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David Wulff

FDP 12.11.2025 Sitzungen 8/118

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Kollege Beitz, ich möchte Sie gleich einmal aufnehmen: Der Taler in der Tasche – für mich wirkt das eher wie eine Karotte, die vor die Bürger gehalten wird, die sie niemals erreichen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Sandy van Baal, fraktionslos) Sie bauen hier Luftschlösser, die beim nächsten Regen sofort zusammenplatzen, weil das, was hier in dem Gesetzentwurf drinsteht, das ist wirklich guter Wille, klassisches SPD-Gesetz, guter Wille ist da, den kann man erkennen. (Patrick Dahlemann, SPD: Die SPD macht immer gute Gesetze.) Aber das, was hier gemacht wurde, ich habe ganz, ganz große Zweifel, dass das ja noch ein gutes Gesetz sein soll, denn wenn man im Detail durchgeht, glaube ich, dass am Ende gar nichts von dem passieren werden wird, was Sie sich vorgenommen haben, exakt das Gleiche wie beim ersten Bürgerbeteiligungsgesetz, denn das erste Bürgerbeteiligungsgesetz war ein Bürgerbeteiligungsverhinderungsgesetz. Und das, was hier passiert, geht wieder in genau die gleiche Richtung. Und deswegen weiß ich nicht, ob Sie wirklich eine Bürgerbeteiligung wollen oder ob Sie den Windkraftausbau verhindern wollen. (Patrick Dahlemann, SPD: Um Gottes willen!) Aber zum einen gehen wir gerne durch, wir haben ja ein bisschen Redezeit. Der Verhandlungszwang als Genehmigungsbremse hier, gucken wir uns mal genau an, wir haben eine 12-Monats-Frist, die beginnt nach der Genehmigung von einer solchen Anlage. Das heißt also, wir haben hier wieder ewig lange Fristen, wo nichts passieren kann. Das kann zu Problemen bei der Finanzierung führen. Das heißt also, ich mache jetzt irgendwie meine Genehmigung, ich mache meine Finanzierung, und dann fangen wir mal an mit der Beteiligungsverhandlung, und dann habe ich irgendwie noch mal zwölf Monate Zeit. Da kommen wir doch ewig nicht voran, um hier was vernünftig aufs Feld zu stellen. (Falko Beitz, SPD: Ja, noch haben Sie nicht gesagt, warum die Bürger nicht beteiligt werden.) Und dann kommen wir noch mal zu der finanziellen Unsicherheit an der Stelle. Es sagt ja auch, es sagt ja auch keiner, ob diese Verhandlungen erfolgreich nachher laufen. Das heißt also, je nachdem, irgendwas zwischen 2 und 6 Cent habe ich dann nachher vielleicht zu bezahlen oder auch nicht, aber ich brauche, als Kaufmann brauche ich doch eine Grundlage, auf der ich kalkuliere, mit der ich zur Bank gehe. Das bezahle ich ja in der Regel nicht aus eigener Tasche, sondern ich habe Finanzierer im Hintergrund. Denen muss ich eine Kalkulation vorlegen. Und dann sagen die mir, wie ist denn der Verhandlungsstand mit der Gemeinde. Ja, die haben wir noch nicht, wir haben ja noch keine Genehmigung. Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz. Das wird doch nichts an der Stelle. Und dann das Gleiche auch, je nachdem, was nachher rauskommt, wie sieht denn der Beteiligungsvertrag aus, oder kriege ich eine Ersatzbeteiligung. Da kriege ich ja erst mal allein bei der Finanzierung noch wieder einen Risikoaufschlag, allein bei der Verzinsung von dem Kapital, was ich entsprechend dafür aufnehmen muss, und wenn ich dann mal ins Unternehmerische mit reingucke, ich habe die Option, vielleicht irgendwie 6 Cent an die Gemeinden und an die Bürger zu bezahlen, oder ich habe die Option, 2 bis 3 Cent irgendwie an so eine Ersatzleistung ans Land zu zahlen. Selten ist das ja irgendwie, Herr Blank, der selber aus eigener Tasche da irgendwie hingeht und das bezahlt, sondern das sind ja meistens Konsortien, das sind Unternehmen, da sind Gesellschafter dahinter, das sind Geschäftsführer dahinter, der Geschäftsführer verhandelt das. So, und dann sind die Gesellschafter und sagen so, na, warum machst du denn jetzt irgendwie bitte hier einen doppelt so hohen Betrag an die Gemeinde, wenn du mit 3 Cent oder vielleicht sogar 2 Cent am Land irgendwie auskommst. Das heißt also, ich habe da doch einen ganz anderen gesellschaftlichen Druck mit dahinter. Und der Geschäftsführer ist ja sogar verpflichtet, das zu machen. Das heißt, hier ist ein Geburtsfehler, hier schon in dem Gesetz mit drin. Und was ist bei mehr Gemeindenkonstellationen? Wir haben ja irgendwie im Schnitt fünf