Manuela Schwesig
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Die öffentlichrechtlichen Medien in Deutschland sind ein wichtiger Garant unserer Demokratie. Sie bieten Informations- und Meinungsvielfalt, und unabhängig davon, wie man zu ihnen steht, muss jede und jeder akzeptieren, dass sie Teil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind und Verfassungsschutz haben. Die öffentlich-rechtlichen Medien behalten unterschiedliche Regionen, Lebenswirklichkeiten und Perspektiven im Blick. So soll sich jede Bürgerin und jeder Bürger eine Meinung bilden. Und das schafft die Voraussetzung dafür, dass wir miteinander ins Gespräch kommen und diskutieren können. Die öffentlich-rechtlichen Medien werden von den Bürgerinnen und Bürgern finanziert, erst durch ihre Beiträge ist er handlungsfähig. Deshalb müssen sich die öffentlichrechtlichen Medien natürlich auch kritisch hinterfragen, ob sie genug ihrem Auftrag gerecht werden und wie sie auch mit den Geldern umgehen. Diese Verantwortung liegt bei den öffentlich-rechtlichen Medien, so wie bei allen Institutionen, die durch Steuergelder oder öffentliche Beiträge finanziert werden. Deshalb ist, wie mit diesem Geld umgegangen wird, ein wichtiger Teil des Qualitätsanspruchs an die öffentlich-rechtlichen und deren Akzeptanz. Mit dem Reformstaatsvertrag, dem Sie im Sommer zugestimmt haben, haben Sie einen umfangreichen Modernisierungsprozess für die öffentlich-rechtlichen Medien angestoßen. Es wird mehr Transparenz und Wirtschaftlichkeit bringen und die öffentlich-rechtlichen Medien gleichzeitig grundlegend modernisieren. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Damit die öffentlich-rechtlichen Medien ihre Aufgaben und die an sie gestellten Ansprüche erfüllen können, muss es im Gegenzug eine verlässliche Finanzierung geben. Diesen Anspruch hat auch das Bundesverfassungsgericht formuliert. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben deshalb auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Dezember 2024 den Entwurf des Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrages beschlossen. Diesem Entwurf gingen intensive Beratungen und Diskussionen voraus, und die Frage, wie man die Finanzierung so gestaltet, dass sie einerseits unabhängig ist und andererseits aber auch an Maßstäbe geknüpft ist, ist immer eine Herausforderung. Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, kennen das aus der Frage Abgeordnetenfinanzierung. Es ist schwierig, wenn man einerseits darüber bestimmen soll, wenn man selber betroffen ist. Deswegen muss es eine Institution geben, einen Mechanismus geben, wie das festgesetzt wird, und möglichst unabhängig sein. Und was wir heute hier vorliegen haben, ist ein weiterer Schritt in diese Unabhängigkeit, aber in dieser auch verbindliche Regeln zu haben. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, die konstruktiv diesen Gesetzentwurf beraten haben. Der vorliegende Entwurf ergänzt den Reformstaatsvertrag, mit ihm schaffen wir mehr Unabhängigkeit und vereinfachen das Beitragsverfahren. Wir erwarten Einsparungen durch das Reformverfahren. Die Beiträge sollen für 2025 und 26 stabil bleiben. Die Beitragsfestsetzung erfolgte bisher im Verfahren über drei Schritte. Zunächst haben die Rundfunkanstalten ihre Bedarfe angemeldet, dann hat die sogenannte KEF, die Kommission zur Ermittlung der Finanzbedarfe, diese angemeldeten Bedarfe überprüft und auch im Zweifel korrigiert. Wer sitzt in dieser KEF? Das sind die Rechnungshofpräsidentinnen und -präsidenten, auch manchmal die ehemaligen, wie bei uns Herr Tilmann Schweisfurth, der ehemalige Landesrechnungshofpräsident. Und nach dieser Prüfung kam der dritte Schritt, und der war sehr umfangreich. Bisher beschließt die Ministerpräsidentenkonferenz die Annahme des Entwurfs einer die Beitragsanpassung umsetzenden Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags, anschließend wird diese in den Kabinetten aller Länder beschlossen und dann wird der Entwurf in die Landtage aller Länder eingebracht, so wie wir es auch mit dem vorliegenden Entwurf gemacht haben. Mit der Reform kann die Empfehlung der KEF unmittelbar in einer Beitragsfestsetzung münden. Und vor allem geben wir damit nicht nur einen Automatismus, sondern auch ein Stück weit mehr Unabhängigkeit, aber damit auch mehr Verantwortung in die Empfehlungen der KEF, allerdings nur, wenn die empfohlene Erhöhung nicht mehr als fünf Prozent beträgt. Und das ist gleichzeitig die Möglichkeit für die Länder, für die Parlamente, weiter Einfluss zu haben. Für alles darüber hinaus bleibt es nämlich beim jetzigen Verfahren. Die einzelnen Länder können natürlich Widerspruch gegen die Erhöhung einlegen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Mit Mehrheitsentscheidung!) und das bisherige Verfahren auslösen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau!) Wir bauen Bürokratie ab und wir werden in Zukunft Zeit und Aufwand um ein Vielfaches verkürzen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir Länder haben den Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag auf der Ministerpräsidentenkonferenz einstimmig beschlossen. Er greift konsequent die verfassungsrechtlichen Vorgaben auf, die uns zuletzt auch noch mal vom Bundesverfassungsgericht gemacht wurden. Und auch wenn bei diesem Medienänderungsstaatsvertrag einige Länder die Entscheidung zur Verfassungsklage von ARD und ZDF abwarten wollen, möchte ich um Ihre Zustimmung bitten. Denn ich finde es nicht richtig, sich in dieser auch schwierigen Frage jetzt nur auf das Verfassungsgericht zu verlassen, (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD) sondern die Demokratie muss selber die Möglichkeit haben, zu gestalten und zu bestimmen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich bin überzeugt, dass der vorliegende Weg ein besserer Weg ist als bisher, und auf das Handeln anderer Länder haben wir aber jetzt keinen Einfluss, wir müssen unsere eigene Entscheidung treffen. Damit zeigt der Landtag, dass er handlungsstark ist, und wir zeigen unseren Handlungswillen, die öffentlich-rechtlichen Medien auch finanziell abzusichern. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung für den vorliegenden Entwurf! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
