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Constanze Oehlrich

GRÜNE 12.11.2025 Sitzungen 8/118

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Hier ist er also, der lang angekündigte, vermeintlich große Entwurf zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Und um es gleich vorwegzusagen, ein großer Entwurf, ein großer Wurf, Pardon, ist es nicht. Die einzigen signifikanten Verbesserungen betreffen einen sehr kleinen Bereich. Um es klar zu sagen, wir begrüßen ausdrücklich, dass der Gesetzentwurf den Schutz vor häuslicher Gewalt stärker in den Fokus nimmt. Es ist richtig und wichtig, den Sicherheitsbehörden dafür ein klares, handhabbares Instrumentarium an die Hand zu geben, gerade auch im engen Zusammenwirken mit den Interventionsstellen. Das ist ein Fortschritt, der im Alltag einen Unterschied machen kann, und dafür lohnt sich der Einsatz. Aber, meine Damen und Herren, Polizeiarbeit ist natürlich sehr viel mehr. Doch wenn wir uns den Rest des Gesetzentwurfes anschauen, dann erkennt die Regierung nur geringfügigen Anpassungsbedarf. Das verwundert leider nicht, das entspricht auch der Qualität der Evaluation, die wir im Innenausschuss bereits deutlich problematisiert haben. Viele Bereiche wurden nur oberflächlich betrachtet, viele andere gar nicht. Von einer echten Gesamtschau kann daher nicht die Rede sein. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Nee, der Rest ist einfach gut.) Neue Herausforderungen, die scheint die Landesregierung nicht zu sehen. Vielleicht vertraut sie mit Bismarck darauf, dass bei uns alles 50 Jahre später passiert. Aber dem ist in diesem Fall leider nicht so. Wir erleben eine steigende Zahl an Drohnenvorfällen. Das ist primär eine Frage der Ausstattung und Organisation der Polizei, aber eben auch des Rechtsrahmens. Andere Länder geben ihrer Polizei dazu konkrete Normen an die Hand, Mecklenburg-Vorpommern will aber bei der Generalklausel bleiben. So viel also zum Thema Anwendungsfreundlichkeit. Ziel muss es doch sein, dass die Polizeikräfte unseres Landes die Normen auch ohne juristisches Nachschlagewerk anwenden können. Auch das hatte sich die Evaluation einmal auf die Fahnen geschrieben. Ein bisschen was wird immerhin versucht. So wird die „dringende Gefahr“ in den Definitionsteil vorgezogen, das ist sinnvoll. Aber konsequenterweise müsste man dann auch die „konkretisierte Gefahr“ dort verankern, die immer noch versteckt in den Paragrafen 67a und 67c schlummert. Das führt zu zahllosen Querverweisen – nicht gerade ein Beispiel für Anwendungsfreundlichkeit. Aber das ist der Koalition offenbar zu heikel, weil sie sich dann auch mit der Norm beschäftigen müsste. Im Kommentar zum Gesetz steht wörtlich, ich zitiere: „Für die Praxis bedeutet dies, von der Anwendung der §§ 67a f. SOG M-V abzusehen, bis der Landesgesetzgeber auch insoweit nachbessert oder erneut vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert.“ Was bitte soll denn das heißen, sehr geehrte Kolleg/-innen? Die Koalition agiert ganz offensichtlich nach dem Prinzip „Augen zu und durch“. Das ist umso frustrierender, als sie während der gesamten Legislatur jeden unserer Vorschläge zum SOG mit der Begründung abgelehnt hat, das gehöre alles in die große SOG-Reform nach der Evaluation. Diese Reform liegt jetzt vor, ist aber alles andere als groß. Ich erinnere nur an unseren Gesetzentwurf, der Vorkehrungen gegen Racial Profiling schaffen sollte. Damals hieß es vom Kollegen Noetzel, ich zitiere, „wir werden Ihren Gesetzentwurf heute ablehnen, gehen aber sehr gerne … mit Ihnen in die Diskussion, wenn wir uns das SOG … mal in Gänze anschauen“. Tja, nun wäre der Moment gekommen. (Torsten Koplin, Die Linke: Gehen wir in die Diskussion!) Ich bin gespannt, ob von dieser Ankündigung noch etwas übrig geblieben ist. In ihrem Wahlprogramm hatte Die Linke immerhin eine Racial-Profiling-Studie versprochen. Mal sehen, ob es zu dieser Thematik wieder nur warme Worte gibt oder vielleicht auch nicht mal das. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Und es wäre in der Tat auch spannend zu erfahren, was Die Linke an der Onlinedurchsuchung so faszinierend findet – also so faszinierend, dass sie an ihr festhalten will. Unterm Strich bleiben viele Fragen offen, viele Chancen ungenutzt. Meine Fraktion erwartet, dass sich die Koalition in den kommenden Ausschussberatungen ernsthaft mit diesem Entwurf auseinandersetzt, und zwar mit dem Anspruch, das SOG zu einer modernen, grundrechtsschonenden und anwenderfreundlichen Rechtsgrundlage für unsere Landespolizei zu machen. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Grundrechtsschonend!) Wir werden selbstverständlich für eine Überweisung in den Ausschuss stimmen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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