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Constanze Oehlrich

GRÜNE 12.11.2025 Sitzungen 8/118

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Na, das war ja schon mal eine interessante Debatte hier in der ersten Runde sozusagen, und ich versuche mal, auf ein bisschen was einzugehen, was hier gesagt wurde. Erst mal vielleicht gleich vorneweg: Wählbarkeit ab 16 würde gerade kein „kommunalpolitisches Mandat light“ bedeuten. Die Ausnahmeregelungen, die wir in unserem Gesetzentwurf vorgesehen haben, sind gerade dafür da, die Risiken, die der Innenminister angedeutet, aber nicht richtig ausgeführt hat, aufzufangen beziehungsweise dafür Regelungen zu schaffen, (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) indem darin geregelt wird, dass natürlich, so, wie es auch im Aktiengesetz und im GmbH-Gesetz längst drinsteht, Minderjährige eben nicht Mitglied des Aufsichtsrats einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft sein können. Das ist ja einfach nur eine Wiederholung bereits geltenden Rechts. Dann dieses Thema „Mögliche Konflikte mit der elterlichen Sorge“, das hat ja noch mal zwei Aspekte tatsächlich. Das eine ist dieses Thema „Inhaltliche Beeinflussung“, das hier angedeutet wurde, das lässt sich regeln. Auch das ist eine Regelung, die in Baden-Württemberg getroffen wurde und die auch wir Ihnen vorschlagen. Das wäre dann der neue Absatz 3a für Paragraf 23 der Kommunalverfassung. Da würde dann drinstehen: „Mitglieder der Gemeindevertretung, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind hinsichtlich der Ausübung ihres Mandats handlungsfähig, soweit sich nicht aus Gesetzen etwas anderes ergibt.“ Das wäre genau das. Sie wären handlungsfähig, sie müssten nicht sich in ihrem Abstimmungsverhalten nach den Ansagen ihrer Eltern richten. (Horst Förster, AfD: Das sagt ja auch keiner!) Das ist genau das. Das ist auch in Baden-Württemberg in der Sachverständigenanhörung diskutiert worden. Das könnte man genauso machen. Das Zweite, was hier angeklungen ist zum Stichwort „Elterliche Sorge“, ist dieses Aufenthaltsbestimmungsrecht und andere Möglichkeiten, sozusagen die Handlungsmöglichkeiten der Jugendlichen zu bestimmen. Ja klar, aber nach 6, nach Paragraf 1626 BGB haben Eltern bei der Erziehung das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln zu berücksichtigen. Und da spielt eben auch die Möglichkeit der Wahrnehmung eines kommunalpolitischen Mandats eine Rolle, das eben Rechte und Pflichten mit sich bringt. Und das müsste man alles miteinander in Übereinstimmung bringen. Also das ist auch etwas, was man miteinander in Übereinstimmung bringen könnte. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Das war jetzt mal der Versuch, so ein bisschen auf die Debatte einzugehen. Bitte bedenken Sie, dass – das ist etwas, was ich schon vorhin in der Einbringung versucht habe darzustellen –, es gibt zahlreiche Studien, die zeigen, dass es jungen Menschen im Alter von 16 und 17 Jahren weder an Informationen noch an Wissen oder an Reife mangelt für die Ausübung des aktiven Wahlrechts. Und das spricht eben genau dafür, dass sie auch dazu in der Lage sind, ein kommunales Mandat wahrzunehmen. Und wie auch die Gruppe der FDP in ihrem Antrag vorbringt, übernehmen Jugendliche in diesem Alter ja längst schon in vielfältigen Formen gesellschaftliche Verantwortungen. Sie leisten Freiwilligendienste, sie sind ehrenamtlich engagiert, treffen im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen Entscheidungen. In vielen Lebensbereichen wird ihnen zu Recht ein hohes Maß an Entscheidungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein zugetraut. Und junge Menschen interessieren sich für gesellschaftliche Entwicklungen, die ihre Zukunft bedeuten. Sie interessieren sich für Politik, sie engagieren sich in Jugendorganisationen, und sie sind dazu in der Lage, Demonstrationen mit großer Reichweite zu organisieren. Die „Fridays for Future“-Bewegung hat das eindrucksvoll gezeigt. Gesellschaft und Politik würden von den neuen Perspektiven, den authentischen Anliegen und dem frischen Gestaltungswillen, den junge Menschen mit in die politischen Gremien bringen, profitieren. Eine altersgemischte Vertretung kann die Qualität kommunalpolitischer Entscheidungen nur bereichern. In vielen Gemeinderäten sind junge Menschen unterrepräsentiert. Das führt dazu, dass ihre Interessen nicht im nötigen Maße Beachtung finden. Und ein passives Wahlrecht ab 16 wäre ein wichtiger Schritt in Richtung Generationengerechtigkeit. Es würde sicherstellen, dass die Anliegen junger Menschen nicht nur gehört, sondern auch durch eigene Vertreter/-innen eingebracht werden können. Darüber hinaus signalisiert eben ein solches Recht politische Wertschätzung gegenüber der jungen Generation. Wir sollten nicht länger zögern, jungen Menschen ein umfassendes Mitspracherecht zu gewähren. Eine zukunftsfähige Demokratie entwickelt sich weiter – nicht durch Ausschluss, sondern durch Einbindung und Öffnung. Baden-Württemberg hat es vorgemacht. Die Koalition aus GRÜNEN und CDU hat mit Zustimmung der SPD das Wahlrecht im Jahr 2023 angepasst. Lassen Sie uns diesem Vorbild folgen und auch in Mecklenburg-Vorpommern jungen Menschen das passive Wahlrecht verleihen! Ich beantrage die Überweisung unseres Gesetzentwurfs in den Rechtsausschuss, den Innenausschuss und den Bildungsausschuss und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Enrico Schult, AfD: Haben Sie nicht zugehört, was der Innenminister gesagt hat?! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Natürlich nicht!)

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