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Bürger! Ja, ich möchte noch mal ans Mikrofon treten, weil Herr Damm sprach ja an, Denkmalschutz nicht gegen den Klimaschutz. Das haben Sie hier so formuliert, Herr Kollege Damm. Nun ist es aber so, dass wir ja irgendwo eine Abwägung treffen müssen als Parlamentarier. Und da will ich Ihnen sagen, dass es insbesondere ja bei unserer Kulturlandschaft, und die historische Kulturlandschaft ist ja nun in dieses Gesetz eingeflossen, dass es natürlich einen Streitpunkt gibt, inwieweit gehen wir jetzt mit dem Ausbau der Windräder oder der Windkraftanlagen an Land um. Ich bin Mitglied im Regionalen Planungsverband, und natürlich ist es da immer diese Frage, inwieweit zieht der Denkmalschutz. Und man kann beispielsweise Windkrafteignungsgebiete nicht direkt irgendwie an Gutsanlagen oder in der Nähe von Gutshäusern bauen. Denn, werte Kollegen, es ist ja derzeit so, dass wir als Planungsverband gar keine Möglichkeit haben, die Höhe der Windräder irgendwie zu regulieren, sondern wenn die genehmigt sind, dann können sie so hohe Windräder bauen wie der Berliner Fernsehturm. Und Herr Beitz war ja dabei – Parlamentarischer Abend, Herr Beitz, Tourismusverband des Kreises, des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Da waren natürlich die Tourismusexperten doch sensibilisiert: Was passiert mit unserer historischen Kulturlandschaft? Inwieweit können wir Klimaschutz, Windkraftausbau und Denkmalschutz miteinander in Einklang bringen? (Petra Federau, AfD: Genau!) Denn es ist natürlich diese Streitfrage, die uns alle umtreibt: Wer möchte in ein Gebiet ziehen, wer möchte dort Urlaub machen, wer baut da ein Gutshaus aus, wenn Sie beispielsweise mit Ihrer törichten Energiewende sozusagen das gesamte Land, den gesamten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit Windrädern zustellen? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Minister Dr. Till Backhaus und Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Und das ist die entscheidende Frage, sehr geehrte Damen und Herren, die ich jetzt aufgrund dieser Einlassung, (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aufgrund dieser Einlassung des Kollegen Damm, der ja sagte, Denkmalschutz gegen Klimaschutz, noch mal hier klarstellen möchte. Denn das hat jetzt nicht explizit mit dem Denkmalschutzgesetz zu tun, keine Frage. Aber das ist diese Frage, die breit im Raum steht: Wollen wir unsere historische Kulturlandschaft erhalten oder wollen wir diese törichte Energiewende fortsetzen? Wollen wir das Land zustellen mit Windkraftanlagen, die so hoch sind wie der Berliner Fernsehturm? (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Wenn Sie es dreimal wiederholen, wird es auch nicht wahrer!) Und da sagen wir als AfD-Landtagsfraktion, nein, es muss diese Abwägung, und die Abwägung muss zugunsten des Denkmalschutzes passieren und nicht zugunsten des Klimaschutzes. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Bevor wir zur Abstimmung kommen, lassen Sie mich folgenden Hinweis geben. Es liegt jetzt der Änderungsantrag, der in gewisser Weise mündlich vorgetragen wurde durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auch vor und ist jeder Fraktion per Mail zugegangen. Da es sich dabei um einen relativ umfangreichen Änderungsantrag handelt, würde ich vor Aufrufen dieses Änderungsantrags noch mal die Frage stellen, ob es den Bedarf gibt, diesen Antrag noch mal zu prüfen. Oder vielleicht können wir das auch jetzt klären, weil das wird ja relativ schwierig. Ja, Herr Damm, das ist jetzt … (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber wir sind in einer Aussprache. Es kann nur noch einen Geschäftsordnungs… (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben ja eine Frage gestellt.) Ich habe ja, ich frage ja nicht Sie, ich frage die anderen, die anderen, die diesen Antrag nicht lesen konnten, weil er ja noch nicht vorgelegen hat, den wir jetzt per Mail allen Fraktionen zur Verfügung gestellt haben. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also müssen wir ja, bevor wir abstimmen, klären, ob es noch den Bedarf gibt, diesen Antrag zu lesen oder eben nicht, oder ob wir ohne weitere Befassung darüber abstimmen können. (Philipp da Cunha, SPD: Haben wir gelesen. – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gelesen. Ich gucke noch mal in Richtung CDU-Fraktion (Enrico Schult, AfD: Da ist ja keiner.) und Gruppe der FDP, Fraktion Die Linke. (Marcel Falk, SPD: Da ist ja keiner da.) Wir stimmen also darüber ab. Es liegt jedem dieser Antrag vor. Wir kommen damit zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/4828. Der Wissenschafts- und Europaausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5459 anzunehmen. Ich rufe auf den Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wissenschafts- und Europaausschusses auf Drucksache 8/5459. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion der AfD sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, über die ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5473 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5473 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5474 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5474 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5475 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5475 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/5478 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5478 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der fraktionslosen Abgeordneten und ansonsten Ablehnung abgelehnt worden. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5459 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5459 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke, Gegenstimmen der Fraktion der CDU, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5459. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Wissenschafts- und Europaausschusses auf Drucksache 8/5459 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Wissenschafts- und Europaausschusses auf Drucksache 8/5459 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Wissenschafts- und Europaausschusses auf Drucksache 8/5459 bei ebenfalls gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf, Drucksache 8/5089, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 8/5443. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5089 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport (9. Ausschuss) – Drucksache 8/5443 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5089. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5443 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/5089 einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/5089 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5089 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung einer klimaverträglichen Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze, Drucksache 8/5418, in Verbindung mit der Zweiten Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Klimaschutzgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Gesetze, Drucksache 8/4265. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung einer klimaverträglichen Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze (Erste Lesung) – Drucksache 8/5418 – Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Klimaschutzgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Gesetze (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/4265 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Herr Dr. Backhaus.

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Dr. Till Backhaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist für dieses Hohe Haus sicherlich ein besonderer Tag, nämlich das Klimaanpassungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird eingebracht. Aktuell – das wissen Sie wahrscheinlich alle – findet die Weltklimakonferenz – im Übrigen die 30. – in Brasilien statt. Wir alle hoffen, dass man zu guten Ergebnissen kommt, aber die Chancen stehen suboptimal. Wenn ich mir überlege, dass 68 von 194 Staaten bis jetzt überhaupt ein Angebot eingebracht haben, dann ist Europa, glaube ich, gut ausgestattet. Und ich werde jetzt im Anschluss im Übrigen dann ins Saarland fahren zur Umweltministerkonferenz, und wir werden auch dieses Thema ausdrücklich durch das Land Mecklenburg-Vorpommern besetzt haben, weil Klimaschutz geht alle an. Und wenn Sie sich aktuell anschauen, mit welchen Klimakatastrophen wir tatsächlich weltweit zu tun haben, dann, glaube ich, haben wir die Bilder jetzt gerade von Kuba, die Wirbelstürme, oder von den Philippinen oder ein bisschen dichter dran, die Starkregenereignisse im 17. Bundesstaat, auf Mallorca vielleicht zur Kenntnis genommen. Oder erinnern wir uns in diesem Jahr nur mal kurz an die schrecklichen Waldbrände in Kalifornien. Allein Schäden von 130 Milliarden Euro, 130 Milliarden Euro, die durch Umwelt- und Klimakatastrophen verursachte Schäden entstanden sind. Das heißt also, das Thema kommt zurück, da bin ich felsenfest von überzeugt. Und diejenigen, die da glauben, das können wir alles so abtun, denen kann ich nur raten, setzen Sie sich mit den Fakten auseinander und Sie werden es erkennen! Und ich glaube, es war gut auch die Entscheidung der Landesregierung, dass wir uns Zeit gelassen haben, ausdrücklich, weil wenn ich mir das ansehe, dass wir mit Augenmaß – ich sage das ausdrücklich –, dann mit hoher Kompetenz auch durch die Veranstaltung, die wir durchgeführt haben und am Ende natürlich auch mit einem sozialen Gewissen an diese ganzen Themen herangegangen sind, dann will ich mich ausdrücklich bei all denen, die sich daran, an diesem Prozess beteiligt haben, sehr herzlich bedanken, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) denn unterm Strich bleiben der Klimaschutz, der Artenschutz, das saubere Wasser, die gesunde Ernährung und der Erhalt der Artenvielfalt und die Friedensmission, für die wir jedenfalls, glaube ich, stehen. Ausdrücklich ist das Gebot der Stunde, alles daranzusetzen, diese Probleme zu lösen. Und das geht nicht mit Ideologie und mit der Brechstange, sondern es geht nur in der gemeinschaftlichen Zusammenarbeit, in der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Insofern will ich auch ausdrücklich betonen, der Koalitionsvertrag wird damit auch abgearbeitet, nämlich die Nummer 178. Und die Grundlagen sind im Übrigen auch die Öffentlichkeitsbeteiligung, die wissenschaftlich erarbeiten Konzepte gewesen, und ich bin doch sehr glücklich darüber und auch ein bisschen stolz, dass nur zwei Bundesländer in Deutschland, nämlich Baden-Württemberg – das ist heute schon mal gefallen – und Mecklenburg-Vorpommern klar in dem Gesetz festgeschrieben haben, die einzelnen Sektorenziele umzusetzen, und dies im Übrigen dann auch ausdrücklich bis 2045, und wenn es eben geht, sogar noch schneller, wenn wir denn Lösungen finden, wie wir die Menschen mitnehmen auf diese Reise. Aber ich will auch noch mal ausdrücklich sagen, wir lassen uns 20 Jahre jetzt noch mal Zeit, und wir fangen nicht bei null an, denn auch dieses Land Mecklenburg-Vorpommern hat in den letzten Jahren sehr, sehr viel für den Natur- und Umweltschutz, für den Klimaschutz geleistet. Allein von 2018 bis 25 haben wir im Übrigen über zwei Millionen Tonnen an CO eingespart. Das heißt im 2 Übrigen auch, die 35.500 Hektar, die renaturiert worden sind, der Moore, sind ein Beispiel dafür. Oder dass wir im Übrigen das größte Aufforstungs- und Aufwaldungsprogramm der Bundesrepublik Deutschland in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen, ist, glaube ich, auch Beweis dafür, wir nehmen den Klimaschutz, den Artenschutz, das saubere Wasser und die Zukunft dieses wunderbaren Landes wirklich nicht nur in den Blick, sondern wir setzen um. Andere reden, wir setzen um, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ich glaube, ich muss hier nicht noch mal erklären – das wird sicherlich auch noch mal kommen –, warum brauchen wir eigentlich ein Klimaverträglichkeitsgesetz, wir haben doch ein Bundesgesetz, wir haben eine europäische Rahmengesetzgebung, wir haben die Weltklimakonferenz, wozu brauchen wir jetzt noch was Eigenes. (Sebastian Ehlers, CDU: Gute Frage!) Ich sage mal ausdrücklich, ja, die Besonderheiten dieses wunderbaren, des schönsten Bundeslandes der Welt sind schon einzigartig. Eben war von Klimaschutz die Rede, jetzt reden wir über die Renaturierung. Vom Prinzip her ist das auch nichts anderes als der Denkmalschutz, wenn man so will, in der Fläche, nämlich wirklich mit diesen Ressourcen so umzugehen, dass die nachfolgenden Generationen – im Übrigen auch durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil unterlegt – das auch umsetzen. Und die nachfolgenden Generationen werden dann uns auch fragen: Wenn wir das nicht schaffen, warum habt ihr nicht mehr getan dafür? Und deswegen glaube ich – noch mal –, die Erderhitzung oder Erderwärmung ist erheblich. Wir wissen gemeinsam die Studien. Wir haben im letzten Jahr schon das 1,5- Grad-Ziel angebrochen, wir liegen bei 1,7 Grad seit 1881, also vor dem Industriezeitalter. Oder ich sage mal ausdrücklich auch: Haben Sie heute Morgen diesen wunderbaren Sonnenaufgang zur Kenntnis genommen? (Julian Barlen, SPD, und Patrick Dahlemann, SPD: Ja, der war schön, wunderschön.) Ich fand ihn grandios, ich fand ihn grandios. Aber dass wir zum Wochenende noch mal um die 20 Grad Temperatur bekommen, ist das eine, und wir werden dann einen Temperatursturz bekommen. Das ist die Prognose, die ich auch untersetzen kann. Insofern ist eins klar, die Frosttage haben in Mecklenburg-Vorpommern um 28 Tage, also einen Monat weniger Frost gibt es mittlerweile in Mecklenburg-Vorpommern. Ist uns das bewusst? Oder im Übrigen die Sonnentage: Das freut die Touristiker auf der einen Seite, aber die Landwirte eben auch nicht, die Vorsommertrockenheit in diesem Jahr. Es gibt 21 Sommertage, die über 25 Grad liegen, mehr als vor diesen Zeiträumen. Oder die Vegetationszeit, auch das sieht man vielleicht: Bei mir zu Hause blühen noch die Rosen. Ja, im November habe ich das auch nur selten erlebt. Also die Vegetationszeit hat um 21 Tage zugenommen. Das nehmen wir doch bitte mal zur Kenntnis! Insofern ist Klimaschutz wichtig. Die Klimakonferenz in Brasilien wird hoffentlich auf der internationalen Ebene wieder ein Stückchen weitere Lösungen anbieten. Und dass natürlich insbesondere der Süden dieses Planeten davon besonders betroffen ist, liegt ja auf der Hand. Im Übrigen hat das denn auch was mit Migration oder auch mit Wirtschaftsentwicklung und mit sozialer Verantwortung zu tun, und dafür stehen wir als Sozialdemokraten ausdrücklich ein. Was machen wir mit dem Klimaschutzgesetz und dem Klimaanpassungsgesetz? Mit dem Klimaverträglichkeitsgesetz werden wir im Übrigen die Weichen für ein klimaneutrales Mecklenburg-Vorpommern gestellt haben. Die bisherigen Klimaaktivitäten waren auch erfolgreich. Man ist ja immer sehr gerne schnell dabei, das alles schlechtzureden, aber ich sage noch mal, 35.500 Hektar Renaturierung oder die Aufforstung oder im Übrigen der ökologische Landbau oder auch die vielen freiwilligen Maßnahmen, die in den Kommunen umgesetzt worden sind, bis hin, Wasser in der Fläche zu halten, sind tatsächlich eine Erfolgsgeschichte. Aber wir brauchen ausdrücklich mehr Verbindlichkeit. In Mecklenburg-Vorpommern wurde im Übrigen in einer großen Öffentlichkeitsbeteiligung das Klimaverträglichkeitsgesetz erarbeitet. Die wissenschaftlichen Grundlagen sind die aktuellsten Sektorenziele, die in den neuen Zielpfad denn auch aufgenommen worden sind und damit auch die bestverfügbaren Daten, die wir auch nach den aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen auch vorgelegt haben. Der vorliegende Gesetzentwurf ist also das Ergebnis eines umfassenden Abstimmungsprozesses, in dem die Wechselwirkung mit anderen öffentlichen Zielen und insbesondere die Auswirkungen auf die jeweiligen rechtlich Betroffenen eingeflossen sind, und darauf bin ich schon stolz. Und es gibt ja ernst zu nehmende, auch sehr ernst zu nehmende Juristen der Universität Greifswald, die deutschlandweit bekannt sind, die uns bestätigen, dass das eines der modernsten, sachorientiertesten Gesetze in Deutschland darstellt. Darauf bin ich stolz, das sage ich ausdrücklich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Was sind die Kerninhalte? Zielstellung ist – das haben wir angepasst im Übrigen an die Bundesgesetzgebung –, klimaneutral bis 2045 zu werden, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Noch mal genau lesen, Herr Minister!) inklusive der Rahmenvorgaben der Treibhausgasemissionsminderungspfade, im Übrigen der einzelnen – ausdrücklich! – Sektorenbereiche, das heißt also vom Verkehr über die Landwirtschaft, über LULUCF bis hin zur Energie, aber auch der Abfall und alle Sonstigen müssen bis 2045 denn klimaneutral werden. Das Ergebnis des Abstimmungsprozesses ist auch, dass abweichend vom Koalitionsvertrag ausdrücklich – das habe ich schon benannt – wir eine entsprechende Landesregelung vornehmen. Ich sage mal, ich bin schon ausdrücklich gespannt, was da in Hamburg jetzt passieren wird und wie man das umsetzen will. Das wird noch ein eine lustige Diskussion werden, das kann ich Ihnen heute schon garantieren, denn eins ist klar, wenn man hier mit Ideologie arbeitet, kommen wir keinen Millimeter weiter. Im Übrigen nehme ich zur Kenntnis, dass auch die Wirtschaft mitgenommen werden muss, dass die Gesamtgesellschaft mitgenommen werden muss. Und am Ende brauchen wir auch noch Akzeptanz. Mit unserem Gesetz schaffen wir Akzeptanz. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und im Übrigen sollte ja auch niemandem entgangen sein, dass in Abwägung der finanziellen Situation, der sozialen, der wirtschaftlichen, (Rainer Albrecht, SPD: Genau!) diese Aspekte in unser Gesetzgebungsverfahren mit einbezogen worden sind. Und Sie wissen, ich habe ja auch mit der einen oder anderen Kollegin im Deutschen Bundestag schon mal meine Auseinandersetzung gehabt, aber ich glaube, es ist erkannt, dass wir dieses Thema nun endlich auch in die richtige Richtung bekommen. Die Struktur des Gesetzes orientiert sich an den Sektoren, das habe ich bereits genannt, im Übrigen auch des Bundesklimaschutzgesetzes, Energie, Industrie, Verkehr und so weiter. Alle Sektoren leisten einen Beitrag, und dann ab 46 sind nur noch Restemissionen in der Landwirtschaft und geringe Emissionen in anderen Bereichen vorgesehen. Die Zwischenziele, auch die will ich hier ganz klar nennen: 2030 26 Prozent, 35 53 Prozent, 2040 minus 78 Prozent der Treibhausgasemissionen. Und im Übrigen möchte ich mich auch ausdrücklich bedanken beim NABU Deutschland, die im Übrigen am Wochenende ihre Bundestagung abhalten werden, die Kooperationsvereinbarung, wie wir im Bereich des Moorschutzes auch in der Zukunft weiter miteinander kooperieren und zusammenarbeiten. Wir sind das Bundesland im Übrigen, das mit dem NABU Deutschland den größten Anteil der Flächen im Moorschutz umsetzt, und auch darauf kann man, glaube ich, sich verlassen, dass das eine gute Sache ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Was mich auch ein Stück weit beeindruckt – das möchte ich auch ausdrücklich sagen –, ist, dass unsere Wälder im Vergleich zu anderen Regionen Deutschlands tatsächlich CO -Senken sind. In anderen Bundesländern, 2 insbesondere im südlichen Teil … Das hängt natürlich mit dem Anbau insbesondere der Fichtenbestände der Monokultur, das haben wir in Mecklenburg-Vorpommern praktisch nicht mehr. Und ich kann hier und heute sagen, ich bin sehr froh darüber, dass wir eine Senke haben und wir damit, auch wenn wir diesen Prozess der Aufforstung weitermachen, und wir wollen das, dass wir damit noch zusätzliche Möglichkeiten des Schnellerwerdens tatsächlich, da könnte sogar noch eine Gegenplaninitiative entstehen, wenn jemand weiß, was das ist. Also die Gegenplaninitiative können wir noch mal ausrufen mit dem Ziel, doch noch ein Stückchen schneller zu werden. Und wenn es dann noch gelingt, die CO -Bindung mit unseren Moo-2 ren, aber auch in Holz oder der Paludikulturen – ausdrücklich die größte Emission haben wir nun mal mit den Mooren –, wenn wir hier schneller vorankommen, dann wäre das sicherlich gut für die Natur und für den Umweltbereich. Dieses Gesetz legt weiterhin fest, dass ein Klimaschutzplan 2026 zu erarbeiten ist. Der Klimaschutzplan enthält dann ganz konkrete Maßnahmen, um den Zielpfad einzuhalten. Dabei geht es darum, eine kontinuierliche, überprüfbare Entwicklung in regelmäßigen Abständen zu evaluieren und bei Bedarf dann anzupassen. Auch das, glaube ich, ist eine sehr sinnvolle Sache. Die Treibhausgasemissionen werden regelmäßig alle zwei Jahre sektorspezifisch dann auch wissenschaftlich untermauert und überprüft. Die Ermittlung erfolgt dann als Quellenbilanz. Dies entspricht der Herangehensweise ausdrücklich der anderen Bundesländer, aber auch der internationalen Protokolle. Auch das will ich hier schon mal festgehalten haben. Dabei ist auch klargestellt, dass wir kein Treibhausgasbudget, wie in der Kleinen Anfrage ja schon mal gestellt worden ist, nutzen, sondern wir gucken uns diese Zielpfade ganz genau an, und dies nach unserem Modell, das ist im Übrigen national und international noch mal anerkannt. Im Gesetz erhält dann jeder Sektor – Sie haben es sich wahrscheinlich alle angeschaut – einen eigenen Abschnitt mit den Zielen und Schwerpunkten. Die Besonderheit der Moore habe ich hier bereits herausgearbeitet. Und im Übrigen die jahrzehntelange Moorentwässerung hat natürlich zu diesem Problem geführt, aber ich will hier an dieser Stelle auch noch mal sagen, wer ein Stück weit die Geschichte nicht kennt, der kann die Zukunft auch nicht gestalten. Dass es in der Vergangenheit darum ging, die Moore zu nutzen, um damit am Ende auch und insbesondere die Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln zu versorgen und nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern weit darüber hinaus, ist an dieser Stelle noch mal erwähnenswert. Und deswegen ist eins klar: Wir streben an, spätestens 45 dann die Vernässung der Moore umzusetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube auch, dass es gut ist, dass ich abschließend kurz noch mal auf die öffentliche Hand hinweise. Wir werden mit gutem Beispiel vorangehen, und die Landesregierung soll bis 2030 klimaneutral organisiert sein. Das nächste wichtige Ziel ist dann natürlich auch die Klimaanpassungsstrategie, die dann im Jahr 26 auch vorzulegen ist. Verankert wird auch die Pflicht zur Erstellung von Klima- und Klimaanpassungskonzepten für die Landkreise und kreisfreien Städte. Ebenso werden die Aufgaben im Übrigen auch der Fachstelle für Klimawandel und Klimaanpassung beim LUNG installiert. Da sind wir im Übrigen schon dabei und haben auch personelle Verstärkung erfahren, sodass wir dort mittlerweile eben auch und ausdrücklich zusätzliches Personal eingesetzt haben. Ich will ganz zum Schluss auch noch einmal ein paar Beispiele kurz angesprochen haben, die untermauern, dass wir nicht bei null angefangen haben. Ich habe die Wälder und die Moore und deren Renaturierung schon genannt, oder auch im Übrigen die Einstellung der Waldbewirtschaftung in den Nationalparks und auch zum Teil in den Biosphärenreservaten, auch das im Übrigen ist ein Beitrag. Im Übrigen auch zehn Prozent unserer Wälder sind stillgelegt und werden nicht mehr bewirtschaftet. Da sind wir an der Spitze der Bewegung überhaupt in Deutschland und auf europäischem Sektor. Und auf der anderen Seite konnten wir 77 Millionen über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz einwerben. Dazu gehören die Seegraswiesenprojekte oder die Moorspezialisten oder der Moorklimaschutz an der Ostsee, oder auch ein Regionalbüro unterstützt mittlerweile die Antragsteller bei der Erarbeitung ihrer Anträge. Es gibt insofern auch diverse Fördermöglichkeiten auf Landesebene, unter anderem die Klimaschutzförderung, die Moorschonende Stauhaltung oder eben auch die Agrarumweltprogramme. Es existieren diverse Beratungsmöglichkeiten: die Moorschutzbeauftragten, die Landesenergie- und Klimaschutzagentur oder das Landeszentrum für die erneuerbaren Energien. Welche zusätzlichen Vorteile bietet der Klimaschutz? Klimaschutz ist volkswirtschaftlich die beste Investition. Wenn ich mir allein für Deutschland das anschaue, ergeben sich jährlich Einsparungen zwischen 18 und 25 Milliarden Euro allein bei den Energieimporten oder im Übrigen zwischen 8 und 12 Milliarden Euro – die Sozialministerin hatte darauf auch schon mal hingewiesen – allein bei den Gesundheitsthemen wie Luftverschmutzung oder Hitzeproblematik. Von 2000 bis 2021, also 21 Jahre, ist allein in Deutschland ein Schaden von 145 Milliarden Euro entstanden. Wenn wir dieses Geld eingesetzt hätten in den Klimaschutz, wäre das hervorragend angelegtes Geld auch für die nachfolgenden Generationen. Insofern darf ich noch einmal ausdrücklich sagen, das Klimaverträglichkeitsgesetz ist also ein ganz wichtiger Schritt, um unser Land, die Menschen, die Wirtschaft, den Umweltbereich tatsächlich auf die Zukunft vorzubereiten und in die Nachhaltigkeit zu führen und sie darauf auszurichten. Welche Alternativen gibt es? Dazu gibt es keine Alternative. Lassen Sie uns gemeinsam ausdrücklich, den Klimaschutz voranbringen, um unsere Erde, unseren Planeten zu schützen und unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern natürlich auch. Klimaschutz ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ich freue mich, wenn dieses Gesetz in den Ausschuss überwiesen wird oder in die Ausschüsse, und freue mich sehr auf die Diskussion. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um vier Minuten überschritten. Im Ältestenrat ist eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von bis zu 63 Minuten vereinbart worden. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm. (Der Abgeordnete Hannes Damm stellt das Rednerpult ein. – Minister Dr. Till Backhaus: Die Arbeit liegt immer auf der Erde, Herr Damm.)

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Wir beraten das sogenannte Klimaverträglichkeitsgesetz der Landesregierung in der Ersten und das bündnisgrüne Klimaschutzgesetz in der Zweiten Lesung. Der Unterschied wird schon im Namen deutlich. Auf der einen Seite versucht die Landesregierung lediglich, irgendwie noch verträglich zu sein, auf der anderen Seite steht unser Angebot, etwas zu schützen, nämlich unsere Lebensgrundlagen und die unserer Kinder und Kindeskinder. Zwischen dem Jahr 2020 und dem Jahr 2025 klafft nicht nur eine zeitliche Lücke, sondern auch eine zwischen Anspruch und Wirklichkeit. SPD und Linke sind mit ihrem ehrgeizigen Ziel in den Wahlkampf gezogen, Klimaneutralität bis 2040, die Linke sogar bis 2035. (Enrico Schult, AfD: Interessant!) Koalitionsvertrag 2040, Landtagsantrag 2040, und doch vergehen 21/22/23 und 24/25, und nun liegt uns der Gesetzentwurf vor: Klimaneutralität 2045. Sie haben natürlich eine Erklärung dafür: Der Bund peilt ebenfalls 2045 an, und seine Maßnahmen zielen ja auch auf dieses Ziel. Also wie immer, der Bund wird es schon richten. Herr Backhaus, Sie haben es ausgeführt, nur in Ihrer Argumentation klafft erneut eine gewaltige Lücke, eine CO -Lücke, denn die Landesregierung befindet sich 2 mitnichten auf dem Reduktionspfad des Bundesklimaschutzgesetzes, einzig das Endjahr ist das gleiche: im Bund bis 2035 minus 65 Prozent, dagegen in MV minus 41,6 Prozent, im Bund bis 2040 minus 88 Prozent, dagegen MV minus 82,4 Prozent. Das Dramatische ist: Der Entwurf vom Juli lag noch nahezu auf Bundespfad. Durch die weitere Ausbremsung erhöhen Sie die Gesamtemission unseres Landes um weitere 100 Millionen Tonnen CO . 2 Sie fallen nicht nur unter den eigenen Anspruch zurück, Sie verschärfen die Lasten der Zukunft doppelt. Erstens. Sie verstärken die Klimakrise ohne für uns ersichtlichen Grund. Zweitens. Der Reduktionspfad ist anfangs so flach, dass wesentliche Einsparungen erst nach 2030 erfolgen. Drittens. Damit verschieben Sie Klimaschutz wieder einmal in die Verantwortung späterer Regierungen und Generationen. Und machen wir uns nichts vor, die Erklärung dafür ist Ihr Unvermögen, in den letzten Jahren ein wirksames Gesetz zu verabschieden, die Untätigkeit der vergangenen Jahrzehnte. Klimaschutz in MV war lange eine Wendedividende. Die Emissionen sanken, weil Industrie wegbrach, nicht wegen entschlossener sozialdemokratischer Politik. Statt Politik zu machen, übte man sich in MV nur in Rhetorik: Klimaschutz als Anstecknadel, die je nach Publikum angesteckt oder versteckt wird – Dekoration eben. Dieses Gesetz wirkt wie eine Blume in der Vase, hübsch, aber ohne Wasser, und wie jede Blume ohne Wasser verliert auch dieser Entwurf seine grüne Farbe. Die Regierung delegiert die entscheidenden Maßnahmen in einen späteren Klimaschutzplan ohne verbindliche Fristen, ohne gesicherte Budgets, ohne klare Prioritäten, ohne Kontrolle durch ein Sachverständigengremium, wie es im Bundestag eigentlich üblich ist. Das schafft keine Planungssicherheit, sondern Unsicherheit. Ein Gesetz, das seine Wirksamkeit in einem nachgelagerten Plan auslagert, ist ein Versprechen auf irgendwann, kein Steuerungsinstrument für eine verantwortungsvolle Politik im Heute. Am Ende baut die Landesregierung darauf, dass viele Bürgerinnen und Bürger, die Klimaschutz wollen, mit einem Irgendwas-Gesetz zufrieden sind. Dieses Etwas findet sich bei Moorschutz, dort ist das überragende öffentliche Interesse vorgesehen. Warum sich entsprechende Regelungen jedoch nicht im Wasserhaushaltsgesetz wiederfinden, wo das Thema hingehört und Wirkung entfalten würde, das müssen Sie doch mal den Leuten erklären. „Alle Moore nass“ wird so jedenfalls nichts, nimmt man die Expert/-innen aus der Anhörung zum Wasserhaushaltsgesetz beim Wort, und das haben wir letzte Woche im Ausschuss auch alle so vernehmen können. Und genau deshalb müssen wir konkreter werden, so konkret wie die Klimakrise. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer erinnert sich noch daran, wie wir als Kinder auf zugefrorenen Seen Schlittschuh gelaufen sind? Meine Kinder kennen dafür nur noch Eishallen. Und statt Höhlen in Schneewehen zu buddeln, hoffen sie auf den einen Tag im Jahr, an dem man überhaupt genug Schnee zusammenkratzen kann, um mal einen kleinen Schneemann zu bauen. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Das stimmt.) Hitzefrei war früher was Besonderes. Früher galten 25 Grad als verdammt warm. Heute ist das erst der Anfang, zum Beispiel in meiner Kindheit 22 Tage, inzwischen sind es rund 40 Tage mit Temperaturen über 25 Grad im Sommer. Der Frühling kündigte sich früher mal mit der Apfelblüte an, heute blüht vieles schon im März. Der Winter springt häufig – Sie kennen es – direkt in den Sommer. All das sind greifbare Anzeichen jenseits abstrakter Temperaturkurven für einen Hannes Damm für eine dramatische Veränderung unserer Lebensgrundlagen. Und weil die Erinnerung trügt – wir wissen ja oft kaum noch, was gestern auf dem Teller lag –, unterschätzen wir Menschen die für uns vermeintlich langsame Verschiebung des Klimas. In der Erdgeschichte aber, da gab es keine einzige vergleichbar rasante Umwälzung, gigantische Meteoriteneinschläge mal ausgenommen. Wie stellen wir uns also eine Welt wie anhand der UN-weiten Klimamaßnahmen vor ein paar Tagen abgeschätzt von plus 2,8 Grad Celsius bis 2100 vor? Für MV hieße das tödliche Hitzesommer wie 2024 fast jedes Jahr mit deutlichen Ausreißern nach oben. Lassen Sie mich noch konkreter werden: Was bedeutet es für MV, wenn wir den Klimaschutz weiter verschleppen? Blättern wir mal gemeinsam durch einen Reiseführer MV im Jahr 2100: Kapitel Küste: Fischland, Darß, Zingst, Ahrenshoop, Hiddensee, Usedom. Hier war es mal schön: breite, lebendige Sandstrände, steile Küstenblicke und Seebrücken voller Leben. Heute: Sperrzonen nach Sturmfluten, aufgeschüttete Wälle, verlorene Strandabschnitte, Schutz statt unbeschwertem Urlaubsgefühl. Kapitel Seen und Flüsse: Seenplatte, Peene, Tollense, Warnow. Hier war es mal schön wegen klarer Wasserwege, Kanutouren und schattiger Ufer. Heute: abgesenkte Pegel, Algenblüte, Bewässerungsverbote, Landwirtschaft und Tourismus unter Druck. Kapitel Wälder: Griese Gegend, Rostocker Heide, Müritzregion. Hier war es einmal schön wegen kühler Waldwege, Pilzduft und knisternder Kiefern. Heute: Dürre, Borkenkäfer, Waldbrandwarnstufe 4 bis 5 als Normalfall, Einsatzkräfte am Limit. Kapitel Welterbe: Wismar, Stralsund, Backsteingotik, Kreideküste. Hier war es mal schön wegen Giebelreihen, Hafenpromenade und der hellen Kreide. (René Domke, FDP: Wismar ist immer noch schön.) Heute: Bauzäune, Sandsäcke, Erosionssperren, Sanierungsetat statt Stadtführung. (Enrico Schult, AfD: Malen Sie doch nicht so ein düsteres Bild, Herr Damm!) Kapitel Ostsee: Bodden, Seegraswiesen, Riffe. Hier war es mal schön wegen stiller Buchten, Fischreichtum und klarem Wasser. Heute: Hitzestress, Sauerstofflöcher, stinkendes Wasser, Fangverbote, Verlust für Arten, Fischerei und Tourismus. Und das, das ist keine Panikmache, das ist, nüchtern betrachtet, die Realität, die uns alle Wissenschaftler/- innen durch die Bank weg voraussagen und die leider mit den Jahren nicht als falsch widerlegt wird, weil sie übertreiben, sondern weil es leider nicht abschätzbar ist, wie schlimm es dann tatsächlich doch noch wird. Die Deutsche Meteorologische und Physikalische Gesellschaft warnt, die Lücke zwischen Worten und Taten ist gefährlich groß, und Untätigkeit kostet nicht nur Geld. Ihr einer Gesetzentwurf, der rechnet mit bis zu 171 Milliarden Euro Klimaschadkosten bis 2040, wenn wir nicht entschlossen gegensteuern, auch für unsere Heimat. Prävention ist immer günstiger als Reparatur. Wir schlagen den Reiseführer 2100 zu und sehen, das ist kein Fernweh, das ist Ergebnis des politischen Handelns oder besser dessen Abwesenheit im Hier und Jetzt. Ministerpräsidentin Schwesig sagt, man müsse einmal durch die Brille der arbeitenden Bevölkerung schauen. Recht hat sie, und genau deswegen braucht es entschlossen einen sozial gerechten Klimaschutz. Günstige Energie – mehr Wind und Solarstrom vor Ort – senkt langfristig Stromtarife für Betrieb, Werkstätten und Haushalte, ganz konkret: – regionale Bürgerstromtarife und Direktvermarktung für Bäckerei-, Kfz-Handwerk, Pflegeheime, stabile Nebenkosten durch PV auf Schulen, Rathaus, Mehrfamilienhaus – Wärmewende mit Plan: kommunale Wärmeplanung, Netze, Geothermie, sozial abgefedert, planbar und verlässlich für Mieter/-innen und Eigentümer, Heizungstausch ohne Vorkasse, Mieterstrom auf dem Dach, klare Sanierungsfahrpläne je Quartier, Härtefallhilfen für kleine und mittlere Einkommen – Mobilität für Pendler: mehr Busse und Bahnen, On-Demand-Angebote, Park and Ride, Ladeinfrastruktur, echte Entlastung statt Schlagworte – im Alltag: Jobticket auch im ländlichen Raum, zuverlässige Taktbusse mit Schichtzeiten, sichere Parkand-Ride-Parkplätze, Schnelllader an Supermärkten und Betrieben, Mitfahr-Apps der Gemeinden – Arbeit fürs Handwerk: jede Wärmepumpe, jede PV-Anlage schafft Aufträge, aber nur, wenn Planungssicherheit besteht, und das bringts – drei Jahre Auftragsfahrpläne aus dem Klimaschutzplan – unbürokratische Förderung: Meister- und Azubi-Offensive, regionale Beschaffungsquoten in Kommunen – in unserem Gesetzentwurf – Moore als Doppelnutzen: Klimaschutz und Klimaanpassung zugleich, wenn Beratung, Marktaufbau und Flächenzugang stimmen – Dorf und Feld: weniger Hochwasser, Trockenschäden, neue Einkommen mit nasser Landwirtschaft, Schilf und Torfmoose, sichere Wege und Trinkwasserreserven, fairer Flächentausch (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Klimaschutz kostet, na klar, aber noch mehr kostet es eben, ihn zu verschleppen. Das größte Risiko für Beschäftigte ist nicht die Wärmepumpe, sondern das kaputte Straßennetz, der Ernteausfall, die Preisexplosion bei Energie als Folge unvorhergesehener Klimaveränderungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns in den Ausschüssen gemeinsam den Pfad korrigieren, Gutes aus beiden Gesetzentwürfen verbinden, Maßnahmen ins Gesetz holen und Klimaschutz fair, sozial planbar, mit Überforderungsverbot machen. Ich bitte um Ihre Zustimmung zur gemeinsamen Überweisung beider Anträge in die Ausschüsse. Sie haben gesehen, was das bringen kann. Sie haben viele, viele Beispiele gehört, was ambitionierter, aber sozial gerechter Klimaschutz eben für unser Land auch Gutes bewirken kann. Seien Sie dabei! Stimmen Sie beiden Überweisungen zu! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Enrico Schult.

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Enrico Schult AfD

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Bürger! Nun, Herr Minister, nun haben Sie jetzt von den GRÜNEN so noch eingeschenkt bekommen, dass Sie zu wenig machen, zu unambitioniert sind, und jetzt kommen wir als AfD-Landtagsfraktion und gehen natürlich in die komplett andere Richtung, sehr geehrter Herr Backhaus, denn wir lehnen dieses Klimaverträglichkeitsgesetz in Gänze ab. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieses Gesetz ist ein Bürokratie- und Enteignungsprogramm nach unserem Dafürhalten. Es macht das Land nicht klimaneutral, sondern handlungsunfähig, insbesondere in der Wirtschaft, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall Stephan J. Reuken, AfD) Und, Herr Minister Backhaus, Sie haben sich ja an die Generation dort oben gewandt, da saßen ja ganz viele junge Leute vorhin – jetzt natürlich auch, Pardon! –, (Heiterkeit bei Minister Christian Pegel) und da haben Sie gesagt, dass wir jetzt was tun müssen, und wenn wir nichts tun müssen, dann werden wir von denen gefragt, warum tun wir nichts. Und Sie haben noch mal die Kosten für die Klimaschäden angeführt, sehr geehrter Herr Minister Backhaus. Und ich möchte Ihnen allerdings mal die Kosten skizzieren, die dieses Gesetz oder insgesamt die sogenannte Klimaneutralität verursachen würde, hier in Deutschland, aber auch in Mecklenburg-Vorpommern. Denn Statistiken besagen, dass bis zu 11 Billionen Euro aufgewendet werden müssen, um die sogenannte Klimaneutralität hinzubekommen, durchzusetzen, umzusetzen. Selbst im optimistischen Szenario müssten jährlich 150 Millionen Euro aufgewendet werden, um klimaneutral zu sein. Im Vergleich: Der Bundeshaushalt hat 480 Milliarden Euro. Habe ich Millionen gesagt? Pardon! 150 Milliarden sind es natürlich. Der Bundeshaushalt hat 480 Milliarden, und da sieht man mal wieder, vor welchen großen Herausforderungen wir stehen und was Sie diesen Bürgern hier zumuten und was Sie insbesondere auch den Unternehmen hier in diesem Land zumuten. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn, sehr geehrte Damen und Herren, wenn wir uns einmal vergegenwärtigen, welchen Anteil Mecklenburg-Vorpommern am CO -Ausstoß hat, dann ist es so, dass 2 0,04 Prozent des CO -Ausstoßes, 2 (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Herr Krüger, dafür zeichnet Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich. Und wenn Sie über Mecklenburg-Vorpommern eine große Käseglocke drüber halten würden, wenn wir gar nichts mehr machen würden, wenn wir nicht mehr atmen würden, gar nicht mehr leben würden, dann würde dieser CO -Ausstoß, den wir in Mecklenburg-Vorpommern 2 produzieren oder dann nicht mehr produzieren, von China innerhalb von zwölf Stunden kompensiert werden. Das heißt, dieses Gesetz, sehr geehrter Herr Minister, ist völlig überambitioniert, dieses Gesetz belastet unsere Bürger, das belastet unsere Unternehmen, und deshalb lehnen wir das aus tiefster Überzeugung ab, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sehr richtig!) Denn was Sie hier fordern, was Sie hier fordern, 2030 Landesverwaltung klimaneutral, das können Sie gerne tun, sehr geehrte Landesregierung, dafür sind Sie ja verantwortlich, dafür müssen Sie ja die Haushaltsmittel beispielsweise zur Verfügung stellen, aber wenn es dann an die Bürger geht, dann werden Sie in uns einen deutlichen oder von uns einen deutlichen Widerspruch erfahren. Schauen wir uns die Industrieemissionen an, die Sie ja senken wollen, wir haben allerdings gar keine großen Industrieemissionen, die wir quasi senken könnten, denn Mecklenburg-Vorpommern hat in den letzten fünf Jahren von 2020 bis 2025, von 53.000 Industriearbeitsplätzen sind es nur noch 49.000, das heißt, dass die Industrie schon ohnehin arg gebeutelt ist in diesem Land. Und Ihre Ministerpräsidentin war ja auf dem IHK-Empfang – ich glaube, letzte Woche Freitag war das –, wo der Präsident der IHK gesagt hat, wir stehen vor einer Nahtoderfahrung, insbesondere die Energiekosten belasten unsere Wirtschaft hier, Fachkräftemangel, Bürokratie. Und dann kommen Sie mit diesem überambitionierten Klimaverträglichkeitsgesetz, und das werden wir, sehr geehrte Damen und Herren, natürlich nicht unterstützen. Denn es ist doch so, wenn ein Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern den Sitz verlagert und würde beispielsweise jetzt in den USA produzieren, dann würde die CO -Emission natürlich nicht verschwinden, sondern 2 die CO -Emission würde sogar noch gesteigert werden 2 um 50 Prozent. Das Unternehmen ist ja nicht weg, es produziert ja nur woanders. Ich glaube, diesen Spruch kennen wir ja von den GRÜNEN oder von Herrn Habeck, das ist in diesem Fall aber tatsächlich so. Und wenn das Unternehmen beispielsweise nach China die Produktion verlagern würde, dann würde die CO -Emission sich 2 sogar noch verdreifachen. Das heißt, dass wir natürlich, wenn wir die Messlatte hier ganz hoch hängen und wenn wir unsere Wirtschaft hier so drangsalieren, dann werden wir die Wirtschaft verlieren, (Thomas Krüger, SPD: Keiner will die Wirtschaft drangsalieren. – Zuruf von Dr. Sylva Rahm-Präger, SPD) dann werden wir unseren Wohlstand verlieren in diesem Land. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und deshalb sage ich, wir müssen uns fragen, warum nur zwei Bundesländer derart ambitioniert vorgehen. (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Ich möchte nicht, (Zuruf von Michael Meister, AfD) dass Mecklenburg-Vorpommern dazugehört, (Thomas Krüger, SPD: Zuhören!) weil wir den Fokus auf ganz andere Dinge richten müssen. Herr Krüger, Sie kennen ja auch unseren Landeshaushalt, wie arg angespannt der ist. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Deshalb ist dieses Klimaverträglichkeitsgesetz so unnötig wie ein Kropf. Und deshalb sagen wir auch als AfD, werden wir das natürlich auch im Ausschuss aus vollster Überzeugung ablehnen. Und ich möchte Ihnen zwei/drei Dinge noch mal vorhalten, die Sie ja auch fordern, beispielsweise Sie fordern in diesem Klimaverträglichkeitsgesetz, Mobilität im ländlichen Raum zu 98 Prozent auf Verbrenner basierend, das soll sich sozusagen ändern, und Sie wollen mit E-Autos den überwiegenden Teil der Bevölkerung, der soll sich mit E-Autos dann fortbewegen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was für ein Quatsch!) Ich bin ja nun auch Kreistagsmitglied (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und habe mal eine Anfrage gestellt, wie sich das denn mit der E-Mobilität verhält im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, was das das Land, den Bürger, den Landkreis kosten würde, sehr geehrte Damen und Herren. Und da heißt es, dass der Umstieg auf Elektromobilität, der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der größte Landkreis Deutschlands, das würde insgesamt 128 Millionen Euro kosten für den Landkreis, der ohnehin jetzt schon ein Haushaltsdefizit hat. Da sagen die Verantwortlichen, wir machen da erst einmal gar nichts, sofern es keine Landesmittel und keine Bundesmittel gibt. Und dann wird noch vorgerechnet anhand einer Studie, was es kosten würde, beispielsweise wenn wir komplett auf E-Mobilität umsteigen. Da heißt es nämlich, es würden Mehrkosten pro Fahrzeugkilometer von 83 Cent pro Kilometer anfallen – 83 Cent pro Kilometer, wenn wir ein E-Auto benutzen! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wahnsinn! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Hinzu kommen die Anschaffungskosten für die E-Autos. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es sind völlig illusorische Pläne, die Sie hier darlegen, und es ist in unserem Flächenland, sehr geehrte Damen und Herren, es ist gar nicht machbar, das umzusetzen. Und deshalb sind auch Ihre Pläne für die E-Mobilität auf 98 Prozent illusorisch und müssen in Gänze abgelehnt werden, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Bleibt also noch die Landwirtschaft, sehr geehrte Damen und Herren. Hier wird es gefährlich. Das Gesetz sieht vor, dass die Emissionen aus Landnutzung und Landnutzungsänderungen massiv gesenkt werden. Das bedeutet mehr Aufforstung als Holzernte – Aufforstung ist immer eine gute Sache –, aber vor allen Dingen eine Wiedervernässung von 300.000 Hektar überwiegend Grünland. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist ein gigantischer Eingriff in Eigentumsrechte, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie wissen noch immer nicht, was Sie mit den Flächen machen wollen.) in die landwirtschaftliche Nutzung und Lebensgrundlagen ganzer Regionen. Das ist eine Flächenumnutzung in historischem Ausmaß. Und gleichzeitig wird behauptet, die Flächeneigentümer würden angemessen entschädigt werden. Aber wer entschädigt die denn? Das entschädigen ja Sie offensichtlich als Landesregierung. Und Sie haben ja das Geld nicht, Sie nehmen das Geld von den Steuerzahlern, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Verrate doch nicht alles hier!) das heißt, dass die Steuerzahler diese Wiedervernässung von 300.000 Hektar in Mecklenburg-Vorpommern bezahlen müssen, weil Sie hier in Mecklenburg-Vorpommern klimaneutral sein wollen. Und ich sage es noch mal: 0,04 Prozent der CO -Emissionen stößt Mecklenburg-2 Vorpommern aus. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Pure Ideologie ist das hier, die euch leitet.) Und dafür nehmen wir dieses Geld in die Hand und bürden das diesen ... (Der Abgeordnete Thomas Krüger bittet um das Wort für eine Anfrage.) Nein, Herr Krüger, jetzt beantworte ich keine Zwischenfrage. Dafür nehmen Sie dieses Geld in die Hand und bürden das diesen Menschen hier im Land auf?! Nein, das lehnen wir ab! Und deshalb sagen wir auch noch mal ganz klar: Machen Sie eine vernünftige, machen Sie eine realistische Politik, insbesondere eine realistische Wirtschaftspolitik! Denn nur durch eine unregulierte oder nicht eingeengte Wirtschaftspolitik können die Unternehmen in diesem Land vernünftig produzieren. Und was Sie hier uns vorlegen mit diesem Klimaverträglichkeitsgesetz, da machen Sie genau das Gegenteil, Sie regulieren, Sie schaffen Bürokratie, und es wird sehr, sehr, sehr viel kosten, sehr geehrte Damen und Herren. Und ich möchte natürlich, da muss ich auch noch mal auf das Gesetz der GRÜNEN eingehen, das Klimaschutzgesetz. Sie haben ja den Minister dafür gescholten, dass er zu wenig macht. Ich führte gerade aus, dass wir das als AfD als schon zu massiv ansehen. Aber da sieht man tatsächlich, dass Sie irgendwie wirtschaftspolitisch völlig weltfremd unterwegs sind. Ich weiß nicht, unterhalten Sie sich auch mal mit Verbänden, mit Handwerkskammern, mit der Industrie- und Handelskammer? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nee, die sind mit sich beschäftigt. Die haben mit sich selbst genug zu tun.) Unterhalten Sie sich? Waren Sie da beim Jahresempfang, Herr Dr. Terpe, als es darum ging, als Herr Belke sagte, ja, eine wirtschaftliche Nahtoderfahrung? Also das ist ja schon, hat schon Gewicht, (Jens-Holger Schneider, AfD: Genau!) wenn jemand sagt als Verbandsvorsteher und Verbandsvorsitzender, wenn da solche Worte gefunden werden. Und was Sie wollen, das ist einfach völlig unrealistisch und würde den Bürger, würde das Land, würde die Unternehmen noch viel mehr Geld kosten. Ich zitiere das mal: „Klimaneutralität bis 2035, Solarpflicht auf fast allen Dächern.“ Solarpflicht – also wir als AfD haben auch nichts gegen Photovoltaikanlagen auf Dachflächen. Wer das möchte, kann das gerne tun. Wer ein Elektroauto fahren möchte, kann das auch gerne tun. Aber wir möchten das nicht massiv aus dem Landeshaushalt oder aus dem Bundeshaushalt subventionieren. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Man muss auch schon allein investieren, wenn man das möchte.) Denn wer das möchte, der soll das bitte schön selber bezahlen. Und da sagen wir, diese angebliche Solarpflicht, das wollen wir nicht. Dachbegrünungspflicht, verpflichtende kommunale Mobilitäts- und Wärmepläne – ich habe gerade dazu ausgeführt, wie sich das im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verhält –, Moorklimaschutz mit Enteignungsoptionen und eine Pflicht zur Wiedervernässung nahezu aller entwässerten Moorflächen, da frage ich Sie, obwohl ich nun nicht der Landwirtschaftsexperte meiner Fraktion bin: (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das merkt man.) Aber wie wollen wir dann die Ernährungssicherheit in diesem Land sozusagen sicherstellen? (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir können natürlich gerne auch Sojaschrot aus Südamerika importieren, das können wir durchaus tun, aber der Weg des Sojaschrot hierher setzt ja natürlich auch wieder CO -Emissionen frei. Wir klopfen uns hier auf die 2 Schulter in Mecklenburg-Vorpommern, es wird sich aber an den CO -Emissionen, an den weltweiten CO - 2 2 Emissionen nichts ändern, sehr geehrte Damen und Herren. Deshalb sagen wir, nein, mit diesem Klimaverträglichkeitsgesetz sind Sie weit über das Ziel hinausgeschossen, und wir werden dieses ablehnen, genauso wie das Klimaschutzgesetz der GRÜNEN. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Schön, dass Sie unserer Debatte hier folgen! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Dr. Daniel Trepsdorf. (Torsten Koplin, Die Linke: Jetzt kommt mal was Vernünftiges.)

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Dr. Daniel Trepsdorf Die Linke

Ja, Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, das ist immer wieder interessant, hier zu stehen, und ich versuche, das auch sehr stark aufzunehmen, was Sie so an Argumenten bringen, weil ich glaube, Minister Backhaus, so schlecht können wir eigentlich gar nicht sein. Wir kriegen von den GRÜNEN eins drauf, wir wären nicht radikal genug, wir kriegen von der AfD eins drauf, wir würden viel zu weit gehen, wir würden viel zu weit über das Ziel hinausschießen. Aristoteles hat mal ein interessantes Buch geschrieben, seinem Sohn gewidmet, dem Nikomachos: „Die Nikomachische Ethik“. Und da sagt er unter anderem, dass dann eine Politik eine gute Politik ist, wenn sie sich in der Mitte, im Mesotes trifft, um dann bei den Bürgerinnen und Bürgern anzukommen. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stellen Sie uns auch an den Rand wie die AfD?) Da kann man nur sagen, hurra, da sind wir gar nicht so weit weg. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Es ist die Frage, wo die Mitte heute liegt, Herr Trepsdorf.) Insofern ist das heute vorliegende, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Es ist die Frage, wer am ehesten die Mitte demoskopisch vertritt.) der Gesetzentwurf tatsächlich ein zentraler Baustein der Koalitionsvertragsverhandlungen. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke der Vizepräsidentin) Gesellschaft, Umwelt, Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, die wollen wir nach vorn bringen. Und da ist, glaube ich, insbesondere der Beteiligungsansatz ein ganz wesentlicher, den wir über die letzten Jahre gefahren sind. Da muss man gleich dem Kollegen Damm auch noch mal vorhalten, na ja, aber auf der einen Seite soll es schnell vorangehen, auf der anderen Seite sollen wesentliche Verbände, Einzelpersonen, engagierte Akteure in Mecklenburg-Vorpommern eingebunden werden. Genau das haben wir getan: 80 Verbände und Bünde aus Umwelt-, Sozial- und Kommunalverbänden. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber wir doch auch, Herr Trepsdorf. Wir waren nur schneller als Sie.) Insofern, glaube ich, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ist das, was der Minister gesagt hat, schon wahr: Es kann nur gelingen, wenn wir gemeinsam den Klimaschutz voranbringen. Was bringt uns das Gesetz? Es verankert das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis 45, ein Ziel, das auch die GRÜNEN – das wurde mehrfach schon betont – auch im Bund mittrugen und -tragen. Es verpflichtet die Landesverwaltung zur Klimaneutralität bis 2030 mit Monitoring, CO -Schattenpreis, mit konkreten Maßnahmen. Es 2 legt erstmals verbindliche Sektorenziele fest, unter anderem für Energie, Verkehr, Gebäudewirtschaft, Landwirtschaft, aber auch Abfallwirtschaft. Und das schafft Verbindlichkeit und Planbarkeit. Das Gesetz stärkt den Moorschutz als Herzstück, denn rund 30 Prozent der landesweiten Emissionen stammen eben aus entwässerten Moorböden. Die Wiedervernässung ist daher nicht Symbolpolitik, sondern ein entscheidender Hebel für den Klimaschutz. Der Gesetzentwurf verpflichtet Landkreise und kreisfreie Städte erstmals zur Erstellung von Klimaschutz- und Anpassungskonzepten. Es entwickelt eine Strategie zur Klimasensibilität, um unser Land besser gegen Hitze, Starkregen und Hochwasser zu schützen. Ich möchte aber auch noch mal auf die Kritik der GRÜNEN an dieser Stelle eingehen. Tatsächlich, ja, wir haben angepasst auf 2045, denn Klimaschutz braucht vor allem Verbindlichkeit, und er braucht ambitionierte Ziele, aber eben auch realistische Wege, die sozial gerecht und wirtschaftlich tragfähig sind. Wir setzen eben auf Kooperation statt Zwang. Das zeigt sich insbesondere beim Moorschutz. Die Umstellung der Nutzung erfolgt freiwillig, begleitet und sozial flankiert. Wir wollen die Menschen mitnehmen und nicht überfordern. Dies stiftet eben Identität mit den neuen Maßnahmen. Und ich sage es Ihnen ganz ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger, wir waren gestern erst im Parlamentarischen Abend der Deutschen Allianz Meeresforschung am Start, und da sagte uns die Wissenschaft, als Politik schrieb sie uns ins Buch, ja, Kolleginnen und Kollegen, wir können immer darauf warten – und das ist eine deutsche Eigenheit –, dass wir alles perfekt lösen, aber geht doch einmal los, macht doch einmal einen Anfang, (Torsten Koplin, Die Linke: Genau, einer muss anfangen. Das ist richtig.) schafft doch mal eine gesetzliche Grundlage, auf die wir aufbauen können. Wenn wir ein solches Gesetz haben, nachsteuern können wir immer noch. Und wir wollen Professor Kosleck und Frau Professor Bussmann demzufolge recht geben und sagen, ja, wir gehen los. Für uns als Linksfraktion ist klar, dieses Gesetz ist ein bedeutender Meilenstein. Es schafft erstmals verbindliche Vorgaben zur Treibhausgasminderung und stärkt den Schutz unserer natürlichen Kohlenstoffspeicher. Wir werden uns in parlamentarischer Verantwortung dafür einsetzen, dass alle Maßnahmen konsequent umgesetzt, sozial begleitet und auch wissenschaftlich fundiert realisiert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürger! Ich habe die große Herausforderung, dass ich immer noch glaube, dass in diesem Haus tatsächlich das Argument zählt und dass wir auch unter widerstreitenden Fraktionen ein offenes Ohr für spezifische Gedankengänge haben, die auch komplizierte Gesetzesvorhaben mit sich bringen. Und deswegen gestatten Sie mir die vielleicht politischphilosophische Einlassung dazu. Albert Camus wies darauf hin, dass Demokratie, Frieden, Gerechtigkeitsarbeit angesichts der oftmals als absurd und widersprüchlich, ja überkomplex ausgerichteten Welt nicht selten zwischen Hoffnung und Resignation, zwischen Zuversicht und Verzweiflung, ja, zwischen business as usual und der Neuvermessung des Daseins, zwischen Utopie und Dystopie schwankt. Er hat diesbezüglich einen interessanten Essay geschrieben,1942 erschienen „Der Mythos des Sisyphos“, also drei Jahre vor der UN-Charta: „Eine dunkle Zeit. Als Politikerin müssen wir uns auf die Widersprüchlichkeit und manche Absurdität gefasst machen, aber auch im parlamentarischen Handeln weder mit überzogenem Optimismus noch mit Pessimismus reagieren, vielmehr mit einem Entscheidungshandeln, welches sich weder in Hoffnung noch in Verzweiflung verliert. Stattdessen schlagen wir vor, den zuweilen als absurd anmutenden Herausforderungen mit nüchternem und stetigem konstruktiven Widerstand zu begegnen.“ So ergeht es uns auch mit dem Klimaanpassungsgesetz hier in MV. Camus hält fest: „Die Spannung und Widersprüchlichkeit der Welt werden sich niemals in Gänze auflösen lassen. Die Welt bleibt fragmentiert, ja imperfekt. Die Welt und so auch widerstreitende gesellschaftliche Interessengruppen, die politischen Mitbewerberinnen, Medien erfüllt unsere Erwartungen nicht immer. Menschen sehnen sich indes nach Klarheit, Ordnung und Sinn. Doch die Welt antwortet oftmals nicht. Sie bleibt wahlweise stumm, reagiert konträr bis aggressiv und scheinbar auch vernunftlos.“ Hartmut Rosa hat diesbezüglich einmal gesagt: „Es fehlt uns ein Stück weit an der Resonanz in der Welt.“ Laut Camus entsteht das Absurde aus der Kluft, die sich zwischen unserem Streben nach Einheit und einer fragmentierten Realität öffnet. Als Opposition ist es natürlich Ihr gutes Recht, die Bemühungen der Regierung in Bausch und Bogen zu verdammen. Damit sind Sie ganz bei Camus, denn dieser schlägt vor, der Imperfektion des Lebens mit Revolte, Freiheit oder Leidenschaft zu begegnen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Zum Thema!) „Revolte ist die Weigerung, sich zu unterwerfen, das Beharren darauf, trotz menschlicher Beschränkungen und mancher Sinnlosigkeiten in unseren Bemühungen, zu leben und zu handeln. Widerstand gibt dem Leben einen zusätzlichen Wert. Revolte erstreckt sich über die gesamte Dauer unseres Daseins. So verleiht sie der Existenz Größe“, schreibt er. Und dennoch rollt der Stein des Sisyphos als Fluch der Götter oftmals weiter den Berg hinab. (Jens-Holger Schneider, AfD: Immer! Immer rollt er runter.) Allein Rot-Rot versucht mit dem Klimaanpassungsgesetz, der Arbeit des Sisyphos mit handelnder Freiheit, Perspektive und Leidenschaft zu begegnen. Das Gesetz ist sicher nicht perfekt, aber es ist ein guter Anfang, weder von Melancholie und Verzweiflung noch von illusionärem Irrglaube begriffen. (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wie Camus in seiner Literatur verleihen wir dadurch dem verfluchten Elend des Sisyphos und dessen Schicksal Würde und eine positive Wendung. Wir arbeiten als Regierungskoalition mit diesem Gesetz daran, einen guten Anfang und einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Und die Wissenschaft sagte gestern Abend – ich wiederhole es noch mal –, geht endlich los. Und das werden wir Anfang nächsten Jahres hoffentlich dann auch tun. Auch wenn dessen soziale, ökonomische und ökologische Folgewirkungen nicht in Gänze in unseren Händen liegen, so, wie auch das Schicksal des Weltklimas nicht in Gänze in unseren Händen liegt, dieses Gesetz – und das ist wichtig – richtet sich an die Mecklenburger und Mecklenburgerinnen mit kühler Leidenschaft, wie es uns gebührt hier im Norden. (Minister Dr. Till Backhaus: Die Vorpommern auch.) Und wir sagen auch allen Unkenrufer/-innen diesbezüglich, dieser Fels ist unsere Sache, und wir bringen etwas als Legislative ins Rollen. Natürlich die Vorpommer/-innen auch. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach so!) Freiheit, Perspektive, Leidenschaft – wir lassen uns regional von der Aufgabe des Klimaschutzes nicht erdrücken, weil wir uns diese zu eigen machen. Wir müssen uns Sisyphos, den König von Korinth, als glücklichen Menschen vorstellen. Am Ende überlistet er so zwischendurch sogar zweimal den Tod Thanatos und den Unterweltsgott Hades. Vielleicht gelingt uns das mit unseren Unkenrufern auch. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Menschliches Streben und Würde zeigen sich eben nicht ausschließlich im Erfolg einer Sache, sondern vor allem auch darin, dass man Beharrlichkeit auf den Weg nach vorn bringt. Und das versuchen wir mit diesem Ordnungsprojekt und verschieben den Fokus auf das, was realistischerweise in unserem wunderschönen Bundesland möglich ist. Lassen Sie uns also gemeinsam Verantwortung übernehmen für unsere Umwelt, für unsere Gesellschaft, für kommende Generationen und stimmen Sie für die Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse! Und da wir uns in einer verbundenen Aussprache befinden, gehe ich noch auf zwei/drei Sachen, Aspekte des Klimaschutzgesetzes der GRÜNEN ein. Und da sage ich Ihnen ganz klar – das habe ich mir so ein bisschen in Ihrer Rede gewünscht, Herr Damm –, ja, wir sehen auch Ihre positiven Ansätze. Das ist nämlich wichtig, dass man das auch im wechselseitigen Einvernehmen sieht. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb freue ich mich auch schon auf die Diskussion Ihrer Änderungswünsche zu dem Gesetzentwurf. Freilich hat Ihr Gesetzentwurf auch ein höheres Ambitionsniveau. Sie wollen die Klimaneutralität Mecklenburg-Vorpommern bis 35, klimaneutralen ÖPNV bis 2030, also schon in vier Jahren, das Verbot von nicht grünem Wasserstoff, ein Entwässerungsverbot ab 2035, PV-Pflicht ab 2026 für alle Neubauten – also, da kommt eine ganze Menge zusammen. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD) Und da muss ich Ihnen an der Stelle auch noch mal ganz deutlich sagen, wir sind ja meistens auch als Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in Vorpommern, in Mecklenburg ehrenamtlich unterwegs, und Sie kennen doch die Zustände in unseren Kommunen und Gemeinden. Insbesondere der ÖPNV würde definitiv komplett überlastet werden. Mit welchen Mitteln wollen wir das finanzieren, dass wir schon in vier Jahren den kompletten ÖPNV klimaneutral gestalten? Das sind leider Gottes Kernbotschaften, die so nicht umsetzbar sind, insbesondere, weil sie in weiten Teilen auch noch konnexitätsrelevant sind. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen wird Klimaschutz zu einem Korsett, welches keiner der beteiligten Institutionen mehr Luft zum Atmen lässt. Das wollen wir als Regierungskoalition nicht. Deswegen bitten wir Sie, unterstützen Sie uns bei unserem Gesetzesentwurf! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Beate Schlupp.

