David Wulff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz – in anderen Bundesländern auch das Polizeigesetz – ist eines der sensibelsten Gesetze, die ein Land verabschieden kann, denn es regelt das Verhältnis zwischen dem Staat und dem Einzelnen, zwischen Freiheit und Eingriff, zwischen Vertrauen und Kontrolle. Und deswegen, glaube ich, ist es sinnvoll, wenn wir uns hier mit diesem Gesetz intensivst auseinandersetzen. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Im Kern geht es nicht nur um technische Details der Polizeiarbeit. Es geht um nichts Geringeres als die Frage, wie viel Freiheit der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern nimmt, denn auch Verdächtige, Tatverdächtige sind in erster Linie auch immer noch Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen eine Polizei, die zukunftsfähig aufgestellt ist, mit guter Ausstattung ihre Arbeit ordnungsgemäß machen kann. Wir wollen aber auch, dass ein Staat nicht die Befugnisse hat, übergriffig gegenüber seinen Bürgern zu werden. Und diesen Spagat, den gilt es für uns, hier zu finden. Und Standortdaten von bestimmten Personen sollen dann auch künftig außerhalb, also ohne richterlichen Beschluss abgerufen werden können, Videoüberwachung in Gewahrsam soll regelmäßig möglich sein, und mit erweiterten Kontakt-, Aufenthalts- und Verhaltensauflagen greift der Staat zunehmend ins Privatleben ein. Und all das geschieht im Namen der Sicherheit. Ja, es sind jetzt erst mal nur vordefinierte Gruppen. Aber wer garantiert uns denn, dass in zwei Jahren oder drei – oder wann auch immer die nächste Novellierung ansteht – nicht weitere definierte Gruppen dort mit auftauchen? Und wir machen hier einmal die Tür auf und müssen dann vielleicht berechtigterweise heute sagen, ja, das ist okay. Aber wie geht es dann nachher weiter? Und deswegen müssen wir hier auch wieder sehr darauf achten, wie weit öffnen wir diesen Spalt. Und auch häusliche Gewalt ist ein ernstes Problem, damit haben wir uns an anderer Stelle auch hier im Landtag schon intensivst auseinandergesetzt. Doch auch hier, der berechtigte Zweck rechtfertigt vielleicht nicht unbedingt die Aufweichung rechtsstaatlicher Grenzen, denn der Rechtsstaat darf nicht aus Angst vor dem Ausnahmefall seine Prinzipien aufgeben. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Und wenn dann Polizeibeamte – so sehr ich den Kolleginnen und Kollegen auch vertraue – dann plötzlich Befugnisse erhalten, die eigentlich Richtern vorbehalten sein müssten, müssten wir dann noch mal intensivst ins Gericht gehen und darüber reden, wie das Ganze hier mit diesem Polizeigesetz, mit dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz weitergehen soll. Richtervorbehalt, Datenschutz und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das sind keine Hemmnisse, sondern Schutzmauern unserer Freiheit. (Beifall René Domke, FDP) Und was dieses Gesetz wirklich braucht, ist nicht mehr Macht für die Polizei, sondern mehr Maß. So viel Staat wie nötig und so wenig Staat wie möglich, das ist unser Prinzip hier an der Stelle, und so werden wir das auch begleiten in der Ausschussberatung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)
