Wolfgang Waldmüller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Schmidt, ein guter Tag ist dann, wenn im parlamentarischen Verfahren dieses Gesetz zum tatsächlichen Beteiligungsgesetz gemacht worden ist und wenn Sie das dann zulassen, und wenn wir dann die abschließende Beratung haben, dann ist es ein guter Tag, weil wir echte Beteiligung haben. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Dann ist es wieder ein guter Tag.) Meine Damen und Herren, ich habe damals im Mai 2024 unseren Antrag eingebracht, der heute auch im Plenum ist. Und ich habe damals deutlich gemacht, was unser Ziel ist: eine einfache, echte und risikolose Beteiligung für die Menschen vor Ort. Das war der Inhalt im Groben von unserem damaligen, von unserem damaligen Antrag, weil das Ziel war, das Ziel war – und das sollte uns alle leiten –, ist die Akzeptanz der Bevölkerung. Das ist das Ziel, Akzeptanz der Bevölkerung, weil sie ja auch die Einbußen durch die Anlagen eben zu tragen haben. Und das bestehende Beteiligungsgesetz, hat sich ja nun erwiesen, dass es zu kompliziert ist, zu bürokratisch, zu risikoreich. Und wir haben ja kaum Fälle, wo auch tatsächlich im Land Beteiligungen nach altem Gesetz eben stattgefunden haben. Wir haben also dann unseren Antrag vor eineinhalb Jahren eingereicht. Und was ist dann passiert? Nichts. Eineinhalb Jahre ist nichts passiert, (Sebastian Ehlers, CDU: Stillstand.) eineinhalb Jahre weiterer Akzeptanzverlust, eineinhalb Jahre weiterer Ausbau ohne Beteiligung der Bevölkerung (Sebastian Ehlers, CDU: Hört, hört!) und eineinhalb Jahre lang Wildwuchs, was zu massivem Verdruss in der Bevölkerung führt. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Und wenn ich jetzt auf das Gesetz gucke, dann gucke ich mir diesen Gesetzentwurf an und muss leider feststellen, zwischen Anspruch und Wirklichkeit liegt hier eine wirklich große Lücke. Der Gesetzentwurf der Landesregierung trägt im Titel das Wort „Beteiligung“. Aber wenn man genauer hinsieht, dann ist es keine Bürgerbeteiligung, sondern eine Ermessensbeteiligung der Gemeinden, denn die Landesregierung verpflichtet nicht die Betreiber, Bürgerinnen und Bürger in der Umgebung direkt zu beteiligen. Es ist eben nur in der Variante 1 die sogenannte Sollvorschrift. Und da gebe ich Herrn Damm recht, die wird, glaube ich auch, niemals zum Tragen kommen. Sie verpflichtet am Ende nur zur Zahlung an die Gemeinde. Und die kann, muss aber nicht entscheiden, ob sie diese Mittel an die Einwohner weitergibt. Und deshalb, bitte verstehen Sie mich nicht falsch, es ist kein Lex gegen die Gemeinden, die haben Sie im Haushalt genug geschröpft, das ist überhaupt keine Frage. Das bedeutet, Bürgerinnen und Bürger haben keinen eigenen Rechtsanspruch aus diesem Gesetz heraus, keine Garantie und keine direkte Teilhabe. Und ob jemand profitiert, hängt also vom guten Willen der Beteiligten ab, der Gemeinde und des Vorhabenträgers und nicht vom Gesetz. Und das ist das größte Schlupfloch in diesem Entwurf. Das Land verkauft ein Beteiligungsgesetz, liefert aber ein Gemeindefinanzierungsgesetz mit optionaler Bürgerkomponente. Statt einer einfachen digitalen und gerechten Lösung, wie wir sie vorgeschlagen haben, schafft der Gesetzentwurf zudem eine Kette von Verhandlungen und Verwaltungsakten. Der Betreiber muss zunächst mit der Gemeinde verhandeln, dann die Höhe der Zahlung festlegen, dann vertraglich regeln, wie diese Mittel