David Wulff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch hier wieder ein Gesetz, was maßgeblich dazu beiträgt, wie viel Macht wir unserem Staat übertragen an der Stelle – das Landesverfassungsschutzgesetz, auch hier zweifellos genauso wie das Sicherheits- und Ordnungsgesetz ein wichtiges Gesetz, wo wir uns hinreichend Zeit nehmen sollten, das entsprechend zu beraten. Gut, bei diesem Entwurf ist natürlich zum einen erst mal, dass Eingriffsschwellen präzisiert werden, dass man genauere Hürden, genauere Definitionen mit drin hat und auch durchaus neue Schutzvorschriften für den privaten Kernbereich mit definiert. Kontrollmechanismen, unabhängige Kontrolle durch die G 10, ich glaube, da müssen wir wirklich noch mal drüber reden, ob das wirklich der beste Vorschlag ist oder ob nicht doch ein unabhängiges, spezialisiertes Gericht die beste Variante ist. Dazu haben wir uns im Vorfeld auch schon einige Gedanken gemacht. Kann man gehen, den Weg, da müssen wir mal gucken, was das nachher genau werden soll. Ein ganz großes Störgefühl ergibt sich aber auch hier, sowohl bei mir als auch bei uns in der FDP, in der Gruppe im Landtag, bei der Speicherung von Daten von unter 16-Jährigen. Wir sehen, dass dort ein Phänomenbereich da ist, Selbstradikalisierung durch soziale Medien, Onlinemedien, Täter, potenzielle Täter, auch deutlich unter 16 Jahre alt, und dennoch müssen wir an der Stelle unglaublich aufpassen, dass wir den jungen Menschen dort nicht irgendetwas für die Zukunft verbauen, was man später vielleicht als Jugendsünde abtun kann. Dieser Bereich verschwimmt sehr doll. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass mir nachher einige von Ihnen auch wieder erzählen werden, warum man ab 16 nicht in einem Kommunalparlament kandidieren kann, aber verfassungsrechtlich irgendwie so sehr beobachtet werden darf, dass man beim Verfassungsschutz in der Kartei geführt werden kann. Da wird sicherlich dann auch wieder eine spannende Debatte geführt. Aber hier sollten wir wirklich genau hingucken, wenn das eine geht, warum das andere denn nicht auch. Generell sehen wir hier auch wieder ein bisschen die Gefahr der Überregulierung und Überbürokratisierung, was die Sicherheitsarbeit durchaus lähmen kann. Das müssen wir nachher in den Anhörungen noch mal genauer rausarbeiten. Wichtig für uns ist nach wie vor die Balance zwischen Freiheitsschutz und Sicherheitsinteresse, wobei unser Augenmerk immer auf dem Freiheitsschutz an erster Stelle liegt. Wir freuen uns auf die Beratungen in den entsprechenden Ausschüssen. Das, denke ich, wird eine spannende Debatte. Wir haben ja auch schon einige Erfahrungen aus anderen Bundesländern, die wir da zurate ziehen können. Von daher werden wir in der Zweiten Lesung hoffentlich alle ein bisschen schlauer sein. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)
