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Nikolaus Kramer

AfD 12.11.2025 Sitzungen 8/118

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Der Innenminister hat jetzt hier mit salbungsvollen Worten die Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, kurz SOG M-V, vorgestellt, hat die Ziele skizziert, die ich persönlich mittrage, die wir als Fraktion auch mittragen. Es war auch zu merken in Ihrer Einbringung, Herr Innenminister, wo der Löwenanteil in dieser Novellierung sitzt, nämlich bei der Durchsetzung von Betretungsverboten, von Neuerungen in Bezug, in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, was in der Tat ein Thema ist. Hauptziel neben der Novellierung des ganzen Bereichs der häuslichen Gewalt ist, wie Sie es erwähnt haben, die Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit. Ganz wichtig dazu war auch das Symposium an der Fachhochschule, Sie sprachen es an, und die gemeinsame Beratung mit den Praktikern. Auch dafür mein Dank von jemandem, der selbst Praktiker in diesem Bereich gewesen ist. Die Verdichtung von Formvorschriften sprachen Sie an. Für mich ganz wichtig eben auch die Videoüberwachung, was den polizeilichen Gewahrsam betrifft, aber auch, Sie haben es angesprochen, die Handyortung in Gefahrenlage, ohne den Richtervorbehalt finde ich eine ganz wesentliche Veränderung. Was Sie allerdings auch verschwiegen haben, Herr Innenminister, und das gehört zur Wahrheit dazu, dass eben dieser Entwurf dieses Gesetzes Regelungen zum polizeilichen Umgang mit häuslicher Gewalt enthält und das Ausmaß an häuslicher Gewalt eben in erheblichem Maße auch Folge der Masseneinwanderung in unser Land ist, denn laut Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2023 sind etwa ein Drittel, meine Damen und Herren, der Tatverdächtigen Ausländer. Das ist natürlich nicht nur der illegal Eingewanderte, das kann auch der australische Austauschstudent sein oder der Tourist aus Österreich und den Niederlanden, aber insbesondere die Beendigung eines weiteren Zuzugs insbesondere kulturfremder Ausländer ist also immer Teil der Lösung des Problems und muss mitgedacht werden. Und das ist mir hier sowohl in Ihrer Rede als auch insgesamt viel zu kurz gekommen in der Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber wir wissen, meine Damen und Herren, dass die regierungstragenden Koalitionen auf Landesebene und auf Bundesebene das Thema Migration einfach komplett verschweigen. Stichpunktartig möchte ich diesen Gesetzentwurf kurz zusammenfassen. Er basiert auf den Evaluierungsergebnissen der Novelle des SOG von 2020 und ist sogar noch darüber hinaus weiter evaluiert worden, was ich sehr begrüße. Der Innenminister hat es angesprochen, die Kernpunkte der Änderungen und Ergänzungen sind eben Maßnahmen zur Abwehr häuslicher Gewalt, die Erweiterung der Wohnungsverweisung und des Rückkehrverbotes, die Einführung von Verhaltensauflagen, die Einführung eines Kontakt- und Näherungsverbotes, auch in Form von Fernkommunikationsmitteln, was ganz wichtig ist. Ebenso wichtig erachten wir die Erweiterung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, also salopp formuliert die Fußfessel bei Risikofällen häuslicher Gewalt, wenn andere Maßnahmen wiederholt missachtet worden sind. Der Minister sprach auch das spanische Modell an, die Einführung der sogenannten Domestic Violence Technik und vor allen Dingen auch die Einführung von Bußgeldtatbeständen bei Missachtung der neuen Änderungen aus dem Paragrafen 42 folgende. Das begrüßen wir sehr, auch die Vereinfachung oder die Umbenennung der – so war es ja konkret bezeichnet – „im einzelnen Falle“ bevorstehenden „Gefahr“ lediglich zu „Gefahr“. Da waren wir, ich glaube, Sie haben es auch erwähnt, waren wir eine der wenigen Bundesländer, die diese im Einzelfall bevorstehende Gefahr hier so definiert haben. Jetzt sind wir bundeseinheitlich mit den Polizeigesetzen anderer Bundesländer und auch dem Bundespolizeigesetz, das begrüßen wir auch. Im Ergebnis kann ich also feststellen, dass diese Maßnahmen grundsätzlich begrüßenswert sind und zum Teil dringend notwendig. Sie werden es natürlich kennen, natürlich werde ich jetzt sagen, sie kommen zum Teil zu spät. Aber bei einer zentralen Frage, Herr Minister, lässt diese Novellierung noch immer Raum offen, und ich hoffe, dass wir uns da dann in den Ausschussdebatten dazu auch noch mal verständigen können, nämlich, was das elektronische Distanzimpulsgerät betrifft, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hat er es schon wieder vergessen?) den Taser. Denn nicht nur ich habe das mehrfach gefordert, auch die Polizeigewerkschaften hier im Land fordern immer wieder die Einführung. Wir haben diese Forderung bereits in zahlreichen Anträgen hier im Plenum ganz klar formuliert, die Fakten liegen dafür auf dem Tisch. (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Die Deeskalationswirkung ist belegt, Herr Noetzel, Erfahrungen anderer Bundesländer haben gezeigt, dass diese Taser nicht nur in Anwendung, sondern besonders auch in der Androhung eine deeskalierende Wirkung entfalten. Wie die Deutsche Polizeigewerkschaft konstatiert, werden Gewalttäter in den allermeisten Fällen schon durch die bloße Androhung zur Aufgabe bewegt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir haben hier, meine Damen und Herren, ein reduziertes Risiko, denn die Taser dienen grundsätzlich der Vermeidung körperlichen Zwangs durch andere Zwangsmittel, durch andere Waffen wie zum Beispiel – Ultima Ratio – die Schusswaffe. Das Wissen ist vorhanden, nur die Initiative fehlt hier im Land. Bereits im Oktober 22 wusste die Landesregierung, dass die Pilotverfahren in Brandenburg, dessen Polizeistruktur mit der von Mecklenburg-Vorpommern in etwa vergleichbar ist, relevant für die eigene Bewertung sind. Und ich kann mich noch erinnern, als ich im Januar 23 hier vorne gestanden habe, Herr Innenminister, haben Sie meinen Antrag auf die Einführung der Distanzelektroimpulsgeräte abgelehnt mit den Worten, es ist ein Nein auf Zeit. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da kann ich mich auch dran erinnern.) Und, Herr Minister, ich sage, es ist langsam Zeit, dieses Nein vergessen zu machen. Bringen Sie die Elektrodistanzimpulsgeräte in dieses Sicherheits- und Ordnungsgesetz, dann haben Sie meine Fraktion mit an Bord. Ansonsten müssen wir uns leider enthalten. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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