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Thomas de Jesus Fernandes

AfD 12.11.2025 Sitzungen 8/118

Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrtes Präsidium! Wir erkennen an, dass das Heilberufsgesetz aus dem Jahr 1993 modernisiert werden muss. Die vorliegende Änderung fasst viele unterschiedliche Anpassungen zusammen, von der Kammerorganisation bis hin zum Rettungsdienstrecht. Ziel als Opposition ist es, genau zu prüfen, ob diese Vielzahl an Änderungen tatsächlich zu einer besseren Gesundheitsversorgung, zu mehr Rechtssicherheit und zu weniger Bürokratie führt. Mit der gleichzeitigen Änderung von sechs Gesetzen steigt die Komplexität. Hier droht statt Vereinfachung eher die Unübersichtlichkeit der im Vollzug befindenden Vorhaben, gerade für kleine Einrichtungen und Kammern. Kommen wir zu den Mitgliedschaften und Kammern. Die Pflichtmitgliedschaft in Kammern wird hier als Selbstverständlichkeit dargestellt. Aber wer kontrolliert, wie diese Mitgliedsbeiträge am Ende verwendet werden? Wer entscheidet über Ausgaben, über die Kontrolle der Berufsgruppe? Die Mitglieder haben kaum Mitbestimmungsrechte, sie zahlen, aber ihre Stimmen werden unzureichend gehört. Das ist kein demokratisches Prinzip, das ist eine Zwangsmitgliedschaft ohne ausreichende Rechenschaftspflicht. Der Entwurf erlaubt den Kammern, umfangreiche personenbezogene Daten ihrer Mitglieder zu erheben und weiterzugeben, darunter Name, Geburtsdatum, private Adressen, Telefonnummern, E-Mails, Arbeitgeber- und Versicherungsnachweise. All das ist geregelt in Paragraf 10 Absatz 4. Und die für den Berufszugang zuständige Behörde darf personenbezogene Daten zum Zweck der Übermittlung an die Kammern auch weiterverarbeiten, mit anderen Worten, hier wird ein flächendeckendes Register über Heilberufe geschaffen ohne klaren Datenschutzrahmen, ohne Zweckbindung und ohne unabhängige Kontrolle. Das ist staatliche Datensammelwut unter dem Deckmantel der Verwaltungsvereinfachung. Die Einführung von umfangreichen Meldepflichten und Sanktionen für Berufsangehörige wirkt da eher abschreckend. Statt Anreize zur Qualität zu schaffen, werden die Menschen eingeschüchtert. Wir müssen fragen: Welcher Nutzen entsteht wirklich für Patienten? Oder ist es nur ein Mittel, um die Kontrolle und die Bürokratie noch weiter zu erhöhen? Der Entwurf erlaubt Rücklagen von bis zu 30 Prozent der Ausgaben. Wie sollen diese Gelder zum Beispiel verwendet werden? Transparenz ist hier nicht ausreichend gewährleistet. Wer kontrolliert, dass das Geld effizient eingesetzt wird? Wir riskieren Verschwendung von Mitteln, die besser direkt in die Versorgung oder Weiterbildung der Fachkräfte fließen sollten. Zur Weiterbildung: Besonders bedenklich ist auch die geplante Verkürzung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin auf das Mindestmaß von drei Jahren. Und in der Begründung heißt es: „… sie kann auf das EU-rechtlich zulässige Mindestmaß von drei Jahren reduziert werden“. Quantität statt Qualität löst hier nicht das Problem des Ärztemangels. Das ist kein Fortschritt, sondern eine Abwertung des ärztlichen Berufsstandes. Gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern brauchen wir gut ausgebildete Hausärzte, nicht den kleinsten gemeinsamen Nenner nach Brüsseler Richtlinie. Die Einführung eines sogenannten Werkrettungsdienstes: Große Betreiber und Konzerne sollten künftig eigene Rettungsdienste unterhalten dürfen. Das mag für Industrieparks praktisch sein, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) führt aber zu ungleichen Strukturen und öffnet die Tür für eine schleichende Privatisierung des Rettungswesens. Am Ende bleibt der öffentliche Rettungsdienst auf der Strecke. Und seien wir doch mal ehrlich: Wie viele große Industrieparks hat Mecklenburg-Vorpommern? Ich glaube, da sind wir eher sehr dünn aufgestellt. (Torsten Koplin, Die Linke: Es geht um schnelle Hilfe.) Das Gesetz muss nachgebessert werden. Mehr Transparenz muss her, echte Kontrolle, weniger Bürokratie! Vor allem viele Anpassungen betreffen Strukturen der Verwaltung. Ein direkter Nutzen für die Versorgung oder die Qualität der Gesundheitsleistung ist nicht erkennbar. Es bleibt unklar, in welchem Umfang die betroffenen Kammern, Berufsverbände und kommunalen Träger mit einbezogen wurden, aber wir werden dazu ja noch Anhörungen haben. Bei einem Vorhaben, das so viele Berufsgruppen betrifft, erwarten wir eine nachvollziehbare Beteiligung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Alle Reden von Thomas de Jesus Fernandes Protokoll ↗