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Katy Hoffmeister

CDU 12.11.2025 Sitzungen 8/118

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es gerade gehört, die Landesregierung legt uns einen Gesetzentwurf mit einer Reihe von Änderungen vor. Und da die Ministerin sehr ausführlich darüber berichtet hat, würde ich darauf verzichten, das noch mal zu wiederholen. Ich möchte aber etwas besonders hervorheben, und im Gegensatz zu meinem Vorredner will ich das deutlich hervorheben, weil ich es für richtig halte, nämlich die Änderungen in Abschnitt 3 des Gesetzes zur Änderung der ärztlichen Weiterbildung. Sie wissen, dass die Frage der ärztlichen Versorgung meiner Fraktion in besonderer Art und Weise am Herzen liegt, mir persönlich auch, und dass wir das deshalb in den vergangenen Monaten und Wochen oft thematisiert haben. Ich bin froh, dass die Landesregierung hier auch eine Änderung in der Weiterbildung plant. Gute Ansätze sind auf den ersten Blick jedenfalls die Ermöglichung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin ausschließlich im ambulanten Sektor. Das will ich ausdrücklich betonen. Und ich sehe es auch anders als Sie, die Verkürzung der Weiterbildungszeit auf das Mindestmaß, was in der EU möglich ist, führt bei mir nicht zu Zweifeln an der Qualität der Ausbildung, und soweit ich weiß, ist auch die Ärztekammer davon überzeugt, dass das der richtige Weg ist. Wir begrüßen deshalb auch ausdrücklich die Verbundweiterbildung. Angesichts der geplanten Änderung im Rahmen der Krankenhausreform wissen wir, dass die Weiterbildung für viele Krankenhäuser zur Herausforderung werden wird. Das gilt insbesondere natürlich für jene Standorte, in denen heutige Leistungen nicht mehr angeboten werden, denn das erschwert natürlich die Möglichkeit, ärztlichen Nachwuchs zu finden. Und die Verbundweiterbildungen können aus meiner Sicht ein Weg sein, genau hier Abhilfe zu schaffen. Und auch insgesamt sehen wir das so, dass die Verbundweiterbildung aus unserer Sicht zur Attraktivitätssteigerung beitragen werden für den klinischen Bereich, für den niedergelassenen Bereich und natürlich insbesondere auch für den gesamten ärztlichen Nachwuchs. Aber natürlich ist es so, meine sehr geehrten Damen und Herren, ob das hinreichend und ausreichend sein wird und inwieweit weitere Änderungen notwendig sind, sollten wir uns im Rahmen des Gesetzentwurfes und der Behandlung im Ausschuss ausdrücklich noch mal ansehen, vor allem auch mit Blick auf Praxistauglichkeit und Optimierungsbedarf. Und wenn das so läuft wie beispielsweise auch in der schon davor zitierten Denkmalschutzdebatte, dann bin ich da hoffnungsvoll, dass wir auch gute Änderungsmöglichkeiten im Rahmen der Ausschussbehandlung erkennen werden. Wir werden natürlich selbstverständlich der Überweisung in den Ausschuss zustimmen und freuen uns da tatsächlich auf die Debatte. – Und ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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