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Hannes Damm

GRÜNE 12.11.2025 Sitzungen 8/118

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Wir GRÜNE begrüßen, dass im parlamentarischen Verfahren zentrale Punkte aus unserem Änderungsantrag übernommen wurden, vor allem die Zuständigkeit für die Denkmallisten bei der Fachbehörde. Das bündelt Expertise, sichert Qualität und schafft Transparenz. Es ist ein konkreter Schritt hin zu einem modernen, digital arbeitenden Denkmalschutz. Aber der Kern bleibt: Denkmalschutz darf nicht gegen Klimaschutz ausgespielt werden. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Erhalt von Altbauten ist Ressourcenschutz, das stimmt. Zugleich wollen aber viele Eigentümerinnen und Eigentümer Photovoltaik installieren, Wärmepumpen einbauen, schlicht Teil der Energiewende sein und davon profitieren. Doch heute bremsen uneinheitliche Einzelfallentscheidungen, und das kostet Zeit, Geld und Akzeptanz. Darum beantragen wir einen neuen Absatz 9 in Paragraf 7. Wind-, Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sind grundsätzlich zu genehmigen, solange Paragraf 2 EEG das überragende öffentliche Interesse weiter feststellt. Ausnahmen darf es nur im Nahbereich besonders raumprägender Denkmäler geben. Die sind dann aber aus unserer Sicht wiederum völlig richtig und dann auch einzuhalten. Das ist konsequent im Lichte der fachaufsichtlichen Verfügung zur Denkmalliste, denn schon bei der Ausweisung von Windenergieeignungsgebieten werden Denkmalbelange ja geprüft. Flächen, denen prägende Denkmale entgegenstehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Was hier nicht ausgeschlossen wird, gilt sachlogisch natürlich als nicht betroffen. Ergebnis: Rechtsklarheit vorab statt zäher Abwägung im Einzelfall. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist weder revolutionär noch riskant. Baden-Württemberg hat diese Regel bereits erfolgreich zum Gesetz erhoben. Die Rechtsprechungen unter anderem im OVG Greifswald bestätigen den grundsätzlichen Vorrang erneuerbarer Energien. Und im vorliegenden Entwurf ist diese Linie ja schon angelegt: Paragraf 7 Absatz 4 in Verbindung mit Paragraf 2 EEG. Unser Absatz 9 macht sie jetzt aber rechtlich verbindlich und praxistauglich: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren, klare Prioritäten. Für die Praxis heißt das, Eigentümerinnen und Eigentümer können zügig, bekommen zügig vorhersehbare Entscheidungen, Verwaltungen gewinnen Planungssicherheit und vermeiden Doppelprüfungen. Kulturlandschaften bleiben geschützt, weil besonders prägende Raumdenkmale im Vorfeld ja abgewogen und – wo nötig – richtigerweise auch rausgenommen werden. So schaffen wir Tempo und Vertrauen in die Verfahren, ohne den Denkmalschutz auszuhöhlen. Und genau diese Verbindung von Schutz und Fortschritt, die fehlt bislang zu oft. Die Folge: unklare Rechtslage, Hoffnungen, dann Enttäuschung im Verfahren, und schließlich bleiben verprellte Menschen zurück auf beiden Seiten. Neben dieser aus unserer Sicht dringlichsten Änderung haben wir auch weitere fachlich fundierte Vorschläge aus den Stellungnahmen der Sachverständigen in unseren Änderungsantrag übernommen. Wer einen digital arbeitenden Denkmalschutz will, muss ihn auch so regeln mit klaren Kriterien, die vor der Antragstellung erkennbar sind, mit dem einen klaren Vorrang für erneuerbare Energie eben dort, wo besondere Denkmäler berührt sind, wo die nicht berührt sind, Entschuldigung. Das ist gute Verwaltung, das ist guter Klimaschutz. Ich danke allen, die im Ausschuss konstruktiv mitgearbeitet haben. Mit den bisherigen Änderungen ist der Entwurf unstrittig besser geworden. Lassen Sie uns jetzt den nächsten logischen Schritt gehen und den Vorrang erneuerbarer Energien im Denkmalschutzrecht ausdrücklich verankern – rechtssicher, für alle nachvollziehbar und zukunftsfähig! Denkmalschutz bewahrt unsere Geschichte, Klimaschutz sichert unsere Zukunft. Beides gehört zusammen. Bitte stimmen Sie daher für unseren Änderungsantrag! – Vielen Dank! (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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