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Beate Schlupp CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, mit philosophischen Betrachtungen kann man viele Dinge schön formulieren, (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) ich will allerdings Sie dann wieder in die profane Wirklichkeit zurückholen. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Enrico Schult, AfD) Und profane Wirklichkeit bedeutet, dass die deutsche Wirtschaft sich seit 2023 in einer Phase der Rezession befindet. Viele energieintensive Unternehmen verlassen das Land. Es greifen Deindustrialisierung und Abbau von Arbeitsplätzen um sich. Und gerade in dieser Phase wollen die Landesregierung und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Maßnahmen zum Schutze des Klimas weit über Bundes- und EU-Vorgaben hinaus verschärfen. Selbst die EU-Kommission und der Europarat haben offensichtlich begriffen, dass zur Umsetzung des Klimaschutzes und zum Erhalt von Arbeitsplätzen zunächst die wirtschaftlichen Grundvoraussetzungen stimmen müssen. Denn nur so ist zu verstehen, dass der CO - 2 Zertifikatehandel, der ab 2027 auf die EU verlagert wird, aufgeweicht werden soll. Und da ist es nur zu verständlich, dass mittlerweile auch Bundestagsabgeordnete der CDU weniger Klimaschutz und dafür mehr Wohlstand und den Erhalt der Demokratie fordern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir nun zu den Gesetzen. Da meine Fraktion zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits in der Ersten Lesung Stellung genommen hat und sich unsere Position nicht verändert hat – und das wird Sie auch nicht überraschen –, liegt mein Augenmerk heute auf dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Der Gesetzentwurf der Landesregierung weckt nach meiner Auffassung erhebliche Zweifel an seiner Verfassungsmäßigkeit, da er weder die erforderlichen Maßnahmen selbst noch die exakten Kosten der Maßnahmen benennt oder die Gewaltenteilung und Konnexität berücksichtigt. Da sollen großzügig Verordnungsermächtigungen für die Landesregierung erteilt werden, um so das Parlament zu umgehen. Inhalte der Klimaschutzkonzepte, Inhalte der Klimaanpassungskonzepte oder die Pflicht zur Installation von Solaranlagen sollen durch Rechtsverordnung geregelt werden. Die Vorgaben zur Konkretisierung und Umsetzung der Klimaschutzziele sollen durch einen Klimaschutzplan festgelegt werden. Unter anderem sollen in diesem auch die Fragen der Finanzierung abgebildet werden. Dieser Plan – und man kann es kaum glauben – soll durch die Landesregierung erarbeitet, fortgeschrieben und beschlossen und dem Landtag lediglich zugeleitet werden. Da fragt man sich schon, ob das noch mit der Verfassung vereinbar ist und wer in diesem Land Koch und wer Kellner ist. In der Begründung des Gesetzentwurfes der Landesregierung wird zu den finanziellen Auswirkungen von finanziellen Mehraufwendungen fabuliert, die derzeit nicht konkret abgeschätzt werden können. Und da muss ich mal eine Lanze für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brechen, (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn die haben finanzielle Auswirkungen zumindest benannt und sie auf 1,3 Milliarden Euro geschätzt pro Jahr. Meine sehr geehrten Damen und Herren, über 30 Prozent der Minderungsmaßnahmen sollen durch die Wiedervernässung von Mooren erreicht werden. Andere Sektoren werden im Gesetzentwurf der Landesregierung nicht adressiert. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es entsteht der Eindruck, dass der Gesetzentwurf vordergründig dazu dienen soll, die zwangsweise Vernässung von Mooren in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen. Von Entschädigung oder entsprechenden Fördermaßnahmen für Eigentümer oder Bewirtschafter fehlt jede Spur. Und dabei haben wir doch gerade in Vorpommern – ich sage noch mal: Vorpommern! – ausreichend Erfahrung mit Wiedervernässungsprojekten gemacht. Nasse Keller, zerstörte Infrastruktur Mückenplagen sind nur einige Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Insbesondere die im Gesetz vorgesehene Regelung, dass ab 2045 keine Entwässerung von Moorböden mehr stattfinden darf, stellt einen Wortbruch des zuständigen Ministers gegenüber den betroffenen Eigentümern und Bewirtschaftern dar und greift in das grundgesetzlich geschützte Eigentum ein. Inwieweit ein solcher Eingriff noch von der Sozialpflichtigkeit des Eigentums gedeckt ist, das, meine sehr geehrten Damen und Herren, das werden wohl Gerichte entscheiden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist nicht hinreichend konkret. Er gibt keinerlei Aufschluss über die mit ihm verbundenen Kosten und lässt die Gewaltenteilung und die Konnexität unberücksichtigt. Gleichzeitig ist meine Fraktion der Auffassung, dass die Vorgaben des Bundesklimaschutzgesetzes und der Europäischen Union ausreichen. Deshalb werden wir die Überweisung des Gesetzentwurfes der Landesregierung und auch den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Falko Beitz.

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Falko Beitz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in der Ersten Lesung das Gesetz zur Gestaltung einer klimaverträglichen Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, kurz das Klimaverträglichkeitsgesetz. Und damit schaffen wir zum ersten Mal eine verbindliche gesetzliche Grundlage für Klimaschutz und Klimaanpassung in unserem Land. Wir legen fest, wohin Mecklenburg-Vorpommern beim Klimaschutz will und wie wir diesen Weg sozial verlässlich und mit den Menschen gehen wollen. Meine Damen und Herren, die Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels sind längst spürbar. Unsere Küsten stehen stärker unter Druck, Dürren gefährden unsere Landwirtschaft und unsere Wälder leiden unter Trockenheit. Wenn wir die natürliche Lebensgrundlage für uns und künftige Generationen erhalten wollen, brauchen wir klare Ziele, Planungssicherheit und einen verbindlichen Rahmen. Und genau das tun wir heute. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Wir setzen mit diesem Gesetz das um, was das Pariser Klimaabkommen und das Bundesklimaschutzgesetz vorgeben: Netto-Treibhausgasneutralität bis spätestens 1945. (Jens-Holger Schneider, AfD: Oi, oi, oi!) 2045. Entschuldigung! (Martin Schmidt, AfD: Wo Sie schon wieder sind!) Unsere Ziele sind ambitioniert, aber realistisch: Bis 2030 wollen wir 5 Millionen Tonnen weniger CO -Äquivalente 2 als 2018, 2035 sind es 11 Millionen Tonnen, bis 2040 schon 16 Millionen Tonnen. Damit liegen wir auf einem Kurs, der vergleichbar mit den Bundeszielen ist, angepasst an unsere spezifische Situation im Land. Wir haben 2018 als Referenzjahr gewählt – bewusst, denn 1990, das Jahr vieler Bundesvergleiche, war für unser Land kein normales Jahr. Nach der Wiedervereinigung gab es massive Umbrüche – wirtschaftlich, strukturell und gesellschaftlich. Darum wollen wir ehrliche, belastbare und nachvollziehbare Daten. Dieses Gesetz ist kein Sammelsurium an Einzelmaßnahmen, es schafft den Rahmen für langfristiges Handeln. Die konkreten Maßnahmen – das ist heute schon angeklungen – werden wir 2026 im Klimaschutzplan festlegen und in der Klimaanpassungsstrategie ergänzen. So bleiben wir flexibel, wissenschaftlich fundiert und handlungsfähig. Wir haben Minderungspfade für alle Sektoren: Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfall und die Nutzung unserer Böden. Und wir führen ein Monitoring ein ab 2028, das regelmäßig überprüft, ob wir auf Kurs sind. Das ist ehrlicher, nachhaltiger Klimaschutz. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Meine Damen und Herren, wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sagen ganz klar, mit uns wird es keinen Klimaschutz mit der Brechstange geben. Wir setzen auf Anreize, Beteiligung und gute Angebote, nicht auf Verbote und Überforderung. Denn Klimaschutz funktioniert nur, wenn die Menschen ihn mittragen. Er darf nicht gegen die Bevölkerung gemacht werden, sondern mit ihr. Darum verpflichten wir Landkreise und kreisfreie Städte, eigene Klimaschutz- und Klimaanpassungspläne zu entwickeln, und wir unterstützen sie dabei. So bringen wir Klimaschutz in die Fläche, dort, wo die Menschen leben, wohnen und arbeiten. Und, meine Damen und Herren, wir fangen beim Klimaschutz nicht bei null an, ganz im Gegenteil. Wir haben die bundesweit größte Aufforstungsstrategie gestartet. Über vier Millionen Bäume sind bereits gepflanzt. Seit 2018 haben wir rund zwei Millionen Tonnen CO eingespart. 2 Wir sind Vorreiter bei erneuerbaren Energien. Mecklenburg-Vorpommern produziert mehr Strom aus Sonne und Wind, als wir selbst verbrauchen. Und mit der Moorschutzstrategie zeigen wir, dass Ökologie und Ökonomie zusammengehen. Wir retten wertvolle Ökosysteme, binden CO und schaffen zugleich neue Nutzungsmög-2 lichkeiten, etwa durch Moor-PV. Meine Damen und Herren, in dieser Aussprache liegt auch der Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Zweiten Lesung auf dem Tisch, und ich sage offen, wir teilen das Ziel, den Klimaschutz voranzubringen, aber Ambition darf nicht Realitätsferne bedeuten. Die GRÜNEN fordern Treibhausgasneutralität schon 2035, Moorwiedervernässung bis 2035 und einen klimaneutralen ÖPNV schon ab 2030, dazu Zwischenziele mit 66 Prozent Minderung bis 2025 und 90 Prozent bis 2030. Das klingt alles gut, ist aber schlicht und ergreifend nicht umsetzbar. Wir müssen ehrlich bleiben, viele Stellschrauben liegen gar nicht in der Hand des Landes. Wichtige Förderprogramme, rechtliche Rahmen, technische Standards – all das wird auf Bundes- oder EU-Ebene gesetzt. Mecklenburg-Vorpommern kann seine Klimaziele nur dann realistisch erreichen, wenn wir im Einklang mit dem Bund und der EU dieselbe Richtung und denselben Plan verfolgen. Alles andere überfordert die Handlungsspielräume unseres Landes finanziell, personell und gesellschaftlich. Und hinzu kommt, der Gesetzesentwurf der GRÜNEN arbeitet mit einer Fülle von Pflichten und Verboten, von der Solarpflicht bis hin zum Verbot grauen Wasserstoffs. Wir sagen, Angebote statt Verbote, Anreize statt Zwang. Wir wollen Klimaschutz mit Akzeptanz, mit Augenmaß, auf Augenhöhe. Darum fordern wir die Beteiligung etwa mit dem neuen Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz, das Menschen vor Ort direkt an Energieprojekten beteiligt. Das ist unser Weg: Klimaschutz gemeinsam gestalten, nicht verordnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und direkt an die GRÜNEN gerichtet: Wer behauptet, wir blieben hinter den Pariser Klimazielen zurück, der verkürzt bewusst. Wir orientieren uns am Bund, und wir handeln. Wir setzen den rechtlichen Rahmen und wir schaffen Planungssicherheit. Und wir geben uns natürlich die Möglichkeit, flexibel zu reagieren auf neue Technologien, auf wissenschaftliche Erkenntnisse, auf wirtschaftliche Entwicklungen. Klimaschutz ist kein starres Korsett, er ist dauerhafte, gemeinsame Aufgabe für unser Land. (Der Abgeordnete Enrico Schult bittet um das Wort für eine Anfrage.)

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie …

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Falko Beitz SPD

Meine Da…

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, …

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Falko Beitz SPD

Nein.

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Elke-Annette Schmidt

… Herr Abgeordneter?

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Falko Beitz SPD

Meine Damen und Herren, das Gesetz ist ein Meilenstein für Mecklenburg-Vorpommern. Es verbindet ökologische Verantwortung mit sozialem Ausgleich und wirtschaftlicher Vernunft. Es schafft Verbindlichkeit, Klarheit und Planbarkeit. Wir machen Klimaschutz Schritt für Schritt, mit Augenmaß und Verantwortung und gemeinsam mit den Menschen im Land. Ich bitte um Zustimmung zur Überweisung und freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention durch Herrn Schult. Bitte schön!

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Enrico Schult AfD

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Kollege Beitz! Ich muss noch mal nachfragen, Sie sagten ja, vieles soll freiwillig erfolgen, also die Bürger sollen mitgenommen werden, vieles liegt auf Bundesebene. Nun habe ich ja auch gerade angesprochen diese Landnutzungsänderung, Wiedervernässung von 300.000 Hektar, vorwiegend Grünland. (Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) Das ist natürlich ein massiver Eingriff in die Eigentumsstruktur und in die Flächenverfügbarkeit. Da würde ich Sie mal bitten, können Sie das vielleicht … Oder ich frage mich, wie man das jetzt irgendwie mit Beteiligen, mit den Bürgern macht. Gibt es da Vorgaben seitens des Landes oder können die Landwirte das selber entscheiden? Vielleicht können Sie dazu ausführen, weil Sie ja sagten, das wird mit den Bürgern abgestimmt und da wird nichts oktroyiert von oben herab.

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Falko Beitz SPD

Ich habe gesagt, dass wir Klimaschutz mit den Bürgerinnen und Bürgern machen. Ich bin auf Verbote eingegangen, und ich habe gesagt oder ich kann hier schildern, dass wir bewusst keine Solarpflicht für jedes Haus gemacht haben, sondern dass wir das auf größere Anlagen ausgerichtet haben. (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Darum habe ich gesagt, keine Verbote. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir setzen auf Freiwilligkeit. Denn ich erlebe – ich komme vom Dorf, genauso wie andere hier auch –, dass mittlerweile die Menschen freiwillig ihre Häuser mit Solar belegen, die sogar, also Menschen, Menschen, … (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Ich antworte, wie ich möchte, Herr Schult. … dass Menschen sogar Elektroautos fahren, wo ich das im Leben nicht für möglich gehalten haben, dass sie sich mit 78 Jahren noch ein Auto kaufen und sich auf eine völlig neue Technologie einlassen. (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Genau!) und zusätzlich noch PV aufs Dach legen. Und bei der Wiedervernässung ist es so, dass wir, dass wir Moore wieder vernässen müssen, da haben wir gar keine, da haben wir gar keine andere Chance. Und das müssen wir mit den Landeigentümern natürlich besprechen. Und dafür gibt es doch diese ganzen, diese ganzen Programme. (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Die Menschen sind klüger, als Sie meinten.) Es geht niemand mit der Brechstange los und verpflichtet hier irgendjemanden, irgendwas zum finanziellen Nachteil zu tun. (Minister Dr. Till Backhaus: Es steht nichts von Enteignung drin.) Es steht auch nichts von Enteignung drin. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Es gibt ein Vorkaufsrecht. Wenn ich ein Vorkaufsrecht ausübe, dann verkaufe ich. Das müssen Sie sich mal vergegenwärtigen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Jeannine Rösler, Die Linke: Sehr gut!)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit zwei Aussagen bei der Einbringung hat Herr Minister Backhaus mich tatsächlich gekriegt, da war ich dabei. (Rainer Albrecht, SPD: Da warst du dabei.) Wir haben ein Bundesklimaschutzgesetz, und wir haben ein europäisches Klimaschutzgesetz. Dann dachte ich mir, super, dann haben wir doch alles erledigt, wir können nach Hause gehen und uns mit den nächsten Sachen auseinandersetzen. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Aber dann kommt, na ja, wir hier in Mecklenburg-Vorpommern, wir sind ja was ganz Besonderes. (Rainer Albrecht, SPD: Hm!) Da würde ich sagen, Herr Minister, dann können Sie wieder auf der Regierungsbank Platz nehmen für den Sondereinsatz. Ich glaube nämlich, diese ganzen Sonderregelungen und Sonderstatuserklärungen für sich selbst sorgen einfach nur für einen riesengroßen Flickenteppich, der uns am Ende nicht weiterbringt. Und dann würde ich, glaube ich, die philosophische Dialektik des Kollegen an dieser Stelle noch mal aufgreifen und frage ganz einfach: Wozu dann das Ganze? Aber versuchen wir, uns noch mal mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Keine Frage, Klimaschutz ist wichtig, da müssen wir was tun. Da haben wir unterschiedliche Konzepte im Raum stehen. Die FDP steht natürlich klar für Klimaschutz mit Vernunft, Innovation und Technologieoffenheit. Was aber der Gesetzentwurf hier erst mal richtigerweise mit drin hat – wieder eine Korrektur –, im Gegensatz zu anderen Vorstellungen wieder auf 2045 zu kommen, das macht insofern Sinn. Es macht nämlich, glaube ich, gar keinen Sinn, sich immer wieder eigene Ziele zu setzen und zu sagen, wir wollen bis 30/35/40 – früher als alle anderen irgend- wie – immer klimaneutraler werden, und am Ende scheitern wir an unseren eigenen Ansprüchen und Herausforderungen. Ich glaube, das kann doch am Ende auch nicht das Ziel sein. Und egal, wie sehr man das Gesetz braucht oder nicht, am Ende muss das die Leute ja trotzdem irgendwo mitnehmen und abholen. Wir sehen hier aber zu viel Bürokratie und zu wenig marktwirtschaftliche Anreize, zu viele Vorschriften, die einfach nur dazu führen, dass wir am Ende wahrscheinlich nicht das Ziel erreichen, was hier vielleicht erreicht werden möchte. Berichtspflichten, Pläne, Prüfungen – das Ganze sorgt eigentlich nur für mehr Bürokratie statt tatsächlicher Effizienz, gerade bei den Kommunen, kleinen Kommunen, Klimaschutzanpassungskonzepte, Energieberichte, Förderanträge und am Ende einen Haufen Aufwand, einen Haufen Papier, womit wir wahrscheinlich bei dem Papier am Ende wieder mehr CO 2 produzieren und irgendwie in die Welt setzen, als wir tatsächlich einsparen. Ich weiß auch nicht, ob das am Ende irgendwie genau das Ziel ist, wo wir hinwollen. Auch mit den Zielmarken: Das ist zu starr, zu zentralistisch. Wir brauchen Klimaschutz mit Gestaltungsspielräumen und natürlich dauerhafte Fortschritte mit dabei. Wir haben natürlich gesagt, wir brauchen einen CO -Zertifikatehandel – wir als FDP –, nicht nur hier in 2 Mecklenburg-Vorpommern, auch in anderen Bundesländern. Da sind wir relativ eindeutig unterwegs. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Schön, dass Sie das noch mal betonen!) Und auch im Bundestag sind wir der Meinung, ein großes CO -Budget, mit dem wir am Ende arbeiten, ein vernünf-2 tiger marktwirtschaftlicher Mechanismus, der dafür sorgt, dass aus der Innovationskraft der Unternehmen der Bevölkerung heraus, dass CO dort am ehesten eingespart 2 wird, wo es am günstigsten ist und wir uns dann mit den teuersten Sachen beschäftigen, dann ... (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: CO -Ablass hat jetzt nichts mit 2 Marktwirtschaft zu tun, gar nichts.) Das ist Internalisierung externer Effekte, das kann man mit dem CO -Preis machen, das ist völlig in Ordnung. 2 Wie das Ganze umgesetzt wird, ist am Ende ein sehr sauberer marktwirtschaftlicher Ansatz. Wenn wir jetzt aber hier noch wieder mit CO - 2 Schattenpreisen und Planauflagen arbeiten, dann konterkarieren wir doch den ganzen anderen Plan darum herum, und dann konterkarieren wir eigentlich mit einem Landesgesetz das, was vielleicht auch auf Bundes- und europäischer Ebene schon mal ein bisschen besser vorgedacht wurde. Das heißt also, was wir wollen, ist eine praxisgerechte Umsetzung, Pilotprojekte und Technologieoffenheit. Da können wir gerne immer miteinander reden. Das Thema Zertifikatehandel, vielleicht auch beim Thema Moore – das steht ja noch auf der Tagesordnung in dieser Landtagswoche –, da werden wir uns noch einmal separat mit dem Thema auseinandersetzen, weil ich glaube, auch da können die Moore tatsächlich etwas dazu beitragen, wie wir Klimaschutz effizient erreichen können. Ich glaube allerdings, wir erreichen das dadurch, dass die Moorbewirtschafter an der Stelle auch dann quasi negativ an dem CO -Zertifikatehandel teilnehmen können, sei es also, 2 wer CO einspart, aus der Luft entzieht, genauso auch die 2 CCS-Technologie, wo wir an anderer Stelle auch schon mal drüber gesprochen haben, dass man dafür auch die Zertifikate bekommt, die man am Ende vielleicht sogar wieder gewinnbringend weiter veräußern kann. Das sind marktwirtschaftliche Prinzipien, das sind marktwirtschaftliche Regularien, die uns am Ende auf den Pfad bringen, wo wir hinwollen. Und den streiten wir auch gar nicht ab an der Stelle. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Das heißt also, Klimaschutz gelingt nicht durch mehr Paragrafen, sondern durch Innovationen, durch Eigenverantwortung und durch neue Technologien. Und deswegen braucht MV klare Ziele, schlanke Verfahren und mutige Unternehmer und keine Berichtspflichtenschleife und sonstigen Pläne, die wir dann irgendwie noch auf das letzte kleine Hinterdorf am Ende ausweiten müssen. Das führt am Ende zu nichts. Wir brauchen Klimaschutz mit Augenmaß, Wirtschaftskraft und Freiheitsgrade, die am Ende zu den richtigen Ergebnissen führen. Klimaschutz pragmatisch denken – dafür stehen wir, für weniger Fortschr…, Vorschriften und mehr, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Mehr Fortschritt war schon richtig!) weniger Vorschriften und mehr Fortschritt, so rum. Das können wir gerne im Ausschuss diskutieren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Freudscher Versprecher.) Da sind wir ja nicht so, überweisen tun wir das dann trotzdem in die Ausschüsse. Und inhaltlich können wir den Weg hier so nicht weiter mitgehen. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5418 zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss sowie zur Beratung an den Innenausschuss, an den Finanzausschuss und an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD und der Gruppe der FDP und Gegenstimmen der Fraktionen CDU und AfD angenommen. (Zuruf aus dem Plenum: GRÜNE aber auch.) Und GRÜNE, Entschuldigung! Die GRÜNEN waren auch dafür, selbstverständlich. Im Rahmen der Aussprache ist seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt worden, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/4265 gemäß Paragraf 50 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Finanzausschuss und an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist dieser Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen … (Enrico Schult, AfD: Nee, nee, wir haben dagegengestimmt. – David Wulff, FDP: Hä?!) Sie haben dagegenge... Ach, die Gruppe der FDP hat dafürgestimmt. Entschuldigung! Also bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/4265. Ich rufe auf die Artikel 1 bis 9 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – (Enrico Schult, AfD: Der geht ja fast noch durch.) Es geht jetzt um die Abstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. (Enrico Schult, AfD: Der geht ja fast noch durch, Mensch!) Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt noch einmal um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – (Enrico Schult, AfD: Mut zur Lücke!) Stimmenthaltungen? – Danke schön! (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ist ja auch hochkomplex.) Damit sind die Artikel 1 bis 9 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/4265 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen und der Gruppe der FDP abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Gesundheitsrechts, auf Drucksache 8/5404. Gesetzentwurfs der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Gesundheitsrechts (Erste Lesung) – Drucksache 8/5404 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese.

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor Ihnen liegt der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes und weiteren Gesundheitsrechts. Trotz dieses etwas sperrigen Namens sind die dort enthaltenen Rechtsänderungen aber weder sperrig noch trivial. Worum geht es? Das namensgebende Gesetz, das Heilberufsgesetz, stammt aus dem Jahr 1993 und ist seitdem zuletzt im Jahr 2024 nur geringfügig geändert worden. Sich ändernde Rahmenbedingungen – hier möchte ich vor allem die Krankenhausreform auf Bundesebene hervorheben – als auch sich in den vergangenen Jahren in der Praxis nicht bewährte Regelungen bedingen einer Anpassung des Gesetzes. Daneben wird dieses Gesetz zum Anlass genommen, um weitere gesundheitsrechtliche Vorschriften wie beispielsweise das Bestattungsgesetz, das Rettungsdienstgesetz, das Infektionsschutzausführungsgesetz oder auch das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst punktuell zu ändern, um der geänderten Sach- und Rechtslage zu entsprechen. So zielt die Gesetzesänderung im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes darauf ab, eine datenschutzkonforme, zugleich aber auch forschungs- und berichterstatterfreundliche Regelung zu schaffen. Die vorgeschlagenen Änderungen im Heilberufsgesetz beinhalten beispielsweise redaktionelle Überarbeitungen, befassen sich mit der Mitgliedschaft in den Kammern, präzisieren Aufgaben bezüglich der Fortbildung, der Bildung von Vermögensrücklagen und präzisieren die Aufgaben der Versorgungswerke. Auch beim wichtigen Thema Kindeswohlgefährdung stärken wir die gesetzlichen Kooperationsmöglichkeiten für die Ärzteschaft. Schließlich erweitern wir zur Stärkung der Berufsgerichtsbarkeit die Zugangsmöglichkeiten für ehrenamtliche Richter. Auf eine weitere wichtige Änderung möchte ich hier gesondert hinweisen, da wir darum gemeinsam mit der Ärztekammer sowie den Universitätsmedizinen und dem Wissenschaftsministerium hart gerungen haben. Das betrifft die Weiterbildung. Dieser Entwurf sieht vor, dass die Kammern wieder die Befugnisse für die Ausgestaltung der Verfahren zur Ermächtigung der an den Universitätsmedizinen tätigen ärztlichen Professorinnen und Professoren erhalten, wobei Wert darauf gelegt wird, nicht die bewährten Strukturen der universitären Weiterbildung zu beeinträchtigen. Dies wird durch ein aufeinander abgestimmtes Verfahren geschehen. Da durch die jeweiligen Berufungsverfahren für die Professorinnen und Professoren bereits ein qualitätsgesichertes Verfahren mit umfassender Eignungsprüfung vorausgegangen ist, werden sich die Kammern auf die Prüfung der Strukturvoraussetzungen beschränken. Die Kammern stellen dabei sicher, dass die Prüfung der Ermächtigungsvoraussetzungen unbürokratisch und unverzüglich erfolgt. Zudem wird die Ausgestaltung des konkreten Prozesses der Prüfung und Antragstellung im Einvernehmen zwischen Kammern und Universitätsmedizin erfolgen. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Möglichkeit der Bildung von Weiterbildungsverbünden. Der neu geschaffene Paragraf 46 schafft hierfür die gesetzliche Grundlage. Durch die Schaffung dieser Verbünde bieten wir unseren angehenden Fachärztinnen und Fachärzten eine koordinierte und planbare Ausbildung. Sie erhalten eine strukturierte und lückenlose Weiterbildung. Sie können alle erforderlichen Weiterbildungsabschnitte aus einer Hand und aufeinander abgestimmt absolvieren, ohne wiederholt neue Stellen suchen oder umziehen zu müssen. Sie profitieren von einem festen Rotationsplan, sodass sie ihre Weiterbildung verlässlich und planbar durchlaufen können. Und durch wohnortnahe Rotation und die Möglichkeit zu Teilzeitmodellen wird die Familienfreundlichkeit erhöht. Und – auch das ist nicht unwichtig – die komplexe Planung und Organisation der unterschiedlichen Weiterbildungsabschnitte werden vom Verbund übernommen, womit bürokratischer Aufwand entfällt und die Verwaltungsaufgaben zentral koordiniert werden. So viel vielleicht an dieser Stelle zu den geplanten Änderungen im Heilberufsgesetz. Wir werden dazu ja in den Ausschüssen die Möglichkeit zu einer umfangreichen Beratung haben. Wir wollen mit dem Gesetzentwurf aber auch weiteres Gesundheitsrecht ändern. Erlauben Sie mir hierzu zwei kurze Beispiele. Erstens. Mit der Neuregelung zur ärztlichen Leichenschau im Bestattungsgesetz soll die Durchführung im Rettungsdienst praxistauglicher gestaltet werden. Ziel ist eine rechtssichere und zugleich flexible Lösung, die sowohl der ärztlichen Verantwortung als auch der jederzeitigen Einsatzbereitschaft im Notfall gerecht wird. Ärztinnen und Ärzten im Rettungsdienst soll künftig ermöglicht werden, im Einzelfall auch eine vollständige Leichenschau vorzunehmen, ohne dabei das Grundprinzip der vorrangigen Todesfeststellung aufzugeben. Zweitens. Im Infektionsschutzausführungsgesetz sollen Meldepflichten aufgehoben werden, deren Nutzen sich infektionshygienisch und epidemiologisch nicht belegen lässt – ein ganz konkreter Beitrag zum Bürokratieabbau. Zugleich schaffen wir im Bereich der Wasserüberwachung mit der Zuständigkeitszuweisung an das LAGuS die rechtlichen Grundlagen für eine landesweit einheitliche, qualitätsgesicherte und effizient organisierte Überwachung unserer Trink- und Badegewässer entsprechend der Anforderungen der novellierten Trinkwasserverordnung. Sie sehen, im Gesetzentwurf der Landesregierung steckt richtig etwas drin. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrtes Präsidium! Wir erkennen an, dass das Heilberufsgesetz aus dem Jahr 1993 modernisiert werden muss. Die vorliegende Änderung fasst viele unterschiedliche Anpassungen zusammen, von der Kammerorganisation bis hin zum Rettungsdienstrecht. Ziel als Opposition ist es, genau zu prüfen, ob diese Vielzahl an Änderungen tatsächlich zu einer besseren Gesundheitsversorgung, zu mehr Rechtssicherheit und zu weniger Bürokratie führt. Mit der gleichzeitigen Änderung von sechs Gesetzen steigt die Komplexität. Hier droht statt Vereinfachung eher die Unübersichtlichkeit der im Vollzug befindenden Vorhaben, gerade für kleine Einrichtungen und Kammern. Kommen wir zu den Mitgliedschaften und Kammern. Die Pflichtmitgliedschaft in Kammern wird hier als Selbstverständlichkeit dargestellt. Aber wer kontrolliert, wie diese Mitgliedsbeiträge am Ende verwendet werden? Wer entscheidet über Ausgaben, über die Kontrolle der Berufsgruppe? Die Mitglieder haben kaum Mitbestimmungsrechte, sie zahlen, aber ihre Stimmen werden unzureichend gehört. Das ist kein demokratisches Prinzip, das ist eine Zwangsmitgliedschaft ohne ausreichende Rechenschaftspflicht. Der Entwurf erlaubt den Kammern, umfangreiche personenbezogene Daten ihrer Mitglieder zu erheben und weiterzugeben, darunter Name, Geburtsdatum, private Adressen, Telefonnummern, E-Mails, Arbeitgeber- und Versicherungsnachweise. All das ist geregelt in Paragraf 10 Absatz 4. Und die für den Berufszugang zuständige Behörde darf personenbezogene Daten zum Zweck der Übermittlung an die Kammern auch weiterverarbeiten, mit anderen Worten, hier wird ein flächendeckendes Register über Heilberufe geschaffen ohne klaren Datenschutzrahmen, ohne Zweckbindung und ohne unabhängige Kontrolle. Das ist staatliche Datensammelwut unter dem Deckmantel der Verwaltungsvereinfachung. Die Einführung von umfangreichen Meldepflichten und Sanktionen für Berufsangehörige wirkt da eher abschreckend. Statt Anreize zur Qualität zu schaffen, werden die Menschen eingeschüchtert. Wir müssen fragen: Welcher Nutzen entsteht wirklich für Patienten? Oder ist es nur ein Mittel, um die Kontrolle und die Bürokratie noch weiter zu erhöhen? Der Entwurf erlaubt Rücklagen von bis zu 30 Prozent der Ausgaben. Wie sollen diese Gelder zum Beispiel verwendet werden? Transparenz ist hier nicht ausreichend gewährleistet. Wer kontrolliert, dass das Geld effizient eingesetzt wird? Wir riskieren Verschwendung von Mitteln, die besser direkt in die Versorgung oder Weiterbildung der Fachkräfte fließen sollten. Zur Weiterbildung: Besonders bedenklich ist auch die geplante Verkürzung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin auf das Mindestmaß von drei Jahren. Und in der Begründung heißt es: „… sie kann auf das EU-rechtlich zulässige Mindestmaß von drei Jahren reduziert werden“. Quantität statt Qualität löst hier nicht das Problem des Ärztemangels. Das ist kein Fortschritt, sondern eine Abwertung des ärztlichen Berufsstandes. Gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern brauchen wir gut ausgebildete Hausärzte, nicht den kleinsten gemeinsamen Nenner nach Brüsseler Richtlinie. Die Einführung eines sogenannten Werkrettungsdienstes: Große Betreiber und Konzerne sollten künftig eigene Rettungsdienste unterhalten dürfen. Das mag für Industrieparks praktisch sein, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) führt aber zu ungleichen Strukturen und öffnet die Tür für eine schleichende Privatisierung des Rettungswesens. Am Ende bleibt der öffentliche Rettungsdienst auf der Strecke. Und seien wir doch mal ehrlich: Wie viele große Industrieparks hat Mecklenburg-Vorpommern? Ich glaube, da sind wir eher sehr dünn aufgestellt. (Torsten Koplin, Die Linke: Es geht um schnelle Hilfe.) Das Gesetz muss nachgebessert werden. Mehr Transparenz muss her, echte Kontrolle, weniger Bürokratie! Vor allem viele Anpassungen betreffen Strukturen der Verwaltung. Ein direkter Nutzen für die Versorgung oder die Qualität der Gesundheitsleistung ist nicht erkennbar. Es bleibt unklar, in welchem Umfang die betroffenen Kammern, Berufsverbände und kommunalen Träger mit einbezogen wurden, aber wir werden dazu ja noch Anhörungen haben. Bei einem Vorhaben, das so viele Berufsgruppen betrifft, erwarten wir eine nachvollziehbare Beteiligung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Katy Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es gerade gehört, die Landesregierung legt uns einen Gesetzentwurf mit einer Reihe von Änderungen vor. Und da die Ministerin sehr ausführlich darüber berichtet hat, würde ich darauf verzichten, das noch mal zu wiederholen. Ich möchte aber etwas besonders hervorheben, und im Gegensatz zu meinem Vorredner will ich das deutlich hervorheben, weil ich es für richtig halte, nämlich die Änderungen in Abschnitt 3 des Gesetzes zur Änderung der ärztlichen Weiterbildung. Sie wissen, dass die Frage der ärztlichen Versorgung meiner Fraktion in besonderer Art und Weise am Herzen liegt, mir persönlich auch, und dass wir das deshalb in den vergangenen Monaten und Wochen oft thematisiert haben. Ich bin froh, dass die Landesregierung hier auch eine Änderung in der Weiterbildung plant. Gute Ansätze sind auf den ersten Blick jedenfalls die Ermöglichung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin ausschließlich im ambulanten Sektor. Das will ich ausdrücklich betonen. Und ich sehe es auch anders als Sie, die Verkürzung der Weiterbildungszeit auf das Mindestmaß, was in der EU möglich ist, führt bei mir nicht zu Zweifeln an der Qualität der Ausbildung, und soweit ich weiß, ist auch die Ärztekammer davon überzeugt, dass das der richtige Weg ist. Wir begrüßen deshalb auch ausdrücklich die Verbundweiterbildung. Angesichts der geplanten Änderung im Rahmen der Krankenhausreform wissen wir, dass die Weiterbildung für viele Krankenhäuser zur Herausforderung werden wird. Das gilt insbesondere natürlich für jene Standorte, in denen heutige Leistungen nicht mehr angeboten werden, denn das erschwert natürlich die Möglichkeit, ärztlichen Nachwuchs zu finden. Und die Verbundweiterbildungen können aus meiner Sicht ein Weg sein, genau hier Abhilfe zu schaffen. Und auch insgesamt sehen wir das so, dass die Verbundweiterbildung aus unserer Sicht zur Attraktivitätssteigerung beitragen werden für den klinischen Bereich, für den niedergelassenen Bereich und natürlich insbesondere auch für den gesamten ärztlichen Nachwuchs. Aber natürlich ist es so, meine sehr geehrten Damen und Herren, ob das hinreichend und ausreichend sein wird und inwieweit weitere Änderungen notwendig sind, sollten wir uns im Rahmen des Gesetzentwurfes und der Behandlung im Ausschuss ausdrücklich noch mal ansehen, vor allem auch mit Blick auf Praxistauglichkeit und Optimierungsbedarf. Und wenn das so läuft wie beispielsweise auch in der schon davor zitierten Denkmalschutzdebatte, dann bin ich da hoffnungsvoll, dass wir auch gute Änderungsmöglichkeiten im Rahmen der Ausschussbehandlung erkennen werden. Wir werden natürlich selbstverständlich der Überweisung in den Ausschuss zustimmen und freuen uns da tatsächlich auf die Debatte. – Und ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir gehen an den Start, um das Gesundheitsrecht in einigen Bestandteilen zu verändern, und ich möchte auch einen Bezug nehmen zur Debatte zum Denkmalschutzgesetz. Frau Hegenkötter hat einen Satz gesagt, der mir haften geblieben ist, den ich für allgemeingültig halte. Sie sagte: Der Gesetzentwurf „erkennt Veränderungen in der Gesellschaft und gestaltet sie mit“. Ich halte es für einen ganz wichtigen Gedanken, der sich an dieser Stelle hier auch wiederfindet, und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht. Drei Beispiele möchte ich nennen, zum Beispiel das, was Frau Hoffmeister schon ansprach bezüglich der Kammern. Wir haben vor nicht allzu langer Zeit einen Parlamentarischen Abend gehabt, der Kammern, der Heilberufe. Und die haben uns noch mal sehr eindrücklich und aus verschiedenerlei Sicht deutlich gemacht, wie wichtig es ist, die Rahmenbedingungen für ihre Arbeit zu verändern, zu beachten, welchen Berufspflichten sie nachkommen müssen, und insbesondere die Aus- und Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte spielte eine Rolle, die hier ja auch eine Veränderung erfahren soll. Das halten wir für notwendig. Das ist eine solche gesellschaftliche Veränderung, die wir hier in den Blick nehmen. Ein zweiter Punkt, der hier im Landtag oftmals eine Rolle spielte, waren die – und zwar unisono aller – Fragen der Bürokratisierung im Gesundheitswesen, dass die Berufsstände darunter stöhnen, wie viel Zeit sie aufwenden müssen, fern vom Patienten Berichtspflichten nachzukommen. Und an dieser Stelle, mit diesem Gesetzentwurf gehen wir auch diese Frage an. Und ein dritter Punkt, der uns als Linke sehr, sehr wichtig ist: Die Behandlung von Erkrankungen, die oftmals eine Geißel der Menschheit sind, Krebserkrankungen vornean, aber auch andere, deren Behandlung, deren perspektivische Heilung ist abhängig davon, dass wir über Daten verfügen. Und mit diesem Gesetzentwurf wird die Frage auch behandelt, ein verbesserter Zugang zu Gesundheitsdaten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Sachen werden wir diskutieren. Wir sind sehr gespannt auf die Debatte, weil unter anderem ja auch das Bestattungsrecht angesprochen wurde und es da eine Veränderung geben soll. Das sind dann durchaus auch nicht nur medizinische, gesundheitspolitische Aspekte, die da eine Rolle spielen, sondern auch ethische. Wir sind, wie gesagt, sehr interessiert an dem Austausch mit Ihnen und freuen uns auf die Debatte. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Dr. Harald Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der wesentliche Kern des Heilberufsgesetzes ist tatsächlich die Kammergesetzgebung. Und damit man jetzt auch noch mal vielleicht auch sagt, worum geht es da eigentlich, da muss man etwas zu Kammern sagen. Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und übernehmen gewisse hoheitliche Aufgaben für den Staat. Und sie sind demokratisch verfasst. Das heißt, sie haben eine Selbstkontrolle, in dieser Kammer, Demokratie, (Torsten Koplin, Die Linke: Ja, richtig! Gut, dass das gesagt wird. Beantwortet auch die Frage vom Kollegen.) und sind die Basis für die Selbstverwaltung der Heilberufe. Und da gilt der Grundsatz, diese Selbstverwaltung muss nicht nur erhalten werden, sondern auch gestärkt werden, und das wird mit diesem Gesetz auch gemacht. Sehr hervorzuheben ist, dass es da vorher eine sozusagen Besprechung auch mit den Kammern gegeben hat, um zu versuchen, im Heilberufsgesetz tatsächlich das abzubilden, was sich über die Jahrzehnte an Änderungen einfach in der Praxis ergeben hat. Und da mache ich mal so ein Beispiel: Wir haben feststellen können in der Weiterbildung und in der Fortbildung, dass es erhebliche Praxisveränderungen auch gegeben hat. Und für Weiterbildungen und Fortbildungen sind eben diese Kammern ganz wesentlich zuständig. Das ist sozusagen fast wie ein geborenes Recht der Kammern. Und bei der Weiterbildung ist es so, dass einfach die Mobilität auch in der Ausbildung und auch, was die Frage betrifft, Kombination von stationärer und ambulanter Ausbildung, sich ergeben hat, dass man Weiterbildungsabschnitte auch von kürzeren Weiterbildungsabschnitten anerkennen muss. Früher hat man das so gemacht, dass nur, wenn jemand durchgehend sechs Monate irgendwo gewesen ist, die Weiterbildungen anerkannt werden, aber die Praxis ergibt, dass es notwendig ist, schon drei Monate Weiterbildungsabschnitte anzuerkennen. Und wenn man das weiß, dass es da eine praktische Änderung gegeben hat, dann muss man natürlich auch das Gesetz in diese Richtung verändern. Und das wird hier zum Beispiel gemacht. Es ist darauf hingewiesen worden, dass auch etwas gemacht worden ist, was sehr gut ist, aber natürlich ungewöhnlich. Alle wissen, dass es eine ärztliche Schweigepflicht gibt. Und diese ärztliche Schweigepflicht geht so weit, dass man, wenn man einen Patienten behandelt, sozusagen mit einer Ärztin oder einem Arzt, die den Patienten nicht behandelt, im Grunde genommen keinen Informationsaustausch machen darf. Hier wird jetzt ein Beispiel genommen, was sehr richtig ist. In Fragen des Kinderschutzes beispielsweise ist es notwendig, dass mehrere Ärztinnen und Ärzte auch zum Schutz der Kinder zusammenarbeiten. Und da muss man eine gesetzliche Norm schaffen, dass für diese speziellen Fälle die Schweigepflicht modifiziert wird, für Kinderschutzfragen – deswegen sehr wichtig, hier im Gesetz diese Änderung herbeizuführen zu wollen. Es ist gesagt worden, dass es letztendlich ein Artikelgesetz ist, mehrere andere Gesetze auch geändert werden sollen. Die Ministerin hat schon darauf hingewiesen, dass beispielsweise im Bestattungsgesetz eine Änderung vorgenommen wird, dass sozusagen eine Norm geschaffen wird, dass Notdienstärzte auf die vollständige Leichenschau verzichten können, wenn sie im Notdienst sind und zum nächsten Notfall müssen. An sich ist es so, dass es zur Todesfeststellung regelhaft so ist,

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Elke-Annette Schmidt

Herr Abgeordneter, …

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

… dass Ärztinnen und Ärzte, …

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Elke-Annette Schmidt

… ich muss Sie hinweisen …

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Gut, den Satz mache ich zu Ende. … Ärztinnen und Ärzte sozusagen gleichzeitig auch die Leichenschau machen. Und das wird hier auch geregelt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Ich bin gespannt auf die Ausschussanhörung. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Christine Klingohr.

