Elke-Annette Schmidt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn meiner Rede möchte ich erst noch mal auf die Würdigung des parlamentarischen Verfahrens durch meine Vorrednerin Frau Hoffmeister eingehen. Vielen Dank dafür! Ich sehe das auch so, dass dieses Verfahren tatsächlich einmal auch beispielhaft sein kann, wie man mit Gesetzentwürfen umgeht und der parlamentarische Raum hier durchaus auch seine Ansichten und seine Vorschläge noch einbringen kann. Ich finde schade, den Rückschluss, dass Sie dem Gesetz dann leider doch nicht zustimmen können. Aber gut, so ist das halt im Leben. Wer durch Mecklenburg reist, durch die alten Stadtkerne, an den Gutsanlagen, den Klöstern, den Backsteinfassaden vorbei oder entlang der Alleen, spürt sofort, dieses Land hat eine bewegte Geschichte. Unsere Denkmäler sind Zeugen menschlicher Arbeit, Kunst und Erfahrung. Sie sind Spuren der Industrialisierung, Zeichen bäuerlicher Kultur, Orte des Glaubens, der Wissenschaft und der Demokratiebewegungen. Sie erinnern uns daran, dass jedes Zeitalter Verantwortung trägt für das, was es hinterlässt. Und genau darum geht es heute. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Mit dieser Novelle des Gesetzentwurfes wird der Denkmalschutz in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsorientiert aufgestellt. Wir modernisieren den Denkmalschutz und gewinnen dabei Offenheit, Klarheit und Zukunft für unser kulturelles Erbe. Im Koalitionsvertrag von SPD und DIE LINKE wurde festgelegt, das Denkmalschutzgesetz zu novellieren, um es an die Anforderungen der Gegenwart anzupassen, insbesondere an Klimaschutz, Barrierefreiheit und Digitalisierung. Und heute lösen wir dieses Versprechen ein. Das Gesetz erhält erstmals eine Präambel. Und das, meine Damen und Herren, finde ich, ist ein echter Gewinn. Diese Präambel beschreibt die Denkmallandschaft unseres Landes in ihrer ganzen Vielfalt. Sie macht auch deutlich, was Denkmalschutz im Kern bedeutet, nämlich Bewahrung, Verantwortung und Weitergabe. Und hier wird ausdrücklich genannt, dass Denkmäler eine Ressource für Bildung, Wissenschaft, Kulturvermittlung und Tourismus sind. Das zeigt, Denkmalschutz ist nicht rückwärtsgewandt, sondern produktiv. Er schafft Arbeitsplätze, vermittelt Wissen und stiftet Identität. Und er trägt, wie die Präambel auch betont, zum Klimaschutz bei durch den Substanzerhalt historischer Gebäude, denn jedes erhaltene Gebäude spart Energie, Material und CO , und das ist nachhaltige Denkmalpflege im besten 2 Sinne. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und mit dieser Präambel bekennen wir uns klar dazu, dass der Schutz der Denkmäler eine gemeinsame Aufgabe von Land, Kommunen, Eigentümer/-innen, Nutzenden und Ehrenamtlichen ist. Das ist ein starkes demokratisches Signal: Kulturpflege gelingt nur gemeinsam. Und das gewollte Ziel der Änderung des Denkmalschutzgesetzes ist eine zukunftsorientierte Ausrichtung. Es kann zukünftige Veränderungen gesellschaftlicher Ausrichtungen in Fragen, die auch den Denkmalschutz betreffen, implementieren und umsetzen, ohne dafür erneut verändert werden zu müssen. Es schafft einen Rahmen, der stabil und zugleich offen genug ist, um auf neue Entwicklungen von Energieeffizienz über Inklusion bis Digitalisierung reagieren zu können. Das Gesetz enthält eine klare Definition von Denkmalen, und das klingt vielleicht technisch, aber inhaltlich ist das ein klarer Fortschritt, denn nun ist klar definiert, wann etwas Denkmal ist und wann nicht. Das schützt Eigentümer und Eigentümerinnen vor Willkür, gibt Verwaltungen Orientierung und sorgt für Transparenz. Und zugleich wird