Nikolaus Kramer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Fast zeitgleich mit diesem Gesetzentwurf beraten wir einen Haushaltsentwurf der Landesregierung, und die Landesregierung hat darin nur wenig Wohltaten zu verteilen. Ich verweise zum Beispiel auf das jährliche kommunale Finanzierungsdefizit in Mecklenburg-Vorpommern von bald 300 Millionen Euro. Aber es gibt auch Gewinner, und einer dieser Gewinner ist unser Inlandsgeheimdienst, der Landesverfassungsschutz, denn der darf sich über ein um 13 Prozent größeres Budget freuen. Der Inlandsgeheimdienst ist der Landesregierung offensichtlich lieb und teuer. Lassen Sie uns zur Einordnung einmal in die Vergangenheit gehen, und zwar 40 Jahre zurück ins Jahr 1985. Rund 16 Millionen Deutsche lebten damals unter einer Unrechtsherrschaft, die die Partei SED aufgerichtet hat und dessen Nachfolgepartei heute Bestandteil dieser Regierungskoalition ist. Zur Herrschaftssicherung unterhielt dieser Staat der Linken einen Geheimdienst mit zuletzt rund 91.000 hauptamtlichen und rund 180.000 inoffiziellen Mitarbeitern. Dieser linke Geheimdienst war nicht nur mit der Unterdrückung der Deutschen im Herrschaftsgebiet der Linken beschäftigt, nein, er wirkte auch in Westdeutschland. So unterstützte er die linke Mörderbande Rote Armee Fraktion. Diese linken Mörder brachten es auf 34 Todesopfer und über 200 Verletzte. Gegen linke Mörder und linke Geheimdienste sollte damals das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeiten. Das Bundesamt hatte seinerzeit damals rund 2.500 Mitarbeiter. Heute sind es über 4.200 Mitarbeiter. Die linke Mörderbande RAF gibt es nicht mehr. Das linke Unterdrückungsinstrument Stasi gibt es nicht mehr. Wer sind denn nun die Gegner, gegen die allein der Bund über 4.200 Geheimdienstler braucht, wo für Stasi und wo für RAF noch 2.500 Mitglieder reichten? Da sind zum einen die Delegitimierer, das sind die Bürger, die von ihren Grundrechten wie Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit Gebrauch machen. Sie tun das, um Regierungspolitik zu kritisieren. Und wer sich nach Empfinden des Inlandsgeheimdienstes zu laut, zu impulsiv oder zu oft regierungskritisch äußert, der gilt dem Inlandsgeheimdienst als Verfassungsfeind und wird als solcher öffentlich gebrandmarkt. (Thomas Krüger, SPD: Woher wissen Sie denn das?) Hier möchte ich zustimmend Herrn Hans-Georg Maaßen zitieren: „Mit der Erfindung der Delegitimierung des demokratischen Verfassungsstaates als ein Beobachtungsobjekt ist der Verfassungsschutz endgültig zum Regierungsschutz mutiert.“ Zitatende. Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf werden weitere Gegner markiert, der Einzelne und – der Innenminister hat es gesagt – das Kind. Nach Auffassung der Landesregierung kann ein Einzelner die verfassungsgemäße Ordnung bedrohen, und zwar durch Agitation und Hassbotschaften, also durch bloßes Gerede, dessen Inhalt der Landesregierung missfällt. Für Straftaten wie Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung und Gewaltaufrufe gibt es ja bereits das Strafrecht. Wenn also jemand sagt, was der Landesregierung missfällt, möchte sie ihn ausspionieren und öffentlich als Verfassungsfeind brandmarken. (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Auch Kinder unter 14 Jahren möchte die Landesregierung künftig ausspionieren können. Es gibt in der Tat einige besorgniserregende Entwicklungen, wenn Kinder zum Beispiel durch muslimische Terrorpaten oder Clankriminelle instrumentalisiert werden. Hier ist die Lösung allerdings im Straf- und Ausländerrecht und in seinem Vollzug zu suchen und nicht in weiteren Überwachungsermächtigungen des Landesverfassungsschutzes. Der Entwurf sieht in Paragraf 20e die Übermittlung personenbezogener Daten an inländische, nicht öffentliche Stellen zur wissenschaftlichen Erforschung und Bewertung verfassungsfeindlicher Bestrebungen vor. Obacht, meine Damen und Herren! Das halte ich für sehr, sehr gefährlich, denn mit Blick auf die entsprechende Regelung im Bundesgesetz warnte der Staatsrechtler Professor Murswiek, dass sich hier eine Tür für Leaks öffnet, die andernfalls strafbarer Geheimnisverrat wären. Der Verfassungsschutz könne zum Informationslieferanten für NGOs und Medien werden. Und das sage nicht nur ich Ihnen, das schreibe nicht nur ich Ihnen ins Stammbuch, sondern auch Ihr Parteifreund Mathias Brodkorb. Jeder kann es lesen in seinem Buch „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?“, meine Damen und Herren! (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Da möchte ich hinzufügen, man könnte vermuten, das sei sogar Zweck der Übung, meine Damen und Herren. Ernst zu nehmende Extremismusforscher sind hierzulande selten. Es dominiert der sogenannte Rechtsextremismusexperte, der ebenso einseitig wie unermüdlich immer mehr Geld und Aufmerksamkeit für den Kampf gegen rechts einfordert. Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass aus diesen Kreisen Informationen ins Verbrechermilieu der sogenannten Antifa gelangen, wo sie dann für die Einsatzplanung von Brandstiftung, Knochenbrechern mittels Hammerschlägen oder andere milieutypische Aktivitäten herangezogen werden könnten. Lassen Sie mich einen weiteren historischen Vergleich ziehen. Im Jahr 1991 – die Deutschen in der DDR hatten den linken Unrechtsstaat gerade gestürzt – sagten damals 83 Prozent der Befragten, dass sie ihre Meinung in Deutschland frei äußern können. 12 Prozent sagten damals, man müsse vorsichtig sein. Im Oktober 2025 sind nur noch 46 Prozent der Befragten der Ansicht, man könne seine politische Meinung in Deutschland frei äußern. 44 Prozent geben an, man solle damit besser vorsichtig sein. Damen und Herren von der Landesregierung und der Kartellparteifraktionen, das ist auch Ihr Werk! Sie sind Mittäter einer Politik, die mit der Aufblähung der Überwachung und der Überdehnung des Strafrechts die Bürger einschüchtern, (Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Jetzt reichts mal!) welche von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch machen. (Thomas Krüger, SPD: Genau, und Sie dürfen das gerade hier nicht sagen!) Dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg, Herr Krüger! Natürlich darf man in diesem Land alles sagen, (Thomas Krüger, SPD: Ach?!) aber man muss dann nach einmaligem Sagen oftmals mit den Konsequenzen leben. (Unruhe vonseiten der Fraktion Die Linke – Torsten Koplin, Die Linke: Ach so?! – Michael Noetzel, Die Linke: Widerspruch zum Beispiel, mit Widerspruch muss man rechnen.) Man braucht Bademäntel, weil man sonst morgens um sechs von den entsprechenden Behörden abgeholt wird. Fragen Sie doch einfach mal, (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) fragen Sie doch einfach mal den Journalisten Herrn Bolz, der das neulich gerade erst erleben durfte! Und …