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Christine Klingohr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf vereint eine ganze Reihe von gesundheitsrechtlichen Änderungen. Konkret werden sechs Gesetze an aktuelle Erfordernisse angepasst. Und so, wie meine Kolleginnen und Kollegen hier schon gesprochen haben, möchte auch ich heute nicht bei der Ersten Lesung auf alle Änderungen im Einzelnen eingehen, weil die parlamentarische Befassung beginnt ja erst, jedoch hier einige Worte zum Heilberufsgesetz, dessen Änderungen die umfassendsten im vorliegenden Entwurf darstellen, würde ich gerne treffen. Im Gesetz selbst wird das Ziel beschrieben, die vier der Rechtsaufsicht der Landesregierung unterstehenden Heilberufekammern der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte als Körperschaften des öffentlichen Rechts in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Und natürlich sind wir im Kontakt mit den Kammern und stehen im Austausch, welche Anforderungen dort an das Gesetz gestellt werden und wie wir eine gut funktionierende Aktualisierung der bestehenden Verfahren finden können. So haben wir uns mit der Zahnärztekammer auch ausgetauscht, wie passgenaue Regelungen gefunden werden können, die speziell für die Zahnärzte geeignet sind und sich womöglich von den Bedürfnissen der übrigen Professionen unterscheiden. Ein bedeutender Aspekt des Gesetzentwurfes bezieht sich auf die Etablierung von Weiterbildungsverbünden. Das haben auch viele meiner Vorredner schon herausgestellt. Wir müssen sicherstellen, dass auch in kleinen Kliniken Weiterbildung stattfinden kann, und wir müssen die Weiterbildung in unserem Bundesland praktikabel und attraktiver gestalten, damit junge Ärztinnen und Ärzte hier gute Bedingungen vorfinden und hier tätig werden möchten. Beides kann in unserem Flächenland nur im Verbund gelingen, denn junge Ärztinnen und Ärzte stehen zunehmend vor der Herausforderung, nicht alle Weiterbildungsinhalte an einer einzelnen Weiterbildungsstätte erwerben zu können, und sind dann in der Situation, die erforderlichen Weiterbildungsabschnitte in Kliniken und Praxen in Eigenregie organisieren zu müssen. Und dafür schließen sich mit der Verbundweiterbildung Kliniken und niedergelassene Ärzte auf regionaler Ebene zu einem Weiterbildungsverbund zusammen. Ich glaube, auch hier wird noch einmal deutlich, wie der Ansatz sein muss, weil auch hier findet genau das Sektorenverbindende statt, was wir uns natürlich in allen Regionen, in allen Handlungsfeldern wünschen. Und hier wird es praktikabel gemacht. Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass wir hierfür mit diesem Gesetzentwurf nun einen weiteren Schritt gehen. Und genauso wie meine Kolleginnen und Kollegen zuvor freue auch ich mich auf die Ausschussbefassung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Gruppe der FDP hat das Wort die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich maße mir jetzt schlicht und einfach nicht an, hier Ihnen etwas zu erzählen. Sie sehen, aus all meinen vorbereiteten Seiten ist nur eine geworden. Ich denke, hier ist sehr viel dazu gesagt worden. Dieser Gesetzentwurf ist für mich wirklich ein wichtiger Gesetzentwurf. Wir sind uns alle darüber einig, dass es um die geplante Verbundlösung für die regionale Versorgung geht und darum, die ärztliche Weiterbildung sinnvoll zu stärken. Das wurde alles schon von meinen Vorrednern so vorgetragen, ich will es nicht wirklich wiederholen. Wir hatten alle, denke ich, saßen wir gemeinsam bei dem Parlamentarischen Abend, wo wir diese Themen behandelt haben, wo auch viele Dinge in den Gesetzentwurf eingeflossen sind. Wir haben uns mit einigen Paragrafen wirklich auseinandergesetzt, aber ich denke, ich bin hier oder wir alle sind gut beraten, wir freuen uns über die Diskussion im Ausschuss, und ich denke, zur Zweiten Lesung kann ich dann auch fachlich etwas ausführlicher hier auftreten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und der Gruppe der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5404 zur Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, auf Drucksache 8/5405. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/5405 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres und Bau Herr Christian Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir legen Ihnen als Landesregierung heute eine Novelle des zentralen Polizeigesetzes unseres Landes, nämlich des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, kurz SOG, vor. Die wesentlichen Ziele dieser Novelle sind erstens mehr Anwenderfreundlichkeit, zweitens die Erhöhung der Praxistauglichkeit und drittens insbesondere mehr und besserer Schutz für die Betroffenen häuslicher Gewalt. In dieser Novelle sind vor allem die Ergebnisse der Evaluierung des SOG aufgrund des Auftrages dieses Hohen Hauses aus der letzten großen SOG-Novelle enthalten. Dabei haben wir die Evaluation deutlich breiter angelegt, als es der SOG-Auftrag eigentlich vorgesehen hat. Wir haben neben den 2020 neu geschaffenen polizeilichen Befugnissen auch die weiteren Ermächtigungsgrundlagen des SOG und die Bewertung der Gesamtpraxistauglichkeit des SOG aus Sicht der Praktiker einbezogen. Neben der Befragung eben dieser Praktiker, die unter anderem aus den Polizei- und Ordnungsbehörden, aber durchaus auch aus den Interventionsstellen häuslicher Gewalt und vielen anderen Bereichen kamen, haben wir das Symposium der Fachhochschule Güstrow im letzten August 2024 genutzt und die dortigen Hinweise und Erkenntnisse einfließen lassen. Die Ergebnisse der Novellierung haben ganz wesentlich dazu beigetragen und geholfen, dass wir Ihnen jetzt Änderungsbedarfe identifizieren und vorlegen konnten. Es ergab sich dabei vor allen Dingen ein Bedarf an der Erhöhung der Anwenderfreundlichkeit – das ist das, was die Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei, aber auch der Ordnungsbehörden an uns herangetragen haben – des Gesetzes. Und ich habe eben schon gesagt, das ist sehr deutlich geworden, dass erheblicher Bedarf an der Erweiterung und Verbesserung der Regelungen zum Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt festgestellt worden ist. Die Ihnen jetzt vorgelegten Gesetzesänderungen berücksichtigen das alles, und ich möchte die Einbringung nutzen, Ihnen zumindest die wichtigsten Änderungen einmal überblicksartig darzustellen. Zunächst, habe ich gesagt, wollen wir die Anwenderfreundlichkeit in mehreren Punkten erhöhen. Dafür wird in dieser Gesetzesnovelle etwas sehr Juristisch-Technisches vorgeschlagen, nämlich den bisher verwendeten, sehr sperrigen Begriff der „im einzelnen Falle“ bevorstehenden „Gefahr“, den wir in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sehr singulär einsetzen, durch den bundesweit ganz überwiegend verwendeten Begriff – und im Übrigen auch von der Bundespolizei eingesetzten Begriff –, ganz schlicht, „Gefahr“ zu ersetzen. Das hat den Riesenvorteil, dass wir mit dieser begrifflichen Gleichheit künftig sehr viel leichter auf Rechtsprechung und Literatur aus ganz Deutschland zurückgreifen können. Und in der Praxis hilft es, wenn ich einmal einen etwas schwierigeren, komplexeren Fall habe, dass ich eben in die Rechtsprechung auch anderer Bundesländer schauen kann. Und wenn dort zum Begriff der „Gefahr“ schon eine Entscheidung getroffen ist, kann ich mit gutem Gewissen sagen, das ist dann hier ja der gleiche Begriff, dann wende ich eben auch solche Praktikerfälle bei mir an. Außerdem werden wir im Bereich des Datenschutzes im SOG eine deutliche Erhöhung der Anwenderfreundlichkeit vornehmen. Die Datenschutzregelungen verteilen sich sehr freundlich und gleichmäßig, also in homöopathischen Dosen über das gesamte Gesetz. Das macht es für diejenigen, die aber eigentlich nicht Datenschützer, sondern Menschenretter/Lebensretter sein wollen, zum Teil relativ schwer, die richtigen Stellen zu finden. Wir werden deshalb im dritten Abschnitt deutlich konzentrieren und auch deutlich verdichten, was im Rahmen der europäischen Vorgaben damals eingeführt worden ist, um es hoffentlich wieder deutlich handhabbarer werden zu lassen. Mit der Gesetzesnovelle wollen wir aber vor allen Dingen auch dem Bedürfnis der Polizeipraxis an sehr praktischen Stellen Rechnung tragen. Erstens – im Übrigen in diesem Hohen Hause auch schon diskutiert und von mir wiederholt darauf verwiesen, mit der Novelle werden wir das mitbringen –, wir werden dafür Sorge tragen, dass künftig bei Anrufen unter der Notrufnummer 110 die Polizei in entsprechenden Fällen die Möglichkeit hat, die konkreten Standortdaten zu lokalisieren. Wenn Sie mit einem Mobiltelefon telefonieren, kann Ihr Handy sehr genau sagen, an welcher konkreten Stelle Sie stehen mit entsprechenden Geodaten. Die kann die Polizei künftig unter der 110 sich erfassen in Fällen, wo jemand so in Panik ist oder vielleicht auch so geschwächt oder verletzt, dass er das selbst eben nicht mehr in Gänze kann. In einem Tourismusland gibt es zuweilen im Übrigen darüber hinaus auch schlicht tatsächlich die Unwissenheit, wo ich mich genau aufhalte. Wir werden darüber hinaus für die Videoüberwachung in Gewahrsamsräumen, das sind quasi die Bereiche in den Polizeirevieren, wo kurzfristig Menschen – zu ihrer eigenen Sicherheit, zuweilen aber auch zur Sicherheit anderer Menschen – hinter Schloss und Riegel gebracht werden müssen, wir werden also die Videoüberwachungsmöglichkeiten deutlich mehr an den Praxisbedürfnissen der Kolleginnen und Kollegen in den Polizeirevieren orientieren. Dafür wird künftig eine solche Maßnahme sowohl zum Schutz der festgehaltenen Personen, aber auch zum Schutz der anwesenden Polizeibeamten möglich sein. Wir versuchen, sehr viel einfacher im Polizeialltag darlegbar zu machen, warum man auf diese Möglichkeit zurückgreift. Das tun die Kolleginnen und Kollegen nämlich in der Regel neben vielen anderen Dingen, und dann haben sie keine Zeit, noch mal eine Stunde lang Rechtsgutachten aufzuschreiben oder gar andere Beteiligte einzubeziehen, ob sie das jetzt dürfen oder nicht, wenn dort jemand in der Gewahrsamszelle erkennbar eine Beobachtung braucht. Außerdem wollen wir das Finden und das Retten, das ist der wichtigere Teil, von hilflosen, gefährdeten oder vermissten Personen schneller und erleichtert möglich machen, indem wir die Handyortung in diesen Fällen künftig nicht mehr an die Voraussetzung eines Richtervorbehaltes knüpfen. Das klingt erst mal nach einem ganz schweren Eingriff, ist aber nach meiner Überzeugung deutlich einfacher und deutlich weniger grundrechtseingreifend, als wir das bisher in manchen Diskussionen auffassen. Ich will deutlich sagen, diese Form von Handyortung macht das Gros der Fälle aus, in denen die Landespolizei bei sehr schnellem Handeln, bei sehr schneller Notwendigkeit auf dieses Mittel zurückgreift. Das sind Situationen, in denen in der Regel jeder weitere Schritt wertvolle Zeit kostet. Und der Verzicht auf den Richtervorbehalt soll natürlich auf diese Notfälle beschränkt bleiben, er soll aber helfen, dass Situationen wie diese schneller gelöst werden können – beispielsweise, wenn sich hilflose Personen verirrt haben, hoch demente Menschen, Menschen, die nicht mehr orientiert sind, die dringend medikamentöse Hilfe brauchen, wenn Menschen einen Suizid ankündigen, was leider immer wieder geschieht, und deshalb mit dem Ankündigen sehr deutlich machen, dass sie in dieser dramatischen Hilflosigkeit, die sie empfinden, eigentlich Hilfe bekommen möchten, aber auch, wenn Jugendliche verschwinden, was leider auch immer wieder vorkommt, weggelaufen bei eisigen Wintertemperaturen, weggelaufen in psychisch absoluten Ausnahmesituationen oder aber weggelaufen mit dem Ziel, den angeblich perfekt verstehenden Chatpartner, den man noch nie vorher gesehen hat, endlich mal treffen und kennenlernen zu dürfen, ganz heimlich, ohne dass mir Eltern da vorher vielleicht auch Tipps und Ratschläge geben, diesem also bislang Unbekannten, den man heimlich treffen will, bei dem man aber die möglicherweise damit verbundenen Gefahren gar nicht einschätzen kann. Ich hoffe, es wird deutlich, es sind keine Situationen, wo man in aller Ruhe ein Formblatt ausfüllt und einfach wartet, bis jemand eine Antwort gibt, sondern wir sind in der Regel in Minuten- und wenigen Halbstundentakten, in denen dort gefunden und nicht selten gerettet und geholfen werden muss. In diesen also hochgradig dringenden Momenten wollen wir darauf verzichten dürfen, einen Richter zunächst zu befragen. Wir trauen unseren Polizeikolleginnen und -kollegen die Einschätzung dieser Situation ausdrücklich zu. Dazu gehört im Übrigen auch, dass diese Situation häufig in den unmöglichsten Tageszeiten auftreten. Das ist nicht Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr, sondern wir treffen das nachts, am Wochenende und zu besonderen Situationen an. Es geht in diesem Fall im Übrigen auch nur darum, einmal kurz das Handy zu orten, und zwar den Mobilfunkmast, den letzten festzustellen, in dessen Umkreis sich dieses Handy aufgehalten hat, um in etwa zu wissen, wo man dann mit Hunden, mit Polizeikräften, mit Hubschraubern, mit vielen anderen Hilfsmöglichkeiten auf die Suche gehen kann, um zuweilen das halbe Land, was vorher nicht eingrenzbar war, ausschließen zu können und sich auf deutlich kleinere Suchraster beschränken zu können und dann, noch einmal, sehr schnell dort retten und helfen zu können. Der zentrale Kern der diesmaligen Novelle ist aber mehr und vor allem auch besserer Schutz für Betroffene von häuslicher Gewalt. Wir wollen die Hilfsmöglichkeiten der Polizei für Opfer häuslicher Gewalt wesentlich verbessern und knüpfen dabei im Übrigen an eine sehr fortschrittliche Tradition unseres SOG an. Als vor mehr als 20 Jahren das Wegweisungsrecht – das es heute schon gibt – aus der gemeinsamen Wohnung eingeführt wurde, war es bundesweit eine echte Fortschrittsentwicklung, die das Gesetz genommen hat. Seitdem, das müssen wir aber eingestehen, ist vieles passiert, und sowohl in anderen Bundesländern als auch in anderen EU-Staaten sind weitere, sehr wirksame Instrumente ausgetestet worden. Und dieses Mehr an Schutz für – und da gehört es leider zur Ehrlichkeit dazu – vor allem, nicht nur, aber vor allem Frauen, aber insbesondere auch von den Kindern, die in diesen Haushalten leben, das zu erreichen, ist maßgebliches Ziel dieser SOG-Novelle. Wir wollen der Polizei die Möglichkeit geben, künftig Kontaktverbote auszusprechen. Bislang haben die Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei in erster Linie die Möglichkeit, aus einer gemeinsamen Wohnung für eine gewisse Zahl von Tagen denjenigen oder diejenige, die oder der Gewalt geübt hat, zu verweisen. Künftig soll die Polizei auch die Möglichkeit haben, dem Täter zusätzlich aufzugeben oder zu verbieten, sich den Betroffenen der häuslichen Gewalt auch außerhalb der Wohnung – also auf der Straße, in der Kaufhalle, vor der Kita, vor der Schule, vor dem Arbeitsplatz –, wo auch immer aufgelauert und versucht wird, Kontakt herzustellen, genau das zu verbieten, zu sagen, nicht nur in der Wohnung, (Nikolaus Kramer, AfD: Und elektronisch.) sondern auch, … Hm? (Nikolaus Kramer, AfD: Und elektronisch.) Und in der …? (Nikolaus Kramer, AfD: Elektronisch auch.) Elektronisch, das ist der nächste Punkt. Momentan geht es um das Körperliche, bislang vor allen Dingen, du musst aus der Wohnung raus. … künftig aber zu sagen, du darfst dich außerhalb der Wohnung nicht nähern. Ein weiterer Vorschlag dieser Novelle wird sein, auch, ich sage mal, das Stalking per Telefon, per WhatsApp, per E-Mail, auch in den sozialen Medien ausdrücklich zu untersagen, weil diejenigen, die da unterwegs sind, oft in der Tat das gesamte Instrumentarium nutzen. Und das macht Menschen psychisch mürbe, wenn also immer wieder angeknüpft werden kann. Es wird also deutlich breiter möglich sein, dass Polizei einfach eine echte Kontaktsperre zu den Opfern für einen gewissen Zeitraum untersagt, um einmal Ruhe in die Situation zu bringen, und vor allen Dingen für die, die oft im Übrigen aus einem jahrelangen Martyrium kommen – das sind selten einmalige Fälle, wo die Polizei gerufen wird, sondern in der Regel, berichten die Kolleginnen und Kollegen, treffen sie auf Situationen, wo erkennbar eine ganz lange, leider sehr traumatisierende Historie hinter liegt –, zu sagen, wir schaffen jetzt wirklich Ruhe für einen gewissen Zeitraum und mit der Novelle, wenn die Ruhe nicht eingehalten wird, auch wirksam begegnen zu können und nicht einfach immer nur den Zeigefinger zu heben und zu sagen, darfst du aber nicht, sondern im Zweifel auch mit entsprechenden Sanktionen darauf reagieren zu können. Für die besonders problematischen Intensivtäter häuslicher Gewalt, auch die gibt es leider – und die Kolleginnen und Kollegen können zum Teil bei einem Funkspruch am Wochenende leider schon mitsingen, zu welcher Adresse sie in einem Stadtteil müssen und an welchem Klingelknopf sie drücken müssen –, also bei solchen Intensivtätern häuslicher Gewalt wollen wir mit dieser Novelle für die Zukunft erlauben, dass diesen eine Fußfessel angelegt werden darf. Natürlich nur nach einer Entscheidung eines Gerichtes darüber, aber es soll mit dieser Einführung der Fußfessel besser beobachtet werden können, dass diejenigen, die – egal welche Auflage ich ihnen gebe – also sich an nichts halten, dass wir mit entsprechender polizeilicher Kontrolle deren Wegstrecken, das Einhalten dieser Verbote, dieser Mindestabstände einhalten können. Und, meine Damen und Herren, wir wollen mit dem sogenannten spanischen Modell, namensgebend aus Spanien stammend, darüber hinaus den Opfern in diesen Extremfällen die Möglichkeit geben, sich zu entscheiden, mittels einer Handy-App ein Signal zu bekommen, wenn sich derjenige/diejenige, der/die sich ihnen nicht nähern darf, trotzdem nähert, das als Signal, als Warnton zu bekommen. Warum? Weil das auch zufällig passieren kann, also soll ich im Supermarkt, in der Kaufhalle die Chance haben zu sagen, diesen Konflikt vermeide ich, ich ziehe mich zurück. Das Warnsignal soll also helfen, Distanz zu wahren, und damit präventiv wirken, denn wir wollen möglichst Wiederholungen und Vertiefungen dieser Gewalt- und Stresssituationen unterbinden. Und deshalb, zu guter Letzt werden wir an einer Stelle die letzte SOG-Novelle ein Stück zurückdrehen. Mit der letzten SOG-Novelle haben wir deutlich eingeschränkt – im Lichte und im Geiste der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, so glaubte man zumindest gemeinsam, da war ich mit dabei in diesem Landtag, ich nehme mich da nicht außen vor, glaubten wir gemeinsam –, wir haben die Möglichkeiten der Polizei deutlich eingeschränkt, was sie den Interventionsstellen, die ja zu den Opfern häuslicher Gewalt unmittelbar danach Kontakt aufnehmen, an Informationen weitergeben dürfen. Führt dazu, dass sie heute in Wahrheit eine Rufnummer und Namen erhalten. Und die Interventionsstellen berichten sehr klar, dass sie dann in die Not kommen, dass sie am nächsten Tag den Kontakt aufnehmen, und das Erste, was sie tun müssen, ist, den in der Regel hochtraumatisierten Opfern zu sagen, jetzt erzählen Sie bitte noch einmal alles, was gestern geschah. Das führt zu so einer deutlichen Erinnerung mit Retraumatisierung, obwohl die Opfer zu Recht sagen, die Polizei kennt das doch schon alles. Momentan dürfen wir es aber nicht weitergeben. Wir werden die nach unserer Überzeugung datenschutzkonforme Möglichkeit schaffen, im Übrigen abgestimmt mit dem Datenschutzbeauftragten, dass zumindest die Kerninhalte dessen, was geschehen ist, mit an die Interventionsstellen gegeben werden können, damit die sofort mit ihrer Arbeit beginnen können und nicht in die Not kommen, diejenigen, die da deutlich drangsaliert worden sind, noch einmal damit zu quälen, dass sie, nachdem sie es gestern schon der Polizei erzählt haben, heute noch einmal alles den Interventionskräften erzählen müssen, was in der Regel quasi noch einmal zum Durchleben dieser besonderen Unterdrückungs- und Gewaltsituation führt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht also darum, möglichst deutlich mehr Schutz vor häuslicher Gewalt und vor diesen Gewalteinwirkungen zu erreichen. Ich freue mich auf die Diskussionen in den kommenden Wochen im Ausschuss, bin mir auch sicher, sie werden hier schon turbulent sein, danke Ihnen ganz herzlich für die Möglichkeit, das umfänglich hier einzubringen, und wünsche eine erfolgreiche Debatte. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um vier Minuten überschritten. Das heißt eine Minute mehr Redezeit für die Oppositionsfraktionen. (Zuruf aus dem Plenum: Sehr gut!) Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Bevor ich den ersten Redner aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus der Hansestadt Rostock. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Schön, dass Sie unserer Debatte folgen! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Der Innenminister hat jetzt hier mit salbungsvollen Worten die Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, kurz SOG M-V, vorgestellt, hat die Ziele skizziert, die ich persönlich mittrage, die wir als Fraktion auch mittragen. Es war auch zu merken in Ihrer Einbringung, Herr Innenminister, wo der Löwenanteil in dieser Novellierung sitzt, nämlich bei der Durchsetzung von Betretungsverboten, von Neuerungen in Bezug, in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, was in der Tat ein Thema ist. Hauptziel neben der Novellierung des ganzen Bereichs der häuslichen Gewalt ist, wie Sie es erwähnt haben, die Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit. Ganz wichtig dazu war auch das Symposium an der Fachhochschule, Sie sprachen es an, und die gemeinsame Beratung mit den Praktikern. Auch dafür mein Dank von jemandem, der selbst Praktiker in diesem Bereich gewesen ist. Die Verdichtung von Formvorschriften sprachen Sie an. Für mich ganz wichtig eben auch die Videoüberwachung, was den polizeilichen Gewahrsam betrifft, aber auch, Sie haben es angesprochen, die Handyortung in Gefahrenlage, ohne den Richtervorbehalt finde ich eine ganz wesentliche Veränderung. Was Sie allerdings auch verschwiegen haben, Herr Innenminister, und das gehört zur Wahrheit dazu, dass eben dieser Entwurf dieses Gesetzes Regelungen zum polizeilichen Umgang mit häuslicher Gewalt enthält und das Ausmaß an häuslicher Gewalt eben in erheblichem Maße auch Folge der Masseneinwanderung in unser Land ist, denn laut Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2023 sind etwa ein Drittel, meine Damen und Herren, der Tatverdächtigen Ausländer. Das ist natürlich nicht nur der illegal Eingewanderte, das kann auch der australische Austauschstudent sein oder der Tourist aus Österreich und den Niederlanden, aber insbesondere die Beendigung eines weiteren Zuzugs insbesondere kulturfremder Ausländer ist also immer Teil der Lösung des Problems und muss mitgedacht werden. Und das ist mir hier sowohl in Ihrer Rede als auch insgesamt viel zu kurz gekommen in der Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber wir wissen, meine Damen und Herren, dass die regierungstragenden Koalitionen auf Landesebene und auf Bundesebene das Thema Migration einfach komplett verschweigen. Stichpunktartig möchte ich diesen Gesetzentwurf kurz zusammenfassen. Er basiert auf den Evaluierungsergebnissen der Novelle des SOG von 2020 und ist sogar noch darüber hinaus weiter evaluiert worden, was ich sehr begrüße. Der Innenminister hat es angesprochen, die Kernpunkte der Änderungen und Ergänzungen sind eben Maßnahmen zur Abwehr häuslicher Gewalt, die Erweiterung der Wohnungsverweisung und des Rückkehrverbotes, die Einführung von Verhaltensauflagen, die Einführung eines Kontakt- und Näherungsverbotes, auch in Form von Fernkommunikationsmitteln, was ganz wichtig ist. Ebenso wichtig erachten wir die Erweiterung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, also salopp formuliert die Fußfessel bei Risikofällen häuslicher Gewalt, wenn andere Maßnahmen wiederholt missachtet worden sind. Der Minister sprach auch das spanische Modell an, die Einführung der sogenannten Domestic Violence Technik und vor allen Dingen auch die Einführung von Bußgeldtatbeständen bei Missachtung der neuen Änderungen aus dem Paragrafen 42 folgende. Das begrüßen wir sehr, auch die Vereinfachung oder die Umbenennung der – so war es ja konkret bezeichnet – „im einzelnen Falle“ bevorstehenden „Gefahr“ lediglich zu „Gefahr“. Da waren wir, ich glaube, Sie haben es auch erwähnt, waren wir eine der wenigen Bundesländer, die diese im Einzelfall bevorstehende Gefahr hier so definiert haben. Jetzt sind wir bundeseinheitlich mit den Polizeigesetzen anderer Bundesländer und auch dem Bundespolizeigesetz, das begrüßen wir auch. Im Ergebnis kann ich also feststellen, dass diese Maßnahmen grundsätzlich begrüßenswert sind und zum Teil dringend notwendig. Sie werden es natürlich kennen, natürlich werde ich jetzt sagen, sie kommen zum Teil zu spät. Aber bei einer zentralen Frage, Herr Minister, lässt diese Novellierung noch immer Raum offen, und ich hoffe, dass wir uns da dann in den Ausschussdebatten dazu auch noch mal verständigen können, nämlich, was das elektronische Distanzimpulsgerät betrifft, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hat er es schon wieder vergessen?) den Taser. Denn nicht nur ich habe das mehrfach gefordert, auch die Polizeigewerkschaften hier im Land fordern immer wieder die Einführung. Wir haben diese Forderung bereits in zahlreichen Anträgen hier im Plenum ganz klar formuliert, die Fakten liegen dafür auf dem Tisch. (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Die Deeskalationswirkung ist belegt, Herr Noetzel, Erfahrungen anderer Bundesländer haben gezeigt, dass diese Taser nicht nur in Anwendung, sondern besonders auch in der Androhung eine deeskalierende Wirkung entfalten. Wie die Deutsche Polizeigewerkschaft konstatiert, werden Gewalttäter in den allermeisten Fällen schon durch die bloße Androhung zur Aufgabe bewegt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir haben hier, meine Damen und Herren, ein reduziertes Risiko, denn die Taser dienen grundsätzlich der Vermeidung körperlichen Zwangs durch andere Zwangsmittel, durch andere Waffen wie zum Beispiel – Ultima Ratio – die Schusswaffe. Das Wissen ist vorhanden, nur die Initiative fehlt hier im Land. Bereits im Oktober 22 wusste die Landesregierung, dass die Pilotverfahren in Brandenburg, dessen Polizeistruktur mit der von Mecklenburg-Vorpommern in etwa vergleichbar ist, relevant für die eigene Bewertung sind. Und ich kann mich noch erinnern, als ich im Januar 23 hier vorne gestanden habe, Herr Innenminister, haben Sie meinen Antrag auf die Einführung der Distanzelektroimpulsgeräte abgelehnt mit den Worten, es ist ein Nein auf Zeit. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da kann ich mich auch dran erinnern.) Und, Herr Minister, ich sage, es ist langsam Zeit, dieses Nein vergessen zu machen. Bringen Sie die Elektrodistanzimpulsgeräte in dieses Sicherheits- und Ordnungsgesetz, dann haben Sie meine Fraktion mit an Bord. Ansonsten müssen wir uns leider enthalten. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Juni 2020 wurde das Sicherheits- und Ordnungsgesetz angesichts der Bedrohung durch internationalen Terrorismus mit neuen und erweiterten Befugnissen zur präventiv-polizeilichen Aufklärung und Verhinderung von schweren Straftaten ausgestattet. Die heute zu beratende Neufassung befasst sich im Hauptanliegen mit der effektiven Unterbindung und Bekämpfung häuslicher Gewalt. Dazu sollen die Befugnisse, und wir haben es hier gerade schon mehrfach gehört, für die Landespolizei in einem ganzheitlichen Maßnahmenpaket erweitert werden. Und ich begrüße das auch sehr. Insbesondere die bisher nur zur Verhinderung terroristischer Straftaten zulässige elektronische Aufenthaltsüberwachung kann nun auch in Fällen häuslicher Gewalt eingesetzt werden, wenn andere Maßnahmen wiederholt durch die betroffene Person missachtet wurden und eine hinreichend konkretisierte Gefahr für die gefährdete Person besteht. Dazu wird eine neue Rechtsgrundlage geschaffen für die Domestic Violence Technik, das sogenannte spanische Modell. Und noch mal, meine Fraktion begrüßt das wirklich sehr, aber ich würde auch gerne noch einmal erklären, wie dieses Modell überhaupt oder die Technik überhaupt funktioniert. Bei dieser Technik wird der gefährdeten Person ein technisches Mittel bereitgestellt, das die Daten der elektronischen Aufenthaltsüberwachung der gefährdeten und betroffenen Person mit ihren Standortdaten abgleicht, um ein frühzeitiges Warnsignal an die Person zu geben, die gefährdet ist, um gegebenenfalls dann Kontakt mit der Polizei aufzunehmen. Also es erfolgt keine automatische Benachrichtigung der Polizei. Das spanische Modell hat die IMK in ihrer Frühjahrssitzung bereits begrüßt und die Gewerkschaft der Polizei fordert dies auch schon seit geraumer Zeit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, besonders begrüßen wir, dass mit der Änderung des Gesetzes eine klare Rechtsgrundlage für die Nachverfolgung von Notrufen mittels AML-Technologie geschaffen wird, die der Polizei ermöglicht, Standortdaten bei eingehenden Notrufen auf die Notrufnummer 110 abzurufen. Damit wird unser Antrag „Mit der 110 schneller Leben retten – Ortung des Polizeinotrufes in Mecklenburg-Vorpommern sofort ins SOG“, den wir im April dieses Jahres in diesem Landtag gestellt haben, endlich realisiert, nachdem die rot- rote Koalition diesen zuvor leider abgelehnt hatte. (Beifall Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!) Zu begrüßen ist auch, dass eine Videoüberwachung von Gewahrsamsräumen bei Anwesenheit von Polizeivollzugsbeamten künftig grundsätzlich möglich ist. Im Übrigen bleibt es weiterhin bei einer Zulässigkeit nur bei einer hinreichend konkretisierten Gefahr. Das ist entscheidend, auch für die Kritiker an dieser Stelle. Für die Standortdaten – Ortung von hilflosen, gefährdeten oder vermissten Personen – wird die Anordnungsbefugnis nach dem Vorbild anderer Länder auf die Leitung der Polizeibehörde und einen besonders beauftragten Beamten übertragen und künftig auf einen Richtervorbehalt verzichtet, auch das für die Praxis sehr, sehr wertvoll. Und wir begrüßen auch dies natürlich aufgrund ihrer Sinnhaftigkeit. Dass sie weiterhin nicht für Verkehrsdaten gilt, sollte die letzten Zweifler hier auch etwas beruhigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie die Begründung zum Gesetzentwurf ausführt, ist die Gesetzesänderung notwendig, um die Ergebnisse der Evaluierung umzusetzen und vor dem Hintergrund des alarmierenden Anstiegs häuslicher Gewalt weitere Regelungen zum Schutz Betroffener zu etablieren. Nach meiner Auffassung würde es aber noch weitere Sachverhalte geben, für die eine Regelung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes aufgenommen werden könnte. Ich rede hier von illegal fliegenden unbemannten Luftfahrzeugsystemen, die nicht dem militärischen Bereich zuzuordnen sind und die eine Gefahr aus der Luft darstellen. Bereits im September 2024 hat der Innenminister den Aufbau eines Drohnenabwehrzentrums der Landespolizei angekündigt. Wenn Strukturen und Kompetenzen bei der Landespolizei geschaffen werden sollen, um die zunehmende Gefahr durch unbekannte Drohnen frühzeitig zu erkennen und diesen entgegenzuwirken, dann bedarf es auch der rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Maßnahmen. Und ein Verweis auf die Generalklausel ist da meines Erachtens nicht ausreichend. Meine Damen und Herren, Sie sehen, es gibt noch ein wenig Beratungsbedarf zu diesem Gesetzesentwurf, und ich würde mich wirklich freuen, wenn wir es schaffen könnten, gerade auch in dem Bezug auf das Thema Drohnenabwehr vielleicht noch in den Austausch zu kommen und vielleicht noch eine Lösung zu finden, dies noch mit in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Ich denke mal, wir kriegen Gelegenheit, im Ausschuss darüber noch einmal zu beraten, und ich befürworte natürlich die Überweisung in die genannten Ausschüsse. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir besprechen hier heute in der Ersten Lesung eine weitere Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, eine Änderung, die entgegen der sonstigen Übung mal ganz freiwillig und ohne Auflagen des Bundesverfassungsgerichts entstanden ist. Einen kleinen Wermutstropfen gibt es dennoch, denn anders, als ursprünglich mal angedacht war, ist es keine komplette Neufassung des SOG geworden. Ich hätte darin durchaus Vorteile gesehen, insbesondere was die Lesbarkeit und Verständlichkeit des Ganzen angeht, und zwar gleichermaßen sowohl für die Anwender als auch für die Betroffenen der Maßnahme. Aber es mag dafür nachvollziehbare Gründe geben, dass es jetzt noch nicht so weit ist. Grundlegend möchte ich hier auch ganz positiv den Prozess hervorheben. Es ist mehrfach angesprochen worden, bereits in einem sehr frühen Stadium konnten sämtliche Akteure ihre Ideen und Anregungen miteinbringen, so auch die Mitglieder des Landtages im Rahmen des Symposiums an der Fachhochschule in Güstrow im August vergangenen Jahres. Ich persönlich war vor Ort und habe mitdiskutiert, Kolleginnen und Kollegen anderer Fraktionen haben dies ebenfalls getan. Insofern möchte ich dem Minister auch noch mal für diese Gelegenheit danken und werbe dafür, dass dieses Beteiligungsmodell Schule macht und auch in Zukunft so durchgeführt wird. Meine Damen und Herren, ich möchte nicht auf alle Details eingehen, der Minister hat es hier bereits vorgestellt. Kurz zusammengefasst aus meiner Sicht: Der Gesetzentwurf räumt an einigen Stellen Unklarheiten aus, er harmonisiert an anderen Stellen mit Bundesrecht und, ganz wichtig, er schützt. Denn das möchte ich dann doch noch mal betonen, mit den neuen Befugnissen soll es künftig möglich sein, häusliche Gewalt effektiver zu bekämpfen und diese bestenfalls ganz zu unterbinden. Denn während das Strafrecht ja zumeist erst dann greift, wenn es zu spät ist, dann bewegen wir uns mit dem SOG im Gefahrenabwehrrecht. Das erlaubt der Polizei bei Vorliegen einer entsprechenden konkreten Gefahr präventives Handeln, also ein Einschreiten, bevor es zur Tat kommt, und das kann an dieser Stelle im besten Fall Menschenleben retten. (Beifall Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) Meine Damen und Herren, es ist für mich unbegreiflich, aber einer der gefährlichsten Orte für Frauen ist und bleibt ihr eigenes Zuhause. Das zeigen die Zahlen, die erfassten Fälle häuslicher Gewalt steigen kontinuierlich, und traurigerweise steigt auch die Zahl der Femizide. Und das Problem ist dabei nicht die Migration, das Problem sind Typen, das sind Männer, die Frauen als ihr Eigentum betrachten. (Steffi Pulz-Debler, Die Linke: Ganz genau.) Und wenn wir als Gesetzgeber dieser Entwicklung etwas entgegensetzen können, müssen wir das auch tun. Dieser Auftrag begründet sich nicht nur moralisch, mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention haben wir uns auch richtigerweise rechtlich dazu verpflichtet. Die Befugnisse in den Paragrafen 52a fortfolgende sollen wirksame Werkzeuge zur Bekämpfung häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt sein. Damit kann die Polizei den Täter nicht mehr nur längerfristig der Wohnung verweisen, sondern auch – der Minister hat dazu ausgeführt – Verhaltensauflagen aussprechen oder ein gänzliches Kontaktverbot verhängen. Und wenn das alles nichts nützt, kann der Täter in spe in Zukunft als Ultima Ratio zum Tragen einer Fußfessel verpflichtet werden. Mit dieser Möglichkeit schlagen wir einen Weg ein, der in anderen Ländern bereits nachweislich zum Rückgang von Tötungsdelikten an Frauen geführt und sich damit bewährt hat. Meine Damen und Herren, so wie bei jeder Sicherheitsgesetzgebung gilt es natürlich, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Während tiefschwarze Innenministerien in der Vergangenheit krachend an verfassungsrechtlichen Vorgaben gescheitert sind, bin ich doch ganz hoffnungsvoll, dass uns dieser Spagat zwischen notwendigen polizeilichen Befugnissen und der Wahrung der Grundrechte gelungen ist. Die Anhörungen im Ausschuss werden uns dann noch den einen oder anderen sinnvollen Hinweis mit auf den Weg geben, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Komisch, dass die ganzen Normen im SOG noch drin sind.) den wir dann selbstverständlich prüfen werden. Ich bitte einmal darum, der Überweisung zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Hier ist er also, der lang angekündigte, vermeintlich große Entwurf zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Und um es gleich vorwegzusagen, ein großer Entwurf, ein großer Wurf, Pardon, ist es nicht. Die einzigen signifikanten Verbesserungen betreffen einen sehr kleinen Bereich. Um es klar zu sagen, wir begrüßen ausdrücklich, dass der Gesetzentwurf den Schutz vor häuslicher Gewalt stärker in den Fokus nimmt. Es ist richtig und wichtig, den Sicherheitsbehörden dafür ein klares, handhabbares Instrumentarium an die Hand zu geben, gerade auch im engen Zusammenwirken mit den Interventionsstellen. Das ist ein Fortschritt, der im Alltag einen Unterschied machen kann, und dafür lohnt sich der Einsatz. Aber, meine Damen und Herren, Polizeiarbeit ist natürlich sehr viel mehr. Doch wenn wir uns den Rest des Gesetzentwurfes anschauen, dann erkennt die Regierung nur geringfügigen Anpassungsbedarf. Das verwundert leider nicht, das entspricht auch der Qualität der Evaluation, die wir im Innenausschuss bereits deutlich problematisiert haben. Viele Bereiche wurden nur oberflächlich betrachtet, viele andere gar nicht. Von einer echten Gesamtschau kann daher nicht die Rede sein. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Nee, der Rest ist einfach gut.) Neue Herausforderungen, die scheint die Landesregierung nicht zu sehen. Vielleicht vertraut sie mit Bismarck darauf, dass bei uns alles 50 Jahre später passiert. Aber dem ist in diesem Fall leider nicht so. Wir erleben eine steigende Zahl an Drohnenvorfällen. Das ist primär eine Frage der Ausstattung und Organisation der Polizei, aber eben auch des Rechtsrahmens. Andere Länder geben ihrer Polizei dazu konkrete Normen an die Hand, Mecklenburg-Vorpommern will aber bei der Generalklausel bleiben. So viel also zum Thema Anwendungsfreundlichkeit. Ziel muss es doch sein, dass die Polizeikräfte unseres Landes die Normen auch ohne juristisches Nachschlagewerk anwenden können. Auch das hatte sich die Evaluation einmal auf die Fahnen geschrieben. Ein bisschen was wird immerhin versucht. So wird die „dringende Gefahr“ in den Definitionsteil vorgezogen, das ist sinnvoll. Aber konsequenterweise müsste man dann auch die „konkretisierte Gefahr“ dort verankern, die immer noch versteckt in den Paragrafen 67a und 67c schlummert. Das führt zu zahllosen Querverweisen – nicht gerade ein Beispiel für Anwendungsfreundlichkeit. Aber das ist der Koalition offenbar zu heikel, weil sie sich dann auch mit der Norm beschäftigen müsste. Im Kommentar zum Gesetz steht wörtlich, ich zitiere: „Für die Praxis bedeutet dies, von der Anwendung der §§ 67a f. SOG M-V abzusehen, bis der Landesgesetzgeber auch insoweit nachbessert oder erneut vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert.“ Was bitte soll denn das heißen, sehr geehrte Kolleg/-innen? Die Koalition agiert ganz offensichtlich nach dem Prinzip „Augen zu und durch“. Das ist umso frustrierender, als sie während der gesamten Legislatur jeden unserer Vorschläge zum SOG mit der Begründung abgelehnt hat, das gehöre alles in die große SOG-Reform nach der Evaluation. Diese Reform liegt jetzt vor, ist aber alles andere als groß. Ich erinnere nur an unseren Gesetzentwurf, der Vorkehrungen gegen Racial Profiling schaffen sollte. Damals hieß es vom Kollegen Noetzel, ich zitiere, „wir werden Ihren Gesetzentwurf heute ablehnen, gehen aber sehr gerne … mit Ihnen in die Diskussion, wenn wir uns das SOG … mal in Gänze anschauen“. Tja, nun wäre der Moment gekommen. (Torsten Koplin, Die Linke: Gehen wir in die Diskussion!) Ich bin gespannt, ob von dieser Ankündigung noch etwas übrig geblieben ist. In ihrem Wahlprogramm hatte Die Linke immerhin eine Racial-Profiling-Studie versprochen. Mal sehen, ob es zu dieser Thematik wieder nur warme Worte gibt oder vielleicht auch nicht mal das. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Und es wäre in der Tat auch spannend zu erfahren, was Die Linke an der Onlinedurchsuchung so faszinierend findet – also so faszinierend, dass sie an ihr festhalten will. Unterm Strich bleiben viele Fragen offen, viele Chancen ungenutzt. Meine Fraktion erwartet, dass sich die Koalition in den kommenden Ausschussberatungen ernsthaft mit diesem Entwurf auseinandersetzt, und zwar mit dem Anspruch, das SOG zu einer modernen, grundrechtsschonenden und anwenderfreundlichen Rechtsgrundlage für unsere Landespolizei zu machen. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Grundrechtsschonend!) Wir werden selbstverständlich für eine Überweisung in den Ausschuss stimmen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Für die SPD hat das Wort die Abgeordnete Martina Tegtmeier.

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Martina Tegtmeier SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ach, Frau Oehlrich, also ganz so schlecht ist das Gesetz jetzt auch nicht, (Heiterkeit bei Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wie Sie es hier geschildert haben. Ich denke mal, hier sind ganz wichtige Punkte drin, wenn auch vielleicht nicht die Novelle in der Größe und Breite ausgefallen ist, wie wir uns das alle am Anfang einmal vorgestellt haben. (Ann Christin von Allwörden, CDU: War ja schon alles drin.) Aber wichtige, ganz wichtige Kernpunkte finden wir hier drin. Die im Zweiten Gesetz zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes vorgeschlagenen Änderungen fußen ja zu einem guten Teil auf dem Evaluationsbericht zum SOG. Aber ich denke mal, auch die Istanbul-Konvention hat hier doch sehr geholfen. Nicht zutreffend ist das allerdings aus Paragraf 17, das Halten gefährlicher Hunde betreffend. Meines Wissens ist das nicht davon betroffen, und so wichtig, wie für alle Hundehalter unter uns die Hundehalterverordnung sein mag, Kernstück dieser Gesetzesnovelle ist der erweiterte Opferschutz. Und so würde ich auch die Erweiterung der Videoüberwachung in Gewahrsamsräumen sehen. Hier kann man sich unterschiedliche Fallkonstellationen durchaus vorstellen. Besonders umfangreich sind die neuen Maßnahmen im Bereich häuslicher Gewalt. Dazu wurde schon einiges gesagt, warum die häusliche Gewalt jetzt plötzlich so stark zu Buche schlägt. Frau von Allwörden, ich glaube aber auch, dass unser Beratungs- und Hilfenetz immer bekannter wird und es teilweise tatsächlich daran liegt, dass auch mehr zur Anzeige kommt und mehr Hilfe in Anspruch genommen wird, und das nicht eins zu eins so gesehen werden kann, dass die Fallzahlen steigen. Weil die häusliche Gewalt befand sich vor wenigen Jahrzehnten noch ziemlich in der Schmuddelecke und wurde öffentlich eher immer negiert. Die Polizei erhält deutlich erweiterte Befugnisse, um Betroffene besser zu schützen und Wiederholungstaten zu verhindern. Dazu gehören erweiterte Maßnahmen zur Wohnungsverweisung und Rückkehrverbote. Sie kennen die Begründung im Gesetzentwurf, in der Praxis verhält es sich bei der Frist von maximal 14 Tagen bei der Wohnungsverweisung so, dass hier oft wesentlich kürzere Zeiträume gewählt werden und nur bei „besonders intensiver häuslicher Gewalt“, also bei schwerster häuslicher Gewalt, der volle Zeitraum ausgeschöpft wird. Die Verlängerungsmöglichkeit soll meines Erachtens auch aufzeigen, dass der Rahmen von 14 Tagen auch bei intensiver häuslicher Gewalt ausgeschöpft werden kann, wobei die Bewertung „intensiv“ oder „besonders intensiv“ sicher von Polizeibeamt/-innen und Opfer sehr unterschiedlich sein kann. Es werden Optionen zu verbindlichen Verhaltensauflagen, etwa ein Alkoholverbot – und 30 Prozent aller Fälle häuslicher Gewalt sind mit dem Alkoholmissbrauch verbunden, also der, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Prohibition.) in der Regel, Mann ist leicht angetütert, wenn er dann übergriffig wird oder auch stark –, also ein sehr gutes Mittel. Es gibt Kontakt- und Näherungsverbote, auch über die digitalen Kommunikationsmittel, sowie die Möglichkeit wurde geschaffen, unter besonderen Voraussetzungen – dazu haben wir eben schon ganz viel gehört, deswegen will ich das auch nicht weiter ausführen – elektronische Aufenthaltsüberwachung, also Fußfesseln einzusetzen. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit Beratungs- und Interventionsstellen gestärkt, auch dazu ist schon viel gesagt worden. Bei der großen Novelle des SOG im Jahr 2020 wurde die Datenübermittlungsbefugnis an die Interventionsstellen erstmals gesetzlich normiert. Das war sehr gut, das wurde auch allseits begrüßt, aber dadurch, dass wir mit der Datenschutz-Grundverordnung zu dem Zeitpunkt eher eine Neigung zur Überregulierung hatten, ist dann natürlich, wurden aus diesen datenschutzrechtlichen Gründen Art und Umfang der übermittelten Daten an die Interventionsstellen eingeschränkt. Und das führte zu konkreten Nachteilen für die Betroffenen beziehungsweise zu ungünstigeren Voraussetzungen für die Hilfe der Interventionsstellen. Mit den jetzigen Regelungen sollen – natürlich unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Anordnung, aber bei einem etwas entspannteren Umgang mit dem Datenschutz – diese Nachteile, soweit das möglich ist, beseitigt werden. Durch den neu eingefügten Paragrafen 52g wird die Polizei ermächtigt, Opfern durch entsprechende Dokumente eine vorübergehend geänderte Identität zu verschaffen. Die Anordnung einer Maßnahme hat viele Voraussetzungen natürlich zu erfüllen und betrifft nicht nur das Opfer selber, sondern auch die Angehörigen der gefährdeten Person. Und nur so macht das ja auch Sinn. Und insgesamt finde ich das eine sehr gute, eine sehr gute Maßnahme, weil bis jetzt können sie, kann das Opfer, um dem Täter, dem Stalker zu entkommen, irgendwohin umziehen, aber sie müssen einen neuen Mietvertrag abschließen, sich bei den Meldebehörden anmelden, bei der ARGE melden, ihre Kinder bei einer Schule oder sonst wo anmelden. Und zwar können sie dann einen Sperrvermerk in ihrem Melderegister eintragen lassen, aber sie hinterlassen jede Menge Spuren, durch die sie gegebenenfalls vom Täter, vom Stalker dennoch gefunden werden können. Daher ist es sehr hilfreich, wenn wenigstens vorübergehend alle Kontaktmöglichkeiten oder Nachstellungsmöglichkeiten der Täter vollkommen abgeschnitten werden. Es werden Fallkonferenzen gesetzlich verankert und, nicht zuletzt zu nennen, Bußgeldregelungen eingeführt, bei Zuwiderhandlungen empfindliche Strafen. All diese Regelungen bringen uns in Bezug auf den Opferschutz, denke ich, ein gutes Stück weiter. Aber natürlich ist leider noch längst nicht alles gut. Immer noch ist es so, dass nicht die Täter aus dem Umfeld der Opfer nachhaltig und für immer entfernt werden, sondern es sind die Opfer, die umziehen müssen, um dem Täter auf Dauer zu entkommen. Und besonders schwierig ist es immer dann, wenn Kinder mit im Spiel sind und mitbetroffen sind und der Täter dann auch noch ein Sorge- oder zumindest ein Umgangsrecht hat. Hier ist noch einiges zu tun, was aber nicht allein von uns ausgehen kann. Also ich hoffe, dass die Weiterentwicklung der Bundesgesetzgebung hier noch einige Weichen stellen wird. Des Weiteren wird im Gesetz der Gefahrenbegriff geschärft, das haben wir gehört, hier heißt es nur noch „Gefahr“, „dringende Gefahr“ und „abstrakte Gefahr“. Die Anwendung im Vollzug wird erleichtert, bundesweit einheitlicher gestaltet und die Rechtssicherheit soll erhöht werden. Um in Notfällen schneller handeln zu können, soll die Polizei künftig bei Notrufen unter der 110 automatisch Standortdaten des genutzten Mobiltelefons abrufen können. Zur Ortung von vermissten Personen und zum entfallenden Richtervorbehalt, dazu haben der Minister und andere auch schon ausgeführt. Zum Datenschutz möchte ich jetzt nichts mehr sagen. Ich freue mich auf die Beratungen im Innenausschuss und möchte noch auf Herrn Kramer antworten, dass der Taser, wie mir der Minister mitteilte, seit Jahren zulässig ist, bislang allerdings nur beim SEK Anwendung findet, und es braucht keine Änderung im SOG, um die Nutzung auszuweiten bei der Polizei. (Nikolaus Kramer, AfD: Doch.) Und damit bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz – in anderen Bundesländern auch das Polizeigesetz – ist eines der sensibelsten Gesetze, die ein Land verabschieden kann, denn es regelt das Verhältnis zwischen dem Staat und dem Einzelnen, zwischen Freiheit und Eingriff, zwischen Vertrauen und Kontrolle. Und deswegen, glaube ich, ist es sinnvoll, wenn wir uns hier mit diesem Gesetz intensivst auseinandersetzen. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Im Kern geht es nicht nur um technische Details der Polizeiarbeit. Es geht um nichts Geringeres als die Frage, wie viel Freiheit der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern nimmt, denn auch Verdächtige, Tatverdächtige sind in erster Linie auch immer noch Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen eine Polizei, die zukunftsfähig aufgestellt ist, mit guter Ausstattung ihre Arbeit ordnungsgemäß machen kann. Wir wollen aber auch, dass ein Staat nicht die Befugnisse hat, übergriffig gegenüber seinen Bürgern zu werden. Und diesen Spagat, den gilt es für uns, hier zu finden. Und Standortdaten von bestimmten Personen sollen dann auch künftig außerhalb, also ohne richterlichen Beschluss abgerufen werden können, Videoüberwachung in Gewahrsam soll regelmäßig möglich sein, und mit erweiterten Kontakt-, Aufenthalts- und Verhaltensauflagen greift der Staat zunehmend ins Privatleben ein. Und all das geschieht im Namen der Sicherheit. Ja, es sind jetzt erst mal nur vordefinierte Gruppen. Aber wer garantiert uns denn, dass in zwei Jahren oder drei – oder wann auch immer die nächste Novellierung ansteht – nicht weitere definierte Gruppen dort mit auftauchen? Und wir machen hier einmal die Tür auf und müssen dann vielleicht berechtigterweise heute sagen, ja, das ist okay. Aber wie geht es dann nachher weiter? Und deswegen müssen wir hier auch wieder sehr darauf achten, wie weit öffnen wir diesen Spalt. Und auch häusliche Gewalt ist ein ernstes Problem, damit haben wir uns an anderer Stelle auch hier im Landtag schon intensivst auseinandergesetzt. Doch auch hier, der berechtigte Zweck rechtfertigt vielleicht nicht unbedingt die Aufweichung rechtsstaatlicher Grenzen, denn der Rechtsstaat darf nicht aus Angst vor dem Ausnahmefall seine Prinzipien aufgeben. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Und wenn dann Polizeibeamte – so sehr ich den Kolleginnen und Kollegen auch vertraue – dann plötzlich Befugnisse erhalten, die eigentlich Richtern vorbehalten sein müssten, müssten wir dann noch mal intensivst ins Gericht gehen und darüber reden, wie das Ganze hier mit diesem Polizeigesetz, mit dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz weitergehen soll. Richtervorbehalt, Datenschutz und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das sind keine Hemmnisse, sondern Schutzmauern unserer Freiheit. (Beifall René Domke, FDP) Und was dieses Gesetz wirklich braucht, ist nicht mehr Macht für die Polizei, sondern mehr Maß. So viel Staat wie nötig und so wenig Staat wie möglich, das ist unser Prinzip hier an der Stelle, und so werden wir das auch begleiten in der Ausschussberatung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5405 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss und an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/5415. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/5415 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

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Jacqueline Bernhardt

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte hiermit das Sechste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Richterinnen, Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Namen der Landesregierung einbringen. Anlass für diesen Gesetzentwurf ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. Das Gericht hat mit Urteil vom 7. Juli 2021 zu dienstlichen Beurteilungen entschieden, dass die Vorgaben für deren Erstellung aufgrund ihrer entscheidenden Bedeutung für die Auswahlentscheidung nach Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes in Rechtsnormen geregelt werden müssen. Bloße Verwaltungsvorschriften reichen hierfür nicht aus. Diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes betrifft den Kernbereich des Leistungsprinzips im öffentlichen Dienst und damit die Frage, wie wir Beförderung rechtssicher, fair und transparent gestalten. Bei der vorliegenden Änderung geht es darum, dass die vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Grundsätze auch für die Erprobung als Voraussetzung für Beförderungen gelten, denn auch die Erprobung ist eine wesentliche Voraussetzung, um Eignung und Leistung festzustellen. Sie entscheidet darüber, ob jemand am Auswahlverfahren teilnimmt oder eben ausgeschlossen wird. Derzeit ist die Erprobung im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst in einer Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums geregelt. Nach dieser Verwaltungsvorschrift setzt die Beförderung oder Versetzung in ein höheres Amt eine erfolgreiche Rechtserprobung voraus. Für Führungsämter mit Verwaltungsaufgabe kommt zusätzlich eine Verwaltungserprobung hinzu. Diese Regelungen sind zentral, da sie den Zugang zu Beförderungsämtern steuern. Daher sind sie auch maßgeblich für die Verwirklichung des grundrechtsgleichen Anspruchs auf eine ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Auswahlentscheidung. Vor diesem Hintergrund sind die bisherigen verwaltungsinternen Regelungen aus unserer Sicht nicht ausreichend. Mit dem vorliegenden Entwurf soll daher eine gesetzliche Grundlage für die Erprobung geschaffen werden. Worum geht es konkret? Konkret wird in Paragraf 6 des Richtergesetzes Mecklenburg-Vorpommern, werden zwei neue Absätze eingefügt. Der neue Absatz 6 legt die wesentlichen Vorgaben für die Erprobung fest. Er definiert, was Verwaltungs- und was Rechtserprobung ist. Der neue Absatz 7 ermächtigt das Justizministerium, die weitere Ausgestaltung, etwa Anforderungen, Dauerverfahren oder geeignete Stellen, durch eine Rechtsverordnung zu regeln. Wir schaffen damit die notwendige Rechtssicherheit und Transparenz für künftige Auswahlverfahren. Zugleich stärken wir die Verlässlichkeit und Gleichbehandlung bei Beförderungsentscheiden. Aus unserer Sicht sind das zentrale Elemente eines rechtsstaatlichen Dienstrechts. Mit dieser Gesetzesänderung sorgen wir dafür, dass die Auswahl und Beförderung im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst unseres Landes auf einer klaren Rechtssicherung und verfassungskonformen Grundlage erfolgt. Wir stärken damit das Vertrauen in die Justiz und in ihre faire, leistungsgerechte Entwicklung derjenigen, die in ihr Verantwortung tragen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5415 zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – (Zuruf von René Domke, FDP) Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes, Drucksache 8/5416. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/5416 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres und Bau Herr Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen vorstellen den Entwurf zur Novellierung des Landesverfassungsschutzgesetzes, der vor allen Dingen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes umsetzen möchte in unser Landesrecht. Anders als vom SOG hat uns keine eigene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes getroffen. Aber das Bundesverfassungsgericht hat sich unter anderem mit dem Bayerischen Verfassungsschutzgesetz, aber auch dem bundesweit geltenden auseinandergesetzt. Und an Stellen, wo wir den Eindruck haben, dass wir ähnliche oder gleichlautende Bestimmungen haben, sind wir deshalb gleichermaßen gehalten, Anpassungen vorzunehmen. Drei große Überschriften begleiten uns dabei: Erstens. Die Informationsbeschaffung durch den Verfassungsschutz, also das Einholen von Informationen über möglicherweise oder gesichert extremistische Bestrebungen ist aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes ein potenzieller Eingriff in die Rechtssphäre des Einzelnen und bedarf einer differenzierteren Betrachtung unter dem Gesichtspunkt des sogenannten Verhältnismäßigkeitsprinzips. Bisschen salopp: Je schlimmer das ist, was jemand vorhat, desto weniger hoch sind die Anforderungen und umgekehrt. Es gibt also ein differenzierteres und stärker abgestuftes, künftig stärker abgestuftes Reglement, unter welchen Bedingungen und welche Dinge erfasst werden und aufgegriffen werden dürfen. Zweite große Überschrift, das Bundesverfassungsgericht knüpft weitgehendere Eingriffe stärker, als wir das bislang im Übrigen bundesweit in den Verfassungsschutzgesetzen im Blick hatten, an eine unabhängige Kontrolle. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich gesagt, die unabhängige Kontrolle muss kein Gericht sein, sondern es kann auch eine parlamentarische Kommission oder Ähnliches abbilden, aber bei besonders hohen Eingriffsintensitäten erwartet das Bundesverfassungsgericht eine Kontrolle vorab durch eine unabhängige Stelle, noch einmal, ein Gericht oder einen Dritten. Wir schlagen Ihnen dafür die G 10-Kommission vor. Zu guter Letzt – das ist der Teil, der mich persönlich durchaus beim Lesen der Verfassungsrechtsprechung zuweilen nachdenklich stimmt, aber wir haben damit umzugehen, wie sie uns jetzt an der Stelle vorliegt –, das sind die Übermittlungsbefugnisse. Zu gut Deutsch, ein Verfassungsschutz, egal ob unserer oder ein anderer, hat Feststellungen getroffen. Und sowohl nach der schrecklichen Terrorwelle des NSU als auch nach dem schweren Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz gab es damals sehr kritische Stimmen, ob ausreichend zwischen Polizei und Nachrichtendiensten und innerhalb der Polizei und Nachrichtendienstfamilien die vorhandenen Informationen ausgetauscht werden, damit nicht die einen etwas wissen, was die anderen dringend brauchen könnten, um drohende Gefahren abzuwehren. Deswegen sind in vielen Polizei- und Verfassungsschutzgesetzen durchaus Erleichterungen geschaffen worden. Einen Teil dieser Erleichterungen hat aber das Bundesverfassungsgericht sehr kritisch beäugt, und wir werden deshalb einen Mechanismus einbauen müssen, stärker als bislang, dass mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlangte personenbezogene Erkenntnisse bei einer Übermittlung an solche anderen Stellen einer deutlicheren Prüfung unterliegen müssen. Ein bisschen salopp, ich muss quasi gucken, ob diejenigen, die die Informationen bekommen, auch wenn sie die selber erheben würden, wenn die selbst eine Person beobachten, wenn die selbst einen Brief lesen, wenn die selbst ein Telefonat abhören, wenn die selbst eine E-Mail lesen würden, ob sie das nach ihren Voraussetzungen bei den hier vorhandenen Gefährdungslagen dürften. Man muss also quasi eine zweite Prüfung vornehmen, ob auch die so agieren dürften, und nur dann dürfen ihnen die Informationen übergeben werden. Wir haben also quasi davon auszugehen, dass auch das Übergeben der Informationen, die schon da sind, einen erneuten Grundrechtseingriff auf der Seite derjenigen, über die diese Informationen erhoben worden sind, darstellen und von daher einen kritischen Blick brauchen. Wir haben darüber hinaus die Parlamentarische Kontrollkommission in den Blick genommen. Natürlich ist das etwas, was sie selbst in diesem Hohen Hause erörtern und regeln müssen, wie also dieser Landtag über die Parlamentarische Kontrollkommission den Verfassungsschutz kontrollieren, überwachen und begleiten möchte. An zwei Stellen kennen wir aber aus den Kommissionen der vergangenen Jahre, aus den Vorschlägen der verschiedenen Gutachter zumindest den Hinweis, dass wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweils in der PKK engagierten Abgeordneten leichteren Zugang verschaffen sollen. Dafür würden wir die gesetzliche Grundlage Ihnen vorschlagen, einrichten zu wollen. Und darüber hinaus würden wir gerne die PKK für die Kolleginnen und Kollegen des Verfassungsschutzes zu so einer Art eigenem Bürgerbeauftragten machen. Warum ist das erforderlich? Weil üblicherweise Beamtinnen und Beamte auf dem sogenannten Dienstweg sich beklagen müssen. Wir wissen aber ja aus verschiedenen Konstellationen, dass manchmal eben auch der Dienstweg aus Sicht des Beschäftigten vielleicht das eigentliche Problem, was er darstellen möchte, darstellt. Und dann hat er eine gewisse Besorgnis, ob er über diesen Dienstweg diese Information geben möchte. Er kann sich damit aber auch nicht an den Bürgerbeauftragten oder Dritte wenden, weil nämlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hohen Geheimhaltungsvorschriften unterliegen. Und deswegen die Überlegung, sie sollen sich zumindest direkt an die PKK wenden dürfen, die dann gegebenenfalls auch dabei festgestellte Unregelmäßigkeiten kennenlernt und aufklären kann. Wir schaffen also auf diese Art und Weise einen Selbstreinigungsmechanismus unter Wahrung der Geheimhaltungsbestimmungen, aber mithilfe der PKK, wenn Sie das denn so mittragen wollen. Ein letzter Punkt, der uns umtreibt, ist, dass wir feststellen müssen leider, dass unter 18-Jährige häufiger, als in der Vergangenheit angenommen, durchaus auch Teil extremistischer Bestrebungen sein können, und schlagen daher mit diesem Gesetzentwurf vor, die Speichermöglichkeiten auch bei Personen deutlich jüngeren Alters vornehmen zu dürfen. Ich weiß, dass das durchaus Sensibilitäten auslöst, weise aber darauf hin, dass das an extrem hohe Anforderungen und ein sehr hohes Schutzniveau geknüpft wird. Wir wissen aber, dass die Radikalisierung unter 18-Jähriger leider in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Die sogenannte letzte Verteidigungswelle hier im Land war ja ein erschreckendes Beispiel für rechtsterroristische Bereitschaften von deutlich, von deutlich unter 18- Jährigen, bei denen sogar eine Führungsperson deutlich unter 18 Jahren hier aus dem Lande stammen soll. Wir wissen aber leider auch, dass es in islamistischen Bereichen durchaus Minderjährige sind, die sich radikalisieren lassen. Ein 15-Jähriger aus Brandenburg, der als Islamist bekannt war und versucht hat, den 19-Jährigen in Wien zu einem Terroranschlag auf das Taylor-Swift-Konzert vor etwas über einem Jahr … Sie werden sich erinnern, dass die Aufhebung dieses Konzertes europaweit Aufmerksamkeit erregt hat und zumindest einem 15-Jährigen zugeordnet wird. Und gleichermaßen hatten wir auch eine 13-Jährige in Paderborn, die einen extremistischen Anschlag begehen wollte. In all den Fällen haben wir extreme Schwierigkeiten, wenn wir über diese Personen Kenntnisse haben, diese tatsächlich längerfristig zu speichern und im Zweifel auszutauschen. Ich glaube, dass wir außerhalb dieses Hohen Hauses niemandem erklären können, dass wir Gefahrensituationen, nur weil sie von unter 18-Jährigen ausgehen, nicht entsprechend beobachten und erfassen dürfen. Noch einmal, die Anforderungen sollen deutlich höher sein als bei Erwachsenen. Aber die extremen Fälle, die gewaltbereiten Fälle, die Fälle, die eine echte Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, würden wir gerne erfassen wollen. Dafür sind Sicherheitsbehörden da. Ich weiß aber, dass die Diskussionen darüber mit Sicherheit noch einmal die gesamte Bandbreite berechtigterweise in den Ausschüssen berühren werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, will darauf hinweisen, dass der Verfassungsschutz nach diesem Gesetz agiert. Er ist kein politisches Instrument, sondern agiert nach einem Gesetz, und genau dieses Gesetz jetzt entsprechend anzupassen, ist unser Wunsch. – Herzlichen Dank! Ich wünsche eine erfolgreiche Beratung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Fast zeitgleich mit diesem Gesetzentwurf beraten wir einen Haushaltsentwurf der Landesregierung, und die Landesregierung hat darin nur wenig Wohltaten zu verteilen. Ich verweise zum Beispiel auf das jährliche kommunale Finanzierungsdefizit in Mecklenburg-Vorpommern von bald 300 Millionen Euro. Aber es gibt auch Gewinner, und einer dieser Gewinner ist unser Inlandsgeheimdienst, der Landesverfassungsschutz, denn der darf sich über ein um 13 Prozent größeres Budget freuen. Der Inlandsgeheimdienst ist der Landesregierung offensichtlich lieb und teuer. Lassen Sie uns zur Einordnung einmal in die Vergangenheit gehen, und zwar 40 Jahre zurück ins Jahr 1985. Rund 16 Millionen Deutsche lebten damals unter einer Unrechtsherrschaft, die die Partei SED aufgerichtet hat und dessen Nachfolgepartei heute Bestandteil dieser Regierungskoalition ist. Zur Herrschaftssicherung unterhielt dieser Staat der Linken einen Geheimdienst mit zuletzt rund 91.000 hauptamtlichen und rund 180.000 inoffiziellen Mitarbeitern. Dieser linke Geheimdienst war nicht nur mit der Unterdrückung der Deutschen im Herrschaftsgebiet der Linken beschäftigt, nein, er wirkte auch in Westdeutschland. So unterstützte er die linke Mörderbande Rote Armee Fraktion. Diese linken Mörder brachten es auf 34 Todesopfer und über 200 Verletzte. Gegen linke Mörder und linke Geheimdienste sollte damals das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeiten. Das Bundesamt hatte seinerzeit damals rund 2.500 Mitarbeiter. Heute sind es über 4.200 Mitarbeiter. Die linke Mörderbande RAF gibt es nicht mehr. Das linke Unterdrückungsinstrument Stasi gibt es nicht mehr. Wer sind denn nun die Gegner, gegen die allein der Bund über 4.200 Geheimdienstler braucht, wo für Stasi und wo für RAF noch 2.500 Mitglieder reichten? Da sind zum einen die Delegitimierer, das sind die Bürger, die von ihren Grundrechten wie Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit Gebrauch machen. Sie tun das, um Regierungspolitik zu kritisieren. Und wer sich nach Empfinden des Inlandsgeheimdienstes zu laut, zu impulsiv oder zu oft regierungskritisch äußert, der gilt dem Inlandsgeheimdienst als Verfassungsfeind und wird als solcher öffentlich gebrandmarkt. (Thomas Krüger, SPD: Woher wissen Sie denn das?) Hier möchte ich zustimmend Herrn Hans-Georg Maaßen zitieren: „Mit der Erfindung der Delegitimierung des demokratischen Verfassungsstaates als ein Beobachtungsobjekt ist der Verfassungsschutz endgültig zum Regierungsschutz mutiert.“ Zitatende. Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf werden weitere Gegner markiert, der Einzelne und – der Innenminister hat es gesagt – das Kind. Nach Auffassung der Landesregierung kann ein Einzelner die verfassungsgemäße Ordnung bedrohen, und zwar durch Agitation und Hassbotschaften, also durch bloßes Gerede, dessen Inhalt der Landesregierung missfällt. Für Straftaten wie Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung und Gewaltaufrufe gibt es ja bereits das Strafrecht. Wenn also jemand sagt, was der Landesregierung missfällt, möchte sie ihn ausspionieren und öffentlich als Verfassungsfeind brandmarken. (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Auch Kinder unter 14 Jahren möchte die Landesregierung künftig ausspionieren können. Es gibt in der Tat einige besorgniserregende Entwicklungen, wenn Kinder zum Beispiel durch muslimische Terrorpaten oder Clankriminelle instrumentalisiert werden. Hier ist die Lösung allerdings im Straf- und Ausländerrecht und in seinem Vollzug zu suchen und nicht in weiteren Überwachungsermächtigungen des Landesverfassungsschutzes. Der Entwurf sieht in Paragraf 20e die Übermittlung personenbezogener Daten an inländische, nicht öffentliche Stellen zur wissenschaftlichen Erforschung und Bewertung verfassungsfeindlicher Bestrebungen vor. Obacht, meine Damen und Herren! Das halte ich für sehr, sehr gefährlich, denn mit Blick auf die entsprechende Regelung im Bundesgesetz warnte der Staatsrechtler Professor Murswiek, dass sich hier eine Tür für Leaks öffnet, die andernfalls strafbarer Geheimnisverrat wären. Der Verfassungsschutz könne zum Informationslieferanten für NGOs und Medien werden. Und das sage nicht nur ich Ihnen, das schreibe nicht nur ich Ihnen ins Stammbuch, sondern auch Ihr Parteifreund Mathias Brodkorb. Jeder kann es lesen in seinem Buch „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?“, meine Damen und Herren! (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Da möchte ich hinzufügen, man könnte vermuten, das sei sogar Zweck der Übung, meine Damen und Herren. Ernst zu nehmende Extremismusforscher sind hierzulande selten. Es dominiert der sogenannte Rechtsextremismusexperte, der ebenso einseitig wie unermüdlich immer mehr Geld und Aufmerksamkeit für den Kampf gegen rechts einfordert. Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass aus diesen Kreisen Informationen ins Verbrechermilieu der sogenannten Antifa gelangen, wo sie dann für die Einsatzplanung von Brandstiftung, Knochenbrechern mittels Hammerschlägen oder andere milieutypische Aktivitäten herangezogen werden könnten. Lassen Sie mich einen weiteren historischen Vergleich ziehen. Im Jahr 1991 – die Deutschen in der DDR hatten den linken Unrechtsstaat gerade gestürzt – sagten damals 83 Prozent der Befragten, dass sie ihre Meinung in Deutschland frei äußern können. 12 Prozent sagten damals, man müsse vorsichtig sein. Im Oktober 2025 sind nur noch 46 Prozent der Befragten der Ansicht, man könne seine politische Meinung in Deutschland frei äußern. 44 Prozent geben an, man solle damit besser vorsichtig sein. Damen und Herren von der Landesregierung und der Kartellparteifraktionen, das ist auch Ihr Werk! Sie sind Mittäter einer Politik, die mit der Aufblähung der Überwachung und der Überdehnung des Strafrechts die Bürger einschüchtern, (Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Jetzt reichts mal!) welche von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch machen. (Thomas Krüger, SPD: Genau, und Sie dürfen das gerade hier nicht sagen!) Dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg, Herr Krüger! Natürlich darf man in diesem Land alles sagen, (Thomas Krüger, SPD: Ach?!) aber man muss dann nach einmaligem Sagen oftmals mit den Konsequenzen leben. (Unruhe vonseiten der Fraktion Die Linke – Torsten Koplin, Die Linke: Ach so?! – Michael Noetzel, Die Linke: Widerspruch zum Beispiel, mit Widerspruch muss man rechnen.) Man braucht Bademäntel, weil man sonst morgens um sechs von den entsprechenden Behörden abgeholt wird. Fragen Sie doch einfach mal, (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) fragen Sie doch einfach mal den Journalisten Herrn Bolz, der das neulich gerade erst erleben durfte! Und …

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Birgit Hesse

Herr Fraktionsvorsitzender, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Nikolaus Kramer AfD

Ja.

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Birgit Hesse

Bitte, Herr Krüger!

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Thomas Krüger SPD

Sehr geehrter Herr Kollege, Sie haben eben gerade gesagt, dass Sie hier alles frei sagen dürfen, aber Sie dann auch mit den Konsequenzen rechnen müssen. Welche Konsequenzen erwarten Sie denn, wenn Sie jetzt hier frei Ihre Rede halten? (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

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Nikolaus Kramer AfD

Na ja, in diesem Fall erwarte ich keine Konsequenzen, weil ich mich a), (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) weil ich mich a) nicht … (Beifall und Heiterkeit bei Philipp da Cunha, SPD – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Aber Sie können doch nicht die Augen verblenden vor der Wahrheit. Es ist doch, es ist doch belegt, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) dass 46 Prozent der Befragten in diesem Land, (Philipp da Cunha, SPD: Das ist die Wahrheit, wir haben Meinungsfreiheit in diesem Land, Punkt!) 46 Prozent, und das bilden die sich doch nicht ein, die sagen, man kann die Meinung nicht mehr sagen und man muss mit Repressionen rechnen. (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Wenn man sich zum Beispiel als Bürger dazu bekennt, die AfD zu wählen, dann muss ich doch fürchten, dass mein Arbeitgeber mir daraus einen Strick dreht. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und das bilden sich diese Menschen doch nicht ein, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber bitte machen Sie nur weiter mit Ihrer Politik!

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine zweite Zwischenfrage?

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Nikolaus Kramer AfD

Nein. Machen Sie nur weiter! (Zuruf von Nadine Julitz, SPD) Das ist jetzt auch Bestandteil meiner Antwort auf diese Frage. Sie haben ja, meine Damen und Herren, allen Grund dazu, nervös zu sein, denn die von Ihnen und Ihresgleichen auf allen Ebenen betriebene Politik der Bevormundung, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) der Heimatzerstörung und Wohlstandsvernichtung muss ja den zornigen Widerspruch der Betroffenen hier im Land hervorrufen. Und nicht nur Widerspruch droht, sondern sogar Ihre Abwahl und der Machtverlust. Ich bin guten Mutes, dass Sie schon bald Gelegenheit haben werden zu zeigen, ob Sie, meine Damen und Herren, Ihre Abwahl akzeptieren werden oder ob Sie offen mit der Demokratie brechen. (Zuruf von Nadine Julitz, SPD) Ihren Entwurf hier lehnen wir ab. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Danke, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

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Birgit Hesse

Einen Moment bitte! Einen Moment, wir müssen die Zeit noch mal stoppen. Jetzt!