damit festgeschrieben, dass Denkmäler nicht nur Schlösser und Kirchen, sondern auch Arbeiterhäuser, Industriebauten, Friedhöfe, Grünanlagen und Alltagsarchitektur umfassen. Besonders wichtig ist das Bekenntnis zum UNESCO-Welterbe, das nun ausdrücklich im Gesetz verankert wird. Damit stärkt das Land seine Verantwortung für die international anerkannten Kultur- und Naturgüter, die Teil unserer gemeinsamen Menschheitsgeschichte sind. Und ein besonders wichtiger Fortschritt ist auch die landesweite digitale Denkmalliste, die künftig vom Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege geführt wird. Und mit dem neuen Paragrafen 29 „Übergangsfristen“ wird geregelt, dass alle bisherigen kommunalen Listen bis Ende des Jahres 2027 in das neue System überführt werden. Bis dahin bleiben sie gültig, und das schafft Rechtssicherheit für Kommunen, Eigentümer/-innen und die Denkmalpflege gleichermaßen. Auch die Zuständigkeiten werden klarer gefasst. Künftig liegt die Genehmigungskompetenz für staatliche Baumaßnahmen und fachliche Entscheidungen bei der Denkmalfachbehörde. Damit setzen wir das Prinzip um: eine Fachbehörde, ein Verfahren, klare Zuständigkeit. Gleichzeitig wird der Fall geregelt, wenn eine untere Denkmalschutzbehörde eine Genehmigung verweigert. Dann muss die oberste Landesbehörde binnen eines Monats entscheiden. Das verhindert monatelange Hängeverfahren und stärkt das Vertrauen in Verwaltungsentscheidungen. Und weil die Kollegin Hoffmeister es anführte, gehe ich hier auch noch mal auf die Verwaltungsvereinbarung zwischen LAKD und unterem Denkmalschutz sowie auch Bauaufsichtsbehörden ein. Wir unterstützen das ausdrücklich. Aus unserer Sicht schafft das Nähe, Kooperation und Vertrauen in Behördenpraxis. Eine weitere Gesetzeslücke wird ebenfalls geschlossen. Künftig ist die oberste Denkmalschutzbehörde für Baudenkmale im Küstenmeer zuständig – ein wichtiger Beitrag zur maritimen Archäologie unseres Landes. Und ein oft unterschätzter, aber zentraler Punkt: Die unteren Denkmalschutzbehörden erhalten neue, klare Eingriffsbefugnisse. Und damit machen wir deutlich, Denkmalschutz ist verbindlich. Wer sein Denkmal verändert oder beschädigt ohne Genehmigung, muss Verantwortung übernehmen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Denkmalschutz steht längst mitten in den großen Fragen unserer Zeit: – Wie verbinden wir den Erhalt mit Klimaschutz? – Wie machen wir Kultur zugänglich für alle? – Wie nutzen wir Digitalisierung sinnvoll? Und das neue Gesetz gibt darauf klare Antworten. Klimaschutz wird ausdrücklich verankert. Entscheidungen müssen künftig Belange der energetischen Verbesserung und Klimaanpassung berücksichtigen. Damit wird es möglich, Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Dächern zu genehmigen, wenn sie das Erscheinungsbild nicht wesentlich beeinträchtigen. Und das ist ein wichtiger Punkt. Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung sorgen für weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und bessere Nachvollziehbarkeit. Diese drei Themen „Klima, Teilhabe, Digitalisierung“ modernisieren das Denkmalschutzgesetz im Sinne der Herausforderungen unserer Zeit. Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es wurde schon gesagt, dieses Gesetz ist das Ergebnis einer intensiven parlamentarischen Befassung. Wir haben den Denkmalschutz nicht nur modernisiert, wir haben ihn gestärkt, demokratisiert und verständlicher gemacht. Und wir haben gezeigt, dass Fortschritt bedeutet, Geschichte sichtbar und lebendig zu erhalten. Ich bitte um Zustimmung zu dieser Novelle. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
