landtag-mv.de ↗

Bettina Martin

12.11.2025 Sitzungen 8/118

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir ein modernes und ein zeitgemäßes Denkmalschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern – ein Gesetz, das unser kulturelles Erbe schützt, das nicht nur die Geschichte bewahrt, sondern auch die Weichen für die Zukunft stellt. Ich möchte mich zu Beginn bei den Abgeordneten des Kulturausschusses für den konstruktiven Dialog zu diesem Gesetzentwurf herzlich bedanken und für die wertvollen Hinweise, die auf dem Weg zu dieser Zweiten Lesung heute eingebracht wurden, denn dieses Gesetz insgesamt wird wesentlich dazu beitragen, den Denkmalschutz in unserem Land noch besser auf die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft auszurichten – ein Gesetz, das nicht nur bestehende Denkmäler schützt, sondern auch den Blick für den kulturellen Reichtum und die kulturelle Vielfalt unserer Region und ihrer Entwicklung öffnet. Dieses Gesetz ist das Ergebnis eines intensiven und interaktiven Prozesses, an dem viele Beteiligte mitgewirkt haben: Vertreterinnen und Vertreter der Verbände, wie das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Aber auch zahlreiche lokale Akteure, wie der Heimatverband, der Städte- und Gemeindetag, alle Kammern und Umweltverbände, wie NABU und BUND, auch die Kirchen, der Landesseniorenbeirat oder der Inklusionsförderrat und viele andere Institutionen und Organisationen aus unserer Region haben ihre Perspektiven eingebracht. Ihre Ideen und ihre Expertise haben dieses Gesetz zu einem wirklich modernen und zeitgemäßen Instrument gemacht. Vielen Dank dafür! Ein Beispiel für diese konstruktive Zusammenarbeit ist die neu eingefügte Präambel des Gesetzes. Dort heißt es, und ich zitiere aus dem Gesetz: „Schutz und Pflege der Denkmale sind gemeinsame Aufgabe des Landes, der Kommunen sowie der Eigentümerinnen und Eigentümer. Das Land achtet und stärkt die Mitwirkung des Ehrenamtes. Mit diesem Gesetz bekräftigt das Land Mecklenburg-Vorpommern seinen Auftrag, diese Schätze der Kulturlandschaft für heutige und kommende Generationen zu schützen, mit Substanzerhalt zu einem aktiven Klimaschutz beizutragen und zugleich zeitgemäße und nachhaltige Nutzung zu ermöglichen.“ Eine solche Präambel im Denkmalschutzgesetz ist nicht selbstverständlich. Nur wenige Länder außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns haben ein solch klares Bekenntnis in ihren Gesetzen. Ich finde es hervorragend, dass wir dem Gesetzentwurf nun dieses klare Bekenntnis vorangestellt haben. Besonders freut mich, dass hier auch die Wertschätzung gegenüber den vielen, vielen, vielen ehrenamtlichen Engagierten zum Ausdruck kommt. Und deshalb auch von dieser Stelle herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Herzlichen Dank an all die vielen ehrenamtlichen Bodendenkmalpflegerinnen und -denkmalpfleger, an all die, die in ihrer Freizeit mit so viel Herzblut entweder ihr Eigentum pflegen oder eben das, was im Stadtbild oder in der Landschaft zu pflegen ist. Auch die Forderung der Wissenschaftsseite nach einem Rückbau beziehungsweise einer Wiederinstandsetzung von widerrechtlich veränderten Denkmalen ist ein Ergebnis des breiten Dialogs zu diesem Gesetzentwurf. Und dass wir zukünftig eine zentrale Liste der Denkmäler beim LAKD führen, anstatt jeder, jede untere Denkmalschutzbehörde hier ihre eigene Liste zu führen hat, das ist auch eine erhebliche Verbesserung. Auch da herzlichen Dank für diesen Hinweis! Sehr geehrte Abgeordnete, mit diesem Gesetz modernisieren wir den Denkmalschutz. Wir schaffen einen flexiblen Rahmen, der den Erhalt und die Pflege unseres kulturellen Erbes ermöglicht, ohne dabei die Bedürfnisse und Herausforderungen der heutigen Zeit aus den Augen zu verlieren. Und ich möchte jetzt die fünf Schwerpunkte dieses Gesetzes noch mal hervorheben, die für diese Novelle ganz besonders berücksichtigt wurden: Erstens, die Vereinfachung und schlankere Bürokratie. Wir wissen alle, wie kompliziert und langwierig bürokratische Prozesse sein können. Mit der Novelle vereinfachen wir die Verfahren, verkürzen Fristen und schaffen digitale und verlässliche Prozesse, die sowohl den Denkmalschutzbehörden als auch den Antragstellern zugutekommen. Mal ein ganz praktisches Beispiel: Wenn man früher oder wenn man aktuell zum Beispiel bei einem denkmalgeschützten Gebäude die Fensterrahmen anstreichen will mit einer Farbe, dann muss man sich natürlich eine Genehmigung