Martina Tegtmeier
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Also hier ist ja schon ganz vieles angesprochen worden, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) was einem natürlich bei solchen Anträgen beziehungsweise dem Gesetzentwurf sofort in den Sinn als Fragestellung kommt. Und da gibt es natürlich ein heftiges Für und Wider. Aber wenn wir uns anschauen, wie das aktive, die Absenkung des aktiven Wahlrechts gelaufen ist in Mecklenburg-Vorpommern, das – beim ersten Anlauf hat es nie geklappt, und manche Bretter sind halt ein bisschen dicker, da werden viele Anläufe gebraucht. Aber es gibt ja so Entwicklungsprozesse in Gesellschaften, die ja auch gezeigt haben, dass Altersgrenzen im Laufe der Zeit gesenkt werden, weil auch Jugendliche und Kinder halt heutzutage auch früher an Informationen kommen. Die haben viel mehr breiteres Allgemeinwissen, als man es vor 30/40 Jahren in dem Alter schöpfen konnte, (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das wiederum stimmt nicht.) weil man diese ganzen Bezugsquellen ja überhaupt gar nicht zur Verfügung hatte. Vorreiter bei der Kommunalwahl für 16-Jährige war im Jahr 1996 das Land Niedersachsen, und sogar heute noch ist in fünf Bundesländern auch bei Kommunalwahlen das Wahlalter (Horst Förster, AfD: 18!) 18 festgeschrieben. Und bei uns dürfen ab 1999 Jugendliche bei Kommunalwahlen aktiv wählen und bei der nächsten Landtagswahl auch. Das haben wir ja 22 so beschlossen. Der Diskussionsprozess dauerte, wie ich schon sagte, sehr lange. In ihm haben wir übrigens auch intensiv damals schon über das passive Wahlrecht im kommunalen Bereich diskutiert. Wir haben uns dagegen entschieden, auch aus ganz praxisbezogenen Gründen. Dazu später mehr. Nun ist Baden-Württemberg Vorreiter beim nächsten Schritt. Dort wurde ja zum ersten Mal im letzten Jahr tatsächlich auch das passive Wahlrecht für Jugendliche ab 16 durchgesetzt. Damit ist der Südwesten also diesmal bundesweit Vorreiter. In allen anderen Bundesländern gilt nach wie vor das Alter 18. Und dann haben wir hier den Gesetzentwurf der GRÜNEN und einen Antrag der FDP vor uns liegen, der ebenfalls hier für das passive Wahlrecht für 16-Jährige einsteht. Die GRÜNEN haben hier viel bedacht, zugegeben, aber nicht alles. Und auch mich stört so ein bisschen hier die „Kommunalvertreter light“. Das haben wir ja schon mehrfach gehört. Manch einer sagt, das ist nicht vollwertig. Ich nenne das mal „light“. Und auch der Innenminister hat, was die anderen Themen wie Jugendschutz und so weiter angeht, schon vieles gesagt. Und dass die FDP in Baden-Württemberg dagegen war, wurde auch schon angesprochen. Aber die waren sogar dagegen, als seinerzeit das aktive Wahlrecht für 16-Jährige eingeführt wurde. Und unter den – bei den Wahlen in Baden-Württemberg im letzten Jahr übrigens, da kann man einiges drüber lesen –, unter den Minderjährigen wurden einer Erhebung zufolge 10 Prozent der kandidierenden Jugendlichen auch gewählt und stellen entsprechend ihrem Anteil 0,3 aller Gemeinderatsmitglieder in Baden-Württemberg. Zur Frage, was die Wahlrechtsreform bewirkt hat, kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Repräsentation von Jugendlichen auf kommunaler Ebene zugenommen hat, im Gesamtvergleich jedoch weiterhin sehr gering ist. Die Befragung bietet keine repräsentativen Ergebnisse, sie gibt aber einen Überblick über die Situation im Land – so ein Hinweis zu dieser Untersuchung. Durch den Abgleich mit weiteren Studien und den Zahlen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg vermittelt die Umfrage gleichwohl einen Einblick über den Erfolg junger Kandidierenden bei der Kommunalwahl 2024. Aber schauen wir uns doch mal Baden-Württemberg im Vergleich zu Mecklenburg-Vorpommern an, auch um mal die Praktikabilität des Ganzen so ein bisschen einzuschätzen