Michael Noetzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir besprechen hier heute in der Ersten Lesung eine weitere Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, eine Änderung, die entgegen der sonstigen Übung mal ganz freiwillig und ohne Auflagen des Bundesverfassungsgerichts entstanden ist. Einen kleinen Wermutstropfen gibt es dennoch, denn anders, als ursprünglich mal angedacht war, ist es keine komplette Neufassung des SOG geworden. Ich hätte darin durchaus Vorteile gesehen, insbesondere was die Lesbarkeit und Verständlichkeit des Ganzen angeht, und zwar gleichermaßen sowohl für die Anwender als auch für die Betroffenen der Maßnahme. Aber es mag dafür nachvollziehbare Gründe geben, dass es jetzt noch nicht so weit ist. Grundlegend möchte ich hier auch ganz positiv den Prozess hervorheben. Es ist mehrfach angesprochen worden, bereits in einem sehr frühen Stadium konnten sämtliche Akteure ihre Ideen und Anregungen miteinbringen, so auch die Mitglieder des Landtages im Rahmen des Symposiums an der Fachhochschule in Güstrow im August vergangenen Jahres. Ich persönlich war vor Ort und habe mitdiskutiert, Kolleginnen und Kollegen anderer Fraktionen haben dies ebenfalls getan. Insofern möchte ich dem Minister auch noch mal für diese Gelegenheit danken und werbe dafür, dass dieses Beteiligungsmodell Schule macht und auch in Zukunft so durchgeführt wird. Meine Damen und Herren, ich möchte nicht auf alle Details eingehen, der Minister hat es hier bereits vorgestellt. Kurz zusammengefasst aus meiner Sicht: Der Gesetzentwurf räumt an einigen Stellen Unklarheiten aus, er harmonisiert an anderen Stellen mit Bundesrecht und, ganz wichtig, er schützt. Denn das möchte ich dann doch noch mal betonen, mit den neuen Befugnissen soll es künftig möglich sein, häusliche Gewalt effektiver zu bekämpfen und diese bestenfalls ganz zu unterbinden. Denn während das Strafrecht ja zumeist erst dann greift, wenn es zu spät ist, dann bewegen wir uns mit dem SOG im Gefahrenabwehrrecht. Das erlaubt der Polizei bei Vorliegen einer entsprechenden konkreten Gefahr präventives Handeln, also ein Einschreiten, bevor es zur Tat kommt, und das kann an dieser Stelle im besten Fall Menschenleben retten. (Beifall Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) Meine Damen und Herren, es ist für mich unbegreiflich, aber einer der gefährlichsten Orte für Frauen ist und bleibt ihr eigenes Zuhause. Das zeigen die Zahlen, die erfassten Fälle häuslicher Gewalt steigen kontinuierlich, und traurigerweise steigt auch die Zahl der Femizide. Und das Problem ist dabei nicht die Migration, das Problem sind Typen, das sind Männer, die Frauen als ihr Eigentum betrachten. (Steffi Pulz-Debler, Die Linke: Ganz genau.) Und wenn wir als Gesetzgeber dieser Entwicklung etwas entgegensetzen können, müssen wir das auch tun. Dieser Auftrag begründet sich nicht nur moralisch, mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention haben wir uns auch richtigerweise rechtlich dazu verpflichtet. Die Befugnisse in den Paragrafen 52a fortfolgende sollen wirksame Werkzeuge zur Bekämpfung häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt sein. Damit kann die Polizei den Täter nicht mehr nur längerfristig der Wohnung verweisen, sondern auch – der Minister hat dazu ausgeführt – Verhaltensauflagen aussprechen oder ein gänzliches Kontaktverbot verhängen. Und wenn das alles nichts nützt, kann der Täter in spe in Zukunft als Ultima Ratio zum Tragen einer Fußfessel verpflichtet werden. Mit dieser Möglichkeit schlagen wir einen Weg ein, der in anderen Ländern bereits nachweislich zum Rückgang von Tötungsdelikten an Frauen geführt und sich damit bewährt hat. Meine Damen und Herren, so wie bei jeder Sicherheitsgesetzgebung gilt es natürlich, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Während tiefschwarze Innenministerien in der Vergangenheit krachend an verfassungsrechtlichen Vorgaben gescheitert sind, bin ich doch ganz hoffnungsvoll, dass uns dieser Spagat zwischen notwendigen polizeilichen Befugnissen und der Wahrung der Grundrechte gelungen ist. Die Anhörungen im Ausschuss werden uns dann noch den einen oder anderen sinnvollen Hinweis mit auf den Weg geben, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Komisch, dass die ganzen Normen im SOG noch drin sind.) den wir dann selbstverständlich prüfen werden. Ich bitte einmal darum, der Überweisung zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
