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Christian Pegel

12.11.2025 Sitzungen 8/118

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Präsidium regt an, ich möge das nächste Mal verschiedene Jacketts mitbringen. Ich werde versuchen, mich daran zu halten. Ich freue mich, dass ich Ihnen aus dem Innenministerium jetzt einen Gesetzentwurf vorstellen darf. Das Kommunalprüfungsgesetz, das mit diesem Gesetzentwurf vornehmlich angesprochen wird, gilt im Rahmen der örtlichen und überörtlichen Prüfungen der Gemeinden, der Landkreise, der Ämter, Zweckverbände und Eigenbetriebe, zu gut Deutsch, das ist der Landesrechnungshof der jeweiligen kommunalen Ebenen. Die örtliche Rechnungsprüfung wird an vielen Bereichen ehrenamtlich durch Rechnungsprüfungsausschüsse ausgeübt, wahrgenommen beziehungsweise begleitet. In den größeren Verwaltungseinheiten gibt es dafür hauptamtliche Rechnungsprüfungsämter, die zum Teil dann auch in den kleinen Gemeinden in der Hauptamtlichkeit helfen. Aus Sicht der kommunalen Beteiligten, aber auch unserer Kommunalabteilung können wir sehr deutlich feststellen, dass in den kommunalen Rechnungsprüfungsämtern in diesen Bereichen der Fachkräftemangel nicht weniger deutlich spürbar wird als in vielen anderen Bereichen. Und es gibt sehr deutlich eine Notwendigkeit, effizienter mit den vorhandenen Strukturen umzugehen, die im Bereich der kommunalen Prüfung, des kommunalen Prüfungswesens bereitstehen. Wir dürfen feststellen, dass die kommunalen Rechnungsprüfungsämter ihre gesetzlichen Aufgaben nur noch unter großen Kraftanstrengungen in der Regel erfüllen können. Und jetzt kommt ein Punkt hinzu, in diesem Jahr würde eine weitere arbeitsintensive Aufgabe verpflichtend auf die Rechnungsprüfungsämter der kommunalen Ebene zukommen, nämlich die Prüfung des sogenannten Gesamtabschlusses ihrer Gemeinde beziehungsweise ihrer Stadt. Der Gesamtabschluss umfasst zum einen den Jahresabschluss der Gemeinde, zum anderen alle Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe, der Unternehmen, die der Kommune gehören, und der Zweckverbände. Das wäre ein extrem aufwendiger zusätzlicher, zwingender Prüfungsaufwand für den Gesamtabschluss. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Dieser Fehlentwicklung wollen wir gerne mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf entgegenwirken. Wir möchten Sie bitten, die zwingende Prüfung des Gesamtabschlusses aus dem Pflichtkatalog der kommunalen Rechnungsprüfung zu streichen und damit wiederum die kommunale Rechnungsprüfung zu stärken, die natürlich damit nicht gehindert ist zu prüfen, aber die zielgerichteter prüfen kann, die sich Abschnitte des Gesamtabschlusses heraussuchen kann und die damit ein Stück weit anhand ihrer Erfahrungen vor Ort, aber auch Erfahrungen, die im Zweifel verschiedene Rechnungsprüfungsämter mit gewissen Themenfeldern machen, sehr viel gezielter einzelne Bausteine herausgreifen, dann aber eben diese Bausteine intensiver prüfen kann und damit ihren Personaleinsatz effektiver gestalten kann und nach unserer Überzeugung auch den größtmöglichen Nutzen für die Gemeinde damit bewirken kann. Wir nutzen diese notwendige Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes, die im Übrigen von den kommunalen Spitzenverbänden dringend bei uns erbeten worden ist, auch, um Ihnen weitere Verfahrenserleichterungen vorzuschlagen, zum einen, an einigen Stellen Prüfungszeiträume zu verlängern, zum anderen gewisse Schriftformerfordernisse abzuschaffen, die es extrem schwer machen, und zu guter Letzt aus der Zeit gefallene Anzeige- und Bekanntmachungspflichten zu streichen. Alle diese Anregungen zielen darauf ab, die notwendigen Effizienzsteigerungen zu ermöglichen, Bürokratieabbau zu bewirken und Prozesse zu verschlanken. Außerdem würden wir gerne die im Jahr 2018 abgeschaffte Möglichkeit, kommunale, einzelne kommunale Unternehmen und deren Einrichtungen von der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses zu befreien, wieder rückgängig machen, zu gut Deutsch, wir würden gern für kleine Kapitalgesellschaften, kleine kommunale GmbHs die Möglichkeit geben, dass sie nicht zwingend geprüft werden müssen, dass ein Antrag gestellt werden kann, sie von der Prüfung auszunehmen. Nicht selten unterliegen die ohnehin einer eigenen Prüfungspflicht durch Wirtschaftsprüfer, dann kommt hintendran noch einmal das ohnehin schon sehr angespannte und ausgelastete Rechnungsprüfungsamt. Wir würden Ihnen vorschlagen wollen, dass auf Antrag das Ministerium zeitlich befristet eine Ausnahme von der Prüfungspflicht dieser Jahresabschlüsse kleiner Gesellschaften entscheiden kann, zeitlich befristet, damit man immer wieder einmal kritisch draufschaut, ob das noch aktuell ist. Mit dem Gesetzentwurf haben wir verbunden, aus der Praxis rückgekoppelte notwendige Folgeänderungen in der Kommunalverfassung ebenfalls vorzunehmen. Die resultieren in Teilen aus der größeren Kommunalverfassungsnovelle vor anderthalb Jahren. Aus der Praxis gibt es hier und da Rückkopplungen, dass entweder Querverweise noch Fragen aufwerfen, dass zum Teil Begriffe, die wir hier in der Beratung für gut definiert gehalten haben, jetzt trotzdem unterschiedlich ausgelegt werden. Wir wollen also die Chance nutzen, einige klarstellende und korrigierende Kommunalverfassungsänderungen auf dem Wege mit vorzunehmen. Der Schwerpunkt liegt aber auf der Entbürokratisierung und deutlichen Erleichterung im kommunalen Prüfungsrecht, insbesondere der stärkeren Möglichkeit der kommunalen Prüfungsämter, ihrerseits Schwerpunkte ihrer Prüfung zu entscheiden, indem sie an einer Pflicht, die jetzt zusätzlich auf sie zukäme, befreit werden, noch mal, nicht gehindert, dort zu prüfen, aber selbstständig zu entscheiden, welchen Teil und mit welcher Schwerpunktsetzung sie prüfen wollen. Ich freue mich auf die Beratungen, ich nehme an, insbesondere in den Ausschüssen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit bis hierher! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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