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Hannes Damm

GRÜNE 12.11.2025 Sitzungen 8/118

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Wir debattieren heute einen Gesetzentwurf, der auf dem Papier viel verspricht, in der Realität aber zu wenig liefert. (Rainer Albrecht, SPD: Na! Abwarten!) Dabei war die Idee, das alte, schwerfällige Beteiligungsgesetz zu modernisieren, richtig und auch längst überfällig. Doch statt weniger Bürokratie und mehr Transparenz gibt es nun ein schwer durchschaubares Geflecht aus Soll-, Muss-, Kann- und Ersatzzahlungen, die zwar gut austariert sind, aber im Wesentlichen den Konstruktionsfehler des Gesetzes nur verschleiern, denn die frühe Kommunikation der 0,6 Cent hat eine sachliche Korrektur in dieser Frage erschwert, und so war ein Rückzieher politisch kaum noch machbar, sodass die Landesregierung weiterhin die 0,6 Cent je Kilowattstunde ins Rampenlicht stellt und dabei selbst weiß, dass das am Ende nur eine Nebelkerze ist. (Beifall Wolfgang Waldmüller, CDU – Zuruf aus dem Plenum: Das stimmt.) Denn bei genauerem Hinsehen bleibt davon nur eine Sollregelung, die rechtlich unverbindlich ist und ökonomisch selten bis niemals tragfähig wird. Was tatsächlich verpflichtend ist, ist die 0,4-Cent-Muss-Beteiligung oder bei Nichteinigung eine Ersatzzahlung von 0,3 Cent ans Land. Sie sehen, leichter ist es jedenfalls nicht geworden. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Die Ersatzzahlung ist dann allerdings nicht nach EEG 6 gegenüber dem Netzbetreiber erstattungsfähig, im Gegensatz zur einvernehmlichen Gemeindebeteiligung in Höhe von bis zu 0,2 Cent, und deswegen ist die 0,6-Cent-Aussage problematisch. Erstens bleibt sie ein unverbindliches Soll, sie weckt Erwartungen ohne Rechtsanspruch. Zweitens setzt sie Fehlanreize. Eine Gemeinde, die für sich 0,6 Cent anpeilt, drängt Projekte in die 0,3-Cent-Ersatzzahlung ans Land, weil das für die Projektierer günstiger ist. Die Menschen direkt vor Ort profitieren dann nicht mehr. (Falko Beitz, SPD: Natürlich!) Das schwächt lokale Akzeptanz und Wertschöpfung. Das Ergebnis dieses hochkomplexen statt wie versprochen bürgerfreundlichen Rechts- und Regelungsgeflechts erreicht aber nur eines, es hilft Ihnen, von der bundesweit höchsten Beteiligung zu schwärmen und dabei Hoffnungen zu wecken, die sich in der Realität niemals, niemals realisieren werden. (Beifall Marc Reinhardt, CDU, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Sandy van Baal, fraktionslos) Und so entsteht Unsicherheit, anstatt Beteiligung zu stärken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen hier über einen Schlüsselbereich in der Energiewende und über zentrale Wertschöpfungspotenziale in unserem Land. Damit zum dritten Punkt: Wer Unsicherheit produziert, gefährdet Investitionen, Jobs und Vertrauen. Nur realisierte Projekte schaffen Arbeitsplätze, lösen Investitionen aus und lassen Geld in die Gemeindekassen fließen. Genau deshalb ist die 0,6-Cent-Ansage problematisch. Für die meisten Projekte ist sie wirtschaftlich nicht mal darstellbar. Sie blendet schlicht die aktuelle Marktlage aus. Der Entwurf stammt aus einer Phase, in der die Zuschläge in den Auktionen regelmäßig sogar an der Höchstgrenze lagen. Und selbst da, selbst da wäre die Höhe nicht darstellbar gewesen. Diese Phase ist aber außerdem seit mehreren Ausschreibungsrunden auch vorbei. Immer mehr genehmigte Projekte, also die sind schon genehmigt, nehmen an den Auktionen teil. Die starke Überzeichnung drückt die Zuschlagswerte nach unten. In einem solchen Investitionsumfeld werden zusätzlich fixe Kosten in einer Höhe erhoben, die