eingesetzt werden sollen, und das alles ohne klare Standards und ohne Transparenzpflichten. Im Klartext, wer als Bürger oder Bürgerin wissen will, ob und in welcher Form die Gemeinde die Mittel überhaupt weitergibt, muss sich durch die Sitzungsprotokolle oder Haushaltspläne kämpfen. Das ist keine Beteiligung, das ist Bürokratie, und zwar auf Kosten der Akzeptanz. Ein besonders problematischer Teil des Gesetzentwurfs findet sich in Paragraf 7, der sogenannten Ersatzbeteiligung. Wenn sich Betreiber und Gemeinden nicht einigen, muss der Betreiber nicht an die Gemeinde zahlen, sondern an das Land Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von gerade einmal 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Und sogar das kann auf 0,2 gesenkt werden, wenn die Auskömmlichkeit des Projekts angeblich gefährdet ist. (Falko Beitz, SPD: Was passiert mit dem Geld, Herr Waldmüller?) Damit wird aus einer verpflichtenden Beteiligung der Region eine frei verhandelbare Kompromisszahlung an den Landeshaushalt. Und was passiert mit dem Geld? Es fließt also nicht automatisch an die betroffenen Gemeinden zurück. Sie müssen einen Antrag stellen und das Ministerium entscheidet dann, ob und wofür die Mittel zweckgebunden im Landkreis eingesetzt werden dürfen. Das ist keine Bürgerbeteiligung, das ist ein bürokratischer Gnadenakt. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Das Geld, das Geld, das eigentlich den Menschen zustehen sollte, die täglich die Windräder vor der Haustür sehen, landet erst einmal beim Land. Und selbst wenn es zurückfließt, dann nur nach Antrag und nur nach Prüfung und im Zweifel zu spät. Besonders fragwürdig ist hier der Absatz 5. Die Gemeinden können jederzeit wieder Verhandlungen aufnehmen, das heißt aber auch im Klartext, es gibt keine Frist, keine Verbindlichkeit, keine Planungssicherheit. Die Landesregierung nennt das Flexibilität. Wir nennen es Dauerverhandeln auf dem Rücken der Bürger. Und dann noch ein Punkt: Absatz 4 erlaubt, dass bis zu 0,1 Cent an gemeinnützige Vereine oder Stiftungen gezahlt werden, auf die Pflichtzahlung angerechnet. Das heißt, ein Teil der Beteiligung kann über Dritte umgeleitet werden, ohne dass da Bürger oder Gemeinden tatsächlich profitieren. Und, meine Damen und Herren, es geht weiter, Paragraf 7 ist das Paradebeispiel dafür, wie man ein Beteiligungsgesetz mit Schlupflöchern füllt, bis von echter Beteiligung nichts mehr übrig bleibt. Und auch die gesetzlich festgelegte Obergrenze von 0,6 Cent pro Kilowattstunde ist ein weiteres Schlupfloch oder besser ein Deckel auf der Akzeptanz. Selbst wenn Betreiber und Gemeinden, was ich jetzt ehrlich gesagt auch nicht glaube, aber selbst, wenn sie bereit wären, mehr zu zahlen, um Zustimmung und Akzeptanz zu stärken, dürften sie das nicht. Warum eigentlich nicht? Und wenn sich Marktteilnehmer einig sind, warum greift das Land dann ein und begrenzt freiwilliges Engagement? Das ist nicht nur kleinlich, das ist auch kontraproduktiv. So verhindert man, dass Akzeptanzmodelle sich weiterentwickeln können. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Also ist es sogar Etikettenschwindel, das Gesetz.) Ein weiteres Problem, es gibt keine Verpflichtung zur öffentlichen Information, weder Gemeinden noch Betreiber müssen veröffentlichen, ob eine Anlage beteiligt ist, wie hoch die Zahlungen sind oder wie sie verwendet werden. Das, glaube ich, das schafft Misstrauen, und Misstrauen ist der größte Feind der Akzeptanz. Wir sagen, wer Akzeptanz will, muss Transparenz schaffen. Ein öffentliches Register oder eine digitale Beteiligungsplattform wäre das Mindeste gewesen, aber auch das fehlt. Positiv ist, für die PV-Freiflächenanlagen ab ein Megawatt greift nun eine klare Bürger- und Gemeindebeteiligung. Das war auch eine unserer Kernforderungen. Die wurde in dem Gesetz umgesetzt. Und gleichzeitig zeigt der Blick in die Details des Gesetzentwurfs, dass auch hier die Schlupflöcher fortbestehen. Und das ermöglicht den Vorhabenträgern, Beteiligungen zu reduzieren oder auch zu umgehen. So kann nach Paragraf 11 Absatz 3 die Ersatzzahlung verringert werden, wenn die Auskömmlichkeit des Vorhabens gefährdet sei. Praktisch bedeutet das, die Bürgerbeteiligung kann in ihrer Wirkung deutlich geschmälert werden, obwohl die formale Verpflichtung besteht. Und auch bei mehreren beteiligten Gemeinden bleiben die Spielräume groß. Jede Gemeinde muss die Verhandlung selbst aufnehmen und eine einheitliche Lösung, die nicht zwingend vorgeschrieben ist, herbeiführen. So bleibt es möglich, dass einzelne Gemeinden leer ausgehen, wenn Verhandlungen nicht erfolgreich verlaufen. Wir werden daher im Rahmen der Beratung darauf achten, dass diese Schlupflöcher beseitigt werden und den Bürgern und den Gemeinden die ihnen zustehende Beteiligung auch tatsächlich zugänglich wird. Auch steuerlich bleibt das Gesetz unausgewogen. Die Landesregierung hätte die Chance gehabt, eine bundeseinheitliche Beteiligungsform oder eine Grundsteuer E anzuregen, damit Standardgemeinden dauerhaft profitieren. Stattdessen bleibt alles beim Alten. Die Gewerbesteuer fließt oft in andere Kommunen, und die Gemeinden, die das Windrad vor der Nase haben, gehen leer aus. Das ist nicht gerecht und das untergräbt die Akzeptanz nachhaltig. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf hat gute Absichten, aber keine Wirkung. Er ist voller Schlupflöcher, halbherziger Kompromisse und bürokratischer Umwege. Am Ende profitieren weder die Bürgerinnen und Bürger noch die Gemeinden, sondern nur die Verwaltung. Wir als CDU-Fraktion sagen klar, so entsteht keine Akzeptanz. Akzeptanz entsteht dort, wo Menschen unmittelbar, transparent und verlässlich beteiligt werden. Darum bleibt unsere Position unverändert: direkter Anspruch für die Anwohner, digitale Abwicklung, faire Beteiligung auch bei Photovoltaik und eine gerechte Verteilung der Einnahmen. Das ist bürgernah, das ist praktikabel und das wäre gerecht. Um es schlicht zu sagen, wer die Menschen mitnehmen will, darf sie nicht aus dem Gesetz streichen. Was den Antrag und den Gesetzentwurf der GRÜNEN angeht, da sind Anteile dabei, die uns gefallen, weil auch die GRÜNEN sprechen von, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auch die GRÜNEN sprechen von direkter Beteiligung der Bürger und bestehen auch darauf, wollen auch da eine gesetzliche Grundlage haben. Was dann die Fondsbildung und die Verwaltungsmodelle angeht, da sind wir wieder anderer Auffassung, aber egal. Wenn wir das alles zusammen in den Ausschuss überweisen und wenn ich dann das Wort von Frau Schmidt ernst nehme, dass wir in der Verbesserung des Gesetzentwurfes auch beteiligt werden und mitwirken können und ihn dann zu einer echten Beteiligung machen können, dann kann es ein guter Tag für Mecklenburg-Vorpommern werden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
