Katy Hoffmeister
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bleibe mal bei dem grundzuversichtlichen Sprichwort, was lange währt, wird endlich gut, und erlaube mir dazu eine kleine Anmerkung zum Verfahren, denn erst haben wir lange auf die Einbringung des Gesetzentwurfes gewartet, nachdem es sehr frühzeitig von der Landesregierung angekündigt worden ist, und dann kam der Entwurf des Denkmalschutzgesetzes in den Wissenschaftsausschuss aufgrund der Überweisung hier und ist dann mehrfach nach der Anhörung von der Tagesordnung genommen worden und verschoben worden. Und das hat bei mir – das will ich durchaus sagen – große Erwartungen in die Veränderung des Gesetzentwurfes geweckt, vor allem deshalb, weil uns die Sachverständigen sehr viel gegeben haben und auch mitgegeben haben, was dem Gesetzentwurf guttäte und gutgetan hätte. Und ich bin Ihnen deswegen trotzdem dennoch dankbar, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der rot-roten Regierungsfraktion, dass Sie in Teilen jedenfalls den Sachverständigen gefolgt sind und insofern den Gesetzentwurf noch mal be- und überarbeitet haben. Das will ich an dieser Stelle durchaus würdigen und noch mal hervorheben. So kann Gesetzgebungsverfahren durchaus auch gehen. Mir bleiben allerdings zwei Anmerkungen, die ich in diesem Zusammenhang machen muss. Das Erste ist, ich halte den Gesetzentwurf, so, wie er jetzt vorliegt, am Ende nicht für einen Quantensprung, um es mal deutlich zu sagen. Denn man muss schon staunen, dass ein Gesetz, dessen primäre Aufgabe ist, Denkmale grundsätzlich in Mecklenburg-Vorpommern zu schützen, andere Interessen nicht etwa ausgleicht, sondern in sehr besonderer, prominenter Weise hervorhebt und voranstellt. Und dabei möchte ich noch mal betonen, dass es sich um unser kulturelles Erbe handelt. Das haben auch Sie, Frau Hegenkötter, eben noch mal deutlich gezeigt. Und zugegebenermaßen erlaube ich mir an dieser Stelle auch, mein Lieblingsdenkmal natürlich zu betonen – das wissen Sie alle –, mein Welterbe würdiges Bad Doberaner Münster. Ich will also sagen, dass ein Gesetz grundsätzlich diesem Schutz verpflichtet und zu dienen bestimmt ist und mir im Moment noch nicht klar ist, ob dies mit diesem Gesetzentwurf gelingen kann, denn der Spagat, der bleibt, ist tatsächlich zwischen Bewahren auf der einen Seite und Anpassen auf der anderen Seite. Und insofern bin ich gespannt, wie der Praxistest dann tatsächlich gelingen kann, und stelle mir hierbei natürlich mehrere Fragen, die am Ende möglicherweise gerichtlich entschieden werden müssen. Und deshalb habe ich Zweifel daran, dass es tatsächlich ein Gesetzentwurf ist, der uns zu einem schnelleren und besseren Verfahren im Sinne des Denkmalschutzes führen kann. Und diese Sorge haben auch die Sachverständigen aus meiner Sicht vorgetragen, indem sie zum Teil von Schlechterstellung denkmalrechtlicher Belange sprechen. Und das, finde ich, hätten wir möglicherweise in anderer Art und Weise hinreichend berücksichtigen können. Sie erinnern die Anträge, die die CDU dazu im Rahmen des Ausschusses und der Ausschussbehandlung gestellt haben. Und zum anderen – und da sehe ich ehrlich gesagt ein faktisch größeres Problem auf uns zukommen – ist, denn auch das haben alle Anzuhörenden noch mal gesetzt und allokiert, ist die fehlende oder vor allem schlechte personelle Ausstattung, vor allem in den unteren Denkmalschutzbehörden. Die Änderungen, die jetzt vorgenommen werden, führen in Teilen zu Mehraufwand und auch zu mehr Zeitdruck in den jeweiligen Behörden, was durchaus natürlich auch ein Vorteil sein kann in der Praxis, aber ich glaube, was die Frage der Klärungsbedürfnisse in den unteren Denkmalschutzbehörden anbelangt, durchaus zu großen und offenen Problemen führen kann. Das will ich an dieser Stelle durchaus sagen. Und deshalb ist der Hinweis auf die Frage, wie geht man tatsächlich im Haushalt dann auch mit diesen Dingen um, gerne noch mal in den Raum zu stellen. Und ein anderer Punkt ist, und den kritisiere ich tatsächlich auch fachlich/sachlich, ist die Ermächtigung zu Verwaltungsvereinbarungen zwischen den einzelnen Behörden. Es kann nämlich dazu kommen, dass es ihrem Inhalt nach unterschiedliche Vereinbarungen geben kann und dass dadurch ein Flickenteppich zu schlichten, unterschiedlichen Verfahrensregelungen entstehen kann. Und das natürlich kann zu zeitlichem Aufwand führen. Und es fehlt natürlich dann an möglicherweise klaren, nachvollziehbaren und gleichförmigen Entscheidungen, die getroffen werden können. Und der Denkmaleigentümer weiß möglicherweise nicht zwingend und von vornherein, was sein Anspruch wäre, auf welcher Grundlage die Entscheidung dann getroffen werden wird. Diesen Fakt hat auch unter anderem deutlich der Präsident des Verwaltungsgerichts Schwerin hervorgehoben. Wir befürworten natürlich jede Entbürokratisierung, aber nicht auf Kosten von Transparenz in der Entscheidungsfindung und auch nicht bei der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden den Gesetzentwurf deshalb ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
