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Birgit Hesse

12.11.2025 Sitzungen 8/118

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Julian Barlen, SPD: Erst faulenzen und dann hier Klamauk machen!) Wie wir nun verfahren, ergibt sich aus unserer Geschäftsordnung. Es ist ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt worden. Es ist die Gegenrede dazu erfolgt. Insofern stimmen wir jetzt ab. Und Sie alle kennen das, Anträge zur Geschäftsordnung werden in einfacher Mehrheit nach unserer Geschäftsordnung, Paragraf 87, abgestimmt. Insofern möchte ich jetzt über den Antrag der Fraktion der AfD hier abstimmen lassen. Wer stimmt für die Absetzung des Tagesordnungspunktes 2 von der Tagesordnung, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Geschäftsordnungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Ich rufe daher auf den Tagesordnungspunkt 2 : Wahl eines Bürgerbeauftragten gemäß Artikel 36 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Paragraf 5 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/5470 vor. Wahl einer/eines Bürgerbeauftragten gemäß Artikel 36 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und § 5 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und Die Linke – Drucksache 8/5470 – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da der bisherige Bürgerbeauftragte, den ich an dieser Stelle auch recht herzlich auf der Pressetribüne begrüße, Herr Dr. Christian Frenzel, auf eigenen Wunsch von seinem Amt entbunden worden ist, ist eine Neuwahl des Bürgerbeauftragten erforderlich. Und an dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen, Herr Dr. Frenzel, für Ihre Arbeit als Bürgerbeauftragter des Landes von Mecklenburg-Vorpommern ganz herzlich zu danken. Mit großem Engagement haben Sie sich um die Belange der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes gekümmert, sie in sozialen Angelegenheiten beraten und unterstützt sowie sich insbesondere für die Belange der Menschen mit Behinderung eingesetzt. Ein großer Dank gebührt Ihnen auch für Ihren Einsatz als Beauftragter für die Landespolizei. Für Ihre neue verantwortungsvolle Aufgabe wünsche ich Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Lieber Christian, viel Erfolg dafür, du wirst das schon machen! Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Vielen Dank, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ausdrücklich einschließen möchte ich in diesen Dank selbstverständlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbeauftragten, weil jeder ist nur so stark wie das Team. Und ich glaube, das kann man mit Fug und Recht sagen, dass das Team um den Bürgerbeauftragten wirklich ein sehr gutes ist. Insofern auch ein herzliches Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP und auf der Regierungsbank) Und ich freue mich auch, gerade im Blickfeld zu haben den Vorvorgänger von Herrn Dr. Frenzel, Herrn Matthias Crone, der auch dabei ist und gerade zu uns winkt. Also vielleicht hört er mich. (Heiterkeit bei Philipp da Cunha, SPD) Auch Ihnen, Herr Crone, alles Liebe und Gute! Schön, dass Sie heute hier sind! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ministerpräsidentin Manuela Schwesig) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen nun aber zur Wahl. Gemäß Artikel 36 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 5 Absatz 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes wählt der Landtag ohne Aussprache den Bürgerbeauftragten mit der Mehrheit seiner Mitglieder für die Dauer von sechs Jahren. Gemäß Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung wird die Wahl geheim durchgeführt und erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Den Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine von den Schriftführerinnen und den Schriftführern. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in eine Wahlkabine zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Bevor Sie den Stimmzettel in die Wahlurne geben, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD und Ministerin Stefanie Drese) bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, keine Kennzeichnung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin/den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist. (Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist. – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und ich bitte um etwas mehr Ruhe. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Vielen Dank an die Schriftführer! Ich eröffne die Wahl eines Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern und bitte den Schriftführer, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die geheime Wahl wird durchgeführt.) Haben jetzt alle Mitglieder des Landtages, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? Gibt es noch jemand, der seine Stimme abgeben möchte? – Ich sehe und höre, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten für die Auszählung der Stimmen. Unterbrechung: 11:45 Uhr __________ Wiederbeginn: 11:49 Uhr

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