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, nachdem die AfD jetzt wieder einen Ausflug in die Frage von Meinungsfreiheit und „Wie gehen wir damit um?“ und „Wie geht Gesellschaft damit um?“ unternommen hat, würde ich aber jetzt gerne zu diesem Gesetzentwurf zurückkommen. Und ich glaube, das ist ja auch angezeigt, hier sachlich mit dem Thema umzugehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in den Jahren 2022 und 2024 die Verfassungsschutzgesetze verschiedener Bundesländer auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft, und dabei standen hauptsächlich die konkreten Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips auf die Tätigkeit des Verfassungsschutzes im Vordergrund. Das höchste Gericht hat darüber hinaus aber auch Grundsatzentscheidungen zum Recht des Verfassungsschutzes getroffen, die über die im Verfahren zu prüfenden Rechtsnormen hinausgehen und sich auf alle Bundesländer und den Verfassungsschutz des Bundes auswirken. Dass die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts alles andere als einfach ist, zeigt der Verweis in der Begründung des hier vorliegenden Gesetzentwurfs auf den Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder vom 27. Januar 2025. Dort werden die Rechtsfolgen im Hinblick auf den Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden und insbesondere zwischen dem Verfassungsschutz und der Polizei explizit dargestellt. Mit der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll ein verfassungskonformer Vollzug des Gesetzes gewährleistet werden. Das betrifft insbesondere die Überarbeitung von Rechtsgrundlagen, die Einführung einer unabhängigen Kontrolle von bestimmten Maßnahmen des Verfassungsschutzes, die Überarbeitung der Rechtsgrundlagen zur Übermittlung von Erkenntnissen und der Regelung des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und der von Berufsgeheimnisträgern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch neue Regelungen sollen geschaffen werden, und dabei geht es auch insbesondere um eine Rechtsgrundlage für Auskunftsersuchen an das Bundeszentralamt für Steuern, Regelungen zur Sicherung von Beschlusssachen beim Verfassungsschutz und Datenschutzvorschriften und die Kontrolle besonders eingriffsintensiver Maßnahmen durch die G 10-Kommission des Landtages. Insbesondere bei einer neuen Regelung kann ich mir vorstellen, dass es erheblichen Beratungs- und Abstimmungsbedarf in den Fachausschüssen geben wird. Und auch hier klang das eben in der Rede schon deutlich an. Und ich meine da die Herabsetzung des Alters minderjähriger Personen, ab dem bei besonders schwerwiegenden Bestrebungen eine Datenspeicherung erfolgen kann. Wir werden uns mit dem Gesetzentwurf inhaltlich in den Fachausschüssen befassen. Und ich habe auch Fragen zu den zusätzlich nicht konkret bezifferbaren personellen Ressourcen, die durch die Änderung des Gesetzes gebunden werden und die nach der Anmerkung zum Vollzugsaufwand im Gesetzentwurf grundsätzlich im Rahmen bereits veranschlagter Mittel sowie der Mittelfristigen Finanzplanung abgedeckt werden sollen. Da ist es auch misslich, dass der Gesetzentwurf erst in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird, wenn der Doppelhaushalt für 2026/27 schon beraten wurde. Aber insgesamt sehe ich hier tatsächlich bei diesem Gesetzentwurf erheblichen fachlichen und rechtlichen Beratungsbedarf. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! An dieser Stelle begrüße ich recht herzlich Bürgerinnen und Bürger aus Roggentin. Herzlich willkommen hier bei uns im Landtag! Schön, dass Sie heute da sind und der Debatte beiwohnen! Ich rufe jetzt auf für die Fraktion Die Linke Herrn Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat uns mit dem Entwurf zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes inhaltlich einen ganz schönen Brocken vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht eine Vielzahl an Neuregelungen in einem politisch wie datenschutzrechtlich sensiblen und juristisch hochkomplexen Bereich vor. Um die politische Brisanz zu verdeutlichen, möchte ich kurz an die Geschehnisse rund um den NSU erinnern. Als dieser sich vor fast genau 14 Jahren selbst enttarnte, entbrannte eine breit getragene öffentliche Diskussion darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen sich eine freiheitliche Demokratie einen geheim agierenden Nachrichtendienst überhaupt leisten kann. Die größte Niederlage der Sicherheitsbehörden wurde zur Existenzfrage des Verfassungsschutzes. Der Grund war eine nicht enden wollende Verkettung von Skandalen. Mehr als 40 in Teilen hoch kriminelle V-Personen bewegten sich im Umfeld des Terrornetzwerkes, ohne dass die Mord- und Raubserie gestoppt wurde. V-Mitarbeitende produzierten selbst durch dubioses bis klar rechtswidriges Verhalten Schlagzeilen. Ich erinnere da nur kurz an die „Operation Konfetti“ im BfV, die zur widerrechtlichen Vernichtung von Akten führte, oder an den hessischen Beamten Andreas Temme, der nachweislich bei einem Mord des NSU an Halit Yozgat in Kassel anwesend war. Der Eindruck entstand, dass der Verfassungsschutz nahezu durchgehend im rechtsfreien Raum agiert. Wir sollten also den Anspruch haben, dass das Verfassungsschutzgesetz als Arbeitsgrundlage keine rechtlichen Graubereiche lässt. Da erkenne ich im Ansatz doch positive Ansätze. Diesen kann ich auch hinsichtlich der Rechtsschutzmöglichkeiten von Personen erkennen, die vom Nachrichtendienst erfasst werden. Ich habe es eingangs erwähnt, auch datenschutzrechtlich bewegen wir uns hier in einem sensiblen Bereich, denn es kann natürlich ganz praktische Auswirkungen haben, wenn ich ins Raster des Verfassungsschutzes falle. Dementsprechend muss ich erstens die Möglichkeit haben, davon zu erfahren und zweitens dieses auch unabhängig überprüfen zu lassen. Aber auch das habe ich bereits erwähnt, juristisch ist dieses Feld durchaus anspruchsvoll, weswegen ich auf die Beratungen im Ausschuss gespannt bin. Und um ganz kurz auf die Minderjährigen einzugehen, das ist mehrfach angesprochen worden, aber aus meiner Sicht ist es am Ende auch nur – in Anführungsstrichen – eine Harmonisierung mit dem Bundesrecht, denn dort ist das genauso vorgesehen. Und dann kann man sich einmal überlegen, ob es Sinn macht, dem Verfassungsschutz in MV diese Möglichkeit nicht zu geben, aber der Bund hat es dann. Ich sehe da tatsächlich wenig Sinn drin. Ein Punkt, auf den wir dann auch noch mal ein besonderes Augenmerk legen werden, ist die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes. Der Minister hat ein paar Sachen ausgeführt, allerdings von der Seite des Verfassungsschutzes. Es ist richtig und im Sinne der Gewaltenteilung konsequent, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung aus Sicht des Kontrollorgans, nämlich des Landtages, dazu keine Vorschläge unterbreitet hat. Das bleibt und ist originäre Aufgabe des Parlaments, und dazu werden wir uns Gedanken machen und entsprechende Anregungen müssen dann nämlich aus der Mitte kommen. Aber auch das wird – lassen Sie mich das zum Ende noch kurz erwähnen – die beratungsresistenten Verschwörungstheoretiker vom rechten Rand kaum davon abhalten, ihre Märchen, und diese Rede habe ich vorher geschrieben, vom Regierungsschutz weiter zu erzählen. Aber gut, es ist halt auch unangenehm, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) wenn eine Behörde amtlich das feststellt, was jeder sehen kann, nämlich, dass die AfD eine extrem rechte Partei und die politische Heimat von Rassisten, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Rechtsterroristen und Demokratiefeinden ist. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und spätestens im Arbeitsfeld Spionageabwehr kommen wohl noch mehr Anhänger der Partei ins Schwitzen, (Horst Förster, AfD: Das ist absurdes Gerede!) die sich nur ungern bei ihrer Nebentätigkeit beobachten lassen müssen. (Petra Federau, AfD: Oh!) Ich jedenfalls werbe um Überweisung des Gesetzentwurfs. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich behalte mir vor, noch mal Teile insbesondere des letzten Bereichs mir noch mal anzuhören, weil ich nicht alles verstanden habe. Ich rufe jetzt auf für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Der Verfassungsschutz ist bildlich gesprochen ein zweischneidiges Schwert. Er kann unsere Demokratie schützen oder ihr schaden, wenn seine Arbeit nicht klaren rechtsstaatlichen Prinzipien folgt. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darum ist es gut, dass die Landesregierung endlich mit einer grundlegenden Reform des Verfassungsschutzgesetzes beginnt. Und es ist auch notgedrungen. In den letzten Jahren hat das Bundesverfassungsgericht gleich dreimal entschieden, dass bestehende Regelungen in Bund und Ländern den Anforderungen des Grundgesetzes nicht mehr genügen. Diese Urteile machen deutlich, wir brauchen präzisere Eingriffsschwellen, eine bessere Kontrolle und einen stärkeren Grundrechtsschutz. Die Gefahr besteht nun aber darin, dass diese Koalition nur das umsetzt, was unmittelbar vorgeschrieben ist. Das war bei Sicherheitsgesetzen leider schon oft so. Manchmal wurden die gesetzlichen Grenzen sogar überschritten. Deshalb werden wir Bündnisgrüne hier sehr genau hinsehen, ob die Vorgaben aus Karlsruhe wirklich eingehalten wurden. Der Gesetzentwurf ist sehr umfassend. Das ist eine Chance, eine Chance, die Arbeit des Verfassungsschutzes auf eine Grundlage zu stellen, die eines Rechtsstaats würdig ist, transparent, kontrollierbar und verhältnismäßig. Wenn wir uns anschauen wollen, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt, dann reicht es nicht, nur in die drei Leitentscheidungen zu den Verfassungsschutzgesetzen zu schauen. Auch beim NPD-Verbotsverfahren hat das Gericht etwas sehr Grundsätzliches klargestellt. Es hat präzisiert, was unter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu verstehen ist, dem zentralen Bezugspunkt auch für den Verfassungsschutz. In unserem Landesgesetz, wie übrigens in vielen anderen Landesgesetzen auch, orientiert sich diese Definition aber noch immer an den Urteilen aus den 1950er-Jahren. Das war lange Zeit nachvollziehbar, aber jetzt, wo wir neue und überzeugende höchstrichterliche Aussagen haben, sollten wir diese Definition endlich aktualisieren. Das wäre ein starkes Signal für eine moderne, lebendige Demokratie und eine Absage an ein Verfassungsschutzverständnis, das noch aus der Zeit des Kalten Krieges stammt. Ich möchte aber daran erinnern, die Einhaltung verfassungsrechtlicher Grundprinzipien kann nur unser Mindestmaß sein. Wir sollten uns daran orientieren, was sinnvoll und notwendig ist, um unsere Demokratie zu schützen, ohne sie dabei selbst auszuhöhlen. Unsere Demokratie steht erheblich unter Druck. Gut ist, dass der Gesetzentwurf verschiedene Gefahren klar benennt, etwa Spionage und Sabotage durch fremde Mächte. Gerade Russland zeigt immer wieder, dass hybride Angriffe längst Teil seiner Außenpolitik sind, ob durch Cyberattacken, Propaganda oder Einflussoperationen. Und auch Desinformation bedroht die Grundfesten unserer Demokratie. Wir Bündnisgrünen haben schon vor über einem Jahr beantragt, diesem Thema mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Wichtig ist mir aber auch, unser freiheitlicher Rechtsstaat wird nicht nur durch jene bedroht, die offen einen Umsturz planen, wie die sogenannten Reichsbürger um Prinz Reuß. Auch diejenigen, die legal die Macht übernehmen wollen, um dann andere zu entrechten, sind eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das richtet sich insbesondere an die AfD. Ich warte übrigens immer noch darauf, dass der Landesverfassungsschutz hier endlich dem Bund folgt und die AfD auch in Mecklenburg-Vorpommern als gesichert rechtsextrem einstuft. (Martin Schmidt, AfD: Ah, jetzt kommen wir der Sache schon näher!) Und schließlich die Bedrohung, die Bedrohung durch neue Formen des Rechtsterrorismus muss ernst genommen werden. (Horst Förster, AfD: Wer verübt denn die Anschläge?!) Die sogenannte Letzte Verteidigungswelle, Jugendliche, die schwerste Brandanschläge geplant haben sollen, zeigt, dass auch von sehr jungen Menschen erhebliche Gefahren ausgehen können. Das ist eine neue beunruhigende Entwicklung, der sich auch der Verfassungsschutz zwingend widmen muss. Die entsprechenden Vorschläge dazu werden wir uns eingehend ansehen. All dies zeigt, es gibt genügend Baustellen. Und genau deshalb erwarten wir von der Koalition, hören Sie in den Beratungen genau hin, welche Bedarfe sich zeigen und setzen Sie nicht nur die rechtsstaatlichen Mindestvorgaben um! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Wir brauchen ein zeitgemäßes Verfassungsschutzgesetz, eines, das Schutz gewährt vor neuen Gefahren, ohne dabei unsere Freiheit zu gefährden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dafür werden wir uns in den folgenden Ausschussberatungen einsetzen. (Martin Schmidt, AfD: Freiheit hier im Sessel zu haben, oder was?!) Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Martin Schmidt, AfD: Nächstes Jahr weg!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Herr Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch hier wieder ein Gesetz, was maßgeblich dazu beiträgt, wie viel Macht wir unserem Staat übertragen an der Stelle – das Landesverfassungsschutzgesetz, auch hier zweifellos genauso wie das Sicherheits- und Ordnungsgesetz ein wichtiges Gesetz, wo wir uns hinreichend Zeit nehmen sollten, das entsprechend zu beraten. Gut, bei diesem Entwurf ist natürlich zum einen erst mal, dass Eingriffsschwellen präzisiert werden, dass man genauere Hürden, genauere Definitionen mit drin hat und auch durchaus neue Schutzvorschriften für den privaten Kernbereich mit definiert. Kontrollmechanismen, unabhängige Kontrolle durch die G 10, ich glaube, da müssen wir wirklich noch mal drüber reden, ob das wirklich der beste Vorschlag ist oder ob nicht doch ein unabhängiges, spezialisiertes Gericht die beste Variante ist. Dazu haben wir uns im Vorfeld auch schon einige Gedanken gemacht. Kann man gehen, den Weg, da müssen wir mal gucken, was das nachher genau werden soll. Ein ganz großes Störgefühl ergibt sich aber auch hier, sowohl bei mir als auch bei uns in der FDP, in der Gruppe im Landtag, bei der Speicherung von Daten von unter 16-Jährigen. Wir sehen, dass dort ein Phänomenbereich da ist, Selbstradikalisierung durch soziale Medien, Onlinemedien, Täter, potenzielle Täter, auch deutlich unter 16 Jahre alt, und dennoch müssen wir an der Stelle unglaublich aufpassen, dass wir den jungen Menschen dort nicht irgendetwas für die Zukunft verbauen, was man später vielleicht als Jugendsünde abtun kann. Dieser Bereich verschwimmt sehr doll. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass mir nachher einige von Ihnen auch wieder erzählen werden, warum man ab 16 nicht in einem Kommunalparlament kandidieren kann, aber verfassungsrechtlich irgendwie so sehr beobachtet werden darf, dass man beim Verfassungsschutz in der Kartei geführt werden kann. Da wird sicherlich dann auch wieder eine spannende Debatte geführt. Aber hier sollten wir wirklich genau hingucken, wenn das eine geht, warum das andere denn nicht auch. Generell sehen wir hier auch wieder ein bisschen die Gefahr der Überregulierung und Überbürokratisierung, was die Sicherheitsarbeit durchaus lähmen kann. Das müssen wir nachher in den Anhörungen noch mal genauer rausarbeiten. Wichtig für uns ist nach wie vor die Balance zwischen Freiheitsschutz und Sicherheitsinteresse, wobei unser Augenmerk immer auf dem Freiheitsschutz an erster Stelle liegt. Wir freuen uns auf die Beratungen in den entsprechenden Ausschüssen. Das, denke ich, wird eine spannende Debatte. Wir haben ja auch schon einige Erfahrungen aus anderen Bundesländern, die wir da zurate ziehen können. Von daher werden wir in der Zweiten Lesung hoffentlich alle ein bisschen schlauer sein. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Tadsen.

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Und liebe Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern! Der Minister hat es eingangs in seiner Rede gesagt, es ist kein politisches Organ, der Verfassungsschutz sei kein politisches Organ, er agiert nach dem Gesetz. Aber schon mit dieser scheinbar so einfachen Feststellung hat der Minister halt etwas aus dem Blick verloren, und das ist eben etwas, was die Bürger als Missbrauchspotenzial einer Behörde längst wahrgenommen haben, ein Missbrauchspotenzial, das mittlerweile so viele bekannte Beispiele kennt. Und unsere Jugendorganisation, die JA, war erst das jüngste Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern, wo mit völlig vagen Begriffen eine ganze Jugendorganisation unter Verdacht gestellt worden ist. Und dagegen sich politisch zu wehren, das werden wir auch mit Blick auf dieses Gesetz ganz intensiv auf den Weg bringen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Dieses Missbrauchspotenzial ist aber auch etwas, was vor Kurzem erst, ein hochaktuelles Beispiel, ein Professor selbst erleben musste, ein Professor, der sich nur eines zuschulden kommen hat lassen, er hat einmal eine einzige Nacht bei der falschen Person übernachtet. Wozu hat das geführt, dass dieser Professor eine einzige Nacht falsch übernachtet? Es hat dazu geführt, dass dieser Mensch 16 Monate lang ein Lehrverbot erhielt, 16 Monate lang tuscheln auf dem Campus erleiden musste, erleben musste, wie Studenten Fragezeichen, E-Mails an ihn gesetzt haben und er einen harten, harten Rechtskampf führen musste, der erst nach 16 Monaten dazu geführt hat, dass er recht bekommen hat und dass das wieder aufgelöst worden ist. Das ist die Realität in Deutschland. Ein vom Verfassungsschutz instrumentalisiertes Vorgehen gegen einen Professor, der sich absolut hat nichts zuschulden kommen lassen, wird 16 Monate ein Berufsverbot ausgesprochen faktisch. Und er muss selber mit 50.000 Euro eben dagegen vorgehen. Das kann sich nicht jeder leisten. Und weil sich das nicht jeder leisten kann und weil dieser Missbrauch stattfindet in Deutschland, müssen wir hier ganz tief reingehen und dieses Missbrauchspotenzial in Mecklenburg-Vorpommern für die Zukunft abstellen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Dieser Mann hat eine Akte von über 2.000 Seiten, und ich erwähnte bereits schon die immensen Kosten. Wir erleben jetzt einen Gesetzentwurf hier in Mecklenburg-Vorpommern, wo wir einen neuen Paragrafen lesen dürfen, den Paragrafen 6a. Diesen darf ich einmal in Auszügen zitieren. Dort kann man lesen: „Die Eignung“ für eine Beobachtung „kann auch anzunehmen sein, wenn Bestrebungen … in erheblichem Umfang gesellschaftlichen Einfluss auszuüben suchen,“ (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) „insbesondere durch … Vertretung in Ämtern und Mandaten, … wirkungsbreite Publikationen, Bündnisse, Unterstützerstrukturen“, aber auch durch „systematische Desinformationen“ und „systematische Verunglimpfung ihrer Institutionen“. Zitatende. Meine Damen und Herren, es wird in Zukunft sehr spannend zu beobachten sein, wie Sie genau einen solchen Paragrafen auf die reale politische Auseinandersetzung in unserem Land anwenden wollen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Es wird sehr spannend zu fragen sein, was das im Einzelfall bedeutet. Was ist hier die Blaupause? Wer entscheidet final darüber, was noch Desinformation und Verunglimpfung ist? Die Vergangenheit der letzten drei Jahre hat hier Böses erahnen lassen. Wir wehren uns mit der gesamten Partei dagegen, wenn Sie hier gegen uns vorgehen wollen, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und man kann auch davon ausgehen, dass eben genau dieses Vorgehen und die permanente, schon mantrahaft vorgetragene Rhetorik, dass man sagen will, na ja, da gibt es so ein rechtes Feindbild, dagegen müssen wir jetzt mal hier schön die Reihen schließen, da haben Sie einen Analysefehler. Dieses Reihenschließen funktioniert schon längst nicht mehr. Es funktioniert auf kommunaler Ebene nicht mehr, und es wird auch sehr wahrscheinlich bald auf Landesebene nicht mehr funktionieren. Es ist schon längst so weit, dass die CDU sich ja hier wohltuend heute Morgen in der Aktuellen Stunde einmal abhebt von diesem Nazivorwurf und eine differenzierte Diskussion anmahnt. Das ist die Grundlage für eine Zukunft, in der wir demokratisch ganz klar Mehrheiten herbeiführen können und in der wir diese bürgerferne Diskursverweigerung auch mit unseren Anträgen hier im Plenum in den letzten Jahren genau dahin verdammen werden, wo sie hingehört, nämlich an die Wahlurne mit einem deutlichen blauen Donnerwetter. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr da Cunha.

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Philipp da Cunha SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir sprechen über die Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes, und das Gesetz hat insbesondere dadurch, dass unser Nachrichtendienst, die Verfassungsschutzbehörde hier im Land, besondere Befugnisse hat und diese ja auch insbesondere und in hohem Maße mit der Gewinnung von personenbezogenen Daten zu tun hat, natürlich ein ganz besonderes Gewicht. Und die Gesetzesänderung, die Ihnen vorliegt, resultiert, und das wurde ja eben im Verfahren auch schon gesagt, insbesondere aus zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes von 2022 und 2024. Hierbei ist es so, dass diese nicht direkt auf unser Gesetz zielen, aber hier ja auch eine Grundsatzentscheidung stattfand, wie man mit dem Umgang, mit der Gewichtung umgehen muss, denn gerade die Übermittlung, nicht nur die Erhebung, auch die Übermittlung von Daten stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. Und deswegen ist es halt wichtig, dass hier klare Vorgaben sind. Und der Minister hat ja auch ausgeführt, was es bedeutet, wenn hier Vorgänge gemacht werden, die ein besonders hohes Schutzinteresse haben, wie man damit umgeht, wie man eine zusätzliche Kontrolle einbaut. Und man muss immer dazu wissen, dass der Verfassungsschutz, wie wir ihn hier haben, einer ständigen Kontrolle ausgesetzt ist. Dementsprechend sind auch jegliche Vorwürfe, die wir gerade gehört haben, hinfällig, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) denn wir haben eine gerichtliche Kontrolle, wir haben eine parlamentarische Kontrolle, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Zur gerichtlichen Kontrolle habe ich doch gerade ausgeführt.) und wir haben über die Zeit auch gesehen, dass der Verfassungsschutz ja auch durch eigene Öffentlichkeitsarbeit, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was soll er denn anderes sagen? Kann er doch nicht.) die ja auch versucht wurde, hier in der vergangenen Sitzung einzustampfen, als eine der Transparenzschnittstellen, dass das ein Versuch der AfD war, hier den Verfassungsschutz mundtot zu machen, …

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Philipp da Cunha SPD

… als Grundpfeiler der Arbeit des Verfassungsschutzes. Bitte schön!

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Birgit Hesse

Bitte, Herr Tadsen!

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Sehr geehrter Herr da Cunha, Sie betonen ja immer die gerichtliche Kontrolle. Von der habe ich ja gerade selber gesprochen am Beispiel dieses Hochschulprofessors, der sich gerichtlich gewehrt hat. Von daher ist Ihre Argumentation ja völlig wohlfeil, wenn Sie da mir etwas unterstellen wollen, was ich so gar nicht ausgedrückt habe. Aber meine Frage ist: Inwieweit halten Sie es denn für politisch legitim, dass man als bekämpfte Partei, bekämpfte Fraktion von Ihnen nicht selber auch einen Anspruch geltend machen sollte, eben einmal diese Kontrolle, die Sie hier so hoch machen, intensiv und breit zu diskutieren, auch mit Vertretern der AfD? Warum haben Sie Angst vor einer Kontrolle durch die AfD? (Thomas Krüger, SPD: Wir haben keine Angst.)

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Philipp da Cunha SPD

Ich weiß nicht, Sie haben vielleicht Angst, wir haben keine Angst. Also ich weiß nicht, ich kenne den Fall nicht. Ich habe mir den angeschaut, liegt in einer Paywall, ist bei Neos und so weiter in Portalen sozusagen zu sehen, zu denen Sie ja engere Verbindungen haben als ich. Da wird davon geschrieben, wie Sie gerade gesagt haben: Ich habe ja nur mal übernachtet bei einem Rechtsextremen, das passiert ja nun mal, danach wurde ich beobachtet. (Michael Noetzel, Die Linke: Kann ja mal passieren!) Das sind Sachen, die kann ich nicht in der Kürze der Zeit einschätzen. Wenn das für Sie ein Beleg ist, dass hier Arbeit in Gänze nicht funktioniert, das kann ich nicht teilen. (Horst Förster, AfD: Das ist ja entsprechend auch so entschieden worden hinterher.) Und wenn ich sage, es gibt hier gewählte Vertreterinnen und Vertreter, das sind fünf, die in der Parlamentarischen Kontrollkommission mitwirken. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Zählen Sie mal auf!) Wenn Vertreter Ihrer Fraktion die Mehrheit, das Vertrauen dieses Parlamentes nicht haben, dann tuts mir leid, also irgendwo, entweder hat man das Vertrauen dieses Parlamentes oder nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Horst Förster, AfD) Und was wir halt gesehen haben über die Zeit, ist ja die ständige Wiederholung mit Falschbehauptungen, wo Sie versucht haben, einen Spin reinzudrehen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Und das war jetzt hier eine Falschbehauptung?! Belegen Sie das doch mal!) Sie haben von politischem, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Frechheit!) politischem Pranger gesprochen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) aber wir haben hier einen ganz klaren Nachrichtendienst mit einem ganz klaren Auftrag. Es geht um die Sammlung von Daten über verfassungsfeindliche Bestrebungen, und zwar nur, wenn es hinreichend gewichtige Tatsachen gibt. Es gibt keinerlei … (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie sollten das Ganze auch mal begründen!) Beim letzten Mal haben Sie gesagt, wenn Sie an die Macht kommen, dann bauen Sie unseren Verfassungsschutz um zu einem alternativen Geheimdienst. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie leiden doch unter Verfolgungswahn, Herr da Cunha!) Ich weiß nicht, wir haben in Deutschland keine Geheimdienste. Da haben wir, das sehen wir in den USA und Co … (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Glocke der Präsidentin) Da geht es darum, bei uns in Deutschland gibt es eine klare Trennung zwischen Nachrichtengewinnung und dem, was beispielsweise Exekutivrechte der Polizei sind. Und wenn Sie hier sagen, wir wollen weg von einem Nachrichtendienst hin zu einem alternativen Geheimdienst, deswegen habe ich beim letzten Mal geschrieben, das, was Sie hier sagen, erinnert mich an Stasi, das, was Sie dann anscheinend vorhaben. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie drehen mir das Wort im Mund herum!) Zumindest scheint es ja so zu sein, was Sie hier jetzt sozusagen zirkulieren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Bei Ihnen gilt, was ich selber mach und tu, trau ich jedem anderen zu.) Wir haben hier sozusagen tatsächlich gesetzlich und gerichtlich abgesichert, dass hier berichtet wird. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was ist bloß aus Ihnen geworden, Herr da Cunha?! Wahnsinn, wie man sich so entwickeln kann charakterlich!) Und wir sehen es jedes Jahr, der Verfassungsschutzbericht, der legt umfassend dar, was an der Stelle Objekte sind, die beobachtet werden, wo man sozusagen Erkenntnisgewinn hat, um tatsächlich auch zu teilen, was diese Arbeit ist. Bei uns im Land hat der Verfassungsschutz in der Vergangenheit – und das wurde ja auch schon gesagt – immer mal wieder auch sozusagen nicht ganz positive Nachrichten produziert. Darauf gab es in der Vergangenheit einmal eine Kommission, es gab auch eine Auseinandersetzung, es gibt auch Analysen dazu. Viel davon wurde umgesetzt. Und unser Ziel muss es sein als Parlament, dass wir halt auch – und das hat der Minister angekündigt – im Gesetzgebungsverfahren überlegen, inwieweit wir die vorhandenen Kontrollrechte, die wir hier als Parlament haben, umbauen wollen, weiterentwickeln wollen. Es gäbe Möglichkeiten. Da haben wir auch als PKK-Mitglieder in der Vergangenheit uns Gedanken darüber gemacht. Wir haben auch schon und Sie alle müssten ja auch schon zwischenzeitlich einen unserer ersten Berichte bekommen haben, wo wir über unsere jährlichen Aktivitäten, die Anzahl der Sitzungen und dergleichen informieren, was haben wir denn tatsächlich wahrgenommen, welche Aufgaben, die uns auch aus dem Verfassungsschutzgesetz gegeben wurden, wo wir hier mit Mehrheit, mit dem Vertrauen der Mitglieder dieses Hauses gewählt wurden, um tatsächlich diese Kontrollfunktion wahrzunehmen. Und, meine Damen und Herren, deswegen ist es, glaube ich, notwendig und auch richtig, dass wir hier über die Änderung sprechen, über die Novellierung dieses Gesetzes sprechen und halt hier auch wieder die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die uns ja vom Verfassungsgericht mitgegeben wurden, einsetzen, damit auch tatsächlich langfristig diese Arbeit des Verfassungsschutzes auf gerichtsfesten, gesetzesfesten Füßen basiert. Da mache ich mir auch keine Sorgen, denn – und das habe ich immer von der Behörde wahrgenommen – wenn Urteile gefällt wurden, hat sich die Behörde auch versucht, schon so daran zu halten, um tatsächlich nachträglich keine Schwierigkeiten zu bekommen. Deswegen freue ich mich darauf, dass wir diesen Gesetzentwurf in den Ausschüssen beraten werden, und bitte um Ihre Zustimmung zur Überweisung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5416 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss und an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz, Drucksache 8/5417. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (Erste Lesung) – Drucksache 8/5417 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres und Bau – in Vertretung für den Landwirtschaftsminister – Herr Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich den eigentlich zuständigen Kollegen, Herrn Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus, entschuldigen. Er ist auf dem Weg zur Ministerkonferenz in Saarbrücken. Und ich darf Ihnen deshalb in seiner Vertretung den vorliegenden, nach meinem laienhaften Blick sehr klugen Gesetzentwurf vorstellen. Meine Damen und Herren ... (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ich habe schon kurz einen Schock gekriegt, Herr Pegel!) Hm? (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ich habe schon kurz einen Schock gekriegt. Ich dachte, ich hätte was verpasst.) Keine Sorge! Keine Sorge! Meine sehr geehrten Damen und Herren, das vorliegende Gesetz beinhaltet die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz. Speziell geht es vorliegend um die Entschädigung im Tierseuchenfall. Aktuell sieht unser Ausführungsgesetz hier im Land zum Tiergesundheitsgesetz eine Entschädigung im Tierseuchenfall nur für Tiere vor, die sich zur Zeit des Todes bei der Anordnung der Tötung, bei der Impfung, bei der Behandlung oder der diagnostischen Untersuchung in Mecklenburg-Vorpommern befunden haben. Aufgrund der veränderten Schlachthofsituation in Mecklenburg-Vorpommern werden Tiere, insbesondere Schweine, regelmäßig außerhalb unseres Bundeslandes, auch wenn sie hier gezüchtet und aufgezogen worden sind, geschlachtet. Für Schlachtungen und auch für die zeitweise Tierhaltung außerhalb unseres Bundeslandes, was offenbar im Bereich der Schafhaltung durchaus häufiger geschieht, besteht somit dann nach unseren bisherigen gesetzlichen Grundlagen im Tierseuchenfall kein Entschädigungsanspruch bei der Tierseuchenkasse unseres Landes. Um jetzt Tierhaltern, die bei der Tierseuchenkasse in Mecklenburg-Vorpommern zwar Beiträge zahlen für die Tiere, die sie aufziehen, aber ihre Tiere dann in andere Bundesländer zur Schlachtung bringen, die Möglichkeit der Entschädigung ihrer Tiere im Tierseuchenfall zu gewährleisten, soll das Ausführungsgesetz unseres Bundeslandes zum Tierseuchengesetz dementsprechend angepasst werden. Das soll auch für Tierhalter wie im genannten Beispiel der Wanderschafhaltung oder aber auch für Wanderimker gelten. Halten die Tiere sich zum Zeitpunkt des Todes in einem anderen Bundesland auf, sind aber bei unserer Tierseuchenkasse gemeldet, soll im Tierseuchenfall künftig auch für diese von der hiesigen Tierseuchenkasse eine Entschädigung geleistet werden. Im Rahmen der Verbandsanhörung wurden folgende Verbände beteiligt: der Landkreistag, der Städte- und Gemeindetag, der Bauernverband, der Rinderzuchtverband, der Schaf- und Ziegenzuchtverband, der Hybridschweinezuchtverband und der Landesverband der Imker und im Übrigen auch die hier betroffene Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern. Alle Verbände, die sich zurückgeäußert haben, und auch die Tierseuchenkasse begrüßen ganz ausdrücklich die hier vorgeschlagene und geplante Gesetzesänderung. Ich darf deshalb für meinen Kollegen Herrn Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus die Bitte an Sie herantragen, sich dieser Einschätzung der verschiedenen Verbände, insbesondere der ja speziell befassten Verbände, anzuschließen. Bitte begrüßen auch Sie diesen Gesetzentwurf und tragen Sie ihn mit! Ich wünsche jetzt hier und in den Ausschüssen erfolgreiche Beratung und darf mich im Namen des Kollegen für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5417 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist auch dieser Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von Verfahrenserleichterungen im Kommunalprüfrecht und im Kommunalverfassungsrecht, Drucksache 8/5419. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von Verfahrenserleichterungen im Kommunalprüfrecht und im Kommunalverfassungsrecht (Erste Lesung) – Drucksache 8/5419 – Das Wort zur Einbringung hat erneut Herr Pegel, aber diesmal als Minister für Inneres und Bau.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Präsidium regt an, ich möge das nächste Mal verschiedene Jacketts mitbringen. Ich werde versuchen, mich daran zu halten. Ich freue mich, dass ich Ihnen aus dem Innenministerium jetzt einen Gesetzentwurf vorstellen darf. Das Kommunalprüfungsgesetz, das mit diesem Gesetzentwurf vornehmlich angesprochen wird, gilt im Rahmen der örtlichen und überörtlichen Prüfungen der Gemeinden, der Landkreise, der Ämter, Zweckverbände und Eigenbetriebe, zu gut Deutsch, das ist der Landesrechnungshof der jeweiligen kommunalen Ebenen. Die örtliche Rechnungsprüfung wird an vielen Bereichen ehrenamtlich durch Rechnungsprüfungsausschüsse ausgeübt, wahrgenommen beziehungsweise begleitet. In den größeren Verwaltungseinheiten gibt es dafür hauptamtliche Rechnungsprüfungsämter, die zum Teil dann auch in den kleinen Gemeinden in der Hauptamtlichkeit helfen. Aus Sicht der kommunalen Beteiligten, aber auch unserer Kommunalabteilung können wir sehr deutlich feststellen, dass in den kommunalen Rechnungsprüfungsämtern in diesen Bereichen der Fachkräftemangel nicht weniger deutlich spürbar wird als in vielen anderen Bereichen. Und es gibt sehr deutlich eine Notwendigkeit, effizienter mit den vorhandenen Strukturen umzugehen, die im Bereich der kommunalen Prüfung, des kommunalen Prüfungswesens bereitstehen. Wir dürfen feststellen, dass die kommunalen Rechnungsprüfungsämter ihre gesetzlichen Aufgaben nur noch unter großen Kraftanstrengungen in der Regel erfüllen können. Und jetzt kommt ein Punkt hinzu, in diesem Jahr würde eine weitere arbeitsintensive Aufgabe verpflichtend auf die Rechnungsprüfungsämter der kommunalen Ebene zukommen, nämlich die Prüfung des sogenannten Gesamtabschlusses ihrer Gemeinde beziehungsweise ihrer Stadt. Der Gesamtabschluss umfasst zum einen den Jahresabschluss der Gemeinde, zum anderen alle Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe, der Unternehmen, die der Kommune gehören, und der Zweckverbände. Das wäre ein extrem aufwendiger zusätzlicher, zwingender Prüfungsaufwand für den Gesamtabschluss. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Dieser Fehlentwicklung wollen wir gerne mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf entgegenwirken. Wir möchten Sie bitten, die zwingende Prüfung des Gesamtabschlusses aus dem Pflichtkatalog der kommunalen Rechnungsprüfung zu streichen und damit wiederum die kommunale Rechnungsprüfung zu stärken, die natürlich damit nicht gehindert ist zu prüfen, aber die zielgerichteter prüfen kann, die sich Abschnitte des Gesamtabschlusses heraussuchen kann und die damit ein Stück weit anhand ihrer Erfahrungen vor Ort, aber auch Erfahrungen, die im Zweifel verschiedene Rechnungsprüfungsämter mit gewissen Themenfeldern machen, sehr viel gezielter einzelne Bausteine herausgreifen, dann aber eben diese Bausteine intensiver prüfen kann und damit ihren Personaleinsatz effektiver gestalten kann und nach unserer Überzeugung auch den größtmöglichen Nutzen für die Gemeinde damit bewirken kann. Wir nutzen diese notwendige Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes, die im Übrigen von den kommunalen Spitzenverbänden dringend bei uns erbeten worden ist, auch, um Ihnen weitere Verfahrenserleichterungen vorzuschlagen, zum einen, an einigen Stellen Prüfungszeiträume zu verlängern, zum anderen gewisse Schriftformerfordernisse abzuschaffen, die es extrem schwer machen, und zu guter Letzt aus der Zeit gefallene Anzeige- und Bekanntmachungspflichten zu streichen. Alle diese Anregungen zielen darauf ab, die notwendigen Effizienzsteigerungen zu ermöglichen, Bürokratieabbau zu bewirken und Prozesse zu verschlanken. Außerdem würden wir gerne die im Jahr 2018 abgeschaffte Möglichkeit, kommunale, einzelne kommunale Unternehmen und deren Einrichtungen von der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses zu befreien, wieder rückgängig machen, zu gut Deutsch, wir würden gern für kleine Kapitalgesellschaften, kleine kommunale GmbHs die Möglichkeit geben, dass sie nicht zwingend geprüft werden müssen, dass ein Antrag gestellt werden kann, sie von der Prüfung auszunehmen. Nicht selten unterliegen die ohnehin einer eigenen Prüfungspflicht durch Wirtschaftsprüfer, dann kommt hintendran noch einmal das ohnehin schon sehr angespannte und ausgelastete Rechnungsprüfungsamt. Wir würden Ihnen vorschlagen wollen, dass auf Antrag das Ministerium zeitlich befristet eine Ausnahme von der Prüfungspflicht dieser Jahresabschlüsse kleiner Gesellschaften entscheiden kann, zeitlich befristet, damit man immer wieder einmal kritisch draufschaut, ob das noch aktuell ist. Mit dem Gesetzentwurf haben wir verbunden, aus der Praxis rückgekoppelte notwendige Folgeänderungen in der Kommunalverfassung ebenfalls vorzunehmen. Die resultieren in Teilen aus der größeren Kommunalverfassungsnovelle vor anderthalb Jahren. Aus der Praxis gibt es hier und da Rückkopplungen, dass entweder Querverweise noch Fragen aufwerfen, dass zum Teil Begriffe, die wir hier in der Beratung für gut definiert gehalten haben, jetzt trotzdem unterschiedlich ausgelegt werden. Wir wollen also die Chance nutzen, einige klarstellende und korrigierende Kommunalverfassungsänderungen auf dem Wege mit vorzunehmen. Der Schwerpunkt liegt aber auf der Entbürokratisierung und deutlichen Erleichterung im kommunalen Prüfungsrecht, insbesondere der stärkeren Möglichkeit der kommunalen Prüfungsämter, ihrerseits Schwerpunkte ihrer Prüfung zu entscheiden, indem sie an einer Pflicht, die jetzt zusätzlich auf sie zukäme, befreit werden, noch mal, nicht gehindert, dort zu prüfen, aber selbstständig zu entscheiden, welchen Teil und mit welcher Schwerpunktsetzung sie prüfen wollen. Ich freue mich auf die Beratungen, ich nehme an, insbesondere in den Ausschüssen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit bis hierher! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5419 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Zudem wurde zwischenzeitlich zwischen den Fraktionen vereinbart, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5419 zur Mitberatung an den Rechtsausschuss und an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung der Gemeinden sowie deren Einwohnerinnen und Einwohnern an den Erlösen des Windenergie- und Solaranlagenausbaus in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/5436, in Verbindung mit der Zweiten Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Wind- und Solarparks, Drucksache 8/4264, in Verbindung mit der Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Bürgerbeteiligung stärken – Einfache und risikolose finanzielle Beteiligung am Windkraft- und Solarenergieausbau, Drucksache 8/3752. Zum Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3752 liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3824 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung der Gemeinden sowie deren Einwohnerinnen und Einwohnern an den Erlösen des Windenergie- und Solaranlagenausbaus in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/5436 – Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Wind- und Solarparks (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/4264 – Antrag der Fraktion der CDU Bürgerbeteiligung stärken – Einfache und risikolose finanzielle Beteiligung am Windkraft- und Solarenergieausbau – Drucksache 8/3752 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/3824 – Das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes der Landesregierung hat der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Herr Dr. Blank.

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Dr. Wolfgang Blank

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Moin! (Rainer Albrecht, SPD, und Philipp da Cunha, SPD: Moin!) Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, kurz das BüGem, ist ein Gesetz, das seit 2016, zuletzt geändert 2021, erfolgreich die finanzielle Beteiligung von Einwohnern und Gemeinden an Windenergieprojekten regelt. Das BüGem 1.0 war ein Erfolg. Die Gemeinden und ihre Einwohnerinnen und Einwohner werden jährlich mit 7,5 Millionen Euro beteiligt, Tendenz steigend. Das heißt, es war nicht nur ein Erfolg, es ist ein Erfolg. Die Landesregierung will das Gesetz nun weiter verbessern und die Beteiligung der Menschen am Ausbau der erneuerbaren Energien auch verbessern. Die Novellierung, die wir heute sozusagen zum BüGem 2.0 einbringen, soll einerseits die Beteiligung vereinfachen, aber andererseits vor allem auch höhere finanzielle Erträge ermöglichen, denn die Energiewende gelingt nur mit und nicht gegen die Menschen. Gerade die Menschen, in deren direktem Umfeld erneuerbare Energien produziert werden, müssen etwas davon haben, wenn sich ein Windrad dreht oder ein neuer Solarpark gebaut wird. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Anders als in vielen westlichen Bundesländern befinden sich die Windenergieanlagen in unserem Bundesland (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Direkt vor der Terrasse.) meist nicht im Eigentum der Einwohnerinnen und Einwohner oder der Gemeinden. Zudem werden die Anlagen oft von Vorhabenträgern mit Sitz außerhalb betrieben, mit dem Effekt, dass die Erträge eher seltener in der Region landen, und das führt zu geringerer Akzeptanz, die wir mit der Novellierung verbessern werden. Was ist zu erwarten? Die Gemeinden verhandeln mit den Unternehmen auf Augenhöhe über eine Beteiligung, die an die Gegebenheiten vor Ort angepasst ist. Die Gemeinden und die Menschen vor Ort profitieren künftig von einer höheren Beteiligung an den einzelnen Projekten. Der Gesetzentwurf stellt den Verhandlungspartnern einen Baukasten mit Beteiligungsmodellen zur Verfügung. Diese sind im Land erprobt und vielfältig kombinierbar. Dieser Baukasten ist nicht abschließend, die Verhandlungspartner können sich auf ein anderes sinnvolles Beteiligungsmodell einigen. Und schließlich wird mit dem Gesetz bürokratischer Aufwand abgebaut. Die Informationspflichten für Unternehmen werden von neun auf zwei ganz erheblich reduziert. Beispielsweise muss der Vorhabenträger den Antrag auf emissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht mehr unter der Androhung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens an die Landesverwaltung übersenden. Stattdessen wendet er sich nach Antragseinreichung direkt mit einem Beteiligungsvorschlag an die Gemeinden, Genehmigungsbeantragung und Antragseinreichung an die Gemeinden, vorher Mitteilung des Ankaufskreises, Vermögensanlageprospekt, Vermögensanlageninformationsblatt und so weiter, also eine erhebliche Erleichterung. Erstmals werden auch große Photovoltaikfreiflächenanlagen ab circa einem Hektar in den Anwendungsbereich des Gesetzes, das heißt mit einem Megawatt installierter Leistung aufgenommen. Wie ist das Gesetz aufgebaut? Die Eckpunkte: Zunächst wird der Vorhabenträger zum Start der Verhandlungen zur Angebotsunterbreitung verpflichtet. Es gibt ein Standardmodell 1, nach dem bei Windenergieanlagen das Angebot Direktzahlungen an die Gemeinde in Höhe von 0,3 Cent pro Kilowattstunde beinhalten soll – unterstrichen: „soll“. Hinzu kommen Stromgutschriften oder Haushaltsdirektzahlungen an die Einwohnerinnen und Einwohner je Haushalt in Höhe von insgesamt ebenfalls 0,3 Cent pro Kilowattstunde. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was denken Sie, wer das bezahlt am Ende?) So soll die bestmögliche Beteiligung von Gemeinden und Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht werden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist Umverteilung.) Uns ist bewusst, dass die Vorhaben unterschiedlichen Bedingungen unterworfen sind. Wenn eine Beteiligung von insgesamt 0,6 Cent je tatsächlich produzierter Kilowattstunde für das einzelne Projekt wirtschaftlich nicht darstellbar ist, kann auf Basis der Mindesthöhe davon abgewichen werden. So „muss“ – unterstrichen – das Angebot mindestens eine Beteiligung in Höhe von jeweils 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die Gemeinde und die Einwohner je Haushalt beinhalten. Standardmodell 1. Zum Standardmodell 2: In der Vergangenheit haben einzelne Gemeinden den Kauf von Anteilen oder von ganzen Anlagen vorgezogen. Die Gemeinde soll von Anfang an auch über diese Option verfügen. Daher kann sie anstelle des Angebotes nach Nummer 1 auch ein Angebot über den Kauf von Anteilen, zehn Prozent, oder ganzen Anlagen verlangen. Zusätzlich muss das Angebot eine Beteiligung der Einwohner je Haushalt vorsehen. Sie werden mit Stromgutschriften oder Haushaltsdirektzahlungen in Höhe von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde beteiligt. 1 und 2. Nun zum Standardmodell für PV-Anlagen: Das Angebot für PV-Anlagen muss Direktzahlungen für die Gemeinde in Höhe von 0,1 Cent pro Kilowattstunde beinhalten. Zusätzlich muss eine Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner je Haushalt durch Stromgutschriften oder Haushaltsdirektzahlungen in Höhe von insgesamt 0,1 Cent pro Kilowattstunde angeboten werden. Schließlich zu den freien Verhandlungen: Wenn die Gemeinde das Angebot nach einem Standardmodell ablehnt, tritt sie in den freien Verhandlungsmodus mit dem Vorhabenträger. Hier stehen den Partnern auch die Beteiligungsmodelle aus dem Baukasten zur Verfügung. Zudem sind im vorliegenden Gesetzentwurf sichere Rahmenbedingungen für diese Beteiligungsvereinbarung festgelegt. Beispielsweise wird durch die Festlegung einer Wertuntergrenze in jedem Fall eine spürbare finanzielle Beteiligung sichergestellt. Sollte gar keine Beteiligungsvereinbarung abgeschlossen werden, kommen wir zum Thema der Ersatzzahlung. Die fällt für den Vorhabenträger an das Land an. Das Land verwendet die Mittel für akzeptanzsteigernde Projekte im Landkreis des Vorhabens. Diese Ersatzzahlungsregelung stellt sowohl für Gemeinden als auch für Vorhabenträger einen Anreiz für die Verhandlungen dar. Die Gemeinden haben demnach keinen direkten Zugriff auf die Verwendung der Mittel. Für die Vorhabenträger ist die Ersatzzahlung durch den entfallenden Rückerstattungsanspruch aus Paragraf 6 EEG, nämlich 0,2 Cent pro produzierter Kilowattstunde, wirtschaftlich nachteiliger, sie werden also zur Verhandlung animiert. Rundum zum Abschluss: Der Gesetzentwurf soll flexiblere, wird flexiblere und an die Gegebenheiten vor Ort angepasste bessere Beteiligungen, höhere Beteiligungen ermöglichen. Die Verhandlungen werden mit den Standardmodellen erleichtert. Zudem unterstützt die Landesregierung die Verhandlungspartner mit Mustervereinbarungen. Auch die LEKA, Landesenergie- und Klimaschutzagentur, wird im Prozess beratend zur Seite stehen. Gleichzeitig werden mit dem Gesetzentwurf unnötige bürokratische Lasten für Unternehmen abgebaut und der Weg für einfach umsetzbare Beteiligungsmodelle freigemacht. Die Landesregierung hat den vorliegenden Gesetzentwurf nun in den Landtag eingebracht. Ich freue mich mit den Kolleginnen und Kollegen auf eine gute und sachliche Diskussion im weiteren Verlauf des parlamentarischen Prozesses. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Im Ältestenrat ist eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von bis zu 70 Minuten vereinbart worden. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Bevor ich die Aussprache eröffne, begrüße ich auf der Besuchertribüne Mitglieder der Jugendfeuerwehr Schwerin. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und ich eröffne jetzt die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Wir debattieren heute einen Gesetzentwurf, der auf dem Papier viel verspricht, in der Realität aber zu wenig liefert. (Rainer Albrecht, SPD: Na! Abwarten!) Dabei war die Idee, das alte, schwerfällige Beteiligungsgesetz zu modernisieren, richtig und auch längst überfällig. Doch statt weniger Bürokratie und mehr Transparenz gibt es nun ein schwer durchschaubares Geflecht aus Soll-, Muss-, Kann- und Ersatzzahlungen, die zwar gut austariert sind, aber im Wesentlichen den Konstruktionsfehler des Gesetzes nur verschleiern, denn die frühe Kommunikation der 0,6 Cent hat eine sachliche Korrektur in dieser Frage erschwert, und so war ein Rückzieher politisch kaum noch machbar, sodass die Landesregierung weiterhin die 0,6 Cent je Kilowattstunde ins Rampenlicht stellt und dabei selbst weiß, dass das am Ende nur eine Nebelkerze ist. (Beifall Wolfgang Waldmüller, CDU – Zuruf aus dem Plenum: Das stimmt.) Denn bei genauerem Hinsehen bleibt davon nur eine Sollregelung, die rechtlich unverbindlich ist und ökonomisch selten bis niemals tragfähig wird. Was tatsächlich verpflichtend ist, ist die 0,4-Cent-Muss-Beteiligung oder bei Nichteinigung eine Ersatzzahlung von 0,3 Cent ans Land. Sie sehen, leichter ist es jedenfalls nicht geworden. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Die Ersatzzahlung ist dann allerdings nicht nach EEG 6 gegenüber dem Netzbetreiber erstattungsfähig, im Gegensatz zur einvernehmlichen Gemeindebeteiligung in Höhe von bis zu 0,2 Cent, und deswegen ist die 0,6-Cent-Aussage problematisch. Erstens bleibt sie ein unverbindliches Soll, sie weckt Erwartungen ohne Rechtsanspruch. Zweitens setzt sie Fehlanreize. Eine Gemeinde, die für sich 0,6 Cent anpeilt, drängt Projekte in die 0,3-Cent-Ersatzzahlung ans Land, weil das für die Projektierer günstiger ist. Die Menschen direkt vor Ort profitieren dann nicht mehr. (Falko Beitz, SPD: Natürlich!) Das schwächt lokale Akzeptanz und Wertschöpfung. Das Ergebnis dieses hochkomplexen statt wie versprochen bürgerfreundlichen Rechts- und Regelungsgeflechts erreicht aber nur eines, es hilft Ihnen, von der bundesweit höchsten Beteiligung zu schwärmen und dabei Hoffnungen zu wecken, die sich in der Realität niemals, niemals realisieren werden. (Beifall Marc Reinhardt, CDU, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Sandy van Baal, fraktionslos) Und so entsteht Unsicherheit, anstatt Beteiligung zu stärken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen hier über einen Schlüsselbereich in der Energiewende und über zentrale Wertschöpfungspotenziale in unserem Land. Damit zum dritten Punkt: Wer Unsicherheit produziert, gefährdet Investitionen, Jobs und Vertrauen. Nur realisierte Projekte schaffen Arbeitsplätze, lösen Investitionen aus und lassen Geld in die Gemeindekassen fließen. Genau deshalb ist die 0,6-Cent-Ansage problematisch. Für die meisten Projekte ist sie wirtschaftlich nicht mal darstellbar. Sie blendet schlicht die aktuelle Marktlage aus. Der Entwurf stammt aus einer Phase, in der die Zuschläge in den Auktionen regelmäßig sogar an der Höchstgrenze lagen. Und selbst da, selbst da wäre die Höhe nicht darstellbar gewesen. Diese Phase ist aber außerdem seit mehreren Ausschreibungsrunden auch vorbei. Immer mehr genehmigte Projekte, also die sind schon genehmigt, nehmen an den Auktionen teil. Die starke Überzeichnung drückt die Zuschlagswerte nach unten. In einem solchen Investitionsumfeld werden zusätzlich fixe Kosten in einer Höhe erhoben, die ungefähr dem entsprechen, was Flächeneigentümer insgesamt für einen vollständigen Anlagenstandort erhalten, mit der Folge, dass das Projekt gar nicht erst startet oder in die 0,3-Cent-Ersatzzahlung ausweicht, sofern es wirtschaftlich in unserem Bundesland dann überhaupt noch machbar ist. Und die Wirtschaftlichkeit, das ist ja auch kein Gefallen an grüne Projektierer und Projektiererinnen zum Beispiel. Die ist Voraussetzung dafür, dass Anlagen überhaupt gebaut werden, Handwerk und Industrie Aufträge erhalten, Pachten fließen und Kommunen profitieren, schlicht, Sie können das nicht gegen die Wirtschaft machen – und das von uns GRÜNEN, das haben wir normalerweise von Ihnen zu hören! Ich glaube, es wäre gut, wenn Sie sich mal an Ihre eigenen Worte erinnern könnten an der Stelle! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn also Beteiligungsregeln zum Standortnachteil werden, verliert Mecklenburg-Vorpommern Wertschöpfung an andere Länder mit klaren, planbaren Standards. Und das dürfen wir in diesem Landtag nicht zulassen. Ohne Projekte keine Beteiligung, ohne Beteiligung keine Akzeptanz und ohne Akzeptanz keine Energiewende, kein Klimaschutz. Und jetzt noch ein Wort zur Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung im Standardmodell 1. Also das ist jetzt der zwölfte neue Begriff. Eine verpflichtende Strompreisgutschrift oder pauschale Direktzahlungen klingt erst mal attraktiv, führt bei breiter Verteilung jedoch oft zu sehr, sehr kleinen Beträgen pro Haushalt. Die Akzeptanzforschung zeigt zudem, individuelle Zahlungen werden häufiger als „Abkauf“, „Seele verkaufen“ wahrgenommen, während gemeinwohlorientierte Leistungen – zum Beispiel Ortsinfrastruktur, Vereinsfonds, Kitas, ÖPNV – Zustimmung eher verstärken. Darum brauchen Gemeinden Wahlfreiheit zwischen Strompreisgutschriften und kommunalen Beteiligungsfonds oder tariflicher Entlastung, orientiert an der Wirkung vor Ort jeweils individuell statt einer größtmöglichen Überschrift in Ihrem Gesetz. Ein bislang auch wenig diskutierter kritischer Punkt in Ihrem Gesetz ist der Datenschutz der Einwohnerbeteiligung. Ein Projektträger bekommt die Daten dann irgend- wie vom Amt und dann schreibt er alle Bürger/-innen an und erhebt die Stromanbieter und Kontonummern von denen, oder wie ist das zu erklären? Und was ist eigentlich mit denen, die sich nicht zurückmelden, die ihre Daten nicht rausgeben wollen? Das ist datenschutzrechtlich aus unserer Sicht problematisch und gelinde gesagt nur ganz, ganz wenig bürger/-innenfreundlich. Für die Ausschussarbeit schlagen wir daher vor: Offenlegung aller Berechnungsgrundlagen und Musterwirtschaftlichkeitsberechnungen zu Ihrer 0,6-Cent-Kommunikation und zu allen Beteiligungssätzen, also Kosten, Erlöse, Zinsannahmen, Netz- und Vermarktungskosten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Meinen Sie, die haben das berechnet?) Streichen Sie die 0,6-Cent-Sollregel! Sie schafft Erwartungen, die Sie nicht, niemals erfüllen können. Und unsere Bürger/-innen, die wollen nicht hinters Licht geführt werden, und das zu Recht. Und zuletzt schaffen wir klare Mindeststandards mit Musterverträgen, statt Einzelfallakrobatik zu veranstalten. Weniger PR und mehr Verbindlichkeit, so gelingt echte, bürgernahe Beteiligung. Unser Gesetzentwurf bietet dafür die richtigen Ansätze. Ich beantrage, ihn gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung in die Ausschüsse zu überweisen, federführend Wirtschaftsausschuss und in die mitberatenden Ausschüsse entsprechend. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD die Abgeordnete Frau Federau. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

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Petra Federau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wieder einmal legt uns die rot-rote Landesregierung ein Gesetz vor, das nach Bürgerbeteiligung klingen soll, in Wahrheit aber nichts anderes ist als ein Akzeptanzkaufprogramm für Ihre Energiewende. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Richtig!) Die Menschen sollen mit ein paar Cent auf der Stromrechnung ruhiggestellt werden, während die eigentlichen Profiteure längst feststehen: die Betreiberkonzerne, die Projektierer, die Fonds. Nicht die Bürger profitieren, sondern die, die vom EEG profitieren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig! – Rainer Albrecht, SPD: Der Landwirt.) Dieses Gesetz nennt sich Beteiligungsgesetz, aber beteiligt wird hier niemand so richtig, jedenfalls nicht an Entscheidungen, nur an Erlösen, die andere machen, und auch nur dann, wenn Windräder oder Solaranlagen tatsächlich einspeisen. Und auch das ist ein Knackpunkt. Wenn die Anlagen wie so oft abgeregelt werden, weil Netze überlastet sind oder der Strom einfach nicht gebraucht wird, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dann fließt kein Cent an die Gemeinden. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Betreiber aber, sie kassieren oftmals weiter, mit staatlich garantierten Entschädigungen. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Das heißt, wenn Windräder stillstehen, wenn kein Strom fließt, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) wenn Bürger trotzdem den Wertverlust und Landschaftsverlust ertragen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Er will eine Kurzintervention machen, glaube ich, er hat geredet.) dann kassiert die Windindustrie oft weiter, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Atombetreiber genauso.) und genau deshalb wollen die Betreiber diese Gelddruckmaschinen überall errichten, obwohl wir sie nicht brauchen und unsere Stromnetze sie kaum noch vertragen können. Die Landesregierung behauptet, Gemeinden und Bürger würden profitieren. Dabei werden in Mecklenburg-Vorpommern die Anlagen regelmäßig abgeregelt – bei Netzüberlastung, bei negativen Strompreisen, bei Überproduktion. In all diesen Fällen gibt es meistens die Entschädigung für Strom, der nie produziert wurde, aber keine Beteiligung für die Gemeinden. (Zuruf von Falko Beitz, SPD) Die Bürger tragen die Lasten, die Betreiber kassieren selbst im Stillstand. So schafft man keine Akzeptanz, so schafft man Misstrauen.

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Beate Schlupp

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Krüger?

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Petra Federau AfD

Aber gerne.

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Beate Schlupp

Bitte schön, Herr Krüger!

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Thomas Krüger SPD

Können Sie vielleicht bestätigen, dass, während Solar und Wind vor Ort Wertschöpfung schaffen, Atomkraftwerke von zentraler Stelle betrieben werden, Atomkraftwerke auch zeitweise Strom produzieren, aber dann eben nicht am Netz sind, weil man schlicht und einfach ein Netz nicht auf den Punkt betreiben kann? (Horst Förster, AfD: Es geht jetzt um Beteiligung.)

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Beate Schlupp

Also so ein bisschen habe ich die Frage nicht verstanden. Wir wollen mal das Ganze als verklausulierte Frage betrachten. Und bitte schön, Frau Federau! (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD)

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Petra Federau AfD

Das, worauf jetzt Herr Krüger hinauswill, habe ich tatsächlich auch nicht verstehen können. (Der Abgeordnete Thomas Krüger spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Ja, bitte, das wäre hilfreich!

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Beate Schlupp

Ganz, ganz so einfach funktioniert es nicht. Aber da es ein Verständnisproblem gibt, gestatte ich eine weitere Zwischenfrage, und wir würden dann …

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Thomas Krüger SPD

Windräder, haben Sie festgestellt, werden abgeschaltet zu zwei Prozent, wissen wir, Atomkraftwerke auch, schlicht und einfach, weil man nicht auf den Punkt genau Energie produzieren kann. Können Sie das bestätigen? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die werden ja nicht abgeschaltet.)

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Petra Federau AfD

Also im Übrigen gibt es hier aufgrund Ihrer Politik keine Kernkraftwerke mehr. (Christian Winter, SPD: Ja, sehr gut! – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt ein Verbot der Erzeugung von Strom, von Energie, und deswegen spielt es jetzt hier tatsächlich gar keine Rolle mehr. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Aber Sie propagieren es doch immer.) Aber Atomkernkraft ist grundlastfähig, (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) das läuft beständig, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) während Solar- und Windenergie wetterabhängig ist (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) und eben, komplett unterschiedlich produziert, nicht geregelt werden kann. Es muss abgeregelt werden, sonst kollabieren nämlich die Netze, ganz einfach. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Lesen Sie das noch mal nach, Herr Krüger, das klappt schon! Sehr richtig! Gut reagiert!) Was liefert dieses Gesetz stattdessen? Verhandlungsmodelle, Ersatzbeteiligung, Zuständigkeiten beim Land, ein Flickenteppich, in dem niemand mehr durchblickt. Und das Entscheidende fehlt: Transparenz. Weder Gemeinden noch Bürger wissen, welche Erträge wirklich erzielt werden und wie hoch Entschädigungen ausfallen. Das öffnet Tür und Tor für Ungleichbehandlung, für Intransparenz und Vetternwirtschaft. Werte Antragsteller, wir und auch Sie wissen doch längst, worum es den Bürgern wirklich geht. Es geht um den Wertverlust ihrer Häuser, Verlust ihrer Lebensqualität, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Verschandelung unserer schönen Landschaft durch Infraschall, Schattenwurf, Lärm und somit Auswirkungen auf ihre Gesundheit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Hinzu kommt die Bodenversiegelung sowie die Herabsetzung des Artenschutzes. Echte Beteiligung bedeutet auch, nein sagen zu dürfen, ein Veto-, ein Mitspracherecht zu haben, (Enrico Schult, AfD: Genauso ist es.) ob überhaupt vor ihrer Haustür solche Anlagen errichtet werden sollen. Doch dieses Gesetz zwingt die Bürger zur Duldsamkeit: Friss oder stirb! Und Sie wundern sich dann über Widerstand allerorts?! Deutschland will bis 2045 dekarbonisiert sein und reißt als einziges Land der Welt seine stabile Energieversorgung ab, bevor Ersatz überhaupt verfügbar ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Richtig! – Enrico Schult, AfD: So ist es.) Man versucht, ein Industrieland mit Wetterstrom zu versorgen. Das Ergebnis sehen wir alle: hohe Strompreise, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) abwandernde Industrie, unsichere Arbeitsplätze. Investoren, ob in Sassnitz oder Dummerstorf, fragen nach grundlastfähiger Energie, 365 Tage, 24 Stunden. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Durch Wind und Sonne? Na dann viel Erfolg damit! Wenn Sie von Beteiligung sprechen, dann bitte richtig! Erstens: Beteiligung an allen Erlösen, auch bei Entschädigungen. Zweitens, und das zuallererst: Mitbestimmung vor Ort, und zwar so, dass die Bürger und Gemeinden entscheiden dürfen, ob sie diese Anlagen wollen oder eben nicht. Alles andere ist Augenwischerei. Wir als AfD stehen für den Schutz unserer Heimat, für eine Energiepolitik, die technologieoffen, grundlastfähig und vor allem wirtschaftlich ist, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und nicht für grüne Renditepolitik auf Kosten der Bürger. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke die Abgeordnete Frau Schmidt.

