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Enrico Schult

AfD 12.11.2025 Sitzungen 8/118

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Liebe Bürger! Ja, ich bin nicht der denkmalschutzpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion. Das ist mein Kollege Thore Stein. Der ist heute leider erkrankt, und ich sende ihm von dieser Stelle herzliche Grüße und dass er schnell wieder gesund werden möge. Ich möchte aber dennoch die Rede zur Nivellierung des Denkmalschutzgesetzes hier für ihn vortragen. Was lange währt, wird endlich gut, liebe Kollegen. Viele Jahre hat es gedauert, bis aus dem im Jahr 2018 vorliegenden Referentenentwurf nunmehr die Novelle des Denkmalschutzgesetzes das Licht der Welt erblickt hat. Vorausgegangen ist eine fachlich sehr hochwertige Debatte im Rahmen der Expertenanhörungen im zuständigen Ausschuss. Besonders erfreulich dabei war die Teilnahme der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, vertreten durch den Ortskurator Ralf Schinke, und natürlich die unschätzbar wertvolle Expertise der Bauhistorikerin Frau Professor Sabine Bock. An dieser Stelle noch mal unser ausdrücklicher Dank, nicht nur für die Mitwirkung an dieser Novelle, sondern vielmehr und insbesondere für ihr langjähriges Engagement zum Erhalt unseres baukulturellen Erbes. Nun aber zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes, werte Kollegen. Wir sind uns wohl alle darüber einig, dass Mecklenburg-Vorpommern überwiegend aus den zurückliegenden fast tausend Jahren, aber auch den Jahrtausenden davor einen reichen Schatz an kulturellem Erbe aufweist und – das ist ganz besonders zu betonen – insbesondere unsere Kulturlandschaft einen einzigartigen Charakter bewahrt hat, den man sonst in Deutschland nur noch selten vorfindet. Die Tragweite gesetzlicher Regelungen ist hier also enorm, werte Kollegen. Die in der Novelle vorgenommenen Änderungen sind in ihrer Tiefe überschaubar, was ganz sicher auch der hohen Güte unseres bisherigen Denkmalschutzgesetzes begründet ist. Dieses Gesetz hat sich in der Praxis weitgehend bewährt und, Frau Hegenkötter sprach es an, das sehen auch wir so. Und so war auch die Expertenanhörung wenig von Kritik geprägt als, ja, an den Begleitumständen, oder die Begleitumstände wurden kritisiert, die diesem Gesetz erst zum Leben verhalfen. Unsere zwei Hauptkritikpunkte, die bereits in der Ersten Lesung vorgetragen wurden, sind zu unserem Bedauern aber wenig überraschend auch in der Endfassung der Novelle erhalten geblieben. Wir sehen nach wie vor als zentralen Fehler, was auch in der Anhörung seitens einiger Praktiker durchaus bestätigt wurde, zum einen, am schwersten wiegen hierbei die Erweiterungen in Paragraf 6. Hier wird das berechtigte Interesse der Eigentümer dahin gehend erweitert, dass auch Belange des Klimaschutzes, der energetischen Ertüchtigung und der Barrierefreiheit verstärkt zu betrachten sind. Was bezogen auf energetische Ertüchtigung und Barrierefreiheit vordergründig berechtigt klingen mag, kann in der Praxis zu weitreichenden Konflikten führen, werte Kollegen, wenn Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude aus dieser Gesetzesregelung einen Anspruch auf Genehmigung ihrer Vorhaben ableiten. Und das haben auch die Experten so bestätigt, dass das in diesem Gesetz eigentlich nicht notwendig ist, dass dort so zu regeln. Hinzu kommt, dass sowohl die Festlegung energetischer Standards von Gebäuden als auch die Schaffung von Barrierefreiheit in anderen Gesetzen – sagte ich bereits – ausreichend geregelt sind. Was im Konkreten dann Belange des Klimaschutzes sind, wird wohl erst in der Genehmigungspraxis oder viel eher in der aus den Konflikten resultierenden Rechtsprechung hervorgehen. Und da sind wir natürlich gespannt, wie das dann von den Gerichten definiert wird. Wir haben deshalb einen entsprechenden Änderungsantrag eingereicht als AfD-Fraktion, für den ich an dieser Stelle noch mal werben möchte. Positiv zu werten ist, dass zentrale Forderungen aus der Praxis noch aufgegriffen worden sind, so zum Beispiel die zentrale Führung der Denkmallisten beim zuständigen Landesamt in Schwerin. Das ist richtig, werte Kollegen. Das schafft Klarheit und Transparenz und bündelt die Verantwortung an einer Stelle. Und das empfindet auch die AfD als Schritt in die richtige Richtung. Und gerade vor dem Hintergrund empfindlicher Verluste in der Denkmallandschaft Mecklenburg-Vorpommern ist diese Regelung immens wichtig. Denn wie eine Kleine Anfrage unserer Fraktion ergab – und da werden Sie wahrscheinlich, die Fachpolitiker jedenfalls, sich damit auseinandergesetzt haben –, sind allein in den zurückliegenden vier Jahren fast 300 Baudenkmäler in Mecklenburg-Vorpommern verloren gegangen. Und das ist wirklich tragisch. Es bleibt zu hoffen, dass die zentrale Erfassung und Führung des Denkmalbestandes in Schwerin, hier in Schwerin, hier für ein deutlich früheres und somit rechtzeitigeres Eingreifen sorgen wird. Sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir noch einen kurzen Exkurs zum Thema „Raumwirkung von Baudenkmälern in der gewachsenen Kulturlandschaft“. Vorweg sei auch hier positiv erwähnt, dass die Kulturlandschaft explizit im Gesetz als schützenswertes Gut aufgeführt wird. Die Umsetzung dieses Schutzgedankens bleiben Sie dann aber schuldig, werte Kollegen oder werte Landesregierung, denn was das Gesetz richtigerweise feststellt, es sind Baudenkmäler und Bodendenkmäler immer in einem räumlichen Kontext zu ihrer Umgebung zu sehen. Dieser Umgebungsschutz soll nunmehr auch stärker in den Fokus rücken, jedoch offenbar nicht, wenn es um die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien geht. Und das ist schlichtweg falsch, werte Kollegen. (Beifall Petra Federau, AfD) Wir sagen ganz klar: Der Denkmalschutz muss vor dem Klimaschutz stehen – und das haben Sie explizit hier noch mal hineingeschrieben in dieses Gesetz –, denn unter den derzeitigen, ja, Voraussetzungen ist es so, dass der Denkmalschutz viel zu oft das Nachsehen hat und dass der Klimaschutz oftmals zum Fetisch erklärt wird. Zum Schluss sei noch erwähnt, in der kommenden Haushaltsdebatte im Dezember haben Sie die Möglichkeit, Ihr Bekenntnis zum Erhalt unserer Baukultur substanziell zu unterlegen, indem Sie endlich für eine entsprechende Mittelausstattung für den Erhalt und die Pflege unserer Baudenkmäler sorgen, denn wir, werte Kollegen, haben da diverse Änderungsanträge gestellt, um sozusagen da mehr Geld zur Verfügung zu stellen, und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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