Horst Förster
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte anknüpfen, wo Minister Pegel angefangen und damit auch aufgehört hat. Das war sein Haupteinwand ja, aktives und passives Wahlrecht erst mal gründlich auseinanderzuhalten. Und dann danke ich Ihnen wirklich dafür – den Gesichtspunkt der Eltern habe ich also völlig übersehen, und es ist wirklich ein tragendes, ein tragender Einwand. (Enrico Schult, AfD: Ei, jei, jei, du bist aber ehrlich, Horst!) Allerdings das Jugendschutzgesetz, das lässt ausdrücklich – das habe ich nämlich geprüft, da habe ich dran gedacht –, das lässt eine Ausnahme zu. Die dürfen also noch um 11:00 Uhr, oder gegen Mitternacht dürfen die noch aus politischen Gründen dort sitzen. (Heiterkeit bei Petra Federau, AfD) Aber mit der Begründung, die wir hier für die Absenkung gehört haben, kann man das Wahlalter genauso gut auf 17 oder gar 15 Jahre absenken. Beides geht an der Lebenswirklichkeit und dem Grundsatz der Ernsthaftigkeit von Demokratie vorbei. „Alles zu seiner Zeit“ ist eine Lebensregel, die zwar ungenau ist, die aber hier pragmatisch genau den Weg weist. Jugendlichen fehlt in diesem Alter generell noch die Reife, um eine kommunale, um ein kommunales Mandat eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Wer Kinder in diesem Alter hat oder sich selbst an seine eigene Jugend noch zu erinnern vermag, dem muss ich das eigentlich nicht erklären. Zudem würden es jugendliche Mandatsträger vermutlich schwer haben, sich im politischen Geschäft gegenüber den Erwachsenen zu behaupten und von diesen überhaupt ernst genommen zu werden. Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie von der Politik eher abgestoßen als davon begeistert werden, nicht gering. Alles hat eben seine Zeit, und das Erwachsenwerden ist mit 16 noch lange nicht erreicht. Das Wahlalter hat eine lange Geschichte und stimmt nicht immer mit dem Volljährigkeitsalter überein. Bis weit in das 19. Jahrhundert wurde man in den meisten deutschen Ländern erst mit 24 oder mit 25 Jahren volljährig. Ab 1870 galt dann die Volljährigkeit mit 21 Jahren. Dies änderte sich erst ab 1975, als nach mehr als 100 Jahren das Volljährigkeitsalter auf 18 Jahre abgesenkt wurde. Allerdings wurde das aktive Wahlrecht auf Bundesebene schon fünf Jahre vorher auf 18 Jahre herabgesetzt, also ab 1970. Aber 100 Jahre lagen rund dazwischen. In der DDR trat übrigens die Änderung der Volljährigkeit etwas früher ein, nämlich schon 1950 wurde das Alter dort auf 18 Jahre herabgesetzt. Auf kommunaler Ebene setzten die Niedersachsen, wie eben schon ausgeführt, 1996 als erstes Bundesland das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre herab. Es folgten nach und nach weitere Länder, bis auf fünf. Für die Landesebene ist das Verhältnis umgekehrt. Hier haben neben MV noch fünf weitere Länder das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt. Halten wir also fest, allein beim aktiven Wahlrecht wurde das Wahlalter in den Ländern teilweise auf 16 herabgesetzt, und zwar mehrheitlich nur auf kommunaler Ebene. Was das passive Wahlrecht anbelangt, und nur darum geht es hier, so hat bisher eben – das war es schon, was ich eigentlich sagen wollte –, wie eben schon ausgeführt, nur Baden-Württemberg 2023 das Wahlalter für die kommunale Ebene auf 16 Jahre herabgesetzt. Dem ist bisher kein anderes Land gefolgt. Man sieht also, wie sich die Altersgrenzen uneinheitlich fließend entwickelt haben, wobei ein Volljährigkeitsalter von 18 für das passive Wahlrecht bislang festgehalten wurde. Nur eben Baden-Württemberg macht hier eine Ausnahme. Wir sollten ihm nicht folgen. Irgendwo ist eine Grenze, bei der man die notwendige Reife erwarten kann, um eigenverantwortlich in der Politik wichtige Entscheidungen zu treffen. Das kann bei Jugendlichen in diesem Alter generell nicht angenommen werden. Die meisten Jugendlichen sind in diesem Alter noch in der Schule oder haben eine Ausbildung begonnen. Sie beginnen gerade erst damit, Erfahrungen im praktischen Leben zu machen. Sie sind in dieser Phase noch stark von ihren Eltern und Lehrern oder Bewegungen abhängig, deren Thesen sie dann auch leicht übernehmen. Die meisten Jugendlichen dürfen in diesem Alter auch andere Interessen haben, denen sie in ihrer oft knappen Freizeit nachgehen. Und wer politisch interessiert ist, für den gibt es vielfältige Beteiligungsprojekte. Es muss nicht gleich ein politisches Mandat sein. Ich meine, wir tun diesen Jugendlichen kein Unrecht, wenn wir sie altersgerecht behandeln und ihnen das passive Wahlrecht noch nicht verleihen. Noch zu Herrn Wulff, der also meinte, die Jugendlichen interessieren sich hauptsächlich nur für kommunale Themen. Dem möchte ich energisch widersprechen. Ich habe mal eben nachgeprüft, wie alt ich war – mit 16, das war das Jahr 1958 –, und da habe ich noch sehr gut in Erinnerung, wie man damals tickte. Es war nämlich der 17. Juni 53, den ich auch schon ganz, ganz bewusst miterlebt habe. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und dann war 1956 der Ungarnaufstand. Da weiß ich ganz genau, wie wir Jugendlichen auch darüber diskutiert haben und wie man auch diese innere Wut damals spürte, dass man, wie später beim Mauerbau, dass man entsetzt war, gedemütigt und konnte aber nichts machen. Diese, diese Ohnmacht, was zu machen, das habe, kann ich allzu gut nachempfinden. Ich glaube auch heute, dass die jugendlichen Leute – das haben wir inzwischen ja geschafft in dieser Zeitenwende –, dass die heute eher über Krieg und Frieden reden, über das, was auf sie zukommt, Wehrpflicht, all diese Dinge. Die haben heute ganz ernste Themen im Auge, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) grundsätzliche, ernste Themen, die wir ihnen besser erspart hätten und wohl auch erspart hätten (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) können, als dies … Denken Sie nur mal ganz praktisch an den Tanker vor Rügen! Ja, die Rüganer, die haben im Augenblick ganz große Sorgen, dass dieser blöde Tanker, der völlig sinnlos da sanktioniert liegt, dass dem das Öl rausgeht und die Insel und das ganze Umfeld zerstört wird. Das sind alles Jugend…, alles Themen von ganz großer, grundsätzlicher Bedeutung. Und gerade in jungen Jahren – so sind wir alle gestrickt gewesen –, da haben Sie das ganz Große im Kopf. Da haben Sie eine Revolution im Kopf als irgendwie eine Rentenerhöhung. So ist das, (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach, so ist das?! Dann wissen wir ja wenigstens, wo es herkommt!) wenn man jung ist. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)
