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Constanze Oehlrich

GRÜNE 12.11.2025 Sitzungen 8/118

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Vor ziemlich genau drei Jahren haben wir hier im Plenum über die Absenkung des Wahlalters diskutiert und mit breiter Mehrheit beschlossen, dass künftig auch 16- und 17-Jährige bei den Landtagswahlen wahlberechtigt sind. Und in einem guten Jahr dürften diese jungen Leute zum ersten Mal an die Wahlurne gehen und ihre Stimme für unseren neuen Landtag abgeben. Das ist gut, und das ist richtig so! Die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ermöglicht jungen Menschen mehr Beteiligung und sollte auch endlich auf Bundesebene eingeführt werden. Durch die Absenkung des Wahlalters entsteht eine Lücke zwischen aktivem und passivem Wahlrecht. Jugendliche dürfen zwar aktiv mitbestimmen, wer sie in Gemeinderäten und Kreistagen vertritt, eine Repräsentation durch Gleichaltrige und eigene Kandidaturen bleiben ihnen aber verwehrt. Dabei bezieht sich der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl auch auf das passive Wahlrecht. Diese Lücke wollen wir schließen, indem wir das Mindestalter für das passive Wahlrecht, also die Wählbarkeit in kommunale Gremien, von bisher 18 Jahren auf zukünftig 16 Jahre absenken. Dazu schlagen wir vor, eine einfache Änderung im Landes- und Kommunalwahlgesetz vorzunehmen und für die Wählbarkeit in Gemeindevertretungen und Landkreistage die Zahl „18“ durch die Zahl „16“ zu ersetzen. Zusätzlich sind einige Anpassungen in der Kommunalverfassung nötig. Das hat zwei Gründe: Zum einen stellen wir klar, dass auch minderjährige Mitglieder der Gemeindevertretungen und Kreistage voll handlungsfähig sind und gegenüber volljährigen Mitgliedern keine Benachteiligung erfahren, zum anderen ist für bestimmte Funktionen und Positionen die volle Geschäftsfähigkeit notwendig. Das gilt zum Beispiel für Ortsvorsteher/-innen, Amtsvorsteher/-innen und deren Stellvertreter/-innen sowie für Mitgliedschaften in Aufsichtsraten – Aufsichtsräten, pardon –, kommunalen Aktiengesellschaften und GmbHs. Die vorgeschlagenen Gremien schreiben deshalb fest, dass für eben diese Positionen das 18. Lebensjahr vollendet sein muss. Mit den vorgeschlagenen Änderungen betreten wir keinesfalls Neuland. Der Landtag von Baden-Württemberg hat 2023 bereits eine solche Absenkung des Wählbarkeitsalters beschlossen, und zwar nach intensiver rechtlicher Prüfung und einer umfassenden Anhörung von Sachverständigen. Dabei wurde deutlich, dass der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl hohen verfassungsrechtlichen Rang hat und nicht mal eben so durch Regelungen im einfachen Recht übertrumpft werden kann, zumal wir, wie erwähnt, dem Aspekt der Geschäftsfähigkeit mit den Anpassungen in der Kommunalverfassung Rechnung tragen. Die Absenkung des Wählbarkeitsalters ist also rechtssicher und stärkt die Allgemeinheit der Wahl. Der wichtigste Antreiber, die wichtigste Motivation für uns ist aber nicht der Gleichlauf von aktivem und passivem Wahlrecht, sondern die Repräsentation, die Beteiligung und das Engagement junger Menschen in der lokalen Politik. Denn was macht Politik aus? Politik lebt von der Mitsprache aller Betroffenen. So viele Entscheidungen betreffen auch die Kinder und Jugendlichen in unserer Gesellschaft, seien es die Schulmensa, ein neuer Radweg oder das örtliche Kultur- und Vereinsangebot. Hier sollten wir jungen Menschen mehr Gestaltungsmöglichkeiten einräumen, gerade vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft und einer chronischen Unterrepräsentation junger Menschen in der Politik. Politik lebt von der Vielfalt der Perspektiven. Eine 16-jährige Schülerin hat sicher einen anderen Blick auf das Leben und die Welt, als die 32-jährige Unternehmerin oder der 69-jährige Rentner im Gemeinderat. All diese Perspektiven sind wertvoll und ergänzen sich gegenseitig. Nicht zuletzt lebt Politik