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Birgit Hesse

12.11.2025 Sitzungen 8/118

Ich eröffne die unterbrochene Sitzung. Trotz aller Freude über die Wahl müssen wir jetzt allerdings wieder fortschreiten in unserer Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Einspruch des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gegen den in der 117. Sitzung des Landtages am 10. Oktober 2025 erteilten Ordnungsruf. Einspruch des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gegen den in der 117. Sitzung des Landtages am 10. Oktober 2025 erteilten Ordnungsruf Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Hannes Damm hat mit Schreiben vom 14. Oktober 2025 fristgerecht Einspruch gegen den Ordnungsruf eingelegt. Gemäß Paragraf 100 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag über einen Einspruch ohne Aussprache nach Beratung im Ältestenrat. Die Beratung im Ältestenrat hat am 29. Oktober 2025 stattgefunden. Wir kommen zur Abstimmung. Wer damit einverstanden ist, dass der Einspruch des Abgeordneten Hannes Damm zurückgewiesen wird, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltung? – Vielen Dank! Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Hannes Damm bei Zustimmung durch die Fraktionen Die Linke, SPD, CDU, Gruppe der FDP, AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen durch die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zurückgewiesen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages, Drucksache 8/5301, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 8/5456. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5301 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Bau – Drucksache 8/5456 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Frau Julitz.

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