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Constanze Oehlrich

GRÜNE 12.11.2025 Sitzungen 8/118

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Der Verfassungsschutz ist bildlich gesprochen ein zweischneidiges Schwert. Er kann unsere Demokratie schützen oder ihr schaden, wenn seine Arbeit nicht klaren rechtsstaatlichen Prinzipien folgt. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darum ist es gut, dass die Landesregierung endlich mit einer grundlegenden Reform des Verfassungsschutzgesetzes beginnt. Und es ist auch notgedrungen. In den letzten Jahren hat das Bundesverfassungsgericht gleich dreimal entschieden, dass bestehende Regelungen in Bund und Ländern den Anforderungen des Grundgesetzes nicht mehr genügen. Diese Urteile machen deutlich, wir brauchen präzisere Eingriffsschwellen, eine bessere Kontrolle und einen stärkeren Grundrechtsschutz. Die Gefahr besteht nun aber darin, dass diese Koalition nur das umsetzt, was unmittelbar vorgeschrieben ist. Das war bei Sicherheitsgesetzen leider schon oft so. Manchmal wurden die gesetzlichen Grenzen sogar überschritten. Deshalb werden wir Bündnisgrüne hier sehr genau hinsehen, ob die Vorgaben aus Karlsruhe wirklich eingehalten wurden. Der Gesetzentwurf ist sehr umfassend. Das ist eine Chance, eine Chance, die Arbeit des Verfassungsschutzes auf eine Grundlage zu stellen, die eines Rechtsstaats würdig ist, transparent, kontrollierbar und verhältnismäßig. Wenn wir uns anschauen wollen, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt, dann reicht es nicht, nur in die drei Leitentscheidungen zu den Verfassungsschutzgesetzen zu schauen. Auch beim NPD-Verbotsverfahren hat das Gericht etwas sehr Grundsätzliches klargestellt. Es hat präzisiert, was unter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu verstehen ist, dem zentralen Bezugspunkt auch für den Verfassungsschutz. In unserem Landesgesetz, wie übrigens in vielen anderen Landesgesetzen auch, orientiert sich diese Definition aber noch immer an den Urteilen aus den 1950er-Jahren. Das war lange Zeit nachvollziehbar, aber jetzt, wo wir neue und überzeugende höchstrichterliche Aussagen haben, sollten wir diese Definition endlich aktualisieren. Das wäre ein starkes Signal für eine moderne, lebendige Demokratie und eine Absage an ein Verfassungsschutzverständnis, das noch aus der Zeit des Kalten Krieges stammt. Ich möchte aber daran erinnern, die Einhaltung verfassungsrechtlicher Grundprinzipien kann nur unser Mindestmaß sein. Wir sollten uns daran orientieren, was sinnvoll und notwendig ist, um unsere Demokratie zu schützen, ohne sie dabei selbst auszuhöhlen. Unsere Demokratie steht erheblich unter Druck. Gut ist, dass der Gesetzentwurf verschiedene Gefahren klar benennt, etwa Spionage und Sabotage durch fremde Mächte. Gerade Russland zeigt immer wieder, dass hybride Angriffe längst Teil seiner Außenpolitik sind, ob durch Cyberattacken, Propaganda oder Einflussoperationen. Und auch Desinformation bedroht die Grundfesten unserer Demokratie. Wir Bündnisgrünen haben schon vor über einem Jahr beantragt, diesem Thema mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Wichtig ist mir aber auch, unser freiheitlicher Rechtsstaat wird nicht nur durch jene bedroht, die offen einen Umsturz planen, wie die sogenannten Reichsbürger um Prinz Reuß. Auch diejenigen, die legal die Macht übernehmen wollen, um dann andere zu entrechten, sind eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das richtet sich insbesondere an die AfD. Ich warte übrigens immer noch darauf, dass der Landesverfassungsschutz hier endlich dem Bund folgt und die AfD auch in Mecklenburg-Vorpommern als gesichert rechtsextrem einstuft. (Martin Schmidt, AfD: Ah, jetzt kommen wir der Sache schon näher!) Und schließlich die Bedrohung, die Bedrohung durch neue Formen des Rechtsterrorismus muss ernst genommen werden. (Horst Förster, AfD: Wer verübt denn die Anschläge?!) Die sogenannte Letzte Verteidigungswelle, Jugendliche, die schwerste Brandanschläge geplant haben sollen, zeigt, dass auch von sehr jungen Menschen erhebliche Gefahren ausgehen können. Das ist eine neue beunruhigende Entwicklung, der sich auch der Verfassungsschutz zwingend widmen muss. Die entsprechenden Vorschläge dazu werden wir uns eingehend ansehen. All dies zeigt, es gibt genügend Baustellen. Und genau deshalb erwarten wir von der Koalition, hören Sie in den Beratungen genau hin, welche Bedarfe sich zeigen und setzen Sie nicht nur die rechtsstaatlichen Mindestvorgaben um! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Wir brauchen ein zeitgemäßes Verfassungsschutzgesetz, eines, das Schutz gewährt vor neuen Gefahren, ohne dabei unsere Freiheit zu gefährden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dafür werden wir uns in den folgenden Ausschussberatungen einsetzen. (Martin Schmidt, AfD: Freiheit hier im Sessel zu haben, oder was?!) Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Martin Schmidt, AfD: Nächstes Jahr weg!)

Alle Reden von Constanze Oehlrich Protokoll ↗