Thomas Krüger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Drucksache 8/5347 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Petitionsausschusses zum 30. Bericht des Bürgerbeauftragten vor. Nachdem der Bericht vom Ältestenrat federführend an den Petitionsausschuss und zur Mitberatung an alle Fachausschüsse überwiesen worden war, hat der damalige Bürgerbeauftragte, Herr Dr. Frenzel, den Bericht zunächst am 9. Juli 2025 im Petitionsausschuss vorgestellt. Am 24. September 2025 haben wir den Bericht abschließend beraten und die vorliegende Beschlussfassung einstimmig beschlossen. Sowohl der Bericht des Bürgerbeauftragten als auch die hierzu geführten Diskussionen im Ausschuss haben die besondere Bedeutung des Amtes deutlich gemacht, denn dem Bürgerbeauftragten ist per Gesetz ausdrücklich die Aufgabe zugewiesen, die Belange von Menschen mit Behinderung wahrzunehmen. Der Petitionsausschuss empfiehlt Ihnen daher heute, einer Entschließung zuzustimmen, mit der die erforderlichen Bemühungen des Bürgerbeauftragten unter anderem in Bezug auf Inklusion und Barrierefreiheit gewürdigt werden. Dies betrifft zum einen die mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes geschaffene Möglichkeit, öffentlich zugängliche Denkmale auch barrierefrei zu erreichen. Des Weiteren ist hier die Fortführung des Landesprogramms zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand zu nennen. Ein nach wie vor bestehender Missstand liegt aber nach unserer Auffassung darin, dass Kinder mit Behinderungen in einer Förderschule, die eine Förderschule besuchen, keine ausreichende Hortbetreuung erhalten. Auch wenn hier eine langfristige Lösung nur durch eine bundesrechtliche Regelung erzielt werden kann, empfehlen wir, die Landesregierung zu bitten, sich weiterhin dieses Themas anzunehmen. In diesem Zusammenhang sollte die Landesregierung auch aufgefordert werden zu prüfen, inwieweit die Ergebnisse des 3. Tages der Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden können. Sowohl den Bürgerbeauftragten als auch uns im Petitionsausschuss beschäftigt immer wieder das wichtige Thema Schwimmunterricht. Auch dieses Thema wollen wir der Landesregierung besonders ans Herz legen, damit sie gemeinsam mit den Eltern und den Schulträgern alle Möglichkeiten ausschöpft, um Kindern flächendeckend Schwimmunterricht anbieten zu können. Sie finden in der Ihnen vorliegenden Entschließung unter II unserer Beschlussempfehlung weitere Themen, die nach übereinstimmender Auffassung des Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses ein besonderes Augenmerk und Engagement verdienen, sodass ich Sie um Zustimmung zu diesem Punkt der Beschlussempfehlung bitte. Unter Punkt I empfiehlt der Petitionsausschuss, den Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Auch zu diesem Punkt bitte ich um Zustimmung. Meine Damen und Herren, Herr Dr. Frenzel ist in ein anderes, in ein neues Amt gewechselt. Vor diesem Hintergrund möchte ich mich – ich denke, auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss – für die gute Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Frenzel bedanken, und der Dank, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP) und in den Dank schließe ich natürlich das Team des Bürgerbeauftragten mit ein, denn wir wissen alle, dass ohne das Team das Ganze nicht geht. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Die Linke)