ungefähr dem entsprechen, was Flächeneigentümer insgesamt für einen vollständigen Anlagenstandort erhalten, mit der Folge, dass das Projekt gar nicht erst startet oder in die 0,3-Cent-Ersatzzahlung ausweicht, sofern es wirtschaftlich in unserem Bundesland dann überhaupt noch machbar ist. Und die Wirtschaftlichkeit, das ist ja auch kein Gefallen an grüne Projektierer und Projektiererinnen zum Beispiel. Die ist Voraussetzung dafür, dass Anlagen überhaupt gebaut werden, Handwerk und Industrie Aufträge erhalten, Pachten fließen und Kommunen profitieren, schlicht, Sie können das nicht gegen die Wirtschaft machen – und das von uns GRÜNEN, das haben wir normalerweise von Ihnen zu hören! Ich glaube, es wäre gut, wenn Sie sich mal an Ihre eigenen Worte erinnern könnten an der Stelle! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn also Beteiligungsregeln zum Standortnachteil werden, verliert Mecklenburg-Vorpommern Wertschöpfung an andere Länder mit klaren, planbaren Standards. Und das dürfen wir in diesem Landtag nicht zulassen. Ohne Projekte keine Beteiligung, ohne Beteiligung keine Akzeptanz und ohne Akzeptanz keine Energiewende, kein Klimaschutz. Und jetzt noch ein Wort zur Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung im Standardmodell 1. Also das ist jetzt der zwölfte neue Begriff. Eine verpflichtende Strompreisgutschrift oder pauschale Direktzahlungen klingt erst mal attraktiv, führt bei breiter Verteilung jedoch oft zu sehr, sehr kleinen Beträgen pro Haushalt. Die Akzeptanzforschung zeigt zudem, individuelle Zahlungen werden häufiger als „Abkauf“, „Seele verkaufen“ wahrgenommen, während gemeinwohlorientierte Leistungen – zum Beispiel Ortsinfrastruktur, Vereinsfonds, Kitas, ÖPNV – Zustimmung eher verstärken. Darum brauchen Gemeinden Wahlfreiheit zwischen Strompreisgutschriften und kommunalen Beteiligungsfonds oder tariflicher Entlastung, orientiert an der Wirkung vor Ort jeweils individuell statt einer größtmöglichen Überschrift in Ihrem Gesetz. Ein bislang auch wenig diskutierter kritischer Punkt in Ihrem Gesetz ist der Datenschutz der Einwohnerbeteiligung. Ein Projektträger bekommt die Daten dann irgend- wie vom Amt und dann schreibt er alle Bürger/-innen an und erhebt die Stromanbieter und Kontonummern von denen, oder wie ist das zu erklären? Und was ist eigentlich mit denen, die sich nicht zurückmelden, die ihre Daten nicht rausgeben wollen? Das ist datenschutzrechtlich aus unserer Sicht problematisch und gelinde gesagt nur ganz, ganz wenig bürger/-innenfreundlich. Für die Ausschussarbeit schlagen wir daher vor: Offenlegung aller Berechnungsgrundlagen und Musterwirtschaftlichkeitsberechnungen zu Ihrer 0,6-Cent-Kommunikation und zu allen Beteiligungssätzen, also Kosten, Erlöse, Zinsannahmen, Netz- und Vermarktungskosten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Meinen Sie, die haben das berechnet?) Streichen Sie die 0,6-Cent-Sollregel! Sie schafft Erwartungen, die Sie nicht, niemals erfüllen können. Und unsere Bürger/-innen, die wollen nicht hinters Licht geführt werden, und das zu Recht. Und zuletzt schaffen wir klare Mindeststandards mit Musterverträgen, statt Einzelfallakrobatik zu veranstalten. Weniger PR und mehr Verbindlichkeit, so gelingt echte, bürgernahe Beteiligung. Unser Gesetzentwurf bietet dafür die richtigen Ansätze. Ich beantrage, ihn gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung in die Ausschüsse zu überweisen, federführend Wirtschaftsausschuss und in die mitberatenden Ausschüsse entsprechend. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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