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute liegt uns der Entwurf der Landesregierung zur Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes unseres Landes vor. Und ich finde im Gegensatz zu der Rednerin vor mir, es ist ein guter Tag. Es ist ein guter Tag für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in unserem Land (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und ein guter Tag für das Gelingen der Energiewende und ein guter Tag für mehr Akzeptanz dieser Prozesse (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der Tourismus freut sich darüber, der Naturschutz freut sich darüber ...) bei Bürgerinnen und Bürgern und Gemeinden vor Ort. (Beifall Dirk Bruhn, Die Linke) Und es ist unabdingbar, dass diejenigen, die von den Anlagen der erneuerbaren Energien betroffen und Konfliktlagen ausgesetzt sind, auch in den Genuss spürbarer Vorteile kommen müssen. Ich glaube, zumindest da sind wir uns hier einig. In Gesprächen mit Menschen vor Ort habe ich oft gehört, wir sind ja für die Energiewende, aber wir wollen mitentscheiden und beteiligt werden, und auch das finanziell. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die bisherigen Regelungen des BüGem wurden dem eben nicht ausreichend gerecht. Akteure auf der kommunalen Ebene, der Vorhabenträger und auch der Landesverwaltung sahen sich mit bürokratischen Hürden konfrontiert, die einer zielführenden Umsetzung des Gesetzes entgegenstanden. Weiterhin gab es zwischenzeitlich Veränderungen der rechtlichen und der politischen Rahmenbedingungen für die finanzielle Beteiligung an Anlagen der erneuerbaren Energien auf europäischer und auf Bundesebene. Hier war und ist eine Verschränkung von Bundes- und Landesrecht erforderlich. Der nunmehr heute in Erster Lesung vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung hat alles das aufgegriffen und steht für mehr Akzeptanz, faire Beteiligung und auch weniger Bürokratie. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber das müssen Sie erst mal erklären.) Deshalb wird meine Fraktion diesen Entwurf mit großer Freude in die parlamentarische Befassung geben, und ich hoffe auf die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass wir hier zu einem guten und fachlichen Austausch kommen. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bin dabei. – Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Und die Kernanliegen dieses Gesetzentwurfes sind dafür für uns entscheidend. Und das ist einmal die Ausweitung des Gesetzes auf die Freiflächenphotovoltaikanlagen ab einer Größe von einem Megawatt Erzeugungsleistung und der grundsätzliche Systemwandel dahin, dass der Vorhabenträger in Verhandlung mit der Gemeinde gehen muss. Hier in meinem Redemanuskript stehen jetzt die vielen Standardmodelle und so weiter, das hat der Minister hier schon sehr umfassend ausgeführt. Darauf will ich jetzt nicht noch mal eingehen, das haben Sie alles gehört. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit diesem vorliegenden Ansatz wird eine bestmögliche Beteiligung der Menschen vor Ort und der jeweiligen Gemeinden verfolgt. Zudem ist nun auch der Fall abgesichert, falls keine Beteiligungsvereinbarung zustande kommt. In diesem Fall wird eine Ersatzbeteiligung fällig, auch das hat der Minister schon ausgeführt. Der Gesetzentwurf schafft damit verbindliche Rahmenbedingungen, die es den Bürgerinnen und Bürgern und Gemeinden ermöglichen, wirksam eine Entscheidung treffen zu können, ob und wie sie in ihren Gemeinden an der Nutzung von Wind- und Sonnenenergie partizipieren wollen und können. Meine Fraktion begrüßt ausdrücklich diesen Gesetzentwurf, denn er fördert mit seinen Bestandteilen Vertrauen, Transparenz und Akzeptanz und stärkt damit unser demokratisches Gemeinwesen. Und da dies eine verbundene Aussprache ist, möchte ich noch etwas zum Gesetzentwurf der GRÜNEN sagen. Er ist ja nicht neu. Wir haben uns ihn auch noch mal angeschaut und konnten feststellen, dass doch einige Forderungen, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf aufgeschrieben haben, in dem der Landesregierung enthalten sind. Hierzu zählen zum Beispiel die Flexibilität der Beteiligung, die Transparenz und die Beteiligung für Photovoltaikfreiflächenanlagen. Also bestimmte Teile sind schon auch aufgegriffen worden. Ich glaube, das können Sie auch nicht ganz absprechen. Und das Szenario, was Sie jetzt hier aufgemacht haben, Herr Damm, das muss tatsächlich noch mal besprochen werden. Also ich würde jetzt hier mal an der Stelle sagen, quod erat demonstrandum. Also es muss dann tatsächlich auch nachweisbar sein, was Sie hier vorgetragen haben. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch den Antrag der CDU haben wir erneut geprüft und auch hier sehen wir einige Forderungen wie etwa die Aufnahme dieser Photovoltaikfreiflächenanlagen und das Abstandsmaß für die Anspruchsberechtigung für eine Beteiligung aufgegriffen. Und schön, dass wir uns hier einig sind. Und natürlich gibt es Punkte, wo Sie sicherlich andere Meinungen haben, aber das ist, denke ich, auch legitim, und wir sind ja auch noch in der gemeinsamen Besprechung. Noch ein Wort vielleicht zur Errichtung dieser Onlineplattform, die Sie in Ihrem Antrag fordern. Diese Plattform bedeutet natürlich wieder einen zusätzlichen administrativen Aufwand, und der ist aus unserer Sicht momentan nicht leistbar. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und zusätzlich muss der Schutz der persönlichen Daten gewährt werden, weshalb eben auch datenschutzrechtliche Herausforderungen hier zu beachten wären. Ja, ich glaube, das reicht jetzt erst mal zu den Dingen, die hier vorgetragen wurden. Dass die AfD-Fraktion grundsätzlich ein gespaltenes Verhältnis zu erneuerbaren Energien (Enrico Schult, AfD: Das ist kein gespaltenes, sondern ein sehr klares.) und insbesondere zu Windenergie hat, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ein sehr klares.) das ist uns ja allen bekannt, insofern hat mich der Redebeitrag hier nicht irgendwie verwundert. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, Fakten schockieren Sie nicht, das wissen wir schon.) Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich feststellen, (Enrico Schult, AfD: Aus Gründen der ökonomischen Vernunft, Frau Schmidt.) dass dieser Gesetzentwurf nicht nur den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen entspricht, sondern auch Vorschläge der GRÜNEN und der CDU aufgreift, und ich freue mich auf die weitere Behandlung des Entwurfes im Ausschuss. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Beate Schlupp

Frau Abgeordnete, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Förster!

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Horst Förster AfD

Ja, vielen Dank! Frau Schmidt, wenn Sie von dem gespaltenen Verhältnis sprechen, dann hatten Sie doch wunderbar Gelegenheit, jetzt das, was meine Vorrednerin gesagt hat, inhaltlich sich damit auseinanderzusetzen und zu verreißen. Nichts ist geschehen, Sie gehen gar nicht auf die Argumente ein. Wir haben auch gar nichts gegen Windenergie oder gegen diese regenerativen Energien, wenn sie in einem vernünftigen Mix sich befinden. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Aber (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ohne Subventionen.) Sie ahnen überhaupt nicht oder Sie wissen es, aber Sie nehmen es einfach, Sie wollen es nicht wissen, dass wir längst eine Überproduktion hier haben und dass der Strom, auch wenn er überproduziert wird, teuer bezahlt werden muss. Wir haben keine Speicherkapazität, wir haben keine Leitungen, um den Strom gen Süden zu leiten, wo er gebraucht wird. Wir müssen ihn bezahlen, auch wenn wir ihn nicht brauchen. (Enrico Schult, AfD: 4 Milliarden im Bundeshaushalt.) Und selbst wenn wir ihn woanders hingeben, damit das Verhältnis zwischen Verbrauch und Einspeisung gleichmäßig bleibt, dann müssen wir das auch noch bezahlen. Und was jetzt die Beteiligung anbelangt, da ist es im Grunde insofern eine Mogelpackung, weil das muss doch alles eingepreist werden. Also es wird so getan, als ob da irgendwelche Dinge, irgendwelche Wohltaten stattfänden. (Enrico Schult, AfD: Der reiche Onkel aus Amerika zahlt das.) Nein, die werden vorher eingepreist, also ist das alles andere als irgendwie was Günstiges, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) ist nichts anderes, als dass den Leuten das abgekauft werden soll, ihr Widerstand dagegen, dass sie nicht einverstanden sind, dass dieses Land hier verschandelt wird. Das ist das Kernproblem. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Möchten Sie darauf antworten, Frau Abgeordnete?

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Ja, sehr gerne. (Torsten Koplin, Die Linke: Er hat nichts gegen Windkraft.) Zum einen, aus meiner Sicht verschandeln diese Anlagen unser Land nicht. (Jens-Holger Schneider, AfD: Fahren Sie mal nach Altentreptow! Gucken Sie mal Altentreptow an!) Nein, sie verschandeln unser Land nicht, weil vordem durchaus ja Prüfungen stattfinden und Flächen dafür vorgesehen werden und auch Flächen eben nicht dafür vorgesehen werden, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wie viel Offshore gibts denn auf der Müritz, wo Sie herkommen?) wo entsprechende Dinge dagegensprechen. Deswegen sage ich das ja, weil hier entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen ja geschaffen werden. Da sind wir ja dabei. Also dieses Argument zählt für mich nicht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Also Windräder ja, nur nicht bei Ihnen.) Ja, wir sind, natürlich müssen wir Speicherkapazitäten schaffen und natürlich muss der Strom auch abgeführt werden. Und wir müssen natürlich auch Möglichkeiten des Verbrauchs vor Ort schaffen, dass eben auch Unternehmen sich hier ansiedeln, die diesen Strom dann auch verbrauchen. Auch das sind alles Herausforderungen. Denen stellen wir uns aber, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) weil es ganz einfach keine andere Alternative gibt, (Zuruf von Petra Federau, AfD – Glocke der Vizepräsidentin) weil nämlich Atomenergie für uns keine Alternative darstellt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Petra Federau, AfD: Ja, Einbahnstraße, Technologieeinbahnstraße.)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Machen Sie das Licht auch aus, wenn Sie hier den Atomstrom gerade importieren? Okay.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weise noch einmal darauf hin, dass das eben das Mittel der Kurzintervention war. Das heißt, jemand äußert seine Meinung und der Redner erwidert. Weitere Zwischenfragen sind in diesem Instrument so nicht vorgesehen. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Waldmüller.

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Wolfgang Waldmüller CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Schmidt, ein guter Tag ist dann, wenn im parlamentarischen Verfahren dieses Gesetz zum tatsächlichen Beteiligungsgesetz gemacht worden ist und wenn Sie das dann zulassen, und wenn wir dann die abschließende Beratung haben, dann ist es ein guter Tag, weil wir echte Beteiligung haben. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Dann ist es wieder ein guter Tag.) Meine Damen und Herren, ich habe damals im Mai 2024 unseren Antrag eingebracht, der heute auch im Plenum ist. Und ich habe damals deutlich gemacht, was unser Ziel ist: eine einfache, echte und risikolose Beteiligung für die Menschen vor Ort. Das war der Inhalt im Groben von unserem damaligen, von unserem damaligen Antrag, weil das Ziel war, das Ziel war – und das sollte uns alle leiten –, ist die Akzeptanz der Bevölkerung. Das ist das Ziel, Akzeptanz der Bevölkerung, weil sie ja auch die Einbußen durch die Anlagen eben zu tragen haben. Und das bestehende Beteiligungsgesetz, hat sich ja nun erwiesen, dass es zu kompliziert ist, zu bürokratisch, zu risikoreich. Und wir haben ja kaum Fälle, wo auch tatsächlich im Land Beteiligungen nach altem Gesetz eben stattgefunden haben. Wir haben also dann unseren Antrag vor eineinhalb Jahren eingereicht. Und was ist dann passiert? Nichts. Eineinhalb Jahre ist nichts passiert, (Sebastian Ehlers, CDU: Stillstand.) eineinhalb Jahre weiterer Akzeptanzverlust, eineinhalb Jahre weiterer Ausbau ohne Beteiligung der Bevölkerung (Sebastian Ehlers, CDU: Hört, hört!) und eineinhalb Jahre lang Wildwuchs, was zu massivem Verdruss in der Bevölkerung führt. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Und wenn ich jetzt auf das Gesetz gucke, dann gucke ich mir diesen Gesetzentwurf an und muss leider feststellen, zwischen Anspruch und Wirklichkeit liegt hier eine wirklich große Lücke. Der Gesetzentwurf der Landesregierung trägt im Titel das Wort „Beteiligung“. Aber wenn man genauer hinsieht, dann ist es keine Bürgerbeteiligung, sondern eine Ermessensbeteiligung der Gemeinden, denn die Landesregierung verpflichtet nicht die Betreiber, Bürgerinnen und Bürger in der Umgebung direkt zu beteiligen. Es ist eben nur in der Variante 1 die sogenannte Sollvorschrift. Und da gebe ich Herrn Damm recht, die wird, glaube ich auch, niemals zum Tragen kommen. Sie verpflichtet am Ende nur zur Zahlung an die Gemeinde. Und die kann, muss aber nicht entscheiden, ob sie diese Mittel an die Einwohner weitergibt. Und deshalb, bitte verstehen Sie mich nicht falsch, es ist kein Lex gegen die Gemeinden, die haben Sie im Haushalt genug geschröpft, das ist überhaupt keine Frage. Das bedeutet, Bürgerinnen und Bürger haben keinen eigenen Rechtsanspruch aus diesem Gesetz heraus, keine Garantie und keine direkte Teilhabe. Und ob jemand profitiert, hängt also vom guten Willen der Beteiligten ab, der Gemeinde und des Vorhabenträgers und nicht vom Gesetz. Und das ist das größte Schlupfloch in diesem Entwurf. Das Land verkauft ein Beteiligungsgesetz, liefert aber ein Gemeindefinanzierungsgesetz mit optionaler Bürgerkomponente. Statt einer einfachen digitalen und gerechten Lösung, wie wir sie vorgeschlagen haben, schafft der Gesetzentwurf zudem eine Kette von Verhandlungen und Verwaltungsakten. Der Betreiber muss zunächst mit der Gemeinde verhandeln, dann die Höhe der Zahlung festlegen, dann vertraglich regeln, wie diese Mittel eingesetzt werden sollen, und das alles ohne klare Standards und ohne Transparenzpflichten. Im Klartext, wer als Bürger oder Bürgerin wissen will, ob und in welcher Form die Gemeinde die Mittel überhaupt weitergibt, muss sich durch die Sitzungsprotokolle oder Haushaltspläne kämpfen. Das ist keine Beteiligung, das ist Bürokratie, und zwar auf Kosten der Akzeptanz. Ein besonders problematischer Teil des Gesetzentwurfs findet sich in Paragraf 7, der sogenannten Ersatzbeteiligung. Wenn sich Betreiber und Gemeinden nicht einigen, muss der Betreiber nicht an die Gemeinde zahlen, sondern an das Land Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von gerade einmal 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Und sogar das kann auf 0,2 gesenkt werden, wenn die Auskömmlichkeit des Projekts angeblich gefährdet ist. (Falko Beitz, SPD: Was passiert mit dem Geld, Herr Waldmüller?) Damit wird aus einer verpflichtenden Beteiligung der Region eine frei verhandelbare Kompromisszahlung an den Landeshaushalt. Und was passiert mit dem Geld? Es fließt also nicht automatisch an die betroffenen Gemeinden zurück. Sie müssen einen Antrag stellen und das Ministerium entscheidet dann, ob und wofür die Mittel zweckgebunden im Landkreis eingesetzt werden dürfen. Das ist keine Bürgerbeteiligung, das ist ein bürokratischer Gnadenakt. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Das Geld, das Geld, das eigentlich den Menschen zustehen sollte, die täglich die Windräder vor der Haustür sehen, landet erst einmal beim Land. Und selbst wenn es zurückfließt, dann nur nach Antrag und nur nach Prüfung und im Zweifel zu spät. Besonders fragwürdig ist hier der Absatz 5. Die Gemeinden können jederzeit wieder Verhandlungen aufnehmen, das heißt aber auch im Klartext, es gibt keine Frist, keine Verbindlichkeit, keine Planungssicherheit. Die Landesregierung nennt das Flexibilität. Wir nennen es Dauerverhandeln auf dem Rücken der Bürger. Und dann noch ein Punkt: Absatz 4 erlaubt, dass bis zu 0,1 Cent an gemeinnützige Vereine oder Stiftungen gezahlt werden, auf die Pflichtzahlung angerechnet. Das heißt, ein Teil der Beteiligung kann über Dritte umgeleitet werden, ohne dass da Bürger oder Gemeinden tatsächlich profitieren. Und, meine Damen und Herren, es geht weiter, Paragraf 7 ist das Paradebeispiel dafür, wie man ein Beteiligungsgesetz mit Schlupflöchern füllt, bis von echter Beteiligung nichts mehr übrig bleibt. Und auch die gesetzlich festgelegte Obergrenze von 0,6 Cent pro Kilowattstunde ist ein weiteres Schlupfloch oder besser ein Deckel auf der Akzeptanz. Selbst wenn Betreiber und Gemeinden, was ich jetzt ehrlich gesagt auch nicht glaube, aber selbst, wenn sie bereit wären, mehr zu zahlen, um Zustimmung und Akzeptanz zu stärken, dürften sie das nicht. Warum eigentlich nicht? Und wenn sich Marktteilnehmer einig sind, warum greift das Land dann ein und begrenzt freiwilliges Engagement? Das ist nicht nur kleinlich, das ist auch kontraproduktiv. So verhindert man, dass Akzeptanzmodelle sich weiterentwickeln können. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Also ist es sogar Etikettenschwindel, das Gesetz.) Ein weiteres Problem, es gibt keine Verpflichtung zur öffentlichen Information, weder Gemeinden noch Betreiber müssen veröffentlichen, ob eine Anlage beteiligt ist, wie hoch die Zahlungen sind oder wie sie verwendet werden. Das, glaube ich, das schafft Misstrauen, und Misstrauen ist der größte Feind der Akzeptanz. Wir sagen, wer Akzeptanz will, muss Transparenz schaffen. Ein öffentliches Register oder eine digitale Beteiligungsplattform wäre das Mindeste gewesen, aber auch das fehlt. Positiv ist, für die PV-Freiflächenanlagen ab ein Megawatt greift nun eine klare Bürger- und Gemeindebeteiligung. Das war auch eine unserer Kernforderungen. Die wurde in dem Gesetz umgesetzt. Und gleichzeitig zeigt der Blick in die Details des Gesetzentwurfs, dass auch hier die Schlupflöcher fortbestehen. Und das ermöglicht den Vorhabenträgern, Beteiligungen zu reduzieren oder auch zu umgehen. So kann nach Paragraf 11 Absatz 3 die Ersatzzahlung verringert werden, wenn die Auskömmlichkeit des Vorhabens gefährdet sei. Praktisch bedeutet das, die Bürgerbeteiligung kann in ihrer Wirkung deutlich geschmälert werden, obwohl die formale Verpflichtung besteht. Und auch bei mehreren beteiligten Gemeinden bleiben die Spielräume groß. Jede Gemeinde muss die Verhandlung selbst aufnehmen und eine einheitliche Lösung, die nicht zwingend vorgeschrieben ist, herbeiführen. So bleibt es möglich, dass einzelne Gemeinden leer ausgehen, wenn Verhandlungen nicht erfolgreich verlaufen. Wir werden daher im Rahmen der Beratung darauf achten, dass diese Schlupflöcher beseitigt werden und den Bürgern und den Gemeinden die ihnen zustehende Beteiligung auch tatsächlich zugänglich wird. Auch steuerlich bleibt das Gesetz unausgewogen. Die Landesregierung hätte die Chance gehabt, eine bundeseinheitliche Beteiligungsform oder eine Grundsteuer E anzuregen, damit Standardgemeinden dauerhaft profitieren. Stattdessen bleibt alles beim Alten. Die Gewerbesteuer fließt oft in andere Kommunen, und die Gemeinden, die das Windrad vor der Nase haben, gehen leer aus. Das ist nicht gerecht und das untergräbt die Akzeptanz nachhaltig. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf hat gute Absichten, aber keine Wirkung. Er ist voller Schlupflöcher, halbherziger Kompromisse und bürokratischer Umwege. Am Ende profitieren weder die Bürgerinnen und Bürger noch die Gemeinden, sondern nur die Verwaltung. Wir als CDU-Fraktion sagen klar, so entsteht keine Akzeptanz. Akzeptanz entsteht dort, wo Menschen unmittelbar, transparent und verlässlich beteiligt werden. Darum bleibt unsere Position unverändert: direkter Anspruch für die Anwohner, digitale Abwicklung, faire Beteiligung auch bei Photovoltaik und eine gerechte Verteilung der Einnahmen. Das ist bürgernah, das ist praktikabel und das wäre gerecht. Um es schlicht zu sagen, wer die Menschen mitnehmen will, darf sie nicht aus dem Gesetz streichen. Was den Antrag und den Gesetzentwurf der GRÜNEN angeht, da sind Anteile dabei, die uns gefallen, weil auch die GRÜNEN sprechen von, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auch die GRÜNEN sprechen von direkter Beteiligung der Bürger und bestehen auch darauf, wollen auch da eine gesetzliche Grundlage haben. Was dann die Fondsbildung und die Verwaltungsmodelle angeht, da sind wir wieder anderer Auffassung, aber egal. Wenn wir das alles zusammen in den Ausschuss überweisen und wenn ich dann das Wort von Frau Schmidt ernst nehme, dass wir in der Verbesserung des Gesetzentwurfes auch beteiligt werden und mitwirken können und ihn dann zu einer echten Beteiligung machen können, dann kann es ein guter Tag für Mecklenburg-Vorpommern werden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Beitz.

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Falko Beitz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle wissen, über die Energiewende wird vielleicht in Berlin oder Brüssel befunden, aber sie findet hier bei uns statt, in unseren Gemeinden, auf unseren Feldern, vor unseren Haustüren. Und sie gelingt genau dann, wenn die Menschen vor Ort sie mittragen. Das funktioniert bei wenigen, weil sie die Notwendigkeit von Klimaschutz von sich aus erkennen, und es funktioniert bei vielen, wenn sie vom Windpark und Solarpark vor der Tür zählbar profitieren können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Darum sage ich, der Taler in der Tasche ist die konkreteste Form der Teilhabe an der Energiewende, die die Menschen erfahren können. (Enrico Schult, AfD: Die Taler wurden aber vorher rausgezogen aus der Tasche.) Wir sind hier in Mecklenburg-Vorpommern: Konkret und handfest, schaffen hier Akzeptanz und keine Sonntagsreden. (Patrick Dahlemann, SPD: So geht das.) Das galt unter Harald Ringstorff und Erwin Sellering ebenso wie unter Manuela Schwesig. (Patrick Dahlemann, SPD: Richtig!) Mit dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz schaffen wir genau das: konkrete Teilhabe an der Energiewende. Denn was nicht funktioniert, die Windräder drehen sich, der Strom fließt, aber der Gewinn fließt ab. Das war lange Jahre lang so, deshalb haben wir hier im Land bereits 2016 eine Vorreiterrolle übernommen und mit dem BüGem 1.0 das Thema „Akzeptanzsteigerung durch wirtschaftliche Beteiligung“ in Gesetzesform gegossen. Dieser Ansatz ist inzwischen vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden, und auch andere Bundesländer und der Bund sind in Bewegung gekommen. Darum ist es jetzt Zeit für das BüGeM 2.0. Wir beziehen Photovoltaikfreiflächenanlagen ab einer Größe von einem Megawatt Leistung – das entspricht etwa einem Hektar – in das BüGem mit ein. Zukünftig fließt Geld ganz konkret an die Gemeinden und an die Bürgerinnen und Bürger, mindestens 0,2 Cent je erzeugter und eingespeister Kilowattstunde an die Gemeinden und der gleiche Betrag an die Bürgerinnen und Bürger über eine Stromgutschrift oder eine Direktzahlung an die Haushalte. Das klingt erst einmal nicht viel, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber ist noch weniger.) aber das sind spürbare Beträge gerade in Zeiten, in denen hohe Energiepreise für viele zur Belastung geworden sind. Das BüGem 2.0 ist ein Gesetz für starke Gemeinden, meine Damen und Herren. Die Verhandlungen über die Beteiligung werden vor Ort geführt auf Augenhöhe. Und kommt es zu keiner Einigung, wird dies für die Betreiber zu einem wirtschaftlichen Nachteil. Mit den BüGem stärken wir kommunale Selbstverwaltung und Gemeinschaft vor Ort, denn das Geld aus der Beteiligung muss nicht in Energieoptimierung oder Klimaschutz fließen, auch wenn es das kann. Es soll ganz konkret auch zur Verschönerung des Ortsbildes genutzt werden, der Sanierung des Sportplatzes oder neuer Gehwege mit abgesenktem Bordstein. Es soll für Kultur zur Verfügung stehen, ebenso für Veranstaltungen und Dorffeste, für die sonst das Geld fehlte. Die Beteiligung wird viele unserer Dörfer wieder lebenswerter machen. Damit wird jede neue Windenergieanlage, jede neue Solaranlage zu einem Stück Zukunftssicherung für die Region, nicht gegen sie, meine Damen und Herren. Wir wissen aus der Praxis der letzten Jahre, das alte Beteiligungsgesetz war ein richtiger Schritt, aber oft zu kompliziert, zu viel Bürokratie, zu viele Abstimmungen, zu wenig Klarheit, aber so ist das, wenn man als Erster im unbekannten Territorium unterwegs ist. Man hat noch nicht für alles die beste Lösung parat. Und deshalb räumen wir jetzt auf. Das neue Gesetz vereinfacht die Verfahren, reduziert Meldepflichten und macht die Beteiligungsmodelle verständlicher und flexibler. Vorhabenträger müssen jetzt ein klares, gesetzlich definiertes Beteiligungsangebot machen. Die Gemeinden verhandeln dann auf Augenhöhe, und zwar ohne langwierige Umwege über die Landesbehörden. Das schafft Tempo und Vertrauen. Und wenn sich keine Einigung findet, bleibt der Mehrwert trotzdem in der Region, denn dann greift die sogenannte Ersatzbeteiligung. Der Betreiber zahlt an das Land, und diese Mittel fließen über ein Sondervermögen gezielt zurück in die betroffenen Landkreise für Projekte, die vor Ort Akzeptanz und Lebensqualität stärken. So stellen wir sicher, kein Projekt läuft mehr an der Region vorbei. Die Energiewende funktioniert nur, wenn die Menschen mitmachen. Das bedeutet ehrliche Informationen, offene Prozesse und Mitsprache auf Augenhöhe. Darum schaffen wir mit dem Gesetz verbindliche Regeln für Transparenz. Künftig werden alle Beteiligungsvereinbarungen im Energieatlas Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. So können Bürgerinnen und Bürger sehen, wer was vereinbart hat und wohin das Geld fließt. Wir schaffen klare Verfahren, damit Gemeinden sich zusammenschließen und gemeinsam verhandeln können. Das ist besonders wichtig im ländlichen Raum, wo mehrere kleine Gemeinden oft gemeinsam betroffen sind. Und ganz entscheidend: Wir stärken die Rolle der Gemeinden als Vermittler zwischen Vorhabenträger und Bürgerinnen und Bürger. Denn Akzeptanz entsteht dort, wo Beteiligung ernst gemeint ist. Dafür sorgen wir. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist konkrete sozialdemokratische Politik, Klimaschutz mit sozialer Verantwortung. Wir machen die Energiewende gerechter, wir sorgen für soziale Teilhabe und wir sichern die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Mecklenburg-Vorpommern hat die besten Voraussetzungen: Wind, Sonne, Fläche und Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Aber sie tun das nur, wenn sie spüren, diese Transformation nutzt auch uns, nutzt unserem Ort, nutzt den zukünftigen Generationen. Mit diesem Gesetz verbinden wir Klimaschutz, Wirtschaftskraft und soziale Gerechtigkeit. Das ist der Dreiklang, den wir als SPD wollen. Und ja, es ist auch ein Beitrag zur Demokratie vor Ort. (Horst Förster, AfD: Das ist Verdummung! Versuchte Verdummung ist das!) Denn wenn Menschen erleben, dass sie durch Beteiligung tatsächlich profitieren, dann wächst Vertrauen in Politik und Verwaltung, in die Energiewende. Meine Damen und Herren, die Energiewende ist eine der größten Aufgaben unserer Zeit, aber sie kann auch eine der größten Chancen unserer Zeit werden, wenn wir sie gemeinsam gestalten. Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass nicht nur Windparks und Solarfelder wachsen, sondern auch das Vertrauen in den Fortschritt, dass die Energiewende nicht Spaltung bringt, sondern Zusammenhalt. Ich bin überzeugt, wenn die Gemeinden, die Bürgerinnen und Bürger spüren, dass die Energiewende etwas bringt, nicht nur fürs Klima, sondern beim Taler in der Tasche und im Gemeindesäckel, auch für das eigene Leben, dann wird sie gelingen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Kollege Beitz, ich möchte Sie gleich einmal aufnehmen: Der Taler in der Tasche – für mich wirkt das eher wie eine Karotte, die vor die Bürger gehalten wird, die sie niemals erreichen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Sandy van Baal, fraktionslos) Sie bauen hier Luftschlösser, die beim nächsten Regen sofort zusammenplatzen, weil das, was hier in dem Gesetzentwurf drinsteht, das ist wirklich guter Wille, klassisches SPD-Gesetz, guter Wille ist da, den kann man erkennen. (Patrick Dahlemann, SPD: Die SPD macht immer gute Gesetze.) Aber das, was hier gemacht wurde, ich habe ganz, ganz große Zweifel, dass das ja noch ein gutes Gesetz sein soll, denn wenn man im Detail durchgeht, glaube ich, dass am Ende gar nichts von dem passieren werden wird, was Sie sich vorgenommen haben, exakt das Gleiche wie beim ersten Bürgerbeteiligungsgesetz, denn das erste Bürgerbeteiligungsgesetz war ein Bürgerbeteiligungsverhinderungsgesetz. Und das, was hier passiert, geht wieder in genau die gleiche Richtung. Und deswegen weiß ich nicht, ob Sie wirklich eine Bürgerbeteiligung wollen oder ob Sie den Windkraftausbau verhindern wollen. (Patrick Dahlemann, SPD: Um Gottes willen!) Aber zum einen gehen wir gerne durch, wir haben ja ein bisschen Redezeit. Der Verhandlungszwang als Genehmigungsbremse hier, gucken wir uns mal genau an, wir haben eine 12-Monats-Frist, die beginnt nach der Genehmigung von einer solchen Anlage. Das heißt also, wir haben hier wieder ewig lange Fristen, wo nichts passieren kann. Das kann zu Problemen bei der Finanzierung führen. Das heißt also, ich mache jetzt irgendwie meine Genehmigung, ich mache meine Finanzierung, und dann fangen wir mal an mit der Beteiligungsverhandlung, und dann habe ich irgendwie noch mal zwölf Monate Zeit. Da kommen wir doch ewig nicht voran, um hier was vernünftig aufs Feld zu stellen. (Falko Beitz, SPD: Ja, noch haben Sie nicht gesagt, warum die Bürger nicht beteiligt werden.) Und dann kommen wir noch mal zu der finanziellen Unsicherheit an der Stelle. Es sagt ja auch, es sagt ja auch keiner, ob diese Verhandlungen erfolgreich nachher laufen. Das heißt also, je nachdem, irgendwas zwischen 2 und 6 Cent habe ich dann nachher vielleicht zu bezahlen oder auch nicht, aber ich brauche, als Kaufmann brauche ich doch eine Grundlage, auf der ich kalkuliere, mit der ich zur Bank gehe. Das bezahle ich ja in der Regel nicht aus eigener Tasche, sondern ich habe Finanzierer im Hintergrund. Denen muss ich eine Kalkulation vorlegen. Und dann sagen die mir, wie ist denn der Verhandlungsstand mit der Gemeinde. Ja, die haben wir noch nicht, wir haben ja noch keine Genehmigung. Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz. Das wird doch nichts an der Stelle. Und dann das Gleiche auch, je nachdem, was nachher rauskommt, wie sieht denn der Beteiligungsvertrag aus, oder kriege ich eine Ersatzbeteiligung. Da kriege ich ja erst mal allein bei der Finanzierung noch wieder einen Risikoaufschlag, allein bei der Verzinsung von dem Kapital, was ich entsprechend dafür aufnehmen muss, und wenn ich dann mal ins Unternehmerische mit reingucke, ich habe die Option, vielleicht irgendwie 6 Cent an die Gemeinden und an die Bürger zu bezahlen, oder ich habe die Option, 2 bis 3 Cent irgendwie an so eine Ersatzleistung ans Land zu zahlen. Selten ist das ja irgendwie, Herr Blank, der selber aus eigener Tasche da irgendwie hingeht und das bezahlt, sondern das sind ja meistens Konsortien, das sind Unternehmen, da sind Gesellschafter dahinter, das sind Geschäftsführer dahinter, der Geschäftsführer verhandelt das. So, und dann sind die Gesellschafter und sagen so, na, warum machst du denn jetzt irgendwie bitte hier einen doppelt so hohen Betrag an die Gemeinde, wenn du mit 3 Cent oder vielleicht sogar 2 Cent am Land irgendwie auskommst. Das heißt also, ich habe da doch einen ganz anderen gesellschaftlichen Druck mit dahinter. Und der Geschäftsführer ist ja sogar verpflichtet, das zu machen. Das heißt, hier ist ein Geburtsfehler, hier schon in dem Gesetz mit drin. Und was ist bei mehr Gemeindenkonstellationen? Wir haben ja irgendwie im Schnitt fünf Kilometer Abstand zwischen zwei Gemeinden. In der Mitte baue ich ein Stück Land, so 2,5 Kilometer in die eine Richtung und 2,5 Kilometer in die andere Richtung. Mit Glück habe ich noch zwei in jede andere Richtung. Ich habe vier Gemeinden nachher mit drin. Was passiert denn dann? Ist eine Gemeinde mit dabei, die keinen Bock hat und sagt, okay, ich torpediere das Ganze, wenn alle anderen drei Gemeinden sagen, ja, sie wollen das? Was soll dabei rauskommen? Hier sind ja noch nicht einmal Schlichtungsmechanismen in dem Gesetz eingebaut. Das heißt also, auch hier wieder die nächste Stolperfalle, die dafür sorgen wird, dass dieses Gesetz nicht funktionieren wird. Und dann gehen wir in die Ersatzbeteiligung: wirtschaftlich viel lukrativer als die Gemeindebeteiligung. Das sind am Ende auch alles Unternehmer, die rechnen müssen, so. Wann entsteht die Zahlungspflicht? Welche Behörde prüft am Ende den Vollzug? Vielleicht sagen Sie mir nachher, das wird nachher, wenn das Gesetz erst mal durch ist, dann machen wir das alles in irgendeiner Verordnung, da hat der Landtag nachher nichts mehr mitzukriegen. Aber wenn ich hier über ein Gesetz abstimme, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) wenn ich hier über ein Gesetz abstimme, dann will ich vorher wissen, wie der Vollzug geregelt werden soll, dann muss ich doch wissen, was damit passiert, und nicht, na, wir gucken mal, wie wir das über irgendeine Verordnung lösen wollen. So, und dann haben wir ja auch hier wieder das gleiche Verhandlungsproblem, was ich gerade zwischen Gemeinde und Ersatzleistungen gesagt habe. Wenn ich jetzt noch wieder die Option eröffnet bekomme, mit guten Gründen kann ich von 3 auf 2 Cent wegen mir vielleicht sogar noch runterkommen, bin ich auch da wieder verpflichtet zu gucken, also als Geschäftsführer, also als fiktiver Geschäftsführer einer solchen Gesellschaft, auf diese 2 Cent zu kommen. (Falko Beitz, SPD: Ich merke, du willst eigentlich zustimmen, aber … – Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) So, und dann machen wir wieder irgendwie einen Sonderhaushalt, irgendwie ein Sondervermögen, Schattenhaushalt auf, und dann weiß am Ende wieder keiner, was damit passiert. Wenn, dann könnte man doch hier wenigstens gleich vernünftig lösen, wenn das dann so gemacht wird, dass man sagt, das geht gleich eins zu eins in die Investitionspauschale für die Kommunen über das FAG einfach direkt mit hinein. Das wäre eine Maßnahme, kann man gleich hier mit festlegen, können wir gerne in den Ausschüssen auch so mit drin machen. Und dann noch ein Punkt, wo sich ehrlicherweise mir auch als Kaufmann so ein bisschen die Zehennägel hochkrümmen, irgendwie so eine gesetzliche Verankerung, dass sich der Staat bei mir gesellschaftsrechtlich einkaufen können/darf/soll. Da habe ich echt ein Problem mit, dass gesetzlich festgelegt wird, eine öffentliche Körperschaft kriegt bei mir Gesellschaftsanteile. Ich weiß, es ist eine Verhandlungsoption, aber trotzdem, das so ins Gesetz schon mit reinschreiben, da geht bei mir durchaus der Alarm an. (Falko Beitz, SPD: Wolltest du mit dem Bürger sprechen?) So, Rückwirkung, Repowering: Ich würde Repowering aus der ganzen Nummer ausnehmen mit der Wirkung hier und auch beim Datenschutz, Anwohnerdaten. Wie kriege ich das vernünftig hin zwischen den Betreibern und der Gemeinde, dass die Anwohner entsprechend auch die Beteiligung bekommen? Auch nicht gelöst. Das heißt also, wir brauchen, die Verhandlungspflicht, die muss entkoppelt werden von der Genehmigung. Ersatzbeteiligungen müssen klar definiert und automatisiert werden, Datenaustausch zwischen Gemeinde und Betreiber muss organisiert werden. Repowering muss hier raus aus der Nummer. (Horst Förster, AfD: Das schafft eine schöne Bürokratie und Arbeitsplätze.) Viel besser wäre, das ganze Gesetz zu streichen, zu sagen, dass man die Direktvermarktung irgendwie hinbekommt, und damit kriegen wir eine viel bessere Akzeptanz. (Beifall Sandy van Baal, fraktionslos) Und vielleicht eine letzte Prüffrage: Wenn der komplette Prozess digital ablaufen kann, ist das Gesetz dafür geeignet oder nicht? So, das prüfen wir dann auch noch. – Vielen Dank! (Beifall Wolfgang Waldmüller, CDU, und Sandy van Baal, fraktionslos)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat noch mal ums Wort gebeten der Abgeordnete Wolfgang Waldmüller.

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Wolfgang Waldmüller CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe vergessen, unseren Antrag natürlich mit dem Gesetzentwurf auch zu beantragen, dass er mit überwiesen werden soll. Ich gehe davon aus, dass das eigentlich gar nicht beantragt werden sollte, weil damals haben wir ja alle gesagt, wir machen das dann im Ausschuss, im Gesetzgebungsverfahren behandeln wir diese Anträge gemeinsam. Aber deswegen noch mal offiziell: Bitte um Überweisung zusammen mit dem Gesetzentwurf der Regierung. Und, Herr Beitz, wir werden dann im Ausschuss darüber reden, über Ihre Aussage, über Ihre Aussage – die war jetzt hoch spannend für mich –, Sie haben gesagt, wenn es keine Einigung gibt, dann hat der Betreiber einen Nachteil. Das müssen Sie mir erklären. Genau das Gegenteil: Er hat einen Vorteil, weil er dann eben nicht den höheren Preis dann bezahlen muss, weil wir gehen ja auch nicht von dem Standardmodell aus, 0303, sondern er wird immer – das ist gesagt worden –, immer versuchen, das Geringstmögliche zu … Es wird keine Einigung geben. Aber was er dann für einen Nachteil haben soll, wenn er, wenn Sie sich nicht … Das müssen Sie mir noch mal erklären dann. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5436 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Finanzausschuss und an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Im Rahmen der Aussprache ist seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt worden, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/4264 gemäß Paragraf 50 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Finanzausschuss und an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und Die Linke und Zustimmung aller übrigen Fraktionen und Gruppen und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/4264. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/4264 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Abgeordneten abgelehnt. Im Rahmen der Aussprache ist seitens der Fraktion der CDU beantragt worden, den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3824 sowie den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3752 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Finanzausschuss und an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsantrag bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke und SPD und Fürstimmen aller übrigen Abgeordneten abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3752. Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3824 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3824 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stimmenthaltung der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen und der Gruppe der FDP abgelehnt. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/3752 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/3752 bei Zustimmung der Fraktion der CDU und der fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke, SPD und der Gruppe der FDP und Stimmenthaltungen der Fraktionen der AfD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften, auf Drucksache 8/5420, in Verbindung mit der Beratung des Antrages der Gruppe der FDP – Wählbarkeitshürden absenken, auf Drucksache 8/5336. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften (Erste Lesung) – Drucksache 8/5420 – Antrag der Gruppe der FDP Wählbarkeitshürden absenken – Drucksache 8/5336 – Das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Vor ziemlich genau drei Jahren haben wir hier im Plenum über die Absenkung des Wahlalters diskutiert und mit breiter Mehrheit beschlossen, dass künftig auch 16- und 17-Jährige bei den Landtagswahlen wahlberechtigt sind. Und in einem guten Jahr dürften diese jungen Leute zum ersten Mal an die Wahlurne gehen und ihre Stimme für unseren neuen Landtag abgeben. Das ist gut, und das ist richtig so! Die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ermöglicht jungen Menschen mehr Beteiligung und sollte auch endlich auf Bundesebene eingeführt werden. Durch die Absenkung des Wahlalters entsteht eine Lücke zwischen aktivem und passivem Wahlrecht. Jugendliche dürfen zwar aktiv mitbestimmen, wer sie in Gemeinderäten und Kreistagen vertritt, eine Repräsentation durch Gleichaltrige und eigene Kandidaturen bleiben ihnen aber verwehrt. Dabei bezieht sich der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl auch auf das passive Wahlrecht. Diese Lücke wollen wir schließen, indem wir das Mindestalter für das passive Wahlrecht, also die Wählbarkeit in kommunale Gremien, von bisher 18 Jahren auf zukünftig 16 Jahre absenken. Dazu schlagen wir vor, eine einfache Änderung im Landes- und Kommunalwahlgesetz vorzunehmen und für die Wählbarkeit in Gemeindevertretungen und Landkreistage die Zahl „18“ durch die Zahl „16“ zu ersetzen. Zusätzlich sind einige Anpassungen in der Kommunalverfassung nötig. Das hat zwei Gründe: Zum einen stellen wir klar, dass auch minderjährige Mitglieder der Gemeindevertretungen und Kreistage voll handlungsfähig sind und gegenüber volljährigen Mitgliedern keine Benachteiligung erfahren, zum anderen ist für bestimmte Funktionen und Positionen die volle Geschäftsfähigkeit notwendig. Das gilt zum Beispiel für Ortsvorsteher/-innen, Amtsvorsteher/-innen und deren Stellvertreter/-innen sowie für Mitgliedschaften in Aufsichtsraten – Aufsichtsräten, pardon –, kommunalen Aktiengesellschaften und GmbHs. Die vorgeschlagenen Gremien schreiben deshalb fest, dass für eben diese Positionen das 18. Lebensjahr vollendet sein muss. Mit den vorgeschlagenen Änderungen betreten wir keinesfalls Neuland. Der Landtag von Baden-Württemberg hat 2023 bereits eine solche Absenkung des Wählbarkeitsalters beschlossen, und zwar nach intensiver rechtlicher Prüfung und einer umfassenden Anhörung von Sachverständigen. Dabei wurde deutlich, dass der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl hohen verfassungsrechtlichen Rang hat und nicht mal eben so durch Regelungen im einfachen Recht übertrumpft werden kann, zumal wir, wie erwähnt, dem Aspekt der Geschäftsfähigkeit mit den Anpassungen in der Kommunalverfassung Rechnung tragen. Die Absenkung des Wählbarkeitsalters ist also rechtssicher und stärkt die Allgemeinheit der Wahl. Der wichtigste Antreiber, die wichtigste Motivation für uns ist aber nicht der Gleichlauf von aktivem und passivem Wahlrecht, sondern die Repräsentation, die Beteiligung und das Engagement junger Menschen in der lokalen Politik. Denn was macht Politik aus? Politik lebt von der Mitsprache aller Betroffenen. So viele Entscheidungen betreffen auch die Kinder und Jugendlichen in unserer Gesellschaft, seien es die Schulmensa, ein neuer Radweg oder das örtliche Kultur- und Vereinsangebot. Hier sollten wir jungen Menschen mehr Gestaltungsmöglichkeiten einräumen, gerade vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft und einer chronischen Unterrepräsentation junger Menschen in der Politik. Politik lebt von der Vielfalt der Perspektiven. Eine 16-jährige Schülerin hat sicher einen anderen Blick auf das Leben und die Welt, als die 32-jährige Unternehmerin oder der 69-jährige Rentner im Gemeinderat. All diese Perspektiven sind wertvoll und ergänzen sich gegenseitig. Nicht zuletzt lebt Politik auch von dem Ringen um die besten Ideen. Mit einer Absenkung der Wählbarkeit können auch 16- und 17-jährige Mandatsträger/-innen wertvolle Erfahrungen sammeln und Demokratie leben. Sie ringen für das, was aus ihrer Sicht wichtig ist, erzielen damit Erfolge oder scheitern auch mal mit ihrem Anliegen. Das beginnt übrigens schon mit der Wahl, bei der die jungen Kandidat/-innen um ihre Ideen werben und das Vertrauen der Wahlberechtigten gewinnen müssen, denn am Ende entscheiden natürlich die Bürger/-innen. Wir eröffnen aber auch den minderjährigen Wahlberechtigten die Chance, gleichaltrige Vertreter/-innen zu wählen. Das ist ein Gewinn in doppelter Hinsicht für die jungen Menschen und für unsere lebendige Demokratie. Werfen wir mal einen Blick auf das andere Ende unserer Republik: Im Südwesten durften bei der Kommunalwahl 2024 erstmals Jugendliche unter 18 Jahren für die Kreistage, Gemeinde- und Ortschaftsräte kandidieren. Laut Statistischem Landesamt machten von diesem neuen Recht insgesamt 680 junge Menschen Gebrauch. Gewählt wurden insgesamt 86 von ihnen, 61 in Gemeinderäte und 25 in Ortschaftsräte. Diese Zahlen zeigen, dass die Wählbarkeit ab 16 durchaus Früchte getragen hat, sowohl was die Bereitschaft zur Kandidatur unter den jungen Menschen selbst als auch die Zustimmung an der Wahlurne durch die Bevölkerung betrifft. Auch medial wurde die Wahl natürlich mit großem Interesse verfolgt. Einige der neuen Gemeinderatsmitglieder wurden bei ihren ersten Schritten in die Politik begleitet. Ein Beispiel ist Emilia Stella Schneider aus Ulm. Die 16-Jährige war Spitzenkandidatin der Jungen Liste Ulm, machte mit ihren jungen Mitstreiter/-innen einen engagierten Wahlkampf und konnte fast 7.000 Stimmen auf sich vereinen. Als Einzelmitglied einer unabhängigen Liste hat sie sich eigenständig mit anderen Abgeordneten zu einer neuen Fraktion zusammengeschlossen und schon vor den ersten Sitzungen bewiesen, dass sie nicht nur Wahlkampf und Vertrauen gewinnen, sondern auch Allianzen im Gemeinderat schmieden kann. Natürlich sind viele Themen, Abläufe und Prozesse neu gewesen, aber ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass das für jeden und jede gilt, wenn man erstmals in ein politisches Amt gewählt wird. Junge Menschen zeichnen sich nicht durch einen angeblichen Mangel an Lebenserfahrung, sondern durch eine andere Lebenserfahrung, eine andere Perspektive aus. Das junge Alter, so berichtet auch Emilia Stella Schneider dem SWR, ist für die anderen viel mehr Thema als für sie selbst. Für sie geht es vielmehr darum, etwas zu bewegen und wichtige Themen voranzubringen. Junge Kommunalvertreter/-innen sind nah dran an den Bedürfnissen Gleichaltriger, zum Beispiel, weil vor dem 18. Geburtstag ohne möglichen Führerschein ein gut ausgebauter ÖPNV noch viel wichtiger ist oder weil sie unmittelbar die Zustände der Schulgebäude erleben. Junge Menschen bringen ihre Anliegen in den Diskurs ein und bereichern so die Lokalpolitik. Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern sollte deshalb diesem positiven und erfolgreichen Beispiel aus Baden-Württemberg folgen. Wir schlagen Ihnen, sehr geehrte Kolleg/-innen, vor, dem Engagement, der Befähigung, der Emanzipation von jungen Menschen endlich Rechnung zu tragen, denn wir brauchen genau solche engagierten Jugendlichen wie Emilia Stella Schneider aus Ulm. Sie sind eine Bereicherung für die Demokratie, für die Politik vor Ort, und sie sind Vorbilder für das Engagement anderer Jugendlicher. Und wenn sie es schaffen, mit ihrem Wahlkampf und ihren Ideen genügend Bürger/-innen zu überzeugen, sind sie definitiv auch den vielfältigen Herausforderungen eines politischen Amtes gewachsen. Deswegen sind wir für eine Absenkung des Wählbarkeitsalters auf 16 Jahre. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Debatte. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort zur Begründung des Antrages der Gruppe der FDP hat der Abgeordnete David Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Seit fast vier Jahren beschäftigt sich die Enquete-Kommission des Landtages „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ unter anderem auch mit Mitbestimmungsmöglichkeiten von jungen Menschen hier in diesem Bundesland. Und egal zu welchem Themenkomplex wir dort sprechen, ob das jetzt irgendwie mentale Gesundheit ist, Verkehr oder Sonstiges, eine Sache kommt immer wieder heraus bei allen, die sich beim Thema „Beteiligungen junger Menschen“ irgendwie engagieren, und das ist das Thema „Mitbestimmung, Verantwortung und Selbstwirksamkeit“. Und das haben wir in dem ersten Themenkomplex intensivst auch beraten. Wir haben das ganze Thema, wir haben das Jugendbeteiligungsgesetz hier im Land Mecklenburg-Vorpommern schon mit drin. Aber hier wollen wir ganz gerne einen Schritt weiter gehen, ähnlich wie die GRÜNEN, weil das macht aus unserer Sicht einfach nur Sinn – Mecklenburg-Vorpommern, eines der ältesten Bundesländer in Deutschland, also in der Durchschnittsbevölkerung vom Alter her, und wir haben nach wie vor mit der Abwanderung junger Menschen zu tun. Und wenn wir auch junge Menschen stärker einbinden und beteiligen wollen hier in diesem Bundesland, dann ist das hier genau eine Möglichkeit voranzugehen. Und die Absenkung des passiven Wahlalters auf 16 Jahre halten wir für folgerichtig. Junge Menschen engagieren sich längst in Vereinen, Initiativen, Feuerwehren, Jugendbeiräten und sonstigen Ehrenämtern. Sie zeigen, dass sie Verantwortung übernehmen können, und sie zeigen, dass sie bereit sind, das auch zu wollen, und in der Lage sind, dass sie es können. Und die Verantwortung im Alltag spiegelt sich aber nicht wider in der politischen Willensbildung. Unsere kommunalen Gremien, und das können Sie mit Sicherheit aus allen Bürgergesprächen vor Ort oder auch hier im Landtag mit den Gruppen bestätigen, das, was junge Menschen bewegt, ist zu über 90 Prozent – nach meiner Erfahrung – kommunalpolitisch. Es ist die vielbeschworene Skaterbahn, es ist halt irgendein Radweg. Marc Reinhardt raunte gerade schon einmal gerade eben in den Saal: „Wie kommen denn die jungen Leute von A nach B, wenn sie denn mal irgendwo hinwollen?“. Das ist das, was die Menschen doch vor Ort bewegt. Und das, gerade wenn wir über junge Menschen reden – über die Simson werden wir jetzt ja wahrscheinlich nicht mehr reden –, aber das ist ja die Mobilitätsvariante Nummer eins. Aber die, die davon betroffen sind, die noch kein Auto fahren können, die noch wenig Mobilität haben, die wissen doch, wo der Schuh drückt, die wissen, was sie machen können. Und warum soll ich sie jetzt irgendwie mit 16 Jahren dann in irgendwelche Jugendbeiräte halt stecken, dann am Ende auch mit „jaja, wir hören uns mal an, was ihr zu sagen habt“. Also nicht despektierlich gemeint, aber wenn sie die Möglichkeit hätten, zumindest einige Vertreter in die kommunalen mitbestimmenden Gremien zu senden, dann entfalten wir doch eine viel, viel größere Wirksamkeit für die Anliegen, die junge Menschen tatsächlich hier betreffen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das Beispiel in Baden-Württemberg – das hatte Constanze Oehlrich gerade schon einmal angesprochen –, das zeigt es doch, dass es halt irgendwie geht. So, die machen das jetzt schon, die probieren das aus: Engagement/Verantwortung/Vorbildwirkung. So, und insgesamt – meine Zahlen differieren leicht, aber irgendwie auch nur um plus/minus, wie viele Leute tatsächlich gewählt wurden –, aber wenn nachher irgendwie über 500 Jugendliche kandidierten und über zehn Prozent davon am Ende sogar ein Mandat errungen haben, dann ist das, glaube ich, schon eine große Errungenschaft und nichts, wovor man irgendwie Angst haben müsste, dass jetzt plötzlich irgendwelche jugendlichen Punks oder was auch immer die Kommunalparlamente stürmen. Ich weiß auch nicht, was für eine Angst man irgendwie davor haben muss. So, ob wir jetzt im Detail sagen, die müssen jetzt in jeden Aufsichtsrat reingehen, ob wir jetzt im Detail sagen, die müssen jetzt irgendwie in alle anderen Unter- und Nebengremien noch mit rein, dafür haben wir den Antrag gestellt. Deswegen wollten wir das als Debatte auch gerne mal in den Landtag reingeben, um auch das einfach anzustoßen. Da kann man von mir aus auch gerne noch Abstufungen treffen. Unser Kernanliegen ist, zu sagen, junge Menschen ab 16, die können in den Gemeinderat, die können in den Kreistag, die können die Stimme erheben für ihre Generation und für ihre Anliegen. Und ich bin überzeugt, dass junge Menschen das auch verantwortungsvoll ausüben können. Und ja, vielleicht ist die eigene Meinung noch nicht ganz gefestigt. Ich glaube, das passiert auch vielleicht jetzt mit 40 oder 50 oder mit 60 Jahren noch nicht immer, wobei ab 60 Jahren ist die Meinung wahrscheinlich schon so fest, dass es egal ist, worüber man redet. Aber … (Torsten Koplin, Die Linke: Nicht bei jedem! Nicht bei jedem!) Nicht bei jedem! (allgemeine Heiterkeit) Aber wollen wir das am Alter festmachen? Ich glaube nicht. Wir wollen das nicht am Alter festmachen. (Andreas Butzki, SPD: Kann man mal im Protokoll nachlesen!) Also wir machen keine Altersdiskriminierung, in welche Richtung auch immer. Und wenn wir diese Grenze einmal auflösen, dann, glaube ich fest, haben wir hier etwas gekonnt. Und deswegen unterstützen wir auch gerne weiterhin den Antrag der GRÜNEN in der weiteren Beratung und auch unseren. Und ich bin gespannt, was noch für Gegenargumente kommen werden, warum man das alles nicht macht und wie unreif junge Menschen doch sein würden und was sie sonst für schlechte Entscheidungen treffen oder wie politisch beeinflussbar sie sind. Solange wir sie im Verfassungsschutz und entsprechend aufzeichnen können und Akten anfertigen können, glaube ich, dürfen sie auch zumindest in der Öffentlichkeit auftreten und eine politische Meinung artikulieren. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer bis zu 35 Minuten vorzusehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Innenminister Herr Christian Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst geht die Diskussion offen eingestanden weniger um Angst, sondern nach meiner Überzeugung mehr um die Frage der Verantwortung. (Torsten Koplin, Die Linke: Richtig!) Da sage ich auch gerne gleich etwas zu. Es gibt einen Unterschied zwischen aktivem und passivem Wahlrecht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Das müssen wir, glaube ich, deutlich … Nein, auch in der Frage, welche Wirkung es haben kann. Zweitens der Hinweis, wir wollen Kinder und Jugendliche beteiligen, da sind wir dicht beieinander. Die Frage ist eben, auf welchem Wege. Und wenn wir die Diskussion, die hier angeklungen ist, zu sagen, aber 16- bis 17-Jährige können genauso gefestigt oder ungefestigt sein wie ein 40-Jähriger, unbenommen, wobei wir dann auch schnell in die Diskussion kommen – die haben wir auch schon mal hier geführt –, ist eigentlich 16 richtig oder 15. Und ich erlebe im Übrigen Jugendliche mit 13/14, die schon wirklich tolle Arten haben, ihr Leben wahrzunehmen, ihre Umgebung wahrzunehmen. Und ich erlebe auch Menschen in deutlich höherem Lebensalter, die nicht mit deutlich geringerer Aufmerksamkeit durch die Gegend gehen. Also erstens, bei dem Alter können wir viele Debatten führen. Ich glaube, dass wir mit der Möglichkeit, selbst wählen zu gehen, genau die erste Option schon ausgesprochen haben, und will Sie gerne bei der oft ungeliebten und trotzdem relevanten Größe der Volljährigkeit einmal abholen. Mit 18 Jahren ist der Tag, ab dem ich im Zweifel für mich selber einstehe. Ich weiß, dass Baden-Württemberg das passive Wahlalter abgesenkt hat. Offen eingestanden haben die jetzt eine Wahl 2024 durch. Ich schaue mir gerne in einigen Jahren an, welche Auswirkungen das hat, welche Risiken eingetreten sind oder welche nicht. Und trotzdem bleibt die Volljährigkeit eine erhebliche Größe. Und wenn ich den Argumentationen, die erfolgt sind, folge, müsste man bundespolitisch auch über die Volljährigkeit noch mal diskutieren an manchen Stellen. Ich würde Sie gern bei der Volljährigkeitsfrage abholen, weil es eben an der Stelle einen maßgeblichen Unterschied gibt, ob ich wählen gehe, und zwar allein in der Kabine, oder ob ich über mehrere Jahre ein Mandat dann wahrzunehmen habe. Die rechtlichen Hemmnisse bei der freien Ausübung des Mandats sind nicht in Gänze von der Hand zu weisen. Das kriegen Sie mit den Regelungen, die hier vorgeschlagen sind, in der Kommunalverfassung alleine nicht hin. Warum? Weil das Recht der Eltern, egal, was Sie in die Kommunalverfassung eines Landesgesetzes schreiben, die bundesgesetzlich vorgegebenen Regelungen des Rechtes der Eltern, zum Beispiel den Aufenthalt der Jugendlichen unter 18 Jahren zu bestimmen, kriegen Sie nicht abgebogen. Wir können ja hinterher gerne lange streiten, ob da besonders strenge Eltern das eigentlich dürften und ob man vorm Familiengericht darüber streitet, ob die denen nicht die Möglichkeit geben müssen, aber noch einmal, das steht erst mal im Raum. Und da kann es sogar einen objektiven Grund der Eltern geben, die sagen, wir haben so rapide Verluste der schulischen Leistungen festgestellt, dass wir jetzt unsererseits glauben, dass wir bis zum 18. Lebensjahr unseres Kindes dieser Verantwortung gerecht werden müssen, indem wir da mit anderen Vorgaben und Maßgaben rangehen. Also Sie kommen in ein notwendiges Spannungsverhältnis zur Aufsichtsbefugnis und im Übrigen auch zur Aufsichtspflicht der Eltern. Das kann, das muss nicht – gar keine Frage, es gibt bestimmt tolle Beispiele –, aber das kann zu einer Kollision führen mit der unabhängigen Mandatsausübung. Sie werden im Übrigen diese möglichen Konflikte minderjähriger Gemeinderäte mit den Erziehungsberechtigten eben gerade auch bei der Frage, wie viel zeitliche Inanspruchnahme darf ich eigentlich investieren, erneut vielleicht unter dem Gesichtspunkt, wie steht es im Spannungsverhältnis zur bevorstehenden Zwischenprüfung in der Ausbildung, zum bevorstehenden Abitur, Sie werden das nicht ganz abbiegen können. Kann man sagen, ja, den Spannungsbogen kann es auch beim 18-Jährigen geben, der Abitur macht. Ja, aber ab 18, sagen wir eben, muss da jemand für sich selber entscheiden. Vorher haben Eltern zumindest eine Befugnis, dort Entscheidungen zu treffen. Und wir werden die mit einem Landesgesetz nicht in Kollision bringen können, weil das Bundesgesetz, das BGB die Regelungen dort uns vorgeben. Soweit Sie im Übrigen versuchen, im Gesetzentwurf mit einer Formulierung „gewählte Jugendliche sind quasi gleichgestellt und als handlungsfähig zu behandeln“, soweit aus Gesetzen etwas anderes sich ergibt, sind Sie in einem unglaublichen Feld, denn es gibt eine Menge Bundesgesetze, die da eingreifen. Ich will Sie gerne noch bei zwei weiteren abholen. Es gibt die Regelung zur Schulpflicht, die kriegen Sie nicht weg. Da kann man sagen, kann man alles in Ausgleich bringen mit gutem Willen, ja. Aber Sie haben erst mal bei unter 18-Jährigen diese Herausforderung. Und auch das Jugendschutzrecht des Bundes kriegen Sie nicht abgebogen. Sie haben extrem spannende neue Herausforderungen, wenn Sie das tun, für Ausschussvorsitzende, weil die auf einmal Jugendschutzbestimmungen – bei unter 18-Jährigen bei abendlichen Sitzungen, die nicht selten sind, bei der Frage von Sitzungsdauern, (Zuruf von Horst Förster, AfD) bei möglicherweise Besuchen gewisser Einrichtungen müssen Sie das inkludieren. Also es lässt sich nicht ganz so leicht abbiegen. Ich weiß, dass man sagen kann, mit gutem Willen kriegt man das alles weg, glaube nur, dass die Verantwortungsmöglichkeiten ab dem 18. Lebensjahr, die Selbstständigkeitsmöglichkeiten größer sind. Und, meine Damen und Herren, Sie haben ein Restrisiko, dass Sie nicht in Gänze in den Griff bekommen. Sie haben für kommunalpolitisch Aktive zwar ein weitgehendes Abbedingen von Haftungsrisiken, Sie kriegen es aber nicht in Gänze weg. Und im deutschen Recht – im Übrigen nicht nur hier, und sehr zu Recht, wie ich finde – gilt, dass wir Jugendliche möglichst vor jedem Haftungsrisiko freihalten, unter 18 sollst du kein Risiko laufen können. Noch mal, kommunale Mandate sind sehr, sehr haftungsavers. Sie haben die Amtshaftung, die in der Regel vorgeht. Aber die Amtshaftung greift nur, das ist wesentlich, solange sie tatsächlich das kommunale Amt ausüben. Um nur ein Beispiel zu nennen: Ein Verstoß gegen Geheimhaltungsvorschriften, ein Plaudern aus der nicht öffentlichen Sitzung ist nicht Ausübung des Mandates, sondern, ganz im Gegenteil, es wäre Ihnen eigentlich als Mandatsträger verboten und kann – jetzt sind wir bei Theorien, weiß ich –, aber wenn es praktisch kommt, in dem einen Fall von einer Million, tut das dann richtig weh. Wenn das durchschlägt, kommen Sie möglicherweise in Haftpflichtrisiken, die wir nicht, auch nicht nach meiner Überzeugung mit der landesrechtlichen Bestimmung in einer Kommunalverfassung abbedingen können, weil sie wieder im Zweifel in BGB oder anderen Regelungen stehen. Es war eben schon angeklungen – und auch da sieht man den Unterschied –, ja, in Aufsichtsräte könnten sie nicht, da steht das GmbH-Recht und das Aktienrecht sehr klar gegen, muss man 18 sein. Kann man sagen, gut, ist jetzt vielleicht auch nicht das Hauptaugenmerk. Sie werden Diskussionen führen müssen, wie es dann mit den anderen Gremien ist. Im Übrigen, auch die Baden-Württemberger haben es nicht ganz so undramatisch gesehen. Das Sparkassengesetz hat der baden-württembergische Landtag extra mit geändert. Also da dürfen auf jeden Fall unter 18-Jährige nicht in die Aufsichtsgremien. Weil es dort eben nicht nach Bundesrecht verboten war, musste man auf einmal eine Regelung treffen. Es gibt also offenbar auch dort die Überlegung, wo ist eigentlich Haftungsrecht da, wo muss ich gucken. Also auch die Baden-Württemberger haben nachgesteuert. Ich glaube, dass wir noch an Stellen sind, wo wir eben nicht alles im Vorbeigehen geändert bekommen. Und zumindest in vielen Teilen der Republik sind Parteien in den größeren Städten und Gemeinden durchaus noch ein maßgeblicher Teil kommunaler Wahlvorbereitung. Ein Eintritt in eine Partei ist eine auch bei Jugendlichen durchaus geübte Entscheidung, aber die Eltern haben am Ende einen Genehmigungsvorbehalt. Ich brauche im Zweifel die Einwilligung meiner Eltern. Ich bin also auch an der Stelle nicht bei jemandem, der völlig freibestimmt sagen kann, was er tut. Nun kann man auf Listen auch ohne Parteibuch kandidieren, keine Frage. Sie sind trotzdem dann auch wieder bei dem Spannungsverhältnis zu den elterlichen Aufsichts- und Sorgerechten. Ich glaube von daher, dass die bisherige Unterscheidung mit 18 Jahren wegen dieser Volljährigkeitsfragen nicht von der Hand ist. Ich lasse mich gerne in Baden-Württemberg in einigen Jahren eines Besseren belehren, wobei Sie da mit Sicherheit mehr als einen Durchlauf brauchen. Denn selbst wenn Sie wirklich an ihrem 16. Geburtstag ins Kommunalparlament einziehen, ist nach zwei Jahren – auch die haben dort in Baden-Württemberg fünf Jahre Legislatur –, nach zwei Jahren ja das 18-Jahre-Problem gelöst. Ich glaube, dass Sie ein paar mehr Sachverhalte brauchen, um ein Gefühl zu bekommen. Ich halte weiterhin die 18 Jahre, die Volljährigkeit für eine maßgebliche Größe aus den eben genannten Gründen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. Die Diskussion ist aber in der Tat hochgradig spannend, und sie bleibt es auch bei der Frage, wie man tatsächlich Kinder und Jugendliche mit ihrem Gefühl, mit ihrer Lebenswelt, mit ihrem Blick auf die Dinge einbezieht. Das gilt aber in Wahrheit auch für andere Bevölkerungsgruppen, die nicht alle gleichermaßen in die jeweiligen kommunalen Parlamente hineinwirken können. Die Volljährigkeit bleibt für uns eine maßgebliche Größe. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um drei Minuten überschritten. Das heißt zusätzliche Redezeit für die Oppositionsfraktionen von einer Minute. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Horst Förster.