Kilometer Abstand zwischen zwei Gemeinden. In der Mitte baue ich ein Stück Land, so 2,5 Kilometer in die eine Richtung und 2,5 Kilometer in die andere Richtung. Mit Glück habe ich noch zwei in jede andere Richtung. Ich habe vier Gemeinden nachher mit drin. Was passiert denn dann? Ist eine Gemeinde mit dabei, die keinen Bock hat und sagt, okay, ich torpediere das Ganze, wenn alle anderen drei Gemeinden sagen, ja, sie wollen das? Was soll dabei rauskommen? Hier sind ja noch nicht einmal Schlichtungsmechanismen in dem Gesetz eingebaut. Das heißt also, auch hier wieder die nächste Stolperfalle, die dafür sorgen wird, dass dieses Gesetz nicht funktionieren wird. Und dann gehen wir in die Ersatzbeteiligung: wirtschaftlich viel lukrativer als die Gemeindebeteiligung. Das sind am Ende auch alles Unternehmer, die rechnen müssen, so. Wann entsteht die Zahlungspflicht? Welche Behörde prüft am Ende den Vollzug? Vielleicht sagen Sie mir nachher, das wird nachher, wenn das Gesetz erst mal durch ist, dann machen wir das alles in irgendeiner Verordnung, da hat der Landtag nachher nichts mehr mitzukriegen. Aber wenn ich hier über ein Gesetz abstimme, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) wenn ich hier über ein Gesetz abstimme, dann will ich vorher wissen, wie der Vollzug geregelt werden soll, dann muss ich doch wissen, was damit passiert, und nicht, na, wir gucken mal, wie wir das über irgendeine Verordnung lösen wollen. So, und dann haben wir ja auch hier wieder das gleiche Verhandlungsproblem, was ich gerade zwischen Gemeinde und Ersatzleistungen gesagt habe. Wenn ich jetzt noch wieder die Option eröffnet bekomme, mit guten Gründen kann ich von 3 auf 2 Cent wegen mir vielleicht sogar noch runterkommen, bin ich auch da wieder verpflichtet zu gucken, also als Geschäftsführer, also als fiktiver Geschäftsführer einer solchen Gesellschaft, auf diese 2 Cent zu kommen. (Falko Beitz, SPD: Ich merke, du willst eigentlich zustimmen, aber … – Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) So, und dann machen wir wieder irgendwie einen Sonderhaushalt, irgendwie ein Sondervermögen, Schattenhaushalt auf, und dann weiß am Ende wieder keiner, was damit passiert. Wenn, dann könnte man doch hier wenigstens gleich vernünftig lösen, wenn das dann so gemacht wird, dass man sagt, das geht gleich eins zu eins in die Investitionspauschale für die Kommunen über das FAG einfach direkt mit hinein. Das wäre eine Maßnahme, kann man gleich hier mit festlegen, können wir gerne in den Ausschüssen auch so mit drin machen. Und dann noch ein Punkt, wo sich ehrlicherweise mir auch als Kaufmann so ein bisschen die Zehennägel hochkrümmen, irgendwie so eine gesetzliche Verankerung, dass sich der Staat bei mir gesellschaftsrechtlich einkaufen können/darf/soll. Da habe ich echt ein Problem mit, dass gesetzlich festgelegt wird, eine öffentliche Körperschaft kriegt bei mir Gesellschaftsanteile. Ich weiß, es ist eine Verhandlungsoption, aber trotzdem, das so ins Gesetz schon mit reinschreiben, da geht bei mir durchaus der Alarm an. (Falko Beitz, SPD: Wolltest du mit dem Bürger sprechen?) So, Rückwirkung, Repowering: Ich würde Repowering aus der ganzen Nummer ausnehmen mit der Wirkung hier und auch beim Datenschutz, Anwohnerdaten. Wie kriege ich das vernünftig hin zwischen den Betreibern und der Gemeinde, dass die Anwohner entsprechend auch die Beteiligung bekommen? Auch nicht gelöst. Das heißt also, wir brauchen, die Verhandlungspflicht, die muss entkoppelt werden von der Genehmigung. Ersatzbeteiligungen müssen klar definiert und automatisiert werden, Datenaustausch zwischen Gemeinde und Betreiber muss organisiert werden. Repowering muss hier raus aus der Nummer. (Horst Förster, AfD: Das schafft eine schöne Bürokratie und Arbeitsplätze.) Viel besser wäre, das ganze Gesetz zu streichen, zu sagen, dass man die Direktvermarktung irgendwie hinbekommt, und damit kriegen wir eine viel bessere Akzeptanz. (Beifall Sandy van Baal, fraktionslos) Und vielleicht eine letzte Prüffrage: Wenn der komplette Prozess digital ablaufen kann, ist das Gesetz dafür geeignet oder nicht? So, das prüfen wir dann auch noch. – Vielen Dank! (Beifall Wolfgang Waldmüller, CDU, und Sandy van Baal, fraktionslos)

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