in Baden-Württemberg. Nun, Baden-Württemberg ist flächenmäßig auch ein Stück größer als Mecklenburg-Vorpommern, aber die haben, in Baden-Württemberg sind 35 Landkreise aufgeteilt und es gibt gut 1.100 Gemeinden. Was das passive Wahlalter 16 und 17 für Gemeinde- und Kreistags … Wer das passive Wahlrecht einführt, der sollte meines Erachtens auch dafür sorgen, dass die gewählten – übrigens ist das ja eine freiwillige Sache, da wird keiner dazu gezwungen, deswegen sind manche Argumente, die hier gefallen sind, auch ein bisschen, auch ein bisschen abwegig, als würde diese Pflicht bestehen –, also der muss da auch dafür sorgen, dass man an Gremiensitzungen auch teilnehmen kann. Und da kommen wir zu dem, was mein Vorredner hier eben schon, Herr Reinhardt eben schon ausgeführt hat, nämlich – das schoss mir auch so ein – wenn ich in meiner Gemeinde als Jugendlicher in die Gemeindevertretung gewählt werde, passt ja alles noch, dann komme ich auch. Also meine Gemeindevertretung, die tagt immer ab 19:00 Uhr, damit auch die Arbeit, die Schaffenden sozusagen ohne Arbeitszeitverlust mitwirken können, hört selten vor 22:00 Uhr auf, aber da das ja auch räumlich begrenzt ist, kommt man dann mit dem Fahrrad noch gut nach Hause. Und Jugendliche gehen ja sowieso nicht so früh ins Bett. Also das mag alles noch gut passen. Aber wenn es dann zum Kreistag geht, sieht die Sache schon ganz anders aus. Also da haben wir andere Entfernungen zurückzulegen. Und das Rufbussystem klappt bei uns ganz gut, aber um die Uhrzeit nicht mehr. Also da hat man dann keinen Anschlussbus, keine Linie, wo man hingebracht wird mit dem Rufbus, oder sonst was. Das ist ein Problem, und da hätte ich als Mutter einer 16-Jährigen, die dann mit dem Moped losmuss, weil es für das Fahrradfahren einfach zu weit ist, echt ein Problem, echt ein Problem. Also das ist schon nicht ohne. Und deswegen würde ich auch erst mal in aller Ruhe abwarten, wie sich das in Baden-Württemberg entwickelt. Baden-Württemberg übrigens bezeichnet sich selbst als Vorreiter beim ÖPNV, habe ich bei denen auf der Homepage gelesen. Vielleicht sind die ja ganz anders aufgestellt, auch mit ihren, mit ihrem ÖPNV, sodass dieses Problem, wie es bei uns nun mal existent ist, da gar nicht so besteht. Also die Sonderregelungen in Baden-Württemberg müssen sich erst einmal in der Praxis beweisen. Und für mich stellen sich auch nach wie vor Fragen: Bleiben die Jugendlichen die ganze Wahlperiode auch dabei? Wir wissen ja eigentlich aus Studien, dass die Jugendlichen eher so projektorientiert lieber handeln und nicht so breit aufgestellt sind und deswegen auch in Parteien so ungern mitarbeiten, weil da muss man das ganze Spektrum bespielen und nicht nur bestimmte Projekte. Wird es Anfechtungen geben, wenn nach dem Gesetz nicht geschäftstüchtige Personen an folgeschweren Beschlüssen beteiligt sind? Oder wie steht es … Haftungsfragen, hatten wir auch schon alles als ungeklärte Fragen hier in den Raum gestellt. Aber vielleicht ist ja in Baden-Württemberg die Erreichbarkeit der Kreistage für Jugendliche auch gar nicht so einfach. Vielleicht verlagern sich daher die kommunalen Gremiensitzungen ja in den digitalen Raum und schaffen daher auch noch mal Vorbilder für moderne Sitzungsgestaltung. Also, sehr geehrte Damen und Herren, wir stärken die politische Teilhabe junger Menschen kontinuierlich. Aber Teilhabe heißt auch, verantwortungsvoll mit den Grundlagen unseres Wahlrechts umzugehen. Heute lehnen wir auf jeden Fall den Gesetzantrag der GRÜNEN sowie den Antrag der FDP ab. Das heißt, den Antrag der GRÜNEN, der wird wahrscheinlich zur Überweisung vorgeschlagen, auch das werden wir ablehnen. Und in Zweiter Lesung werden wir dann uns darüber vielleicht noch mal ausführlicher unterhalten können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