auch von dem Ringen um die besten Ideen. Mit einer Absenkung der Wählbarkeit können auch 16- und 17-jährige Mandatsträger/-innen wertvolle Erfahrungen sammeln und Demokratie leben. Sie ringen für das, was aus ihrer Sicht wichtig ist, erzielen damit Erfolge oder scheitern auch mal mit ihrem Anliegen. Das beginnt übrigens schon mit der Wahl, bei der die jungen Kandidat/-innen um ihre Ideen werben und das Vertrauen der Wahlberechtigten gewinnen müssen, denn am Ende entscheiden natürlich die Bürger/-innen. Wir eröffnen aber auch den minderjährigen Wahlberechtigten die Chance, gleichaltrige Vertreter/-innen zu wählen. Das ist ein Gewinn in doppelter Hinsicht für die jungen Menschen und für unsere lebendige Demokratie. Werfen wir mal einen Blick auf das andere Ende unserer Republik: Im Südwesten durften bei der Kommunalwahl 2024 erstmals Jugendliche unter 18 Jahren für die Kreistage, Gemeinde- und Ortschaftsräte kandidieren. Laut Statistischem Landesamt machten von diesem neuen Recht insgesamt 680 junge Menschen Gebrauch. Gewählt wurden insgesamt 86 von ihnen, 61 in Gemeinderäte und 25 in Ortschaftsräte. Diese Zahlen zeigen, dass die Wählbarkeit ab 16 durchaus Früchte getragen hat, sowohl was die Bereitschaft zur Kandidatur unter den jungen Menschen selbst als auch die Zustimmung an der Wahlurne durch die Bevölkerung betrifft. Auch medial wurde die Wahl natürlich mit großem Interesse verfolgt. Einige der neuen Gemeinderatsmitglieder wurden bei ihren ersten Schritten in die Politik begleitet. Ein Beispiel ist Emilia Stella Schneider aus Ulm. Die 16-Jährige war Spitzenkandidatin der Jungen Liste Ulm, machte mit ihren jungen Mitstreiter/-innen einen engagierten Wahlkampf und konnte fast 7.000 Stimmen auf sich vereinen. Als Einzelmitglied einer unabhängigen Liste hat sie sich eigenständig mit anderen Abgeordneten zu einer neuen Fraktion zusammengeschlossen und schon vor den ersten Sitzungen bewiesen, dass sie nicht nur Wahlkampf und Vertrauen gewinnen, sondern auch Allianzen im Gemeinderat schmieden kann. Natürlich sind viele Themen, Abläufe und Prozesse neu gewesen, aber ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass das für jeden und jede gilt, wenn man erstmals in ein politisches Amt gewählt wird. Junge Menschen zeichnen sich nicht durch einen angeblichen Mangel an Lebenserfahrung, sondern durch eine andere Lebenserfahrung, eine andere Perspektive aus. Das junge Alter, so berichtet auch Emilia Stella Schneider dem SWR, ist für die anderen viel mehr Thema als für sie selbst. Für sie geht es vielmehr darum, etwas zu bewegen und wichtige Themen voranzubringen. Junge Kommunalvertreter/-innen sind nah dran an den Bedürfnissen Gleichaltriger, zum Beispiel, weil vor dem 18. Geburtstag ohne möglichen Führerschein ein gut ausgebauter ÖPNV noch viel wichtiger ist oder weil sie unmittelbar die Zustände der Schulgebäude erleben. Junge Menschen bringen ihre Anliegen in den Diskurs ein und bereichern so die Lokalpolitik. Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern sollte deshalb diesem positiven und erfolgreichen Beispiel aus Baden-Württemberg folgen. Wir schlagen Ihnen, sehr geehrte Kolleg/-innen, vor, dem Engagement, der Befähigung, der Emanzipation von jungen Menschen endlich Rechnung zu tragen, denn wir brauchen genau solche engagierten Jugendlichen wie Emilia Stella Schneider aus Ulm. Sie sind eine Bereicherung für die Demokratie, für die Politik vor Ort, und sie sind Vorbilder für das Engagement anderer Jugendlicher. Und wenn sie es schaffen, mit ihrem Wahlkampf und ihren Ideen genügend Bürger/-innen zu überzeugen, sind sie definitiv auch den vielfältigen Herausforderungen eines politischen Amtes gewachsen. Deswegen sind wir für eine Absenkung des Wählbarkeitsalters auf 16 Jahre. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Debatte. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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