Beatrix Hegenkötter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute durch unsere Städte und Dörfer gehen, dann sehen wir sie wieder leuchten, die Fachwerkhäuser, die Gutsanlagen, die Kirchen, die Bürgerhäuser, die Giebelhäuser, die das Gesicht unseres Landes prägen. Doch das war nicht immer so. Vor 35 Jahren standen viele dieser Denkmäler vor dem endgültigen Verfall. In der DDR spielte Denkmalschutz nur eine Nebenrolle. Oft fehlte es an Investitionen und Nutzungsperspektiven und oft sogar am Bewusstsein für ihren Wert. Viele Gebäude und ganze Quartiere, wie hier in der Schweriner Schelfstadt zum Beispiel, waren dem Abriss näher als ihrer Zukunft. Mit der Wiedervereinigung wird endlich gehandelt. Tausende historische Gebäude werden gesichert, saniert und wiederbelebt. Unsere Städte und Dörfer und letztendlich wir alle profitieren bis heute davon. Viele Gäste kommen nach Mecklenburg-Vorpommern, nicht nur wegen der Ostsee und den Stränden, sondern auch wegen der einzigartigen historischen Kulissen, die unser Land prägen: die Backsteingotik in Stralsund und Wismar, die Residenzarchitektur in Schwerin, die Herrenhäuser in der Mecklenburgischen Schweiz oder die zauberhafte Bäderarchitektur auf Rügen oder Usedom. Diese Orte erzählen Geschichten und sie schaffen eine unverwechselbare Atmosphäre, laden ein zum Verweilen, zum Entdecken und zum Wiederkommen. So trägt der Denkmalschutz ganz konkret zur wirtschaftlichen Stärke in Mecklenburg-Vorpommern bei: durch Arbeitsplätze im Handwerk, in Planungsbüros, in der Hotellerie und Gastronomie und natürlich im Tourismus selbst. Er sorgt für Wertschöpfung im ländlichen Raum und belebt die Ortskerne, die andernorts längst verödet wären, kurz gesagt, Denkmalschutz ist Standortpolitik, kulturell und wirtschaftlich. Ohne diesen Einsatz wären die Altstädte von Stralsund und Wismar oder das Residenzensemble in Schwerin wohl nie zum UNESCO-Weltkulturerbe gekürt worden. Das zeigt uns, dass Denkmalschutz mehr ist als der bloße Erhalt von Gebäuden. Er ist Erinnerung, Identität und Spiegel unserer Geschichte. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Um diese zu bewahren, brauchen wir engagierte Menschen, Fachwissen, Zeit, Handwerk und ein Gesetz, das schützt und ermöglicht zugleich. (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) Heute beschließen wir die erste Novelle des Denkmalschutzgesetzes seit 19 Jahren, und ich hoffe, dass es wieder 19 Jahre Bestand hat, denn ein gutes Gesetz erkennt Veränderungen in der Gesellschaft und gestaltet sie mit. Diese Novelle ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen dem Erhalt unseres kulturellen Erbes und den Anforderungen einer modernen und nachhaltigen Gesellschaft. Sie verbindet Kulturpflege, Inklusion, Klimaschutz und den so oft geförderten Bürokratieabbau und ermöglicht gleichzeitig fachlich gute Lösungen, um diese Interessen in Einklang zu bringen. Lassen Sie mich einige zentrale Punkte nennen. Dem Gesetz ist eine Präambel vorangestellt, in der wir bekräftigen, dass unser kulturelles Erbe Teil unserer gemeinsamen Identität ist und Ausdruck unserer Wertschätzung für unsere einzigartige Kulturlandschaft. Wir schaffen eine landeseigene digitale Denkmalliste, die künftig zentral vom Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege geführt wird. So kommt der Denkmalschutz im digitalen Zeitalter an. Wir präzisieren den Denkmalbegriff insbesondere bei Grünanlagen und Bodendenkmalen. Wir berücksichtigen ausdrücklich die Belange der Barrierefreiheit und Teilhabe. Wir verankern den Klimaschutz als berechtigtes Interesse, denn Denkmalschutz und Klimaschutz sind kein Widerspruch und müssen immer gemeinsam gedacht werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Wir vereinfachen die Verfahren durch klare Zuständigkeiten, den Wegfall überflüssiger Genehmigungen und durch eine Zustimmungsfiktion bei Fristablauf. Wir schaffen Rechtssicherheit bei staatlichen Baumaßnahmen und ermöglichen Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem LAKD und den unteren Behörden, um die Verfahren vor Ort zu vereinfachen. Wir schließen auch bestehende Gesetzeslücken, etwa beim Schutz von Bodendenkmalen im Küstenmeer. Und wir führen erstmals einen Straftatbestand ein gegen die vorsätzliche Zerstörung von Denkmalen. Damit setzen wir auch ein klares Zeichen: Wer Denkmale mutwillig zerstört, greift unser kulturelles Erbe an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für einen gut funktionierenden Denkmalschutz braucht es mehr als nur Gesetze. Es braucht klare Regeln, fachliches Wissen, eine verlässliche Förderung und vor allem Menschen, die sich engagieren in Behörden, auf den Baustellen, in Werkstätten und in Vereinen. Es braucht Handwerker, die traditionelle Techniken beherrschen, Planer, die alte Substanzen mit neuem Leben erwecken können, Eigentümer, die verantwortungsvoll handeln, und Bürgerinnen und Bürger, die verstehen, warum unser Erbe es wert ist, bewahrt zu werden. Nur im Zusammenspiel von Recht, Fachwissen, Nutzung, Bewusstsein und Leidenschaft gelingt Denkmalschutz wirklich. Diese Novelle ist das Ergebnis ausführlicher, intensiver, sachlicher und, das möchte ich hier ausdrücklich betonen, fachlich hervorragender Zusammenarbeit. Mein Dank gilt daher abschließend den beteiligten Ressorts, den Verbänden, den Sachverständigen, den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern und meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss. Sie alle haben dazu beigetragen, dass wir heute ein gutes, modernes und tragfähiges Gesetz beschließen können. Denkmalschutz heißt, die Zukunft zu gestalten auf dem Fundament unserer Geschichte. Dafür schaffen wir heute eine weitere Grundlage. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