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Horst Förster AfD

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte anknüpfen, wo Minister Pegel angefangen und damit auch aufgehört hat. Das war sein Haupteinwand ja, aktives und passives Wahlrecht erst mal gründlich auseinanderzuhalten. Und dann danke ich Ihnen wirklich dafür – den Gesichtspunkt der Eltern habe ich also völlig übersehen, und es ist wirklich ein tragendes, ein tragender Einwand. (Enrico Schult, AfD: Ei, jei, jei, du bist aber ehrlich, Horst!) Allerdings das Jugendschutzgesetz, das lässt ausdrücklich – das habe ich nämlich geprüft, da habe ich dran gedacht –, das lässt eine Ausnahme zu. Die dürfen also noch um 11:00 Uhr, oder gegen Mitternacht dürfen die noch aus politischen Gründen dort sitzen. (Heiterkeit bei Petra Federau, AfD) Aber mit der Begründung, die wir hier für die Absenkung gehört haben, kann man das Wahlalter genauso gut auf 17 oder gar 15 Jahre absenken. Beides geht an der Lebenswirklichkeit und dem Grundsatz der Ernsthaftigkeit von Demokratie vorbei. „Alles zu seiner Zeit“ ist eine Lebensregel, die zwar ungenau ist, die aber hier pragmatisch genau den Weg weist. Jugendlichen fehlt in diesem Alter generell noch die Reife, um eine kommunale, um ein kommunales Mandat eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Wer Kinder in diesem Alter hat oder sich selbst an seine eigene Jugend noch zu erinnern vermag, dem muss ich das eigentlich nicht erklären. Zudem würden es jugendliche Mandatsträger vermutlich schwer haben, sich im politischen Geschäft gegenüber den Erwachsenen zu behaupten und von diesen überhaupt ernst genommen zu werden. Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie von der Politik eher abgestoßen als davon begeistert werden, nicht gering. Alles hat eben seine Zeit, und das Erwachsenwerden ist mit 16 noch lange nicht erreicht. Das Wahlalter hat eine lange Geschichte und stimmt nicht immer mit dem Volljährigkeitsalter überein. Bis weit in das 19. Jahrhundert wurde man in den meisten deutschen Ländern erst mit 24 oder mit 25 Jahren volljährig. Ab 1870 galt dann die Volljährigkeit mit 21 Jahren. Dies änderte sich erst ab 1975, als nach mehr als 100 Jahren das Volljährigkeitsalter auf 18 Jahre abgesenkt wurde. Allerdings wurde das aktive Wahlrecht auf Bundesebene schon fünf Jahre vorher auf 18 Jahre herabgesetzt, also ab 1970. Aber 100 Jahre lagen rund dazwischen. In der DDR trat übrigens die Änderung der Volljährigkeit etwas früher ein, nämlich schon 1950 wurde das Alter dort auf 18 Jahre herabgesetzt. Auf kommunaler Ebene setzten die Niedersachsen, wie eben schon ausgeführt, 1996 als erstes Bundesland das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre herab. Es folgten nach und nach weitere Länder, bis auf fünf. Für die Landesebene ist das Verhältnis umgekehrt. Hier haben neben MV noch fünf weitere Länder das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt. Halten wir also fest, allein beim aktiven Wahlrecht wurde das Wahlalter in den Ländern teilweise auf 16 herabgesetzt, und zwar mehrheitlich nur auf kommunaler Ebene. Was das passive Wahlrecht anbelangt, und nur darum geht es hier, so hat bisher eben – das war es schon, was ich eigentlich sagen wollte –, wie eben schon ausgeführt, nur Baden-Württemberg 2023 das Wahlalter für die kommunale Ebene auf 16 Jahre herabgesetzt. Dem ist bisher kein anderes Land gefolgt. Man sieht also, wie sich die Altersgrenzen uneinheitlich fließend entwickelt haben, wobei ein Volljährigkeitsalter von 18 für das passive Wahlrecht bislang festgehalten wurde. Nur eben Baden-Württemberg macht hier eine Ausnahme. Wir sollten ihm nicht folgen. Irgendwo ist eine Grenze, bei der man die notwendige Reife erwarten kann, um eigenverantwortlich in der Politik wichtige Entscheidungen zu treffen. Das kann bei Jugendlichen in diesem Alter generell nicht angenommen werden. Die meisten Jugendlichen sind in diesem Alter noch in der Schule oder haben eine Ausbildung begonnen. Sie beginnen gerade erst damit, Erfahrungen im praktischen Leben zu machen. Sie sind in dieser Phase noch stark von ihren Eltern und Lehrern oder Bewegungen abhängig, deren Thesen sie dann auch leicht übernehmen. Die meisten Jugendlichen dürfen in diesem Alter auch andere Interessen haben, denen sie in ihrer oft knappen Freizeit nachgehen. Und wer politisch interessiert ist, für den gibt es vielfältige Beteiligungsprojekte. Es muss nicht gleich ein politisches Mandat sein. Ich meine, wir tun diesen Jugendlichen kein Unrecht, wenn wir sie altersgerecht behandeln und ihnen das passive Wahlrecht noch nicht verleihen. Noch zu Herrn Wulff, der also meinte, die Jugendlichen interessieren sich hauptsächlich nur für kommunale Themen. Dem möchte ich energisch widersprechen. Ich habe mal eben nachgeprüft, wie alt ich war – mit 16, das war das Jahr 1958 –, und da habe ich noch sehr gut in Erinnerung, wie man damals tickte. Es war nämlich der 17. Juni 53, den ich auch schon ganz, ganz bewusst miterlebt habe. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und dann war 1956 der Ungarnaufstand. Da weiß ich ganz genau, wie wir Jugendlichen auch darüber diskutiert haben und wie man auch diese innere Wut damals spürte, dass man, wie später beim Mauerbau, dass man entsetzt war, gedemütigt und konnte aber nichts machen. Diese, diese Ohnmacht, was zu machen, das habe, kann ich allzu gut nachempfinden. Ich glaube auch heute, dass die jugendlichen Leute – das haben wir inzwischen ja geschafft in dieser Zeitenwende –, dass die heute eher über Krieg und Frieden reden, über das, was auf sie zukommt, Wehrpflicht, all diese Dinge. Die haben heute ganz ernste Themen im Auge, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) grundsätzliche, ernste Themen, die wir ihnen besser erspart hätten und wohl auch erspart hätten (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) können, als dies … Denken Sie nur mal ganz praktisch an den Tanker vor Rügen! Ja, die Rüganer, die haben im Augenblick ganz große Sorgen, dass dieser blöde Tanker, der völlig sinnlos da sanktioniert liegt, dass dem das Öl rausgeht und die Insel und das ganze Umfeld zerstört wird. Das sind alles Jugend…, alles Themen von ganz großer, grundsätzlicher Bedeutung. Und gerade in jungen Jahren – so sind wir alle gestrickt gewesen –, da haben Sie das ganz Große im Kopf. Da haben Sie eine Revolution im Kopf als irgendwie eine Rentenerhöhung. So ist das, (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach, so ist das?! Dann wissen wir ja wenigstens, wo es herkommt!) wenn man jung ist. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Dr. Daniel Trepsdorf. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Ich sehe, es gibt hier eine Änderung. Dann hat jetzt das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Rede (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) hätte jetzt gern Christian Albrecht gehalten. Der ist erkrankt. Gute Besserung von dieser Stelle aus! Und wie Sie wissen … (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielen Dank! Und wie Sie wissen, Christian Albrecht ist ein exzellenter Redner und reagiert auf Situationen und Redebeiträge. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich habe mir jetzt seinen, seine Redegrundlage geschnappt und würde die ganz gern hier zum Gegenstand meiner Rede machen. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an politischen Entscheidungen ist uns als Linke ein zentrales Anliegen. Demokratie lebt davon, dass alle Menschen mitmachen, unabhängig von Herkunft, Alter oder Lebensweg. Deswegen haben wir in dieser Legislatur bereits wichtige Schritte unternommen, um der Stimme von Kindern und Jugendlichen mehr Gewicht zu verleihen. Wir haben das aktive Wahlalter für Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre abgesenkt und das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz verabschiedet. Beides sind klare Signale, wir trauen jungen Menschen zu, Verantwortung zu übernehmen. Aus unserer Sicht muss man perspektivisch auch darüber sprechen, das Wahlalter weiter abzusenken, denn politische Mündigkeit wächst durch Erfahrung und Beteiligung, nicht durch Ausschluss. Heute aber reden wir über etwas anderes, das passive Wahlalter, also die Möglichkeit, sich selbst wählen zu lassen. Mit dem passiven Wahlalter haben wir uns bisher in diesem Rahmen nicht in der Tiefe beschäftigt. Der vorliegende Antrag und der Gesetzentwurf waren für uns ein guter Anlass, das intensiver nachzuholen. Dabei haben wir festgestellt, dass es das passive Wahlalter 16 bisher nur – das ist hier mehrfach schon betont worden – in Baden-Württemberg gibt. Das findet sich ja auch in den Vorlagen wieder, die wir gerade besprechen. Wir haben uns angeschaut, wie dort diskutiert wurde, welche Chancen gesehen und welche Bedenken geäußert wurden. Und da zeigt sich eben ein differenziertes Bild. Die Vorteile liegen auf der Hand. Es wäre ein konsequenter Schritt, um junge Menschen frühzeitig in die kommunalpolitische Verantwortung einzubinden. Und Politik sollte dem Anspruch nach auch repräsentativ sein. Ich vermisse das selbst manchmal schmerzlich, wenn wir auf die bundesweite Zusammensetzung sämtlicher Parlamente schauen – Menschen mit Migrationsgeschichte, Menschen ohne Studium, Frauen, queere Menschen, sie alle sind nach wie vor unterrepräsentiert. Dasselbe gilt für junge Menschen. Wenn wir wirklich wollen, dass sich alle gesellschaftlichen Gruppen wiederfinden, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) dann müssen wir konsequenterweise auch Jugendlichen eine Stimme und ein Mandat geben. Gleichzeitig gibt es Bedenken, die wir nicht einfach vom Tisch wischen dürfen. Hierzu gehören Fragen zur eingeschränkten Geschäftsfähigkeit durch die fehlende Volljährigkeit und weitere rechtliche Bedenken. Minderjährige dürfen bestimmte Aufgaben nicht ausüben, beispielsweise dürfen sie nicht zur/zum stellvertretenden Bürgermeisterin und Bürgermeister gewählt werden und auch nicht in Aufsichtsgremien sitzen. Teils lange Sitzungen bis tief in die Nacht – hier hatte das auch schon eine Rolle gespielt – könnten mit dem Erziehungsrecht der Eltern im Konflikt stehen. Auch die kommunalen Spitzenverbände wie Städte- und Gemeindetag oder Landkreistag weisen darauf hin, dass sie einen Konflikt zwischen dem freien Mandat auf der einen und Elternrechten beziehungsweise Jugendschutz auf der anderen Seite sehen. Es bedürfe klarer Regelungen, wenn etwa Sitzungstermine mit der Schulpflicht kollidieren. Diese Punkte müssen wir sehr ernst nehmen. Ich denke, das tun wir hier auch. Aber viele dieser Fragen sind lösbar. Gerade die Themen „Vereinbarkeit und rechtliche Klarstellung“ sind keine unüberwindbaren Hürden. Im Gegenteil, das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt“ begleitet uns ohnehin ständig, ob bei Eltern, Menschen mit zu pflegenden Angehörigen oder Beschäftigten ohne Nine-to-five-Job. Warum also nicht auch bei Jugendlichen? Grundsätzlich könnten wir uns das passive Wahlalter 16 auch vorstellen. Wichtig ist aus unserer Sicht dabei, dass Jugendliche dann nicht zu Stadträten zweiter Klasse werden. Wenn sie kandidieren dürfen, dann müssen sie auch vollwertig mitgestalten können, mit allen Rechten und Pflichten, die dazugehören. Das Gute ist, Baden-Württemberg hat das Ganze vor zwei Jahren eingeführt (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) und hat im vergangenen Jahr die erste Kommunalwahl mit den neuen Gegebenheiten durchgeführt. Ich gehe davon aus, wenn wir noch mal zwei/drei Jahre in die Zukunft schauen, gibt es dort Erfahrungswerte, eventuell sogar eine richtige Evaluation. Dann sehen wir, welche Befürchtungen haben sich bewahrheitet, wo gab es Probleme und wie wurden sie gelöst und wo läuft es vielleicht sogar besser als gedacht. Diese Erkenntnisse sollten wir nutzen. Sie geben uns die Chance, hier in Mecklenburg-Vorpommern eine gute, fundierte und praxistaugliche Regelung zu entwickeln. Ich werbe daher dafür, das genauso zu machen. Wir als Linke halten es für einen diskussionswürdigen Ansatz und sind hier sehr offen. Wir müssen uns anschauen, wie es in Baden-Württemberg läuft, und sollten darauf aufbauend eine gut angelegte fachliche Debatte führen unter Einbezug von Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und die Beteiligung hier im Land durchführen, und mit jungen Menschen selbst – selbstverständlich. Bis dahin sollten wir aber nicht stehenbleiben. Wir sollten in Mecklenburg-Vorpommern ganz aktiv dafür arbeiten, dass wir die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stärken. Das heißt konkret, das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz mit Leben zu erfüllen, Beteiligungsstrukturen auszubauen und die finanzielle Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit zu sichern. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Marc Reinhardt. (Zurufe von Horst Förster, AfD, Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Torsten Renz, CDU)

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! GRÜNEN und FDP, wir haben es ja schon gehört, geht es um die Absenkung des passiven Wahlrechts auf 16 Jahre. Wir haben auch schon viel gehört, was dafür und was dagegenspricht. Ich will nicht verhehlen, dass die CDU sich auch eher dagegen ausspricht, auch wenn die CDU in Baden-Württemberg aufgrund ihres Koalitionsvertrages das mitgemacht hat. Aber es gibt tatsächlich – auch das war ja in den Worten von Herrn Koplin eben zu hören –, es gibt tatsächlich, und das sehe ich auch als Gefahr, dass wir dann auch tatsächlich Abgeordnete zweiter Klasse oder Mitglieder zweiter Klasse produzieren. Wir haben das gehört mit den Aufsichtsräten. Da ist es sicherlich schwierig, 16-Jährige, auch was die Haftungsfragen – bei den Sparkassen wurde das ja auch explizit ausgeschlossen – betrifft, dort auch 16-Jährige mit reinzunehmen. Wir haben das ganze Thema Jugendschutz gehört und Elternrecht dabei. Das ist sicherlich nicht von der Hand zu weisen. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich stelle mir da auch eine ganz praktische Frage: Wenn in unserem Kreistag in der Mecklenburgischen Seenplatte, sagen wir mal, so ein 16-Jähriger aus Dargun kommt und der muss nach Neubrandenburg um 17:00 Uhr, und oft gehen die bis 23:00 Uhr, und dann wieder zurück, und da ist nicht gerade jemand, der den mitnehmen kann, stelle ich mir das schwierig vor, wie das zu gewährleisten ist. (Zurufe von Horst Förster, AfD, Torsten Renz, CDU, und David Wulff, FDP) Also sicherlich, wir haben jetzt ein Rufbussystem. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD) Das kann ich mir gut vorstellen, aber ich weiß nicht, ob der die dann einzeln einsammelt. Das ist sicherlich schwierig und umso größer. Hier in Schwerin mag das ja noch funktionieren, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) mit dem Fahrrad oder mit dem Roller. Oder auch, was hatte mir Frau Klingbeil gesagt, ab 16 kann man auch mit so einem 45er-, (Christine Klingohr, SPD: Mit 15!) mit 15 so ein 45er-Auto fahren. Da ist man bei uns im Landkreis dann trotzdem irgendwie zwei Stunden bis zur Kreistagssitzung unterwegs, und zurück dann aber auch noch wieder. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist auch gefährlich.) Und wenn die dann erst um 01:00 Uhr/02:00 Uhr nachts nach Hause kommen, (Zurufe von Petra Federau, AfD, und Horst Förster, AfD) mit Schule, Ausbildung, was da alles so mit drinhängt, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) da stelle ich mal die Frage, da sehe ich mehr Probleme auf uns zukommen, (Horst Förster, AfD: Dann sagt Papa, du bleibst heute hier, und dann ist das Problem gelöst!) als das so ist. Und, David, so viel darf ich ja noch zur FDP sagen, die hat das ja aus diesen Gründen auch in Baden-Württemberg abgelehnt, ne. (Torsten Renz, CDU: Okay!) Aber unsere haben zugestimmt, eure haben dort mit abgelehnt. Insofern ist das, glaube ich, ein sehr weites Feld. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir haben auch uns öfter schon darüber ausgetauscht, wie ist das mit der Reife, können die das alles schon abschätzen. Da halte ich es dann tatsächlich auch eher mit dem Innenminister, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) dass ich auch schon 14-Jährige getroffen habe, die konnten das besser als manch 40-Jähriger. Insofern ist tatsächlich die Frage, warum nehmen wir 16. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Wir hätten ja auch 14, 15 oder 17 nehmen können. Aus meiner Sicht, wir binden das ja dann gern immer auch an die Volljährigkeit, auch an die Strafmündigkeit, auch das ist ja dann eine Frage, die ja auch erst mit 18 und richtig dann auch erst mit 21 beginnt. Also ich will Sie nicht lange nerven. Aus unserer Sicht sprechen mehr Argumente dagegen als dafür, und deshalb werden wir diese beiden Anträge auch ablehnen und können dem so nicht zustimmen. Vielleicht sind wir ja in zehn Jahren klüger. (Andreas Butzki, SPD: Fürs Protokoll!) Wer weiß das schon, ne? – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die SPD hat das Wort die Abgeordnete Martina Tegtmeier. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU)

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Martina Tegtmeier SPD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Also hier ist ja schon ganz vieles angesprochen worden, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) was einem natürlich bei solchen Anträgen beziehungsweise dem Gesetzentwurf sofort in den Sinn als Fragestellung kommt. Und da gibt es natürlich ein heftiges Für und Wider. Aber wenn wir uns anschauen, wie das aktive, die Absenkung des aktiven Wahlrechts gelaufen ist in Mecklenburg-Vorpommern, das – beim ersten Anlauf hat es nie geklappt, und manche Bretter sind halt ein bisschen dicker, da werden viele Anläufe gebraucht. Aber es gibt ja so Entwicklungsprozesse in Gesellschaften, die ja auch gezeigt haben, dass Altersgrenzen im Laufe der Zeit gesenkt werden, weil auch Jugendliche und Kinder halt heutzutage auch früher an Informationen kommen. Die haben viel mehr breiteres Allgemeinwissen, als man es vor 30/40 Jahren in dem Alter schöpfen konnte, (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das wiederum stimmt nicht.) weil man diese ganzen Bezugsquellen ja überhaupt gar nicht zur Verfügung hatte. Vorreiter bei der Kommunalwahl für 16-Jährige war im Jahr 1996 das Land Niedersachsen, und sogar heute noch ist in fünf Bundesländern auch bei Kommunalwahlen das Wahlalter (Horst Förster, AfD: 18!) 18 festgeschrieben. Und bei uns dürfen ab 1999 Jugendliche bei Kommunalwahlen aktiv wählen und bei der nächsten Landtagswahl auch. Das haben wir ja 22 so beschlossen. Der Diskussionsprozess dauerte, wie ich schon sagte, sehr lange. In ihm haben wir übrigens auch intensiv damals schon über das passive Wahlrecht im kommunalen Bereich diskutiert. Wir haben uns dagegen entschieden, auch aus ganz praxisbezogenen Gründen. Dazu später mehr. Nun ist Baden-Württemberg Vorreiter beim nächsten Schritt. Dort wurde ja zum ersten Mal im letzten Jahr tatsächlich auch das passive Wahlrecht für Jugendliche ab 16 durchgesetzt. Damit ist der Südwesten also diesmal bundesweit Vorreiter. In allen anderen Bundesländern gilt nach wie vor das Alter 18. Und dann haben wir hier den Gesetzentwurf der GRÜNEN und einen Antrag der FDP vor uns liegen, der ebenfalls hier für das passive Wahlrecht für 16-Jährige einsteht. Die GRÜNEN haben hier viel bedacht, zugegeben, aber nicht alles. Und auch mich stört so ein bisschen hier die „Kommunalvertreter light“. Das haben wir ja schon mehrfach gehört. Manch einer sagt, das ist nicht vollwertig. Ich nenne das mal „light“. Und auch der Innenminister hat, was die anderen Themen wie Jugendschutz und so weiter angeht, schon vieles gesagt. Und dass die FDP in Baden-Württemberg dagegen war, wurde auch schon angesprochen. Aber die waren sogar dagegen, als seinerzeit das aktive Wahlrecht für 16-Jährige eingeführt wurde. Und unter den – bei den Wahlen in Baden-Württemberg im letzten Jahr übrigens, da kann man einiges drüber lesen –, unter den Minderjährigen wurden einer Erhebung zufolge 10 Prozent der kandidierenden Jugendlichen auch gewählt und stellen entsprechend ihrem Anteil 0,3 aller Gemeinderatsmitglieder in Baden-Württemberg. Zur Frage, was die Wahlrechtsreform bewirkt hat, kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Repräsentation von Jugendlichen auf kommunaler Ebene zugenommen hat, im Gesamtvergleich jedoch weiterhin sehr gering ist. Die Befragung bietet keine repräsentativen Ergebnisse, sie gibt aber einen Überblick über die Situation im Land – so ein Hinweis zu dieser Untersuchung. Durch den Abgleich mit weiteren Studien und den Zahlen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg vermittelt die Umfrage gleichwohl einen Einblick über den Erfolg junger Kandidierenden bei der Kommunalwahl 2024. Aber schauen wir uns doch mal Baden-Württemberg im Vergleich zu Mecklenburg-Vorpommern an, auch um mal die Praktikabilität des Ganzen so ein bisschen einzuschätzen in Baden-Württemberg. Nun, Baden-Württemberg ist flächenmäßig auch ein Stück größer als Mecklenburg-Vorpommern, aber die haben, in Baden-Württemberg sind 35 Landkreise aufgeteilt und es gibt gut 1.100 Gemeinden. Was das passive Wahlalter 16 und 17 für Gemeinde- und Kreistags … Wer das passive Wahlrecht einführt, der sollte meines Erachtens auch dafür sorgen, dass die gewählten – übrigens ist das ja eine freiwillige Sache, da wird keiner dazu gezwungen, deswegen sind manche Argumente, die hier gefallen sind, auch ein bisschen, auch ein bisschen abwegig, als würde diese Pflicht bestehen –, also der muss da auch dafür sorgen, dass man an Gremiensitzungen auch teilnehmen kann. Und da kommen wir zu dem, was mein Vorredner hier eben schon, Herr Reinhardt eben schon ausgeführt hat, nämlich – das schoss mir auch so ein – wenn ich in meiner Gemeinde als Jugendlicher in die Gemeindevertretung gewählt werde, passt ja alles noch, dann komme ich auch. Also meine Gemeindevertretung, die tagt immer ab 19:00 Uhr, damit auch die Arbeit, die Schaffenden sozusagen ohne Arbeitszeitverlust mitwirken können, hört selten vor 22:00 Uhr auf, aber da das ja auch räumlich begrenzt ist, kommt man dann mit dem Fahrrad noch gut nach Hause. Und Jugendliche gehen ja sowieso nicht so früh ins Bett. Also das mag alles noch gut passen. Aber wenn es dann zum Kreistag geht, sieht die Sache schon ganz anders aus. Also da haben wir andere Entfernungen zurückzulegen. Und das Rufbussystem klappt bei uns ganz gut, aber um die Uhrzeit nicht mehr. Also da hat man dann keinen Anschlussbus, keine Linie, wo man hingebracht wird mit dem Rufbus, oder sonst was. Das ist ein Problem, und da hätte ich als Mutter einer 16-Jährigen, die dann mit dem Moped losmuss, weil es für das Fahrradfahren einfach zu weit ist, echt ein Problem, echt ein Problem. Also das ist schon nicht ohne. Und deswegen würde ich auch erst mal in aller Ruhe abwarten, wie sich das in Baden-Württemberg entwickelt. Baden-Württemberg übrigens bezeichnet sich selbst als Vorreiter beim ÖPNV, habe ich bei denen auf der Homepage gelesen. Vielleicht sind die ja ganz anders aufgestellt, auch mit ihren, mit ihrem ÖPNV, sodass dieses Problem, wie es bei uns nun mal existent ist, da gar nicht so besteht. Also die Sonderregelungen in Baden-Württemberg müssen sich erst einmal in der Praxis beweisen. Und für mich stellen sich auch nach wie vor Fragen: Bleiben die Jugendlichen die ganze Wahlperiode auch dabei? Wir wissen ja eigentlich aus Studien, dass die Jugendlichen eher so projektorientiert lieber handeln und nicht so breit aufgestellt sind und deswegen auch in Parteien so ungern mitarbeiten, weil da muss man das ganze Spektrum bespielen und nicht nur bestimmte Projekte. Wird es Anfechtungen geben, wenn nach dem Gesetz nicht geschäftstüchtige Personen an folgeschweren Beschlüssen beteiligt sind? Oder wie steht es … Haftungsfragen, hatten wir auch schon alles als ungeklärte Fragen hier in den Raum gestellt. Aber vielleicht ist ja in Baden-Württemberg die Erreichbarkeit der Kreistage für Jugendliche auch gar nicht so einfach. Vielleicht verlagern sich daher die kommunalen Gremiensitzungen ja in den digitalen Raum und schaffen daher auch noch mal Vorbilder für moderne Sitzungsgestaltung. Also, sehr geehrte Damen und Herren, wir stärken die politische Teilhabe junger Menschen kontinuierlich. Aber Teilhabe heißt auch, verantwortungsvoll mit den Grundlagen unseres Wahlrechts umzugehen. Heute lehnen wir auf jeden Fall den Gesetzantrag der GRÜNEN sowie den Antrag der FDP ab. Das heißt, den Antrag der GRÜNEN, der wird wahrscheinlich zur Überweisung vorgeschlagen, auch das werden wir ablehnen. Und in Zweiter Lesung werden wir dann uns darüber vielleicht noch mal ausführlicher unterhalten können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Na, das war ja schon mal eine interessante Debatte hier in der ersten Runde sozusagen, und ich versuche mal, auf ein bisschen was einzugehen, was hier gesagt wurde. Erst mal vielleicht gleich vorneweg: Wählbarkeit ab 16 würde gerade kein „kommunalpolitisches Mandat light“ bedeuten. Die Ausnahmeregelungen, die wir in unserem Gesetzentwurf vorgesehen haben, sind gerade dafür da, die Risiken, die der Innenminister angedeutet, aber nicht richtig ausgeführt hat, aufzufangen beziehungsweise dafür Regelungen zu schaffen, (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) indem darin geregelt wird, dass natürlich, so, wie es auch im Aktiengesetz und im GmbH-Gesetz längst drinsteht, Minderjährige eben nicht Mitglied des Aufsichtsrats einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft sein können. Das ist ja einfach nur eine Wiederholung bereits geltenden Rechts. Dann dieses Thema „Mögliche Konflikte mit der elterlichen Sorge“, das hat ja noch mal zwei Aspekte tatsächlich. Das eine ist dieses Thema „Inhaltliche Beeinflussung“, das hier angedeutet wurde, das lässt sich regeln. Auch das ist eine Regelung, die in Baden-Württemberg getroffen wurde und die auch wir Ihnen vorschlagen. Das wäre dann der neue Absatz 3a für Paragraf 23 der Kommunalverfassung. Da würde dann drinstehen: „Mitglieder der Gemeindevertretung, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind hinsichtlich der Ausübung ihres Mandats handlungsfähig, soweit sich nicht aus Gesetzen etwas anderes ergibt.“ Das wäre genau das. Sie wären handlungsfähig, sie müssten nicht sich in ihrem Abstimmungsverhalten nach den Ansagen ihrer Eltern richten. (Horst Förster, AfD: Das sagt ja auch keiner!) Das ist genau das. Das ist auch in Baden-Württemberg in der Sachverständigenanhörung diskutiert worden. Das könnte man genauso machen. Das Zweite, was hier angeklungen ist zum Stichwort „Elterliche Sorge“, ist dieses Aufenthaltsbestimmungsrecht und andere Möglichkeiten, sozusagen die Handlungsmöglichkeiten der Jugendlichen zu bestimmen. Ja klar, aber nach 6, nach Paragraf 1626 BGB haben Eltern bei der Erziehung das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln zu berücksichtigen. Und da spielt eben auch die Möglichkeit der Wahrnehmung eines kommunalpolitischen Mandats eine Rolle, das eben Rechte und Pflichten mit sich bringt. Und das müsste man alles miteinander in Übereinstimmung bringen. Also das ist auch etwas, was man miteinander in Übereinstimmung bringen könnte. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Das war jetzt mal der Versuch, so ein bisschen auf die Debatte einzugehen. Bitte bedenken Sie, dass – das ist etwas, was ich schon vorhin in der Einbringung versucht habe darzustellen –, es gibt zahlreiche Studien, die zeigen, dass es jungen Menschen im Alter von 16 und 17 Jahren weder an Informationen noch an Wissen oder an Reife mangelt für die Ausübung des aktiven Wahlrechts. Und das spricht eben genau dafür, dass sie auch dazu in der Lage sind, ein kommunales Mandat wahrzunehmen. Und wie auch die Gruppe der FDP in ihrem Antrag vorbringt, übernehmen Jugendliche in diesem Alter ja längst schon in vielfältigen Formen gesellschaftliche Verantwortungen. Sie leisten Freiwilligendienste, sie sind ehrenamtlich engagiert, treffen im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen Entscheidungen. In vielen Lebensbereichen wird ihnen zu Recht ein hohes Maß an Entscheidungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein zugetraut. Und junge Menschen interessieren sich für gesellschaftliche Entwicklungen, die ihre Zukunft bedeuten. Sie interessieren sich für Politik, sie engagieren sich in Jugendorganisationen, und sie sind dazu in der Lage, Demonstrationen mit großer Reichweite zu organisieren. Die „Fridays for Future“-Bewegung hat das eindrucksvoll gezeigt. Gesellschaft und Politik würden von den neuen Perspektiven, den authentischen Anliegen und dem frischen Gestaltungswillen, den junge Menschen mit in die politischen Gremien bringen, profitieren. Eine altersgemischte Vertretung kann die Qualität kommunalpolitischer Entscheidungen nur bereichern. In vielen Gemeinderäten sind junge Menschen unterrepräsentiert. Das führt dazu, dass ihre Interessen nicht im nötigen Maße Beachtung finden. Und ein passives Wahlrecht ab 16 wäre ein wichtiger Schritt in Richtung Generationengerechtigkeit. Es würde sicherstellen, dass die Anliegen junger Menschen nicht nur gehört, sondern auch durch eigene Vertreter/-innen eingebracht werden können. Darüber hinaus signalisiert eben ein solches Recht politische Wertschätzung gegenüber der jungen Generation. Wir sollten nicht länger zögern, jungen Menschen ein umfassendes Mitspracherecht zu gewähren. Eine zukunftsfähige Demokratie entwickelt sich weiter – nicht durch Ausschluss, sondern durch Einbindung und Öffnung. Baden-Württemberg hat es vorgemacht. Die Koalition aus GRÜNEN und CDU hat mit Zustimmung der SPD das Wahlrecht im Jahr 2023 angepasst. Lassen Sie uns diesem Vorbild folgen und auch in Mecklenburg-Vorpommern jungen Menschen das passive Wahlrecht verleihen! Ich beantrage die Überweisung unseres Gesetzentwurfs in den Rechtsausschuss, den Innenausschuss und den Bildungsausschuss und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Enrico Schult, AfD: Haben Sie nicht zugehört, was der Innenminister gesagt hat?! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Natürlich nicht!)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für die konstruktive und differenzierte Debatte an dieser Stelle! Das macht Hoffnung, dass wir vielleicht in ein paar Jahren doch noch ein bisschen Bewegung in das Thema reinbekommen werden. Aber vielleicht, auf so ein paar Sachen will ich ganz gerne noch eingehen. Zum einen, ich weiß, ich bin mit 17 auch auf dem Moped von Goldberg nach Parchim gefahren, um an so einer FDP-Kreisvorstandssitzung irgend- wie teilzunehmen, also auch politisch mit dabei. Also das, mein Moped war damals, (Heiterkeit und Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) das war meine Freiheit, mit der ich mich komplett frei bewegen konnte. Also, Frau Tegtmeier, da brauchen Sie keine Angst um Ihre Kinder und Enkelkinder zu haben. Dafür hat man ja einen Führerschein, das kriegt man dann schon hin. Aber wenn es um die Wege und Fahrzeiten geht, das geben sich ja jetzt schon, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) sind ja jetzt schon genug Leute, die sich nicht für Kreistage aufstellen lassen, weil denen auch im Erwachsenenleben irgendwie das Ganze zu weit ist. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Deswegen war auch hier an dieser Stelle schon oft genug über digitale Teilnahme, hybride Teilnahme an solchen Sitzungen diskutiert worden. Das haben auch wir als FDP hier oft genug schon eingebracht und zur Diskussion und Abstimmung gestellt. Und wenn es dann mal ein paar Jugendliche gibt, die dann bestimmte Wege halt betreffen, ich weiß nicht, es gibt genug Umgehungsstraßen oder Verbindungen, die mal eingerichtet wurden, weil irgendein Politiker meinte, ich brauche das da jetzt zu Hause. Vielleicht kriegt das ja auch mal ein 16- oder 17-Jähriger hin, eine Verbindung irgendwie aufs Land zu organisieren. Dann hilft das ja wenigstens an dieser Stelle. Und dann das Ganze, na ja, wir warten mal ab, was in Baden-Württemberg passiert. Ein zentraler Satz, den ich in der Enquete-Kommission regelmäßig gehört habe, war, na, für Mecklenburg-Vorpommern haben wir nicht genug Datenpunkte, da gibt es nicht genug Daten. So, jetzt warten wir wieder auf Baden-Württemberg, und dann gucken wir, wie es in Mecklenburg-Vorpommern ist, und dann kommen wir wieder zu dem Ergebnis, da haben wir keine Daten. So, dann könnten wir doch bei dem Projekt tatsächlich mitmachen und könnten ein paar Datenpunkte mit zu dieser Gesamtdiskussion beisteuern. Dann haben wir nicht nur Baden-Württemberg als Fallbeispiel, dann haben wir auch Mecklenburg-Vorpommern als Fallbeispiel. Und ein so bevölkerungsreiches Bundesland wie Baden-Württemberg mit den geringen Zahlen, ja, dann haben wir hier am Ende vielleicht 10 oder 15 Jugendliche in irgendeinem Kommunalgremium sitzen. Das ist doch jetzt irgendwie auch nicht der große Aufriss an dieser Stelle. Und das andere, warum jetzt irgendwie nicht 14, 18, 21, 24, 25, oder was auch immer, ja, faire Frage. Also es gibt genug Kollegen hier im Saal, die dann auch schon auf Jugendweihen ihre Festreden gehalten haben und mit großen Worten den Jugendlichen. Ich weiß, vielleicht bei den Christdemokraten nicht, die machen Konfirmation oder so was. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Aber das ist ja, ist ja auch nicht viel anderes, da wird man ja auch ungefähr im Alter von 14 Jahren in einen neuen Stand gehoben. Bei der Jugendweihe ist es in der Regel der Spruch: „Willkommen bei den Erwachsenen!“. So, und was kriegt man vorgehalten? Noch mehr Predigten und weniger Erlaubnisse. So, das ist doch irgendwie auch nicht Sinn und Zweck der Sache. Das heißt also klar, das ist jetzt ein politisch festgelegtes Alter. Da kann man drüber diskutieren, ob jetzt die Volljährigkeit 18, oder nicht, aber hier wäre das durchaus eine Möglichkeit. Und ich glaube, wir haben auch genug Varianten gehört, wie man die ganzen anderen Varianten mit „zweite Klasse“, Haftungsrisiko oder Jugendschutzgesetz irgendwie da auf die Reihe bekommt. Also mit Verlaub, auch mit 16 und 17, da kriege ich meinen Muttizettel mit, fahr abends zur Disco – ich weiß, heute gibt es nicht mehr so viele Discos wie früher –, so, und dann schmeißen sie mich vielleicht ab 21:00 Uhr raus, wenn die Türsteher aufpassen oder halt ja auch nicht. So, ich würde eher den Vorteil sehen, wenn Jugendliche in so einer Gemeinderatssitzung mit dabei sind, dass dann vielleicht auch mal rechtzeitig Schluss ist. Dann können die Erwachsenen auch mal nach Hause und müssen irgendwie nicht bis 24:00 Uhr da sitzen. Ja, das ist doch genau das Problem! So, und dann hat man doch wirklich mal ein bisschen mehr Praxis da, man hat vielleicht ein bisschen mehr Rücksichtnahme und kommt zügiger zum Ergebnis und ergeht sich nicht in endlosen Debatten und Erklärversuchen an der Stelle. So, und ob das jetzt Mandatsträger zweiter Klasse sind, das glaube ich ehrlicherweise nicht. Zum einen, das primäre Gremium ist der Gemeinderat, der Kreistag, wie auch immer, und die dazugehörigen Ausschüsse, diese ganzen Aufsichtsräte und Verwaltungsräte und was dazugehört, das sind doch weitere Gremien, die einfach nur daraus bestückt werden. Und ich fühle mich hier auch als Abgeordneter zweiter Klasse, weil wir jetzt nur noch eine Gruppe sind und keine Fraktion mehr. Trotzdem bin ich hier und kann meine Reden halten (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) und kann die Standpunkte der Liberalen hier vertreten. Also das funktioniert schon. Von daher beantrage ich hier noch einmal mit, also die Mitüberweisung unseres Antrages zusammen mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN in die entsprechenden Ausschüsse und bedanke mich für die Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich muss jetzt … Ich schließe erst mal die Aussprache, und dann einmal sortieren. Also wir beschließen zunächst einmal über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, da über die Überweisung, und eben gerade in der Debatte ist, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, auch beantragt worden, dann in der Folge über den Antrag der Gruppe der FDP, auch in die entsprechenden Ausschüsse den Antrag zu überweisen. Dann stimmen wir erst über den ersten Antrag ab und dann über den zweiten. Vielen Dank! Wie gesagt, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und die Aussprache hatte ich geschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/5420 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss und an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Gruppe der FDP und im Übrigen Ablehnung abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Wir kommen jetzt über den Antrag, wir kommen jetzt zur Abstimmung des Antrages der Gruppe der FDP, und auch hier zunächst der Überweisungsantrag und auch hier der Antrag zur federführenden Beratung in den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss und an den Bildungsausschuss. Wer stimmt für diesen Überweisungsantrag, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsantrag bei gleichem Stimmverhalten wie eben abgelehnt. Wir kommen nun über, ich lasse nun über den Antrag der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/5336 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/5336 bei gleichem Stimmverhalten wie eben abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16 : Beratung der Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern – 30. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß Paragraf 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2024, Drucksache 8/4791, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses, Drucksache 8/5347. Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern 30. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2024 – Drucksache 8/4791 – Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) – Drucksache 8/5347 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Krüger.

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Thomas Krüger SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Drucksache 8/5347 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Petitionsausschusses zum 30. Bericht des Bürgerbeauftragten vor. Nachdem der Bericht vom Ältestenrat federführend an den Petitionsausschuss und zur Mitberatung an alle Fachausschüsse überwiesen worden war, hat der damalige Bürgerbeauftragte, Herr Dr. Frenzel, den Bericht zunächst am 9. Juli 2025 im Petitionsausschuss vorgestellt. Am 24. September 2025 haben wir den Bericht abschließend beraten und die vorliegende Beschlussfassung einstimmig beschlossen. Sowohl der Bericht des Bürgerbeauftragten als auch die hierzu geführten Diskussionen im Ausschuss haben die besondere Bedeutung des Amtes deutlich gemacht, denn dem Bürgerbeauftragten ist per Gesetz ausdrücklich die Aufgabe zugewiesen, die Belange von Menschen mit Behinderung wahrzunehmen. Der Petitionsausschuss empfiehlt Ihnen daher heute, einer Entschließung zuzustimmen, mit der die erforderlichen Bemühungen des Bürgerbeauftragten unter anderem in Bezug auf Inklusion und Barrierefreiheit gewürdigt werden. Dies betrifft zum einen die mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes geschaffene Möglichkeit, öffentlich zugängliche Denkmale auch barrierefrei zu erreichen. Des Weiteren ist hier die Fortführung des Landesprogramms zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand zu nennen. Ein nach wie vor bestehender Missstand liegt aber nach unserer Auffassung darin, dass Kinder mit Behinderungen in einer Förderschule, die eine Förderschule besuchen, keine ausreichende Hortbetreuung erhalten. Auch wenn hier eine langfristige Lösung nur durch eine bundesrechtliche Regelung erzielt werden kann, empfehlen wir, die Landesregierung zu bitten, sich weiterhin dieses Themas anzunehmen. In diesem Zusammenhang sollte die Landesregierung auch aufgefordert werden zu prüfen, inwieweit die Ergebnisse des 3. Tages der Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden können. Sowohl den Bürgerbeauftragten als auch uns im Petitionsausschuss beschäftigt immer wieder das wichtige Thema Schwimmunterricht. Auch dieses Thema wollen wir der Landesregierung besonders ans Herz legen, damit sie gemeinsam mit den Eltern und den Schulträgern alle Möglichkeiten ausschöpft, um Kindern flächendeckend Schwimmunterricht anbieten zu können. Sie finden in der Ihnen vorliegenden Entschließung unter II unserer Beschlussempfehlung weitere Themen, die nach übereinstimmender Auffassung des Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses ein besonderes Augenmerk und Engagement verdienen, sodass ich Sie um Zustimmung zu diesem Punkt der Beschlussempfehlung bitte. Unter Punkt I empfiehlt der Petitionsausschuss, den Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Auch zu diesem Punkt bitte ich um Zustimmung. Meine Damen und Herren, Herr Dr. Frenzel ist in ein anderes, in ein neues Amt gewechselt. Vor diesem Hintergrund möchte ich mich – ich denke, auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss – für die gute Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Frenzel bedanken, und der Dank, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP) und in den Dank schließe ich natürlich das Team des Bürgerbeauftragten mit ein, denn wir wissen alle, dass ohne das Team das Ganze nicht geht. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Petitionsausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5347, den 30. Bericht des Bürgerbeauftragten für das Jahr 2024 auf Drucksache 8/4791 zur Kenntnis zu nehmen und ihn für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/5347 einstimmig angenommen. In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Petitionsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Und die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ebenfalls einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Unterrichtsniveau an Regionalschulen deutlich anheben – Ausbildungsreife von Schulabgängern stärken, Drucksache 8/5322. Antrag der Fraktion der AfD Unterrichtsniveau an Regionalschulen deutlich anheben – Ausbildungsreife von Schulabgängern stärken – Drucksache 8/5322 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir“, für dieses pädagogische Motto wären unsere Regionalschulen genau die richtige Adresse. Sie gerade sollten dieser Losung folgen, da Lernen für das Leben, Lebenskompetenz erwerben zuallererst bedeutet, die Befähigung für eine Berufsausbildung sicherzustellen, da man ohne einen Beruf weder seine Existenzmittel noch die Achtung und Wertschätzung durch die Gesellschaft erwirbt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir alle, wir alle müssen etwas leisten können, berufspraktisch und lebenspraktisch. Dazu bedarf es bestimmter basaler Kenntnisse und gleichfalls einer Haltung, ohne die man nicht gesellschaftsfähig ist, werte Kollegen: Zugewandtheit, Verbindlichkeit, Verlässlichkeit, Ausdauer, Kraft, Selbstüberwindung, Fleiß. Die Kenntnisse, aber auch die Tugenden gehen immer mehr zurück. Und das sage nicht ich, das sagt die Azubi-Umfrage der IHK. 85 Prozent der Betriebe stellen Defizite in der Ausbildungsreife unserer Schüler fest, werte Kollegen. Sie sind die eigentlichen – ich komme jetzt noch mal zu den Regionalschulen –, sie sind die eigentlichen, die hauptsächlichen Schulen des Landes, so, wie einst die Hauptschulen eben die wichtigsten Grundlagen für Arbeit und Beruf vermittelten, mittlerweile völlig degradiert sind und innerhalb der Regionalschulen nur noch eine Art Schattendasein in Richtung des geringwertigen Abschlusses der Berufsreife führen, wobei der immer noch respektabel ist, wenn man bedenkt, dass zehn Prozent der Schüler an unseren Schulen ohne jeglichen Berufsabschluss – nicht ganz zehn Prozent, pardon –, ohne jeglichen Berufsabschluss die Schule verlassen. Hauptsächlich sollten die Regionalschulen zur Mittleren Reife führen, werte Kollegen. Wer diese Mittlere Reife früher absolvierte, im alten Westen, der hatte was drauf und fand problemlos in Verwaltungsberufen und qualifizierten Tätigkeiten wie in Sparkassen und Banken Verwendung. Er begann eine Karriere als höherer Angestellter, werte Kollegen. Mit der Mittleren Reife jedenfalls galt man schulisch als grundsolide ausgebildet. Ähnlich verhielt es sich auch mit dem Abschluss der Polytechnischen Oberschule in der DDR. Sehen Sie sich heute die Mathematikprüfung zur Mittleren Reife an, dann bemerken Sie, das ist bereits reduziertes mathematisches Grundwissen, was da nachgewiesen werden soll. Es prädestiniert nicht gerade für handwerkliche und technische Berufe. Alles folgt allzu simpel der Devise, jeder soll durchkommen, ganz zu schweigen von Arbeitshaltungen, zu denen bereits die Schule doch erziehen müsste: sich im Griff haben, früh hochkommen, den Tag mit Mumm angehen, pünktlich in der Berufsschule oder auf der Baustelle sein und dort noch den Elan mitbringen, ein bisschen was zu schaffen. Nein, genau das läuft nicht mehr, werte Kollegen, und das beklagen viele Unternehmen im Land. Obwohl über niedrigschwellig eingerichtete Prüfungen die Schule rein nominell immer häufiger mit guten Zeugnissen abgeschlossen werden konnte, sind die Absolventen immer weniger in der Lage, überhaupt noch ein Bewerbungsschreiben hinzubekommen, und ihre Kenntnisse im Übrigen im Elementarbereich, vor allem in der Mathematik, sind nicht nur defizitär, sondern oftmals desaströs. Das gilt ebenso für Deutsch, also für die sprachliche Befähigung. Ich erinnere daran, jeder dritte 9.-Klässler verfehlt mittlerweile die Mindeststandards in Mathe und in den Naturwissenschaften laut dem IQB-Bildungstrend. Woran liegts, werte Kollegen? Die Bildungspolitik will sich selbst ein gutes Zeugnis eben dadurch ausstellen, dass sie möglichst allen – verdient oder nicht – ein gutes Zeugnis ausdrucken lässt. Das bedeutet tendenziell aber Etikettenschwindel, auch zum Zwecke ministerieller Öffentlichkeitsarbeit, sehr geehrte Frau Oldenburg, das muss man hier so deutlich ansprechen. Längst hat dieses Verfahren alle schulischen Abschlüsse inflationiert, das Abitur ja sowieso, denn so viele 1,0-Abiturienten wie jetzt gab es noch nie, obwohl es andererseits auch noch nie so viele Studienabbrecher in den ersten Semestern gab, die über eigens eingerichtete Sonderkurse von den Universitäten erst zu der minimalen Hochschulreife geführt werden müssen. Wir erinnern daran, dass der Bewertungsmaßstab an den Regionalschulen in der Ära Brodkorb 2015 geändert wurde, in der Weise abgeflacht, dass man für gute und befriedigende Leistungen immer weniger bringen muss. Und wenn ich mir die Bewertungsmaßstäbe anschaue, beispielsweise jetzt in der Mittleren-Reife-Prüfung von 2025, dann muss man feststellen, dass es da einen Unterschied gibt, wie in der Mittleren-Reife-Prüfung bewertet wird und wie beispielsweise bei schriftlichen Leistungskontrollen bewertet wird. Bei schriftlichen Leistungskontrollen bekommt man die Eins bei 96 Prozent, in der Mittleren-Reife-Prüfung schon bei 90 und bei der Zwei ist es 80 Prozent bei schriftlichen Leistungskontrollen und in der Mittleren-Reife-Prüfung schon bei 75 Prozent. Da haben wir eine Unwucht, sehr geehrte Damen und Herren, und da sieht man eben, dass die Prüfung eben nicht so das abverlangt, was abverlangt werden müsste. Günther Jauch schloss im altsprachlichen Gymnasium Steglitz übrigens mit einem Durchschnitt von 3,1 ab und kann ja wohl nicht zu den Trotteln der Nation gezählt werden. Wer heute mit 3,1 abschließt, früher ein solider Schnitt, der lässt auffallende kognitive und sprachliche Defizite erkennen, denn es ist tatsächlich so, wenn Sie heute völlig agrammatisch schreiben, auch in der Mittleren-Reife-Prüfung, dann können Sie immer noch eine 1,0 bekommen. Schauen Sie sich die Bewertungstabelle gerne mal an, werte Kollegen! Apropos Abitur, nach wie vor wird die Regionalschule vor allem dadurch entwertet, dass nach der absolvierten Orientierungsstufe – auch diese Phase stellt in sich ein diskussionswürdiges Problem dar – geradezu eine Fluchtbewegung Richtung Gymnasium einsetzt, das seinerzeit zu einer Art Gesamtschule der Republik avancierte. Die Regionalschulen, oft renoviert und, ja, oft aufwendig renoviert und manchmal richtig gut ausgestattet, werden mindestens aus der Perspektive der Elternhäuser leider immer noch als Resteschulen wahrgenommen. Zu viele gute Schüler, die das Niveau der Regionalschulen heben würden, wechseln daher auf Elternwunsch auf das Gymnasium, eben wegen des gleichfalls abgeflachten Abiturs, das früher mal als Reifeprüfung galt. All die mäßigen Abiturienten und nicht selten die künftigen Studienabbrecher wären gute bis sehr gute Regionalschüler gewesen und eben prädestiniert für einen Abschluss der Mittleren Reife, der seinen Namen verdiente. Sie wären später bessere Azubis als überforderte Studenten gewesen, werte Kollegen. Vielen Eltern, vielen Elternhäusern sind die Regionalschulen zu laut, zu unkultiviert, mittlerweile sogar zu gefährlich, weil Gewalt- und Drogenprobleme beängstigend zunehmen. Die über Jahre politisch nicht nur gewollte, sondern forcierte Migration verschärft kulturelle und Alltagskonflikte in den Regionalschulen. Die kopflose Inklusionsstrategie der Landesregierung tut ihr Übriges. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Man muss den dort arbeitenden Lehrern sehr dankbar sein, aber auch sie erscheinen nachvollziehbar überfordert, was sich im enormen Krankenstand und auch in der Teilzeitflucht deutlich ausweist. Regionalschulen verschleißen Lehrer und stressen die sanfteren und klügeren Schüler. Wir unterstellen, sehr geehrte Kollegen, die wichtigsten erforderlichen Veränderungen in der Bildung im Allgemeinen wie innerhalb der Regionalschulen im Konkreten würden kein Geld kosten. Man bräuchte dafür nicht noch mehr Smartboards anzubauen, man müsste nicht für eine noch bessere Ausstattung sorgen, aber man hätte grundlegend das pädagogische Menschenbild zu revidieren, um endlich wieder zu klaren Erziehungszielen zu gelangen. Und man könnte die Aufgaben von Schule sogar reduzieren, wenn man sie dabei nur konsequent konzentrieren würde auf eine basale und auf eine solide Bildung eben, sehr geehrte Damen und Herren. Sie haben es damals als Innovation dargestellt, dass Grundschüler 20 Minuten am Tag laut lesen sollen. Das ist keine Innovation, sondern das war immer eine Selbstverständlichkeit, selbst in den Dorfschulen des Kaiserreichs. So haben wir grundlegende wie wichtige Übungen über Jahrzehnte vernachlässigt (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) und daher den Verlust der kulturellen Grundbestände zugelassen. Googeln Sie mal, wie die Analphabetenquote im Kaiserreich war, googeln Sie mal, wie sie heute ist, und dann werden Sie merken, es läuft was falsch hier in diesem Land, sehr geehrte Kollegen. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) In der Nachfolge einer 68er-Pädagogik wurde lange Bewährtes gekippt, ebenso, wie etwa das Diktat verschwand, wie der literarische Kanon verschwand, die Pflege der Handschrift, damit auch das Beherrschen einer klaren mathematischen Form und überhaupt die Systematik eines entwicklungspsychologischen Erkenntnissen folgenden Unterrichts, der sicher vom Einfachen zum Komplexeren führt. Unser Antrag hat das Ziel: zurück zu klaren Zielstellungen im Einklang mit der Erziehung zur Verantwortung, zur persönlichen Selbstregulierung, mithin zu Geduld, Ausdauer und Fleiß, werte Kollegen. Wir setzen auf solide Inhalte, auf Leistung und Erziehung. Wir wünschen uns einen Absolventen der Regionalschule, der etwas draufhat, der zu sich steht, die Motivation mitbringt. Und er soll sozusagen nicht mit irgendwelchen Ankreuzrätseln durch die Prüfung gebracht werden, er soll sich das selber erarbeiten. Und das würden Ihnen auch die Unternehmer ...

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Birgit Hesse

Herr Schult, ...

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Enrico Schult AfD

... in diesem ...

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Birgit Hesse

... ich weise darauf hin, ...

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Enrico Schult AfD

... Land danken.

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Birgit Hesse

... dass die Redezeit abgelaufen ist.

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Enrico Schult AfD

Vielen Dank, werte Kollegen, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung die Bildungsministerin Frau Oldenburg.

