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Jacqueline Bernhardt

12.11.2025 Sitzungen 8/118

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte hiermit das Sechste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Richterinnen, Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Namen der Landesregierung einbringen. Anlass für diesen Gesetzentwurf ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. Das Gericht hat mit Urteil vom 7. Juli 2021 zu dienstlichen Beurteilungen entschieden, dass die Vorgaben für deren Erstellung aufgrund ihrer entscheidenden Bedeutung für die Auswahlentscheidung nach Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes in Rechtsnormen geregelt werden müssen. Bloße Verwaltungsvorschriften reichen hierfür nicht aus. Diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes betrifft den Kernbereich des Leistungsprinzips im öffentlichen Dienst und damit die Frage, wie wir Beförderung rechtssicher, fair und transparent gestalten. Bei der vorliegenden Änderung geht es darum, dass die vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Grundsätze auch für die Erprobung als Voraussetzung für Beförderungen gelten, denn auch die Erprobung ist eine wesentliche Voraussetzung, um Eignung und Leistung festzustellen. Sie entscheidet darüber, ob jemand am Auswahlverfahren teilnimmt oder eben ausgeschlossen wird. Derzeit ist die Erprobung im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst in einer Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums geregelt. Nach dieser Verwaltungsvorschrift setzt die Beförderung oder Versetzung in ein höheres Amt eine erfolgreiche Rechtserprobung voraus. Für Führungsämter mit Verwaltungsaufgabe kommt zusätzlich eine Verwaltungserprobung hinzu. Diese Regelungen sind zentral, da sie den Zugang zu Beförderungsämtern steuern. Daher sind sie auch maßgeblich für die Verwirklichung des grundrechtsgleichen Anspruchs auf eine ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Auswahlentscheidung. Vor diesem Hintergrund sind die bisherigen verwaltungsinternen Regelungen aus unserer Sicht nicht ausreichend. Mit dem vorliegenden Entwurf soll daher eine gesetzliche Grundlage für die Erprobung geschaffen werden. Worum geht es konkret? Konkret wird in Paragraf 6 des Richtergesetzes Mecklenburg-Vorpommern, werden zwei neue Absätze eingefügt. Der neue Absatz 6 legt die wesentlichen Vorgaben für die Erprobung fest. Er definiert, was Verwaltungs- und was Rechtserprobung ist. Der neue Absatz 7 ermächtigt das Justizministerium, die weitere Ausgestaltung, etwa Anforderungen, Dauerverfahren oder geeignete Stellen, durch eine Rechtsverordnung zu regeln. Wir schaffen damit die notwendige Rechtssicherheit und Transparenz für künftige Auswahlverfahren. Zugleich stärken wir die Verlässlichkeit und Gleichbehandlung bei Beförderungsentscheiden. Aus unserer Sicht sind das zentrale Elemente eines rechtsstaatlichen Dienstrechts. Mit dieser Gesetzesänderung sorgen wir dafür, dass die Auswahl und Beförderung im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst unseres Landes auf einer klaren Rechtssicherung und verfassungskonformen Grundlage erfolgt. Wir stärken damit das Vertrauen in die Justiz und in ihre faire, leistungsgerechte Entwicklung derjenigen, die in ihr Verantwortung tragen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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