Michael Noetzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat uns mit dem Entwurf zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes inhaltlich einen ganz schönen Brocken vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht eine Vielzahl an Neuregelungen in einem politisch wie datenschutzrechtlich sensiblen und juristisch hochkomplexen Bereich vor. Um die politische Brisanz zu verdeutlichen, möchte ich kurz an die Geschehnisse rund um den NSU erinnern. Als dieser sich vor fast genau 14 Jahren selbst enttarnte, entbrannte eine breit getragene öffentliche Diskussion darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen sich eine freiheitliche Demokratie einen geheim agierenden Nachrichtendienst überhaupt leisten kann. Die größte Niederlage der Sicherheitsbehörden wurde zur Existenzfrage des Verfassungsschutzes. Der Grund war eine nicht enden wollende Verkettung von Skandalen. Mehr als 40 in Teilen hoch kriminelle V-Personen bewegten sich im Umfeld des Terrornetzwerkes, ohne dass die Mord- und Raubserie gestoppt wurde. V-Mitarbeitende produzierten selbst durch dubioses bis klar rechtswidriges Verhalten Schlagzeilen. Ich erinnere da nur kurz an die „Operation Konfetti“ im BfV, die zur widerrechtlichen Vernichtung von Akten führte, oder an den hessischen Beamten Andreas Temme, der nachweislich bei einem Mord des NSU an Halit Yozgat in Kassel anwesend war. Der Eindruck entstand, dass der Verfassungsschutz nahezu durchgehend im rechtsfreien Raum agiert. Wir sollten also den Anspruch haben, dass das Verfassungsschutzgesetz als Arbeitsgrundlage keine rechtlichen Graubereiche lässt. Da erkenne ich im Ansatz doch positive Ansätze. Diesen kann ich auch hinsichtlich der Rechtsschutzmöglichkeiten von Personen erkennen, die vom Nachrichtendienst erfasst werden. Ich habe es eingangs erwähnt, auch datenschutzrechtlich bewegen wir uns hier in einem sensiblen Bereich, denn es kann natürlich ganz praktische Auswirkungen haben, wenn ich ins Raster des Verfassungsschutzes falle. Dementsprechend muss ich erstens die Möglichkeit haben, davon zu erfahren und zweitens dieses auch unabhängig überprüfen zu lassen. Aber auch das habe ich bereits erwähnt, juristisch ist dieses Feld durchaus anspruchsvoll, weswegen ich auf die Beratungen im Ausschuss gespannt bin. Und um ganz kurz auf die Minderjährigen einzugehen, das ist mehrfach angesprochen worden, aber aus meiner Sicht ist es am Ende auch nur – in Anführungsstrichen – eine Harmonisierung mit dem Bundesrecht, denn dort ist das genauso vorgesehen. Und dann kann man sich einmal überlegen, ob es Sinn macht, dem Verfassungsschutz in MV diese Möglichkeit nicht zu geben, aber der Bund hat es dann. Ich sehe da tatsächlich wenig Sinn drin. Ein Punkt, auf den wir dann auch noch mal ein besonderes Augenmerk legen werden, ist die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes. Der Minister hat ein paar Sachen ausgeführt, allerdings von der Seite des Verfassungsschutzes. Es ist richtig und im Sinne der Gewaltenteilung konsequent, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung aus Sicht des Kontrollorgans, nämlich des Landtages, dazu keine Vorschläge unterbreitet hat. Das bleibt und ist originäre Aufgabe des Parlaments, und dazu werden wir uns Gedanken machen und entsprechende Anregungen müssen dann nämlich aus der Mitte kommen. Aber auch das wird – lassen Sie mich das zum Ende noch kurz erwähnen – die beratungsresistenten Verschwörungstheoretiker vom rechten Rand kaum davon abhalten, ihre Märchen, und diese Rede habe ich vorher geschrieben, vom Regierungsschutz weiter zu erzählen. Aber gut, es ist halt auch unangenehm, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) wenn eine Behörde amtlich das feststellt, was jeder sehen kann, nämlich, dass die AfD eine extrem rechte Partei und die politische Heimat von Rassisten, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Rechtsterroristen und Demokratiefeinden ist. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und spätestens im Arbeitsfeld Spionageabwehr kommen wohl noch mehr Anhänger der Partei ins Schwitzen, (Horst Förster, AfD: Das ist absurdes Gerede!) die sich nur ungern bei ihrer Nebentätigkeit beobachten lassen müssen. (Petra Federau, AfD: Oh!) Ich jedenfalls werbe um Überweisung des Gesetzentwurfs. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