holen. Da wird eine bestimmte Farbe dann auch mitgeteilt. Wenn ich aber in, sagen wir, in fünf Jahren noch mal streichen möchte, muss ich wieder eine Genehmigung für genau diese Farbe einholen. Das haben wir jetzt verschlankt: Einmal eine Genehmigung, das reicht. Dann kann man immer wieder auch neu diese Farbe streichen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ist ja eine tolle Leistung!) Und noch mal zu der Frage der Denkmalliste. Die neue zentrale Führung der Denkmalliste durch das LAKD ist ein weiteres gutes Beispiel für die Verschlankung der Prozesse. Sie sorgt für mehr Transparenz und eine verlässliche Datenbasis, die für alle Beteiligten von Vorteil ist. Zweiter Punkt ist die Stärkung der Verantwortung vor Ort. Denkmalschutz lebt von der Nähe zur Region. Deswegen wird künftig auch die Verantwortung vor Ort gestärkt, insbesondere durch die Möglichkeit von Verwaltungsvereinbarungen zwischen den unteren Denkmalschutzbehörden und dem LAKD. Dies verkürzt die Wege und erhöht die Effizienz. Dritter Punkt, unser Bekenntnis zum UNESCO-Welterbe. Unsere Welterbestätten in Wismar, in Stralsund und Schwerin sind nicht nur kulturhistorische Schätze, sondern auch bedeutende Symbole für die internationale Anerkennung unseres Landes. Ihr Erhalt ist daher von besonderer Bedeutung und wird durch dieses Gesetz ausdrücklich gestärkt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: In der Erwähnung!) Viertens, die Berücksichtigung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Denkmalschutz ist der beste Klimaschutz. Ein 200 Jahre altes Haus ist ein Paradebeispiel für Nachhaltigkeit. Durch den Erhalt solcher Bauten sparen wir Ressourcen und CO -Emissionen. Diese Verbindung zwischen Kul-2 turerhalt und Klimaschutz wird durch das neue Gesetz noch stärker gefördert. Und gleichzeitig wird in dem Gesetz Klarheit für die Eigentümer hergestellt über den Umgang mit den Belangen der energetischen Verbesserungen und der Klimaanpassung. Ein Beispiel ist die Möglichkeit, auch auf denkmalgeschützten Gebäuden Photovoltaikanlagen zu installieren, denn hier gibt es inzwischen viele verschiedene Möglichkeiten, dieses auch denkmalgerecht zu tun. Welche Möglichkeiten es da gibt, dazu hat das LAKD eine Handreichung erarbeitet, die die Anwendung dann auch erleichtern wird. Dies zeigt, wie Denkmalschutz und die Nutzung erneuerbarer Energien Hand in Hand gehen können, um sowohl unser kulturelles Erbe als auch die Zukunftsfähigkeit zu sichern. Fünftens, Berücksichtigung der Barrierefreiheit. Es ist uns wichtig, dass unsere Denkmale für alle Menschen zugänglich sind. Barrierefreiheit ist kein Widerspruch zum Denkmalschutz, sondern ein Ausdruck einer offenen und inklusiven Gesellschaft. Daher wird sie nun als berechtigtes Interesse ausdrücklich im Gesetz verankert. Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein Schritt in die Zukunft, der auch ganz praktisch unterlegt wird. Es wird in eine Verwaltungsvorschrift gegossen, die die Umsetzung des Gesetzes konkret und handhabbar macht. Diese Handreichung wird allen Beteiligten helfen, die neuen Regelungen schnell und unkompliziert anzuwenden. Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land, das auf eine jahrhundertealte Geschichte zurückblicken kann, eine Geschichte, die nicht nur in Museen oder Bibliotheken lebt, sondern sichtbar und greifbar ist. Unsere Städte, unsere Dörfer und Landschaften sind durchzogen von Denkmälern, die Geschichten erzählen, von der Hansezeit, von der Bäderarchitektur, von der DDR-Zeit und vielen weiteren Epochen. Wir alle wissen, Denkmalschutz ist nicht nur der Erhalt von Mauern und Fassaden. Denkmalschutz ist der Erhalt von Werten, von Erinnerung, von Wissen und von Identität. Wer den Denkmalschutz lebt, schützt die Grundlagen unserer Gesellschaft, denn er trägt dazu bei, dass unsere Geschichte für kommende Generationen erhalten bleibt. Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land voller Geschichte und Kultur. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, diese Geschichte zu bewahren und zugleich mit den Herausforderungen der Zukunft zu verbinden. Mit der Novelle des Denkmalschutzgesetzes setzen wir genau diesen Schritt. Ich bitte Sie daher, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen und mit uns gemeinsam den Denkmalschutz in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig zu gestalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

Alle Reden von Bettina Martin Protokoll ↗