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Simone Oldenburg

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lehrerinnen und Lehrer qualifizieren die Schülerinnen und Schüler nicht für den Weg in das Berufsleben. Lehrkräfte legen zu wenig Wert auf Selbstüberwindung, Durchhaltevermögen und Eigeninitiative der Schülerinnen und Schüler. Jugendlichen fehlen elementare Kenntnisse. Sie können nicht ausreichend lesen, schreiben und rechnen. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Jugendliche sind den grundlegenden Anforderungen des Berufsalltags oft nicht gewachsen. Die Schulerziehung führt zu dem fragwürdigen Selbstverständnis, immer so gefördert werden zu wollen, dass man sich Schwierigkeiten nicht mehr kraft eigener Haltung stellen muss. Abschlussprüfungen sind niederschwellig, das Prüfungsverfahren ist nicht qualifiziert und daher scheitern die Jugendlichen leider nicht. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und weil die Jugendlichen leider nicht scheitern, fehlt ihnen diese wertvolle biografische Erfahrung des Scheiterns. (Enrico Schult, AfD: Danke, dass Sie das immer wieder wiederholt haben!) Sehr geehrte Damen und Herren, so weit das Erziehungs- und Bildungsverständnis der AfD-Fraktion. Zusammengefasst bedeutet diese Einschätzung, dass Schülerinnen und Schüler nichts können (Zuruf von Horst Förster, AfD) und dass sie diese Eigenschaft gar mit den Lehrkräften eint. So fatal, so verachtend, (Enrico Schult, AfD: Haben Sie der Rede nicht zugehört?) so oberflächlich und falsch. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Torsten Koplin, Die Linke: Richtig!) Dieser Antrag basiert auf dem mangelnden Wissen unter anderem über das Entstehen von Prüfungsaufgaben, über bundesweit geltende Vorgaben der Kultusministerkonferenz für den Ersten und den Mittleren Schulabschluss, über die Pilotierung der Prüfungsaufgaben, über die Arbeit der Prüfungskommissionen und über die gleichsam für alle Schulen in der Bundesrepublik geltenden gemeinsamen Festlegungen, die den Prüfungen zugrunde liegen. Gern stelle ich die Vielschichtigkeit schulischer Bildung anhand einiger Standards dar, um den Antragstellern einen kleinen Einblick in die komplexe Welt der Schule, des Unterrichts, der Prüfungen und der Abschlüsse zu ermöglichen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Der Antrag vermittelt den Anschein, dass die AfD glaubt, dass sich irgendjemand in einem stillen Kämmerlein holterdiepolter überlegt, was kann man denn in zwei oder drei Monaten so prüfen. Sehr geehrte Damen und Herren, wie entstehen Prüfungsaufgaben? Welche Rolle spielen dabei die Bildungsstandards, die Kompetenzmodelle sowie die Stundentafeln der einzelnen Fächer und Jahrgangsstufen der verschiedenen Schularten? Welche Bedeutung haben die seit Jahren festgelegten Mindestanforderungen an Schulwissen? Im Jahr 2004/2005 hat die Kultusministerkonferenz erstmals mit den beschlossenen Bildungsstandards die Anforderungen für den Ersten und für den Mittleren Schulabschluss festgelegt. Diese wurden im Jahr 2022 überarbeitet und gelten bundesweit in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch für den Sekundarbereich I als verbindliche Regelstandards. Diese bundesweit geltenden Standards bilden die Grundlage für die Erarbeitung der Rahmenpläne und für die Erstellung der zentralen Abschlussprüfungen. Zu den Bildungsstandards wurden Kompetenzstufenmodelle entwickelt, die verschiedene Niveaustufen aufweisen. Es gibt den Mindeststandard, den Regelstandard plus und den Optimalstandard. Diese Kompetenzstufenmodelle existieren unter anderem für die Fächer Deutsch und Mathematik. Für das Fach Deutsch sind es zum Beispiel die bundeseinheitlichen Kompetenzbereiche Lesen, Zuhören und Orthografie. Das Erreichen dieser Kompetenzstufen ist der Vergleichsmaßstab, der angelegt wird, wenn man die Bildungsstandards überprüft. Und eine besondere Rolle spielen in diesem Prozess die Mindeststandards, die festlegen, welche Kompetenzen alle Schülerinnen und Schüler des jeweiligen Bildungsgangs, wie es der Name schon sagt, mindestens erwerben müssen. Und auf der Grundlage dieser Bildungsstandards werden dann Testaufgaben – in unserem Falle VERA 3 und VERA 8 – entwickelt, um anhand des integrierten Kompetenzstufenmodells in den einzelnen Bereichen und Fächern zu überprüfen, inwieweit die angestrebten Kompetenzen erreicht werden. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen geben regelmäßig Rückmeldungen über Stärken und Schwächen des Schulsystems, hier im IQB-Bildungstrend, sowie in den einzelnen Klassen und Schulen durch die VERA-Testung. Und weil diese Testungen seit dem PISA-Schock immer wieder durchgeführt werden und auch Schwächen im Wissen der Kinder und Jugendlichen in den unterschiedlichen Fächern und Jahrgängen offenbaren, arbeiten alle Bundesländer an der Verbesserung des Unterrichts, an der Entwicklung des Schulklimas und der Lernsituation, aber auch an Veränderungen der Arbeitssituation der Lehrkräfte. So haben wir in den vergangenen Jahren in Mecklenburg-Vorpommern folgende Veränderungen auf den Weg gebracht: – die Stärkung der basalen Kompetenzen in der Grundschule durch eine zusätzliche Deutsch- und eine zusätzliche Mathematikstunde, – die Unterstützung für den Bereich der Mathematik durch die Implementierung von QuaMath, – durch die zusätzliche Unterrichtsstunde für den Grundkurs Klasse 11 in Mathematik, – durch die Neuausrichtung der Abiturprüfungen im Fach Mathematik, – aber auch die Überarbeitung der Stundentafeln und damit die Einführung von bis zu elf Stunden zusätzlichem Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch haben wir auf den Weg gebracht, – genau wie eine bessere Förderung durch den Einsatz flexibler Stunden und die Neuausrichtung des produktiven Lernens hin zur praxisorientierten Berufsreife – und auch das neue BO-Konzept. Auch das Startchancen-Programm des Bundes ermöglicht 70 Schulen in Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Unterstützung und Ausstattung, um von ihnen aus alle Schulen im gesamten Land in der Schul- und Unterrichtsentwicklung voranzubringen. Darüber hinaus unterstützen über 1.200 zusätzliche pädagogische Fachkräfte die Schülerinnen und Schüler. Dadurch haben wir allein in den vergangenen zwei Jahren erreicht, dass die Anzahl der Jugendlichen mit einem Abschluss der Mittleren Reife gestiegen ist, sich die Ergebnisse der Abiturprüfungen im Fach Mathematik um drei Punkte erhöht haben, circa 500 Jugendliche den Abschluss der Berufsreife durch zusätzliche Angebote der flexiblen Schulausgangsphase erreicht haben, die ansonsten gescheitert wären. Wir haben es geschafft, den ersten Platz in der Chancengerechtigkeit zu erringen, und sind damit das Land mit der geringsten Bildungsarmut. Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte nur einmal kurz darauf hinweisen, dass es falsch ist zu behaupten, dass es kein qualifiziertes Prüfungsverfahren gibt, dass es falsch ist zu behaupten, dass es keine Mindestanforderungen für den Erwerb von Wissen in den einzelnen Fächern und Schularten gibt, und dass es auch falsch ist, dass nichts unternommen wird, um die Kenntnisse auch im Lesen, Schreiben und Rechnen der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. Es ist auch falsch zu behaupten, die profunde fachliche Bildung werde einer Ideologisierung geopfert. Und es ist auch falsch zu behaupten, dass unsere Kinder und Jugendlichen weder über Durchhaltevermögen noch über Leistungsorientierung verfügen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Torsten Koplin, Die Linke: Hört, hört!) Was hingegen falsch ist – und das sei mir als Deutschlehrerin einmal erlaubt zu sagen –, ist die Verwendung des Dativs in Punkt 6 Ihres Antrages. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Michael Noetzel, Die Linke: Bravo!) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte allen Lehrkräften, den unterstützenden pädagogischen Fachkräften, den Erzieherinnen und Erziehern und den Alltagshilfen für ihre aufopferungsvolle Arbeit danken. Auch den Schülerinnen und Schülern danke ich, dass sie sich oft mit großer Anstrengungsbereitschaft auf ihre Schulabschlüsse vorbereiten. Herzlichen Dank all jenen, die sich immer wieder und immer wieder der großen Verantwortung von Bildung stellen! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Die Ministerin, das gestatten Sie mir zunächst als Hinweis, hat die angemeldete Redezeit um vier Minuten überschritten. Mir liegt jetzt aber auch noch eine Kurzintervention von Herrn Schult vor. Bitte, Herr Schult!

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Enrico Schult AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Oldenburg, in der Tat, da ist uns ein Tippfehler unterlaufen. Aber das haben Sie wahrscheinlich gesehen, dass da natürlich der Dativ in diesem Fall nicht richtig ist. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Ausgerutscht! Ausgerutscht!) Es ist lediglich ein Tippfehler. Das hätte Größe gezeigt, wenn Sie das auch gesagt hätten. Aber ich komme zu dem, was Sie anführten. In keinster Weise haben wir gesagt, dass wir die Leistung der Schüler schlechtreden, insbesondere auch nicht die Leistung der Lehrer schlechtreden. (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Nein, mit keinem Wort!) Wir sagen ganz klar, dass sie natürlich nicht mehr das vermitteln, was man vermitteln müsste, dass sie dann in den Prüfungen auch das nicht abrufen können und beispielsweise auch nicht abprüfen können oder prüfen können. Und das ist ja nicht eine Sache, die wir selber uns ausgedacht haben als AfD-Fraktion, sondern das hat die IHK-Azubi-Umfrage ergeben. Und da, ich sage es noch mal, 85 Prozent der Ausbildungsbetriebe, 85 Prozent der Ausbildungsbetriebe stellen Defizite in der Ausbildungsreife fest, Schwächen in Mathematik 56 Prozent, Ausdrucksvermögen 48 Prozent. Was entgegnen Sie diesen Ausbildungsbetrieben, die versuchen, mit Nachhilfe die Schüler, die von Ihren Schulen kommen, die von unseren Schulen kommen, sozusagen, dass sie die Lehre, die Ausbildung gar nicht mehr schaffen, was entgegnen Sie diesen Ausbildungsbetrieben? Denen können Sie nicht erzählen, wie toll das alles läuft und dass es Standards auf KMK-Ebene gibt. Das ist die Realität, Frau Oldenburg, das ist die Realität, (Michael Noetzel, Die Linke: Ihre Realität.) die sich gerade in diesem Land da draußen zeigt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Frau Ministerin, möchten Sie darauf erwidern?

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Simone Oldenburg

Sehr geehrte Frau Präsidentin, selbstverständlich mache ich das. Ich habe Ihnen eben skizziert, weil ich denke, dass Ihnen da Wissen fehlt, was auch nicht weiter wild ist, weil man das vielleicht auch gar nicht wissen kann, wie Prüfungsaufgaben entstehen, habe ich Ihnen den gesamten langen Weg von der Erstellung von Prüfungsaufgaben, den Inhalten, den Mindeststandards, den Regelstandards eben einmal gesagt, damit man das überhaupt einordnen kann, weil Ihre Kritik ja sehr an der Oberfläche ist. Und es ist auch richtig, dass – das habe ich auch gesagt –, dass wir immer Probleme haben, circa mit einem Drittel von Schülerinnen und Schülern, bei dem Erreichen der Mindeststandards. Da muss man aber sehen, dass es erst einmal die Mindeststandards sind. Jede Prüfung, die gemacht wird, ob VERA 3, VERA 8, IQB 3, IQB 9, wird immer ein Jahr vorher gemacht. Das heißt, es wird geprüft in der 9. Klasse, was müssten die Schülerinnen und Schüler können, wenn sie in der 10. Klasse wären. Bei VERA 3 wird geprüft, was müssten die Kinder können, wenn sie in der 4. Klasse wären, also immer ein Jahr vorher. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ein Jahr vorher ist für mich keine richtige Prüfung, aber daher kommt das in dem Moment, warum Mindeststandards nicht erreicht werden, weil sie noch gar nicht dran sind. Also man prüft etwas, was die Kinder und Jugendlichen erst ein Jahr später können müssen. Und davon ist, natürlich haben Sie in dem Falle recht, dass wir Schülerinnen und Schüler haben, die dann in der Berufsausbildung diese Mindeststandards nicht erfüllen oder nicht so erfüllen, dass es genügt für die Anforderungen an die Berufsausbildung. Und deswegen ist es wichtig, dass wir von unten, von Klasse 1 an, besser werden, dass wir mehr Unterricht anbieten, zusätzlichen Unterricht anbieten und den eben bis hoch zur Klasse 10 anbieten, durchgängig anbieten, damit Stück für Stück die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler erhöht werden. So einfach ist das, habe ich alles gesagt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Andreas Butzki, SPD: Genau!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Renz.

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben riesige gesellschaftliche Herausforderungen im Bereich Bildung, und das Thema heißt schlechthin, Regionale Schule ist die Herausforderung. (Enrico Schult, AfD: Unter anderem.) Und insofern ist der Befund zum Ersten erst mal richtig. Wir brauchen nämlich gut ausgebildete Regionalschüler, die diese Schule verlassen. Und wir brauchen zum Zweiten auch motivierte Schüler, die dann zum Beispiel gewillt sind, dem Arbeitsmarkt, konkret dem Handwerk, zur Verfügung zu stehen. Und dann brauche ich, wenn ich so eine riesige Herausforderung habe, die schon unstrittig ist, keine Vorlesung über Leistungsbewertung und das Erstellen von Prüfungen, sondern ich erwarte, dass man sich dieser Thematik stellt, sofern man sie erkannt hat, und sagt, wie ist unsere Lösung. Und, Herr Schult, wenn Sie ehrlich sind beziehungsweise Ihre Fraktion, was ist denn von Ihrer Überschrift und von Ihrer Rede übrig geblieben, wenn es um Problemlösungen geht? (Enrico Schult, AfD: Da komme ich gleich noch zu.) Ich wette mit Ihnen, dass keiner Ihrer Fraktion eins, zwei, drei sagen kann, welches die Lösungsansätze sind, weil Sie sich total im Detail verlieren, hier philosophieren, ob die Eins bei 96 oder bei 90 Prozent gegeben wird. Dass man entsprechend als Lehrkraft das anpasst dann bei dem Erstellen der Prüfung, ist doch logisch. Wenn jemand eine Zwei haben soll, soll er eine Zwei kriegen. Sie verlieren sich im Detail und wir können am Ende gar nicht sagen, wie sieht Ihre Lösung aus. Ihr Antrag, wenn Sie den Forderungsteil und auch nachher den Aufforderungsteil lesen, ist ein bunter Blumenstrauß von allem Möglichen. Deswegen sage ich Ihnen, sage ich Ihnen für die CDU, diese Herausforderung, die stimmt, aber wenn die Diagnose so ist, wie sie ist, was ich schon in der letzten Sitzung gesagt habe, dass wir nämlich einen Bildungsnotstand in Mecklenburg-Vorpommern haben, dass wir die höchste Unterrichtsverpflichtung haben, dass wir Lehrkräftemangel haben, dass wir die Inklusion nicht in den Griff bekommen, dass wir über Jahre hinweg den Schulbau vernachlässigt haben und, und, und, das führt uns zur Diagnose der CDU: Bildungsnotstand in Mecklenburg-Vorpommern. Und dann geht es nämlich um die Rezepte, um die Medizin. Wie machen wir uns auf den Weg, um diese Herausforderung zu lösen? Da sage ich Ihnen für die CDU-Fraktion: Erstens, endlich politisch die Regionale Schule zum Schwerpunkt Nummer eins der Bildungspolitik erklären. Zweitens, kleinere Klassen. Drittens, endlich die Unterrichtsverpflichtung in der Regionalschule sofort absenken von 27 Stunden auf 25 Stunden. Viertens, multiprofessionelle Teams auf den Weg bringen. Und fünftens, endlich leistungsorientierten Zugang zum Gymnasium gestalten, weil das stärkt die Regionale Schule. Und dann kann die Regionale Schule wieder gut ausbilden (Horst Förster, AfD: Das hat er auch gesagt. Genau das hat er auch gesagt.) und motivierte Lehrlinge oder Azubis auf den Weg bringen. Und dann haben wir die Lösung, die wir angehen sollten. Und da kann ich Sie nur auffordern, stimmen Sie den Rezepten der CDU zu (Enrico Schult, AfD: Aber welche Rezepte denn, Herr Renz?) und philosophieren Sie nicht im Nebulösen herum! (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Sie müssen doch dann auch mal Rezepte vorlegen.) So müssen wir die Sache angehen. (Nikolaus Kramer, AfD: Das, was Sie sagen, hat er doch gesagt.) Das ist Politik für die Schüler/-innen, für die Eltern, für die Gesellschaft in diesem Lande, um diese Herausforderungen zu lösen. Sie sind herzlich gerne eingeladen, unsere fünf Punkte zu unterstützen, (Nikolaus Kramer, AfD: Ja, dann legen Sie uns doch mal ein Rezept vor!) nicht durch Schreien, sondern durch konstruktives Handeln. (Nikolaus Kramer, AfD: Ja, na nun!) Das sind die Rezepte der CDU. – Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Nikolaus Kramer, AfD: Dann legen Sie das doch vor! Dann legen Sie sie doch vor!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Butzki. (Sebastian Ehlers, CDU: Alles gesagt.)

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Andreas Butzki SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht alles gesagt. Es ist viel gesagt, das stimmt schon. Aber zuerst möchte ich die Gelegenheit nutzen – die Ministerin hat es zum Schluss ja auch gesagt –, um mich bei allen Lehrerinnen und Lehrern und insbesondere auch bei den Regionalschullehrerinnen und -lehrern für die geleistete Arbeit zu bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Gerade die Regionalen Schulen haben seit der Wende die meisten Veränderungen durchgemacht, alleine wenn man sich bloß den Namen der Schulen mal anguckt, mal war es eine Realschule, mal war es eine Realschule mit Grundschulteil und weiß ich, was alles für Verbindungen waren. Die Landesregierung, wenn man das richtig verfolgt hat die letzten vier Jahre, hat einen starken Fokus gerade auf die Regionalen Schulen gelegt – (Torsten Renz, CDU: Ganz konkret.) und gerade die Bildungsministerin und auch ich kennen uns bestens aus mit dem Thema Regionale Schulen – und es wurden zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung eingeleitet. Und das wissen alle hier, wir haben ja auch schon oft darüber gesprochen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir haben es geschafft, die Schulabbrecherquote zu senken und dabei das Niveau auch beizubehalten. Ich erkläre nachher noch mal. Im letzten bundesweiten Ranking sind wir weiter nach vorne, haben uns verbessert und gehören jetzt auch dort zum Mittelfeld. Wir haben das Lehramtsstudium modernisiert (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und den neuen Anforderungen angepasst, was auch ein ganz wichtiger Punkt ist. (Torsten Renz, CDU: Das ist noch gar nicht umgesetzt.) Wir haben die Bedingungen für das Referendariat erheblich verbessert. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich kann beispielsweise nur erinnern, als ich in den Landtag kam, gab es nur einen Einstellungstermin für die Schulen für die Referendare. Jetzt haben wir vier Einstellungstermine. Es gibt auch den Beschluss, keine Regionalen Schulen aufgrund von Schülerzahlen zu schließen. (Torsten Renz, CDU: Bis 2030.) Und, Herr Renz, hier kommen wir wieder dazu: (Torsten Renz, CDU: Bis 2030.) Wenn wir alle Regionalschulen und -schüler nehmen und die Klassen, dann werden wir feststellen, im Durchschnitt haben wir die geringsten Schülerzahlen in den Regionalschulen. (Ministerin Simone Oldenburg: Bundesweit.) Bundesweit. Na klar ist das so! So, und dann heißt es, ja, dann machen Sie einen Vorschlag. Dann heißt es, wir müssen dann die Schulen auf dem Land schließen. Das wollen Sie nicht, das wollen wir nicht, und deswegen gibt es eben diese Unwuchten, dass in einigen Schulen sehr hohe Schülerfrequenzen sind, in den anderen weniger. Und es ist auch schwierig bei diesem Beschluss, wir wollen ja die Landschulen erhalten, junge Lehrerinnen und Lehrer zu motivieren, diese Landschulen auch als Arbeitsstelle zu nehmen. Also wenn man da fragt, es gibt zwar diese Landpartie, es wird auch viel gemacht, aber es ist schwierig. Und was auch immer von einigen auch kritisiert wird, aber wir haben es trotzdem für sehr wichtig gehalten, wir haben die Lehrergehälter innerhalb dieser Schüler- und Schulgruppen angeglichen. Und jetzt wird in diesem AfD-Antrag gefordert, dass das Unterrichtsniveau an Regionalschulen unbedingt angehoben werden muss. (Enrico Schult, AfD: Ja, das ist so, das fordern wir.) Fakt ist, erstens – und das ist wichtig – unterliegen die Regionalen Schulen bereits seit Langem den bundesweiten Bildungsstandards. Die Ministerin hat es schon genau erklärt. Diese Standards sorgen dafür, dass alle Schülerinnen und Schüler in Deutschland unabhängig vom Bundesland auf einem vergleichbaren und angemessenen Niveau unterrichtet werden. Zweitens, und das muss auch unbedingt betont werden, es gibt verbindliche Mindestanforderungen für das Lesen, Schreiben und Rechnen. Die Bildungsstandards der KMK legen die Mindestanforderungen fest. Die Ministerin ist vorhin sehr ausführlich darauf eingegangen. Und wir haben in Mecklenburg-Vorpommern klare Richtlinien, die für alle Regionalen Schulen des Landes gelten. Und dann schauen Sie mal nach, wie viele Bundesländer zentrale Abschlussprüfungen im Regionalschulbereich haben! Da werden Sie auch staunen, wie wenig es sind. Wir haben es. Drittens. In den letzten Jahren traten mehrere überarbeitete Rahmenpläne in Kraft: – Deutsch (Regionalschule), Jahrgangsstufe 7 bis 10 im Jahre 2025, – Mathematik (Regionalschule), Jahrgangsstufe 7 bis 10 im Jahre 2019, – Englisch (Regionalschule), Jahrgangsstufe 7 bis 10 im Jahre 2019. In allen Kernfächern wachsen die Rahmenpläne natürlich auf und werden entsprechend angepasst. Viertens. Ab dem Schuljahr 2025/2026 gilt eine neue Stundentafel. Insbesondere die Kernkompetenzen Deutsch, Mathematik, Englisch werden dadurch gestärkt. Damit werden unter anderem die Grundlagen gestärkt, auch um einen erfolgreichen Abschluss zu erreichen. Fünftens. Es gibt zahlreiche besondere Förderprogramme an weiterführenden Schulen – „Lesen macht stark“, „Mathematik macht stark“ – für Schülerinnen und Schüler, die mehr Lernzeit benötigen. Außerdem können Mädchen und Jungen in den Klassenstufen 5 bis 9 zusätzliche Ergänzungsstunden in Deutsch, Mathematik, Englisch wahlweise erhalten. Sechstens. Es gibt das bundesweite Startchancen-Programm. Unter anderem profitieren bei uns 14 Regionalschulen von diesem Programm. Damit sollen auch insbesondere die Schulen im ländlichen Raum gestärkt werden. Und in diesem AfD-Antrag wird gefordert „Stärkung der Persönlichkeit“, weil erzieherisch in den Schulen zu wenig Wert auf die Tugenden gelegt wird. Neben dem Unterrichtsniveau kritisieren Sie also auch die Erziehung durch die Lehrkräfte. Und für mich stellt sich jetzt die Frage, um welche Tugenden es sich handelt. (Enrico Schult, AfD: Habe ich doch gesagt.) Sind es die sieben abendländischen Tugenden Glaube, Liebe, Hoffnung, Weisheit, Gerechtigkeit, (Enrico Schult, AfD: Habe ich doch gesagt.) Tapferkeit und Mäßigung? (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Enrico Schult, AfD) Haben Sie nicht gesagt. (Horst Förster, AfD: Doch! Doch!) Oder geht es um die drei theologischen Tugenden Glaube, Liebe, Hoffnung? Aber natürlich wählen Sie die Tugenden, die eng mit den sogenannten preußischen Tugenden verbunden sind: Fleiß, Ordnung, Disziplin, Pflichtbewusstsein, Sparsamkeit, (Enrico Schult, AfD: Habe ich, genau.) Fleiß, Pünktlichkeit, (Enrico Schult, AfD: Genau! Haben Sie doch zugehört, Herr Butzki!) Treue, Gehorsamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wie wäre es statt..., wie wäre es stattdessen mit Toleranz, Respekt und Empathie? (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Jawoll!)

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Andreas Butzki SPD

Immer gern von Herrn Renz!

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Torsten Renz CDU

Danke, Herr Kollege, dass Sie die Frage zulassen! Mich würde noch mal der Punkt interessieren, den Sie aufgerufen haben, Einführung der Stundentafel, also von der Kontingentstundentafel weg auf die Stundentafel. Könnten Sie noch mal den Vorteil aus Ihrer Sicht hier skizzieren? Und Sie haben zumindest Englisch genannt, dass dadurch profitiert wird im Englischunterricht. Haben Sie noch weitere Vorteile, die Sie durch die Einführung der Stundentafel sehen?

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Andreas Butzki SPD

Also die Einführung dieser Stundentafel ist die, was schon mehrfach gefordert ist, wir wollen die Kernfächer stärken, und das haben wir damit eigentlich erreicht. – Danke schön! Fakt ist, in aller Welt und in anderen Bundesländern sollen Kompetenzen gestärkt werden. Kompetenzen erschließen die Zukunft. Kompetenzen sind Handlungsvoraussetzungen als grundlegende Fähigkeiten, sich in der neuen, offenen, überschaubaren, dynamischen Situation zurechtzufinden und aktiv zu handeln, so Professor Erpenbeck und Professor Heyse. Kompetenzen in der Schule, das wissen wir alle, sind die Methodenkompetenz, Sozialkompetenz, Fachkompetenz und natürlich auch die Sozialkompetenz. Und die sollen gestärkt werden, gerade in einer so digitalen Welt, wie wir sie jetzt immer mehr haben. Suchen, Verarbeiten, Aufbewahren, Kommunizieren und Kooperieren, Produzieren und Präsentieren, sicher Agieren, Problemlösen und Handeln, Analysieren und Reflektieren, das sind Vereinbarungen zwischen den Ländern in der Kultusministerkonferenz. Und Sie kommen hier mit Tugenden und wollen die digitale Welt damit erobern. Das ist schon sehr speziell. (Enrico Schult, AfD: Hä? Das hat doch mit digitaler Welt nichts zu tun.) Ein weiterer wichtiger Punkt zur Stärkung der Regionalen Schulen ist das neue Konzept der Berufsorientierung ab 2025/2026. Es bietet Gelegenheit zur Sammlung der Berufserfahrung. Wir diskutierten im Plenum darüber. „Die IHKs im Land unterstützen den Praxislerntag“, so Torsten Haasch, oder die Handwerkskammern begrüßen „ausdrücklich“ das Konzept der Berufsorientierung, so Axel Hochschild. (Enrico Schult, AfD: Ja, wir auch. Das ist eine gute Sache.) Weitere Stärkungen der Regionalen Schulen sind hohe Investitionen in Schulbau, Sanierung, Digitalisierung. Da kennen Sie ja etliche Beispiele auch in der Praxis hier bei uns im Land. Natürlich ist es unser Ziel, das von der KMK vorgegebene Bildungsniveau zu halten und die Kernkompetenzen natürlich zu stärken. Unser Hauptaugenmerk liegt jetzt auch in dieser Zeit eindeutig auf der Gewinnung von Lehrerinnen und Lehrern – auch weitere Seiteneinsteiger und Seiteneinsteigerinnen sind herzlich willkommen und wir werden sie fort- und weiterbilden – und natürlich auf der Verbesserung der Unterrichtsqualität und der sächlichen Bedingungen. Und mit zwei Sprüchen möchte ich meinen Redebeitrag beenden: „Die heutige Jugend ist von Grund auf verdorben. Sie ist böse, gottlos und faul.“ (Tilo Gundlack, SPD: Aristoteles.) „Sie wird niemals so sein wie die Jugend vorher und es wird ihr niemals gelingen, unsere Kultur zu erhalten“, so Aristoteles (384 bis 322 vor Christus). Und ein weiterer Spruch: „Es ist unglaublich, wie unwissend die studirende Jugend auf Universitäten kommt, wenn ich nur 10 Minuten rechne oder geometrisire, so schläft ¼ … sanfft ein“, so Lichtenberg (1742 bis 1799). Und wenn Sie mal andere Umfragen aus den 70er- und 80er-Jahren googeln, auch von den IHKs, dann werden Sie ähnliche Ergebnisse haben, wie sie jetzt hier gegeben sind, nämlich die IHKs waren immer unzufrieden und die Ausbildungsbetriebe vom Leistungsniveau. Sie haben immer geschimpft, und ich habe es ja hier auch gesagt, wir lehnen natürlich den Antrag ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Tilo Gundlack, SPD: Jawoll!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf diese Rede heute Abend stellvertretend für meine Kollegin Jutta Wegner halten und darf von dieser Stelle herzliche Genesungswünsche schicken. Werde bald wieder gesund, Jutta! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der vorliegende Antrag der AfD zeigt beispielhaft die verengte Vorstellung von Schulbildung, die die AfD hat. Es wird mal eben der Anspruch der Allgemeinbildung aufgegeben und die diesbezügliche Arbeit unserer Lehrkräfte in den Schulen diskreditiert. Wir als bündnisgrüne Fraktion verstehen Schule als nichts Geringeres als den Lernort, an dem unser freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen mit seinen Rechten und Pflichten erlernt und erfahren werden kann. Im Antrag verbirgt sich hinter den geforderten höheren Anforderungen augenscheinlich eine auf Prüfungen, Gehorsam und eine verkürzte Vorstellung von Nützlichkeit eingedampfte Bildung. Das, meine Damen und Herren, dürfen wir nicht zulassen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Richtig so!) Wer Bildung als Werkzeug zur reinen Wirtschaftsverwertung betrachtet, vergisst, dass wir junge Menschen zu freien, kritischen und, es wurde heute schon gesagt, mitfühlenden Bürger/-innen erziehen müssen. Wir brauchen keine Roboter für den Arbeitsmarkt, wir brauchen Menschen, die denken, die hinterfragen und die Verantwortung übernehmen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Influencer, die ihre Weltreisen machen.) Die Verinnerlichung von Freiheit und Verantwortung (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) fördert die Persönlichkeitsbildung und auch die hier geforderte Selbstdisziplin. Wer politische Bildung als Ideologie verteufelt, verwendet „Ideologie“ nicht nur definitionswidrig, sondern will die Fähigkeit untergraben, Demokratie zu verstehen, zu achten und zu verteidigen. Das ist nicht nur fehlgeleitete Bildungspolitik, das ist ein politischer Angriff auf die demokratische Entwicklung junger Menschen. (Beifall Andreas Butzki, SPD, und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie uns klar sein: Wer heute mit Verweis auf Ausbildungsreife pauschale Schuldige sucht und Lösungen aus dem Lehrbuch der autoritären Rhetorik anbietet, der betreibt Stimmungsmache. Diese Partei – und wir wissen alle, wer gemeint ist – (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Da können Sie unseren Namen ruhig nennen.) mischt berechtigte Sorgen von Unternehmen mit nebulösen kulturkämpferischen Forderungen und präsentiert das als Heilsweg. Das ist populistisch, das ist gefährlich und es ist demokratiefeindlich. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Unsere Antwort darauf heißt investieren, fördern, gerecht gestalten. Wir dürfen Lehrkräfte nicht als Sündenböcke abstempeln und Kinder nicht als Versager brandmarken. Wo Klassen zu groß sind, muss multiprofessionell nachgesteuert werden. Wo Schulen keine modernen Lernmittel und keine digitalen Kompetenzen vermitteln können, muss investiert werden. Wo soziale Benachteiligung existiert, braucht es gezielte Förderung, gerade dort. Das ist verantwortliche Politik, meine Damen und Herren, und das ist Respekt vor den Kindern dieses Landes. Und noch etwas: Disziplin ist keine Legitimation, politische Bildung auszuschließen. Disziplin ohne Demokratieerziehung ist autoritär. Demokratie ohne Regeln ist leer. Unsere Schulen müssen beides sein, Orte von Leistungsorientierung und Orte, an denen Menschenrechte, Respekt und kritisches Denken vermittelt werden. Das ist nicht weich, das ist krisenfest. Gute Allgemeinbildung stärkt unsere Gesellschaft, und genau deshalb ist sie Zielscheibe rechter Politik. (Enrico Schult, AfD: Das ist doch gar nicht wahr!) Unsere Aufgabe ist es, diese Angriffe abzuwehren. Deshalb lehnen wir diesen Antrag entschieden ab, nicht, weil wir Leistung ablehnen, im Gegenteil, aber Leistung muss mit Chancengleichheit, Mitmenschlichkeit und demokratischer Bildung einhergehen. Wer unsere Schulen schützen will, wer unsere Demokratie schützen will, der stimmt gegen diesen Antrag. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aha!) Meine Damen und Herren, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) lassen Sie uns unsere Schulen stärken, fachlich, sozial und demokratisch. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.

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Jeannine Rösler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Die AfD hinterlässt den Eindruck, als stünde das gesamte Bildungswesen in Mecklenburg-Vorpommern vor dem völligen Zusammenbruch. Was für ein Unsinn! Festzustellen ist, dass Ihr Antrag vollkommen leer bleibt, weil er nicht auf Fakten basiert, sondern auf Schlagworten und, wie wir gerade hörten, auf einem Zurück zum Kaiserreich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Richtig, so siehts aus.) Meine Damen und Herren, es geht hier einzig und allein um reine Stimmungsmache, um Schuldzuweisungen und Herabsetzungen von Jugendlichen und Lehrkräften. Selbstverständlich wissen wir, dass die Herausforderungen groß sind, auch bei den Basiskompetenzen und der Ausbildungsreife. Und genau deshalb handelt die Landesregierung sehr verantwortungsvoll, und dazu komme ich gleich noch. Vorher lassen Sie mich aber etwas zu den Äußerungen aus dem AfD-Prüfungsvideo sagen. Herr Schult nimmt sich aus der gesamten Deutschprüfung zur Mittleren Reife eine Einstiegsaufgabe heraus, bewusst niedrigschwellig, didaktisch so konzipiert, dass Schülerinnen und Schüler in eine Prüfung hineinkommen. Und darüber macht er sich lustig. Wer sich mit Prüfungsdidaktik auskennt, weiß, jede gute Prüfung beginnt mit etwas leichteren Aufgaben, damit alle einen Einstieg finden. Das senkt Prüfungsangst und erlaubt eine erste Orientierung. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Danach folgen Analysen journalistischer Texte, Argumentationsaufgaben, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Und weitere Ankreuzaufgaben.) Stilmitteluntersuchungen, die Auswertung von Grafiken und so weiter. Bewertet werden sprachlicher Ausdruck, Orthografie, Kohärenz und Kreativität. Das ist alles andere als ein Spaziergang. Wer sich also nur die erste Frage herauspickt und das gesamte Niveau lächerlich macht, beweist eines: Er hat die Prüfung nicht verstanden oder er will sie bewusst diskreditieren. (Heiterkeit bei Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) Das ist, als würde man ein Fußballspiel nach dem Aufwärmen abpfeifen und dann behaupten, na sehen Sie, die können ja nichts. Und noch schlimmer, Sie machen sich über Schülerinnen und Schüler lustig, die in einer der wichtigsten Prüfungen ihres Lebens stehen, Jugendliche, die oft unter schwierigen Bedingungen lernen, die Prüfungsangst haben. Sie verspotten genau diejenigen, die wir ermutigen und unterstützen müssen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir verspotten gar keinen.) Das, Herr Schult, das ist keine Bildungspolitik, das ist Verachtung und Verzerrung. Gleichzeitig fordern Sie verbindliche Mindestanforderungen, härtere Prüfungen, mehr Selektion. Aber härtere Prüfungen allein heben keine Kompetenzen. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Gute Bildung misst sich nicht an der Häme über eine Einstiegsfrage, sondern an der Förderung aller Kinder. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und deshalb gibt es eine verstärkte Sprach- und Leseförderung bereits in der Kita: Vorlesen, Sprachspiele, gezielte Programme. Wir schauen hin, wir hören auf die Fachleute und wir handeln. In den Grundschulen haben wir in Deutsch und Mathe jeweils eine Stunde mehr in Klasse 3 und 4. Das ist wertvolle Zeit für Sprachförderung, fürs Lesen, für das sichere Schreiben und für das Festigen der Grundrechenarten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Anscheinend hecheln Sie den Problemen aber hinterher, weil sie immer größer werden.) Wir haben ein tägliches Leseband eingeführt, 20 Minuten fünfmal pro Woche, und auch das muss man nicht madig machen. Schon in den Klassen 1 und 2 können zusätzlich bis zu zwei Stunden für Deutsch oder Mathe eingesetzt werden. Das bedeutet frühe Hilfe, bevor Defizite überhaupt groß werden. Und an den weiterführenden Schulen gibt es mehr Gewicht für die Kernfächer. Elf Stunden sind künftig fest für Deutsch, Mathematik und Englisch vorgesehen. Schulen können eine dieser Stunden sogar gezielt für individuelle Förderung nutzen. Meine Damen und Herren, das sind ganz konkrete Maßnahmen. Das ist Politik, die in den Klassenzimmern ankommt. Und ganz klar, Basiskompetenzen zu stärken, heißt nicht, Kinder scheitern zu lassen. Es heißt, sie so zu fördern und zu motivieren, dass sie bestehen können. Das ist unser Weg, und das unterscheidet uns fundamental von Ihnen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Enrico Schult, AfD: Klatschen! – Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und auch die Ausbildungsreife entsteht nicht im luftleeren Raum. Jugendliche müssen sehen, wofür sie lernen. Das neue Konzept „Alle werden gebraucht!“ zur schulischen Berufsorientierung ist ein ganz gewaltiger Schritt nach vorn. Wir sprechen hier über Praxislerntage, Wochen mit externen Partnern, verbindliche Projekttage, verbindliche Koordinator/-innen an jeder Schule und die Pflicht, ein BO-Konzept zu entwickeln. Also, wir arbeiten hier an echten Lösungen: Förderung statt Ausgrenzung, Unterstützung statt Selektion. Und deshalb lehnen wir selbstverständlich diesen Antrag entschieden ab. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Konsequent.)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Wunsch eben „Viel Glück!“, ich denke, es ging jetzt darum, dass ich einfach nur sprechen kann. Vielen Dank Ich habe keinen Zweifel daran, dass viele engagierte Lehrerinnen und Lehrer mit Leidenschaft unterrichten. Gerade die Regionalen Schulen sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Bildungssystems. Sie bereiten junge Menschen auf Ausbildung, Beruf und Leben vor. Und auch ich möchte an dieser Stelle sagen, diese Leistung verdient Anerkennung und Respekt statt pauschaler Kritik. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und David Wulff, FDP) Selbstverständlich müssen grundlegende Kompetenzen gesichert und zugleich Zukunftsfähigkeiten vermittelt werden, etwa lebenslanges Lernen, kritisches Denken und wirtschaftliche Bildung. Dafür tragen unsere Schulen eine hohe Verantwortung, denn alle Kinder und Jugendlichen sollen die bestmögliche Bildung erhalten. Aber klar ist auch, Schule allein kann nicht alles leisten. Bildung ist immer eine gemeinsame Aufgabe von Elternhaus und Schule. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Lehrkräfte können anregende Lernumgebungen schaffen, Interesse wecken und Motivation fördern, doch den inneren Antrieb, sich Wissen anzueignen, können sie nicht ersetzen. Leistungsbereitschaft bleibt eine persönliche Verantwortung jedes Einzelnen. Nur, wer bereit ist, sich einzubringen, kann seine Fähigkeiten auch wirklich entfalten. Die AfD behauptet, die Anforderungen der Mittleren Reife seien zu gering. Wir haben hier umfangreich gehört, Kompetenzmodelle mit den Standards liegen vor. Das haben wir uns jetzt wirklich sehr gut angehört und daran wird sich orientiert. Wir vertrauen auf die Professionalität unserer Lehrkräfte, die nach klaren Standards und pädagogischer Verantwortung handeln. Wir stehen für pädagogische Freiheit und Vertrauen in die Schulen. Aber ich möchte an dieser Stelle auch noch mal sagen, wir brauchen auch in der Gesellschaft die Anerkennung der Berufsausbildung, die Fähigkeiten, die Kenntnisse im Handwerk. Und ich denke, ich habe viele Gespräche geführt im Vorfeld. Es gibt wirklich Menschen, die der Meinung sind, ohne Abitur wäre man nichts wert, und dagegen müssen wir uns gesellschaftlich aufstellen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Die Wertschätzung und Bedeutung der Mittleren Reife ist wichtig. Sie ist die Grundlage für unsere Ausbildungsberufe. Und diesen Antrag, den lehnen wir ab. – Danke! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Ja, es ist schön, dass ich gerne noch mal darauf reagieren kann, auf Ihre Einlassungen, auch wenn Sie offensichtlich ganz bewusst mich missverstanden haben oder fehlinterpretiert haben. Herr Butzki, Ihnen hätte ich eigentlich zugetraut, dass Sie mehr in der Lage sind oder noch in der Lage sind zu reagieren auf einen Wort..., auf einen Redebeitrag und nicht eine vorgefertigte Rede abzulesen, weil diese Tugenden, die habe ich ja durchaus angesprochen, auf die ich abgestellt habe hier in meiner Rede, und insofern ist das natürlich alles sehr, also nicht sehr überzeugend, was Sie hier vorgetragen haben. (Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) Ich möchte kurz noch mal auf einige Punkte eingehen. Zum einen hat Frau Oldenburg ja, Frau Oldenburg, Sie konnten ja irgendwie auch nicht auf meine Frage antworten, warum natürlich jetzt die Ausbildungsbetriebe dieses Defizit feststellen. Sie haben mit Lehrervergleichsarbeiten gearbeitet und so weiter, aber wir haben doch nun mal den Fakt, dass in der Azubi-Umfrage 2025 der IHK 85 Prozent der Ausbildungsbetriebe sagen, es gibt schulische Defizite im Bereich Mathematik, im Bereich Ausdrucksvermögen. Allenfalls in Englisch ist das wahrscheinlich noch in Ordnung, in den Naturwissenschaften ist es ganz problematisch. Und dann, Sie winden sich um diese Antwort herum, weil Sie genau wissen, dass wir natürlich da ein Problem haben in den Ausbildungsbetrieben. Und ich hoffe, dass auch Vertreter jetzt der IHK oder Unternehmer zuschauen, die nämlich sich das genau angehört haben, was Sie jetzt hier alle so zum Besten geben. Herr Butzki argumentiert mit Aristoteles, auch damals haben schon die Philosophen gesagt, die Jugend ist schlecht. Nein, die Jugend ist nicht schlecht, Herr Butzki, und das habe ich an dieser Stelle auch nicht gesagt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Ich habe nur gesagt, dass die Ausbildungsreife unserer Schüler, wenn sie von der Schule kommen, nicht dem entspricht, was sich die Unternehmen da draußen vorstellen. Und wir brauchen natürlich gut ausgebildete Fachkräfte, um das Wirtschaftswachstum hier in diesem Land voranzutreiben. Und diese gut ausgebildeten Fachkräfte, die liefern Sie mit Ihrer Bildungspolitik nicht, mit der rot-roten Bildungspolitik, aber auch nicht mit der rotschwarzen Bildungspolitik, Herr Renz, denn Sie haben natürlich einen großen Anteil daran, wie das hier aussieht im Land. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Stephan J. Reuken, AfD: Aha! Aha!) Sie haben damals die Förderschulen geschlossen, Sie haben diese Inklusionsstrategie mitgetragen, und Sie wissen ja, dass das ein großes Problem insbesondere in den Regionalschulen ist, dass da jetzt auch die Förderschüler mit in den Klassen sitzen und gar nicht vernünftig beschult werden können. Wenn ich mir das anhöre, Herr Renz, wenn ich mir das anhöre, die CDU sieht den Bildungsnotstand, sie erwartet Problemlösungen – (Torsten Renz, CDU: Ja, bitte!) ja, was haben Sie denn jetzt hier an dieser Stelle schon mal vorgebracht?! Gar nichts! Nichts vorgebracht in Richtung Bildungspolitik! Irgendwelche Nischenanträge zum Schulgesetz für die Schulen im ländlichen Raum, was ohnehin schon in der Planung war, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) aber im Gegenteil, Sie kopieren ja sogar noch die Anträge, Sie kopieren noch die Anträge der AfD-Fraktion, die Aussagen, lassen Sie uns die Förderschulen erhalten bis 2030. Das ist ja jetzt umgesetzt worden im Schulgesetz. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir fordern den dauerhaften Erhalt der Förderschulen, und ich weiß, drei Monate später kommt die CDU mit dem gleichen Antrag um die Ecke. Das ist unglaubwürdig. Oder Zugang zum Gymnasium moderat einschränken, indem nicht nur der Elternwille entscheidet, sondern indem man natürlich einen gewissen Notendurchschnitt vorweisen muss, um aufs Gymnasium zu wechseln, denn das ist ja das, was ich gerade angeführt habe, dass allzu viele gute Schüler oder zu wenige gute Schüler auf der Regionalschule bleiben, die Eltern stimmen mit den Füßen ab, die Schüler stimmen mit den Füßen ab, sie gehen aufs Gymnasium. Und dann fehlen uns diese Schüler, diese guten Schüler an der Regionalschule. Und darauf habe ich hier hingewiesen. Und, liebe CDU, wenn Sie nichts Eigenes auf die Kette bekommen, dann können Sie gerne unsere Änderungs- oder unsere Anträge kopieren, das sei Ihnen unbenommen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) aber was Sie hier in Sachen Bildungspolitik, außer viel heiße Luft haben Sie hier noch gar nichts abgeliefert und das kann ich Ihnen auch gerne nachweisen anhand der Anträge, die eingereicht wurden. (Torsten Renz, CDU: Wir bitten darum.) Ja, das kann ich Ihnen auch gerne zur Verfügung stellen, also kein Thema. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Ich muss mich aber jetzt unbedingt noch mal auf Frau Rösler beziehen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Frau Rösler hat ja die Prüfung angesprochen, und zwar, das ist die Prüfung 2025, die Deutschprüfung, wo man in der Tat ein Bilderrätsel hatte. Ich kann es wirklich nicht fassen, es tut mir leid, also entschuldigen Sie, wenn ich jetzt da drei Bewertungspunkte für bekomme, um dann anzukreuzen, und das in der 10. Klasse! Und, Frau Rösler, es geht ja so weiter. Wenn Sie sich die weiteren Aufgaben anschauen, dann gibt es ja noch Sachen, wo ich was unterstreichen muss, und das macht dann nachher im Endeffekt (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist für Frau Rösler aber vielleicht schon schwierig.) 59 Prozent der Prüfungsleistung aus, im Multiple-Choice-Verfahren. Und lediglich der Aufsatz, dieser Teil B, macht 41 Prozent aus, wo sie einen Aufsatz schreiben, wo sie sich damit auseinandersetzen müssen, mit der Materie. Und das werfe ich Ihnen auch vor, dass Sie gar nicht in der Lage sind, die Schüler so weit auszubilden, dass Sie sie vernünftig prüfen können. Und das, wir sehen es beispielsweise an den Hochschulen, wir sehen es in den Ausbildungsbetrieben, denn dann kommt nachher sozusagen Ihre, ja, Ihre Schaufensterprüfung, ist vielleicht nicht das richtige Wort, aber dann kommt natürlich das nachher zum Tragen, dass eben diese Defizite festgestellt werden in den Ausbildungsbetrieben. Und das werfe ich Ihnen vor, dass Sie die Prüfung … Und natürlich, Frau Oldenburg, kann man die Prüfung in der Prüfungskommission festlegen, aber Sie können gar nichts anderes abprüfen, weil Sie wissen, die Schüler haben das Vermögen nicht, sie sind nicht in der Lage, sozusagen das abzurufen – nicht alle Schüler, sage ich auch nicht, aber wenn Sie sich diese Prüfung anschauen 2025, dann wackelt man schon oder dann schüttelt man schon mit dem Kopf. Und wir haben ja 2024 – vor einem Jahr stand ich an dieser Stelle – einen ähnlichen Antrag eingebracht, einen ähnlichen Antrag eingebracht, wo wir das Niveau der Regionalschulen stärken wollten, das Niveau erhöhen wollten. Damals haben Sie alle gesagt, alles Quatsch, das läuft schon, wir sind auf einem guten Weg. Jetzt haben wir die IHK-Azubi-Umfrage 2025. Die schreiben wir uns wieder ins Stammbuch. Nein, liebe Landesregierung, nein, lieber Landtag, liebe Bildungspolitiker, es funktioniert nicht. Und Sie versuchen wieder, das alles sozusagen vom Tisch zu wischen, und meinen, Sie sind da auf dem richtigen Weg.

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine ...

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Enrico Schult AfD

Gerne! Natürlich!

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Beate Schlupp

... Zwischenfrage der Fraktionsvorsitzenden Rösler? Bitte schön!

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Enrico Schult AfD

Gerne.

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Jeannine Rösler Die Linke

Vielen Dank, Frau Präsidentin! (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Wie sind Sie denn über die Geschichtsprüfung gekommen?) Herr Schult, wissen Sie, auf welchem Rang Mecklenburg-Vorpommern, also die Schüler, die 9.-Klässler aus Mecklenburg-Vorpommern, im Fach Mathematik stehen im Länderranking? (Zuruf aus dem Plenum: Ganz aktuell.) Ganz aktuell.

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Enrico Schult AfD

Frau Rösler, Sie müssen jetzt mir sagen, auf welche Vergleichsstudie, auf welchem IQB-Bildungstrend und so weiter, das müssen Sie ja sozusagen mir noch mal darlegen, denn ich kann Ihnen, ich kann Ihnen gerne ausführen, es gibt ja diese Auswertung vom IQB-Bildungstrend, und da sind wir, da ist Deutschland, da sind wir aber auch als Mecklenburg-Vorpommern, da wird festgestellt, dass ein Drittel der Schüler im IQB-Bildungstrend, ein Drittel der Schüler nicht mal die Mindeststandards erfüllen, beispielsweise im Fach Mathematik und in den Naturwissenschaften. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Und das muss Ihnen doch, und das muss Ihnen doch zu denken geben. Da wurde, im IQB-Bildungstrend wurde festgestellt, dass die Schüler in der 9. Klasse oftmals gar nicht in der Lage sind, (Thomas Krüger, SPD: Sie beantworten die Frage nicht.) einfache, einfache Rabatte zu erkennen, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) einfache Rabatte. Und das ist, und das setzt sich doch, das setzt sich doch dann fort in der Berufsschule, das setzt sich fort in der Ausbildung. Und deshalb sagen doch die, deshalb sagen doch die Unternehmen, dass es Defizite in Mathematik gibt. (Andreas Butzki, SPD: Das ist doch keine Antwort auf die Frage!) 50 Prozent der Unternehmen sagen das. Und auf welchen Rankings, ich weiß nicht, Sie haben jetzt schnell gegoogelt, ich kann auch schnell googeln, dann kann ich Ihnen das sagen. Aber das ist, das müssen Sie doch zur Kenntnis nehmen, das ist doch nicht das, was ich mir ausgedacht habe, das sagen die Unternehmen im Land, und die Hochschulen sagen das ja auch, dass die Abiturienten, die an die Hochschulen kommen, oftmals sozusagen ein Grundlagensemester benötigen, um erst mal studierfähig gemacht zu werden. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen, und das liegt nun mal in der Natur der Sache. Sie sind in der Landesregierung. Sie haben die Möglichkeiten, beispielsweise die Bildungspolitik grundlegend zu verändern. Sie haben es nicht auf die Reihe bekommen wie damals SPD und CDU, und die Unternehmen müssen sozusagen die Zeche zahlen dafür. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Andreas Butzki, SPD: Das war eine Antwort!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz.

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nur noch mal eins sagen zum eigentlichen Thema Bildungsnotstand: Wer das nicht erkennt, der verkennt die Realität. Und wenn ich mir einige Reden angehört habe, wie philosophisch Sie über Regionale Schule sprechen, welche Zustände wir da haben, da kann ich Ihnen wirklich nur empfehlen, sprechen Sie mit Eltern, gehen Sie in die Schulen, sprechen Sie mit Betrieben, damit Sie wenigstens mal das hören, wie die Realität sich darstellt. Und verklären Sie das nicht, und dann noch mit solchen Reden! Aber was mir noch mal am Herzen liegt, weil es wird natürlich jetzt sehr fachspezifisch, Herr Butzki und Frau Rösler, aber damit die anderen das auch mal gehört haben, Sie haben ja aus meiner Sicht kläglich versagt, als ich noch mal das Thema Kontingentstundentafel und Stundentafel, die Unterschiede von Ihnen herausgearbeitet bekommen habe. Die Antwort hat für sich gesprochen. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Aber mich hat dann noch mal motiviert Frau Rösler, Frau Rösler, die dann noch mal sagt, wir sind – ich übersetze gleich, ne, übersetze und werte –, wir sind die Größten, wir sind jetzt hier in Regierungsverantwortung, jetzt haben die an der Regionalen Schule vier Stunden mehr Deutsch. Jetzt will ich Ihnen mal sagen, wie die Realität aussieht. Bis 2009 gab es eine Stundentafel Regionale Schule, Klasse 7 bis 10 hatten 15 Stunden Deutsch in der Summe. Dann kamen die CDU und die SPD und haben eine Selbstständige Schule eingeführt, mit an der Spitze der Bewegung unter anderem Herr Butzki, weil man sagte, die Zeit erfordert Flexibilität, Selbstständigkeit in Schule, wir haben eine ganz andere Generation, deswegen führen wir eine Kontingentstundentafel ein. Das hat dazu geführt, dass es für diese Klassen nur noch 11 Stunden Deutsch gab, aber man 27, wenn ich das richtig erinnere, 27 Stunden ins Kontingent gegeben hat, und man gesagt hat, vor Ort können die Leute entscheiden, wie wir damit am besten umgehen. So, jetzt sind wir im neuen Zeitalter. Was passiert? Da muss ich erst noch einiges dazu sagen. Einige Schulen haben gesagt, ist ja schön, dass die Kontingentstundentafel jetzt eingeführt ist, wir machen einfach mit der Stundentafel weiter. Wir machen einfach 15 Stunden weiter Deutsch. So, und jetzt kommt Rot-Rot in Regierungsverantwortung und jetzt kommen die Linken und sagen, jetzt machen wir was ganz Neues, jetzt machen wir eine Stundentafel, Kontingentstundentafel wird abgeschafft. Und was machen wir? Zitat Frau Rösler: Wir geben vier Stunden mehr Deutsch. Und wer der Mathematik einigermaßen in der Lage ist, das nachzuvollziehen, der wird genau erkennen, dass 11 plus 4 wieder 15 ist. Es hat sich nämlich nichts geändert. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und Sie suggerieren der Öffentlichkeit, dass jetzt mehr Deutschunterricht stattfindet. Nichts findet da statt! Das Einzige, was sich ändert, ist, dass die Kontingentstunden von 27 wieder runtergefahren werden auf eine Flexibilität von vier Stunden. Und dann kommt mein Kollege Butzki und sagt, das ist ja ein ganz großer Erfolg, jetzt können wir drei Stunden zusätzlich Englisch geben. Dazu müssen Sie aber sagen, das konnten Sie bei der Kontingentstundentafel auch schon immer machen. Und wenn Sie jetzt in die Verordnung reinschauen, dann steht da, vier Stunden Kontingent in Klasse 7, davon, wenn zweite Fremdsprache zum Beispiel Englisch gewählt wird, 3 Stunden. Das heißt, es bleibt nur noch eine flexible Stunde übrig. Sie haben das Thema nur bedingt erkannt. Es geht um die Herausforderung, Regionale Schule nach vorne zu entwickeln. Und das kann aus meiner Sicht nur mit der CDU geschehen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5322. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/5322 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – MV als digitale Schaltzentrale etablieren – Ansiedlungsoffensive für Rechenzentren in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/5440. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/5479 vor. Antrag der Fraktion der CDU MV als digitale Schaltzentrale etablieren – Ansiedlungsoffensive für Rechenzentren in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 8/5440 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/5479 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Enseleit.

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Sabine Enseleit CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Verliert Deutschland bei Rechenzentren den Anschluss?“ So titelte an diesem Montag die „Tagesschau“. Hintergrund ist die aktuelle Bitkom-Studie zu Rechenzentren, die am Montag veröffentlicht wurde. Unser Antrag ist also hochaktuell. Die Digitalisierung ist inzwischen zentraler Treiber für wirtschaftliches Wachstum. Dabei bilden Rechenzentren das unverzichtbare Rückgrat der digitalen Infrastruktur, indem sie Daten speichern, verarbeiten und bereitstellen. Je stärker die Bedeutung von KI wächst, umso stärker wächst auch die Bedeutung von Rechenzentren, denn KI benötigt Unmengen an Rechenleistung und damit Energie. Die USA und China haben die Herausforderung längst erkannt und investieren massiv in den Ausbau der Kapazitäten von Rechenzentren, während bei uns in Deutschland die Kapazitäten der Rechenzentren langsamer wachsen als der Bedarf. Dabei sind Rechenzentren essenziell für die digitale Souveränität unseres Landes und für Schlüsseltechnologien wie KI. Die globalen Entwicklungen der letzten Wochen und Monate zeigen eindrucksvoll, wie wichtig nicht nur die digitale Unabhängigkeit ist, auch die Tatsache, dass unsere Wirtschaft sich immer mehr Herausforderungen stellen muss, spricht dafür, sich stärker mit den Zukunftstechnologien zu beschäftigen, die zukünftiges Wachstum, wirtschaftlichen Wohlstand und eine Antwort auf die demografische Frage geben. Schauen wir noch einmal auf die Fakten: Deutschland positioniert sich bei der Rechenzentrumskapazität im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt gerade einmal im Mittelfeld der EU-Staaten. Für die größte Volkswirtschaft Europas muss aber auch in diesem Bereich der erste Platz das Ziel sein. Wenn wir nicht massiv in unsere Infrastruktur investieren und den Ausbau beschleunigen, werden wir den Bedarf womöglich schon in einigen Jahren nicht mehr decken können. Der Beratungsfirma Deloitte zufolge muss Deutschland in den kommenden fünf Jahren bis zu 60 Milliarden Euro in KI-Infrastruktur investieren, um wirtschaftlich wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Bundesregierung hat diesen Handlungsdruck erkannt und auch im Koalitionsvertrag festgehalten. Dort heißt es, dass der Auf- und Ausbau von Rechenzentren, insbesondere auch in Ostdeutschland, beschleunigt wird. Was kann das konkret für Mecklenburg-Vorpommern heißen? Das ist eine einzigartige Möglichkeit, mit Unterstützung des Bundes große Rechenzentren in Mecklenburg-Vorpommern anzusiedeln. Etwas weiter gedacht können in der Folge weitere Unternehmen der IT-Wirtschaft angezogen werden und dann womöglich ein Rechenzentrum-Cluster entstehen. Bevor es allerdings dazu kommen kann, muss die Landesregierung ihre Hausaufgaben erledigen und aus vergangenen Fehlern lernen. Erinnert sei an das Desaster bei der möglichen Ansiedlung einer Fabrik von Rheinmetall. Dieses Vorhaben hat Die Linke buchstäblich torpediert. Toshiba entschied sich für einen Standort in Aachen und gegen Rostock. Und auch die anderen ostdeutschen Bundesländer haben Mecklenburg-Vorpommern bei der Ansiedlung von Großprojekten längst abgehängt. Tesla wollte lieber nach Brandenburg und Intel nach Sachsen-Anhalt. Auch wenn die Umsetzung des letztgenannten Projektes mittlerweile gescheitert ist, können Sie auch hier nicht überzeugen. Sie tun sich einfach schwer bei der Wirtschaftspolitik, und das wissen auch die Unternehmen. Dabei wäre der gezielte Fokus auf die Ansiedlung von Rechenzentren ein neuer zukunftsversprechender Wirtschaftszweig, den Mecklenburg-Vorpommern besetzen und ausbauen könnte. Denn wenn wir etwas haben in Mecklenburg-Vorpommern, dann ist das Fläche und Energie. Mit dem vorliegenden Antrag möchten meine Fraktion und ich Ihnen deshalb aufzeigen, wie wir Mecklenburg-Vorpommern zu einem attraktiven Standort für Rechenzentren entwickeln können. Am Anfang dessen steht die Entwicklung eines Konzeptes. Verweisen möchte ich in diesem Zusammenhang insbesondere auf den Leitfaden für Kommunen zur nachhaltigen Ansiedlung von Rechenzentren der hessischen Landesregierung. Die dortige Digitalisierungsministerin hat im September dieses Jahres mit dem Leitfaden ein beachtenswertes Konzept vorgelegt. Auf etwa 90 Seiten wird den Kommunen Hilfestellung bei den wesentlichen Themen und Fragen geleistet. Am Ende sind es nämlich die Kommunen, die bei solchen Projekten mit den vielen Herausforderungen von der Standortwahl bis hin zur Nutzung der Abwärme konfrontiert werden. Hessens Landesregierung möchte diesen Weg gemeinsam mit den Kommunen bestreiten, und das halte ich auch für Mecklenburg-Vorpommern für geboten. Aus unserer Sicht ist es entscheidend, dass das Land und interessierte Kommunen geeignete Standorte für Rechenzentren unterschiedlicher Größe identifizieren. Bei den ganz großen Rechenzentren wie dem geplanten Projekt in Dummerstorf oder wenn die Branchenriesen Google, Amazon und Microsoft Interesse an einem Standort signalisieren sollten, bedarf es ohnehin der Beteiligung des Landes an einem solchen Ansiedlungsprozess. Das Ziel muss es aber sein, dass, wenn ein Unternehmen beim Land oder der Landeswirtschaftsförderungsgesellschaft anfragt und ein Rechenzentrum bauen möchte, eine Karte hervorgeholt werden kann, auf der alle infrage kommenden Standorte mit Vor- und Nachteilen aufgeführt sind. So stelle ich mir wirtschaftsfreundliche Politik vor. Eines gilt es bei dieser Thematik immer wieder zu betonen: Mecklenburg-Vorpommern hat Standortvorteile wie kein anderes Bundesland. Es wird mehr Strom erzeugt, als verbraucht wird, und die Stromerzeugung basiert zu über 80 Prozent auf erneuerbaren Energieträgern, womit die höchste Quote aller Bundesländer erreicht wird. Da immer mehr Betreiber und Nutzer Wert auf klimaneutrale Rechenzentren legen, ist der Strommix für deren Energieversorgung bestens geeignet. Ab dem 2027 ist nach dem Energieeffizienzgesetz zudem eine bilanzielle Deckung des Stromverbrauchs zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gefordert. Ebenfalls befinden sich prozentual die meisten Fernwärmeanschlüsse Deutschlands in Mecklenburg-Vorpommern, wodurch die Nutzung der Abwärme als Fernwärme hier besonders geeignet ist. Durch das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze werden die Kommunen ohnehin verpflichtet, kommunale Wärmeplanungen durchzuführen und mögliche Wärmelieferanten an der Planung zu beteiligen. Hier entstehen Synergien, da Kommune und Rechenzentren ein gemeinsames Interesse haben, die Abwärme von Rechenzentren nutzbar zu machen. Mecklenburg-Vorpommern bietet gleich mehrere Standortvorteile für die Ansiedlung von Rechenzentren. Es ist aber notwendig, diese im Rahmen eines Konzeptes in Richtung Bundesregierung und Wirtschaft zu kommunizieren. Der Antrag meiner Fraktion bietet einen Impuls hierfür, und ich freue mich auf die Aussprache mit Ihnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 38 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Wirtschaftsminister Herr Dr. Black.

