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Beate Schlupp

CDU 12.11.2025 Sitzungen 8/118

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, mit philosophischen Betrachtungen kann man viele Dinge schön formulieren, (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) ich will allerdings Sie dann wieder in die profane Wirklichkeit zurückholen. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Enrico Schult, AfD) Und profane Wirklichkeit bedeutet, dass die deutsche Wirtschaft sich seit 2023 in einer Phase der Rezession befindet. Viele energieintensive Unternehmen verlassen das Land. Es greifen Deindustrialisierung und Abbau von Arbeitsplätzen um sich. Und gerade in dieser Phase wollen die Landesregierung und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Maßnahmen zum Schutze des Klimas weit über Bundes- und EU-Vorgaben hinaus verschärfen. Selbst die EU-Kommission und der Europarat haben offensichtlich begriffen, dass zur Umsetzung des Klimaschutzes und zum Erhalt von Arbeitsplätzen zunächst die wirtschaftlichen Grundvoraussetzungen stimmen müssen. Denn nur so ist zu verstehen, dass der CO - 2 Zertifikatehandel, der ab 2027 auf die EU verlagert wird, aufgeweicht werden soll. Und da ist es nur zu verständlich, dass mittlerweile auch Bundestagsabgeordnete der CDU weniger Klimaschutz und dafür mehr Wohlstand und den Erhalt der Demokratie fordern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir nun zu den Gesetzen. Da meine Fraktion zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits in der Ersten Lesung Stellung genommen hat und sich unsere Position nicht verändert hat – und das wird Sie auch nicht überraschen –, liegt mein Augenmerk heute auf dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Der Gesetzentwurf der Landesregierung weckt nach meiner Auffassung erhebliche Zweifel an seiner Verfassungsmäßigkeit, da er weder die erforderlichen Maßnahmen selbst noch die exakten Kosten der Maßnahmen benennt oder die Gewaltenteilung und Konnexität berücksichtigt. Da sollen großzügig Verordnungsermächtigungen für die Landesregierung erteilt werden, um so das Parlament zu umgehen. Inhalte der Klimaschutzkonzepte, Inhalte der Klimaanpassungskonzepte oder die Pflicht zur Installation von Solaranlagen sollen durch Rechtsverordnung geregelt werden. Die Vorgaben zur Konkretisierung und Umsetzung der Klimaschutzziele sollen durch einen Klimaschutzplan festgelegt werden. Unter anderem sollen in diesem auch die Fragen der Finanzierung abgebildet werden. Dieser Plan – und man kann es kaum glauben – soll durch die Landesregierung erarbeitet, fortgeschrieben und beschlossen und dem Landtag lediglich zugeleitet werden. Da fragt man sich schon, ob das noch mit der Verfassung vereinbar ist und wer in diesem Land Koch und wer Kellner ist. In der Begründung des Gesetzentwurfes der Landesregierung wird zu den finanziellen Auswirkungen von finanziellen Mehraufwendungen fabuliert, die derzeit nicht konkret abgeschätzt werden können. Und da muss ich mal eine Lanze für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brechen, (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn die haben finanzielle Auswirkungen zumindest benannt und sie auf 1,3 Milliarden Euro geschätzt pro Jahr. Meine sehr geehrten Damen und Herren, über 30 Prozent der Minderungsmaßnahmen sollen durch die Wiedervernässung von Mooren erreicht werden. Andere Sektoren werden im Gesetzentwurf der Landesregierung nicht adressiert. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es entsteht der Eindruck, dass der Gesetzentwurf vordergründig dazu dienen soll, die zwangsweise Vernässung von Mooren in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen. Von Entschädigung oder entsprechenden Fördermaßnahmen für Eigentümer oder Bewirtschafter fehlt jede Spur. Und dabei haben wir doch gerade in Vorpommern – ich sage noch mal: Vorpommern! – ausreichend Erfahrung mit Wiedervernässungsprojekten gemacht. Nasse Keller, zerstörte Infrastruktur Mückenplagen sind nur einige Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Insbesondere die im Gesetz vorgesehene Regelung, dass ab 2045 keine Entwässerung von Moorböden mehr stattfinden darf, stellt einen Wortbruch des zuständigen Ministers gegenüber den betroffenen Eigentümern und Bewirtschaftern dar und greift in das grundgesetzlich geschützte Eigentum ein. Inwieweit ein solcher Eingriff noch von der Sozialpflichtigkeit des Eigentums gedeckt ist, das, meine sehr geehrten Damen und Herren, das werden wohl Gerichte entscheiden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist nicht hinreichend konkret. Er gibt keinerlei Aufschluss über die mit ihm verbundenen Kosten und lässt die Gewaltenteilung und die Konnexität unberücksichtigt. Gleichzeitig ist meine Fraktion der Auffassung, dass die Vorgaben des Bundesklimaschutzgesetzes und der Europäischen Union ausreichen. Deshalb werden wir die Überweisung des Gesetzentwurfes der Landesregierung und auch den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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