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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 12.11.2025 Sitzungen 8/118

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten ja bisher einen Finanzierungsmechanismus, der eigentlich auch sehr sinnvoll war, nämlich zunächst Fachverstand aus den Anstalten, dann Finanzsachverstand aus der KEF und hohe Hürden, auch was die Ablehnung von diesen Vorschlägen betraf, nämlich das Verfassungsgericht. Das war bisher eigentlich so ein Verfahren, das man auch als eine Zustimmungslösung bezeichnen konnte. Widerspruch war zwar möglich, aber eigentlich basierten diese Entscheidungen auf Einstimmigkeit. Wir erinnern uns dann aber an die Widerspruchsdiskussion, insbesondere aus Sachsen-Anhalt. Und dort ist ja nicht nur die Finanzierung sozusagen, die infrage gestellt wurde, sondern eigentlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Diskussion stark angegriffen worden. Ich habe oder wir haben uns damals schon inhaltlich von dieser Diskussion distanziert, und wir haben das, glaube ich, hier im Landtag auch vor ein paar Wochen dann durchdiskutiert. Die Reform beinhaltet jetzt eine gestaffelte Widerspruchslösung in drei Stufen. Wir haben es gehört, wie das aufgebaut wird. Und wahrscheinlich ist die Hoffnung damit verbunden, dass moderate Bedarfserhöhungen eine höhere Wahrscheinlichkeit haben, schneller akzeptiert zu werden, also die Verfahren sozusagen beschleunigt werden. Mag sein, dass das zutreffen wird, und im Sinne einer Dynamisierung des Beitragsaufkommens als Ausgleich für Teuerung, wegen zum Beispiel Inflation, macht ja so ein Verfahren auch plausibel. Für uns Bündnisgrüne bleibt aber vor allem wichtig, unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk für seinen verfassungsmäßigen Auftrag bedarfsgerecht zu finanzieren. Wir werden uns einer unter Umständen, wie gesagt, nur unter Umständen, schleichenden Unterfinanzierung durch vermeintlich geschmeidigere Zustimmungsmodalitäten entgegenstellen. Denn wenn man das über Jahre hinweg macht, immer nur zwei Prozent, kann dann nachher auch eine Lücke entstehen. Also insofern muss man das auch gut begleiten, auch von den Länderparlamenten aus gesehen. Wir werden aber diesem Staatsvertrag jetzt zustimmen. Gestatten Sie mir zum Ende noch, dass wir vor allen Dingen auch finden, dass die Art der Finanzierung, die ja extra auch genannt worden ist, als europäisch internationales Projekt unterstützt wird, was wir ausdrücklich begrüßen! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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