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Dr. Wolfgang Blank

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Moin! (Marc Reinhardt, CDU: Moin!) In der Tat, einer im Januar veröffentlichten Studie des BMWK zum Rechenzentrumsstandort Deutschland zufolge, haben sich Rechenzentren zu einer der am schnellsten wachsenden, aber auch energieintensiven Branchen entwickelt, und zwar in Deutschland. Mit mehr als 2.000 Rechenzentren und einer IT-Anschlussleistung von über 2.700 Megawatt, knapp drei Gigawatt, ist Deutschland bereits der größte Standort für digitale Infrastruktur in Europa nach dieser Studie, Januar 2025. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wie viele gibt es davon in Deutschland?) Schauen Sie mal nach Lübbenau, da ist schon was unterwegs. Die zentrale Lage, auch von Ostdeutschland, politische Stabilität, überdurchschnittlich zuverlässige Stromversorgung und einer der größten Internetknoten der Welt machen Deutschland zu einem strategisch vorteilhaften Standort für nationale und internationale Anbieter. Laut der Studie wird sich die angeschlossene Leistung bis 2030 verdoppeln auf knapp fünf Gigawatt, bis 2040 wird mit mindestens zwölf Gigawatt gerechnet. Erst gestern, kein Fastnachtsscherz, am 11.11. hat die Firma Google ihre größte Investition in den Rechenzentrumsstandort Deutschland bekannt gegeben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Angekündigt!) Bekannt gegeben, ist so ähnlich, glaube ich, wie angekündigt. Doch das kennen wir, und wenn Sie sich Lübbenau anschauen, dann ist das gar nicht so weit weg davon. Im Juni haben sich europaweit 76 Konsortien, darunter auch deutsche Konsortien, auch Konsortien, die sich am Standort umgesehen haben, um die Ansiedlung von sogenannten KI-Gigafactories der EU beworben, Ausgang noch offen. Ich glaube, wir sind uns einig, die Digitalisierung in der Wirtschaft, in der Verwaltung, auch im alltäglichen Leben schreitet voran, immer größere Datenmengen müssen gespeichert und verarbeitet werden. Damit gewinnen auch Rechenzentren und insbesondere der Bau von den neuen leistungsstarken Rechenzentren, nicht nur den Speicherzentren, sondern den KI-Zentren, an Bedeutung. Und natürlich sehen wir es als eine wichtige Aufgabe an, diesen wichtigen Wachstumsmarkt der Zukunft aktiv mitzugestalten und weiterzuentwickeln – findet sich auf dem Papier wieder in der Koalitionsvereinbarung auf Landesebene, aber auch schon angesprochen in der aktuellen Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene, aber eben nicht nur auf dem Papier, sondern wirklich auch in konkreten Aktionen, auf die ich kurz eingehen werde. Das geht von Beginn an, von der Vorbereitung der Infrastrukturen dann auch bis zur absehbaren Umsetzung: Erschließung von Gewerbeflächen, Umspannwerke – wesentliche Rolle –, Netzausbau, Netzanschlüsse, Glasfaseranschlüsse bis hin zu Konzepten für die Nutzung der entstehenden Abwärme, ein ganz wichtiger Punkt. Gleichzeitig sind zumindest für die großen Zentren, für alle Zentren, aber ganz besonders für die Hyperscaler umweltrechtliche Belange ganz besonders im Blick zu behalten, zum Beispiel die Wasserverfügbarkeit. Ein besonders wichtiges Thema ist der Netzanschluss. Ja, wir verfügen in Mecklenburg-Vorpommern über große Mengen Strom, die für Rechenzentren benötigt werden, doch die Netzbetreiber sind nach der derzeitigen Regulatorik mit der Zahl der Netzanschlussanträge überlastet. Strukturbedeutsame Vorhaben im Bereich der Rechenzentren haben es noch schwer, eine zeitnahe Zusage zu erhalten. Deshalb haben wir als Land gemeinsam mit anderen Ländern eine Initiative zur Novellierung der derzeitigen Windhundverfahren-Regulatorik gestartet. Und auch der Bund hat dies aufgenommen und erkannt, dass es Handlungsbedarf zur Beschleunigung und Vereinfachung der Netzanschlussverfahren gibt. Bundesnetzagentur und, in unserem Bereich 50Hertz, 50Hertz sind damit befasst. Ich erwähne das, um zu verdeutlichen, dass wir intensiv an den Voraussetzungen für die Ansiedlung von Rechenzentren bereits arbeiten, aber auch in einigen Bereichen auf die Unterstützung des Bundes angewiesen sind und die natürlich auch gerne in Anspruch nehmen. Gemeinsam mit Invest in Mecklenburg-Vorpommern und den Kommunen begleiten wir bereits mehrere Projekte, die wichtige Weichen für die Zukunft unseres Landes stellen können. Das Interesse der Projektentwickler und Betreiber konzentriert sich dabei insbesondere auf sogenannte Energy Hubs – Knotenpunkte, an denen Energiedateninfrastruktur, die guten Voraussetzungen vorliegen, zusammenfließen, und das in allen Landesteilen, im Westen, im Osten aber auch im Zentrum des Landes. Das müssen wir mehrdimensional denken, auch die Verwertung der Daten, der Umgang mit den Daten spielt dabei eine Rolle. Neben den Chancen für die Entwicklung der Digitalwirtschaft, nicht nur der Infrastruktur mit den Rechenzentren, sondern auch der Wirtschaft drumherum in unserem Land bieten Rechenzentren durch ihre Abwärme auch die Chance, nachhaltige Energiekonzepte in den Kommunen umzusetzen. Das ist sicher auch eine ganz besondere Chance für Kommunen in den neuen Bundesländern, die über andere Voraussetzungen bereits verfügen. Um diese Chancen zu nutzen und die Anfragen noch besser zu begleiten, schärfen wir derzeit unsere Ansiedlungsstrategie im Bereich der Rechenzentren. Wenn es Interessen gibt, hier in Karten einzusehen, können wir das gerne tun. Dazu hat das Wirtschaftsministerium die Landeswirtschaftsfördergesellschaft Invest in MV beauftragt, bereits im Sommer eine Studie/Konzept mit konkreten Handlungsempfehlungen zu erstellen, zur Identifikation geeigneter Standorte, zur Ansprache potenzieller Investoren, zur Beleuchtung der regionalökonomischen Effekte und natürlich auch zur Begleitung. Die Arbeit an der Studie stößt bei unseren Partnern der Wirtschaftsförderung in den Kommunen auf großes Interesse und soll noch im vierten Quartal 2025 vorliegen. Wir haben eine interne Vorstellung am Freitag in einer Woche. Es wird eine wichtige Grundlage, das Konzept, für die weitere Entwicklung unserer Ansiedlungsstrategie bilden. Mit vorgesehen ist, Frau Sinemus hat es ja vorgemacht, ein Leitfaden für Kommunen und Gemeinden, ganz wesentliche Handreichung, aber vor allem auch für uns eine stark geschärfte Ansiedlungsstrategie für das ganze Land. Wir sind gemeinsam auf einem guten Weg, können immer schneller sein, zudem bereits in guten Gesprächen mit potenziellen Investoren, gute Ideen sind willkommen. Ich darf mich an dieser Stelle ausdrücklich für die Unterstützung des Umwelt- und, ich sage mal, beider Digitalminister bedanken. Ich bin zuversichtlich, dass wir in absehbarer Zeit hier auch Erfolge vermelden können. Nicht jedes Gespräch wird erfolgreich laufen, das muss uns auch klar sein, aber wir sind hier auf guter Strecke. In diesem Sinne lassen Sie uns gerne gemeinsam daran arbeiten, die mit der wachsenden Bedeutung von Rechenzentren verbundenen Chancen zu nutzen, gerne auch gemeinsam mit den Kommunen, auch mit den Kolleginnen und Kollegen hier im Haus. Die Chancen, am Kuchen zu partizipieren, liegen auf der Hand. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schneider.

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Jens-Holger Schneider AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Mecklenburger, liebe Vorpommern! Uns liegt heute der Antrag der CDU vor, und ich zitiere gleich das aus dem Koalitionsvertrag, was der Minister angesprochen hat, zwischen SPD und Linke, unter Punkt 37: „Wir werden prüfen, welche Infrastrukturen, beispielsweise im Breitbandbereich, das Land schaffen kann, um Zukunftstechnologien, insbesondere Rechenzentren, dort anzusiedeln, wo Stromüberschuss aus erneuerbaren Energien erzeugt wird (Schwerpunkterzeugungsräume).“ Da komme ich gleich zu der Drucksache aus der 7. Legislaturperiode, 4295, da hat nämlich der Kollege damals genau das schon auf dem Zettel gehabt: „Rechenzentren in Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen“. Das ist sechs Jahre her, seitdem ist nicht allzu viel passiert. Und Dummerstorf ist angesprochen worden, ich will noch mal aus dem NDR-Artikel zitieren: „In Dummerstorf laufen aktuell die Vorbereitungen für ein Mega-Rechenzentrum, mit bis zu 1,2 Gigawatt Anschlussleistung eines der größten Europas.“ Das Projekt zeigt, wir haben hier einen echten Standortvorteil, nicht nur theoretisch, sondern praktisch in Planung. Und wenn wir 2019 unseren Antrag umgesetzt hätten, den Sie damals alle abgelehnt haben, könnten wir heute in Dummerstorf bereits weiter sein, wir würden nicht nur planen, wir würden bereits realisieren können. Ich persönlich kann mich an ein Gespräch mit Vertretern der Landesregierung erinnern aus dem Petitionsausschuss im Jahre 2019, da sagte jemand aus dem Regionalen Planungsverband, ich weiß jetzt nicht genau, welcher das gewesen ist, der sagte aber wortwörtlich, und das ist mir hängengeblieben: „Wir haben in den letzten Jahren Strom für 2 Milliarden Euro Gesamtkosten für die Tonne produziert.“ Das war nämlich der Grund, warum sich unsere Fraktion damals mit dem Gedanken auseinandergesetzt hat, diese Rechenzentren zu platzieren, damals diese Hyperscale-Rechenzentren, weil wir eben die Voraussetzungen haben, weil wir den Stromüberschuss haben, weil wir die Möglichkeit haben, so, wie andere Länder uns das vormachen. (Rainer Albrecht, SPD: Sie entscheiden aber auch nicht, wo das Rechenzentrum hinkommt.) Bitte was? (Rainer Albrecht, SPD: Sie entscheiden doch nicht, wo das Rechenzentrum hinkommt.) Sie eben auch nicht, das ist ja das Problem. Es geht eben nichts vorwärts an der Stelle. Andere Länder machen uns das vor. (Thomas Krüger, SPD: Das ist falsch!) Das ist eben nicht falsch! (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Andere Länder, Finnland, Irland, die Niederlande haben gelernt aus diesen Vorteilen, die sie haben. Wir hätten die ganze Kühlleistung auch über Ostseewasser realisieren können, weil wir eben am Meer sind. (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Nebenher, wenn man, ich sag mal, das Wasser kühlt. (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Wir haben früh erkannt, welches Potenzial wir an der Stelle haben. Sie haben damals abgelehnt, und Sie werden heute jetzt an dieser Stelle auch wieder ablehnen, da bin ich mir sicher. Zum CDU-Antrag, der ja der eigentliche Grund dieses Redebeitrages heute ist: Natürlich sind wir da an Ihrer Seite, natürlich werden wir diesen Antrag unterstützen, weil Sie in Ihrem Feststellungsteil im Wesentlichen Recht behalten. Der Forderungsteil, der ist auch in Ordnung. Was wir bemängeln, ist einfach die Tatsache, dass wir sechs Jahre Zeit verschenkt haben an der Stelle, weil Sie sich die Mühe nicht gemacht haben, unseren Antrag damals verstehend zu lesen und sich mit dem Gedanken, der dahintersteckt, auseinanderzusetzen. Und heute ist es so, wir müssen wieder mit voller Kraft unseren Standort, die Standortvorteile herausstellen, die wir ohne Zweifel haben. Wir haben die Energiestruktur, wir haben durch die erneuerbaren Energien, die wir ja nun im Überschuss hier haben – die die Leute zusätzlich belasten –, die Möglichkeit, eben die Energieleistung zu liefern. Wir brauchen keine Ausreden mehr, hohe Strompreise, die wir haben, die könnten wir durch die Tatsache der Nutzung in den erneuerbaren Energien abwenden. Fachkräftemängel, die gelten auch nicht mehr, wenn man mit den Universitäten und den Fachhochschulen zusammenarbeiten würde und an der Stelle Fachkräfte, die sich damit auskennen, gezielt anwirbt. Und wir haben jetzt Energiepotenziale, wir haben Fläche und konkrete Projektierungschancen. Wir haben insgesamt seit unserem letzten Antrag über sechs Jahre verloren an der Stelle, und das ist bitter, weil uns andere Länder, wenn wir nicht aufpassen, dann tatsächlich dort an der Stelle den Rang ablaufen. Wir sollten mit unseren Vorzügen punkten, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Welche denn?) damit offensiv werben, damit wir eben nicht am Ende des Tages hören, so wie Intel, die in Sachsen-Anhalt jetzt sagen, weil die Förderung nicht geht und weil sich ihr Geschäftsmodell geändert hat, nehmen sie eben Abstand von dem Standort in Magdeburg. Und zum Thema KI, das ist ja das, worum es am Ende des Tages geht. Die KI-Rechenzentren, die KI-Leistungen, die zunehmen werden in den nächsten drei bis fünf Jahren, da sind Wachstumsraten, was die Rechenzentren weltweit angeht, den letzten Branchenuntersuchungen nach, von über 30 Prozent zu erwarten. Das heißt, wir sind an der Stelle eben auch gefordert, unsere Standortvorteile, die wir ohne Zweifel in MV haben, endlich, ja, an den Mann beziehungsweise an die Manager der großen Unternehmen zu bringen. (Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) Den Änderungsantrag der GRÜNEN lehnen wir ab, dem CDU-Antrag werden wir zustimmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Dr. Trepsdorf.

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Dr. Daniel Trepsdorf Die Linke

Ja, wertes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Schneider, schön, dass Sie anerkannt haben, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien hier in MV durchaus ein Standortvorteil sein kann, (Stephan J. Reuken, AfD: Das hat er so nicht gesagt!) insbesondere für den Aufbau von Rechenzentren. Das ist eine großartige Sache und eine späte Einsicht, aber immerhin eine Einsicht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das Thema Künstliche Intelligenz ist inzwischen überall präsent, im Parlament, an Abendbrottischen, in den Schulen. Auf dieser Welle steht auch der Antrag der CDU. Manchmal entsteht tatsächlich der Eindruck, Deutschland stehe sich selbst bei diesem Thema im Wege. Nicht selten werden Forderungen laut, bestehende Regelwerke wie den Digital Services Act abzuschwächen oder abzuschaffen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) um im globalen Wettbewerb nicht zurückzufallen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) Dahinter steht häufig die Hoffnung, dass die KI universelle Lösungen für unsere Probleme, alles zum Besseren nach vorn bringt. (Der Abgeordnete Jens-Holger Schneider bittet um das Wort für eine Anfrage.) Manche Debatte heute, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mir diese Bemerkung gestatten, zeigt aber auch, dass wir durchaus die Potenziale der natürlichen Intelligenz immer noch nicht ausgeschöpft haben. Vielleicht können wir auch die …

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Beate Schlupp

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schneider?

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Dr. Daniel Trepsdorf Die Linke

Ja, machen Sie, Herr Schneider!

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Beate Schlupp

Bitte schön, Herr Schneider!

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Jens-Holger Schneider AfD

Vielen Dank! Sie haben das an der Stelle völlig missverstanden. Es geht darum, wir haben die erneuerbaren Energien, wir wollen den Strom nicht weiter verschwenden zulasten der Verbraucher. Wir haben die Leitungen …

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Beate Schlupp

Herr Schneider, ich unterbreche Sie nur ungern, aber kommt auch eine Frage, oder …

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Jens-Holger Schneider AfD

Klar kommt eine Frage, aber ich muss es eben kurz erläutern, warum ich das sage. Und wir wollen … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist der Eingangstext.) Was halten Sie denn von dem Gedanken, diese Rechenzentren hier direkt vor Ort zu bauen, um eben genau das zu nutzen? Genau das habe ich nämlich gesagt. Sie müssen, dürfen nicht nur selektiv wahrnehmen, sondern dann auch korrekt zitieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Dr. Daniel Trepsdorf Die Linke

Ich habe immer noch nicht die Frage verstanden. Wiederholen Sie noch mal Ihre Frage!

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Jens-Holger Schneider AfD

Die Frage ist, warum Sie zu der Auffassung kommen, dass ich das nicht angesprochen hätte.

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Beate Schlupp

Nein, tut mir leid, das war nicht die Frage. Die Frage war, was halten Sie davon, wenn wir das direkt hier vor Ort machen. Das ist die einzige Frage, die gestellt wurde. Deswegen habe ich Sie ja darauf hingewiesen, dass das, was Sie hier vortragen, in eine Frage münden müsste. Und das ist die einzige Frage, die ich wahrgenommen habe.

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Dr. Daniel Trepsdorf Die Linke

Dann antworte ich, Mecklenburg-Vorpommern, auch der ländlichen Raum, dort ist, wie Sie richtigerweise festgestellt haben, es einigermaßen vorangegangen, was die CO -reduzierte 2 Energieerzeugung angeht, die alternativen Energien. Ich finde es wunderbar, dass Sie das auch wertschätzen. Das ist das erste Mal, dass ich das erlebe von der AfD-Fraktion. Vielen Dank dafür! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie hören halt nie zu! – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Insofern sage ich, ja, hier vor Ort bin ich sehr dafür, dass wir die ökologischen Energien nutzen, um auch künftig in Rechenzentren zu investieren. Vielen Dank, Herr Schneider! Lassen Sie mich klarstellen, Künstliche Intelligenz und der Aufbau europäischer Rechenkapazitäten sind eben keine weltanschauliche Diskussion, sondern Fragen von nationaler und europäischer Souveränität und damit auch zentral für unsere Demokratie. Spätestens – Sie werden sich vielleicht erinnern, das ist ja durch die Medien gegangen – mit der Sperrung des E-Mail-Kontos des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, durch Microsoft, wurde deutlich, wer die Infrastruktur kontrolliert, der hat auch Macht, der verfügt über Macht. Doch welche Rolle kann Mecklenburg-Vorpommern hierbei spielen? Sie sprechen in Ihrem Antrag einen wichtigen Punkt an. Unser Land produziert mehr Strom, als es verbraucht, und der hohe Anteil erneuerbarer Energien macht uns attraktiv für Rechenzentren. Dennoch dürfen wir nicht allein auf die Versprechen weniger setzen, die schnelle Ansiedlung und Arbeitsplätze in Aussicht stellen. Wie bei Windkraft und Photovoltaik braucht es eine sorgfältige Prüfung der Standorte, der Umweltverträglichkeit und der Auswirkungen auf die Lebensqualität der Menschen. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Darauf verweist auch der Änderungsantrag der GRÜNEN, der in diesem Punkt recht hat. Andere Länder zeigen, wie falsch platzierte Rechenzentren lokale Infrastruktur überfordern können durch übermäßigen Wasserverbrauch, die Risiken für Grundwasser oder enorme Energiebedarfe. Es geht also nicht nur darum zu bremsen, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) sondern klug und zielgerichtet vorzugehen. Das will übrigens auch der Ansatz von Intel, Kollegin Enseleit, die vornehmlich deswegen den Standort Schwerin nicht genutzt haben, weil der Grundwasserspiegel schlicht und ergreifend zu niedrig war für Schwerin. Darum müssen wir Ihren Antrag ablehnen und verweisen auf die bereits laufenden Arbeiten. Uns ist wichtig, lassen Sie mich als Pazifisten diese rhetorische Figur einmal nach vorn bringen, nicht mit der Schrotflinte auf das Land, auf die Landkarte zu schießen, sondern klare Prioritäten zu setzen, um dann gezielt Investoren anzusprechen. Nur so können wir unsere Linie schärfen und tatsächliche Erfolge erzielen. Die Forderungen, wie Sie sicherlich festgestellt haben, sind seit Langem schon Bestandteil des Koalitionsvertrages mit der SPD, das seit 2021. Schön, dass dieses Thema auch die CDU erreicht hat! Die Koalition handelt bereits, (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) das hat der Minister ausgiebig ausgeführt, und auch in diesem Jahr wird es noch eine nationale Rechenzentren-Strategie geben, die uns ebenfalls in MV betreffen wird. Entscheidend ist, dass wir diesen technologischen Wandel gestalten, nicht getrieben von globalen Konzernen, sondern als selbstbewusster Teil eines demokratischen Europas, denn bei Rechenzentren und Künstlicher Intelligenz geht es um mehr als um Serverräume, es geht darum, dem Wissen, … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was halten Sie denn von staatlichen Rechenzentren? Wäre das was für Sie?) Stellen Sie nachher gern noch eine Frage! … um Serverräume, es geht darum, Wissen, Daten und Entscheidungsgewalt künftig nach vorn zu bringen. Ich wünsche mir, dass Mecklenburg-Vorpommern hier vorangeht mit klugen Standortentscheidungen, mit klaren Umweltstandards und mit Investitionen in Bildung und Forschung. Ich freue mich schon darauf, was der Minister in der nächsten Woche vorstellen wird diesbezüglich, damit unsere Kinder eben nicht nur Nutzerinnen und Nutzer von KI-Systemen sind, sondern im besten Falle auch, indem wir Innovationen fördern, auch Entwicklerinnen und Entwickler dieser Systeme werden, und daran arbeitet die MV-Koalition. Bitte verstehen Sie unsere Ablehnung nicht als parteipolitisch motiviert (Zurufe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU: Nein!) oder als Signal gegen den technologischen Fortschritt, sondern als Auftrag, diesen Wandel im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Verstehen Sie ihn doch als Auftrag!) Und dann wird digitale Souveränität mehr sein als ein Schlagwort, (Jens-Holger Schneider, AfD: Oha!) nämlich die Grundlage einer starken, selbstbewussten, pluralen Daseinsvorsorge. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja.) Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Schneider!

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Dr. Daniel Trepsdorf Die Linke

Herr Schneider, wir kommen hier ja heute ganz schön intim zusammen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Einen Moment! Also keine Kommentare hier an dieser Stelle. Herr Schneider wird seine Kurzintervention vortragen, dann haben Sie Gelegenheit zu reagieren. (allgemeine Unruhe)

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Jens-Holger Schneider AfD

Herr Abgeordneter, Sie missverstehen und missinterpretieren, wahrscheinlich mit Absicht, die Tatsache, dass wir nie gesagt haben, dass wir mit erneuerbaren Energien nichts anfangen können. Wir wehren uns gegen die Subventionspolitik, dass der Steuerzahler über Gebühr belastet wird, dass die Stromkunden über Gebühr belastet werden, weil das System einfach nicht sich selbst tragen konnte bis dato, und es immer noch nicht kann. Und glauben Sie mal eins, wir haben, mein Fraktionsvorsitzender hat sich eine Solaranlage aufs Dach bauen lassen, weil es Sinn ergibt. (allgemeine Unruhe – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Tatsächlich! (allgemeine Unruhe) Oh, oh, oh, ich fahre seit einer ganzen Weile ein Elektroauto und kann Ihnen, kann Ihnen das sagen, ganz schlimm, dass die Dinger immer noch nichts taugen, (Glocke der Vizepräsidentin) ganz einfach die Reichweite nicht funktioniert, der Strom zu viel Geld kostet, das ist einfach …, die Autos selber noch immer noch zu viel Geld kosten. Ich bin mit dem Experiment E-Autos durch, (allgemeine Unruhe) das Thema ist durch. Fakt ist, … (Tilo Gundlack, SPD: Du fährst doch selber eins! Du fährst doch E-Auto!) Habe ich gerade gesagt, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das hat er doch gerade gesagt. Hör doch zu!) dass ich eines fahre – noch –, (allgemeine Unruhe) habe ich gerade gesagt, dass ich eines fahre. Ich bin damit durch. Einfach zuhören! Und ich habe das eben genau gesagt, dass ich das bemängele, (allgemeine Unruhe – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU – Glocke der Vizepräsidentin) dass wir bei den erneuerbaren Energien so Taschenspielertricks angewandt haben, den Leuten was erzählt haben, was immer noch nicht vernünftig funktioniert. Und das ist genau das, was Sie auch, wo Sie auch genau drauf aufgesprungen sind, auf die Tatsache. Ich habe gesagt, natürlich haben wir den Standortvorteil, weil wir das hier vor Ort haben. Wir brauchen es nicht abzuleiten, weil wir die Ableitung gar nicht haben und wir immer noch die Stromkunden und auch den Steuerzahler über Gebühr zur Kasse bitten. Das ist unser Hauptkritikpunkt, nicht die Tatsache als solche. Ich persönlich habe eine andere Meinung zu den Windrädern. Ich möchte nicht die Windmühlen so haben, sondern die Vertikalen, die auch gehen, die aber noch nicht, (allgemeine Unruhe) noch nicht marktreif sind, die aber die Landschaft nicht so verschandeln würden wie die großen Windmühlen, die auch die ökologischen Nachteile nicht haben. (Nikolaus Kramer, AfD: Jetzt ist die Zeit vorbei, jetzt hör auf!) Also vor dem Hintergrund verbitte ich mir die Tatsache, dass Sie uns immer hinstellen, als hätten … (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Wir haben Technologieoffenheit immer gefordert und haben nicht per se alles abgelehnt, sondern wir haben gesagt, das funktioniert so nicht. Bitte zuhören! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Möchten Sie darauf antworten, Herr Abgeordneter?

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Dr. Daniel Trepsdorf Die Linke

Das möchte ich tun, Frau Präsidentin! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich glaube, er konnte nicht vorhin.)

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Beate Schlupp

Bitte schön!

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Dr. Daniel Trepsdorf Die Linke

Also, Herr Schneider, vielen Dank, da ist eine ganze Menge Selbstoffenbarung dabei gewesen, das weiß ich natürlich zu schätzen. Und ich sage auf der anderen Seite, wenn Sie mir – können wir uns ja nachher noch mal treffen – (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ne! – Nikolaus Kramer, AfD: Wo?) ein Beispiel nennen, wo im Gegensatz zu alternativen Energien konventionelle Energieträger ohne staatliche Subventionskosten ausgekommen sind, dann können wir gern noch einmal darüber ins Gespräch kommen, ob das eine dem anderen überlegen ist oder nicht. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir haben doch gar nicht mit Ihnen geredet. Nehmen Sie sich nicht immer so wichtig, Herr Damm! – Der Abgeordnete Hannes Damm wendet sich an das Präsidium. – Vizepräsidentin Beate Schlupp spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktion! Digitalisierung und KI schreiten immer weiter voran, täglich gibt es neue Fortschritte. Was übermorgen passiert, können wir teilweise heute noch gar nicht erahnen. Mit jedem Fortschritt, das wissen wir, steigt aber auch die Menge der Daten. Leistungsfähige Rechenzentren sind hier der zentrale Schlüssel. In Zeiten großer geopolitischer Unsicherheiten dürfen wir aber nicht zulassen, dass wir uns von den USA oder China hier auch in diesem Bereich weiter abhängig machen. Vielmehr müssen wir aus der Vergangenheit lernen, selbst aktiv werden und hier in Europa, in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern Rechenzentren ansiedeln. In diesem Sinne stimmen wir mit Ihrem Antrag völlig überein. Die Ansiedlung von Rechenzentren stellt eine große Chance für unseren Standort Mecklenburg-Vorpommern dar. Das gilt nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht, sondern gerade auch in Bezug auf die Möglichkeit zur klimaneutralen Fernwärmeversorgung, die Sie richtigerweise in dem Antrag integriert haben und die bei der Standortwahl natürlich zentral sein muss. Umgekehrt hat Mecklenburg-Vorpommern die große Chance, zu einem hoch attraktiven Standort für Ansiedlungen zu werden. Dafür muss die Landesregierung aber noch an verschiedenen Stellschrauben drehen und im Idealfall nicht nur mit einem Zahnstocher, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) denn sie hat ja dieses Instrument als ihr Lieblingsinstrument oder Werkzeug im Bereich Energie und Klimaschutz ausgesucht. Viele dieser Stellschrauben werden aber im Antrag der CDU bereits benannt und finden auch unsere Zustimmung. Darüber hinaus sehen wir noch weiteren Handlungsbedarf, den wir in unserem Änderungsantrag adressieren: Die erste Baustelle ist eine gute Wärme- und Glasfaseranbindung für die Rechenzentren. Ein vom BMWK in Auftrag gegebenes Gutachten, haben wir schon gehört, aus dem Jahr 25 benennt diese beiden Faktoren als häufigste Hemmnisse für die Ansiedlung von Rechenzentren. Folgerichtig müssen auch die Fernwärme- und Glasfaseranbindung bei der Standortauswahl der Rechenzentrum Berücksichtigung finden. Die zweite Baustelle ist die Verfügbarkeit hochqualifizierter Fachkräfte. Ohne zusätzliche Anstrengungen bei der Gewinnung, Aus- und Weiterbildung von Fachkräften in den Bereichen Rechenzentren, IT und Energie hat diese Zukunftsbranche in MV keine Chance. Auch das gehört zu einer erfolgreichen Ansiedlungsoffensive dazu. Die dritte und wichtigste Baustelle ist der konsequente Zubau der erneuerbaren Energien. In Dummerstorf bei Rostock wird aktuell über den Bau eines der größten Rechenzentren weltweit verhandelt, laut NDR mit 1,2 Gigawatt elektrischer Anschlussleistung. Um das mal greifbar für alle zu machen: Ein neu gebautes Windrad hat aktuell eine durchschnittliche Leistung von 5,4 Megawatt, die Anschlussleistung des Rechenzentrums Dummerstorf entspräche dann also 200 neuer Windräder nur allein für dieses Rechenzentrum. Diese Zahlen zeigen eindeutig, dass jetzt Tempo bei den erneuerbaren Energien hinten und vorne bisher nicht ausreicht und angesagt ist, um mögliche Rechenzentren in MV mit klimafreundlicher Energie überhaupt versorgen zu können. Bei den Genehmigungsdauern von Windrädern in MV sind wir mit 40 Monaten Schlusslicht und benötigen mehr als doppelt so lange wie alle anderen Bundesländer. Der weitere Ausbau nicht nur von Windkraft, sondern auch von Solarstrom und intelligenten Batteriespeichern ist für uns wirtschaftlich unverzichtbar und sollte deshalb so schnell und konsequent wie möglich forciert werden. Kommen wir jetzt zur letzten Baustelle, die physikalische Stromdirektbelieferung. In anderen Ländern sind direkte Stromleitungen von den Erzeugern zu den Abnehmern über eigene Leitungen bereits gängige Praxis, in Deutschland aufgrund der regulatorischen Hürden hingegen bisher noch die Ausnahme. Dabei bringt es viele Vorteile. Die Direktbelieferung entlastet nicht nur das öffentliche Netz, sondern befreit Rechenzentrumsbetreiber und die Industrie im Allgemeinen von den Netzentgelten, sie macht die Ansiedlung von stromintensiven Rechenzentren also attraktiver. Die Einschränkung auf unmittelbare räumliche Nähe gehört deswegen gestrichen. Die schwarz-rote Bundesregierung hat das in ihrem Koalitionsvertrag übrigens auch bereits angekündigt. Es wird also Zeit, hier wortwörtlich zu liefern, auch bei Ihnen im Bund, liebe CDU. Wir wollen Rechenzentren in MV unterstützen, deshalb der vorliegende Antrag. Dafür brauchen wir aber auch die bestmöglichen Standortbedingungen, damit die Ansiedlungsoffensive auch zum Erfolg wird und nicht, wie wir es jetzt in letzter Zeit auch öfter erlebt haben, in anderen Bundesländern in letzter Minute abgesagt wird oder sogar noch, nachdem die Zusage einmal da war, hinterher wieder abgeräumt wird. Herr Trepsdorf, Sie haben gesagt, wir hätten zumindest in Ziffer 3 mit unserem Änderungsantrag recht. Stimmen Sie deshalb auch unserem Änderungsantrag zu, für den ich hiermit die getrennte Abstimmung der Ziffern unter 1 bis 4 beantrage. – Vielen Dank!

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr da Cunha.

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Philipp da Cunha SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Antrag, Rechenzentren in Mecklenburg-Vorpommern – Ansiedlungsoffensive, ist verspätet, will ich mal so sagen. Der Minister hat es gesagt, das Ministerium selbst ist längst auf dem Weg, ist dabei, in diesem Quartal die Ergebnisse vorzustellen. Und worüber sprechen wir eigentlich? Rechenzentren kennen wir alle aus vielen Geschichten. Was verbirgt sich da alles hinter? Wir hören von kleinen und großen Rechenzentren, wir hören über die Entwicklung. Die Entwicklung, wenn man sich die aber anschaut, ist tendenziell vor allem bei den sehr, sehr großen Rechenzentren deutlich über fünf Megawatt, das, was wir in den letzten 15 Jahren als Entwicklung hatten und haben, und dementsprechend sind es auch nicht die Kleinen, von denen wir jetzt manchmal sprechen. Wir haben ja auch die Schwierigkeit, auch zwischen den Kommunen, auch die kommunalen Leistungen, die angeboten werden, müssen irgendwo gehostet werden. Wir haben viele kleine Firmen, die unterwegs sind. Wir haben aber in Deutschland einen Bereich, dort bündeln sich, und das bündelt sich, ich glaube, fast die Hälfte der deutschen Kapazität, das ist nämlich der Raum Frankfurt, rund um Hessen mit dem großen Internetknoten. Denn was brauchen Rechenzentren? Rechenzentren brauchen Strom, natürlich, aber die Daten müssen rausgehen, und dementsprechend ist der Hotspot, einer der größten oder der größte Internetknoten der Welt, der Frankfurt DEX – jetzt habe ich den Namen vergessen – 1, wie auch immer, der ist sozusagen der, der tatsächlich dort die Leistung abfließen lässt, sodass man auch zugreifen kann, sodass man seine Daten adressieren kann, nicht irgendwo in der Warteschlange liegt. Was sehen wir aber in den letzten Jahren? In den letzten Jahren sehen wir auch eine Veränderung hierbei. Rechenzentren haben sich früher vor allem dort an diesem Internetknoten angesiedelt, dort haben sie aber auch Platzprobleme. Deswegen weichen sie aus, weichen in andere Bundesländer, gehen auch nach Rheinland-Pfalz und dergleichen. Und wo haben wir daran gearbeitet in den letzten Jahren? Wir haben daran gearbeitet, dass an vielen Stellen dieses Bundesland attraktiv für Investitionen ist, wir haben massiv in den Glasfaserausbau investiert, wir haben im Bereich der erneuerbaren Energien uns zur Vorreiterrolle aufschwingen lassen (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und stellen heute dar, dass wir, dass wir tatsächlich grünen Strom in großer Verfügbarkeit haben und auch, und das ist auch eher ein neues Phänomen, dass die Internetkonnektivität tatsächlich einen riesigen Anstieg hinter sich hat in den letzten Jahren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist Ihr Verdienst!) Wir haben, wenn man sich anschaut, ist es sozusagen im Land, kennen wir das mit Glasfaser, aber diese normalen Glasfaserkabel, über die wir da sprechen, die sind jetzt nicht von Belang. Das heißt, nur weil wir jetzt einen Glasfaserausbau irgendwo haben, werden wir dort kein Rechenzentrum in der Fläche hinbauen können. Was tatsächlich spannend ist, sind die ganz großen Backbones, und wir haben bisher die Schwierigkeit gehabt, dass vor allem die Anschlüsse auch über Norddeutschland Richtung Skandinavien teils 20 Jahre alt sind. So, und 2016 ist die „C-Lion1“ dazugekommen, eine sehr große Glasfaserleitung, die von Rostock nach Finnland geht. Ich weiß gar nicht, wie hoch die Kapazität ist, 16 Adern, ich weiß es gar nicht genau. Ich weiß, dass sich ein ganz großer deutscher Rechenzentrenbetreiber dort 2 Adern, und wenn man davon spricht, 16 Adern hat sie, 2 davon hat sich ein sehr großer Anbieter geholt, um in Helsinki sein Rechenzentrum zu betreiben, und dann weiß man, was dort geht. Das heißt, auch zu dem Zeitpunkt musste auch alleine dieser Anschluss Rostock ausgebaut werden. Und dazugekommen ist von GlobalConnect 2024 die gigantische Anbindung in Sassnitz. Das ist ein Kabel, ich glaube, über 800 Kilometer in der Ostsee lang, dort sind 96 Adern oder so gebaut, die dort zur Verfügung stehen. Und wenn man sich anschaut, was dort in Sassnitz ankommt, dann kann man dort an diesem Anschluss, also wenn man sich an den Glasfaseranschluss dort ranpackt, könnte man eine Milliarde Netflix-Streams parallel gucken. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das waren auch Sie. Nur wegen Ihnen!) Das heißt, man hat ein bisschen Kapazität, um dort vielleicht auch einen großen Streamingabend zu machen, aber vielleicht auch an der Stelle in Rechenzentren. Und man muss dazusagen, diese Leitungen gehen weiter, diese Leitungen gehen von dort nach Berlin, Rostock ist ja auch connected, und, da bin ich jetzt raus, wohin die Leitungen von Rostock gehen, möglicherweise Hamburg oder Berlin, würde ich jetzt tippen, sind die Großen, aber das heißt, wir entwickeln in diesem Land Stück für Stück die Konnektivität, die wir brauchen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie entwickeln?!) und wir haben die erneuerbaren Energien, was zwei der großen vier Treiber sind, will ich mal so sagen, was eine der Bitkom-Studien in diesem Jahr gezeigt hat. Das andere ist die wirtschaftliche Nutzung der Rechenzentren, die ist bei uns noch überschaubar. Und das Nächste ist die vorhandene Rechenzentreninfrastruktur, die ist bei uns auch überschaubar. Wenn man sich dann aber alleine bei der Bitkom anguckt, wie hoch dieses Potenzial ist, was wir haben, auch vor allem durch diese privatwirtschaftlichen Investitionen der letzten Jahre, weil wir die Rahmenbedingungen geschaffen haben, das ist immens. Und da sind wir hinter Hessen auf Platz zwei deutschlandweit. Wir haben in Deutschland, wir haben eben schon gehört, was der NDR berichtet hat, ein Rechenzentrum geplant, in Dummerstorf, hat der NDR geschrieben, 1.000 Megawatt Anschlussleistung, IT-Anschlussleistung. Das wird man jetzt schlecht bewerten können. Wenn man sich aber anschaut, dass deutschlandweit bisher 3.000 Megawatt Anschlussleistungen sind, dann sieht man, 33 Prozent sollen alleine in Dummerstorf dazukommen. Das ist schon etwas Gigantisches, und das hat wirklich damit zu tun, dass wir diese, in der Vergangenheit, hier die Rahmenbedingungen geschafft haben. Dann kommt dazu, und natürlich, dass werden Fragen, die wir klären müssen in der Zukunft, da geht es unter anderem, das wurde auch schon gesagt, um die Frage Kühlwasser unter anderem und vieles mehr. (Rainer Albrecht, SPD: Fernwärme, Fernwärmenetz!) Wir müssen einerseits abwarten, natürlich, was kommt vom Bund. Und der Minister hat es gerade gesagt, wenn alleine 76 Konsortien sich da auf den Weg, … (Der Abgeordnete Hannes Damm bittet um das Wort für eine Anfrage.) Ich beantworte keine Zwischenfragen. … wenn sich alleine 76 Konsortien jetzt hier in MV schon von Interesse zeigen, dass sie hier im Land etwas machen wollen, dann sehen wir, die Kapazitäten sind da, die Möglichkeiten sind da, wir haben sie entwickelt, und das Ministerium hat es halt in den letzten Jahren geschafft und hat jetzt sozusagen, wenn sie das jetzt in diesem Quartal vorstellen, dann bin ich auch sehr gespannt. Ich glaube, durch diese Rahmenbedingungen ist das halt extrem spannend und kann uns wirklich Wertschöpfung bringen. Die Frage, wie viele Arbeitsplätze da dranhängen, ist eine andere, weil am Ende in so einem automatisierten Rechenzentrum, das ist tatsächlich hochautomatisiert, hochgesichert. Das heißt, im ganzen Abstand, man kommt da nicht einfach rein, da geht man nicht einfach mit einem Kaffee irgendwie hin, geht irgendwie hin und tauscht eine Festplatte aus, sondern das sind sozusagen Spezialisten, das sind aber überschaubare, weil tatsächlich ein Großteil davon automatisch läuft. Also, wir werden den Antrag ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Wir wissen, dass in diesem Quartal tatsächlich das Ergebnis kommt, und wir sind sehr gespannt, weil alle Vorzeichen, die wir da haben, zeigen, dass wir hier tatsächlich die letzten Jahre richtig gearbeitet haben und dann hoffentlich auch die Lorbeeren davon ernten und profitieren können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Damm!

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Kollege, ich muss ehrlich sagen, das mit dem „Wir haben die letzten Jahre alle hier so viel gearbeitet als SPD und überhaupt, das wäre alles total unser Verdienst“ –, da muss man der Fairness halber sagen, wir hatten ja kürzlich, da waren Sie nicht da – Waren Sie da? Ich weiß ich gar nicht genau, vielleicht waren Sie sogar da –, die Anhörung im Energieausschuss zum Haushalt, und da haben die Experten sich ein bisschen ein, ja, mit uns ausgetauscht zu der Frage Rechenzentrum ansiedeln in Mecklenburg-Vorpommern. Und es ist klar geworden, das wurde dann auch noch mal ausgewertet mit der Regierung, dass die erklärte Linie der MV-Regierung sehr, sehr lange Zeit war, Rechenzentren sind eben genau nicht die richtige Industrie, die man im Mecklenburg-Vorpommern ansiedeln darf, sondern das müssten irgendwelche, Sie haben es am Ende angesprochen, Industrien seien, die Arbeitsplätze bringen. Dieser Sinneswandel, der ist jung, der ist aus der jüngeren Vergangenheit sozusagen, dass Sie gesagt haben, ja, okay, da gibt es doch Geld zu verdienen, wir machen das trotzdem, vielleicht auch, um die Energie zu verbrauchen. Ich habe ja gar nichts gesagt, dass ich dagegen bin, aber jetzt hier sich hinzustellen und zu sagen, wir haben hier ewige Zeiten lange vorgearbeitet, dass das jetzt geht, obwohl man mit Bestätigung der Regierung eigentlich weiß, dass man aktiv dagegen gearbeitet hat, dass sich in MV Rechenzentren ansiedeln, das, finde ich, kann man so in der Debatte nicht stehen lassen. Ich hätte das gerne als Frage formuliert, deswegen aber jetzt hier als Aussage, das kann man auch in den Protokollen der letzten Energieausschusssitzung nachlesen. – Vielen Dank!

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Beate Schlupp

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Philipp da Cunha SPD

Ja, gerne! Ich glaube, Sie verwechseln hier Meinungen und Fragestellungen hin zu Fakten und Tatsachen. Am Ende, was wir am Ende haben, ist hier ein, und da gebe ich Ihnen recht, das ist ein Bereich, den wir dort haben. Aber wir haben eine Entwicklung von Rechenzentren in Deutschland, in Europa, weltweit, aufgrund von gestiegenem Bedarf. Wir sehen KI, wir sehen viele andere Sachen, die sich da entwickeln, gerade im Cloud Computing kommt viel dazu. Das heißt, irgendwo müssen sie hin, und wenn wir uns fragen, wo sie in Deutschland hinkommen, dann würde ich als Abgeordneter Mecklenburg-Vorpommerns immer sagen, wir sollten dafür sorgen, dass sie hierhin kommen, und wir sollten hier die Rahmenbedingungen schaffen. Und wenn wir hier den grünen Strom haben, dann können wir ihn auch für so was verbrauchen. Und warum sollten wir es nicht machen? Und was die Bundesregierung ja halt auch oder was die Koalition auf Bundesebene vorgegeben hat in ihrem Koalitionsvertrag, sind ja auch zwei wichtige Punkte. Es geht nämlich darum, dass man vor allem über die Netzanschlusskapazitäten Transparenz schafft und auch bei den Stromnetzen dafür sorgt, und wenn an gewisser Stelle Schwierigkeiten da sind, (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) den Strom möglicherweise auch dort zur Verfügung zu stellen, dann kann man daran arbeiten am Ende. Wir haben die Konnektivität, wir haben mit dem Netz, was wir haben, 50 Hertz, wir haben in der Hoffnung, die ich immer noch habe, dass irgendwann die Hansa PowerBridge beispielsweise kommt, dann können wir auch die Konnektivität, die Stromkonnektivität zwischen Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland und Südschweden organisieren und dementsprechend … (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Natürlich haben wir, und ich habe nicht gesagt, wir als SPD, ich habe gesagt, wir in diesem Land haben in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen geschaffen. Die haben wir geschafft. Strom ist da, wir haben die Konnektivität von Glasfaser. Und warum sollte ich jetzt sagen, dass hier alles schlecht ist, wenn es doch zeigt, dass wir in den letzten Jahren viele richtige Anreize gesetzt haben, die jetzt zeigen, dass eines der weltweit größten Rechenzentren maybe (Jens-Holger Schneider, AfD: Maybe – genau!) hier zu uns herkommt? – Also vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Wulff. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz. – Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

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David Wulff FDP

Ich werde hier gemobbt. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Die Debatte dazu führen wir am Freitag. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe irgendwie die ganze Debatte hier das Gefühl gehabt, im falschen Film hier zu sitzen. Die CDU macht hier einen Antrag mit Planwirtschaft par excellence und der einzig sinnvolle ordnungspolitische Beitrag kommt von der SPD. Also irgendwie war das ein bisschen sehr verkehrte Welt hier gerade. Das, was die CDU hier vorlegt, mit Verlaub, staatlicher Interventionismus und Dirigismus par excellence an der Stelle. Und das, was der eigentlich sinnvolle Beitrag tatsächlich wäre für einen guten Standort, ist, tatsächlich zu sagen, ich muss die Leitung schaffen, ich muss die Rahmenbedingungen vernünftig schaffen und dann siedeln sich die Unternehmen an. Aber jetzt hier noch mit einer Staatskampagne da reinzugehen und zu sagen, wir brauchen unbedingt Rechenzentren, und mir konnte noch nicht einer erklären, welchen großen Mehrwert tatsächlich die Rechenzentren hier in Mecklenburg-Vorpommern haben sollen. Ich verstehe total den Ansatz, die Nutzung von erneuerbaren Energien an der Stelle. Klar, die haben wir hier. Wir produzieren ungefähr um die 10.000 Gigawattstunden im Jahr Strom, und so ein großes Rechenzentrum verbraucht ungefähr zwei Prozent davon, also 200 Gigawatt. Das große Dummerstorf, mal gucken, was das nachher ist. Aber damit sind wir hier eigentlich auch so ziemlich erschöpft. Das heißt, das eine Rechenzentrum, was jetzt hier kommt, wird wahrscheinlich auch alles erschöpft haben, was wir sonst noch irgendwie hier auf den Weg bringen können. (Rainer Albrecht, SPD: Dreifache Sicherung!) Bürokratieabbau finde ich total toll, das ist eine schöne Sache, aber der Rest macht ordnungspolitisch gar keinen Sinn für mich. Resilienz hervorzuheben, ja, es ist ein guter Beitrag zu sagen, wir machen Resilienz, und dann aber hier an anderer Stelle sich freuen, dass dann irgendwie Google Rechenzentren in Deutschland baut, denke ich mir, hm, so ganz mit der Unabhängigkeit war es das vielleicht auch nicht an der Stelle. Was bringt so ein Rechenzentrum denn überhaupt, Mitarbeiterarbeitsplätze? Weiß ich nicht, so ein riesengroßes Rechenzentrum, nachher vielleicht 20 bis 50 Arbeitsplätze, im Wesentlichen voll durchautomatisiert. Da laufen dann Tag und Nacht die Leute umher und tauschen Festplatten aus, und der Rest wird alles remote von irgendwo anders nachher irgendwie gemacht. So, und im Bau, das sind einmalige Impulse und Dienstleistungen. Steuern kriegen wir nur, wenn es am Ende auch wirklich lokale Firmen sind. Bauen Microsoft, Google oder wer auch immer hier irgendwelche Rechenzentren?! Da glauben wir doch nicht im Ernst, dass davon irgendeine Steuereinnahme hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern ist. Und Abwärme, total tolle Idee, gehört aber in die Kategorie „Luftschlösser à la SPD“. So eine Abwärme von dem Ding, wenn es gut läuft, so richtig Hochtemperatur, bekomme ich 60 Grad raus, das ist das, was so ein Elektrolyseur macht. Damit kriege ich keine vernünftige Abwärme hin, da muss ich dann irgendwie auch noch mal mit einer Großwärmepumpe ran, um das über längere Strecken transportieren zu können. Das ist so unglaublich teuer, dass eigentlich jedes Dorf ein eigenes Rechenzentrum bräuchte, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) um überhaupt ein bisschen Wärme davon machen zu können. Das heißt also, der Staat, der schafft die Rahmenbedingungen hier. Wir brauchen günstigen Strom, wir brauchen verlässlichen Strom, wir brauchen schnelle Genehmigungen und schnelle Glasfaserleitungen an der Stelle. So, und mit der Ansiedlung jetzt in Dummerstorf scheint das ja zumindest so zu sein, dass das gar kein schlechter Standort ist an der Stelle. Aber da jetzt zu sagen, wir müssen da als Politik irgendwie noch mal reingehen, wir brauchen unbedingt Rechenzentren für was auch immer, halte ich hier für den völlig falschen planwirtschaftlichen Ansatz. Ansonsten haben wir hier nur viel Stromverbrauch, viel Fläche, wenig Jobs und kaum Steuereinnahmen. Und auch aus technologischer Sicht kann ich da irgendwie keinen Mehrwert erkennen. Als Digitalunternehmer klicke ich mir ein Rechenzentrum zusammen und fertig – also ein Rechner, und ob das in MV steht oder sonst wo, in Helsinki, ist völlig egal. (Beifall Barbara Becker-Hornickel, FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Jetzt hat das Wort die fraktionslose Abgeordnete Sandy van Baal.

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Sandy van Baal fraktionslos

David, wir wollen Wein trinken. Bitte setzen! Gleich! (Zuruf von David Wulff, FDP) Kein Problem! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rechenzentren sind wichtig und Mecklenburg-Vorpommern hat die besten Voraussetzungen dafür: viel erneuerbare Energien, genug Fläche, nutzbare Abwärme. Das macht uns attraktiv, das ist richtig. Aber Unternehmen kommen nur, wenn sie investieren dürfen, schnell, unkompliziert, ohne Papierberge und Wartezeiten, die länger dauern als ein Softwareupdate. Das sollte erst mal oberste Priorität haben. Mit den Landkreisen sprechen und passende Gebiete finden, prima, macht Sinn. Der Antrag, das sehe ich anders als Herr Wulff, hat gute marktorientierte Punkte, Nutzung unserer Standortvorteile, weniger Bürokratie, alles richtig. Einen kritischen Punkt habe ich, ob die Invest in MV da der große Regisseur sein soll, ich weiß nicht. Konzepte, Werbekampagnen, Koordinatoren, ich sage es in gewohnter Freundlichkeit, das klingt ein wenig, als würde man versuchen, ein Feuer mit einer Bedienungsanleitung anzuzünden. Wenn wir hier wirklich Rechenzentren ansiedeln möchten, dann sollte der Minister das einfach mal zur Chefsache machen. Da steckt viel drin für unser Land, viel Potenzial. Eine kleine Rundreise machen, unsere Ministerpräsidentin einpacken und dann mal los! Und dann fangen Sie mal bitte in Dummerstorf an, weil was ich da zu hören kriege, ist so, dass kein Feedback von der Landesregierung kommt. Das höre ich von den Herrschaften da. Und am Ende ist es ganz einfach: Rahmenbedingungen schaffen, Freiräume lassen, Regeln schlank halten, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) zack, zack, bevor wir da wieder in die Röhre schauen. Private investieren und innovieren, wenn man sie nämlich einfach nur lässt. Je weniger staatliche Einmischung, desto schneller funktioniert es, die Rahmenbedingungen schaffen. Ich finde das einen super guten Antrag, sehr viel Potenzial für Mecklenburg-Vorpommern. – Vielen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der CDU hat noch einmal das Wort die Abgeordnete Sabine Enseleit.

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Sabine Enseleit CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst zu Herrn Minister Blank. Ich habe Ihre Äußerungen in der Presse vor einiger Zeit und auch in der heutigen Rede wohlwollend zur Kenntnis genommen. In vielen Punkten sind wir uns einig, in einigen allerdings nicht, weil letztendlich sind es eben doch hauptsächlich Interessensbekundungen, die wir heute gehört haben. Und Lübbenau ist eben nicht Lübz, sondern ist in Brandenburg, und insofern – ja, also bin ich aber froh, das Wichtigste ist, wir haben den Bedarf erkannt und auch die Möglichkeiten, die wir hier in Mecklenburg-Vorpommern haben. Und da bin ich jetzt einfach gespannt auf das, was Sie uns dann hoffentlich auch bald im Wirtschaftsausschuss vorstellen, was Sie da an Konzept haben und wie es da jetzt eben auch schnell weitergehen kann. Ganz kurz zu Herrn Trepsdorf. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie wirklich die Wirtschaftspolitik dahinter verstanden haben, aber das ist bei den Linken wahrscheinlich auch nicht selbstverständlich. (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Das ist ein Argument ad hominem und insofern toxisch!) Ja, ja, genau. Bei der FDP bin ich nicht ganz sicher, ob die überhaupt den Antrag gelesen hat, aber gut. Also grundsätzlich, in den letzten Jahren haben wir hier im Landtag schon viele vollmundige Versprechungen von der Regierungsbank gehört, und uns als CDU-Fraktion fehlt da eben hin und wieder der Glaube an die Umsetzung. Deswegen haben wir diesen Antrag eingebracht, weil wir eben diese Chancen für Mecklenburg-Vorpommern sehen, wie andere Fraktionen hier ja auch, und wir diese Chancen eben auch nicht leichtfertig aufs Spiel setzen dürfen. Die regionale IT-Wirtschaft könnte davon in hohem Maße profitieren … (Der Abgeordnete David Wulff bittet um das Wort für eine Anfrage.) Ich lasse jetzt keine Zwischenfrage zu. … und durch denkbare Folgeansiedlungen weiter wachsen. Bisher fehlt diesem Wirtschaftszweig jedoch der Katalysator, um künftig womöglich einer der größten Wirtschaftssektoren in Mecklenburg-Vorpommern zu werden. Ein solcher Katalysator könnte der Bau und Betrieb des geplanten Rechenzentrums in Dummerstorf sein. Es wäre eines der größten Europas und ein starkes Signal für den Rechenzentrumstandort in Mecklenburg-Vorpommern. Deswegen ist die Landesregierung aufgefordert, dieses Projekt positiv zu begleiten. Ich hoffe, die Signale dahin gehend vorhin gehört zu haben. Wichtig ist auch, die Weichen für die Zukunft Mecklenburg-Vorpommerns werden jetzt gestellt. In den kommenden Jahren wird die digitale Infrastruktur in Deutschland massiv ausgebaut werden, dazu stehen auch Gelder zur Verfügung, und wir können dabei Zuschauer sein oder wir können heute die Grundlagen dafür legen, dass unser Bundesland an den aktuellen technologischen Entwicklungen partizipiert. Der Bürgermeister von Dummerstorf hat der OZ gesagt, er sehe keine Strategie der Landesregierung für die Ansiedlung von Rechenzentren, und Brandenburg sei da schon deutlich aktiver, und warum der ministerielle Turbo nicht zünde. Also nehmen Sie diesen Hilferuf ernst und vermeiden Sie künftig gescheiterte Ansiedlungen wie bei Tesla, Intel und Rheinmetall. Lassen Sie uns heute gemeinsam die Tür für große Investitionen in Rechenzentren öffnen. Ich denke, das wurde in dem Antrag mehr als deutlich. Insofern sehen Sie den Antrag von mir aus auch gerne als Rückenwindantrag für Ihre Bemühungen, aber eigentlich, nach dem, was Sie heute auch gesagt haben, müssten Sie uns in unserem Antrag dann zustimmen. Und weil jemand Invest in MV angesprochen hat, ja, die sind halt nun mal dafür zuständig in unserem Land, was man denen vielleicht noch einmal mit auf den Weg geben könnte, wenn es tatsächlich so ist, dass das so eine große Branche ist, die wir so verfolgen. Auf der Internetseite findet sich kein einziger Hinweis dazu. Vielleicht müsste man da noch ein bisschen nacharbeiten. Dann zum Änderungsantrag der GRÜNEN. Aus unserer Sicht braucht es diesen Antrag nicht, weil die meisten Punkte schon in unserem Antrag enthalten sind. Für uns ist es eher der wirtschaftspolitische Ansatz, Sie haben daraus einen energiepolitischen Ansatz gemacht, das war eigentlich nicht unsere Intention. Der einzige Punkt, den wir unterstützen würden, wäre der zu den Fachkräften, weil das haben wir in unserem Antrag nur angerissen und Sie haben das noch ein bisschen weiter konkretisiert, was wir grundsätzlich richtig finden. Aber da der eben in dem anderen Punkt mit subsumiert ist, würden wir den Antrag insgesamt trotzdem ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/5479 abstimmen. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, die Nummern 1 bis 4 des Änderungsantrages einzeln abzustimmen. Wer der Nummer 1 des Änderungsantrages auf Drucksache 8/5479 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Damit ist die Nummer 1 des Änderungsantrages auf Drucksache 8/5479 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Abgeordneten abgelehnt. Wer der Nummer 2 des Antrages, des Änderungsantrages auf Drucksache 8/5479 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist die Nummer 2 des Änderungsantrages auf Drucksache 8/5479 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer der Nummer 3 des Änderungsantrages auf Drucksache 8/5479 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Nummer 3 des Änderungsantrages auf Drucksache 8/5479 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP und Ablehnung aller übrigen Abgeordneten abgelehnt. Wer der Nummer 4 des Änderungsantrages auf Drucksache 8/5479 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Nummer 4 des Änderungsantrages auf Drucksache 8/5479 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der fraktionslosen Abgeordneten und übrige Gegenstimmen abgelehnt. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/5440 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Kann ich noch einmal die Stimmverhalten der fraktionslosen Abgeordneten? – Dafür, danke schön! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/5440 bei Zustimmung der Fraktion der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen aller übrigen Abgeordneten abgelehnt. Meine Damen und Herren, wir sind am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 13. November 2025, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21.15 Uhr Alphabetisches Namensverzeichnis der Abgeordneten, einer/eines Bürgerbeauftragten gemäß Artikel 36 der Verfassung des und § 5 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes teilgenommen – Drucksache 1. Albrecht, Rainer SPD 2. von Allwörden, Ann Christin CDU 3. van Baal, Sandy fraktionslos 4. Dr. Backhaus, Till SPD 5. Barlen, Julian SPD 6. Becker-Hornickel, Barbara FDP 7. Beitz, Falko SPD 8. Berg, Christiane CDU 9. Brade, Christian SPD 10. Bruhn, Dirk Die Linke 11. Butzki, Andreas SPD 12. da Cunha, Philipp SPD 13. Dahlemann, Patrick SPD 14. Damm, Hannes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15. Diener, Thomas CDU 16. Domke, René FDP 17. Drese, Stefanie SPD 18. Ehlers, Sebastian CDU 19. Enseleit, Sabine CDU 20. Falk, Marcel SPD 21. Federau, Petra AfD 22. Foerster, Henning Die Linke 23. Gundlack, Tilo SPD 24. Hegenkötter, Beatrix SPD 25. Hesse, Birgit SPD 26. Hoffmeister, Katy CDU 27. de Jesus Fernandes, Thomas AfD 28. Julitz, Nadine SPD 29. Kaselitz, Dagmar SPD 30. Klingohr, Christine SPD 31. Koplin, Torsten Die Linke 32. Kramer, Nikolaus AfD 33. Krüger, Thomas SPD 34. Liskow, Franz-Robert CDU 35. Martin, Bettina SPD die an der Wahl Landes Mecklenburg-Vorpommern haben 8/5470 – 36. Meister, Michael AfD 37. Miraß, Heiko SPD 38. Mucha, Ralf SPD 39. Noetzel, Michael Die Linke 40. Dr. Northoff, Robert SPD 41. Oehlrich, Constanze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 42. Pegel, Christian SPD 43. Peters, Daniel CDU 44. Pfeifer, Mandy SPD 45. Pulz-Debler, Steffi Die Linke 46. Dr. Rahm-Präger, Sylva SPD 47. Reinhardt, Marc CDU 48. Reuken, Stephan J. AfD 49. Rösler, Jeannine Die Linke 50. Schiefler, Michel-Friedrich SPD 51. Schlupp, Beate CDU 52. Schmelzer, Grit SPD 53. Schmidt, Elke-Annette Die Linke 54. Schmidt, Martin AfD 55. Schneider, Jens-Holger AfD 56. Dr. Schröder, Anna-Konstanze SPD 57. Schult, Enrico AfD 58. Schwesig, Manuela SPD 59. Shepley, Anne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 60. Stamer, Dirk SPD 61. Tadsen, Jan-Phillip AfD 62. Tegtmeier, Martina SPD 63. Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 64. Timm, Paul-Joachim AfD 65. Dr. Trepsdorf, Daniel Die Linke 66. Waldmüller, Wolfgang CDU 67. Winter, Christian SPD 68. Dr. Wölk, Monique SPD 69. Wulff, David FDP 70. Würdisch, Thomas SPD

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